Protocol of the Session on June 14, 2001

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(Susanne Uhl REGENBOGEN – für eine neue Linke: Der Staatsrat, das ist eine Überraschung!)

Frau Uhl, im Namen von Herrn Senator Scholz, der heute nicht in Hamburg ist, möchte ich seine Erklärung zur Frage 1 verlesen.

Herr Senator Scholz bestätigt, daß die Bestellung von Herrn Reimers zum Staatsrat der Behörde für Inneres als ein Signal an die ganze Polizei zu verstehen ist. Senator und Staatsrat der Behörde für Inneres stehen hinter der Polizei. Im übrigen ist die Frage zu 1 mit einem klaren Nein zu beantworten.

Die Antwort auf Frage 2 lautet: Mit allen verfügbaren Mitteln! Mit den Mitteln der Dienstaufsicht, mit den Mitteln der Polizeikommission, die dazu auch einen gesetzlichen Auftrag hat; mit allen Mitteln, die wir zur Verfügung haben.

Frau Uhl, bitte schön.

Ich muß noch einmal nachfragen, Herr Reimers. Sie sind sozusagen einschlägig bekannt

(Dr. Holger Christier SPD: Vorsicht!)

mit den Forderungen aus der Kommission.

Ich frage Sie, welche der in der Rubrik „fallübergreifende Mißstände und Fehlentwicklungen“ im Bericht der Polizeikommission angemahnten Verbesserungsvorschläge der Senat in welcher Weise künftig berücksichtigen wird.

Herr Staatsrat.

Frau Uhl, die Position des Senats ist in seiner Stellungnahme zum ersten Bericht der Polizeikommission in der Drucksache 15/7565 beschrieben. Dem kann ich nichts hinzufügen. Im übrigen verweise ich auf die Stellungnahme zum Jahresbericht, Drucksache 16/3977.

Frau Uhl, bitte.

Teilt der Senat meine Auffassung, daß das Verlesen von Drucksachennummern keine Antwort auf Fragen darstellt?

Herr Staatsrat.

Frau Abgeordnete, wenn der Senat der Bürgerschaft Informationen zukommen läßt, dann geschieht dies in Drucksachenform. Mein Hinweis bezieht sich nur darauf, die Fundstelle leichter zu finden.

Frau Sudmann.

Welche Erkenntnisse hat der Senat respektive der Staatsrat seit dem unfreiwilligen Ausscheiden des Staatsrats aus der Innenbehörde gewonnen, die dazu führen werden, daß weitere oder vorhandene Fehlentwicklungen der Polizei jetzt gestoppt werden können?

Herr Staatsrat.

Wie Sie wissen, war ich seit 1994 im Bereich der Finanzbehörde beschäftigt. Fragen zu diesem Bereich könnte ich gegebenenfalls beantworten. Erkenntnisse aus dieser Zeit aus der Innenbehörde habe ich nicht.

Frau Sudmann, eine letzte Frage.

Welche Qualifizierung oder welche Qualifizierungsschritte haben dann dazu geführt, daß ein Staatsrat der Finanzbehörde in den Dienst der Innenbehörde wechselt?

Herr Staatsrat.

Frau Sudmann, das waren personalpolitische Überlegungen des Senats, und dazu habe ich das gesagt, was ich hier sagen kann.

Gibt es weitere Fragen? – Das ist nicht der Fall.

Dann rufe ich die nächste Fragestellerin, Frau Weise, auf.

Im Zuge der Reform der Zivilprozeßordnung haben die Bundesländer in einer fünfjährigen Experimentierphase die Möglichkeit, Berufungen bei den

Oberlandesgerichten zu konzentrieren. Mit einer Verabschiedung des entsprechenden Gesetzes ist für den 22. Juni 2001 zu rechnen.

Erstens: In welchem Umfang wird sich Hamburg an dieser Versuchsphase beteiligen?

Zweitens: Welche Art der Zusammenarbeit ist mit dem Bund und sich gegebenenfalls beteiligenden anderen Bundesländern vorgesehen?

Für den Senat antwortet Frau Senatorin Dr. Peschel-Gutzeit.

Frau Abgeordnete Weise, erlauben Sie zu Frage 1 zunächst eine kleine Darstellung des noch offenen Verfahrens, denn die Reform der Zivilprozeßordnung ist bisher keineswegs verabschiedet und steht damit auch noch nicht im Gesetzblatt. Wir haben einen langwierigen Streit hinter uns. Am 17. Mai 2001, also vor wenigen Wochen, hat der Bundestag dieses Gesetz beschlossen, das, soweit die Regelungen zur ZPO-Reform betroffen sind, am 1. Januar 2002 in Kraft treten soll. In diesem Gesetz ist aber auch eine Änderung der Zuständigkeit des Oberlandesgerichts für Rechtsmittel in Zivilsachen vorgesehen, insoweit also eine Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes. Diese letzte Änderung ist nicht etwa in der Form beschlossen, daß sie in allen Ländern gelten soll, sondern es wird mit einer sogenannten Öffnungsklausel den Ländern die Möglichkeit eröffnet, die Oberlandesgerichte, anders als bisher die Landgerichte, für Rechtsmittel zuständig werden zu lassen, und zwar nach Entscheidung der einzelnen Länder. Die Länder sollen, mit anderen Worten, experimentieren können, deswegen auch der Name Experimentierklausel.

Aber der Gesetzesbeschluß des Bundestags vom 17. Mai 2001 hat das Verfahren ebensowenig zum Abschluß gebracht, wie der letzte Durchgang im Bundesrat es möglicherweise sein kann. Der Bundesrat wird hierüber am 22. Juni, also in wenigen Tagen, befinden. Dort wird es auch darum gehen, ob der Antrag des Freistaats Bayern auf Anrufung des Vermittlungsausschusses eine Mehrheit finden wird oder nicht; auch das kann man noch nicht vorhersehen. Deswegen ist Ihre Frage, Frau Abgeordnete, in welchem Umfang sich Hamburg an der Versuchsphase beteiligen werde, natürlich derzeit überhaupt nicht zu beantworten. Es muß einfach abgewartet werden, wie genau der Gesetzesbeschluß letzten Endes lauten wird, der dann verkündet wird.

Wenn das Gesetz, wie geplant, am 1. Januar 2002 in Kraft tritt, wird sich auch für Hamburg die Frage stellen, ob es von der Experimentierklausel Gebrauch machen will. Das ist aber keine Entscheidung der jeweiligen Landesregierung, sondern dafür müssen die Ausführungsgesetze zum Gerichtsverfassungsgesetz geändert werden, und damit ist schon klar, wer zuständig ist, nämlich das jeweilige Landesparlament, also in Hamburg die Bürgerschaft.

Ich habe – das will ich hier sehr deutlich sagen – in dem langwierigen Diskussionsprozeß immer die Ansicht vertreten, ein Stadtstaat wie Hamburg läßt es besonders leicht zu, die Zuständigkeit für Rechtsmittel in Zivilsachen vom Landgericht auf das Oberlandesgericht zu übertragen, weil wir das Problem der langen Wege und weiten Entfernungen nicht haben. Ob die Bürgerschaft dies in dem kommenden Gesetzgebungsverfahren genauso sehen wird, bleibt abzuwarten. Meine Meinung dazu habe ich gesagt.

Dieselbe Antwort muß ich auch auf Ihre zweite Frage geben, nämlich die Frage der Zusammenarbeit mit dem Bund beziehungsweise mit anderen Ländern. Ich bin dahin gehend unterrichtet, daß andere Länder ebenfalls planen, sich am Experiment der Verlagerung der Rechtsmittel zum Oberlandesgericht zu beteiligen. Ich bin unterrichtet, daß die Länder Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt dies jedenfalls partiell, also für einige Oberlandesgerichte, planen. Aber auch die haben immer dieselbe Schwierigkeit wie wir, daß das Gesetz noch nicht einmal verkündet ist und sie damit selbstverständlich genauso in die Länderparlamente gehen müssen.

Frau Weise.

Darf ich fragen, welche Vorteile für rechtsuchende Hamburger Bürger der dreistufige Gerichtsaufbau bringen würde, wenn er denn so möglich wäre.

Frau Senatorin.

Ein Vorteil speziell für Hamburger Bürgerinnen und Bürger läßt sich vielleicht auch erkennen, aber hier geht es vor allen Dingen darum – das ist der Sinn dieser Regelung –, auf Dauer zu einer großen und damit auch gestärkten Eingangsstation – das soll das Amtsgericht sein – und einer konzentrierten Rechtsmittelinstanz zu kommen. Der Weg, den wir jetzt haben und den natürlich Nichtjuristen gar nicht kennen können, ist ein sehr unübersichtlicher und einer, der auch überhaupt nicht einleuchtet. Es gibt bestimmte Dinge, die zuständigkeitshalber zum Amtsgericht gehen müssen und in die Berufung und Beschwerde zum Landgericht. Andere Streitigkeiten, die vor dem Amtsgericht verhandelt werden, gehen statt dessen an das Oberlandesgericht, das betrifft alle Familiensachen. Von einem bestimmten Wert an kommen die Dinge zum Landgericht in die erste Instanz und gelangen dann ans Oberlandesgericht. Das sind natürlich, gerade wenn es um Wertgrenzen geht, immer sehr zufällige Regelungen. Wenn ich nämlich einen bestimmten Streitwert beim Amtsgericht um eine Mark überschritten habe, lande ich beim Landgericht.

Die Idee, die dieser ganzen Reform zugrunde liegt, ist eine Konzentration auf einzelne Stationen, die dann ausschließlich dafür zuständig sind: das Amtsgericht für alle Erstinstanzler, das OLG für alle Zweitinstanzler und eine Reduzierung der Anfechtungsmöglichkeiten beim BGH. Diese Konzentration halten wir insgesamt und damit auch für Hamburg für ökonomisch und vorteilhaft.

Gibt es weitere Fragen? – Das ist nicht der Fall.

Dann rufe ich als nächsten Fragesteller Herrn Hesse auf. Herr Hesse, bevor ich Ihnen das Wort gebe, möchte ich Sie und natürlich auch übrige Fragesteller im Hinblick auf Daten über den betreffenden Patienten des Klinikums Nord auf den Paragraphen 12 Absatz 1 Satz 1 der Datenschutzordnung der Bürgerschaft hinweisen.

Diese Vorschrift lautet – Zitat –:

„Die Mitglieder der Bürgerschaft haben über geheimzuhaltende Daten, die ihnen in ihrer Eigenschaft als Mitglied bekannt werden, Verschwiegenheit zu bewahren.“

Sie haben Gelegenheit zu Ihrer Frage. Bitte schön, Herr Hesse.

(Helga Weise SPD)