Lassen Sie mich in der knappen Zeit noch ganz kurz etwas zu dem Antrag der FDP-Fraktion sagen. Er gründet auf dem Modell der Bayern. Die Diskussion darüber haben wir schon geführt. Die Verwaltungsaufwendungen steigen nicht – ich habe es ausgeführt –, weil wir mittlerweile digitalisierte Bodenrichtwerte haben, die wir einspielen können. Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist schon entscheidend, es macht einen Unterschied, wer regiert, und die von uns gebildete Regierung ist kommunalfreundlich. Wir werden diesen kommunalfreundlichen Kurs fortsetzen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Grundsteuermodell in Hessen hat sich bewährt, und das Finanzgericht hat es bestätigt.
Verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Grundsteuerreform hat dieses Hohe Haus in den vergangenen Jahren schon mehrfach beschäftigt. Insofern ist es keine Überraschung, dass ihre tatsächliche Umsetzung in diesem Jahr auch an dieser Stelle wieder thematisiert wird. Ich gebe aber zu: Die Art und Weise, wie das heute geschieht, mit den beiden dazu vorliegenden Anträgen von der FDP-Fraktion und der Fraktion der GRÜNEN, löst bei mir schon ein Mittelding zwischen Schmunzeln und Kopfschütteln aus. Ich weiß nicht, ob das irgendwie zur Weiberfastnacht passt, aber das müssen wir ja nicht weiter vertiefen.
Das Thema ist von den GRÜNEN auf die Agenda gehoben worden, was auf den ersten Blick etwas erstaunt, weil sie diese Reform als Teil der damaligen Regierungsmehrheit ja mitbeschlossen haben. Das legt der Antrag dankenswerterweise offen. Kollege Al-Wazir hat das noch einmal unterstrichen. Ich zitiere aus dem ersten Absatz des Antrags:
(Beifall CDU, SPD und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN): Über was schütteln Sie dann den Kopf?)
(Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Nicken, Kopfschütteln und Schmunzeln! Das ist ja quasi ein Dreigestirn! – Heiterkeit)
Liebe Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN, an der Reform und an den damit einhergehenden Versprechen hat die amtierende Landesregierung kein Jota geändert. Die Reform der Grundsteuer zielt nicht auf eine Veränderung des Grundsteueraufkommens. Es geht allein darum, die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer neu zu regeln. Das Ziel war und ist eine verfassungskonforme und einfache Regelung auf der Grundlage aktueller Daten. Daran hat sich unter der gegenwärtigen Landesregierung nichts geändert. Was auch schon erwähnt worden ist: Das Hessische Finanzgericht hat in einer brandneuen Entscheidung die Verfassungskonformität bestätigt.
Nur in diesem Sinne hat die Landesregierung versprochen – die alte Landesregierung wie die neue Landesregierung –, die hessischen Kommunen bei der Findung aufkommensneutraler Hebesätze zu unterstützen, damit die Grundsteuerreform ohne finanzielle Verwerfungen erfolgt. Dieses Versprechen haben wir gehalten. Das hätte übrigens auch völlig unabhängig von dem zugrunde liegenden Modell gegolten. Deswegen ist das der völlig falsche Aufhänger, um hier über das Modell zu diskutieren.
Wir haben die Hebesatzempfehlungen veröffentlicht – im Dienste der Transparenz, Grundsteuersenkungen ebenso wie Grundsteuererhöhungen sichtbar zu machen, genauso wie in Zeiten ohne die Reform. All das unterscheidet sich nicht von der Situation, die in den Kommunen normalerweise Jahr für Jahr besteht. Das Einzige ist, wie gesagt: Die Reform führt zu Verschiebungen. Diese Verschiebungen wollen wir abbilden, damit sie entsprechend korrigiert werden können.
Deswegen hat die Landesregierung eines nicht versprochen – auch die alte schwarz-grüne Landesregierung nicht –, dass wir nämlich die Hebesatzempfehlungen für die Gemeinden zu verbindlichen Vorgaben machen. Das hätten wir auch gar nicht gedurft. Das wäre ein leeres Versprechen gewesen, ein rechtswidriges Versprechen; denn das Recht, die Hebesätze in der Grundsteuer autonom festzusetzen, ist Teil der kommunalen Finanzhoheit, Teil der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie, abgesichert nicht nur durch Art. 28 Absatz 2 Grundgesetz. Dem Verfassungsgeber war das so wichtig, dass er in Art. 106 Absatz 6 Satz 2 Grundgesetz noch einmal ausdrücklich festgehalten hat, dass die Gemeinden das machen können.
Deswegen gab es an dem Empfehlungscharakter der Hebesatzberechnungen des Landes auch niemals einen vernünftigen Zweifel. Lieber Kollege Tarek Al-Wazir, das ist
nicht nur rechtlich korrekt, sondern das hätte auch keiner von uns jemals anders machen können. Deswegen ist das übrigens auch das Gegenteil von Verantwortungslosigkeit, liebe Frau Kollegin Schardt-Sauer.
Aber damit bin ich schon beim Antrag der FDP angekommen. Dieser wirft dieses Problem zweifellos nicht auf. Sie waren an der Umsetzung der verfassungsrechtlich geforderten Grundsteuerreform nicht beteiligt, und deswegen ist es Ihr gutes Recht, diese Reform auch grundsätzlich zu kritisieren. Deswegen bringt mich Ihr Antrag auch eher zum Schmunzeln. Ich gehe jetzt vom Nicken zum Schmunzeln über. Ich habe den Grund dafür ja schon vorgestern in der Fragestunde angesprochen.
Ich habe darauf hingewiesen, dass Ihre Kolleginnen und Kollegen in Nordrhein-Westfalen im Juni 2022 einen Gesetzentwurf in den dortigen Landtag eingebracht haben, der nahezu 1 : 1 dem hessischen Gesetz entsprach. Ich habe die Begründung noch einmal genussvoll gelesen.
Da wird zunächst das als „Scholz-Modell“ bezeichnete Bundesmodell kritisiert, weil es zu einer Steuererhöhungsspirale führe – durch die ständig neue Bewertungsdynamik –, weil es nicht rechtssicher sei, weil es keine Verlässlichkeit für Eigentümerinnen und Eigentümer schaffe, und als Aus- und Königsweg wird propagiert – man höre und staune –:
„Das Land Nordrhein-Westfalen nutzt die Länderöffnungsklausel und führt ein flächenbasiertes Grundsteuermodell mit korrigierenden Lagefaktoren in Anlehnung an das sogenannte Flächen-Faktor-Verfahren des Hessischen Grundsteuergesetzes … ein“.
Herr Staatsminister Lorz, würden Sie eine Zwischenfrage von Frau Abgeordneter Schardt-Sauer erlauben?
(Minister Prof. Dr. R. Alexander Lorz: Die darf Frau Schardt-Sauer gern stellen, ja! Bei zehn Minuten haben wir die Zeit!)
Vielen Dank, Herr Minister, dass Sie die Frage zulassen. – Sie haben gesagt: nahezu identisch. Stimmen Sie mit mir überein, dass der NRW-Gesetzentwurf aber nicht die Grundsteuer C enthält?
Frau Kollegin Schardt-Sauer, ich verstehe ja, dass Sie jetzt versuchen, irgendein Unterscheidungsmerkmal zu finden, damit der Widerspruch nicht so offenkundig wird. Aber die Frage nach der Grundsteuer C ist nun wirklich nicht das, woran sich die Tauglichkeit oder Untauglichkeit dieses Modells ganz generell entscheidet.
Aber ich würde einfach als Schlussfolgerung formulieren: Die Kommunikation zwischen den Landesverbänden der Freien Demokraten in Hessen und Nordrhein-Westfalen scheint mir – nennen wir es einmal so – optimierungsfähig zu sein.
Kommen wir zurück zu dem Antrag der GRÜNEN, und zwar zum KFA. Der hat zwar mit den neuen Hebesätzen der Grundsteuer nur am Rande etwas zu tun. Aber ich verstehe ja, dass Sie dieses Thema noch einmal unbedingt aufrufen wollten.
Und wenn wir ganz ehrlich miteinander sind: Sie wollten doch eigentlich gar nicht über die Grundsteuerreform diskutieren, sondern über Kommunalfinanzen. Das ist ja auch in Ordnung. Das können wir auch gern machen. Aber dann kleben Sie doch nicht das Etikett darauf, nur weil das jetzt gerade der passende Aufhänger ist.
Zu den Kommunalfinanzen. In der Tat, im Finanzplan des Landes Hessen für die Jahre 2023 bis 2027, auf den sich der Antrag der GRÜNEN bezieht, war für das Jahr 2025 ursprünglich ein KFA-Volumen von 7,475 Milliarden Euro angenommen worden. Niemand wäre glücklicher gewesen als ich, wenn wir an diesem damals anhand der Steuerschätzung prognostizierten KFA-Volumen für das Jahr 2025 hätten festhalten können. Denn das hätte dann ja bedeutet, dass wir als Land auch die damals noch prognostizierten Steuereinnahmen bekommen hätten. Die hätte ich sehr gerne. Das würde das Leben für uns alle durchaus einfacher machen.
Aber was ist stattdessen passiert? – Unsere Wirtschaft ist eingebrochen. Die Einnahmeerwartungen mussten von Steuerschätzung zu Steuerschätzung nach unten korrigiert werden. Dazu kamen dann noch die Auswirkungen des Zensus 2022. Das war in der Tat in der Finanzplanung damals für keine Seite absehbar. Und dann gab es die auf Bundesebene beschlossenen Steuerrechtsänderungen.
Ich muss immer und immer wieder erklären: Wir, Land und Kommunen, leben letztlich von demselben Steuertopf. Deswegen, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist das auch das, was mich jetzt abschließend zum Kopfschütteln bringt.
Ich weiß, der Antrag ist schon ein bisschen älter. Der Wahlkampf ist vorbei. Man soll jetzt auch niemandem beim Abgang von der Bühne noch Steine hinterherwerfen. Aber dass ausgerechnet die Partei, deren Wirtschaftsminister auf Bundesebene die primäre Verantwortung für dieses Desaster trägt,
die Landesregierung jetzt dafür kritisiert, dass sie versucht, die Folgen dieses Desasters noch halbwegs fair zwischen Land und Kommunen aufzuteilen, das lasse ich jetzt einfach einmal so stehen. Meine Damen und Herren, ich wünsche allerseits eine schöne Mittagspause.
Da ich zwei Entschließungsanträge hier vorliegen habe, kommen wir jetzt zur Abstimmung. Ich fange an mit dem Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, „Versprochen – gebrochen gilt auch bei der Grundsteuerreform“, Drucks. 21/1579.
Da kommt gerade ein frisch gebackener Bundestagsabgeordneter hinein. Ich glaube, da wird gerade gratuliert.
Dann unterbreche ich jetzt gerade einmal die Abstimmung und sage: Herr Abgeordneter Bouffier, auch von meiner Seite herzlichen Glückwunsch zum Einzug in den Bundestag und alles Gute. Wir sind sicher, dass Sie das Bundesland Hessen im Bundestag auch gut vertreten werden. Schön, dass Sie da sind.