weil wir nach einer in der vergangenen Woche stattgefundenen Veranstaltung in der Universität viele Fragen haben. Dies ist ein Thema, an dem wohl noch das gesamte Haus sehr intensiv weiterarbeiten muß. Darum möchte ich jetzt nur einige Punkte erwähnen.
Wir freuen uns und begrüßen es ausdrücklich, daß in Hamburg das Institut für Deutsche Gebärdensprache aufgebaut worden ist, das Gebärdendolmetscherinnen und -dolmetscher für die gesamte Bundesrepublik ausbildet, beziehungsweise daß die Forschung an der Gebärdensprache tatsächlich nur hier in Hamburg durchgeführt wird. Das ist eine sehr wichtige Sache.
Ein Punkt wurde uns bei dieser Diskussion im Institut für Deutsche Gebärdensprache sehr deutlich: Eine sehr frühe Beratung der Eltern ist außerordentlich wichtig. 90 Prozent der Eltern der gehörlosen und schwerhörigen Kinder sind hörende Eltern, die meistens den Wunsch haben, daß auch der letzte lautsprachliche Ansatz in ihren Kindern gefördert wird, und dabei die Gebärdensprache von sich aus vernachlässigen. Das wird darin deutlich, daß die Frühförderung für Kinder in der Schule für Schwerhörige, in der nach dem lautsprachlichen Ansatz gearbeitet wird, 54 Kinder, während die Schule, die Gebärdensprache anbietet, nur sechs Kinder zählt. Dabei sagen uns nicht nur alle Gehörlosen, sondern auch die Schwerhörigen, die als Grenzfälle gelten, daß die Gebärdensprache ihre Muttersprache sei. Diese Aussage können wir uns gar nicht oft genug deutlich machen. Alle anderen Sprachen sind für sie Fremdsprachen. Mit der Gebärdensprache können sie sich selbstverständlich bewegen.Wir müssen die Gebärdendolmetscher einmal beobachten. Für uns ist ihre Sprache eine Fremdsprache.
Diese Sprache ist in der Lage, die kompliziertesten Sachverhalte und auch emotionale Dinge zum Ausdruck zu bringen. Das erkennen wir daran, daß gehörlose oder schwer
hörige Studenten alle Fächer an der Universität belegen. Um schwierige wissenschaftliche Zusammenhänge darzustellen, sind dort besonders fachspezifisch ausgebildete Gebärdendolmetscher erforderlich.
Es wurde in der Stellungnahme des Senats deutlich und besonders herausgestellt – das ist sicher ein Erfolg –, daß bei einer Veranstaltung, die mehr als eineinhalb Stunden dauert, zwei Gebärdendolmetscher zur Verfügung stehen. Die Studierenden betonten, daß es schwierig sei, einem Seminar von eineinhalb Stunden mit nur einer Gebärdensprachdolmetscherin oder einem -dolmetscher zu folgen. Über diesen Zeitraum wissenschaftliche Arbeit zu dolmetschen, bedeutet für einen gehörlosen oder schwerhörigen Studenten eine große Anstrengung.
Die Frühstberatung muß außerordentlich gut ausgebaut und mit den notwendigen Fachkräften versehen werden, so daß die hörenden Eltern in der Weise beraten werden können, daß ihre Kinder die Gebärdensprache für ihr Leben benötigen. Sie brauchen sie auch, um später ihre eigene Kulturgemeinschaft zu pflegen, denn in der Gemeinschaft der Eltern und der hörenden Verwandten bleiben sie immer Fremde. Richtig zu Hause fühlen sie sich nur in der Gemeinschaft der Schwerhörigen und der Gehörlosen, die sich mit der Gebärdensprache unterhalten.
Wir müssen auch zur Kenntnis nehmen, daß in den USA, in England, Skandinavien und Frankreich bilingualer Unterricht schon selbstverständlich ist. Hier haben wir etwas nachzuholen. Dieses Ergebnis muß der Modellversuch auf alle Fälle erreichen.
Ich möchte damit schließen, denn die Probleme mit der Umsatzsteuer sind zunächst gelöst. Herr Witte, diese Lösung scheint uns sehr bürokratisch zu sein. Darüber möchte ich gern im Ausschuß reden. – Zunächst vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die GAL-Fraktion begrüßt es auch, daß sich die Situation der Gehörlosen in Hamburg durch die veränderten Rahmenbedingungen für die Gebärdensprachdolmetscherinnen und -dolmetscher allmählich verbessert.
Wir haben die Drucksache mit Interesse gelesen. Der Senat betont hierin mehrfach, daß es einen Mangel an qualifizierten Gebärdensprachdolmetscherinnen und -dolmetschern gibt. Leider wurde dieser Mangel nicht quantifiziert. Wir müssen uns darüber im Ausschuß noch unterhalten, wie hoch der Bedarf ist und was wir tun können, damit dieser gedeckt wird.
Herr Witte, wir wollen ja nicht nur die Wünsche der Gehörlosen erfüllen, sondern sie haben einen Anspruch darauf, eine Dolmetscherin oder einen Dolmetscher zu bekommen, wenn sie ihn brauchen. Sie brauchen diese Menschen vor allem im Bereich der Ausbildung – das haben wir schon gehört –, aber sie haben auch Ansprüche im privaten Bereich.
Wir haben auf Bundesebene vor, endlich ein eigenes Leistungsrecht – das SGB IX – für behinderte Menschen zu erreichen. Darin wird auch der Anspruch auf Gebärdensprachdolmetscher für gehörlose Menschen festgelegt,
und der Bedarf an Dolmetschern wird dadurch weiter steigen. In Hamburg haben wir dafür sehr gute Voraussetzungen und Bedingungen, um die Menschen an unserem Institut gut auszubilden und somit diesem Bedarf gerecht zu werden.
Mir – wie auch Frau Rudolph – erschienen die Darstellungen des Senats zum Bereich über den bilingualen Unterricht am interessantesten. Wir halten diesen vorgelegten Zwischenbericht schon jetzt für so interessant, daß wir eine klare Aussage darüber treffen können, daß der bilinguale Schulversuch ein Erfolg ist und der Unterricht in der Gebärdensprache für Gehörlose und sehr schwerhörige Kinder zur Regel werden muß.Denn die Kinder entwickeln sich im emotionalen Bereich und in den Bereichen Kommunikation und Kognition besonders gut. Sie haben einen Begriff von Sprache und eine altersgemäße sprachliche Entwicklung.Ihre stark schwerhörigen Altersgenossen, die die Lautsprache lernen und immer versuchen, hörgerichtet die Lautsprache zu erfassen, haben diese Sprachentwicklung nicht. Ich denke, es ist nicht legitim, Kindern die Sprache vorzuenthalten. Die Gebärdensprache ist – wie Frau Rudolph richtig gesagt hat – ihre natürliche Sprache. Wir müssen alles dafür tun, damit gehörlose Kinder ihre eigene Sprache lernen, um die Möglichkeit einer altersgemäßen Entwicklung zu haben und – wie mir ein Gehörloser einmal sagte – nicht zu dumm zu bleiben.
Wenn in einer Schwerhörigenschule die Lautsprache geübt wird, dann lernen die Kinder eine Sprache, ohne daß sie die dahinterstehenden Begriffe kennen. Mir wurde einmal erzählt, daß die Schüler sehr lange immer wieder äußerst mühsam die Worte „Französische Revolution“ artikuliert hätten, bis sie diese Worte beherrschten. Aber keines dieser Kinder hatte eine Vorstellung davon, was sich dahinter verbirgt. Beim bilingualen Unterricht ist es so, daß erst einmal in der eigenen Sprache erklärt wird, was Revolution heißt und wie es zu dem Sturm auf die Bastille kam. Wenn man sich dieses vorstellen kann, wird man zur Artikulation motiviert und kann auch mit Menschen wie unsereins, die wir immer noch nicht die Gebärdensprache sprechen, kommunizieren. Dann kann man auch über die Französische Revolution reden. Aber eine Artikulation ohne eine Begrifflichkeit ist stumpfsinnig.
Lassen Sie mich für unsere Fraktion noch einmal betonen: Wir halten das Ergebnis zum bilingualen Schulversuch in dem Zwischenbericht für sehr gut. Wir sollten in Hamburg alles daran setzen, daß wir für gehörlose Menschen viel erreichen. Damit Hamburg hier weiterhin an der Spitze liegt, müssen wir die betroffenen Menschen so ausbilden, daß sie alles lernen, was sie können.Das können sie nur mit der Gebärdensprache. – Danke schön.
(Beifall bei der GAL, der SPD und vereinzelt bei der CDU und der Gruppe REGENBOGEN – für eine neue Linke)
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Anerkennung und die Förderung der Gebärdensprache ist ein wichtiges Anliegen des Senats, das auch aus der Drucksache hervorgeht.Wir haben in den vergangenen Jahren vieles geleistet, aber werden uns natürlich weiter dafür einsetzen, daß die Gebärdensprache anerkannt wird. Wir haben dazu Initiativen auf der Arbeits- und Sozialministerkonferenz entwickelt.
Gleichzeitig werden wir aber nicht nachlassen, das Thema politisch auf die Tagesordnungen des Bundes und der Länder zu setzen.
Aus der Senatsdrucksache geht hervor, daß wir viele Initiativen ergriffen haben. Ich möchte neben den eingerichteten Hilfen für Dolmetscherdienste nach dem BSHG, den Hilfen für gehörlose Studentinnen und Studenten und dem Gehörlosenverband die Beratungs- und Informationsdienstleistungen erwähnen. Außerdem planen wir weitere Maßnahmen. Dazu gehört der Schulversuch „Bilinguale Erziehung im Unterricht“ und die Förderung beruflicher Ausbildung von gehörlosen Jugendlichen. Das ist ein wichtiger Eckpfeiler im Sinne von Integration dieser Jugendlichen in den allgemeinen ersten Arbeitsmarkt. Darüber hinaus geht es auch um die Förderung der Mitwirkungsmöglichkeiten gehörloser Eltern in Hamburger Schulen und um weitere vielfältige Unterstützungsangebote der Studierenden.
Die Tatsache, daß mit dem an der Universität eingerichteten Institut für Deutsche Gebärdensprache ein Zentrum entstanden ist, in dem wir das Thema Gebärdendolmetscher und die Qualifizierung dieser Menschen nach vorne bringen, ist für uns in diesem Kontext ein großer Vorteil.Von daher wird ein solches Kompetenzzentrum nicht nur für Hamburg, sondern auch für die ganze Bundesrepublik nutzbringend sein, wenn die Gebärdensprachdolmetscher in anderen Ländern eingesetzt werden können.
Mit den vom Senat ergriffenen Sofortmaßnahmen werden viele Mängel gezielt angegangen. Ich möchte nicht alle in der Senatsdrucksache aufgeführten Maßnahmen nennen. Wir hoffen, daß wir möglichst schnell vieles beheben können. In einigen Bereichen sind wir weit vorangekommen. Dazu gehört aus meiner Sicht vor allen Dingen die Neuordnung der Vergütungssätze, die sich in diesem Zusammenhang entscheidend verbessert haben.Dazu gehört vor allem auch die Anerkennung der Doppelbesetzung. Ab einer Einsatzdauer von eineinhalb Stunden verdoppelt sich das Honorar, so daß zwei Dolmetscherkräfte bezahlt werden können. Das ist ein wichtiger Schritt, den wir gemeinsam gegangen sind. Er ist nicht einfach nur so hinzunehmen, sondern er ist auf der einen Seite gut für die Qualität der Dolmetscher und andererseits fördert er die Qualität für gehörlose Menschen, weil sie so erfahren können, was sie wissen müssen. Dies bedeutet für die Dolmetscherinnen und Dolmetscher Erholungspausen und für uns eine gewisse Qualitätssicherung.
Die Zeitgrenze ist übrigens nicht willkürlich gesetzt. Sie folgt den in einer entsprechenden Studie herausgegebenen Empfehlungen einer dänischen Arbeitsorganisation. Auch hier haben wir uns an internationalen Standards orientiert. Das ist auch gut so.
Von der Bürgerschaft wurde zum Thema Notrufmöglichkeiten bei Gehörlosen nachgefragt. Frau Freudenberg, wir haben hier – wenn ich mich richtig erinnere – im November darüber debattiert. Dazu kann ich mitteilen, daß mit den über einen Eildienst eingerichteten Schreibtelefonen und Telefaxgeräten bei Polizei und Feuerwehr die Möglichkeit für Gehörlose gegeben ist, diese Geräte entsprechend zu bedienen. Die Notrufnummern sind dem Gehörlosenverband bekannt, so daß dieser die betroffenen Menschen entsprechend informieren kann. Es ist denkbar, daß sich die Personen, die weder lesen noch schreiben können, im Einzelfall über ein Bildschirmtelefon bemerkbar machen könnten. Wo dieser Notruf angenommen werden könnte, wird noch zur Zeit geprüft. Aber Sie sehen, auch wir sind
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, daß das Thema der zentralen Anlaufstelle – das heißt eines Dolmetscherpools – schnell vorangebracht wird.Wir sind uns in der Sache einig. Es gibt zwischen der Behörde und dem Gehörlosenverband keine Differenzen. Manchmal könnte man sich dabei eine schnellere Geschwindigkeit vorstellen, Herr Witte. Aber es geht nicht nur nach der BAGS, sondern es geht nur gemeinsam mit allen Beteiligten. Aber wir sind uns darin einig, daß wir es wollen und auch schnell wollen. Insofern bin ich optimistisch, als wir diesen Pool bald haben werden und wir hier in nächster Zeit weiter vorankommen.
Wer will die Vorlage an den Sozialausschuß überweisen? – Gegenprobe. – Das war einstimmig. Damit ist die Drucksache überwiesen. Herzlichen Dank an die Dolmetscherin!
Ich rufe dann auf den Tagesordnungspunkt 15: Senatsmitteilung zur weiteren Entwicklung der Hamburger Messe.
Diese Vorlage möchte die SPD-Fraktion federführend an den Wirtschaftsausschuß sowie mitberatend an den Stadtentwicklungsausschuß und an den Bau- und Verkehrsausschuß überweisen. Ich frage, wer das Wort wünscht. – Das Wort hat Frau Möller.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der Senat hat in einer Drucksache die weitere Entwicklung der Hamburg Messe beschrieben, die mit einem Vorschlag für die Erweiterung am Standort endet. Wir begrüßen diesen Vorschlag.
In der Drucksache wird ausführlich das Für und Wider von Standortalternativen – die Verlagerung nach Moorfleet oder die Erweiterung am bisherigen Standort – dargestellt, die wir bisher schon sehr konkret in der Stadt diskutiert haben. Ich möchte auf diese Diskussion nicht im Detail eingehen, denn diese Details bis hin zu den Angaben über die zu bewegenden Kubikmeter Kies können nachgelesen werden. Es wurde ausführlich dargestellt, welche Vor- und Nachteile die Verlagerung hat. Die Entscheidung halten wir für richtig. Die Frage ist nur, wie wir mit diesem Jahr umgehen, in dem wir Zeit haben, ein Konzept für die Erweiterung der Messe zu erarbeiten.
Der Senat selbst ist der Meinung, daß es dringend nötig sei, sich über Aspekte der Finanzierung, der inneren Organisation der Messe selbst und über die städtebauliche Relevanz klarzuwerden.
Die Erweiterung einer Messe mitten in der Stadt ist genau der richtige Schritt, wenn man über ressourcenschonende Entwicklungen sprechen will und die Zerstörung von Flächen nicht mehr so gewissenlos weiterbetrieben werden soll, wie wir es so oft getan haben. Gleichzeitig ist es vor allem auch ein ehrgeiziges Projekt, weil wir nicht irgendeinen Stadtteil, sondern drei Stadtteile berühren, die ihre eigenen Qualitäten und Besonderheiten, aber auch ihre Probleme haben.
Die Standorterweiterung darf nicht auf Kosten der Wohnund Lebensqualität der angrenzenden Karolinen- und Schanzenviertel gehen; sie darf nicht ohne ein funktionierendes Verkehrskonzept umgesetzt werden und vor allem die gewachsene Wirtschafts- und Dienstleistungsstruktur des Gebietes nicht gefährden. Wir alle wissen, daß eine Messe in einer Stadt nicht nur überregionale Wirkung, sondern auch regionale Bedeutung hat. Das unterscheidet sie von jedem x-beliebigen Großprojekt, obwohl die jetzt geplante Erweiterung selbstverständlich ein enormes Großprojekt ist. Immerhin wird im Endeffekt die Quadratmeterfläche um ein Drittel erhöht oder vielleicht sogar verdoppelt. Gleichzeitig ist aber der Flächenbedarf aufgrund der Tatsache, daß der moderne Messebau nicht nur zweioder dreigeschossig, sondern in der Regel eingeschossig ist, um ein Vielfaches höher. Das führt zu einem weitaus höheren realen Flächenbedarf.
Die Förderung der regionalen Wirtschaft und die Effekte, die eine Messe beziehungsweise die jeweiligen MesseEvents für die Stadt haben, sind allen klar. Sie bewirken einen Transfer – eine sogenannte Umwegrentabilität – in die Stadt hinein. Die Messegäste hinterlassen viel Geld in unserer Stadt; und wir haben in Hamburg ein klares Potential, egal wie hoch der Rang – ob erste oder zweite Liga – ist. Hamburg ist für seine spezifischen Messen im Zusammenhang mit maritimen Themen und Dienstleistungen bekannt. Dabei soll es auch bleiben, es soll sogar noch ausgebaut werden. Natürlich muß man sich der Konkurrenz stellen, und Hannover hat mit seinen äußerst ehrgeizigen Expo-Plänen die neuere Messe.
Es gilt, die Schwächen der Hamburg-Messe mit ihrer schlechten Hallenstruktur und die zu geringen Flächen auszugleichen. Aber immer mit der Prämisse, daß dies für die umliegenden Stadtteile verträglich sein muß.
Vor diesem Hintergrund muß man sich nicht nur seitens des Senats, sondern vor allem auch in den drei Bezirken damit auseinandersetzen, wie man ein solches Großprojekt gewuppt kriegt. Wie bekommt man die Probleme in den Griff, ohne daß sie überhaupt zu Problemen geworden sind?
Das St. Pauli-Stadion und seine Umweltverträglichkeitsprüfung hat uns ein gutes Beispiel gegeben. Das dort erarbeitete Verkehrskonzept hat sehr viel zur Deeskalation des sich anbahnenden Streites beigetragen.Wir wünschen uns für die Messeerweiterung ein ähnliches Verfahren, eine Umweltverträglichkeitsprüfung, die in diesem Fall aber nicht erst im B-Planverfahren erstellt wird, wo sie eigentlich hingehört, sondern daß dafür dieses Jahr, in dem auch Zeit für die Erstellung des Konzeptes ist, genutzt wird.
Des weiteren muß man sich mit dem Instrument des städtebaulichen Wettbewerbs beschäftigen. Wir alle wissen, daß ein Kriterienkatalog, eine Ideensammlung für einen städtebaulichen Wettbewerb schon vorab hilfreich ist, um bestimmte Strukturen festzuzurren oder anderen entgegenzuwirken. Wir brauchen ein städtebauliches und funktionales Gesamtkonzept, das die Fragen des Verkehrs ebenso berücksichtigt wie eine Ökobilanz, um auch aus ökologischer Sicht eine Verträglichkeit für die drei Stadtteile zu erreichen. Dazu gehört auch, daß man zuläßt, daß sich neue Freiflächen entwickeln, sowie darüber zu diskutieren, ob die Messefreifläche eine Art öffentlicher Raum werden kann. Es gibt Messen, beispielsweise in Berlin oder München, die sich dieses durchaus trauen. Es ist ein „sich trauen“, denn zu dem altgewohnten Bild gehört um ein Messezentrum ein Zaun herum. Ich glaube nicht, daß das nötig ist; wir können die Frei- und Grünflächen, die für die