Das zeigt übrigens ein Blick in unser Nachbarland Holland. Dort begann es mit der Anerkennung von lesbischen und schwulen Partnerschaften auf der kommunalen Ebene. Mittlerweile ist die Eintragung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften der Ehe völlig gleichgestellt; das ist gut so.
Das im Bundestag am 10. November verabschiedete Gesetz wird jedenfalls Geltung erlangen.Dies ist zwar nach 15 Jahren, die die Lesben und Schwulen schon über die rechtliche Anerkennung debattieren, nicht gerade der große Entwurf, aber bei vielen Widerständen und Vorbehalten gegen eine derartige Regelung ist es ein Anfang. Nun ist schon in vielen Diskussionen zu hören, daß für den Fall des Inkrafttretens das Bundesverfassungsgericht angerufen werden soll. Machen Sie nur, lassen Sie uns vom Bundesverfassungsgericht sagen, daß Steuerprivilegien an Kindererziehung zu binden sind und nicht an sonstige Formen des Zusammenlebens.
Ich appelliere an die Damen und Herren der Opposition, auch wenn ich vermutlich nicht gehört werde. Greifen Sie zum Telefon und überzeugen Sie Ihre Parteifreunde, am Freitag dem Gesetz im Bundesrat zuzustimmen. Wir fordern Rechte und Pflichten, wie sie die Heteropaare haben, und nicht mehr und nicht weniger. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Als ich zuerst Ihr Thema „Keine CDU-Bundesratsblockade gegen Schwule und Lesben“ gelesen habe, habe ich gedacht, das ist gar nicht so schlecht, die GAL hat es begriffen, es gibt keine CDU-Blockade gegen Menschen.
Und dann sagen Sie weiter:„Hamburg sagt ja zum Lebenspartnerschaftsgesetz“, das heißt auf gut Deutsch, der rotgrüne Senat stimmt einem rotgrünen Gesetzentwurf im Bundesrat zu; auch das ist nicht besonders revolutionär.
Wenn ich dann aber Ihre Wortbeiträge höre, habe ich doch den Eindruck, daß Sie ein bißchen mehr Provokation im Sinn hatten mit Ihrem Vorwurf, daß die CDU Menschen blockiere; das ist Schwachsinn und Polemik.
Homosexuelle Menschen und Lebensgemeinschaften haben in unserer Gesellschaft Anspruch auf Nichtdiskriminierung, Achtung und Nichtausgrenzung. Wo insofern Defizite bestehen, sind dies in aller Regel nicht Fragen des Rechts, sondern des alltäglichen Umgangs in der Gesellschaft. Die Gesellschaft selber, ihre Mitglieder und ihre Institutionen sind es, die primär aufgerufen sind, Zurücksetzung und Benachteiligung im Alltag entgegenzutreten.Hier liegt eine Aufgabe nicht nur für den einzelnen in der Nachbarschaft, am Arbeitsplatz, in der Familie, sondern auch für Vereine, Kirchen und Medien. Daß nicht etwa die sexuelle Orientierung, sondern nur die menschlichen Qualitäten, Leistung und Beiträge zum gesellschaftlichen Ganzen Kriterien für die Bewertung von Personen sein können, muß im ökonomischen, kulturellen und politischen Bereich selbstverständlich sein.
das ist von Wolfgang Bosbach, dem stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, und das macht deutlich, daß Ihre Vorwürfe völlig haltlos sind.
Und wo wir gerade dabei sind, meine Damen und Herren: Natürlich sind wir für die rechtliche Besserstellung beziehungsweise sehen wir Regelungsbedarfe in Mietverhältnissen, im Zeugnisverweigerungsrecht, beim Besuchsrecht im Strafvollzug, im Bestattungsrecht, bei Auskunfts- und Besuchsrechten im Krankenhaus. Vieles kann aber auch notariell oder vertraglich geregelt werden über Vollmachten, über Erb-Verträge, über testamentarische Verfügungen und so weiter.
Auf der anderen Seite steht der besondere Schutz von Ehe und Familie im Grundgesetz als verfassungsrechtliche Pflicht, die Familie als Keimzelle der Gesellschaft zu schützen. Deshalb sagen wir ganz klar, ohne eine Verfassungsänderung können Sie kein Ehe-imitierendes Rechtsinstitut, eine Ehe light, schaffen. Es ist nicht vernünftig, Sozialleistungen zu verteilen, sondern wir müssen gucken, daß sie zu den Bedürftigen kommen, wir müssen Familien mit Kindern stärker fördern und zum Beispiel die Mitversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung bei Verheirateten in Frage stellen, aber nicht auf andere ausweiten, denn wir haben ein Finanzierungsproblem; das gleiche gilt auch für steuerliche Privilegien.
Meine Damen und Herren! Es gibt keine Bundesratsblockade gegen Schwule und Lesben. Die CDU will einem für sie verfassungswidrigen Gesetzentwurf von Rotgrün nicht zustimmen. Die Hamburger CDU befürwortet ganz klar ein Gesetz zur Regelung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften, das aber den Abstand und die besondere Förderung
Um im übrigen auf Ihre Bürgermeister-Diskussion zu kommen: Wir brauchen einen guten, wir brauchen einen besseren Bürgermeister, wir brauchen Ole von Beust.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ob wir nun Herrn von Beust brauchen, ist wahrscheinlich fraglich. In jedem Fall, Herr Müller und Herr Kretschmann, ist es mir schnurzpiepegal, ob ein zukünftiger Bürgermeister schwul oder eine zukünftige Bürgermeisterin lesbisch ist, Hauptsache sie oder er machen keine schwulen- oder lesbenfeindliche Politik.
In der Überschrift zur Debattenanmeldung heißt es: „Hamburg sagt ja zum Lebenspartnerschaftsgesetz“. REGENBOGEN schließt sich dem an, fügt aber ein ebenso deutliches „Aber“ hinzu, natürlich aus ganz anderen Gründen als die CDU.
Was sowohl bei der sogenannten Hamburger Ehe als auch im Bundesgesetz zu gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften gemacht wurde, ist nicht nur begrüßenswert, sondern auch überaus kritikwürdig, denn aus unserer Sicht verbirgt sich dahinter ein völlig falscher Ansatz. Richtig am Bundesgesetz ist natürlich, daß Eheprivilegien, so es sie denn gibt, nicht nur für heterosexuelle Paare gelten dürfen, denn wenn Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung von Rechten ausgeschlossen bleiben, die andere haben, ist das nichts anderes als Diskriminierung, und das gehört selbstverständlich abgeschafft.
Insofern lehnen wir auch die Blockadehaltung der Christdemokraten in bezug auf das Bundesgesetz ab, da es natürlich ganz real ein Stück gesellschaftlicher Diskriminierung fortschreibt.
Wir finden es ziemlich beachtlich, mit welcher Inbrunst die Parteien mit dem „C“ sich weigern, in der gesellschaftlichen Gegenwart anzukommen. Selbst Teile der evangelischen Kirche haben schließlich schon längst das Gesetz wohlwollend begrüßt.Die CDU hat einfach Probleme, über ihren konservativen Schatten in die gesellschaftliche Realität zu springen.
Die Kritik aus der christlich-katholischen Ecke, wie sie etwa durch das Stadtpastorat der Hamburger Katholiken geäußert wurde, die in diesem Zusammenhang für den Erhalt der Sonderstellung von Ehe, Familie und Kindererziehung in die Bresche springen, kann man natürlich allein schon deswegen nicht akzeptieren und auch nicht für voll nehmen, als natürlich eine Hetero-Ehe weder automatisch noch alleinig Kinder mit sich bringt. Das Wohl des Kindes gilt es für uns, unabhängig vom Trauschein, zentral zu machen. Die Ehe ist schließlich per se nicht verläßlicher, ver
Wir haben ein kräftiges „Aber“ am Anfang formuliert, und das liegt an drei Punkten. Zum ersten enthält das Bundesgesetz nur eingeschränkte Rechte für homosexuelle Ehen. Zum Beispiel wird es eine gemeinschaftliche Adoptionsregelung, auch ein wesentlicher Kern jeder rechtlichen Gleichstellung, in Zukunft nicht geben. Zum zweiten wird mit dem Gesetz erstmals seit Abschaffung des Paragraphen 175 wieder ein Sondergesetz für Homosexuelle eingeführt. Allein aus diesem Grund hat es übrigens im Juli diesen Jahres einen bundesweiten Protest von Lesbenund Schwulenverbänden, Mitgliedern in verschiedenen Stadträten, studentischen Gruppen, Einzelpersonen und so weiter gegeben, die die Bundesregierung aufgefordert haben, den Gesetzentwurf zurückzuziehen, um in eine Diskussion über tatsächliche Gleichstellung einzusteigen.
Der dritte Punkt ist für mich allerdings der zentralste; aber auch diese Kritik wird von Teilen der Schwulen- und Lesben-Bewegung lautstark vertreten, zum Beispiel in ihrer Aktion „Nein-Wort“, die unter dem Motto „Wahlverwandtschaften statt Ehe und Homo-Ehe“ läuft, wo sie das Homo-Ehegesetz grundsätzlich kritisieren.Die Ehe an sich ist überhaupt nicht mehr zeitgemäß,
und das Gesetz zur Homo-Ehe trägt einen Teil dazu bei, Eheprivilegien weiter zu forcieren. Da für uns aber die Ehe ein grundsätzlich überholtes und reaktionäres Modell ist
in Großstädten wie Hamburg ist sie nicht einmal mehr das dominierende Lebens- und Partnerschaftsmodell –, ist die oberste Forderung, die Institution Ehe als solche schlicht abzuschaffen und damit auch alle Privilegien gegenüber unverheirateten Paaren.
Ich sage deswegen noch einmal ganz deutlich – Herr de Lorent kann mich nicht verstehen, vielleicht könnte etwas weniger Tumult im Saal herrschen –, so, wie wir die Ehe als Institution für der Vergangenheit angehörig halten, halten wir natürlich auch die Homo-Ehe letztendlich für ein Ergebnis spießiger und nicht fortschrittlicher Politik.
Gut, noch einen letzten Satz. – Fazit für den REGENBOGEN: Wenn schon Ehe, dann klar für heterosexuelle wie für homosexuelle Menschen. Aber es gilt, die Rechte von Kindern unabhängig von Eheverträgen zu stärken und die Eheprivilegien abzuschaffen, gleiche Rechte für alle Beziehungsformen.
Meine Damen und Herren! Es ist mir immer noch zu laut im Raum, und ich möchte die Technik noch einmal bitten, diese Anlage so auszusteuern, daß wir uns alle verstehen können.