Ich verkenne nicht, dass es auch Flüchtlinge gibt, die sich fehlverhalten. Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass Ihr Antrag auch vor dem Hintergrund des schrecklichen Anschlags in Solingen, der von einem Syrer begangen wurde, und des schrecklichen Attentates in Mannheim, das von einem Afghanen begangen wurde, steht. Aber auch angesichts dieser schrecklichen Taten dürfen wir niemals die differenzierte Betrachtung aufgeben. Wir dürfen nicht alle Syrer und Afghanen über einen Kamm scheren und in einen Topf werfen.
(Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie Demokraten – Robert Lambrou (AfD): Wir wollen eine Prüfung! Es geht um die Einzelfallprüfung!)
Ich habe gestern bereits darauf hingewiesen, dass sich die allermeisten Menschen, die zu uns gekommen sind, rechtschaffen verhalten. Ich bin für Konsequenz gegenüber denjenigen, die sich fehlverhalten.
Da müssen wir unsere Rechtsordnung sehr deutlich machen und diese auch in ihre Heimatstaaten zurückführen. Ich bin aber genauso für Unvoreingenommenheit gegenüber denjenigen, die sich nichts zuschulden haben kommen lassen.
Genau das erwarte ich übrigens auch von anderen Menschen. Ich bin sehr froh darüber, dass ich jedenfalls von den allermeisten im Ausland nicht mit dem Attentäter von Hanau, den Attentätern des NSU oder den Attentätern des Brandanschlags in Solingen in Verbindung gebracht werde.
Wie gesagt, Ihr Antrag verstößt auch gegen geltendes Recht. Ich kann mich anschließen an das, was Herr Pürsün gesagt hat. Unsere Einbürgerungsbehörden halten sich an das geltende Recht. Bei uns gilt die Macht des Rechts. Wir haben einen Rechtsstaat. Wir haben keine Willkür. Zum Rechtsstaat gehört, dass die geltenden Regeln umgesetzt werden, egal ob sie einem passen oder ob sie einem nicht passen.
Ihr Antrag ist der Auftrag an die Landesregierung zum Rechtsbruch. Dem werden wir selbstverständlich nicht nachkommen.
In Ihrem Antrag vermischen Sie auch die Zuständigkeiten. Wir haben klare Regelungen. Für das Asylrecht ist das BAMF zuständig. Für das Einbürgerungsrecht sind in der Tat hessische Behörden zuständig. In Ihrem Antrag geht das querbeet. Sie trennen auch nicht zwischen Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten.
Gestatten Sie mir noch zwei allgemeine Anmerkungen zum Einbürgerungsrecht. Ich bin der Auffassung, dass wir hohe Ansprüche an die Einbürgerung stellen müssen. Wir dürfen unsere Staatsbürgerschaft nicht beliebig vergeben. Wir müssen eine gelungene Integration und ein klares Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung für die Einbürgerung voraussetzen.
Mir geht das im Moment mit dem geltenden Recht etwas zu schnell. Ich setze mich dafür ein, dass wir wieder zur alten Rechtslage zurückkehren, die einen längeren Aufenthalt in unserem Land und einen längeren Zeitraum der Integration vorausgesetzt hat, damit eine Einbürgerung erfolgen kann. Das ist die Position, die beispielsweise die CDU/CSU auf Bundesebene in die aktuelle Debatte mit einbringt.
Selbstverständlich bedarf es vor einer Einbürgerung Überprüfungen durch die Behörden, nämlich die Überprüfung, ob das Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung auch belastbar ist. An dieser Stelle arbeiten die Behörden in Hessen vorbildlich und eng zusammen. Selbstverständlich dürfen Extremisten, Islamisten und Salafisten nicht die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten. Im Übrigen – das will ich auch betonen – gilt das für alle Extremisten. Auch wer sich in der Jungen Alternative betätigt, hat aus meiner Sicht kein Recht, in Deutschland eingebürgert zu werden.
Lassen Sie uns die Debatten über diese Themen, bei denen es um wichtige Prinzipien unseres Landes und um Menschen geht, mit Bedacht, Sorgfalt und Augenmaß führen. Ihr Antrag führt an dieser Stelle in die völlig falsche Richtung.
Herr Innenminister, vielen Dank für die Ausführungen. Ich hatte schon befürchtet, dass Sie sich gar nicht zu Wort melden.
Wissen Sie eigentlich bei den ganzen Sachen, die Sie uns vorgeworfen haben, dass Ihr Parteivorsitzender Friedrich Merz sogar einen Aufnahmestopp für Afghanen und Syrer gefordert hat?
Hier ist der Antrag der AfD. Da steht ganz klar unter Punkt 7 – ich muss es anscheinend vorlesen, weil es die meisten gar nicht gelesen haben –:
„Der Landtag fordert die Landesregierung auf, eine sofortige Aussetzung der Bearbeitung von Einbürgerungsanträgen von Afghanen und Syrern zu veranlassen, bis für jeden einzelnen Fall abschließend geklärt ist, ob Gründe für einen Widerruf der Anerkennung des Asylstatus vorliegen.“
Es geht also nicht um ein pauschales Vorgehen. Es geht darum, Zeit zu gewinnen, um in jedem einzelnen Fall gründlich zu prüfen, ob ein Missbrauch vorliegt. Der Herr Innenminister hat behauptet, dass die Behörden in Hessen zusammenarbeiten. Das ist eine sehr gewagte These. Da wage ich entschieden zu widersprechen. Da ist wesentlich mehr möglich.
Dieser Antrag ist rechtskonform und wäre sofort umsetzbar. Sie müssen kein Gesetz ändern, weder auf Landes- noch auf Bundes-, noch auf EU-Ebene.
Ich kündige noch etwas an: Wir werden Sie in den nächsten Monaten weiter quälen mit weiteren Anträgen, mit guten Ideen, was die Landesregierung hier in Hessen, ohne ein Bundes- oder EU-Gesetz zu ändern, machen kann, um die Masseneinwanderung zu stoppen. Wir werden Sie zwingen, Farbe zu bekennen, ob Sie es wirklich wollen oder ob es nur Sonntagsreden sind.
Heute komme ich zu dem Zwischenfazit, das sind Sonntagsreden. Den festen Willen, diese Masseneinwanderung zu beenden, die auf allen gesellschaftlichen Ebenen für eine massive Überforderung unserer Bevölkerung sorgt, sehe ich heute und hier nur bei der AfD. Ich wünschte, es wären weitere Fraktionen.
Der Antrag soll dem Innenausschuss überwiesen werden. Ist jeder damit einverstanden? – Dann machen wir das so.
Schluss mit dem Untertauchen – Scheitern von Abschiebungen in Hessen endlich stoppen – Drucks. 21/1017 –
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir wollen niemanden quälen. Wir wollen sachgemäße Politik machen, die den Menschen in diesem Land dient. Deswegen haben wir diesen Antrag eingebracht. In der gestrigen Plenardebatte hat der Innenminister die Verantwortung für die Abschiebungen vor allem auf den Bund geschoben. Deswegen möchte ich an dieser Stelle – wir sind schließlich Service-Opposition – noch ein paar Punkte klarstellen.
Ja, der Bund ist wichtig, wenn es um sichere Herkunftsstaaten geht. Ja, der Bund ist wichtig, wenn es um Rücknahmeabkommen geht. Auch bei der Neubewertung der Länder ist der Bund natürlich wichtig. Der Bund ist keineswegs untätig. Im Gegensatz zu dem, was hier gern suggeriert wird, gibt es da schon große Schritte in die richtige Richtung. Ich stelle fest, ein überparteilicher Schulterschluss zur Lösung der Migrationsfrage rückt aktuell wieder näher.
Für den Vollzug der Abschiebungen sind aber die Länder zuständig. Genau da müssen wir ansetzen. Hier liegt der Handlungsbedarf in Hessen.