Wissen Sie, es deutet sich natürlich auch an, dass Sie ein gewisses Misstrauen gegenüber unseren Sicherheitsbehörden haben;
denn die sollten ungestört und ohne politischen Druck ihre Arbeit ausführen können. Es ist doch klar: Polizei und andere Sicherheitsbehörden können und sollen die Nationalität von Tatverdächtigen nennen, wenn aus ihrer Sicht ein begründetes öffentliches Interesse gegeben ist.
Herr Kollege Promny, Sie sagten, dass die Nennung der Nationalität nicht zielführend sei. Ihr Generalsekretär sagte aber etwas ganz anderes. Vor genau einem Monat hat er genau das gefordert. Also widersprechen Sie jetzt hier dem Generalsekretär der FDP? Verstehe ich das richtig? – Vielen Dank.
Wir sind eine demokratische Partei, und wahrscheinlich hat der Generalsekretär noch einen anderen Satz beigefügt, den Sie jetzt einfach aus dem Kontext gelassen haben.
Der Punkt ist am Ende des Tages, dass wir eines nicht vergessen dürfen: Eine verpflichtende Nennung der Nationalität in jedem Fall, unabhängig von den Umständen, widerspricht ganz klar dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, und der ist in einer freiheitlichen Gesellschaft in jedem Fall zu wahren.
Das tun Sie mit Ihrem Antrag nicht, und deswegen werden wir diesen auch sehr entschieden ablehnen. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall Freie Demokraten, vereinzelt SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf Pascal Schleich (AfD) – Gegenruf Moritz Promny (Freie Demokraten): Reden Sie von sich selbst?)
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die christlich-soziale Koalition in Hessen hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Probleme der Menschen zu lösen und nicht Probleme zu skizzieren, die es so gar nicht gibt.
So entbehrt der vorliegende Antrag eben auch ein Stück weit der Realität; denn natürlich werden schon jetzt alle Angaben zur Person des oder der Tatverdächtigen, die für die Aufklärung der Tat vonnöten sind, einzelfallbezogen angegeben, oder aber wenn es eben ein überwiegendes Informationsinteresse dazu gibt. Hier wird nichts verschwiegen oder intransparent gemacht, wie es der Antrag an einigen Stellen zu suggerieren scheint. Aber der Reihe nach.
Es ist schon oft gesagt worden: Wir leben in einem Rechtsstaat. Da gilt der Grundsatz: Alle Menschen haben die gleichen Rechte und Pflichten. Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich, unabhängig von Herkunft, Religion und Geschlecht. So werden selbstverständlich alle Straftaten – unabhängig davon, wer Opfer oder wer Täter ist – in gleichem Maße nach Recht und Gesetz beurteilt, und das ist gut so.
Deswegen geht meines Erachtens der Antrag auch ein Stück weit ins Leere; denn die alljährliche Polizeiliche Kriminalstatistik stellt sehr differenziert die Straftaten in Hessen und damit eben auch die Tatverdächtigen dar und bietet ausreichend Raum, die Kriminalitätsentwicklung in
all ihren Facetten zu beleuchten, zu diskutieren, fachliche und fachpolitische Diskussionen zu führen und darüber dann Entscheidungen zu treffen.
Zum anderen gibt es durch das Grundrecht der Pressefreiheit ohnehin einen Informationsanspruch der Presse und damit auch eine Auskunftspflicht der öffentlichen Behörden, und die gilt natürlich auch und besonders bei Straftaten.
Aber es ist objektiv nicht erkennbar, wie es zur Kriminalitätsbekämpfung und zur besseren Aufklärung von Straftaten beitragen könnte, wenn Ermittlungsbehörden in jedem Fall Nationalität oder Herkunft eines Tatverdächtigen benennen würden.
Deshalb sehen wir als SPD-Fraktion auch keinen Grund, von der bisherigen Praxis abzuweichen, wonach die Sicherheitsbehörden entsprechende Angaben gegenüber den Medien nur dann machen, wenn ein begründetes öffentliches Interesse daran besteht.
Das gemeinsame Ziel von uns allen muss es doch sein, Straftaten zu verhindern und begangene Straftaten nach Recht und Gesetz zu ahnden. Daher danke ich all unseren Polizeikräften, die genau das jeden Tag tun und damit einen unermesslichen Beitrag für uns alle leisten.
Eine pauschale Information über Nationalität und Herkunft von Tatverdächtigen hingegen leistet keinen Beitrag dazu; denn auch Tatverdächtige sind zunächst einmal Tatverdächtige. Es gilt für jeden Menschen der Grundsatz der Unschuldsvermutung; und das ist ebenso gut so.
Weiterhin frage ich mich: Was ist denn Ihres Erachtens ein – ich zitiere – „ausländisches Erscheinungsbild“, und wie trägt eine solche Formulierung zur Aufklärung einer Straftat bei? Habe ich eines? Dunkles, wenn auch kaum vorhandenes Haar, dunkle Augen, dunkler Bart? Woran machen wir das denn fest? Natürlich wird auch jetzt schon der Phänotyp genannt, wenn er zur Identifizierung notwendig ist. Haarfarbe, blond oder braunhaarig, Bart oder kein Bart – das ist transparent. Hierbei verwechseln Sie aber Diskriminierung und Transparenz, meine Damen und Herren.
Kurzum: Schon jetzt werden sehr transparent zur Aufklärung einer Straftat und zur Information der Öffentlichkeit alle notwendigen Informationen mitgeteilt. Dabei wird eben auch sehr sensibel und verantwortungsvoll mit dem Schutz aller Beteiligten umgegangen. Berechtigtes Informationsinteresse der Öffentlichkeit auf der einen Seite und Persönlichkeitsschutz des Einzelnen werden immer wieder in Einklang gebracht. Das ist Kennzeichen eines Rechtsstaats.
Ich bin froh und dankbar, dass wir einen Innenminister haben, der genau dafür wahrhaft und wehrhaft steht, genauso wie unsere Koalition. Meine Damen und Herren, Sie können sich sicher sein: Mit uns als Koalition wird es in dieser Frage keine Änderung geben. Angesichts der Debatten heute mit uns wird dieser Rechtsstaat auch ein Rechtsstaat bleiben. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Kollege Sack. – Das Wort hat der Innenminister, Staatsminister Prof. Poseck. Bitte sehr.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will mich zunächst für die vier Vorreden bedanken, die allesamt ausgesprochen differenziert waren und der Ernsthaftigkeit des Themas gerecht geworden sind. Ich kann mich den Ausführungen an dieser Stelle nur anschließen.
Wir haben es mit einem Thema zu tun, bei dem es unterschiedliche Interessen zu berücksichtigen gilt. Auf der einen Seite ist natürlich das Interesse an Transparenz sehr hoch zu gewichten. Selbstverständlich gibt es ein Öffentlichkeitsinteresse daran, möglichst viel über Straftaten und Straftäter zu erfahren. Auf der anderen Seite steht aber auch das Persönlichkeitsrecht von Betroffenen. Dieses setzt wiederum der Transparenz Grenzen.
Wir haben in Hessen eine Praxis, die sich bewährt hat. Wir haben eine Erlasslage, die genau diese beiden Gesichtspunkte miteinander in Einklang bringt. Das führt beispielsweise dazu, dass selbstverständlich bei ganz vielen Straftaten, gerade auch bei öffentlichkeitswirksamen Verbrechen, Nationalitäten angegeben werden. Es war selbstverständlich, dass bei der schrecklichen Tat im Frankfurter Hauptbahnhof auch die Nationalität des Täters mit angegeben wurde. Es war selbstverständlich, dass bei der mutmaßlichen Amokfahrt in Darmstadt die Nationalität des Täters angegeben wurde. Selbstverständlich wurde auch bei dem Solingen-Attentäter und bei dem Mannheim-Attentäter genannt, welche Nationalität er hat.
Es gibt aber nun einmal auch eine Vielzahl von Straftaten, bei denen die Nationalität wirklich keine Rolle spielt und deshalb ein Interesse an der Angabe nicht nachvollziehbar ist.
Ich denke hierbei beispielsweise an Straßenverkehrsdelikte, an Wirtschaftsstraftaten, an Steuerhinterziehung und andere Delikte.
Ich habe keinerlei Beschwerden von Bürgern und aus der Praxis über das hessische Vorgehen erhalten. Nur Sie bringen das hier in das Parlament. Ich habe in der letzten Woche mit allen Polizeipräsidenten von Hessen gesprochen und gefragt, wie sie die gegenwärtige Lage bewerten. Sie haben sich positiv dazu geäußert, wie die aktuelle Lage ist. Sie haben darum gebeten, dass wir diese Lage auch fortsetzen und jetzt keine Veränderungen herbeiführen.
Selbstverständlich, wenn wir Polizeiliche Kriminalstatistiken diskutieren, müssen wir auch darüber diskutieren, welche Nationalitäten für welche Delikte verantwortlich sind. Dabei geht es aber um gesammelte Statistiken und um gesammelte Daten und eben nicht um einzelne Fälle. Einzelne Fälle sind weniger geeignet, daraus allgemeine Schlussfolgerungen zu ziehen.