erhöhung von Dauer sein wird oder ob es sich insoweit vielleicht um einen Bugwelleneffekt im ersten Jahr nach Inkrafttreten dieser neuen gesetzlichen Regelung handelt, kann man im Augenblick noch nicht sicher beantworten.
Trotzdem – das will ich nicht etwa zu unserer Entlastung sagen, ich habe das nur zur Begründung angeführt – müssen wir reagieren und haben wir reagiert.Die Justizbehörde hat sich dieser aktuellen Überlastung angenommen, die uns sehr frühzeitig auch von den Gerichtsvollziehern angezeigt worden ist.Wir haben zur Entlastung und zum dauerhaften Abbau der Situation eine Reihe von Maßnahmen entweder schon ergriffen oder in die Wege geleitet.
Erstens, das ist hier schon erwähnt worden, sind zur Unterstützung der vorhandenen Gerichtsvollzieher per 1. Oktober 1999 fünf Rechtspfleger aus anderen Bereichen zusätzlich zur Verstärkung bei den Gerichtsvollziehern eingesetzt worden.
Zweitens ist eine faktische personelle Verstärkung zusätzlich dadurch eingetreten, daß fünf Anwärter für die Gerichtsvollzieher, die ihre Prüfung im Dezember 1999 abgelegt haben, schon ab November diese Gerichtsvollzieheraufgaben zusätzlich wahrgenommen haben.Wenn wir also zusätzlich zehn Gerichtsvollzieher haben, dann ist das natürlich noch keine Zahl, die alles auf einmal abarbeiten kann, aber es ist eine deutliche Entlastung.
Eine weitere geplante Maßnahme ist hier erwähnt worden, der Einsatz von geprüften Rechtskandidaten, also solchen jungen Kolleginnen und Kollegen, die auf die Einstellung als Referendare warten. Nun sind vom Amtsgericht rechtliche Bedenken geltend gemacht worden, die wir zwar nicht teilen, aber wir wollen an dieser Stelle natürlich kein Rechtsrisiko eingehen. Deswegen haben wir eine andere Maßnahme in die Wege geleitet. Als Crash-Truppe werden wir Beamte aus dem mittleren und gehobenen Dienst nach entsprechender Zusatzausbildung durch das Amtsgericht im Gerichtsvollzieherbereich einsetzen. Das ist eine Task Force, die insbesondere schnell zur Aufarbeitung der Rückstände eingesetzt werden soll.
Zusätzlich – das ist hier auch schon genannt worden – sind wir dabei, die Gerichtsvollzieherbezirke neu zu schneiden, denn die Gerichtsvollzieher sind in Hamburg unterschiedlich belastet, und einige sind besonders hoch belastet.
Aktuell hat Hamburg 97 Gerichtsvollzieherplanstellen, die auf 91 Bezirke verteilt sind. Zur Zeit prüft das dafür zuständige Amtsgericht, wie viele Gerichtsvollzieherbezirke neu geschaffen werden müssen, um zu einer angemessenen Belastung der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher zu gelangen. Die zusätzlich benötigten Gerichtsvollzieherplanstellen wird die Justizbehörde zu 2001 einwerben. Der Zeitraum bis 2001 soll durch die Einrichtung sogenannter anderer Amtsstellen, ein technischer Begriff, überbrückt werden, deren Einrichtung wir ebenfalls beantragen werden.
Noch ein Wort zu den hier wiederholt genannten Rückständen. Man muß zu diesem Thema einfach wissen, daß das nicht alles echte Rückstände sind, sondern es eine große Zahl von Verfahren gibt, die nicht sofort erledigt werden können. Wenn zum Beispiel dem Vollstreckungsschuldner im Einverständnis mit dem Gläubiger Ratenzahlungen bewilligt werden, sind diese zwar zu überwachen, aber das Verfahren kann solange nicht abgeschlossen werden. Oder es wird die Verwertung gepfändeter Sachen auf Bitten des Schuldners aufgeschoben; solange kann das Verfahren nicht abgeschlossen werden. Oder es ist
In all diesen Fällen kommt es, ganz regulär, erst nach geraumer Zeit zum endgültigen Abschluß der Verfahren, und hieraus entstehen – das ist das Entscheidende – den Gläubigern keine Nachteile. Der schlichte Vergleich der Anzahl der von den Gerichtsvollziehern vorgenommenen Amtshandlungen vor und nach der von mir mehrfach erwähnten Zwangsvollstreckungsnovelle ist daher nur ganz begrenzt aussagefähig.All das ändert aber nichts daran, daß wir uns mit aller Kraft darum bemühen werden, echte Arbeitsrückstände rasch und vollständig aufzuarbeiten. Wir werden Gelegenheit haben, das im einzelnen noch im Rechtsausschuß zu besprechen.
Die Ausführungen der Senatorin haben mich veranlaßt, noch einmal zu reden. Frau Senatorin, wir haben von Ihnen eine Schönrederei erlebt, die so nicht hingenommen werden kann.Die erwähnten 70 000 Fälle sind natürlich nicht nur rückständige Fälle, aber zumindest 90 Prozent davon sind es.Wir haben in meiner Anwaltskanzlei viele verschiedene Fälle. Aber sehr häufig erhalten wir ein Schreiben von dem Gerichtsvollzieher, geschrieben mit einer schlechten Schreibmaschine, in dem der Standardsatz steht: „Bitte melden Sie sich nicht innerhalb der nächsten sechs Monate, wir schaffen es nicht, Ihnen eine Antwort zu geben.“ Um diese Rückstände geht es.Es geht nicht um die normalen Zwangsvollstreckungen, die teilweise aufgeschoben werden.Bis allein die erste Antwort eines Gerichtsvollziehers kommt, vergehen sechs Monate. Das kann es doch nicht sein.
Ich möchte wissen, wie viele Gerichtsvollzieher in dieser sogenannten Task Force eingesetzt werden. Der Name klingt wieder gut und schön, aber wir haben im Bereich der Justiz viele Projektgruppen mit gut klingenden Namen. Aber was bringt es, wenn wir nicht einmal wissen, wer dahintersteht? Der schöne Name allein bringt uns nichts. Ich hoffe, Sie klären uns im Rechtsausschuß genauer auf. – Danke.
Ich frage sodann, wer einer Überweisung an den Rechtsausschuß zustimmt.– Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das war einstimmig.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 20: Senatsmitteilung über Dolmetscherinnen und Dolmetscher für Gehörlose.
[Senatsmitteilung: Stellungnahme des Senats zu den Ersuchen der Bürgerschaft vom 27. bis 29. April 1998 (Drucksache 16/731) – Landesverband der Gehörlosen –, vom 1./2. Juli 1998 (Drucksache 16/987) – Dolmetscherdienste – und vom 14. bis 16. Dezember 1998 (Drucksache 16/1887) – Dolmetscherinnen und Dolmetscher für Gehörlose – – Drucksache 16/3638 –]
Darf ich fragen, ob eine Gebärdendolmetscherin oder ein Gebärdendolmetscher anwesend ist, weil mir das so gesagt worden war? –
Das gibt immer Probleme, weil die Senatoren sich auf den Sitzungsplan einstellen. Das können wir leider nicht machen. Das ist schade, aber es kann auch einmal passieren.
Die GAL-Fraktion beantragt die Überweisung dieser Vorlage an den Sozialausschuß.Wer wünscht das Wort? – Das Wort hat Herr Witte.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist bedauerlich, daß keine Gebärdensprachdolmetscherin oder -dolmetscher anwesend sind, aber das mag möglicherweise damit zusammenhängen, daß wir heute mit der Tagesordnung schneller als geplant durchgekommen sind. Vielleicht kommt später noch jemand.
Dieses Zitat könnte der durchgängig rote Faden in der Stellungnahme des Senats zu den Ersuchen der Drucksachen 16/731, 16/787 und 16/1887 sein. Die Stellungnahme zeigt aber auch, daß es ein mühsamer Weg ist, alle Forderungen und Wünsche unter einen Hut zu bringen und danach auch noch durchzusetzen. Da ich mich seit 1993 – damals noch mit Frau Kuhbier, die einige von Ihnen noch kennen werden – mit Gehörlosen und deren Problemen auseinandersetze, weiß ich, wovon ich rede.
Seit 1988 setzt sich das Europäische Parlament für die Anerkennung der Gebärdensprache ein. 1996 sprach sich die Arbeits- und Sozialministerkonferenz der Länder für die Anerkennung aus.Es folgten die Regierungschefs der Länder, die im Jahre 1997 eine schrittweise Umsetzung der Entschließung des Europäischen Parlaments beschlossen.
In Hamburg ist diese Bestrebung Bestandteil des Koalitionsvertrages. Warum erwähne ich das so ausführlich? Hamburg bietet seit Beginn des Schuljahres 1993/94 im Rahmen eines Schulversuches in der Samuel-HeinickeSchule die Gebärdensprache an. In einem Unterrichtsfach wird dort der Unterricht sogar bilingual – das heißt laut und gebärdensprachlich – angeboten. Es ist das Ziel, daß sich die Teilnehmer in der Welt der Hörenden und auch der Gehörlosen bewegen können.Der Versuch läuft über sechs Jahre und wird in diesem Jahr auslaufen. In einem Zwischenbericht von Professor Günther wurde der bisherige Verlauf sehr positiv bewertet.Die Kinder befinden sich mittlerweile in der Sekundarstufe.
Dennoch – das ist sicherlich nicht förderlich – gibt es nach wie vor in Hamburg einen unerbittlichen Streit der unterschiedlichen Methodenanhänger sowohl für die Lautsprache als auch für die Gebärdensprache. Meines Erachtens sollten wir den Abschluß und die Auswertung des Versuches abwarten und danach den weiteren Weg den Betroffenen überlassen.
Erfreulicherweise ist es auch durch den gezielten Einsatz von Gebärdensprachdolmetscherinnen und -dolmetschern gelungen, in Hamburg gehörlosen Jugendlichen Berufsschulunterricht anzubieten. Außerdem fördert das Hamburger Berufsförderungswerk pro Jahr rund 40 gehörlose
Menschen, um ihnen einen Weg in das Berufsleben zu ermöglichen. Ich freue mich besonders über den letzten Punkt. Als ich meine Lehre antrat – das ist schon einige Jahre her –, war es unmöglich, einen gehörlosen jungen Menschen in eine Lehre aufzunehmen. Deshalb sind die genannten Maßnahmen Fortschritte, die den betroffenen Menschen zwar nicht schnell genug gehen, aber aus meiner Sicht im Laufe der Jahre erheblich sind.
Um gehörlosen Eltern die Teilnahme an schulischen Veranstaltungen oder Elternvertretungen und ähnliches zu ermöglichen, finanziert die BSJB über den Gehörlosenverband den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und -dolmetschern. Eine Auswertung des dort vorhandenen Datenbestandes durch die BAGS hat die Auskömmlichkeit der Mittel bestätigt.
Nach dem Hamburger Hochschulgesetz berücksichtigen die Hamburger Hochschulen die besonderen Bedürfnisse von behinderten Studenten. Dieses ist auch erforderlich. Zum Beispiel haben in den letzten Jahren 50 Hörgeschädigte durch die Hilfe der Gebärdensprachdolmetscherinnen und -dolmetscher studieren können. An der Universität gibt es des weiteren eine besondere Studienberatung für gehörlose Studenten.Außerdem gibt es an den Hamburger Hochschulen ein Netz von Ansprechpartnern und Beratungsstellen, an die sich Behinderte wenden können. Aus persönlicher Erfahrung weiß ich – weil wir dort schon mit einigen anderen diskutiert haben –, daß es dort eine Interessenvertretung gehörloser Studierender, die Gruppe iDeas, gibt, die sich besonders für ihre Belange einsetzt.
Im Rahmen der beruflichen Eingliederungshilfe werden nach dem BSHG viele dieser individuellen Hilfen finanziert. Hamburg hat sich seit der Einrichtung des Instituts für Deutsche Gebärdensprache als Zentrum der Gebärdensprache mit einer Ausstrahlung weit über die Landesgrenze hinaus entwickelt. Besonders Professor Prillwitz ist es zu verdanken, daß viele Entwicklungsprojekte im Bereich der Gebärdensprache von Hamburg aus ihren Ausgang nahmen. Gerade das von Hamburg eingerichtete und ausgestattete Institut für Deutsche Gebärdensprache hat wesentlich zur Anerkennung und Verbreitung dieser Sprache beigetragen.
Außerdem hat Hamburg durch seine führende Stellung – als erste und lange einzige Stadt in der Bundesrepublik – für Gebärdensprachkompetenz zum besonderen Studium von Gebärdensprachdolmetscherinnen und -dolmetschern beigetragen. Dennoch gibt es immer noch zu wenige Menschen, die diese Fachrichtung anstreben. Es ist bedauerlich, aber nicht zu ändern. Wir können keinem Menschen vorschreiben, was er studieren will, soll oder möchte.
Um den Defiziten bei den Dolmetscherinnen und Dolmetschern zu begegnen und diese abzubauen, versucht Hamburg gegenzusteuern. Seit 1998 wird bei Einsätzen von über 1,5 Stunden eine Doppelbesetzung bezahlt. Außerdem wurden die Honorare gemäß der bundesweiten Empfehlung der Deutschen Hauptfürsorgestelle auf 60 DM und die Fahrkosten auf die Höhe des Stundensatzes angehoben. Die Probleme mit der Umsatzsteuer wurden auch ausgeräumt. Wichtig ist, daß mit diesen Maßnahmen die zum Teil erheblich differierenden Honorarbedingungen zwischen BAGS und BSJB vereinheitlicht wurden.
Die Finanzierungen der bisherigen Maßnahmen konnten mit den in 1999 zur Verfügung stehenden Budgets erfolgen. Für das Jahr 2000 werden hierfür laut Aussage des Senats Mehrkosten in Höhe von circa 77000 DM erforderlich, die
Ich weiß, daß trotzdem weiterhin der Wunsch nach einer Erhöhung der Honorare gemäß dem Zeugenentschädigungsgesetz besteht. Aber ich möchte noch einmal auf meinen Redebeginn zurückkommen. Ich sagte, daß der Weg, alle Wünsche sofort zu befriedigen, sehr schwer sei. Dazu kommt, daß der Senat prüft, ob über einen zentralen Dolmetscherdienst vielleicht effektiver gearbeitet werden könnte. Ich persönlich kann mir die Kritik nicht verkneifen, Frau Senatorin, warum die Prüfung so lange dauern muß, denn der Gehörlosenverband hat gemeinsam mit dem Berufsförderungswerk seit längerem ein Konzept erarbeitet. Ich erwarte, daß die zuständige Behörde endlich in die Hufe kommt, damit wir Schritt für Schritt den Wünschen unserer gehörlosen Menschen näherkommen und Hamburg seinen guten Ruf als behindertenfreundliche Stadt behält und weiter ausbaut.
(Beifall bei der SPD, der GAL, der Gruppe RE- GENBOGEN – für eine neue Linke und vereinzelt bei der CDU)
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich finde es gut, daß wir diese Drucksache im Ausschuß beraten werden,
weil wir nach einer in der vergangenen Woche stattgefundenen Veranstaltung in der Universität viele Fragen haben. Dies ist ein Thema, an dem wohl noch das gesamte Haus sehr intensiv weiterarbeiten muß. Darum möchte ich jetzt nur einige Punkte erwähnen.