Gewalt und Unsicherheit entgegentreten – stärkerer Schutz vor häuslicher Gewalt durch elektronische Fußfessel für Frauenschläger muss auch bundesgesetzlich verankert werden! – Drucks. 21/1026 –
Fußfesseln und Frauenhäuser – häusliche Gewalt wirkungsvoll bekämpfen, Frauen endlich besser schützen – Drucks. 21/1058 –
Die vereinbarte Redezeit für diese Tagesordnungspunkte, die zusammen aufgerufen werden, beträgt zehn Minuten. Als erster Rednerin darf ich der Fraktionsvorsitzenden der Freien Demokraten, Frau Knell, das Wort erteilen.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wie können wir den Schutz von Opfern häuslicher Gewalt effektiv und nachhaltig verbessern? – Für unseren Hessischen Ministerpräsidenten gibt es hier nur eine einzige richtige Antwort. Er hat in seiner Regierungserklärung im Januar betont: „…die einzige richtige Antwort auf Frauenschläger sind Fußfesseln.“
Aus Sicht der Freien Demokraten ist der Einsatz der elektronischen Fußfessel eine wichtige Maßnahme, kann aber nicht die einzige richtige Antwort sein.
Die Antwort der Freien Demokraten ist ein umfassendes Bündel an Schutzmaßnahmen. Dazu zählen Gefährderansprachen, Kontakt- und Aufenthaltsverbote sowie ein effektives Gefährdungsmanagement mit präzisen Risikoprognosen, Fußfesseln und Präventivgewahrsam.
Meine Damen und Herren, die elektronische Fußfessel kann für mehr Sicherheit vor gewalttätigen Partnern oder eben auch Ex-Partnern sorgen. Ihr Einsatz greift aber auch tief in die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Personen ein. Deswegen ist es essenziell, dass diese Maßnahme nur in Fällen besonderer Schwere und unter klar definierten Voraussetzungen angewandt wird.
Sicherheit muss immer durch verhältnismäßige Mittel gewährleistet werden. In Hessen erlaubt das Polizeigesetz den Einsatz der Fußfesseln zum Schutz von Opfern häuslicher Gewalt nur in Verbindung mit einem Aufenthalts-, Betretungs- oder Kontaktverbot. Es müssen also konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass die betreffende Person die Maßnahmen nicht einhalten wird. Die elektronische Fußfessel übermittelt dann den Aufenthaltsort des Trägers. Nähert er sich dann trotz dieses Annäherungs- oder Kontaktverbots etwa der Wohnung der Betroffenen, wird die Polizei alarmiert.
Aber wir müssen da auch weiterdenken. Wir müssen das Gesetz überarbeiten, um den Einsatz von Fußfesseln dann auch nachhaltig zu verbessern. Es ist sicherzustellen, dass alle Maßnahmen gegen häusliche Gewalt zum einen verhältnismäßig sind, dass sie grundrechtskonform sind und eben auch wirksam sind.
Wir sollten uns hierzu auch die bewährten Ansätze aus anderen Bundesländern wie Bayern oder Hamburg anschauen. Denn dort kann die Polizei auf richterliche Anordnung auch als polizeiliche Maßnahme die Fußfessel einsetzen – zur Abwehr der Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person.
Wenn die Fußfessel nach der Landesregierung doch die einzige richtige Antwort auf Frauenschläger ist, warum zögert dann Hessen bei der Erweiterung dieser Regelung? Das verstehe ich nicht.
Meine Damen und Herren, der Schutz vor häuslicher Gewalt erfordert ein Zusammenspiel vieler Maßnahmen – von Prävention über konsequente Strafverfolgung bis hin zu intensiver Opferhilfe. Wir fordern einen echten Fortschritt bei der Umsetzung der Istanbul-Konvention, bessere Unterstützung für Betroffene, mehr Schutzräume und auch eine verstärkte Schulung von Polizei und Justiz.
Ich glaube, gerade wir frauenpolitische Sprecher sind immer wieder im Austausch mit den Frauenhäusern hier in Hessen. Besonders wichtig ist uns da auch der Ausbau von Frauenhausplätzen. Denn jede Frau, die Schutz sucht, muss diesen Schutz auch erhalten. Das dürfen wir nicht nur irgendwie als Ziel benennen, sondern das muss Grundvoraussetzung sein.
Die hessische Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Istanbul-Konvention spielt dabei eine Schlüsselrolle. Sie muss die Zusammenarbeit mit Hilfsorganisationen wie dem Weißen Ring deutlich intensivieren. Denn nur durch eine enge Kooperation können wir Maßnahmen zur Bekämpfung von Gewalt gegenüber Frauen und von häuslicher Gewalt wirksam vorantreiben.
Ein weiterer wesentlicher Punkt ist die Täterarbeit. Sie muss intensiviert werden, um dann auch den Kreislauf der Gewalt zu unterbrechen. Nur so können wir sicherstellen, dass Täter auch zur Verantwortung gezogen werden und nachhaltig in ihrem Verhalten verändert werden. Das sind die Schritte, die dann auch wirklich helfen – sowohl zum Schutz der Opfer als auch zur Verhinderung künftiger Gewalt.
Ich möchte noch kurz auf den Antrag von CDU und SPD eingehen. Sie betonen in Punkt 3 des Antrags, dass der Einsatzbereich der Fußfessel im HSOG inhaltlich und zeitlich erweitert werden soll. Aber irgendwie ist immer noch unbeantwortet, wann denn das Gesetz endlich inhaltlich und zeitlich erweitert wird, um den Schutz vor häuslicher Gewalt dann auch zu verbessern. Das darf nicht auf die lange Bank geschoben werden.
Gerade vor dem Hintergrund, dass die Hessische Landesregierung dieses Thema immer wieder in den Mittelpunkt rückt – sei es im Wahlkampf oder in der Regierungserklärung oder auch durch Initiativen im Bundesrat –, müssen diesen Worten endlich auch einmal Taten folgen. Es reicht nicht, dieses wichtige Thema immer wieder nur politisch zu betonen. Wir brauchen dann auch konkrete Maßnahmen hier in Hessen. Es reicht auch nicht, nur darüber zu sprechen. Denn die Opfer der Gewalt können nicht warten, und wir können sie auch nicht im Stich lassen.
Das Polizeirecht ist eine Sache der Länder. Das ist uns allen bewusst. Es liegt also auch in der Verantwortung der Länder, hier voranzugehen und auch den Einsatz der Fußfessel umfassend und rechtssicher zu regeln. Im Akutfall ist es ja auch die Polizei, die zuerst vor Ort ist und dann auch schnell handeln muss. Also muss auch das Polizeirecht so ausgestaltet werden, dass die Polizei effektiv eingreifen kann. Aber für langfristige Anordnungen wie die elektronische Fußfessel können dann auch zum Beispiel Familiengerichte eine entscheidende Rolle spielen.
Ein weiterer Punkt, auf den ich eingehen möchte, ist der Fokus auf das Gewaltschutzgesetz. Natürlich ist es wichtig, dieses Gesetz zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Ob es hier Spielraum für eine bundesgesetzliche Regelung gibt und wie sie dann auch optimal mit dem Landespolizeirecht verzahnt werden kann und müsste, lässt der Bundesjustizminister gerade in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe prüfen.
Liebe Kollegen von CDU und SPD, es wird schon länger an gemeinsamen seriösen Lösungen gearbeitet. Das wissen Sie auch. Aber das Gewaltschutzgesetz allein wird diese Probleme nicht lösen. Es wird von den Familiengerichten durchgesetzt und nicht von der Polizei. Wir brauchen einen ganzheitlichen Ansatz, bei dem das Gewaltschutzgesetz eine Ergänzung zur polizeilichen Gefahrenabwehr darstellt und nicht deren Ersatz.
Schauen wir ins Ausland. Da wird immer Spanien genannt. In Spanien hat man mit der Fußfessel bereits positive Erfahrungen gesammelt. Da werden GPS-Systeme eingesetzt, die dann sowohl das Opfer als auch die Polizei warnen, wenn sich ein Täter entgegen einem Annäherungsverbot der Person nähert. Dieses Modell könnte auch für uns sehr interessant sein.
Wir dürfen aber auch nicht vergessen, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland anders sind. Der Einsatz der Fußfessel greift tief in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ein. Deshalb braucht es klare gesetzliche Vorgaben, die definieren, wann und unter welchen Bedingungen eine Fußfessel eingesetzt werden kann. Am Ende dürfen wir uns aber nicht in rechtlichen Diskussionen verlieren; denn die Opfer häuslicher Gewalt brauchen Schutz, sie brauchen ihn hier und jetzt.
Wir müssen alles daransetzen, dass wir effektive Maßnahmen ergreifen, die nicht nur auf dem Papier gut aussehen oder für Sonntagsreden herhalten können, sondern die auch in der Praxis funktionieren. Mein Appell an die Landesregierung ist deswegen ganz klar: Geben Sie uns bitte einen Zeitplan, wann das HSOG novelliert und erweitert wird und wann die notwendigen Schritte unternommen werden, um den Schutz von Gewaltopfern in Hessen zu verbessern.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Über 250.000 Menschen wurden im Jahr 2023 Opfer häuslicher Gewalt. Das zeigt der Lagebericht des Bundeskriminalamtes. 155 Menschen wurden durch ihre Partner oder Ex-Partner getötet – ein Anstieg im Vergleich zum Vorjahr um 6,5 %. In Hessen gab es 19 vollendete Tötungsdelikte.
Zur Wahrheit gehört auch, dass die Dunkelziffer vermutlich noch viel höher ist. Dunkelfeldstudien schätzen, dass jede vierte Frau zwischen 16 und 85 Jahren in Deutschland mindestens einmal in ihrem Leben Opfer sexueller oder häuslicher Gewalt durch ihren Partner oder Ex-Partner geworden ist.
Meine Damen und Herren, das bedeutet: 250.000 Menschen wurden Opfer häuslicher Gewalt, und es sind 155 Tötungsdelikte zu beklagen.
Viele dieser Taten hätten durch den Einsatz der elektronischen Aufenthaltsüberwachung des Partners oder des ExPartners verhindert werden können.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP-Fraktion, wir sind uns, glaube ich, in einigen Punkten sehr einig:
Erstens. Die elektronische Aufenthaltsüberwachung ist nur ein Teil eines Bündels, um tatsächlich einen umfangreichen Schutz für die von häuslicher Gewalt Betroffenen zu erzielen. Deshalb baut die Hessische Landesregierung seit Jahren den Opferschutz aus. Lassen Sie mich hier beispielhaft die Erhöhung der Zahl der Frauenhäuser und der in den Polizeipräsidien ansässigen Ansprechpartner für Opferschutz, häusliche Gewalt, Beziehungsgewalt und Stalking nennen, die eng mit den lokalen, aber auch mit den überregionalen Kooperationspartnern zusammenarbeiten.
Im Jahr 2023 gab es eine Gesetzesinitiative zur Änderung sicherheitsrechtlicher Vorschriften im Hessischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung, und die Anwendung der Fußfessel wurde vom Bereich des Terrorismus auf den Bereich der Beziehungsgewalt erweitert.
Zweitens. Frau Knell, wir sind uns auch einig, dass wir den Anwendungsbereich der landesrechtlichen Vorschriften noch weiter ausweiten müssen, und das werden wir auch tun. Ich verweise hier auf Punkt 3 des Antrags der christlich-sozialen Koalition.
Frau Knell, in einem Punkt sind wir uns aber anscheinend ganz und gar nicht einig. Sie berufen sich wieder einmal auf den Datenschutz und machen damit erneut den Datenschutz zum Täterschutz. Wir hingegen wollen Opferschutz und keinen Täterschutz unter dem Deckmantel des Datenschutzes.