Es ist schädlich und schändlich, immer nur das umsetzen zu wollen, was gerade populär ist. Daß der REGENBOGEN
diese familiären Probleme vielleicht nicht hat, mag ja so sein, aber deswegen darf man dieses Problem nicht in dieser Form anfassen.
Daher zeigt sich für die CDU eine verantwortliche, an den Fakten orientierte Drogenpolitik nicht an nebulösen Anfragen, wie wir sie hier vorliegen haben, sondern am erkennbaren Bemühen, zumindest als ersten Schritt Kindern und Jugendlichen den Erwerb und Konsum von Alkohol und Drogen zu erschweren und nicht zu erleichtern, wie Sie das machen. Mit Ihrer toleranten Haltung tun Sie das.
In einer Zeit, in der wir uns ernsthaft einig sind in dem Bemühen, die Promillegrenze zu senken und die Werbung für Alkohol einzuschränken, ist es schizophren zu sagen, bei Haschisch sei das alles anders. Das läßt sich nicht miteinander vereinbaren.
Seit einiger Zeit sollen sich die „normalen“ Raucher daran gewöhnen, daß sie während des Fluges nicht mehr rauchen dürfen. Der Gesetzgeber veranlaßt, Nichtraucherflüge durchzuführen. Dafür wird um Verständnis gebeten. Wenn wir diese Debatte so weiterführen und die Selbstverständlichkeit von Frau Kähler beim Konsum von Haschisch übernehmen, dann wäre ein Zusatz angebracht: Aus medizinischen Gründen sind bei diesem Flug natürlich die Konsumenten von Cannabis ausgenommen. Wir wünschen einen guten Flug. – Helau.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Vielen Dank, Herr Fuchs. Aber eines noch vorweg: Wer Rauschmittel in der Birne hat, der hat hinter einem Lenkrad nichts zu suchen. Das gilt für Koks, das gilt für Alkohol, für Tabletten wie auch für Cannabis. Deshalb ist natürlich richtig, nicht über 0,8 Promille oder über 0,5 Promille zu reden, sondern über 0,0 Promille.
Wer angetrunken, angekifft oder angetörnt mit dem Auto durch die Gegend fährt, dem soll man für eine Zeit die Fahrerlaubnis entziehen. Alle weiteren Kombinationen von Betäubungsmittelgesetz und Fahrerlaubnisverordnung sind absoluter Quark. Das hört schon auf dem Beifahrersitz und auf jeden Fall auf der Rücksitzbank auf.
Als Gelegenheitsbeifahrer und bekennender Gelegenheitskiffer kann ich eine Kombination von beidem ab und zu durchaus empfehlen. Nur angetörnt kommt selbst die Hamburger Rush-hour manchmal ganz gut.
Nur den bloßen Besitz von Rauschmitteln zum Führerscheinentzug zu machen, ist völlig daneben. Da sind auch die Verrenkungen, die der Gesetzgeber vorgenommen hat, so abstrus, daß es zu diesen Realsatiren lockt, die wir gerade gehört haben mit der Kiste Bier im Kofferraum oder den Supermarktkontrollen, die gleich den Führerschein abnehmen. Das ist absurd.
Ich habe aber den Hinweis darauf vermißt, wer eigentlich dafür verantwortlich ist. Da hören wir immer, die CDU-Regierung habe das Ganze einmal angeschoben. Aber wer hat es denn tatsächlich in Kraft gesetzt? Zu welcher Regierungszeit wurde das in die Tat umgesetzt? Das hat Rotgrün zu verantworten, meine Damen und Herren.
Deshalb verstehe ich die Aufregung nicht. Es ist nett, daß von hier der Appell kommt, aber es gibt natürlich andere Mittel, und man soll es auch benennen, wer es tatsächlich vorangebracht hat. An dieser Stelle muß man es deutlich sagen, Rotgrün hat dazu geführt, daß es in diesem Bereich Verschärfungen gegeben hat. Rotgrün hat dazu geführt, daß es nicht nur keine Entkriminalisierung gegeben hat, sondern daß es für Konsumenten von weichen Drogen weitere Verschärfungen gegeben hat. Das ist ein Armutszeugnis, das man hier auch benennen muß.
Die andere Frage ist die nach der Alternative. Kann man nicht sagen, man muß es nicht zurückholen, wenn man einmal zum großen Schlag ausholen würde? Der große Schlag und die Lösung dieser Problematik ist klar, es muß in diesem Land natürlich eine Legalisierung weicher Drogen geben.
In anderen Ländern ist das auch schon vorangekommen. Die Schweiz macht es beispielsweise vor. Vor einigen Wochen hat die Bundesregierung ein Gesetz vorgelegt, das den Konsum von Marihuana genauso erlaubt wie auch den für den Eigenbedarf erforderlichen Besitz. Daran müssen wir uns orientieren. Das ist der richtige Weg auch in diesem Lande. Dann brauchen wir uns über Fahrerlaubnis und weiteres Gedönse auf dieser Ebene nicht mehr zu unterhalten.
Ein bißchen begriffen haben das die Kolleginnen und Kollegen in Schleswig-Holstein. Die haben diesen Gedanken tatsächlich aufgegriffen und haben versucht, die Legalisierung von Haschisch und Marihuana wieder voranzubringen. Sie haben die Mehrheit in ihrem Parlament bekommen. Das ist eine tolle Angelegenheit. Wir sollten uns diesem Appell an den Bundesrat, das Ganze voranzubringen, anschließen. Wir haben im Laufe des Tages noch die Gelegenheit, dieses für viele Menschen – Frau Kähler hat ausgerechnet, wie viele Menschen das in diesem Lande betrifft – sehr wichtige Thema voranzubringen. Das sollte man auch in Wahljahren sagen können und auch in Wahljahren voranbringen müssen. – Danke.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist gut, daß langsam die 0,0-Promille-Idee an Boden gewinnt. Man sieht es allüberall, und ich halte es auch für konsequent, daß man jetzt eine Zielmarke setzt, die dann erst einmal zu 0,5 Pro
mille führt und – ich bin sicher – in Kürze auch zu 0,3 Promille. Wir werden dann irgendwann das Alkoholverbot im Straßenverkehr bekommen. Ich halte das für richtig, denn der Straßenverkehr ist gefährlich genug. Wir haben sowieso eine Gefährdungshaftung, und die gilt schon für Gesunde.
Wer hinter dem Steuer sitzt, der muß voll aktionsfähig sein, der muß mit dem Straßenverkehr fertig werden können. Insofern ist es richtig, wenn Herr Schäfer gesagt hat, wir können weder Alkohol gebrauchen noch Rauschmittel, noch irgend etwas anderes, was die Fahrzeugführer beeinträchtigt. Das muß die klare Botschaft sein. Im übrigen darf ich daran erinnern, daß die Fahrerlaubnisverordnung eine Verordnung des Bundes vom 1. Januar 1999 ist. Auch das liegt in der rotgrünen Verantwortung.
Vor diesem Hintergrund hat der Senat keine Handlungsnotwendigkeit gesehen. Wir müssen da ganz realistisch sein. Was die Fragen der Drogenpolitik angeht, werden wir sie an anderer Stelle diskutieren müssen. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Fuchs, Sie sorgen immer wieder für Erstaunen. Das ist ja auch gut, aber ich möchte das Thema wieder etwas ernsthafter behandelt wissen. Wenn die CDU der Kriminalisierung von Cannabiskonsumenten entgegentritt, dann höre ich das gern. Um das kurz zu klären, obwohl wir hier die Freigabedebatte nicht führen wollten an diesem Punkt, auch die GAL tritt in ihrem Wahlprogramm für die Freigabe von Cannabis ein.
Es ist eine grüne Forderung seit 20 Jahren. Aber das ist heute nicht das Thema, sondern Thema ist die Gleichbehandlung durch die Straßenverkehrordnung, die Gleichbehandlung durch die Fahrerlaubnisverordnung. Da haben die Länder einen Ermessensspielraum in der Umsetzung dieser Fahrerlaubnisverordnung. Wir mußten die Erfahrung machen, daß in Hamburg skurrile Dinge passiert sind.
Ein junges Paar wird auf einer Autobahnraststätte in Nordrhein-Westfalen kontrolliert, und es werden bei der Beifahrerin 0,7 Gramm Cannabis gefunden. Daraufhin bekommt sie vier Wochen später von der Führerscheinstelle Hamburg einen Brief, daß sie ihren Führerschein abliefern müsse. Sie schreibt zurück, sie besäße gar keinen Führerschein, weil sie noch keinen gemacht habe. Daraufhin bekommt sie wiederum einen Brief der Führerscheinstelle, die ihr das Führen von nichtgenehmigungspflichtigen Verkehrsmitteln in der Öffentlichkeit verbieten will. Also: Tretroller, Fahrrad, Inlineskating und das Führen von Haustieren in der Öffentlichkeit.
Wir haben hierzu eine Kleine Anfrage gestellt. Die Anfrage war noch nicht beantwortet, da bekam die junge Frau einen Brief der Führerscheinstelle, daß das Verfahren eingestellt sei.
Was ist der Hintergrund dieser Geschichte? Junge Menschen, die vor einer Diskothek in eine Kontrolle geraten, gar nicht aktuell Cannabis konsumiert haben, aber bei ihnen festgestellt wird, daß sie vor längerer Zeit Cannabis konsumiert haben, verlieren beispielsweise ihren Führerschein. Das mag in der Großstadt noch nicht existenz
bedrohend sein, auf dem flachen Land kann es dazu führen, daß sie ihre Schule oder ihre Lehrstelle nicht mehr erreichen. Das hat einen ernsten Hintergrund und muß geändert werden, auch wenn Rotgrün für die Einsetzung dieser von der CDU formulierten Fahrerlaubnisverordnung zuständig war.