werden. Dazu ist dieses Gesetz weder der richtige Ort noch das richtige Mittel. Aber es wird Maßnahmen geben – die Senatorin wird dazu nachher noch etwas sagen –, um dies von Anfang an wirklich durchzusetzen. Bei der Berufung des Ärztlichen Direktors der Zukunft und auch bei der Berufung der Abteilungsleiter muß die Fähigkeit zu einer kollegialen Personalführung und der Wille zu einem umfassenden Qualitätsmanagement mindestens ein genauso wichtiges Kriterium sein wie die wissenschaftliche Qualifikation.
Wenn das im UKE zunehmend Wirklichkeit wird, wenn sich ein Generationswechsel vollzieht, dann habe ich Hoffnung, daß das UKE den selbstgesteckten Zielen in Zukunft gerecht werden wird.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das UKE-Gesetz, das wir heute zusammen mit dem UKE-Operationsskandal diskutieren, hat eine Reihe von Problemen.
Externe Leute sind aber nötig, um ein Schmoren und Verbleiben im eigenen Saft zu vermeiden. Und auch jetzt nach dem OP-Skandal versuchen Behörde und die anderen Externen, der Wahrheit näherzukommen.
Zweitens: Die finanzielle Ausstattung ist unscharf begründet. Die Zahlen scheinen gegriffen zu sein. Mögliche Folgen aus dem OP-Skandal sind nicht einbezogen und können nicht ausgeschlossen werden. Mir hat der Vater des Lars dieser Tage gesagt, daß das UKE seit Monaten überhaupt nicht mehr auf Schreiben antwortet, die er in Sachen Schadensersatzforderungen an das UKE richtet. Wir wissen nicht, welche Haftpflichtversicherung eintreten soll. Erst auf meine Anfrage hat sich die Behörde für Wissenschaft und Forschung wenigstens einmal das Kleingedruckte der Haftpflichtversicherung angeschaut, ob Ausschlußgründe vorhanden sind.
Drittens: Eine Mitwirkung von UKE-Mitarbeitern bei der Auswahl des Kuratoriums ist in diesem Gesetz nicht ausreichend geregelt. Immerhin ist das Kuratorium das Lenkungsinstrument, das dieses UKE beherrschen wird. Da kann man die UKE-Mitarbeiter nicht draußen lassen oder unterbewerten. Wenn jetzt gesagt wird, der Staat soll eine starke Rolle haben, dann fragt es sich, wie es denn bisher war. Sie wissen auch, wie die Rollen festgelegt wurden, Herr de Lorent.
Da ist automatisch die stärkste Gewerkschaft drin und so weiter. An uns wurde kritisiert, wir würden die Rolle des Staates herunterdrehen. Aber: Bisher war das UKE vollkommen in der Aufsicht des Staates, in der Direktive des Staates, und das hat diese Skandale nicht verhindert. Darum ist es kein Allheilmittel, den Staat Zugriff auf das Kuratorium haben zu lassen, und darum finden wir es nicht richtig.
Dann wollen Sie mit diesem Gesetz den wissenschaftlichen Personalrat abschaffen. Der wissenschaftliche Personalrat hat jetzt 13 Mitglieder. Wenn Sie die Personalräte zusammenfassen, dann haben Sie statistisch vielleicht zwei, drei Assistenz- und Fachärzte aus dem Mittelbereich im Personalrat. Die Ärzte haben uns aber eindrucksvoll mitgeteilt, daß sie dann beim vollen Sitzungsprogramm des großen Personalrats dabei sein müßten. Das kann ein Arzt, der sich ja wissenschaftlich betätigt und nur nebenher im Personalrat ist, nicht leisten. Darum ist zu erwarten, daß kaum einer dieser Ärzte in dem neuen Personalrat sein kann, und dies hat tragische Folgen.
Wenn Sie beim OP-Skandal nachforschen, warum denn niemand von den Fach- und Assistenzärzten gegen das aufgemuckt hat, was C4-Professoren gedeckt haben, wird deutlich, daß dahinter die Abhängigkeit der mittleren Ärzte von den Top-Ärzten steht.
(Dr. Hans-Peter de Lorent GAL: Da gab es doch ei- nen wissenschaftlichen Personalrat! – Dr. Martin Schmidt GAL: Da gab es einen Personalrat!)
Ja, der wissenschaftliche Personalrat war das einzige Medium, das dabei die Interessen der Assistenz- und Fachärzte gegen die C4-Professoren noch hat wahrnehmen können, nicht vollständig, aber doch zum Teil.
Dieses einzige Instrument schaffen Sie nun auch noch ab. Der Fehler wird sich rächen, weil Sie die Abhängigkeit der mittleren Ärzte noch erhöhen, statt strukturell zu verringern.
Zum OP-Skandal. Wir haben in langen Sitzungen den OP-Skandal ausführlich behandelt. Es ist nicht die Zeit, das hier auszubreiten. Auffällig ist, daß wir auch bis heute, zwei Jahre und zehn Monate nachdem die Senatorin und die Staatsanwaltschaft durch anonyme Schreiben informiert worden sind, diverse Fragen nicht beantwortet bekommen haben.
Wir wissen nicht, warum auf der Ebene der C4-Professoren der operativen Tätigkeit des Professors D. nicht Einhalt geboten wurde. Wir wissen nicht, warum und ob gewisse Assistenzärzte die Aktivität des Herrn D. gestützt und kaschiert haben. Wir wissen nicht, welche Versicherung zahlen wird, obwohl die Rechtsabteilung des UKE seit zwei Jahren darüber nachgedacht hat. Die BWF hat erst jetzt ein bißchen näher geguckt, der Vater von Lars wird über Jahre vertröstet; das ist alles ungeklärt. Wir wissen nicht, woher und aus welcher Perspektive die anonymen Schreiben aus dem UKE kommen. Ich habe gehört, daß bis zum heutigen Tag der Vater von Lars anonyme Schreiben und Faxe aus dem UKE bekommt, die ihm helfen wollen; das ist unglaublich. Wir wissen nicht, warum der Ärztliche Direktor nicht kritischer mit seinen Kollegen umgegangen ist. Wir wissen nicht, wie es zur Wiederaufnahme der Tätigkeit von Professor D. gekommen ist, wer davon Kenntnis gehabt hat. Wir wissen nicht, ob Direktorium oder Behörde für Wissenschaft und Forschung Aufsichts- und Informationspflichten verletzt haben.
Das alles steht in einem Katalog, den man nunmehr einer Kommission übergeben hat. In einem solchen Moment, heute über das UKE-Gesetz beschließen zu müssen, ist nicht richtig. Es sind so viele Fragen offen. Und warum sind sie offen? Weil, Frau Senatorin, die Kommission genau diese Fragen, die ich eben zitiert habe, untersuchen soll.
Erst jetzt, nachdem alles öffentlich geworden ist, weil die Presse es veröffentlicht hat, haben Sie diese Kommission mit zehn Monaten Verspätung eingesetzt. Eine zweite Kommission für die medizinische Seite startet erst Mitte September.
Meine Damen und Herren, diese Verspätung der Untersuchungen geht ausschließlich zu Lasten der BWF und der Senatorin, und damit ist auch die Aufklärung um zehn Monate nach hinten gerückt.
Hinweise auf die Staatsanwaltschaft ziehen auch nicht. Wir haben festgestellt, daß die Staatsanwaltschaft faktisch kaum daran arbeitet. Sie nimmt mit großem Aufwand Akten in Beschlag, aber ich vermute beinahe, daß die Akten sehr spät weiter durchgeschaut werden. Ich sage das negativ, weil es, wie wir im Ausschuß gehört haben, keine Hoffnung darauf gibt, daß vor Monaten überhaupt etwas Ernsthaftes dabei herauskommt.
Es wurde gerade mal ein einziges Gutachten vergeben. Der Oberstaatsanwalt hat gesagt, der behandelnde Staatsanwalt habe schließlich noch andere Dinge zu tun. Auf diese Staatsanwaltschaft hat sich die Behörde für Wissenschaft und Forschung verlassen. Bezeichnend war auch die Antwort des Oberstaatsanwalts auf meine Frage, ob denn die Behörde für Wissenschaft und Forschung, die gesagt hatte, daß die Staatsanwaltschaft alles richten werde, überhaupt einmal nachgefragt hat. Die Antwort des Staatsanwalts lautete: Nein, das hat sie nicht. Erst nachdem es die Presseveröffentlichungen gegeben hat, hat die Behörde für Wissenschaft und Forschung überhaupt bei der Staatsanwaltschaft nachgefragt, wie denn der Gang der Dinge sei.
das kann man doch wörtlich belegen – die Behörde für Wissenschaft und Forschung in der Frage dieses Skandals eine Tätigkeit gehabt hat, die vergleichbar mit der Stille des Schnees ist. Es ist nichts passiert, und es sollte im Grunde auch nicht vor der Wahl herauskommen.
Darum komme ich zu dem Schlußergebnis, Herr de Lorent – vielleicht kommt dann heute die dritte Abschlußrede Ihrer parlamentarischen Tätigkeit –, das UKE-Gesetz ist nach wie vor nicht entscheidungsreif – ich habe Ihnen gesagt warum –, in Teilen ist es falsch; auch das habe ich begründet. Deshalb werden wir auch in der zweiten Lesung heute gegen dieses Gesetz stimmen. Wenn es heute dennoch zustande kommt, werden wir in der nächsten Legislatur die notwendigen Korrekturen anbringen. – Vielen Dank, meine Damen und Herren.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Alles in einen Muspott, Herr Salchow, ob Herzchirurgie, UKE-Gesetz oder Strahlenskandal, alles
Es geht um die UKE-Strukturreform. Sie haben beim letzten Mal gesagt, daß es für Sie zwei Gründe gibt, warum ein solches Gesetz auf den Weg gebracht werden muß, nämlich erstens, um effiziente, transparente Regelungen zu schaffen, um selbständig handeln zu können und gleichzeitig klare Verantwortung herzustellen und zweitens, um finanzielle Rahmenbedingungen zu sichern.