[Antrag der Fraktionen der SPD, der CDU und der GAL und der Gruppe REGENBOGEN – für eine neue Linke: Anpassung der Geldleistungen nach dem Fraktionsgesetz für das Jahr 2001 und Umstellung der Beträge im Fraktionsgesetz ab 1. Januar 2002 auf Euro – Drucksache 16/5872 –]
[Antrag der Fraktionen der SPD, der CDU und der GAL und der Gruppe REGENBOGEN – für eine neue Linke: Umstellung der Beträge im Hamburgischen Abgeordnetengesetz auf Euro – Drucksache 16/5873 –]
Zunächst zur Drucksache 16/5872. Wer möchte das Vierte Gesetz zur Änderung des Fraktionsgesetzes beschließen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dies ist einstimmig geschehen.
Das tut er. Gibt es Widerspruch aus dem Hause? – Das ist nicht der Fall. Wer will das soeben in erster Lesung beschlossene Gesetz in zweiter Lesung beschließen? – Danke. Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dieses Gesetz ist auch in zweiter Lesung einstimmig und somit endgültig beschlossen worden.
Nun zur Drucksache 16/5873. Wer möchte das Sechste Gesetz zur Änderung des Hamburgischen Abgeordnetengesetzes beschließen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dies ist einstimmig geschehen.
Das tut er. Gibt es Widerspruch aus dem Hause? – Das ist nicht der Fall. Wer will das soeben in erster Lesung beschlossene Gesetz in zweiter Lesung beschließen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist das Gesetz einstimmig auch in zweiter Lesung und somit endgültig beschlossen worden.
Wir kommen jetzt zum Tagesordnungspunkt 27, zur Drucksache 16/5716: Bericht des Verfassungsausschusses über die Drucksachen 16/2966 zum Gesetz zur Änderung der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg mit den Drucksachen 16/2967: Gesetz zur Änderung des Hamburgischen Gesetzes über Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid und 16/2968: Änderung der Verordnung zur Durchführung des Hamburgischen Gesetzes über Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid.
[Bericht des Verfassungsausschusses über die Drucksachen 16/2966: Gesetz zur Änderung der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg (Interfraktioneller Antrag) mit 16/2967: Gesetz zur Änderung des Hamburgischen Gesetzes über Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid (Interfraktioneller Antrag) und 16/2968: Änderung der Verordnung zur Durchführung des Hamburgischen Gesetzes über Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid (Interfraktioneller Antrag) – Drucksache 16/5716 –]
Ich weise zunächst darauf hin, daß die Abstimmungen zu Ziffer 6.1 des Ausschußpetitums bereits erfolgt sind.
Nun zu Ziffer 6.2 des Petitums. Wer möchte diese annehmen und das Gesetz zur Änderung des Hamburgischen Gesetzes über Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid und des Gesetzes über das Hamburgische Verfassungsgericht beschließen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Bei wenigen Gegenstimmen ist dies mit sehr großer Mehrheit geschehen.
Das tut er. Gibt es Widerspruch aus dem Hause? – Das ist nicht der Fall. Wer will das soeben in erster Lesung beschlossene Gesetz in zweiter Lesung beschließen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Bei wenigen Gegenstimmen ist das Gesetz mit sehr großer Mehrheit auch in zweiter Lesung und somit endgültig beschlossen worden.
Schließlich zu Ziffer 6.3 der Ausschußempfehlung. Wer stimmt zu? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Bei wenigen Gegenstimmen ist dies mit sehr großer Mehrheit geschehen.
Ich rufe den Tagesordnungspunkt 28 auf, die Drucksache 16/5717. Bericht des Verfassungsausschusses über die Drucksache 16/2980: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung und anderer Gesetze mit dem Antrag der drei Fraktionen zur Neufassung von Punkt 2.3.5 des Ausschußpetitums, Drucksache 16/5943.
[Bericht des Verfassungsausschusses über die Drucksache 16/2980: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg – Drucksache 16/5717 –]
[Antrag der Fraktionen der SPD, der CDU und der GAL zu Drucksache 16/5717: Bericht des Verfassungsausschusses über die Drucksache 16/2980: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg und anderer Gesetze hier: Neufassung von Punkt 2.3.5 des Ausschußpetitums – Drucksache 16/5943 –]
Ich weise darauf hin, daß die Abstimmungen zu Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg und anderer Gesetze bereits erfolgt sind.
Dann lasse ich zunächst über den Antrag der drei Fraktionen aus der Drucksache 16/5943 abstimmen. Wer möchte ihn annehmen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dies ist einstimmig geschehen.
Wer möchte sich nun den Empfehlungen des Verfassungsausschusses zu Artikel 2 mit der soeben beschlossenen Änderung sowie zu den Artikeln 7 und 8 anschließen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dies ist bei wenigen Gegenstimmen mit sehr großer Mehrheit geschehen.
Wir kommen zur Abstimmung über die einzelnen Gesetze, zu Artikel 2. Wer möchte das Vierte Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Hamburgische Verfassungsgericht mit den soeben beschlossenen Änderungen beschließen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Bei sehr wenigen Gegenstimmen ist dies mit sehr großer Mehrheit geschehen.
Das tut er. Gibt es Widerspruch aus dem Hause? – Das ist nicht der Fall. Wer will das soeben in erster Lesung beschlossene Gesetz in zweiter Lesung beschließen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist einstimmig geschehen. Das ist dann auch in zweiter Lesung und somit endgültig beschlossen worden.
Zu Artikel 3: Wer möchte das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Volkspetitionen beschließen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist einstimmig geschehen.
Das tut er. Gibt es Widerspruch aus dem Hause? – Das ist nicht der Fall. Wer will das soeben in erster Lesung beschlossene Gesetz in zweiter Lesung beschließen? – Danke schön. Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist das auch in zweiter Lesung einstimmig und somit endgültig beschlossen worden.
Zu Artikel 4. Wer möchte das Zweite Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Eingabenausschuß beschließen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist einstimmig geschehen.
Das tut er. Gibt es Widerspruch aus dem Hause? – Das ist nicht der Fall. Wer will das soeben in erster Lesung beschlossene Gesetz in zweiter Lesung beschließen? – Danke. Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist auch in zweiter Lesung einstimmig und somit endgültig beschlossen worden.
Zu Artikel 5. Wer möchte das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Untersuchungsausschüsse der Hambur
gischen Bürgerschaft beschließen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dies ist einstimmig geschehen.
Das tut er. Gibt es Widerspruch aus dem Hause? – Das ist nicht der Fall. Wer will das soeben in erster Lesung beschlossene Gesetz in zweiter Lesung beschließen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist auch in zweiter Lesung einstimmig und somit endgültig beschlossen worden.
Zu Artikel 6. Wer möchte das Gesetz zur Änderung des Wahlprüfungsgesetzes beschließen? – Danke. Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dies ist einstimmig geschehen.
Das tut er. Gibt es Widerspruch aus dem Hause? – Das ist nicht der Fall. Wer will das soeben in erster Lesung beschlossene Gesetz in zweiter Lesung beschließen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist auch in zweiter Lesung einstimmig und somit endgültig beschlossen worden.
Artikel 7. Wer möchte das Gesetz zur Änderung des Hamburgischen Personalvertretungsgesetzes mit den soeben beschlossenen Änderungen beschließen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist einstimmig beschlossen worden.