schlägt. Die Aufgabe des Gesetzgebers muss es sein, die Täter zur Verantwortung zu ziehen und die Opfer zu schützen. Dazu gehört es auch, genügend Schutzräume in Frauenhäusern vorzuhalten und die entsprechenden Mittel dafür bereitzustellen. Es ist unsäglich und ein unhaltbarer Zustand, dass vor Gewalt Schutz suchende Frauen an Frauenhäusern abgewiesen werden müssen, wenn diese wieder einmal völlig überbelegt sind.
Alle Maßnahmen, die Sie von der FDP und den Regierungsparteien fordern, bleiben jedoch wirkungslos, wenn nicht entsprechend geschultes und empathisches Personal bei Polizei und Justiz diese auch umsetzt. Wir fordern daher in unserem Antrag insbesondere, das polizeiliche Gefährdungslagenmanagement stetig weiterzuentwickeln und zu verbreitern. Polizeilichen Gefährdungslagenmanagern kommt eine immense Bedeutung bei der Einordnung und Bewertung von Gefährdungslagen zu. Nur durch ihre Expertise und ihre Einschätzungen können lageangepasste und wirksame Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Das gesamte Haus dürfte sich darin einig sein, dass es sich bei dieser Tätigkeit um eine ebenso anspruchsvolle wie verantwortungsvolle Aufgabe handelt, für die eine entsprechende Aus- und Fortbildung unbedingt notwendig ist.
Ich schließe jetzt mit ähnlichen Worten wie Frau Künkel. Erlauben Sie mir nämlich noch ein Wort zu dem Antrag der GRÜNEN: Sie nennen Ihren Antrag tatsächlich „Aktionsplan“, aber dann fällt Ihnen wenig mehr ein, als das sogenannte Catcalling unter Strafe zu stellen. Ist das wirklich Ihr Ernst? Wir debattieren heute hier über einen wirksamen Schutz von Frauen vor Gewalt, und dann kommen die Oberkriminalisierer von den GRÜNEN und fordern, dass künftig Männer vor den Strafrichter gezerrt werden, wenn sie, wie Sie eben gehört haben, es wagen, einer Frau hinterherzupfeifen. Wenn es noch eines Beweises bedurft hätte, dass die GRÜNEN eine Partei sind, der für ihren Gesellschaftsumbau nichts anderes einfällt als Strafrecht und Verbote: Bitte sehr, hier ist er.
Wir lehnen daher die zu oberflächlichen Anträge der anderen Fraktionen ab und werben um Zustimmung zu unserem. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Alle 57 Stunden wird in Deutschland eine Frau von ihrem Partner oder Ex-Partner getötet – alle 57 Stunden ein Femizid. Hessen ist nicht sicher, solange es nicht auch für Frauen sicher ist. Die Zahlen sprechen eine eindeutige Sprache. Viele sind Opfer von psychischer, physischer und digitaler Gewalt durch ihren Partner oder Ex-Partner. Alle 57 Stunden wird eine Frau getötet. Das sind – das hat die Kollegin von der CDU schon angemerkt – allein im Jahr 2023 155 getötete Frauen. Das Problem der Femizide ist also wirklich riesig, und es ist skandalös, dass dieser Zustand keinen Aufschrei auslöst.
Doch auch über die Femizide hinaus ist die Realität erschreckend. Es ist die Frau, die durch Zufall bemerkt, dass ihr Ex-Partner zur GPS-Überwachung heimlich Airtags in die Kleidung der Kinder eingenäht hat. Es ist die Veröffentlichung von intimen Bildern in den sozialen Netzwerken, das Auflauern auf bekannten Wegen oder die dauerhafte psychische Erniedrigung. Sich dieses Themas anzunehmen, die Frauen nicht alleinzulassen und dafür zu sorgen, dass partnerschaftliche Gewalt nicht mehr an der Tagesordnung ist, ist eine zentrale politische Aufgabe, die Innen- und Sozialpolitik gleichermaßen fordert.
Uns eint der Wille zum Einsatz von Fußfesseln nach dem spanischen Modell. Auch wir GRÜNE haben das bereits im Juni im Rahmen unseres umfassenden Aktionsplans zum Schutz von Frauen, auf den ich gleich noch einmal zu sprechen komme, gefordert. Das Mittel der Fußfessel bei denjenigen einzusetzen, gegen die ein Annäherungsverbot vorliegt, unterstützen wir. Wir erhoffen uns davon mehr Sicherheit für die Frauen, die es schon bis zum Aussprechen eines Annäherungsverbotes geschafft haben.
Zudem ist es richtig, dass die Koalition den Opferhilfevereinen und Frauenhäusern in ihrem Antrag dankt. Aber seien wir doch ehrlich: Ein Dankeschön ist schön und gut. Was Frauenhäuser und Co. aber vor allem brauchen, ist eine auskömmliche finanzielle und politische Unterstützung.
Ich will aber natürlich auf unseren grünen Antrag zu sprechen kommen; denn alleine mit der Fußfessel werden wir keine hinreichende Sicherheit für Frauen erreichen können, auch nicht mit dem spanischen Modell. Wie gesagt, wir fordern das schon lange und unterstützen es heute ausdrücklich. Aber das kann nur einer von vielen Ansätzen sein, Frauen besser zu schützen.
Denn am besten ist natürlich zweifelsohne, wenn wir ebenfalls Maßnahmen ergreifen, die verhindern, dass es zur Gewalt kommt. Wenn es aber dazu kommt, muss Frauen mehr Hilfe zuteilwerden als nur über die Fußfessel.
Wir GRÜNE haben daher bereits im Juni einen umfassenden Aktionsplan zum Schutz von Frauen mit 18 Maßnahmen vorgelegt. Einige der Punkte daraus finden Sie in unserem Antrag. Bei so einem Paket stellt man schnell fest: Unserer Überzeugung nach werden wir die Sicherheit von Frauen nicht alleine mit ordnungspolitischen Maßnahmen erreichen. Wir müssen das Thema gesamtgesellschaftlich angehen.
Was sieht unser Aktionsplan zum Schutz von Frauen neben den Fußfesseln und dem spanischen Modell konkret vor? Wir wollen, dass alle Personen, gegen die ein Annäherungsverbot vorliegt, dazu verpflichtet sind, an Gewaltpräventionsberatungen teilzunehmen. Nicht alle werden das kooperativ annehmen, keine Frage. Folglich wird es auch nicht immer dazu führen, die Täter tatsächlich davon abzuhalten, gewalttätig zu werden. Das Risiko, dass dies passiert, wird aber verringert.
Beratungsstellen sind die erste Anlaufstelle für von Gewalt betroffene Frauen und unterstützen bei allen Maßnahmen auf dem Weg in ein sicheres Leben. Sie helfen bei der Suche nach einem sicheren Wohnort. Sie unterstützen vor Gericht. Sie klären Frauen über ihre Rechte und Möglichkeiten auf und vermitteln juristische Hilfe. In den vergangenen Jahren haben immer mehr Frauen Hilfe in Beratungsstellen gesucht. Es braucht jetzt deshalb eine Erhöhung der Budgets der Beratungsstellen.
Eine nicht weniger wichtige Aufgabe erfüllen die hessischen Frauenhäuser, ohne deren Arbeit unzählige Kinder und Frauen keine sichere Bleibe hätten. Obwohl die Landesförderung für die Frauenhäuser in den letzten Jahren deutlich ausgebaut wurde, gibt es noch immer zu wenige Plätze. Wir wollen deshalb ein Investitionsprogramm für Frauenhäuser und Beratungsstellen auflegen. Zudem sollen die örtlichen Budgets für die Betriebskosten der Frauenhäuser erhöht werden, sodass im Laufe dieser Legislaturperiode 300 zusätzliche Frauenhausbetten geschaffen werden können.
Was zudem für die Frauenhäuser und deren Bewohnerinnen ein großes Problem ist, ist die Wohnungsnot an vielen Orten. Frauen müssen bezahlbare Wohnungen finden, damit der Aufenthalt im Frauenhaus hierdurch nicht verlängert wird; denn die harte Realität ist: Wir brauchen jeden Platz. Deshalb fordern wir, die Mittel für das Programm „Wohnen nach dem Frauenhaus“ zu verdoppeln.
Die Sicherheit von Frauen ist nicht erst in Gefahr, wenn es um körperliche Gewalt geht. An die CDU-Kollegin: Sexuelle Belästigung ist nichts, worüber wir uns hier im Parlament lustig machen sollten.
Unzählige Frauen erfahren regelmäßig sogenanntes Catcalling, sexuell anzügliches Rufen, Pfeifen oder Gestikulieren gegenüber Frauen in der Öffentlichkeit. Wir wollen, dass Catcalling auch in Deutschland strafbar wird, und fordern daher, eine Bundesratsinitiative auf den Weg zu bringen. Viele unserer Nachbarländer haben hier bereits Tatsachen geschaffen.
Zu guter Letzt schlagen wir vor, all diejenigen zu stärken, die im beruflichen Kontext mit von Gewalt betroffenen Frauen arbeiten. Wir wollen, dass sich Polizistinnen und Polizisten, Juristinnen und Juristen, Pädagoginnen und Pädagogen und Medizinerinnen und Mediziner weiterbilden können, damit sie betroffenen Frauen noch besser helfen können. Wir wollen entsprechende Inhalte in den Ausbildungs- und Studienordnungen verankern. Das ist also ein breites Feld an Maßnahmen, mit denen wir uns dem Thema auf einer grundlegenden Ebene widmen.
Zum Antrag der AfD muss ich wohl kaum etwas sagen. Der AfD ist die Sicherheit von Frauen vollkommen egal.
Ihr Ideal von Frauen als Gebärmaschinen, Ihr Leugnen der Lohnlücke zwischen Frauen und Männern, Ihre Pläne zur Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen: Die Ideen der AfD sind auch für Frauen eine Katastrophe.
Dass es Ihnen heute darum geht, die Sicherheit von Frauen zu verbessern, nehme ich Ihnen nicht ab. Sie freuen sich wie ein kleines Kind, wann immer Sie die Gelegenheit bekommen, gegen Muslime zu wettern – heute im Antrag sogar mit dem Argument, diese würden aus einem Milieu mit einem patriarchisch-männlichen Familienbild kommen. Die Wahrheit ist doch, dass es in diesem Land kein Milieu gibt, dass so sehr patriarchisch-männlich geprägt ist wie das der AfD.
Ich komme zum Schluss. Frauensicherheit ist ein breites Thema. Die Fußfessel und das spanische Modell sind dabei wichtige Bausteine. Wir werden dem Problem aber nur dann wirksam entgegentreten können, wenn wir die Sicherheit von Frauen deutlich vielseitiger betrachten. Verpflichtende Gewaltpräventionstrainings, Catcalling als Strafbestand, 300 weitere Frauenhausplätze, das Programm „Wohnen nach dem Frauenhaus“, die flächendeckende Finanzierung von Beratungsstellen und die Schulung von Fachkräften sind wichtige Schritte für ein gewaltfreies und sicheres Leben der Frauen in Hessen. – Vielen Dank.
Vielen Dank. – Sie macht sich schon auf den Weg: Als Nächste hat die Abgeordnete Hartdegen von der SPD das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben gerade schon viel zum Thema „Gewalt gegen Frauen“ gehört, und ich muss sagen: Dem meisten, was hier von den demokratischen Fraktionen gesagt wurde, können wir uneingeschränkt zustimmen.
Genau, nicht allem. – Jede einzelne Gewalttat gegen die körperliche Unversehrtheit oder sogar gegen das Leben ist eine zu viel. Besonders perfide und erschreckend sind solche Taten aber, wenn sie im geschützten und privaten Umfeld stattfinden, nämlich dort, wo man sich eigentlich sicher und geborgen fühlen sollte. Der Schutz von Opfern häuslicher Gewalt ist der Landesregierung ein sehr großes Anliegen. Insbesondere dann, wenn ernsthaft zu befürchten ist, dass eine Tat ausgeübt wird, oder wenn bereits Gewalt ausgeübt worden ist und eine Wiederholung droht, muss das Opfer effektiv geschützt werden.
Es ist schon spät, ich weiß. – Eine Möglichkeit kann hier der Einsatz der Fußfessel sein. Noch effektiver ist hier aber das spanische Modell. Ich werde das jetzt nicht noch einmal erklären. Wir haben das gerade schon ein paarmal gehört. Das ist etwas, was wir auf jeden Fall prüfen und ermöglichen wollen; denn damit ist sowohl dem Opfer geholfen als auch die Polizei in die Lage versetzt, sofort eine Strafverfolgung einzuleiten.
Immer zu beachten ist in diesem Zusammenhang aber, dass der Einsatz von Fußfesseln – insbesondere, wenn es weiter greifende Eingriffe sind – Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht sind. Wir haben das auch heute schon in einem anderen Zusammenhang gehört: Persönlichkeitsrechte gelten in unserem Rechtsstaat eben für alle Menschen; daher müssen wir die Einsätze ganz ordentlich regeln und müssen auch die Verarbeitung der Daten vernünftig regeln. Wir leben in einem Rechtsstaat, und dieser gilt für beide Seiten.
Die bereits erfolgte Ausweitung der Anwendungsmöglichkeiten in § 31a HSOG auf Beziehungstaten ist ein erster Schritt in diese Richtung. Wir werden weitere Regelungen treffen, aber diese müssen auch sorgfältig und rechtssicher sein. Ein Blick in unseren Koalitionsvertrag würde da weiterhelfen; denn dort steht drin, dass wir das bereits in der Planung haben.
Ebenso steht drin, dass wir ein Frauensicherheitspaket auf den Weg bringen werden. Da werden viele Punkte reinkommen, die wir auch heute schon gehört haben. Wir werden in diesem Paket beispielsweise die Forderungen der Istanbul-Konvention sowie Selbst- und Soforthilfemaßnahmen aufgreifen.