Frau Knell, in einem Punkt sind wir uns aber anscheinend ganz und gar nicht einig. Sie berufen sich wieder einmal auf den Datenschutz und machen damit erneut den Datenschutz zum Täterschutz. Wir hingegen wollen Opferschutz und keinen Täterschutz unter dem Deckmantel des Datenschutzes.
Wenn wir einen lückenlosen Schutz der Betroffenen erreichen wollen, bedarf es nicht nur der Ausweitung landesrechtlicher Vorschriften, sondern eben auch der Vorschriften des Strafgesetzbuches und des Gewaltschutzgesetzes des Bundes. Lassen Sie mich auch verdeutlichen, warum das der Fall ist. Die Überwachungsmöglichkeiten bleiben auch bei einer Ausweitung der landesrechtlichen Vorschriften begrenzt, da es sich hier um zeitlich begrenzte Maßnahmen im Gefahrenabwehrbereich handelt. Die bisherigen Möglichkeiten, die vor allem das Gewaltschutzgesetz des Bundes bietet, können den Opfern häuslicher Gewalt keinen ausreichenden Schutz bieten. Ein lückenloser Schutz kann nur entstehen, wenn landes- und bundesrechtliche Vorschriften ineinandergreifen.
Europäische Staaten, wie Spanien – Sie haben es eben angesprochen –, haben hier bereits gute Erfahrungen gemacht. Für einen solchen Ansatz haben sich auch die Konferenz der Justizminister im Mai 2023 und die ständige Konferenz der Innenminister im Juni 2024 ausgesprochen. Aus diesen Gründen unterstützen wir die Bundesratsinitiative von Justizminister Christian Heinz ausdrücklich.
Mit dem spanischen Modell – Sie haben es eben kurz angesprochen – werden Tatopfer häuslicher Gewalt oder familiärer Gewalt durch GPS-fähige Systeme unterstützt. Sie müssen von den Tätern am Körper getragen werden und lösen bei den Tatopfern durch Empfängersysteme einen Alarm aus, sobald sich der Peiniger verbotswidrig nähert.
Meine sehr geehrten Damen und Herren von der FDPFraktion, selbst Ihr Bundesjustizminister Buschmann scheint mittlerweile einsichtig zu sein. Lassen Sie mich zitieren. Gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland
bestritt der FDP-Politiker, sich gegen entsprechende Forderungen von Betroffenen und des Landes Hessen zu stellen:
„Das Gegenteil ist der Fall. Ich bin offen dafür, die elektronische Fußfessel im Kampf gegen häusliche Gewalt einzusetzen. Auch Regelungen im Gewaltschutzgesetz kann ich mir grundsätzlich vorstellen. …Ich möchte einen lückenlosen Schutz für von Gewalt bedrohte Frauen erreichen: eine Verzahnung von Landespolizeirecht und dem Gewaltschutzgesetz des Bundes.“
Liebe Damen und Herren von der FDP-Fraktion, nehmen Sie sich bitte ein Beispiel an Ihrem Bundesjustizminister, und lassen Sie den Datenschutz in diesem Fall nicht wieder zum Täterschutz werden.
Lassen Sie mich noch zwei Sätze zum Dringlichen Antrag der GRÜNEN sagen. Liebe GRÜNE, im ersten Absatz Ihres Antrags wiederholen und fordern Sie das, was die Landesregierung bereits umsetzt hat oder angehen wird. Unter Punkt 3 f nehmen Sie noch auf, dass sexuell anzügliches Rufen, Reden, Pfeifen oder Gestikulieren in der Öffentlichkeit als Straftatbestand ausgestaltet werden soll. Ich verstehe ja, dass Sie als altbekannte Verbotspartei schnell dabei sind, Handlungen unter Strafe zu stellen.
Ich sage auch ganz klar: Wenn sexuell anzügliche Äußerungen oder Ähnliches gegen den ausdrücklichen Willen des oder der Betroffenen erfolgen, sind sie verwerflich.
(Hildegard Förster-Heldmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das hat nichts mit Verboten zu tun, sondern mit Benehmen! – Weitere Zurufe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ich würde hier und heute nicht stehen – lassen Sie mich doch bitte ein Beispiel bringen –, wenn das Hinterherpfeifen schon damals unter Strafe gestanden hätte. Mein Großvater, ein Dachdeckermeister, lernte nämlich genau so meine Großmutter kennen.
Meine Großmutter hat das Hinterherpfeifen anscheinend positiv gewertet. Auch damals hätte es sicherlich Frauen gegeben, die das Hinterherpfeifen anders verstanden hätten.
Auch ich glaube, dass Frauen solche Bemerkungen, ob es ein Pfeifen, ein Gestikulieren oder was auch immer ist, unterschiedlich interpretieren.
Auf dem platten Land ist es vielleicht etwas anderes, wenn man hinterhergepfiffen bekommt, als wenn man in der Stadt von testosterongeladenen Menschen umstellt ist.
Das Thema ist wichtig, und dieses Thema werden wir auch angehen. Wir werden über dieses Thema diskutieren. Dafür brauchen wir aber Sie nicht.
Lassen Sie bitte die Bundesratsinitiative, die wirklich wichtig und dringlich ist – ich glaube, darüber sind wir uns in diesem Hohen Hause einig –, so, wie sie ist, und lassen Sie uns uns auch um die anderen Dinge kümmern.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Werfen wir doch zunächst einmal einen Blick auf das, was auf Polizeidienststellen in Hessen täglich so vorkommt: Nachdem über Notruf häusliche Gewalt gemeldet wurde, trifft eine Streife vor Ort auf die verletzte Frau, auf einen aggressiven Mann, im schlimmsten Fall auf weinende, verstörte Kinder. Die Polizisten schicken den Mann mit einer Wegweisungsverfügung aus der Wohnung. Im optimalen Fall unterschreibt die Frau einen Strafantrag und bekommt eine Vernehmung in Aussicht gestellt. Damit ist der Einsatz vor Ort beendet. Aber schon am Abend hat die Frau den anscheinend reumütigen Ehemann, Vater der Kinder, wieder in die Wohnung gelassen. Den Strafantrag zieht sie zurück, bei der Vernehmung sagt sie, es sei alles wieder gut, er wolle sich ja ändern.
Doch es geht auch noch schlimmer: Faustschläge, Tritte, Messerattacken, Würgen und auf dem Körper ausgedrückte Zigaretten – wie viele Frauen in Hessen und Deutschland diese Grausamkeiten täglich ertragen müssen, ist schwer festzustellen. Klar ist, dass fast jeden dritten Tag eine Frau in Deutschland stirbt, getötet von ihrem Partner oder ExPartner.
Meine Damen und Herren, einerseits wissen Frauen in Gewaltbeziehungen, dass die Gewalt gegen sie nicht richtig ist. Andererseits leiden sie unter fehlgeleiteten Scham- und Schuldgefühlen, befinden sich in psychischer, sozialer oder finanzieller Abhängigkeit und unterliegen den Machtdispositiven der Täter. So kommt es, wie es kommen muss: Die Anzeige wird in vielen Fällen nicht aufrechterhalten, zu Vernehmungen erscheinen die Frauen erst gar nicht, oder sie berufen sich auf ihr in vielen Fällen vorliegendes Aussageverweigerungsrecht.
Die häusliche Gewalt im Besonderen und die hemmungslose Gewalt gegen Frauen, bloß weil sie Frauen sind, sind ein flächendeckendes Problem quer durch alle Gesellschaftsschichten, das sich, so hart es jetzt klingen mag, nicht immer verhindern lässt. Für uns von der AfD ist klar: Männer, die Frauen schlagen oder vergewaltigen, sind mit aller Konsequenz zur Verantwortung zu ziehen und hart zu bestrafen.
Grundsätzlich begrüßen wir die Initiative der FDP, aber für uns geht die FDP die Sache wieder einmal zu oberflächlich an. Unabhängig davon erwecken Sie den Eindruck, dass Sie Datenschutz vor Opferschutz stellen. Wir haben das eben gehört. Wie immer finden Sie keine klaren Worte dazu, wo die Ursachen zu suchen sind. Aber das übernehmen wir gern für Sie.
Ja, es bedarf selbstverständlich mehr Maßnahmen, um Opfer von häuslicher Gewalt in all ihren Facetten besser vor weiteren Übergriffen zu schützen, Annäherungsverbote von Gefährdern zu überwachen und entsprechend auf die Täter einzuwirken.
Die elektronische Fußfessel für Gefährder, wie sie beispielsweise in Spanien sehr erfolgreich eingesetzt wird, ist hierfür ein eminent wichtiges Instrument. Ihre Ausführung bzw. die Ausweitung ihres Einsatzes begrüßen und fordern wir ausdrücklich, wie alles, was getan werden kann, um solche Gewalttäter konsequent zu bestrafen und vor allem die potenziellen Opfer zu schützen. Leider muss nämlich festgehalten werden, dass alle bisher ergriffenen Maßnahmen, wie Wegweisungsverfügungen, Kontakt- und Näherungsverbote, in vielen Fällen nicht die gewünschte Wirkung erzielt haben.
Aber wer wie Sie, meine Damen und Herren der FDP, allen Ernstes glaubt, dass Frauenschläger, wie Sie schreiben, durch professionelle Täterarbeit und Verhaltenstrainings aufhören, zuzuschlagen, den muss ich leider enttäuschen. Dieses Kuschelprogramm passt nicht zu dem Tätertyp, den Sie damit erreichen möchten.
Aus beruflicher Erfahrung kann ich Ihnen sagen: Gesamtgesellschaftlich betrachtet, sind es zum Beispiel soziale Gründe, der Missbrauch von Alkohol und Drogen, aber auch – ich weiß, Sie wollen das nicht hören – patriarchisch-männlich fixierte Familien- und Frauenbilder, wie sie nun einmal insbesondere
(Vanessa Gronemann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Wie bei der AfD! Haben Sie sich den Laden einmal angeguckt? – Weitere Zurufe BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)
jetzt kommt es; Sie freuen sich schon – in arabischen und auch in ost- und südosteuropäischen Ländern existieren. Nicht umsonst warnen wir schon lange davor, dass durch die illegale Masseneinwanderung
auch potenzielle Frauenschläger mit einem verächtlichen Frauenbild hierherkommen, die zum Teil auch nicht vor einer Tötung zurückschrecken.
Das ist die Wahrheit. Sie können schreien, so laut Sie wollen, ich werde es Ihnen immer wieder von hier vorne aus sagen.
Gewaltprävention muss Teil der Erziehung in der Schule sein, damit bereits sehr früh, unabhängig von familiärer Sozialisierung, deutlich wird, dass man Frauen nicht
schlägt. Die Aufgabe des Gesetzgebers muss es sein, die Täter zur Verantwortung zu ziehen und die Opfer zu schützen. Dazu gehört es auch, genügend Schutzräume in Frauenhäusern vorzuhalten und die entsprechenden Mittel dafür bereitzustellen. Es ist unsäglich und ein unhaltbarer Zustand, dass vor Gewalt Schutz suchende Frauen an Frauenhäusern abgewiesen werden müssen, wenn diese wieder einmal völlig überbelegt sind.