zu höheren Liefer- und Transportkosten und am Ende auch dazu, dass wir durch den großen Transport auch mehr CO2Ausstoß haben. Vor allem – das ist wohl das schlagendste Argument –: Der VGH sagt uns schon seit 2015 sehr deutlich, dass er diese Regelung wohl für verfassungswidrig hält. Deswegen muss sie tatsächlich geändert werden. Sie wird in unserem Entwurf zur Änderung des Waldgesetzes nicht mehr drin sein. Das kann ich Ihnen heute deutlich sagen.
Wir sind trotzdem der Meinung, dass wir, nach zehn Jahren Bannwalddebatte, am Ende nicht einfach eine Regelung aus einer Zeit von vor über zehn Jahren wieder ins Gesetz schreiben können und dann ist alles gut, sondern wir wollen eine rechtssichere, praktikable Lösung finden, die zum einen den Bannwaldschutz gewährleistet, zum anderen aber auch die Ausnahmen ermöglicht, die wirtschaftlich sinnvoll, aber vor allen Dingen auch verfassungsrechtlich geboten sind. Das wird in unserem Entwurf enthalten sein.
Wir werden darüber hinaus eine schonende Reform des Waldgesetzes vornehmen. Ich sage Ihnen ein paar Stichworte: Der Waldbrandschutz muss da geregelt werden. Wir brauchen einige Klarstellungen bei den Waldstatusregelungen. Wir brauchen eine Anpassung an die neue Kartellrechtslage. Alles das werden wir in einer Novelle aus einem Guss vorlegen. Das können wir dann gemeinsam beraten. Ich freue mich, wenn wir dann ein besseres Waldgesetz haben als vor der Beratung. – Herzlichen Dank.
Danke, Herr Staatsminister Jung. – Für eine zweite Runde hat sich der Abgeordnete Dr. Naas zu Wort gemeldet.
(Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Zweite Runde, natürlich! – An Minister Ingmar Jung gewandt: Den Zettel hat er schon eingeworfen, da hast du noch nicht geredet! – Heiterkeit)
In der Tat, das war so. – Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich wollte etwas auf die Reden der Kollegen Hofmann und Müller entgegnen – weniger auf die des Herrn Staatsministers –; denn das kann man so nicht stehen lassen. Fangen wir einmal vorne an. Wenn hier von „blinder Abschaffung jeglicher Standards“ geredet wird, dann möchte ich darauf hinweisen: Entschuldigung, das ist eine Regelung, die bis 2014 galt und im Übrigen nicht verfassungswidrig war. Daher kann man nicht von blinder Abschaffung jeglicher Standards sprechen. Das einmal vorweg.
Außerdem sind Sie schon ein Jahr in der Zusammenarbeit unter Koalitionären. Kollege Hofmann, wie viele Wechsel auf die Zukunft wollen Sie hier eigentlich noch ausstellen? Jetzt wird schon gefeiert, dass Sie heute wieder zusammengesessen haben. Soll ich das beklatschen, oder was?
Wir wollten unseren Beitrag für günstige Rohstoffe für die Bauindustrie leisten. Ob das in Ihrem Koalitionsvertrag steht oder nicht, hat uns nicht interessiert; denn wir sind
von den Verbänden angesprochen worden. Wir sehen die Not im Rhein-Main-Gebiet. Wir haben gesagt: Das, was bis 2014 galt, kann doch so schlecht nicht gewesen sein. – Schauen Sie sich die damaligen Regierungen an. Deswegen haben wir gesagt: Das setzen wir wieder in Kraft. Über alles andere können wir in Ruhe reden.
Selbstverständlich werden wir zustimmen, wenn Sie diese Vorschrift so ändern wollen, wie wir das hier schon vorgesehen haben. Alles andere schauen wir uns genau an. Aber das wäre einmal ein wirkliches Erste-Hilfe-Paket gewesen. Sie hätten es sich leicht machen können und hätten das hier eigentlich beschließen können. Dann wären wir schon einen Schritt weiter und hätten das, genauso wie das andere Baupaket, vor die Klammer gezogen. Das wollen Sie nicht. Sie machen es kompliziert. Sie eiern beim Thema Bannwald auch ein bisschen rum.
Herr Kollege Müller hat aus der Stellungnahme des Hessischen Städtetages als namhaftem Anzuhörendem zitiert: Die gestärkte Bannwaldregelung sei unverzichtbar zur Bewältigung von Klimawandel und Biodiversitätsverlust. – Das hört sich ein bisschen grün an. Ich dachte, wir wären an der Stelle einen Schritt weiter und würden uns einmal klar und deutlich zum Sand- und Kiesabbau auch im Ballungsraum bekennen. Das hätten wir uns gewünscht. Die Regelung von 2014 war gut, und deswegen stimmen wir heute über sie ab. – Herzlichen Dank.
Dann kommen wir jetzt in zweiter Lesung zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Freien Demokraten für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Waldgesetzes, Drucks. 21/1721 zu Drucks. 21/1296. Es erfolgt eine Abstimmung über die Beschlussempfehlung. Wer der Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die CDU-Fraktion – –
Herr Präsident! Der Gesetzentwurf wurde von der FDP eingebracht. Hier wird einfach nur über den Gesetzentwurf und nicht über eine Beschlussempfehlung abgestimmt. Eine Beschlussempfehlung wird immer dann gemacht, wenn die Landesregierung etwas einbringt.
Meine Vorlage sagt eindeutig: Wir stimmen über die Beschlussempfehlung ab. – Daran halte ich mich. Ich glaube, Sie sind in der Lage, das ebenfalls zu machen.
Daher wiederhole ich die Abstimmung. Abgestimmt wird in zweiter Lesung über den Gesetzentwurf der Freien Demokraten in der Fassung der Beschlussempfehlung, wie eben genannt. Wer der Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die CDUFraktion, die SPD-Fraktion und die Fraktion der GRÜNEN. Wer stimmt dagegen? – Das sind die AfD-Fraktion, die Fraktion der Freien Demokraten und der fraktionslose Abgeordnete Müger. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt.
Gesetz zur Umsetzung der Haushaltsvorgaben bei der Anpassung der Besoldung und Versorgung in Hessen in dem Jahr 2025 – Drucks. 21/1681 zu Drucks. 21/1562 zu Drucks. 21/1469 –
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Beschlussempfehlung des Innenausschusses lautet: Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum, den Dringlichen Gesetzentwurf in dritter Lesung unverändert anzunehmen. Stimmenverhältnis: Zustimmung von CDU und SPD gegen die Stimmen von AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freien Demokraten.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wir sind heute in der dritten Lesung dieses Gesetzentwurfs. Die Argumente sind ausgetauscht, und die Positionen sind bekannt, auch deshalb, weil wir schon zum vierten Mal darüber sprechen.
Die wirtschaftliche Lage bleibt angespannt, und es ist unsere Verantwortung als Regierungskoalition, den Landeshaushalt in schwierigen Zeiten solide aufzustellen.
Die Beratungen im Innenausschuss haben – wen wundert es? – keine neuen Erkenntnisse gebracht. Die Opposition hatte erneut Gelegenheit, tragfähige Vorschläge zu unterbreiten. Doch was kam? Keine realistische Alternative zur Finanzierung. Stattdessen wurde eine Anhörung gefordert – wieder einmal –, obwohl alle Argumente längst auf dem Tisch liegen.
Besonders irritiert haben mich am Dienstag die jüngsten Aussagen der FDP-Fraktionsvorsitzenden Wiebke Knell. In der Generaldebatte sprach sie von einer aufgeblähten Verwaltung in Regierungspräsidien und Ministerien. Liebe Frau Knell, was ist denn das für ein Signal an unsere Beamtinnen und Beamten? Verwaltung ist doch nicht gleich Bürokratie. Wir brauchen doch Fachkräfte für Digitalisierung, für Klimaanpassung und Sicherheit. Wir müs
sen sogar noch einen Personalaufwuchs im RP Darmstadt verkraften, um das von Ihnen im Bund mit beschlossene Cannabis-Freigabegesetz umzusetzen.
Es wird noch ein bisschen erstaunlicher. Die FDP fordert Einsparungen, macht aber keinen einzigen Vorschlag, wie die Besoldungsanpassung oder -verschiebung gegenfinanziert werden könnte. Sie kritisieren die Bürokratie, beklagen aber gleichzeitig die Haushaltskonsolidierung.
Zu den GRÜNEN. Sie haben bekanntlich 40 Änderungsanträge zum Haushalt eingebracht, jedoch nicht einen einzigen, um die Verschiebung der Besoldung zu verhindern. Große Empörung hier im Haus, Krokodilstränen bei der Demo, keine Priorität im Haushaltsverfahren – das sind keine Lösungen, das ist politische Inszenierung.
Meine Damen und Herren, unsere Entscheidung ist klar: Die Besoldungsanpassung muss um vier Monate verschoben werden. Doch der Vorwurf mangelnder Wertschätzung ist wirklich absurd.
Zu den Fakten. Wir haben in diesem Jahr mit einer Besoldungssteigerung von über 10 % den höchsten Anstieg in Hessens Geschichte. Die erste Anpassung der Besoldung zum 1. Februar wurde nicht angetastet, und es wird keine Stellenkürzungen bei der Polizei, im Justizvollzug und in der Bildung geben. Wir haben, das haben wir auch schon ausgeführt, unlängst die Polizeizulage erhöht; das ist ein klares Zeichen für Wertschätzung.
Meine Damen und Herren, was hören wir stattdessen? Es wird immer von einem „Sonderopfer“ gesprochen, und jede Regierungsausgabe wird irgendwie unter Generalverdacht gestellt. Es wird polemisiert, aber es wird nicht gerechnet. Zeigen Sie mir doch eine einzige Gegenfinanzierung auf, die 180 Millionen Euro bringt.
Ich will noch einmal Ihre Vorschläge auseinandernehmen. Ich sage gleich: Sie sind unzureichend, sie sind unrealistisch und untauglich. „Weniger Regierungsbeauftragte“ – haben Sie das einmal durchgerechnet? Das ist eine Schlagzeile, aber das ist keine echte Entlastung. Einsparungen in der Verwaltung generell – ja, Effizienz ist wichtig. Aber wollen wir Schnellschüsse machen, die Strukturen beschädigen? Wir haben das nicht vor.
Wir stehen zu dieser Entscheidung. Denn, machen wir uns ehrlich: Was ist denn die Alternative? Wollen wir Hessen handlungsunfähig machen? Wollen wir Haushaltslöcher mit irgendwelchen windigen, kurzfristigen Maßnahmen kaschieren? – Nein. Verantwortung heißt, schwierige Entscheidungen zu treffen. Dieses Gesetz ist notwendig, damit Hessen finanziell stabil bleibt. Deswegen bitte ich auch um Ihre Zustimmung. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Schneider. – Für die AfDFraktion erteile ich der Abgeordneten Weegels das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Schneider, da haben Sie sich aber schön um Kopf und Kragen geredet. Da passt auch jetzt meine Eröffnung: Herzlich willkommen zum sechsten Teil der hessischen Schmierenkomödie mit dem Titel „Besoldung der Landesbeamten“.