Das „Hamburger Abendblatt“ berichtete über zwei Tbc-Erkrankungen bei Obdachlosen. Um welche Form der Tuberkulose handelt es sich hierbei? Um Lungentuberkulose, Weichteil- oder Knochentuberkulose?
Frau Präsidentin, ich bin nicht in der Lage, über diese zwei Fälle genaue Auskunft zu geben. Ich bitte darum, daß wir das anschließend mitteilen können, denn es sind so spezifische Fragen. Ich weiß nicht, um welche Personen es sich handelt. Insofern kann ich
Dann hätte ich gern auswertbare Daten über die Durchimpfungsrate bei Schulkindern. Diese liegen nur bis 1997 vor. Ein neues Erfassungssystem ist in Vorbereitung. Wann ist mit der Einführung des neuen Erfassungssystems zu rechnen?
Wir haben gerade gestern über das Infektionsschutzgesetz und über die Umsetzung hier in Hamburg gesprochen, insbesondere im Hygiene-Institut. Wir sind im Moment in den Vorbereitungen, daß die Impfung aufgrund der Verordnung vorgenommen wird. Ich gehe davon aus, daß das innerhalb der Behörde zügig umgesetzt wird. Daher kann ich Ihnen kein abschließendes Datum nennen. Das Gesetz ist am 1. Januar 2001 in Kraft getreten. Wir haben aber aufgrund der Verordnung die Möglichkeit, zügig voranzukommen, und ich denke, das wird auch geschehen.
Meine Damen und Herren, es ist zuviel Unruhe hier im Raum. Ich bitte die Gespräche einzustellen und nach draußen zu verlagern. Herr Zamory zu einer weiteren Zusatzfrage.
Frau Senatorin, könnten Sie uns darstellen, wie der Öffentliche Gesundheitsdienst die Tuberkulosefürsorge zentralisiert hat? Kann der Öffentliche Gesundheitsdienst auch eigenständig Röntgenuntersuchungen durchführen?
Das neue Infektionsschutzgesetz gibt die Möglichkeit, sehr viel stärker Einfluß auf das Impfen, aber auch auf die Umsetzung zu nehmen. Dafür haben wir im Hygiene-Institut eigens eine Zentrale eingerichtet, und wir sind daher in der Lage, zu impfen und auch zu registrieren.
Auf die Frage, ob wir als Behörde Einfluß nehmen können, kann ich sagen, daß wir die Möglichkeit haben, gemeinsam mit den niedergelassenen Ärzten Aktivitäten zu koordinieren. Insofern ist aus meiner Sicht in Hamburg alles getan. Wir haben gestern über das neue Infektionsschutzgesetz geredet, das gerade mit der Durchführung eine Verbesserung bringen soll.
Sie hatten schon zwei Fragen, Herr Zamory. Gibt es weitere Zusatzfragen zu diesem Thema? – Die sehe ich nicht. Dann ist die nächste Fragestellerin Frau Sudmann.
Zur Messeerweiterung und Messeverlagerung. Warum läßt der Senat mit der Entscheidung auf sich warten?
Obwohl der Senat immer auf eine schnelle Realisierung der Messeerweiterung und -verlagerung gedrängt hat, liegt bis heute das schon für Ende 2000 angekündigte entscheidungsfähige Konzept des Sentes – siehe auch die Drucksache – nicht vor.
Meine erste Frage lautet: Welche Problemfelder und Themen, wie beispielsweise Finanzierung, Grundstücksankäufe, Verhandlungen mit dem Fleischgroßmarkt, Verlagerung der Lagerstraße, Tiefgaragen et cetera, müssen noch geklärt werden?
Zweite Frage: Welche Untersuchungen und Gutachtenaufträge wurden neben den in der Drucksache genannten bis heute in Auftrag gegeben?
Frau Präsidentin, Frau Abgeordnete! Zu Ihrer ersten Frage möchte ich bemerken, daß es sich bei der geplanten Messeerweiterung um eine komplexe und vielschichtige Aufgabe handelt. Hierüber ist mit allen Beteiligten, den Interessenvertretern, den einzubeziehenden Stellen und Ämtern und natürlich auch den Betroffenen in einem umfangreichen Verfahren gesprochen und verhandelt worden.
Dieses hat sich bis zum Februar dieses Jahres hingezogen. Danach hat sich die Senatskommission für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Verkehr ausführlich mit dem planerisch-baulichen Entwicklungskonzept befaßt. Die Bürgerschaft wird mit einer entsprechenden Mitteilung des Senats noch in dieser Legislaturperiode befaßt werden.
Zum zweiten Punkt möchte ich bemerken, daß zusätzlich in Auftrag gegeben worden sind: ein Gutachten über die Gesamtkoordination des Vorhabens sowie ein weiteres Gutachten für den Fleischgroßmarkt, und zwar eine Bestandsaufnahme und die Untersuchung von Entwicklungspotentialen des Fleischgroßmarktes.
Wenn es bereits in der Senatskommission war, weshalb kann es dann der Bürgerschaft nicht jetzt schon vorgelegt werden, falls alle Fragen geklärt sind?
Die Erarbeitung einer entsprechenden Vorlage, die Abstimmung mit den zuständigen Behörden, die entsprechende Einbeziehung auch der Aspekte der Messe dauern schlicht ihre Zeit, Frau Abgeordnete. Insofern sind wir dabei, dieses vorzubereiten, um die Bürgerschaft zu befassen.
Ja, zur Untersuchung des Fleischgroßmarktes: Wird untersucht, daß der Fleischgroßmarkt nun doch andere Flächen bekommt beziehungsweise bestimmte Flächen, wie beispielsweise nördlich der Lagerstraße, wo jetzt eine Waschanlage steht, und daß die Lkw-Stellplätze nicht mehr zur vollen Verfügung erhalten bleiben sollen?
Das Konzept, das der Senat vorstellen wird, beinhaltet die Berücksichtigung der Entwicklungspotentiale, aber auch die Entwicklungsmöglichkeit des Fleischgroßmarktes. Da der Fleischgroßmarkt
diesem Konzept zugestimmt hat, gehe ich davon aus, daß auch die Interessen dieses Wirtschaftsbereiches gewahrt sind.
Gibt es weitere Fragen aus dem Hause zu diesem Komplex? – Die sehe ich nicht. Dann rufe ich als nächsten Fragesteller Herrn Lüdemann.
Frau Präsidentin! Nach Aussage des Richters Beyer, der in der letzten Woche nach 35 Dienstjahren in den Ruhestand gegangen ist, werde die Qualität der Urteile aufgrund der hohen Verfahrensbelastung immer schlechter, die Fehlerquote immer größer und der Einzelfallgerechtigkeit oftmals nicht entsprochen.
Nach Aussage des Richters Beyer würden aufgrund der hohen Verfahrensbelastung oftmals Strafen verhängt, die zu hoch oder zu niedrig seien. Ich frage den Senat: Welche Maßnahmen gedenkt der Senat zu ergreifen, um den aufgrund der hohen Arbeitsbelastung ergehenden Fehlurteilen entgegenzuwirken?
Frau Präsidentin, Herr Abgeordneter Lüdemann! Natürlich habe ich auch das Interview mit Herrn Beyer im „Hamburger Abendblatt“ gelesen, und es steht mir nicht an, die Abschiedsworte eines richterlichen Kollegen zu kommentieren, der im übrigen für sich in Anspruch nimmt, Zitat:
„frustriert verlassen habe (...) da mir dort die Ansichten über Konsequenzen und Strenge nicht gefallen haben“.
Herr Lüdemann, sie fragten, was der Senat dagegen unternehmen will, daß jemand sagt, die Urteile seien im Strafmaß entweder zu niedrig oder zu hoch ausgefallen. Das ist im Mittel am Ende des Strafprozesses immer so. Einer Seite ist es zu wenig und der anderen Seite ist es zuviel. Daher fürchte ich, daß der Senat dagegen nichts unternehmen kann und will.
Sie haben den Begriff Fehlurteil verwendet. Wenn es tatsächlich ein Fehlurteil sein sollte, dann entscheiden darüber im Rechtsmittelweg Berufungs- und Revisionsinstanzen in der dritten Gewalt, nicht der Senat in der zweiten Gewalt. Ob die erste Gewalt die richtige ist, dazu hatten wir gestern eine Debatte, die man heute möglicherweise wiederholen kann. Alles in allem nun auch noch zum Amtsgericht, Herr Abgeordneter Lüdemann. Die Belastung des Amtsgerichts, in dem Herr Beyer in Strafsachen tätig war, ist mit Höhen und Tiefen in den letzten Jahren im wesentlichen stabil; die Quote der mit den Rechtsmitteln der Berufung angegriffenen Entscheidungen mit deutlich unter 10 Prozent ebenfalls.