Protokoll der Sitzung vom 20.09.2000

Wer stimmt den übrigen Ausschußempfehlungen zu? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Bei wenigen Enthaltungen ist das so beschlossen.

Ich rufe Ziffer 2 des Berichts auf. Den soll die Bürgerschaft zur Kenntnis nehmen, und das hat sie getan.

Wir kommen zum Bericht 16/4720. Dieser Bericht enthält nur einstimmige Ausschußempfehlungen.Wer schließt sich diesen Empfehlungen an? – Gegenprobe.– Enthaltungen? – Bei wenigen Enthaltungen ist die Bürgerschaft diesen einstimmigen Ausschußempfehlungen gefolgt.

Die in der Geschäftsordnung für bestimmte Punkte der Tagesordnung vorgesehene Sammelübersicht* haben Sie erhalten.

Ich stelle zunächst fest, daß die Bürgerschaft die darin unter A aufgeführten Drucksachen zur Kenntnis genommen hat.

Wer will den unter B aufgeführten Überweisungen zustimmen? – Gegenprobe.– Enthaltungen? – Das ist einstimmig so erfolgt.

Wer will den unter C aufgeführten Überweisungen zustimmen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist dann so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 39 auf: Drucksache 16/4681, die Unterrichtung durch die Präsidentin der Bürgerschaft zur Anpassung der Geldleistungen nach dem Fraktionsgesetz.

[Unterrichtung durch die Präsidentin der Bürgerschaft: Anpassung der Geldleistungen nach dem Fraktionsgesetz – Drucksache 16/4681 –]

Siehe Anlage Seite 4006.

Hierzu ist Ihnen als Drucksache 16/4806 ein gemeinsamer Antrag der drei Fraktionen sowie der Gruppe REGENBOGEN – für eine neue Linke zugegangen.

[Interfraktioneller Antrag: Anpassung der Geldleistungen nach dem Fraktionsgesetz – Drucksache 16/4806 –]

Ich lasse zunächst über den Antrag abstimmen. Wer das Dritte Gesetz zur Änderung des Fraktionsgesetzes beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen.– Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist einstimmig so erfolgt.

Es bedarf einer zweiten Lesung.Stimmt der Senat einer sofortigen zweiten Lesung zu? –

(Der Senat gibt seine Zustimmung zu erkennen.)

Das ist der Fall. Gibt es Widerspruch aus dem Hause? – Das sehe ich nicht.

Wer das soeben in erster Lesung beschlossene Gesetz in zweiter Lesung beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dann ist das einstimmig so geschehen.

Damit ist dieses Gesetz auch in zweiter Lesung und somit endgültig beschlossen worden.

Ich stelle fest, daß die Bürgerschaft von der Unterrichtung Kenntnis genommen hat.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 43 auf: Drucksache 16/4505, den Bericht des Haushaltsausschusses zur nachträglichen Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben.

[Bericht des Haushaltsausschusses über die Drucksache 16/3849: Haushaltsjahre 1999 und 2000 Nachträgliche Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben nach § 37 Absatz 4 LHO (Senatsantrag) – Drucksache 16/4505 –]

Wer den beantragten Mehrausgaben und den Ansatzänderungen zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dann ist das so mit Mehrheit geschehen.

Es bedarf einer zweiten Lesung.Stimmt der Senat einer sofortigen zweiten Lesung zu? –

(Der Senat gibt seine Zustimmung zu erkennen.)

Das ist der Fall. Gibt es Widerspruch aus dem Hause? – Das sehe ich nicht.

Wer will den soeben in erster Lesung gefaßten Beschluß in zweiter Lesung fassen, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Ohne Enthaltungen, mit Mehrheit so beschlossen. Damit ist das Gesetz in zweiter Lesung und endgültig beschlossen worden.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 48 auf: Drucksache 16/4547, den Bericht des Sozialausschusses zum Lohnkostenförderungsprogramm für Sozialhilfeempfänger.

[Bericht des Sozialausschusses über die Drucksache 16/781: Verbesserung des Lohnkostenförderungsprogramms für arbeitslose Sozialhilfeempfänger (CDU-Antrag) – Drucksache 16/4547 –]

Wer stimmt der Ausschußempfehlung zu? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Bei wenigen Enthaltungen ist die Bürgerschaft der Ausschußempfehlung mit Mehrheit gefolgt.

(Präsidentin Dr. Dorothee Stapelfeldt)

Ich rufe Tagesordnungspunkt 53 auf: Drucksache 16/4735, den Bericht des Stadtentwicklungsausschusses über das Gesetz über den Bebauungsplan Ottensen 2 / Othmarschen 31/Altona-Altstadt 48.

[Bericht des Stadtentwicklungsausschusses über die Drucksache 16/4509: Gesetz über den Bebauungsplan Ottensen 2/ Othmarschen 31/ Altona-Altstadt 48 (Senatsantrag) – Drucksache 16/4735 –]

Wer das Gesetz über den Bebauungsplan Ottensen 2/Othmarschen 31 und Altona 48 beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Bei wenigen Gegenstimmen ist das Gesetz so beschlossen worden.

Es bedarf einer zweiten Lesung.Stimmt der Senat einer sofortigen zweiten Lesung zu? –

(Der Senat gibt seine Zustimmung zu erkennen.)

Das ist der Fall. Gibt es Widerspruch aus dem Hause? – Das sehe ich nicht.

Wer das soeben in erster Lesung beschlossene Gesetz in zweiter Lesung beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist das Gesetz bei wenigen Gegenstimmen, mit großer Mehrheit auch in zweiter Lesung und somit endgültig beschlossen worden.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 69 auf: Drucksache 16/4741, den Antrag der GAL-Fraktion zur Novel-Food-Verordnung.

[Antrag der Fraktion der GAL: Unzureichende Kennzeichnung durch Novel-Food-Verordnung – Drucksache 16/4741 –]

Wer den Antrag annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dann ist der Antrag so einstimmig von der Bürgerschaft beschlossen worden.

Das war unser letzter Tagesordnungspunkt, meine Damen und Herren. Ich wünsche Ihnen einen schönen Nachhauseweg. Die Sitzung ist geschlossen.