Auf die Liberalisierung – das ist vielleicht sehr allgemein – möchte ich noch einmal deutlich eingehen. Die Liberalisierung des Strommarkts kann man zur Zeit in ihren Effekten
sehr gut beobachten. Wir kommen inzwischen zu der Erkenntnis, daß die Hamburgischen Electricitäts-Werke zu klein geworden sind, um sich auf dem europäischen Strommarkt zu behaupten. Das ist eine Erkenntnis, die uns vor eineinhalb Jahren noch niemand abgenommen hätte. Das gleiche wird den kommunalen Wasserversorgern passieren. Wenn man jetzt bereits sieht, daß sich die Berliner Wasserversorger schon mit Privaten zusammengeschlossen haben, wird die Liberalisierung des Wassermarktes möglicherweise dazu führen, daß auch hier amerikanische, französische oder sonstige große Konzerne in unser Netz hineinkommen, um es einmal so zu formulieren. Es wird zu einer Monopolisierung kommen.Das kann für die lokale regionale Wasserversorgung nicht hilfreich sein; die Probleme des Vermischens von Wasser sind angesprochen worden.
Ein Aspekt ist mir noch wichtig. Wir haben allein aus der ökologischen Notwendigkeit heraus die Pflicht, sparsam mit Trinkwasser umzugehen. Das paßt mit einem unternehmerischen Konzept in der Regel nicht zusammen. Das ist schon im Energiebereich ein Problem und wird beim Wasser noch deutlicher. Sie alle wissen, daß das Einsparen von Trinkwasser und das dadurch reduzierte Abwasser jetzt schon bei der Stadtentwässerung durchaus immer mal zu technischen Problemen führt.Es muß zusätzlich gespült werden, das Abwasser muß „schwimmend“ gehalten werden. Das ist etwas, das ein Privatunternehmen sich zweimal überlegt, ob es vor allem diese Wassersparkampagnen über viele Jahre durchziehen und beispielsweise die Einführung von Wohnungswasserzählern auf sich nehmen will, um den Effekt eines stark reduzierten Trinkwasserverbrauchs in den Haushalten zu erreichen. Diesen Effekt brauchen wir aber, denn unser Wasser ist schließlich endlich.
Der hamburgische Senat ist mit dem, was er hier vorlegt, auf einem guten Weg. Wir werden alle abwarten müssen, was uns aus Berlin zur Liberalisierung erwartet. Ich gehe aber davon aus, daß die Solidarität – um dieses Wort einmal zu benutzen – mit den Hamburgischen Wasserwerken in diesem Hause so stark ist, daß wir uns vor einer Privatisierung retten können. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! In Hamburg wird das Wasser sparsam verbraucht. Es ist sauber, kostengünstig, und ich bin sehr froh, daß Sie bei der Weichenstellung, die dazu geführt hat, mitziehen wollen und es dabei bleibt.
Es ist durchaus nicht selbstverständlich, diesen Zustand zu erhalten, und die Stadt treibt dafür einen relativ großen Aufwand. Das möchte ich an dem Beispiel der Wasserversorgung in Stellingen deutlich machen. Dort sind es nach wie vor die menschengemachten Verschmutzungen der Vergangenheit, die eine Bedrohung für die Wassergewinnung sind. Bis heute kommt eine Fahne von menschengemachten Schadstoffen in Richtung Wasserwerk und muß durch Abwehrbrunnen von der Wassererfassungsstelle ferngehalten werden.
An dieser Stelle muß ich Frau Möller widersprechen. Die Abwehrbrunnen, die wir betreiben, um das Wasser von der Wassergewinnung fernzuhalten, produzieren wiederum
So gibt es auch eine kleine Brauchwassernutzung in Hamburg. Ich möchte aber deutlich machen, daß wir uns nach wie vor um die Sünden der Vergangenheit kümmern müssen, um die Wasserversorgung in Hamburg sauberzuhalten.
Die anthropogenen Belastungen, wie in Stellingen, sind das eine, aber die geogenen Belastungen, nämlich die Salzstöcke, die insbesondere in die unteren Braunkohlesande hineinragen, sind ebenfalls ein Problem. Wenn man die besonders gut geschützten Grundwasservorkommen in den unteren Grundwasserleitern zu stark fördert, versalzen sie. Das ist der Grund dafür, daß Wassersparen nach wie vor aktuell ist.
Herr Engels, mir ist allerdings an einer Sache gelegen. Sie haben den Wasserpreis von 2,67 DM angesprochen und dabei auf die Ökosteuer verwiesen. Ich kann Ihnen zusagen, daß wir die 2,67 DM im nächsten Jahr sicherlich halten können. Aber der Grundsatz, daß man versucht, den Wasserverbrauch zu reduzieren, und sich dabei ökonomischer Instrumente bedient, hat auch zu den Erfolgen von heute geführt.
Ein Schlüssel dazu, daß auch die Haushalte in ihrem Verbrauch zurückgegangen sind, ist die individuelle Abrechnung über die sogenannten Wohnungswasserzähler. Das ist der ökonomische Mechanismus. Wir werden bei der Grundwasserentnahme jetzt noch differenzierter vorgehen, indem wir die Entnahme aus den tiefen Grundwasserleitern mit einem höheren Wasserpfennig belegen als die von den höheren Grundwasserleitern, weil das sehr viel schwerer entsteht.
Das finde ich schön. Dann sind wir auch da einer Meinung. Dann kann ich es kurz machen und sagen: Die Wasserversorgung ist in Hamburg in guten Händen, und so soll es bleiben.
Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Dann stelle ich fest, daß die Große Anfrage 16/4604 besprochen ist.
Ich rufe nunmehr erneut den Tagesordnungspunkt 30 auf, und zwar einvernehmlich mit den Fraktionen; bei diesem Tagesordnungspunkt war die Debatte eben entfallen.
[Senatsmitteilung: Ausgliederung von HafenCity und Speicherstadt aus der Freizone – Drucksache 16/4780 –]
Über den Überweisungsantrag ist jedoch noch abzustimmen, das haben wir vorhin nicht getan. Ich darf nunmehr fragen, wer der Überweisung der Drucksache an den Wirtschaftsausschuß seine Zustimmung geben möchte, und bitte um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Dann ist dieses einstimmig überwiesen.
Ich rufe sodann den Tagesordnungspunkt 52 auf, Drucksache 16/4568, Antrag der CDU-Fraktion zur stärkeren Anwendung des Jugendarrestes.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das Jugendgerichtsgesetz kennt zwei jugendstrafrechtliche Sanktionen, die mit Freiheitsentzug verbunden sind, den Jugendarrest und die Jugendstrafe.
Der Jugendarrest, auf den unser Antrag abhebt, gehört zu den erzieherischen Maßnahmen, die in Hamburg kaum zur Anwendung kommen.Während sein Anteil in anderen Bundesländern durchschnittlich bei 18,1 Prozent liegt, kommt er in Hamburg lediglich bei sieben von 100 Verurteilungen zur Anwendung.
Dies verwundert vor allem deshalb, weil mit dieser Maßnahme in anderen Bundesländern beachtliche Erfolge erzielt werden. Auf der Palette der Sanktionen, die zur Ahndung von Straftaten zur Verfügung stehen, nimmt der Jugendarrest quasi eine Mittelstellung ein. Er macht dem Jugendlichen die Ernsthaftigkeit seines Vergehens deutlich, ohne ihn mit der schärfsten Form der Sanktionen, der Jugendstrafe, zu konfrontieren. Gleichwohl kann sich der Jugendliche ein Bild davon machen, welche Konsequenzen ein weiteres Fehlverhalten haben könnte.
Richtig eingesetzt kann der Arrest als eine erzieherische Maßnahme verstanden werden, die für den Jugendlichen – auch wenn er natürlich kein Allheilmittel ist – eine wertvolle Erfahrung sein kann. Es ist die „gelbe Karte“, eine letzte Chance, eine kriminelle Laufbahn doch noch abzubrechen. Insofern kann eine funktionierende Repression gleichzeitig als Prävention verstanden werden.
In diesem Zusammenhang sollte auch darauf hingewiesen werden, daß die jugendstrafliche Praxis unterschiedliche Formen des Jugendarrestes kennt. Er kann als Freizeitarrest verwendet werden, als Kurz- oder Dauerarrest. Freizeitarrest wird über bis zu zwei Freizeiten verhängt, wobei eine Freizeit von Sonnabendmorgen 8 Uhr bis Montagmorgen 7 Uhr reicht. Der Dauerarrest erstreckt sich über einen Zeitraum von einer bis zu vier Wochen.
Wurde der Jugendarrest bis in die siebziger Jahre noch mehr oder weniger als Schocktherapie verstanden, wird heute vor allem auf die erzieherische Ausgestaltung Wert gelegt. Die Jugendlichen sind nicht mehr in einer Verwahranstalt auf sich allein gestellt, sondern werden in dieser Zeit von Pädagogen begleitet. Das bedeutet, daß sie nicht einfach weggeschlossen werden, um ein paar Tage hinter Gittern zu verbringen, sondern daß ihr Aufenthalt genutzt wird, um mit ihnen über eine neue Lebensperspektive nachzudenken.
Um diese sinnvolle Arbeit überhaupt möglich zu machen, sollte unserer Ansicht nach auch eine zwangsweise Vorführung stattfinden. Denn welcher Jugendliche nimmt schon eine Auflage ernst, bei der eine Nichteinhaltung keine spürbaren Folgen nach sich zieht. Die Einhaltung einer vom Staat verhängten Maßnahme darf nicht in den Bereich der Beliebigkeit gestellt werden, sondern muß für jedermann verpflichtend sein.
Dieses Prinzip in Frage zu stellen, würde zum Beispiel im Bereich des Verkehrsrechts bedeuten, es dem ertappten Falschparker zu überlassen, ob er den von ihm verlangten Obolus bei der Bußgeldstelle entrichtet.Da zu erwarten ist, daß Autofahrer unter diesen Umständen davon absehen werden, könnte man dann die Bußgeldstelle auch gleich schließen.
Einsparungen im Bereich des Jugendarrestes haben dazu geführt, daß eine sinnvolle Arbeit mit den Jugendlichen kaum mehr möglich ist. Überdies erlaubt es die katastrophale Personalsituation nicht mehr, einen verhängten Arrest in sinnvoller Weise durchzuführen. Die Jugendlichen werden beispielsweise am Freitagabend nach Hause geschickt und müssen sich am Sonntag wieder einfinden.