Ebenso steht drin, dass wir ein Frauensicherheitspaket auf den Weg bringen werden. Da werden viele Punkte reinkommen, die wir auch heute schon gehört haben. Wir werden in diesem Paket beispielsweise die Forderungen der Istanbul-Konvention sowie Selbst- und Soforthilfemaßnahmen aufgreifen.
Daneben ist es wichtig, den weiteren Opferschutz zu stärken. Wir haben auch das eben schon gehört. Aber auch da hätte ein Blick in unseren Koalitionsvertrag weitergeholfen; denn wir wollen eine institutionelle Förderung der Opferhilfevereine. Damit wollen wir die wertvolle Arbeit stärken. Dort erhalten die Opfer Beratung und Unterstützung, und das ist uns wichtig.
Ein weiterer Baustein sind die Frauenhäuser, über die wir eben auch schon viel gehört haben. Auch das werden wir in den Blick nehmen – bzw. haben wir schon im Blick. Neben der Beratung steht hier auch die Bereitstellung von Wohnraum im Mittelpunkt. Wenn eine Frau im häuslichen Umfeld Gewalt erfährt, dann muss sie so schnell wie möglich dieses häusliche Umfeld verlassen können; wenn Kinder im Spiel sind, gilt dies umso mehr. Das hat die Landesregierung im Blick, da können Sie sicher sein.
Da man aber einen Täter nicht sein Leben lang überwachen und kontrollieren kann, ist in unseren Augen ein weiterer sehr wichtiger Baustein die Prävention. Ich möchte da auch einmal das sogenannte Marburger Modell nennen; das wurde noch nicht erwähnt. Auch das haben wir in unserem Koalitionsvertrag erwähnt. Wir werden das ausbauen und mit weiterem Personal unterlegen. Das gibt es bei uns in Hessen bereits an allen Landgerichten. Damit findet eine unmittelbare Tataufarbeitung statt, und das Opfer wird unterstützt.
Das ist ein wichtiger Teil des Opferschutzes, ebenso wie die Täterarbeit, die heute auch schon angesprochen wurde; denn die Frage nach dem Auslöser, der Motivation und den Gründen für eine solche Tat muss geklärt werden. Es muss
aufgearbeitet werden, welche sozialen Defizite dahinterstecken; denn nur so kann verhindert werden, dass ein Täter erneut zu einem Täter wird. Jede nicht begangene Tat ist ein Opfer weniger.
Sie sehen also – das haben wir eben auch schon mehrfach gehört –, der Schutz vor häuslicher Gewalt hat sehr viele Facetten. Wir als Koalition werden diese Facetten alle angehen. Das haben wir in unserem Koalitionsvertrag so festgehalten, und wir werden diesen Koalitionsvertrag auch erfüllen; da können Sie sicher sein.
Lassen Sie mich jetzt noch einmal ganz kurz auf den Antrag der AfD eingehen. Dort findet natürlich wieder eine Zuspitzung im Bereich der Täter statt. Es wird eine völlig unzutreffende Verbindung zu Migration und Herkunft hergestellt. Alle Menschen mit einem bestimmten Migrationshintergrund werden unter einen Generalverdacht gestellt. Wir haben es eben auch schon von der Kollegin von den GRÜNEN gehört: Männlich fixierte Familienbilder sind eben auch in reaktionären Kreisen, die von der deutschen Volksgemeinschaft träumen, sehr weit verbreitet.
Wir haben uns dieses Weltbild schon den ganzen Nachmittag in verschiedensten Facetten anhören müssen. Das sind immer wieder die gleichen Ressentiments und pauschalen Vorurteile.
Für die Opfer von Gewalttaten macht es im Übrigen auch gar keinen Unterschied, ob der Täter Migrationshintergrund hat oder nicht. Die Kriminalitätsbekämpfung kann in unserem Land nicht durch Populismus erfolgen, sondern wir müssen mehr Prävention und Opferschutz einführen.
Vielen Dank. – Für die Hessische Landesregierung darf ich Justizminister Heinz das Wort erteilen. Bitte schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin den Abgeordneten sehr dankbar, die sich überwiegend sehr sachlich hierzu geäußert haben. Insbesondere möchte ich mich bei Frau Hartdegen und Frau Künkel bedanken, die uns den Antrag ihrer beiden Fraktionen vorgestellt und erläutert haben.
Ich möchte beginnen mit Frau Hartdegen. Vielen Dank, dass Sie herausgearbeitet haben, was die Landesregierung
bereits alles tut und auch tun wird. Auch die gesteigerten Bemühungen im Doppelhaushalt, die Präventionsarbeit haben Sie genannt. Es ist sehr wichtig, das eingangs hervorzuheben.
Frau Künkel danke ich ausdrücklich dafür, dass sie uns zu Beginn die schrecklichen Zahlen noch einmal aufgezeigt hat: 250.000 Opfer von häuslicher Gewalt im vergangenen Jahr, Tendenz steigend. Das ist eine Zunahme von über 6 % im Jahr 2023. Das ist besorgniserregend. Über 70 % der Opfer sind weiblich. Die Spitze dieses traurigen Eisbergs sind die vollendeten Morde an den Partnerinnen bzw. Ex-Partnerinnen – 155 Morde in Deutschland; Sie haben es ausgerechnet: ein Mord alle 57 Stunden. Wir haben mehr als an jedem Tag ein versuchtes Tötungsdelikt in Deutschland. Das muss man noch zu den Tötungsdelikten hinzurechnen. Diese 155 Morde sind schrecklich.
Die Zahlen sind gestiegen, auch gegenüber 2022. Die jüngste Vergangenheit hat auch gezeigt, bei aller Vorsicht mit Blick auf noch laufende Ermittlungen, dass auch Hessen immer wieder ein Tatort ist. Im vergangenen Jahr gab es 14 vollendete Tötungsdelikte an ehemaligen Partnerinnen und Partnern in Hessen.
Was ist zu tun? Frau Hartdegen hat es eben herausgearbeitet: Der Ansatz dieser Landesregierung ist sehr breit. Wir sind beschäftigt mit der Aufhellung des Dunkelfelds, mit Präventionsarbeit, wir verstärken unsere Bemühungen im Bereich der Opferhilfe, auch im Bereich der Täterarbeit. Allein im Doppelhaushalt 2023/24 ist es gelungen, die Mittel um 100.000 Euro aufzustocken. Meine Damen und Herren, all das gehört zu einem Ansatz dazu, das ist richtig und wichtig.
Aber ganz am Ende sind diese Maßnahmen bei den Delikten, über die wir heute sprechen, bei den vollendeten Tötungsdelikten, allein nicht zielführend. Wir müssen vor die Lage kommen. Der Rechtsstaat, die Justiz, die Sicherheitsbehörden müssen in die Lage versetzt werden, nicht nur nach den Taten den Opfern zu helfen, sondern im besten Fall diese Taten vorab schon zu verhindern.
Am Ende muss es auch so sein – das sage ich an dieser Stelle ganz deutlich –: Wir wollen, indem wir die Frauen vor ihren gewalttätigen Partnern in Sicherheit bringen, sie nicht irgendwo im Frauenhaus verstecken, sondern wir wollen die Täter frühzeitig packen und sicherstellen, dass diese Taten nicht begangen werden können.
Ein Blick nach Spanien zeigt eben, dass die elektronische Fußfessel das beste und wirksamste Mittel ist, um diese schrecklichen Straftaten zu verhindern. Ich hatte im Sommer ein sehr ausführliches und eindrucksvolles Gespräch mit dem Vorsitzenden des Weißen Rings. Vielleicht sollte die FDP auch einmal auf ihn hören und ihn nicht nur in ihren Plenarreden nennen, sondern auch einmal anhören, wie seine Position zur Änderung des Gewaltschutzgesetzes des Bundes ist. Dann würden Sie vielleicht über Ihre Position noch einmal nachdenken.
Ich habe auch mit anderen Vertreterinnen und Vertretern der Opferhilfeorganisationen gesprochen. Nach einer breiten Beschäftigung stellt sich heraus, dass in Spanien, wo dieses Modell seit vielen Jahren erprobt und angewandt wird, keine einzige Frau mehr Opfer eines vollendeten Tö
tungsdelikts geworden ist, wenn der potenzielle Täter mit einer elektronischen Fußfessel gesichert wurde.
Von daher wird sich diese Landesregierung, diese Koalition, wie das Frau Hartdegen und Frau Künkel dankenswerterweise schon ausgeführt haben, nicht davor drücken, alle landesgesetzlichen Möglichkeiten auszuschöpfen. Im Gegenteil, Sie können sich alle darauf freuen, dass schon sehr bald ein Vorschlag kommen wird, wie das HSOG noch weiter ergänzt und verbessert werden kann. Da schaue ich auch meinen Kabinettskollegen an; ich glaube, es laufen derzeit gute und intensive Beratungen in diese Richtung.
Diese Landesregierung befürwortet ausdrücklich, wenn der Hessische Landtag sich entschließen könnte, auch den Anwendungsbereich des § 31a HSOG auszuweiten. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass die bisherigen Anwendungsmöglichkeiten nicht ausreichen, um dieses Problems Herr zu werden.
Wenn Sie mir diese Anmerkung noch gestatten: Ich bin sehr gespannt, wie sich einzelne Fraktionen, die das grundsätzlich begrüßen, zu dem konkreten Vorschlag verhalten werden. Ich habe Diskussionen aus der Vergangenheit in Erinnerung, dass diejenigen, die jetzt einfordern, dass man das im Polizeirecht alles regelt, die Ersten sind, die am Schluss wieder die Rechtmäßigkeit und den Nutzen in Zweifel ziehen und gegen diese Regelungen vorgehen.
Am Ende gehört zur Wahrheit auch dazu, dass die landesgesetzlichen Möglichkeiten und die Möglichkeiten, dies im Polizeirecht zu regeln, begrenzt sind. Wir haben bisher die Möglichkeit, es für zweimal 14 Tage in den Fällen häuslicher Gewalt anzuordnen. Die rechtlichen Hürden sind extrem hoch. Der Landesgesetzgeber ist gehalten, die Möglichkeiten zu verbreitern. Am Ende werden wir um das beste und wirksamste Verfahren nicht herumkommen. Das ist im Familienrecht angelegt und ist letztendlich eine bundesgesetzliche Möglichkeit.
Sie kennen vermutlich alle das Verfahren. Nach dem Gewaltschutzgesetz, nach diesem familiengerichtlichen Verfahren, werden die Näherungsverbote und Abstandsgebote ausgesprochen. In der Praxis müssen wir leider immer wieder feststellen, dass in über der Hälfte der vollendeten Tötungsdelikte, über die wir heute sprechen, Näherungsverbote und Kontaktverbote bestanden haben, aber gegen diese verstoßen wurde.
Deswegen ist es aus unserer Sicht das Beste, wenn in diesen Verfahren die Familienrichterin oder der Familienrichter in den besonders extremen Fällen mit hohem Gefährdungspotenzial gleich die Fußfessel nach dem Gewaltschutzgesetz verhängen kann. Das wäre dann das spanische Modell, es wird genau nach dem gleichen Verfahren ausgesprochen und verhängt. Wir stellen uns das so vor, dass es dann die Zweikomponentenregelung geben wird: Der potenzielle Täter wird gezwungen, eine Fußfessel zu tragen, und die bedrohte Frau kann, wenn sie das möchte, einen eigenen Empfänger tragen, durch den sie nur gewarnt wird, aber durch den natürlich keine Bewegungsprofile erstellt werden.
Das alles geht nur über das Gewaltschutzgesetz – das ein Bundesgesetz ist –; deswegen wollen wir es erweitern. Ich habe alles dazu verfolgt – Frau Künkel hat es eben schön dargelegt –, auch die Äußerungen des Bundesjustizministers dazu. Er hat uns bis in den Sommer hinein erklärt,
dass das alles gar nicht notwendig sei; die Länder könnten autonom handeln und sollten einmal schauen, wie sie es selbst hinkriegen.
Dann haben wir als Hessische Landesregierung unsere Initiative angekündigt. Daraufhin haben sich die Verlautbarungen etwas verschoben; denn dann hieß es plötzlich: Wir verschließen uns diesen Änderungen nicht, wir wollen gerne mit Ihnen darüber ins Gespräch kommen. – Dann gab es zugegebenermaßen auch diese Einladung zu einer Facharbeitsgruppe, die nach meiner Kenntnis bisher einmal online und relativ kurz getagt hat. Teilnehmer haben mir berichtet, das habe seitens des Bundes eher einen Verhinderungscharakter gehabt als einen Lösungscharakter mit dem ernsthaften Willen, sich anzunähern.
Daher bin ich sehr gespannt, wie es damit weitergeht. Ich habe aber gewisse Befürchtungen, dass es so ist, wie es immer ist, wenn es bei Herrn Buschmann konkret wird. Mein Vorgänger hat da in seinen knapp zwei Jahren auch eindrückliche Erfahrungen gemacht. Immer, wenn es konkret wird, wird versucht, die Dinge wegzumoderieren, dann werden Bedenken erfunden, dann werden Arbeitsgruppen und Unterarbeitsgruppen eingesetzt.
Jedenfalls werden wir als Landesregierung der Bundesregierung und der Mehrheit im Deutschen Bundestag sehr gerne die Gelegenheit geben, sich in dieser Frage klar zu positionieren. Wir haben für die nächste Bundesratssitzung Ende September eine Initiative eingebracht. Dann wird jedes Land im Bundesrat und gerne auch später die Mehrheit im Deutschen Bundestag zeigen können, wie sie sich dazu verhalten, ob ihnen der Schutz von Frauen wirklich so wichtig ist, wie das in Plenarreden und bei anderer Gelegenheit, wie in Pressemitteilungen, immer wieder verlautbart wird.
Wir geben allen die Gelegenheit, sich dazu zu positionieren. Die Landesregierung ist da eindeutig und klar: Wir wollen die Fußfessel für Frauenschläger im Gewaltschutzgesetz. Nach unserer Einbringung sind alle anderen am Zug, und dann werden wir ganz genau sehen, wer auf welcher Seite steht. – Vielen Dank.