Protokoll der Sitzung vom 12.06.2002

haben Sie erhalten.

Siehe Anlage 1 Seite 943.

(Senator Mario Mettbach)

Ich stelle fest, dass die Bürgerschaft die unter A angeführten Drucksachen zur Kenntnis genommen hat.

Wer stimmt dem Überweisungsbegehren unter der Ziffer B zu? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist mit Mehrheit so beschlossen.

Wer schließt sich der Ausschussempfehlung unter C an? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Auch dieses ist einstimmig angenommen.

Tagesordnungspunkt 16, Bericht des Bau- und Verkehrsausschusses, Drucksache 17/885.

[Bericht des Bau- und Verkehrsausschusses über die Drucksache 17/496: Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen in Hamburg (Senatsantrag) – Drucksache 17/885 –]

Wer schließt sich Ziffer 1 der Ausschussempfehlung an und möchte das Sechste Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen in Hamburg beschließen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dieses ist einstimmig beschlossen.

Es bedarf einer zweiten Lesung. Stimmt der Senat einer sofortigen zweiten Lesung zu? –

(Der Senat gibt seine Zustimmung zu erkennen.)

Gibt es Widerspruch aus dem Hause? – Das ist nicht der Fall.

Wer will das soeben in erster Lesung beschlossene Gesetz in zweiter Lesung beschließen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dann ist das Gesetz auch in zweiter Lesung und damit endgültig beschlossen worden.

Im Übrigen hat die Bürgerschaft Kenntnis genommen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 17 auf, Bericht des Bau- und Verkehrsausschusses.

[Bericht des Bau- und Verkehrsausschusses über die Drucksache 17/544: 40. Änderung des Flächennutzungsplans für die Freie und Hansestadt Hamburg sowie 12. Änderung des Landschaftsprogramms einschließlich Arten- und Biotopschutzprogramm für die Freie und Hansestadt Hamburg (Erweiterung des Flugzeugwerks in Finkenwerder) (Senatsantrag) – Drucksache 17/886 –]

Wer schließt sich der Ausschussempfehlung an? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist mit einer Enthaltung einstimmig so beschlossen.

Tagesordnungspunkt 18: Bericht des Wirtschaftsausschusses.

[Bericht des Wirtschaftsausschusses über die Drucksache 17/543: Gesetz zum Sechsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag (Senatsantrag) – Drucksache 17/887 –]

Wer schließt sich der Ausschussempfehlung an und möchte das Gesetz zum Sechsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag beschließen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist bei einigen Enthaltungen einstimmig beschlossen worden.

Es bedarf einer zweiten Lesung. Stimmt der Senat einer sofortigen zweiten Lesung zu? –

(Der Senat gibt seine Zustimmung zu erkennen.)

Gibt es Widerspruch aus dem Hause? – Das ist nicht der Fall.

Wer will das soeben in erster Lesung beschlossene Gesetz in zweiter Lesung beschließen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist das Gesetz bei einigen Enthaltungen auch in zweiter Lesung und somit endgültig beschlossen worden.

Tagesordnungspunkt 18a: Bericht des Wirtschaftsausschusses.

[Bericht des Wirtschaftsausschusses über die Drucksache 17/308: Entwurf eines Gesetzes zum Erhalt und zur Stärkung des Luftfahrtindustriestandortes Hamburg (Senatsantrag) – Drucksache 17/761 –]

Das Gesetz zum Erhalt und zur Stärkung des Luftfahrtindustriestandortes Hamburg hat die Bürgerschaft am 30. Mai 2002 bereits in der ersten Lesung beschlossen. Es bedarf heute noch einer zweiten Lesung. Die SPD-Fraktion hat gemäß Paragraph 36 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung eine namentliche Abstimmung beantragt.

Der Abgeordnete Dr. Wieland Schinnenburg begehrt nach Paragraph 26 Absatz 6 der Geschäftsordnung das Wort zu diesem Tagesordnungspunkt.

Herr Dr. Schinnenburg, Sie haben das Wort für maximal fünf Minuten.

Die brauche ich nicht.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich lehne diesen Gesetzentwurf nach wie vor ab. Das liegt nicht etwa daran, dass ich den Ausbau des Luftfahrtstandortes Hamburg ablehne. Vielmehr bin ich der Meinung, dass dieser gute Zweck nicht jedes Mittel heiligt.

(Beifall bei der GAL und bei Luisa Fiedler SPD)

Es sind vor allem drei Gründe, die gegen den Gesetzentwurf sprechen.

Erstens: Die Stadt Hamburg ist zurzeit Partei im Verwaltungsgerichtsverfahren. Laut der Drucksache sieht sie in diesem Verfahren rechtliche Risiken. Diese sollen durch das Gesetz verringert werden. Eine Partei eines schwebenden Gerichtsverfahrens will also ihre Gesetzgebungskompetenzen nutzen, um ihre Position in diesem Verfahren zu verbessern. Das kann ich nicht akzeptieren.

Zweitens: Die Vorteile für Hamburg, die die Zuerkennung der Gemeinnützigkeit rechtfertigen sollen, sind keineswegs gesichert. Es liegen bindende Zusagen weder für den Erhalt noch für die Schaffung von Arbeitsplätzen vor. Dieser Mangel wiegt deshalb besonders schwer, weil die Gemeinnützigkeit nicht für eine einzelne Maßnahme oder Ausbaustufe zuerkannt werden soll, sondern nach dem Wortlaut: nahezu uferlos für alle denkbaren Maßnahmen.

(Beifall bei Christian Maaß und Dr. Verena Lappe, beide GAL)

Drittens: Arbeitsplätze werden nicht nur von Großunternehmen geschaffen, sondern ebenso von kleinen und mittleren Unternehmen. Deshalb kann die nur vermutete Aussicht auf Arbeitsplätze eine Privilegierung von Großunter

(Vizepräsidentin Rose-Felicitas Pauly)

nehmen nicht rechtfertigen. Vor allem aus diesen drei Gründen lehne ich den Gesetzentwurf nach wie vor ab.

Nun haben wir aber in der letzten Sitzung eine bestimmte Verhaltensweise der SPD-Fraktion kennen gelernt.

(Präsidentin Dr. Dorothee Stapelfeldt übernimmt den Vorsitz.)

Wir alle wissen, dass es 61 Koalitionsabgeordnete gibt, die dieses Gesetz unterstützen, also eine absolute Mehrheit dieses Parlaments. Dennoch war sich die SPD nicht zu schade, den Umstand auszunutzen, dass Herr Dr. Mattner aus respektablen Gründen an der Abstimmung nicht teilnahm.

(Dr. Andrea Hilgers SPD: Blödsinn!)

Die SPD versuchte, dieses ehrliche Verhalten für eine Kampagne gegen den Ersten Bürgermeister und die ganze Koalition zu missbrauchen. Wir müssen damit rechnen, dass die SPD ebenso den Umstand ausnutzen wird, dass ein anderer Koalitionsabgeordneter aus privaten Gründen heute ortsabwesend ist. Dieser Abgeordnete hat in der ersten Lesung für das Gesetz gestimmt und würde das – wenn er hier sein könnte – sicher auch in der zweiten Lesung tun.

(Zuruf von der SPD)

Nach den bisherigen Erfahrungen müssen wir davon ausgehen, dass sich die SPD auch nicht zu schade sein würde, diese fehlende Ja-Stimme – völlig zu Unrecht – als Verlust der Mehrheit darzustellen. Solchen Machenschaften will ich nicht Vorschub leisten.

(Beifall bei der FDP, der CDU und der Partei Rechtsstaatlicher Offensive)

Die Mehrheitsverhältnisse sollen nicht durch die Verhinderung eines Koalitionsabgeordneten verändert werden. Ich werde deshalb die fehlende Ja-Stimme des Kollegen Barth-Völkel dadurch kompensieren, dass ich meine NeinStimme, die eigentlich fällig wäre, nicht abgebe und an der Abstimmung nicht teilnehme. – Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und vereinzelt bei der CDU und der Partei Rechtsstaatlicher Offensive)