Wieland Schinnenburg

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Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es ist immer wieder erstaunlich, wenn sich Grüne ein liberales Antlitz geben wollen.
Nichts könnte falscher sein. Sie haben gerade gesagt, wir sind die Letzten, die etwas verordnen wollen. Meine Damen und Herren von den Grünen, fragen Sie einmal Hamburgs Tagesmütter danach, was Sie für unglaubliche Ausfälle gemacht haben.
Fragen Sie einmal danach, wie es mit Ihrer Zwangseinheitsschule ist. Sie wollen gerade abschaffen, dass die Eltern selber entscheiden können, auf welche Schulform sie ihre Kinder schicken. Das ist doch gerade das, was Sie machen wollen.
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Wir können das gern in der zweiten Runde weiter vertiefen. Ich möchte jetzt auf die in der Tat berechtigten Fragen, die die SPD angemeldet hat, hier eingehen.
Fangen wir mit dem LBK an. Die FDP ist dafür, den LBK so schnell wie möglich zu verkaufen.
Dafür gibt es mehrere Gründe. Zum einen müssen wir die Insolvenz des LBKs vermeiden. Wir haben über 500 Millionen Euro Kredit bei der Landeshauptkasse des LBKs. Wir haben einen Investitionsstau von 300 Millionen Euro und fast 400 Millionen Euro Pensionslasten. Allein im Jahre 2003 gab es fast 100 Millionen Euro neue Schulden. Das ist fürwahr eine Bilanz, die dringend Handlungsbedarf nahe legt.
Der zweite Grund ist, dass der Haushalt entlastet werden muss. Es kann doch nicht sein, dass ein marodes Unternehmen letztlich aus ideologischen Gründen subventioniert wird und gleichzeitig Geld für Kitas oder Schulen fehlt. Auch das ist ein Grund, sofort zu handeln. Daher ist die FDP für einen sofortigen Verkauf des LBKs.
Der dritte Grund ist die Hilfe für die Mitarbeiter. Es liegen sehr viele glaubhafte Berichte von Mitarbeitern des LBKs vor, dass sie bis zum Umfallen schuften. Es liegt nicht an den Mitarbeitern des LBKs, dass der LBK schlecht dasteht. Das operative Minus des LBKs liegt daran, dass nicht genügend Geld vorhanden ist und auch Managementfehler vorliegen. Daher brauchen wir Fremdkapital und ein neues Management und aus diesem Grunde ist Handlungsbedarf gegeben.
Für diese Meinung gibt es sehr viele Unterstützer und an prominentester Stelle die Fachleute. Der Vorstand des LBKs spricht sich vehement dafür aus, dass der LBK privatisiert wird. Nun können Sie sagen, das seien böse Kapitalisten. Das sind aber die von Ihnen eingesetzten Vorstandsmitglieder. Herr Lohmann ist Mitglied des bekannten SPD-Kreises Hamburg-Nord. Der sagt Ihnen, was richtig ist, nämlich dass der LBK so schnell wie möglich privatisiert werden muss. So glauben Sie doch wenigstens Herrn Lohmann, Ihrem Parteifreund.
Die Chefärzte, Herr Wersich wies darauf hin, haben das Gleiche gesagt und es vergeht kein Tag, an dem sich nicht Mitarbeiter des LBKs an mich oder an andere wenden, endlich etwas zu tun. Es gibt genügend Unterstützer und schlechter kann es nicht werden.
Schauen wir uns das Volksbegehren an. Das Volksbegehren arbeitet zunächst mit dem Mittel der Täuschung. Es spricht von einem gesunden Unternehmen und schwarzen Zahlen. Nichts kann falscher sein. Der LBK hat keine schwarzen Zahlen. Der LBK hat rote Zahlen, schlimmer noch, der LBK hat tiefrote Zahlen, nein noch schlimmer, der LBK hat Ver.di-rote Zahlen. Das ist die Situation des LBKs.
Das Volksbegehren zeigt keine Alternative. Wo soll denn das Geld herkommen, das man aus der Staatskasse benötigt? Wollen Sie vielleicht die Sozialhilfe kürzen? Wollen Sie Polizisten oder Lehrer abschaffen? Es gibt keine Alternative. Das Schlimmste an dem Volksbegehren ist aber das Schüren von Ängsten vor privaten Gesundheitsanbietern. Fragen Sie doch mal im Marienkrankenhaus nach, wie das dort ist. Da werden Menschen ohne Rücksicht auf ihren Geldbeutel behandelt. Fragen Sie im Albertinen-Krankenhaus nach. Da werden Menschen ohne Rücksicht auf ihren Geldbeutel behandelt. Fragen Sie in den Asklepios-Kliniken nach. Auch da werden Menschen ohne Rücksicht auf ihren Geldbeutel behandelt.
Meine Damen und Herren! Wenn Ihnen das immer noch nicht reicht, machen Sie doch den Härtetest und fragen Sie Herrn Dr. Mathias Petersen, ein privater Gesundheitsanbieter. Herr Dr. Petersen wird Ihnen vorführen und sorgfältig begründen, dass private Gesundheitsanbieter ohne Rücksicht auf den Geldbeutel qualifizierte medizinische Behandlung anbieten.
Herr Dr. Petersen, vielen Dank für die Hilfe.
Meine Damen und Herren! Die FDP lässt sich nicht durch Umfragen vom richtigen Kurs abbringen. Die FDP braucht auch keine Prüfstände mehr. Wir haben zwei Jahre über die Privatisierung des LBKs diskutiert und in der Zeit sind allein die Schulden um 160 Millionen Euro gestiegen. Die FDP wird – das erlaube ich mir zu sagen – nach der Wahl die CDU schon auf den richtigen Weg bringen.
Nun zum Thema Kitas. Sie fragten, was die FDP zu der Weiterentwicklung sagt. Wir werden die fünfte Betreuungsstunde für alle Kinder ab drei Jahren durchsetzen. Wir werden für eine Vollversorgung für Berufstätige sorgen, übrigens auch im Krippenbereich. Wir werden das Lehrerarbeitszeitmodell überarbeiten, die Frühförderung ausbauen, gesicherte, einheitliche Standards setzen, aber der wichtigste Grund, was wir machen, sitzt da: Bildungssenator Reinhard Soltau, ein Mann vom Fach, bis vor drei Monaten selber als Lehrer tätig. Der wird in der Lage sein – anders als Ideologen – ein gutes Hamburger Schulsystem zu bringen.
Ich habe nur noch einen Satz, Herr Präsident, der lautet: Nur wo FDP draufsteht, ist auch Bildungssenator Soltau drin. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich teile die Einschätzung von Herrn Drews und Frau Goetsch, dass dieser Antrag so nicht beschlussfähig ist. Ich will das aber noch einmal an einzelnen Punkten ausführen.
Zunächst einmal ist die Aufzählung der Straftatbestände, die Sie da vornehmen, unvollständig. Wollen Sie etwa den Schutz der Religionsfreiheit, Paragraph 166 Strafgesetzbuch, oder die Verletzung des Briefgeheimnisses, Paragraph 202, oder das unerlaubte Glücksspiel durch Schüler, aber auch durch andere hereingetragen, nicht schützen beziehungsweise nicht melden?
Das strenge Legalitätsprinzip passt nicht zum Erziehungsauftrag der Schulen. Selbst die Staatsanwaltschaft, meine Damen und Herren, kann nach Paragraph 153 der Strafprozessordnung das Strafverfahren einstellen. Soll etwa die Schule stärker und schärfer herangenommen werden als die Staatsanwaltschaft, dass sie immer dort weitermachen muss? Das kann doch nicht ernsthaft in Ihrem Sinne sein.
Meine Damen und Herren! Fast alle Täter, um die es hier geht, sind Jugendliche. Das heißt, auch im Strafrecht dominiert der Erziehungsgedanke. Es sind bewusst nicht die Heranwachsenden, sondern Jugendliche bis 18 Jahre. Der Erziehungsgedanke dominiert. Wer kann am besten erziehen? Die Polizei oder die Staatsanwaltschaft? Nein, es ist die Schule.
Das heißt, gerade wenn es um Erziehung geht, ist die Schule wesentlich besser geeignet, hier einzugreifen als die Polizei oder die Staatsanwaltschaft. Nur wenn sie nicht weiterkommt, dann ist es natürlich richtig, die Polizei einzuschalten.
Der wichtigste Punkt ist in der Tat ein unangebrachtes Misstrauen gegenüber der Schule. Wir reden in allen Schuldiskussionen immer darüber, dass wir der Schule mehr Autonomie als eine der Konsequenzen aus PISA geben wollen. Hier wollen Sie Autonomie zurücknehmen. Auch das finde ich falsch.
Wenn Sie schon Paragraph 49 zitieren – das haben Sie ja richtig gemacht –, müssen Sie auch mal genau zitieren. Hier steht, dass die Schulen jetzt schon melden müssen, sofern nicht gewichtige Gründe im Einzelfall dagegensprechen. Ich habe selten das Ermessen einer Behörde – hier der Schule – so stark eingeschränkt gesehen, wie durch diese Formulierung. Die Schule muss rechtfertigen, wenn sie im Einzelfall nicht meldet. Das ist, wie ich finde, eine sehr scharfe Formulierung. Die ist durchaus noch okay, aber daraus zu machen, sie muss immer melden, sie darf nie ablehnen, das kann doch nicht richtig sein.
Schließlich sollten Sie auch erwähnen, dass in Paragraph 49 des Hamburger Schulgesetzes nun wirklich ein sehr umfangreiches Instrumentarium der Schule selber anhand gegeben ist. Ich sage nur Ausschluss von der Schule, Verpflichtung zu angemessenen sozialen Aufgaben und so weiter. Die Schule ist keineswegs wehr- oder hilflos. Die Schule ist voller kompetenter Leute, nämlich voller Pädagogen, und die kann das in aller Regel wesentlich besser machen, zumindest muss es ihr nach pädagogischer Entscheidung möglich sein, gerade nicht die Polizei einzuschalten.
Für mich ist dieser Antrag ein klassischer Fall, ein Ruf nach schärferen Gesetzen, statt vernünftiger Anwendung der vorhandenen Gesetze. Aus meiner Sicht können wir den Antrag auch sofort ablehnen, aber wenn Sie es gerne im Ausschuss noch einmal beraten wollen, haben wir natürlich auch nichts dagegen. Sachkunde kann nie schaden. – Vielen Dank.
Wir haben im Wahljahr 2001 erlebt, dass die SPD für den schönen Schein 500 nicht ausfinanzierte Lehrerstellen geschaffen hat.
Herr Senator, werden Sie im Bereich der Ganztagsschulen im Wahljahr 2004 Versprechungen machen oder Einrichtungen schaffen, die haushaltsmäßig nicht abgesichert sind?
Herr Senator, wir werden nachher hoffentlich die Drucksache 17/4109 – Bewilligung von 40 Millionen Euro für die Kitas – beschließen.
Ist es so – sofern das beschlossen wird –, dass dann ab 1. August, wenn die Ganztagsschulen eigentlich beginnen sollten, eine Vollversorgung für alle Kinder von Berufstätigen durch den Hort gewährleistet ist? Können die Kinder dann an jedem Nachmittag – zwar nicht durch die Ganztagsschulen, aber durch den Hort – versorgt werden?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es ist doch manchmal erstaunlich. Über eineinhalb Jahre hat die SPD immer wieder Anträge ohne ernsthafte Substanz zum Thema Kita gestellt – meistens ging es bei irgendwelchen Notprogrammen mal um 5 Millionen Euro, mal um 10 Millionen Euro – und hat uns immer wieder damit beschäftigt. Heute auf einmal Effizienz. Kompliment von mir. Vier Drucksachen dürfen wir hier auf einmal diskutieren. Endlich einmal Effizienz in der SPD-Parlamentsplanung.
Meine Damen und Herren! Ich glaube, es ist Anlass, einmal Bestandsaufnahme der Kita-Politik der letzten zwei Jahre zu machen. In der Tat gibt es Schattenseiten.
Es gibt einmal die Mehrausgaben, die hier diskutiert wurden, und es gab eine Verunsicherung der Eltern, ob sie nun einen Kita-Gutschein bekommen oder nicht. Das ist in der Tat unbefriedigend. Es gibt bei einer Systemumstellung immer erhebliche Probleme. Ich nenne nur das Stichwort „Lkw-Maut“, so etwas gibt es halt, das kann auch hier passieren. Allerdings bin ich in der Tat der Meinung, dass damit nicht alles entschuldigt ist. Es hätte besser laufen müssen und wir müssen da auch noch nacharbeiten.
Aber, meine Damen und Herren, bei allen Problemen, die anerkannt sind, gibt es eine Menge Erfolge, die hier genannt werden müssen. Zunächst haben wir 2000 Kinder mehr im System und nicht etwa weniger Kinder. Wir haben ein zukunftsweisendes System eingeführt, dessen Ansatz alle Fachleute für besser halten als das alte. Andere Bundesländer – auch SPD-geführte – wollen es uns nachmachen. Selbst die SPD und auch die GAL sagen, vom Grundsatz ist das alles gar nicht so verkehrt.
Wir haben mehr Flexibilität in die Kitas gebracht. Wir hatten schon darüber zu diskutieren. Es gibt flexiblere Öffnungszeiten, es gibt neue Angebote der Kitas. Auch das ist ein sehr positiver Erfolg des neuen Systems. Wir haben zusätzliche Angebote der Kitas, Sprachkurse. Wir haben eine Sprachstandserhebung und mit diesem Antrag, der jetzt vorliegt, werden wir ab 1. April, respektive 1. August eine Vollversorgung bei Berufstätigen im Elementar- und Hortbereich erreichen. Sie wissen, dass die FDP einen noch weitergehenden Ausbau möchte. Wir wollen die fünfte Betreuungsstunde ab drei Jahren für alle und eine Vollversorgung für Berufstätige. Insofern hat Frau Steffen natürlich Recht, dass es für den richtigen Haushalt 2004 – wir haben ja nur eine vorläufige Haushaltsführung – nach der Wahl noch einmal einen erweiterten Ansatz geben muss.
Zum Volksbegehren, meine Damen und Herren, wurde hier schon einiges gesagt. Es ist schlicht und ergreifend eine Mogelpackung. Zunächst wird keinerlei Finanzierung vorgelegt und ein wichtiger Baustein, nämlich die Vollversorgung für Berufstätige, steht unter einem Verordnungsvorbehalt, Paragraph 30. Sie haben keinerlei Garantie auf Vollversorgung vor dem 1. Januar 2006. Sie tun am 1. Januar 2006 etwas, was wir schon in den nächsten Monaten tun werden.
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Das Prüfungs- und Berichtsersuchen – ich arbeite Ihre Drucksachen ein bisschen ab – ist selbstverständlich gar kein Problem. Wir haben nichts zu verbergen. Ich würde mich freuen, wenn der Rechnungshof seine Prüfung entsprechend dem Antrag vornimmt.
Aber nun gibt es doch noch etwas zum Wahlkampf der SPD zu sagen. Wir laufen durch die Stadt und lesen „18 000 Kita-Plätze“. Ich lese in der Zeitung, dass Herr Böwer ausgerechnet hat, dass das ungefähr 75 Millionen Euro kostet. Bisher habe ich noch keinen ernsthaften Vorschlag gesehen, wie denn das finanziert werden soll, wo die 75 Millionen Euro herkommen. Nun können Sie nicht sagen, dass wir es nicht gut mit Ihnen meinen, dass wir uns nicht anstrengen. Herr Weinberg hatte sich auch schon vergeblich bemüht, nach irgendeiner seriösen Finanzierung zu suchen. Ich probiere es auch noch einmal. Vielleicht bin ich erfolgreicher.
Die 1,5 Milliarden Euro Bundesmittel – bei uns dann soundsoviel Millionen – hat Herr Weinberg schon völlig zu Recht erwähnt und gesagt, dass kein einziger Cent geflossen ist und auch nicht fließen wird. Das ist einfach eine Mogelpackung. Die Bundesregierung möchte sich auf Kosten der Länder profilieren.
Der zweite Punkt, den man auch in der Zeitung liest:
„Die Pensionierungswelle“
das habe ich in der „taz“ gelesen –
„wollen wir nutzen, um mehr Geld für die Kitas herauszuholen.“
Sie haben Recht, es gibt in einigen Bereichen im öffentlichen Dienst in den nächsten Jahren eine Pensionierungswelle. Da werden eine Menge Kollegen in den Ruhestand gehen und theoretisch gibt es die Möglichkeit, diese Stellen abzubauen und dann das Geld für die Kitas umzuschichten. Vielleicht haben Sie sich auch mit der Zusammensetzung der Stellen beschäftigt, die da frei werden. Ganz viele der Stellen, vor allem die teuren, was sind denn das für welche? Das sind Lehrer, meine Damen und Herren. Wollen Sie etwa Lehrerstellen nicht wieder besetzen, die frei werden? Das wollen Sie doch nicht. Oder eine große Gruppe Polizisten. Wollen Sie in den Ruhestand gehende Polizisten nicht ersetzen und das Geld den Kitas geben, dann sagen Sie das hier. Ich glaube nicht, dass Sie das wollen. Wollen Sie vielleicht die Stellen im Bereich der Justiz – auch da werden in den nächsten Jahren viele Stellen frei – abschaffen? Wollen Sie wieder Richter- und Staatsanwaltschaftsstellen abschaffen und das Geld für die Kitas ausgeben? Sagen Sie es. Ich wäre dagegen. Oder wollen Sie vielleicht bei den Bezirksämtern – auch da werden demnächst durch Pensionierungen Stellen frei – drastisch Personal abbauen? Das wollen Sie doch auch nicht.
Für die drei Bereiche, die ich genannt habe, sind das über 75 Prozent des Personalbestandes und finanziell gesehen sogar noch viel mehr. Meine Damen und Herren, entweder sagen Sie ja, wir wollen Lehrer abbauen, wir wollen Polizisten abbauen, wir wollen bei der Justiz sparen, wir wollen in den Bezirksämtern sparen, dann wäre es seriös finanziert, aber aus meiner Sicht ist das politisch völlig verfehlt. Sagen Sie das, wenn Sie das wollen.
Als dritten Punkt haben wir – heute auch schon diskutiert –, dass Sie Verhandlungen mit den Trägern führen wollen. Da war die Summe von 25 Millionen Euro im Gespräch.
Das kann man sehen wie man will, aber der Punkt ist leider auch danebengegangen.
Ich habe hier eine Mitteilung der Diakonie von heute in der Hand. Da steht – unter mehreren anderen Punkten –: Richtigstellung: … wurden Gespräche von Herrn Böwer mit der Diakonie und den anderen geführt. Da steht von der Diakonie, heute mitgeteilt: Solche Gespräche werden regulär sowohl mit der Regierung als auch mit der Opposition zu allen Zeiten geführt. Dabei hat Herr Böwer seine Vorstellung vorgetragen. Es wurden keinerlei Zusagen gemacht.
Die Summe von 25 Millionen Euro kennen wir nur aus dem „Bild“-Artikel, meine Damen und Herren. Das ist eine Mogelpackung. Vielleicht ist sie gar nicht von Ihnen, jedenfalls ist Ihnen dieser Weg auch versperrt.
Ich komme ein bisschen wie Herr Weinberg zu dem Ergebnis, dass wir uns redlich Mühe geben, wir suchen nach Geld für Sie für Ihre Versprechungen, wir finden keins. Aber nun sagen Sie nicht, dass wir so früh aufgeben. Herr Weinberg hat seine Liste abgearbeitet. Ich habe noch eine Idee für Sie. Ich habe mir wirklich Mühe gegeben und möchte wirklich versuchen, dass die SPD irgendeine Art von seriöser Politik machen kann. Ich bin noch auf eine Idee gekommen, die ich nicht abschließend lösen kann, aber vielleicht können Sie mir helfen. Wir haben doch in der Stadt gelesen, Herr Mirow bürge für alles Mögliche.
Fragen Sie mich nicht, wofür Herr Mirow alles bürgt, eigentlich für alles. Vielleicht ist da noch ein Ansatzpunkt. Herr Böwer sagt, 75 Millionen Euro pro Jahr. Das wären für vier Jahre zusammen 300 Millionen Euro. Wäre es vielleicht möglich, eine Bürgschaft von Herrn Mirow für 300 Millionen Euro zu bekommen? Das wäre doch die Lösung, meine Damen und Herren.
Ich kenne nun das Privatvermögen von Herrn Mirow nicht. Ich weiß auch nicht, ob er bereit wäre, sein Privatvermögen für die Kitas einzusetzen, aber grundsätzlich wäre das doch denkbar. Das wäre ein Ansatz.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Keine Frage, Indoktrination an der Schule können wir nicht dulden. Wir können keine linke, keine rechte und auch keine religiöse Indoktrination dulden.
Aber Religionen und religiöse Überzeugungen dürfen an der Schule kein Tabu sein. Das ist nicht nur eine Floskel. Schüler sollen sich mit anderen Überzeugungen an der Schule auseinander setzen können.
Das trägt zu ihrer persönlichen Reife bei, Frau Koop, wenn sie sich zum Beispiel mit christlichen Symbolen und Ideen auseinander setzen, aber genauso auch mit muslimischen Symbolen und Ideen. Das fördert die Toleranz der Schüler und – das ist der wichtigste Punkt – sie macht die Schüler später wesentlich unempfindlicher gegen Verführer. Wer zum ersten Mal nach der Schule mit dem Islamismus konfrontiert wird, ist wesentlich gefährdeter, auf die falsche Bahn zu geraten, als wenn sich damit bereits in der Schule im überschaubaren Rahmen unter Kontrolle der Lehrer auseinander gesetzt wurde. Im Übrigen gibt es noch Artikel 4 des Grundgesetzes, die Religionsfreiheit.
Unüberlegte Radikalmaßnahmen sind sachlich falsch und verfassungsrechtlich fragwürdig. Ich verweise nur auf das Gutachten von Professor Battis für die Landtagsfraktion der SPD in Nordrhein-Westfalen in der gestrigen Frankfurter Allgemeinen Zeitung, das ausdrücklich festgestellt hat, pauschales Kopftuchverbot ist verfassungsrechtlich bedenklich. Im Übrigen muss man, abgesehen von der rechtlichen Problematik, mal untersuchen, ob ein Kopftuchverbot in Hamburg überhaupt sinnvoll ist. Wir sind der Meinung, dass ein Kopftuchverbot in Hamburg derzeit, unabhängig von juristischen Fragen, nicht sinnvoll ist.
Es gibt bisher keinerlei Berichte über negative Einflussnahmen durch Kopftuch tragende Lehrerinnen. Es gibt eine große Gefahr, dass der Staat an dieser Stelle vorgeführt wird. Was machen Sie denn, wenn Sie ein Kopftuchverbot einführen und diese Lehrerin kommt dann mit einem großen Schal, den sie kräftig am Hinterkopf hochzieht. Wie wollen Sie sich da vorführen lassen? Wo ist die Grenze zum Kopftuch? Was machen Sie mit derselben Lehrerin, die einen Zopf trägt und an diesem Zopf ein Tuch befestigt? Ist das für Sie auch schon ein Kopftuch? Müssen wir da einschreiten oder wird hier der Staat vorgeführt?
Im Übrigen frage ich mich auch, ob ein solches Verbot dem angestrebten Zweck überhaupt förderlich ist. Schauen wir in die Türkei. Sie haben seit vielen Jahren ein Kopftuchverbot, dennoch werden dort die Islamisten immer stärker.
Ich glaube, dass gerade dort das Kopftuchverbot keinen guten Effekt gehabt hat.
Sollte es in Zukunft Berichte über Indoktrination durch ein Kopftuch geben, werden wir die Frage gern erneut prüfen. In jedem Falle – und da schließe ich mich voll Frau Goetsch an – ist zunächst eine sehr sorgfältige Untersuchung erforderlich, bevor ein solches Gesetz gemacht wird. Dazu gehört maßgeblich die Anhörung der Betroffenen. Dazu gehören die Lehrer, die christlichen Kirchen, seriöse Muslime, die Eltern und auch Verfassungsrechtler. Ein solcher Schnellschuss wie der vorliegende wird von der FDP nicht unterstützt. Wir unterstützen den Antrag auf Überweisung an den Ausschuss. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Frühauf, ich hatte mich vorhin bemüht und auch andere haben das getan, das nicht unbedingt zu juristisch werden zu lassen, sondern wirklich politisch und vielleicht auch weltanschaulich zu bewerten. Aber nach Ihrem letzten Beitrag fühle ich mich doch aufgefordert, einige, um es ganz vorsichtig zu sagen, Ungenauigkeiten Ihres Beitrages richtig zu stellen.
Fangen wir einmal damit an, was das Bundesverfassungsgericht eigentlich wirklich gesagt hat. Sie haben gesagt, eine Einzelfallprüfung wurde abgelehnt. Das stimmt nicht. Das Bundesverfassungsgericht hat nur gesagt, es reicht nicht, die Einstellung einer Bewerberin, die ein Kopftuch tragen will, allein deshalb und nur mit der Begründung abzulehnen, dass sie nicht bereit sei, ihren Unterricht ohne ein Kopftuch zu erteilen. Es hat nur gesagt, das reicht als einziger Grund nicht aus. Das war die Aussage des Bundesverfassungsgerichts.
Das Gericht führt nämlich weiter aus, es habe nicht festgestellt werden können, dass die Bewerberin, gemessen an den allgemeinen beamtenrechtlichen Grundsätzen, für dieses Amt ungeeignet ist. Das ist zunächst einmal die Grundaussage des Bundesverfassungsgerichts. Das Bundesverfassungsgericht hat auch nicht etwa weiter gesagt, ihr müsst jetzt ein Gesetz machen, sei es mit Kopftuchverbot, sei es, dass ihr es ablehnt. Das Bundesverfassungsgericht hat nur Argumente aufgezählt, die für und gegen ein solches Gesetz sprechen. Ich nenne Ihnen einmal Gründe, die das Bundesverfassungsgericht gehabt hat, die gegen ein solches Gesetz sprechen.
Erstens: Das Kopftuch ist kein objektives Symbol für eine bestimmte Religion. Es bringt lediglich die innere Einstellung einer Person zu ihrer Religion zum Ausdruck, sagt das Bundesverfassungsgericht anders als Sie.
Zweitens: Das Gebot der weltanschaulichen Neutralität des Staates, insbesondere der Schule, erzwingt es nicht, dass die für den Staat handelnden Personen ihre individuelle, weltanschaulich-religiöse Haltung verleugnen. Auch das verlangt das Bundesverfassungsgericht nicht, Originalton Bundesverfassungsgericht.
Drittens: Die zunehmende religiöse Vielfalt in der Gesellschaft und damit auch in der Schülerschaft kann in der Schule bewusst auch dadurch aufgenommen, reflektiert werden, dass Repräsentanten anderer Religionen zugelassen werden, um hiermit gegenseitige Toleranz einzuüben, um so einen Beitrag in dem Bemühen um Integration zu leisten.
Alles Originalton Bundesverfassungsgericht. Das Bundesverfassungsgericht hat ausdrücklich gesagt, dass es nicht zwingend erforderlich ist, hier irgendjemanden zu schützen. Das ist ganz bewusst offen gelassen. Wir können aus diesem Urteil nicht ableiten, dass wir hier ein Gesetz beschließen müssen.
Dann haben Sie einen Begriff genannt, der mich wirklich etwas geärgert hat, und zwar die Sache mit den stümperhaften Gesetzen. Ich wollte es Ihnen bisher ersparen. Nun kann ich es nach dieser Äußerung nicht mehr tun. Es gibt ein stümperhaftes Gesetz, genauer gesagt einen stümperhaften Gesetzentwurf, das ist nämlich Ihrer. Ich gucke mir das mal an. Der Kernsatz ist der auf der ersten Seite, der anfängt:
„Es ist ihnen untersagt, in der Schule …“
und endet mit:
„… verstanden zu werden.“
Lieber Herr Frühauf oder liebe Fraktion der Partei Rechtsstaatlicher Offensive! In der ersten Hälfte bieten Sie eigentlich gar nichts. Sie teilen nur mit, dass hier ein Ermessensspielraum besteht. Das haben wir, ehrlich gesagt, auch vorher schon gewusst.
Dann sagen Sie:
„Insbesondere betrifft dies das Tragen von Kleidungsstücken …“
Damit reduzieren Sie ganz bewusst entgegen dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes die erforderliche Ermessensabwägung. Sie sagen, für uns gilt „insbesondere“, also ganz herausgehoben, abgesehen von dem, was die sagt oder macht, nur, was sie trägt. Lieber Herr Frühauf, das ist eine totale Verkürzung. Das Bundesverfassungsgericht hat gerade gesagt, es kann mit eine Rolle spielen. Es reicht gerade nicht aus, nur aus einem Kleidungsstück heraus zu schließen, der ist geeignet oder nicht geeignet.
Herr Frühauf, es ist stümperhaft formuliert und geradezu im Gegensatz zu dem, was das Bundesverfassungsgericht gesagt hat. Das hätte ich Ihnen eigentlich erspart, aber Ihr zweiter Beitrag hat das herausgefordert. Das ist mit ein juristischer Grund – für mich nicht der ausschlag
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gebende –, diesem Gesetz nicht zuzustimmen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Müller, ein gewisses Beleidigtsein ist ja okay. Ich gehe nicht weiter darauf ein. Wir haben gesagt, wir wollen mit keiner Partei, an der Herr Schill beteiligt war oder ist, eine Koalition machen. Das müssen Sie halt so hinnehmen.
Jetzt aber zu den Ganztagsschulen. Nach all den schönen Sprüchen, die wir nun von Frau Ernst und Frau Goetsch gehört haben, schauen wir auf folgende Fakten: Bei der Regierungsübernahme 2001 gab es in Hamburg 32 Ganztagsschulen. Im Sommer 2005, also zum eigentlichen Ende der Legislaturperiode, hätte es in Hamburg 126 Ganztagsschulen gegeben. Das sind fast viermal so viele, wie Sie uns hinterlassen haben.
Einen Großteil davon hätten wir auch gemacht, wenn die Bundesregierung nicht ihr Bundesprogramm aufgelegt hätte. Wir haben nämlich das Ausbauprogramm verdreifacht – statt einer neuen Ganztagsschule pro Jahr drei neue Ganztagsschulen – und lange bevor die rotgrüne Bundesregierung überhaupt auf die Idee gekommen ist, was eine Ganztagsschule sein mag, haben wir bereits das Tempo verdreifacht.
Hier wurde schon zu Recht darauf hingewiesen, dass es sich bei dem Bundesprogramm schlicht um eine Mogelpackung handelt. Es ist ein klassischer Fall. Hier möchte sich jemand profilieren, aber die Zeche zahlt ein anderer. Einmalig Ganztagsschulen auszurüsten – mit Suppenküchen oder womit auch immer –, ist leicht gemacht. Aber die jahre- oder jahrzehntelangen Folgekosten, insbesondere die Personalkosten, überlassen Sie lieber anderen und schmücken sich selber mit diesen Federn. Das ist unseriöse Politik von Rotgrün im Bund und nichts anderes.
Die nächste falsche Information, die Sie hier eingestreut haben, betrifft die Sache mit den Gymnasien. Sie haben ernsthaft behauptet, nur Gymnasien würden zu Ganztagsschulen werden. Das ist falsch. 126 Ganztagsschulen werden es in knapp eineinhalb Jahren sein, davon gerade einmal die Hälfte an Gymnasien. Das sind die Fakten, meine Damen und Herren, und nicht das, was Sie hier vorgeführt haben.
Nein, das Konzept liegt vor. Darin steht es genauso.
Der nächste Punkt, der auch einmal aufgegriffen werden muss, ist folgender: Sie haben gesagt, hier gebe es kein Konzept. Hier wurde schon darauf hingewiesen, dass das Konzept seit Mai 2003 auf dem Tisch liegt.
Nachmittags finden Projekte, gezielte Förderung sowie eine sinnvolle Freizeitgestaltung statt.
Wir reden hier nicht darüber, dass das geplante Programm gestoppt oder dass es reduziert wird.
Wir reden nur darüber, dass es um einige wenige Monate – maximal um zwölf Monate – verschoben wird.
Bereits im Sommer 2004, also zum geplanten Zeitpunkt, werden die siebten Klassen voll ausgestattet. Das ist auch sinnvoll, weil die zuerst im Rahmen des Abiturs nach zwölf Jahren einen höheren Bedarf haben. Das ist auch nicht verschoben, das wird genau so gemacht. Am 1. Februar 2005, also ein halbes Jahr später als geplant, werden alle Gymnasien in Ganztagsschulen umgewandelt.
Sie mögen das alles gern noch kritisieren, aber schauen wir einmal auf die Leistungen sozialdemokratischer Bundespolitik.
Berlin hat 3,4 Millionen Einwohner, also doppelt so viele wie Hamburg. Was schätzen Sie, wie viele Ganztagsschulen dort geplant sind? Wir planen 126 Ganztagsschulen, dort plant man 36 Ganztagsschulen. Das ist also ein Viertel der Schulen, bei der doppelten Einwohnerzahl – SPD-regiert.
Mecklenburg-Vorpommern,
etwa gleiche Einwohnerzahl, dort sind 32 Schulen geplant, wir planen 126.
In Schleswig-Holstein ist es ein bisschen besser. Ich habe es umgerechnet. Dort ist auf 27 000 Einwohner eine Ganztagsschule geplant. Wir planen doppelt so gut: 13 600 Einwohner pro Ganztagsschule. Hamburg wird in gut einem Jahr die doppelte Dichte an Ganztagsschulen pro Einwohner haben und damit mehr als jedes andere Bundesland. Das sind die Fakten. Darum sollten Sie nicht herumkritisieren, sondern bei Ihren Genossen im Bund und bei den anderen Ländern einmal nachfragen.
Meine Damen und Herren, jetzt wollen wir am Ende aber nicht unfair sein.
Es gibt ein SPD-regiertes Bundesland, das sich zumindest bemüht, es etwas besser zu machen. Herr Neumann, warten Sie, Sie kriegen jetzt ein Lob. Das SPDregierte Rheinland-Pfalz macht es nicht so gut wie Ham
burg, etwas schlechter, aber es kommt in die Nähe. Wissen Sie, woran das liegt? – Weil sie da den richtigen Koalitionspartner haben. Die FDP macht der SPD in der Bildungspolitik Beine. In Rheinland-Pfalz funktioniert das. Das ist der Punkt. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Eigentlich wollte ich mich nicht melden.
Nur, wenn man hier immer wieder Herrn Buss als den Mann fürs Grobe hören muss, dann kann das doch nicht ohne Antwort bleiben.
Jetzt wollen wir doch einmal vergleichen, was die einzelnen Seiten sich gegenseitig vorzuwerfen haben. Dieser Seite, von mir aus der FDP und Herrn Soltau, ist vorzuwerfen, dass es eine Verzögerung von sechs oder zwölf Monaten beim Ganztagsschulprogramm gibt. Das ist nicht okay. Das ist der Vorwurf. Aber wenn man alles, was Sie überhaupt nur vorzubringen haben, genau nimmt, wenn man die ganze heiße Luft aus Ihrem Windbeutel herauslässt, ist die einzige Substanz, die übrig bleibt, eine Verzögerung von einigen Monaten.
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Jetzt gucken wir uns einmal Ihre Bilanz an. Ich habe vorhin schon gesagt, wie die Ganztagsschulbilanz in Ihren Ländern ist: Katastrophal ist sie da, außer da, wo die FDP mithilft.
Sie haben viel Geld in Hamburger Schulen ausgegeben, das Geld der Steuerzahler, mit zum Teil katastrophalen Ergebnissen. Sie haben es zu verantworten, dass in die erste Grundschulklasse in manchen Stadtteilen Schüler kamen, wo die Hälfte der Klasse nicht andeutungsweise Deutsch konnte. Das ist Ihre Hinterlassenschaft, meine Damen und Herren.
Sie haben es zu verantworten, dass in den von Ihnen regierten Ländern im Kita-Bereich ein drastisch viel schlechterer Versorgungsgrad aufzuweisen ist als in Hamburg. Schleswig-Holstein, über die Landesgrenze, bietet ein Viertel der Versorgung verglichen mit hier. Sie haben es zu verantworten, dass, wenn überhaupt eine Förderung stattfand, dann mit der Gießkanne, und zwar nach dem Motto: Der Stadtteil, da wählen viele Leute SPD, also geben wir da einmal ordentlich Kita-Kapazität hin. Das war Ihre Marschrichtung. Wir machen eine gezielte Förderung zur Sprachförderung. Sie haben die Gesamtschule aus ideologischen Gründen bevorzugt und die Privatschulen ebenso aus ideologischen Gründen benachteiligt, meine Damen und Herren. Das ist Ihre Politik. Das ist Ihnen alles vorzuwerfen. Und es ist Ihnen vorzuwerfen, dass, wenn jemand heute mit einem Hamburger Abitur kommt, er tendenziell eine schlechtere Chance hat, weil Hamburg durch Ihre Politik ein schlechteres Image bei den Schulen hat.
Das alles ist Ihnen vorzuwerfen. Im Gegensatz dazu haben Sie nur aufzuweisen, dass ein Ganztagsschulprogramm wenige Monate verzögert ist. Meine Damen und Herren, das ist doch kein Vergleich: geringe Schuld hier, gewaltige Schuld da. Aber das wollen Sie mit enormer Polemik kaschieren. Das lassen wir Ihnen so nicht durchgehen, meine Damen und Herren.
Frau Goetsch wollte hier suggerieren, es hätten Menschen jetzt Nachteile, wenn das einige Monate später passiert. Dann gucken wir doch einmal auf die Realität. Welche Nachteile kann es dadurch geben, dass die Ganztagsschule ein halbes oder ein Jahr später kommt? Das können doch nur zwei Nachteile sein. Das ist einmal, die Berufstätigkeit der Eltern wird erschwert, und das Zweite, die Bildung wird verschlechtert. Meine Damen und Herren, liebe Frau Goetsch, lieber Herr Buss, in Ihren Ländern wäre das so. Sie haben keine vernünftigen Hortkapazitäten. Wenn es da keine Ganztagsschulen gibt, dann geht es den Kindern und den Eltern schlecht. Das stimmt so. Aber wir führen doch nun gerade zum 1. April beziehungsweise zum 1. August eine Vollversorgung im Hortbereich ein. Also die Kinder, die nicht in die Ganztagsschule kommen, weil es ein halbes Jahr später losgeht, haben in unserem Land Hamburg, anders als in den von Ihnen regierten Ländern, eine volle Versorgung mit Betreuung und eine volle Versorgung mit Bildung. Mir ist klar, dass Sie an so etwas gar nicht denken können, weil Sie es gar nicht wissen. In Ihren Ländern gibt es das nicht.
Ich möchte trotzdem Ganztagsschulen hier haben wie geplant. Aber der Schaden ist außerordentlich überschaubar. Der Schaden Ihrer Bildungspolitik, der ist grausam und daran tragen wir bis heute. Das ist doch der Unterschied.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Dobritz bat mich, auf RheinlandPfalz einzugehen. Das kann ich gerne tun. So gut, wie da der Wein ist, ist in Hamburg das Kita-System.
Das ist die Gemeinsamkeit zwischen Hamburg und Rheinland-Pfalz.
Ich habe mich eigentlich nur aus zwei Gründen gemeldet. Zum einen habe ich festgestellt, dass Herr Böwer – so verstehe ich ihn jedenfalls – sich freut, wenn ich hier stehe. Herr Böwer, ich stehe heute gerne hier und ich stehe auch gerne im März/April hier. Ich weiß nicht, ob wir uns da treffen, aber wenn die SPD so weitermacht, wird das mit Ihrem Platz in der Bürgerschaft nichts. Aber ich wünsche, auch Sie hier reden zu hören, vielleicht treffen wir uns ja wieder.
Drei Dinge sind zu korrigieren, erstens die Sache mit den fehlenden Plätzen. Da hat Herr Böwer zum ersten Mal die Zahl 7000 genannt – ich könnte mir vorstellen, dass die ungefähr stimmt –, bis vor kurzem waren es noch 10 000. Herr Böwer, können Sie uns einmal berichten, wie es denn zu Ihrer Zeit war? Da gab es Umfragen mit 15 000 und zu Beginn unserer Zeit mit 13 000 und Herr Böwer rechnete daraus 18 000. Nach Ihrer Mitteilung von heute sind es noch 7000. Nach Herrn Böwers Mitteilung haben
wir also das Kita-Gutscheinsystem um 11 000 Plätze verbessert. Herr Böwer, ich behaupte gar nicht, dass es so ist, ich bleibe bei der Realität. Die Realität ist, dass 2000 Kinder mehr im System sind. Ich hätte gerne 5000 mehr oder noch mehr, aber alles, was Sie hier erzählt haben, passt nicht zusammen.
Die Sache mit den Elternbeiträgen. Lieber Herr Böwer, erstens haben wir die Elternbeiträge gesenkt, das wissen Sie ganz genau. Herr Maier hat gerade kritisiert, dass wir sie gesenkt haben. Wir haben die Elternbeiträge gesenkt, weil die Elternbeiträge unter Ihrer Herrschaft in Hamburg die höchsten aller vergleichbaren Großstädte und insbesondere für Berufstätige zu hoch waren. Klammer auf: Aus meiner Sicht sind sie immer noch zu hoch,
aber mehr war finanziell nicht drin. Sie haben jetzt als Beispiel erwähnt, es gebe welche, die das selber zahlen. Diese Möglichkeit hatte man auch schon zu Ihrer Zeit, nur war das wesentlich teurer. Eine Folge des Kita-Gutscheinsystems ist es ja gerade, dass verschiedene Träger dieselbe Leistung jetzt auf dem freien Markt ohne Gutschein billiger anbieten. Es ist nämlich Wettbewerb eingezogen, die Kitas haben gemerkt, dass sie sich um Kinder bemühen müssen und das müssen sie zur Not auch mit gesenkten Preisen tun. Auch das ist kein Nachteil, sondern eher ein Vorteil.
Trotz allem Nachbesserungsbedarf haben wir einiges erreicht. Wir haben mehr Kinder im System, wir haben geringere Elternbeiträge, wir haben mehr Transparenz und wir haben eine bessere Zuordnung der Ressourcen als zu Ihrer Planwirtschaftszeit. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Diese so genannte Praxisgebühr ist ein bürokratisches Monstrum.
Die Patienten wissen oft nicht, ob sie im konkreten Fall die Gebühr zahlen müssen oder vielleicht nicht. Ist zum Beispiel ihre Krankheit als chronisch anerkannt oder nicht? Wenn ja, wann ist die Zuzahlungsgrenze erreicht? Wenn die Zuzahlungsgrenze erreicht ist, wann und wie erhält der Patient eine Bescheinigung, dass nichts mehr zuzuzahlen ist?
Ganz besonders absurd – erlauben Sie mir diese Bemerkung – ist es beim Zahnarzt. Vor der Behandlung weiß man noch nicht einmal, ob überhaupt eine Praxisgebühr fällig wird. Sie wird nämlich nur dann fällig, wenn auch tatsächlich behandelt wird. Man weiß aber vorher gar nicht, ob man ein Loch im Zahn hat.
Vielen Dank, Herr Präsident.
Auch die Ärzte sind von der so genannten Praxisgebühr enorm belastet. Sie müssen ohne ausreichende Informationen die gerade aufgeworfenen Fragen der Patienten beantworten, die Praxisgebühr einnehmen, verwalten und in manchen Fällen sogar auch noch eintreiben. Anstatt sich um die Belange und die Behandlung ihrer Patienten zu kümmern, sind die Ärzte wieder einmal mit Verwaltungsballast belastet. Das ist nicht in Ordnung.
Das Gesundheitswesen leidet vor allem unter zwei Dingen: Zum einen unter der Budgetierung und zum anderen unter der überbordenden Bürokratie. Das erste Problem – die Budgetierung – geht das Gesundheitsmodernisierungsgesetz überhaupt nicht an. Das zweite Problem, nämlich die überbordende Bürokratie, wird durch das Gesetz sogar noch verschärft.
Wie absurd die Zustände durch die Budgetierung sind, mag man sich an einem kleinen Vergleich vorstellen. Stellen Sie sich vor, jemand fährt Ihnen ins Auto. Sie gehen in die Werkstatt und lassen den Schaden reparieren. Dann reichen Sie die Rechnung bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung ein. Diese sagt: Wir sind zwar eigentlich zuständig, aber dummerweise hat es in diesem Jahr schon so viele Unfälle gegeben, wir haben leider kein Geld mehr, sodass wir diese Rechnung nicht mehr bezahlen können. Das ist der Vergleich in der Welt außerhalb des Gesundheitswesens; genauso funktioniert die Budgetierung. Die Bürokraten legen fest, wie oft ein Mensch krank sein darf. Das ist inakzeptabel.
Eine große Koalition aus SPD, Grünen und Union hat sich nun daran gemacht, irgendetwas im Gesundheitswesen besser zu machen. Man wollte die Beitragssätze der Krankenkassen senken, hat es aber leider nicht geschafft. Lassen Sie mich auch dieses wieder am Beispiel der Werkstätten darstellen.
Stellen Sie sich vor, die Haftpflichtversicherer würden eine Werkstattgebühr einführen. Sie kommen also wieder mit Ihrem beschädigten Auto in die Werkstatt und der Kraftfahrzeugmeister sagt Ihnen: Es tut mir leid, das schaue ich mir gar nicht an, erst einmal ist die Werkstattgebühr zu zahlen, denn diese muss ich später an die Haftpflichtversicherung abführen. Daraufhin beschweren Sie sich natürlich beim Werkstattmeister, der damit mehr Arbeit hat. Wissen Sie, was dieser antwortet? – Der sagt: Das ist nicht so arg, da gibt es noch Ausnahmen:
Wenn Ihr Auto zum Beispiel oft kaputt ist – also chronisch krank ist –, dann brauchen Sie gar keine Werkstattgebühr mehr zu bezahlen. Oder wenn Sie vorher in einer anderen Werkstatt waren, dann können Sie sich von dieser an mich überweisen lassen, dann brauchen Sie auch keine Werkstattgebühr zu bezahlen. Aber passen Sie auf, das gilt nicht, wenn Sie in der anderen Werkstatt nur neue Reifen bekommen haben. Dann müssen Sie ein zweites Mal die Werkstattgebühr bezahlen. Das Allerbeste ist jedoch: Wenn Sie bei mir nur einen Ölwechsel wollen, dann brauchen Sie auch keine Werkstattgebühr zu bezahlen, denn der Ölwechsel fällt unter die Vorsorge, dann ist keine Werkstattgebühr fällig. Diese Situation in einer Kfz-Werkstatt ist ungefähr vergleichbar mit der Zahlung der Praxisgebühr.
Fragen Sie doch einmal Ihre Autowerkstatt, was sie von solchen Ideen hält. Sie werden einen Wutausbruch erleben, und zwar zu Recht. Genau diese Wut hat sich mittlerweile – vielleicht haben Sie sie noch gar nicht bemerkt – gegen SPD, gegen die Grünen und gegen die Union bei Patienten, bei Ärzten und bei vielen anderen breit gemacht.
Mit dieser völlig verunglückten Praxisgebühr haben Sie sich selbst geschadet. Sie haben den Menschen – den Patienten, den Ärzten und ihren Mitarbeitern – in dieser Stadt und dem Ansehen der Politik geschadet. Die Menschen glauben einfach nicht mehr, dass Politiker in der Lage sind, praktikable Lösungen zu finden. Sie haben die Menschen in Hamburg nicht von der Geißel der Budgetierung im Gesundheitswesen befreit, sondern mit Verwaltungsunsinn zusätzlich belastet.
Mir ist klar, dass Ihnen die Zustimmung zu dem Antrag der FDP-Fraktion schwer fällt, obwohl Sie es eigentlich besser wissen. Sie würden gern zustimmen, aber Sie dürfen es natürlich nicht, weil Sie eine Solidarität mit Ihren Parteifreunden im Bund leisten wollen. Ergreifen Sie dennoch die Chance für eine gemeinsame Hamburger Initiative zur Abschaffung der Praxisgebühr. Lassen Sie uns gemeinsam eine richtige Gesundheitsreform auf den Weg bringen. Eine solche Gesundheitsreform kann durchaus auch eine Eigenbeteiligung von Patienten beinhalten, aber sie muss einfach und sozial gerecht organisiert sein.
Ihnen wird es so gehen wir mir. An jedem Wahlkampfstand werde ich auf die unsinnige Praxisgebühr angesprochen. Hunderttausende von Hamburgern werden dadurch belastet. Lassen Sie uns gemeinsam etwas für die Hamburger tun und unterstützen Sie unseren Antrag auf Abschaffung der völlig missratenen Praxisgebühr. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das war doch eine interessante Debatte, man musste nämlich genau hinhören.
Frau Dr. Freudenberg von den Grünen hat ernsthaft gesagt: Wir sind für eine Budgetierung im Gesundheitswesen und dass ärztliche Leistungen rationiert werden. Sie sind dafür, dass Menschen nur so lange behandelt werden, wie die Krankenkassen Geld haben. Das merke ich mir sehr gut. Ich hoffe, auch die Patienten merken sich das. Sie können von mir aus sagen, dass die Budgetierung noch zwei, drei Jahre gebraucht würde, aber diese Aussage ist ein Schlag ins Gesicht für Patienten und Ärzte. Ich kann doch nicht für die Budgetierung sein. Frau Freudenberg, haben Sie das überlegt?
Es gab einige Äußerungen zur Praxisgebühr, ob sie schlimm ist oder nicht. Frau Freudenberg gab zu, dass die Grünen damit nicht so glücklich seien. Na, gut. Herr Petersen sagte, dass dies eine harte Regelung sei, die aber notwendig sei. Herr Wersich verstieg sich darin, dass die Umsetzung der Praxisgebühr reibungslos laufe. Lieber Herr Kollege, rufen Sie doch einmal in den Praxen an, fragen Sie einmal nach. Jeden Tag müssen wir – ganz zu schweigen von den Patienten – nachfragen und sie uns erläutern lassen. Nach wie vor ist die Praxisgebühr für alle Arztpraxen – außer vielleicht für die von Herrn Dr. Petersen – eine ganz enorme Belastung. Ärzte werden mit Dingen belastet, mit denen sie eigentlich gar nichts zu tun haben, nämlich mit Bürokratie.
Anstatt sich um die Behandlung kranker Menschen zu kümmern – oder beispielsweise um die Vorsorge –, müssen sie sich mit Bürokratie beschäftigen. Das ist doch das Schlimme. Hier geht es doch überhaupt nicht um die Lobbyarbeit für Ärzte. Wenn man das nur finanziell betrachtet, dann profitieren die Ärzte sogar davon, denn diese 10 Euro Praxisgebühr wird die einzige nicht budgetierte und damit auch nicht rückrufbare Einnahme des Vertragsarztes sein. Das ist sogar ein kleiner finanzieller Vorteil, aber um den geht es nicht. Es geht einfach nur darum, dass Sie aus ideologischen oder – sagen wir
einmal – aus Einigungsgründen ein Monstrum geschaffen haben, unter dem alle leiden.
Wir haben doch ein typisches Beispiel erlebt, wie sich große Koalitionen verhalten. Im Hinterzimmer wird sich auf eine schlechte Lösung geeinigt, die Probleme werden ignoriert – siehe Petersen, siehe Wersich – und aus Not wird einfach auf die Arroganz der Macht zurückgegriffen nach dem Motto: Wir haben im Bundestag und im Bundesrat die Mehrheit, was wollt ihr eigentlich? Die Probleme sitzen wir aus, das können dann andere Menschen aushalten.
Ich hatte meine Rede vorhin bewusst vorsichtig formuliert, um eine Zustimmung zu ermöglichen. Dankenswerterweise haben Sie allen deutlich gemacht, wie sich große Koalitionen verhalten. Sie verhalten sich nicht nur bei Praxisgebühren so, sondern sie verhalten sich überall so. Deshalb sind große Koalitionen eine Gefahr und deshalb lehnen wir sie ab. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Bei der Bewertung der Ergebnisse des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses, dessen langen Namen ich Ihnen jetzt ersparen möchte, muss man zwischen der juristischen und der menschlichen Bewertung trennen.
Fangen wir mit der juristischen Bewertung an und da wiederum mit dem Entwurf des Arbeitsstabes für einen Zwischenbericht. Es fällt auf, dass es eine ganze Reihe von Dingen gibt, die der Opposition unangenehm sind, die dieser Entwurf aber überhaupt nicht erwähnt oder ganz stark verkürzt. Schauen wir uns das einmal an.
Es gibt zum Beispiel in der Vernehmung von Frau Dreyer die Frage, warum sie gegen ihre Umsetzung keine Rechtsmittel eingelegt habe, da sie doch den Verdacht hätte, das ginge so nicht. Sie können das im Wortprotokoll Nummer fünf, Seite 28, nachlesen. Sie sagt, sie habe sich von ihrem Rechtsanwalt beraten lassen, er habe gesagt, die Erfolgsaussichten seien nicht besonders groß, weil Beamte bei Umsetzungen wenig Möglichkeiten hätten. Davon findet sich nichts im Entwurf des Zwischenberichts. Das gehörte doch da hinein.
Ein zweites Beispiel. Der Leiter des Strafvollzugsamtes, Herr Düwel – soweit ich weiß, der SPD wenigstens nahe stehend –, hat bei seiner Vernehmung – im Wortprotokoll Nummer acht, Seite 67 – gesagt, er halte die Umsetzung in die Untersuchungshaftanstalt für rechtmäßig. Auch
A C
B D
hiervon findet sich nichts im Entwurf des Arbeitsstabes für den Zwischenbericht. Auch das ist auffällig.
Drittes Beispiel. Der Entwurf des Arbeitsstabes führt aus, es wäre unklar, ob bei Frau Dreyer erst ein Brief ankam – nämlich die Mitteilung, dass sie wahrscheinlich in die Nesselstraße umgesetzt würde – oder erst der bewusste Telefonanruf. Im Entwurf des Zwischenberichts steht, das wäre noch nicht so ganz klar. Dabei habe ich mir persönlich erlaubt, Frau Dreyer danach zu fragen. Sie können auch das nachlesen im Wortprotokoll Nummer fünf, Seite 29. Sie hat ausdrücklich gesagt, es gab erst das Telefongespräch und dann kam der Brief. Das ist nicht etwa eine unbedeutende Mitteilung, sondern die Frage, ob sie vor Eingang des Briefes vielleicht bösgläubig gemacht wurde. Auch hiervon findet sich in dem Entwurf des Zwischenberichts eine Mitteilung, die aber falsch oder ungenau ist.
Nächstes Beispiel. Die leitenden Beamten des Personalamts, Dr. Bonorden und Hinsch – wir durften ja nicht nach dem Parteibuch fragen, mein persönliches Gefühl sagt mir, dass sie nicht unbedingt FDP- oder CDU-Mitglieder waren –, haben bekundet, dass der Sonderarbeitsvertrag von Herrn Dr. Städtler eine sehr komplexe Materie ist, die sie nicht einmal selber, die sie selber langjährig mit solchen Fragen beschäftigt sind, alleine lösen könnten. Sie brauchten vier weitere Mitarbeiter, die die Problematik prüfen konnten. Das können Sie auch nachlesen im Wortprotokoll Nummer zwölf, Seite 38, im Wortprotokoll Nummer zehn, Seite 86 folgende.
Wenn der Leiter des Personalamts und einer seiner leitenden Beamten nicht alleine beurteilen konnten, ob ein Sonderarbeitsvertrag rechtmäßig oder rechtswidrig ist, wie soll dann ein armer Senator,
der in der Tat ganz andere Dinge zu tun hat, das herausfinden. Darüber kann man streiten, nur diese Mitteilung ist auch nicht im Entwurf des Zwischenberichts enthalten gewesen.
Nächstes Beispiel. Wir hatten eine Rüge des Vorsitzenden wegen der Beeinträchtigung der Ermittlungen, weil er nämlich Fragen nach der Parteizugehörigkeit nicht zugelassen hat. Der Arbeitsstab ist mit seinem Gutachten zu dem Ergebnis gekommen, dass es unzulässig war, diese Fragen zu verbieten. Der Arbeitsstab hat es nicht für notwendig gehalten, das Ergebnis seines eigenen Gutachtens im Entwurf für den Zwischenbericht auch nur zu erwähnen. Auch dieses fiel auf.
Nächstes Beispiel. Es gibt ein Gutachten des Arbeitsstabes zur Frage, ob die Ausschussmehrheit die Reihenfolge der Zeugenvernehmung festlegen darf oder nicht. Dieses wird im Entwurf des Arbeitsstabes für einen Zwischenbericht tatsächlich erwähnt, aber sehr verkürzt. Er erwähnt nämlich nicht, dass es um ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts geht, in dem es um Minderheitenrechte in parlamentarischen Untersuchungsausschüssen ging, und zwar nur um die Frage, ob beim Ende der Legislaturperiode, wenn also der PUA durch Diskontinuität zu enden droht, die Mehrheit befugt ist, eine Zeugenvernehmung zu verhindern. Das darf sie natürlich nicht, aber auch das hat der Arbeitsstab in seinem Entwurf nicht richtig berichtet.
Das waren jetzt sechs Beispiele, wie rein zufällig der Arbeitsstab Dinge, die der Opposition unangenehm sind, im Entwurf für den Zwischenbericht nicht erwähnt. Bei sehr wohlwollender Beurteilung kann man eine solche Arbeit des Arbeitsstabes als nachlässig bezeichnen. Bei weniger wohlwollender Beurteilung könnte man es auch tendenziös nennen.
Bei so einer unzureichenden Aufbereitung der Fakten ist es kein Wunder, dass am Ende ein teilweise falsches Ergebnis herauskommt.
Die Umsetzung von Frau Dreyer in die Untersuchungshaftanstalt war rechtmäßig. Dazu in Ergänzung zu Herrn Lüdemann nur noch folgende Überlegungen: Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hat die Behörde bei Umsetzungen – nicht bei Versetzungen – einen sehr weiten Gestaltungsspielraum. Der Gestaltungsspielraum ist besonders dann sehr groß, wenn es sich um herausgehobene Vertrauensposten handelt, und die Leitung einer Justizvollzugsanstalt ist nun weiß Gott eine herausgehobene Vertrauensposition. Das heißt, der Senat oder die Behördenleitung hat in diesem Fall einen ganz besonders weiten Spielraum und nur ausnahmsweise ist dieser Spielraum eingeschränkt. Frau Dreyer hatte übrigens – das ist ja auch unstreitig – wiederholt Anlass gegeben, an ihrer Zuverlässigkeit, die man bei einem Beamten in herausgehobener Vertrauensposition erwarten muss, zu zweifeln. Sie hat zweifach gegen die noch von der SPD verfassten Presserichtlinien der Behörde verstoßen. Sie hat offenbar Unruhe, wenigstens in der von ihr geleiteten Justizvollzugsanstalt bezüglich der Schließung des Moritz-Liebmann-Hauses herbeigeführt. Es gab also allen Anlass, sie nicht gerade auf einen weiteren Vertrauensposten zu setzen, sondern lieber die Stellvertreterposition in einer anderen Justizvollzugsanstalt respektive der Untersuchungshaftanstalt mit ihr zu besetzen. Es gab auch keine Zusage. Das wäre das einzige Konstrukt, mit dem man noch zu dem Ergebnis kommen könnte, hier läge ein rechtswidriges Verhalten vor.
Meine Damen und Herren, ich behaupte, in der konkreten Situation war es nicht einmal möglich, eine Zusage im Rechtssinne zu geben. Wozu dienen nämlich Zusagen? Zusagen dienen dazu, dass der Betroffene – also der Empfänger der Mitteilung – daraufhin Dispositionen treffen kann, die schutzbedürftig sind. Wären wir beispielsweise in Niedersachsen und Frau Dreyer wäre in der Justizvollzugsanstalt Lingen tätig gewesen und ihr wäre gesagt worden, es ist beabsichtigt, sie in die Justizanstalt Celle umzusetzen, da könnte man, wenn die Formulierungen entsprechend sind, an eine Zusage glauben. Warum? Weil dann Frau Dreyer nämlich Umzugsvorbereitungen treffen müsste; sie müsste die alte Wohnung auflösen, eine neue Wohnung begründen und so weiter und so fort. Da kann man in der Tat sagen, wer solche Vorbereitungen aufgrund einer Mitteilung trifft, der ist in gewissem Maße schutzbedürftig. Nicht so hier in einem Stadtstaat wie Hamburg. Hier ging es nicht darum, dass Frau Dreyer eine neue Wohnung braucht oder dass sie andere Dispositionen trifft. Deshalb ist es mir äußerst schwierig zu erkennen, ob in diesem Falle rein theoretisch überhaupt eine Zusage möglich wäre. Der konkrete Text war mit Sicherheit nicht als Zusage zu verstehen. Im Übrigen, selbst wenn eine Zusage vorgelegen haben
sollte, hätte es für Frau Dreyer nun wirklich genügend Grund zur Zurückhaltung gegeben.
Als Parlamentarier, Herr Maaß, wir sind unabhängige Parlamentarier, denken Sie einmal daran.
Herrn Dr. Kusch ist im Ergebnis juristisch nichts vorzuwerfen. Insofern schließe ich mich voll der Beurteilung von Herrn Lüdemann und auch von Herrn Schaube an. Aber, meine Damen und Herren, ich hatte am Anfang gesagt, neben der juristischen Beurteilung gibt es auch noch eine menschliche Beurteilung. Die Ermittlungen des Ausschusses haben Anhaltspunkte auf unzureichende Menschenführung und mangelnde Besonnenheit gegeben.
Fangen wir mit den Äußerungen von Frau Dreyer in der Presse bezüglich des Spritzentausches an. Die Ermittlungen haben ergeben, Herr Dr. Kusch wollte Frau Dreyer – das wurde hier auch schon berichtet – aufgrund des Presseartikels sofort von ihrem Posten ablösen. Das haben immerhin drei Zeugen bestätigt. Aus meiner Sicht ist eine solche Verhaltensweise nicht in Ordnung. Es wäre notwendig gewesen, Frau Dreyer zunächst einmal zu fragen, ob dieses Zitat überhaupt richtig ist.
Es wäre erforderlich gewesen, die Rechtslage zu prüfen, also ob, wenn es so wäre, der von ihm geplante Schritt überhaupt rechtlich angemessen wäre. Es wäre auch unverhältnismäßig gewesen, sie sofort zu entlassen.
Erst deutliche Worte der leitenden Beamten, das wurde schon dargestellt, führten Herrn Senator Kusch auf den richtigen Weg.
Der zweite Fall, die Umsetzung von Frau Dreyer in die Untersuchungshaftanstalt. Es gab in der Tat nur unbestätigte Meldungen. Daraufhin wurden schwere Vorwürfe erhoben. Es geht einmal um die Wortwahl, das wurde schon gesagt: "Gequatsche" oder "Den Strafvollzug kaputtmachen". Die Wortwahl ist für mich erledigt, denn es gab ausreichende Entschuldigungen.
Es geht aber auch um die Vorgehensweise als solche, es geht nämlich darum, dass wieder aufgrund ungeprüfter Informationen weitgehende Vorwürfe gemacht wurden, völlig unabhängig von der Wortwahl. Selbst wenn die Informationen richtig gewesen sein sollten, kann man nicht ernsthaft sagen, dass durch diese Äußerungen der Strafvollzug kaputtgemacht würde. Das ist auch keine richtige Beurteilung.
Es wäre angemessen gewesen, dass nach diesem bewussten Telefonat mit Frau Dreyer in etwas entspannterer Atmosphäre ein zweites Gespräch versucht worden wäre. Es gab ebenfalls keine Nachfrage in der Justizvollzugsanstalt Vierlande über den wahren Sachverhalt. Auch über den Brief gab es keine angemessene Aussprache. Hier finden wir, ähnlich wie vorhin bei der Äußerung in der "Bergedorfer Zeitung", eine spontane Entscheidung aufgrund unzureichender Informationen. Wir
finden keine richtige Aussprache mit den Untergebenen und eine Neigung zu rechtlich nicht ganz durchdachten Entscheidungen. Frau Dreyer ist in der Tat einiges vorzuwerfen, dennoch hat sie natürlich Anspruch auf eine menschlich richtige Behandlung.
Das Ergebnis für die FDP-Fraktion: Senator Dr. Kusch ist juristisch nichts vorzuwerfen, jedoch haben die Ermittlungen Hinweise auf unzureichende Menschenführung ergeben. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich wollte eigentlich nur sehr kurz zu diesem Antrag reden, entsprechend dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz im Parlamentarismus, auf die Substanz geht man auch mit der entsprechenden Redelänge ein.
Nun hat es aber doch Frau Brinkmann herausgefordert, einige Worte nicht zum Antrag oder nicht zu Herrn Braak zu sagen, sondern zu ihr.
Was Sie hier vorgeführt haben, ist wieder einmal der Versuch, die Täter zu entlasten. Ihre Bundesregierung ist Schuld, dass wir mehr Sozialhilfeempfänger haben. Sie haben eine schlechte Wirtschaftspolitik gemacht, mit der sich Hamburg herumärgern muss und worunter viele Menschen leiden.
Sie haben es zu verantworten, dass in Hamburg – lange Zeit, ein bisschen immer noch – nicht genügend Effizienz bei der Sozialhilfe Raum greift.
Nun fängt die Sozialsenatorin an, das Stück für Stück zu ändern, und jedes Mal, wenn sie mit einem Einsparvorschlag kommt, kommt immer der Hammer mit der sozialen Kälte. Frau Brinkmann, Sie müssen wirklich still sein, der neue Senat, Frau Senatorin Schnieber-Jastram und die ehemalige Koalition haben hier erste Schritte gemacht. Aus meiner Sicht sind weitere notwendig. Sie haben das Übel maßgeblich mitverursacht und Sie sollten wenigstens still sein, wenn andere sich darum bemühen, das zu ändern. Das erst einmal zur Klärung.
Ansonsten ist natürlich dem zuzustimmen, was Sie und Frau Freudenberg inhaltlich gesagt haben. Auch die sorgfältige Lektüre und nochmaliges Nachdenken über die sechs Punkte des Antrags haben nicht dazu geführt, dass ich allzu viel unterstützenswerte Substanz darin gefunden habe. Deshalb wird die FDP-Fraktion diesen Antrag ablehnen. – Vielen Dank.
Herr Dr. Maier, nun ist der Irrtum auf Ihrer Seite; das macht aber nichts. Herr Dr. Maier, Sie hatten offenbar das Bedürfnis, von innen heraus ein bisschen Lebensfrust loszuwerden. Das sei Ihnen zugebilligt, macht Ihre Äußerungen aber nicht richtiger.
Es gibt doch einen entscheidenden Unterschied. Ich habe auch manchmal meine Probleme mit der Handelskammer und anderen Kammern – übrigens auch mit der Zahnärztekammer –, aber was diese üblicherweise machen, ist seriös und vernünftig.
Was viele Gewerkschaften machen – insbesondere Ver.di –, ist extrem unvernünftig. Nehmen wir nur einmal diese Funktionärsclique und Herrn Rose, der sich zur persönlichen Selbstbefriedigung auf dem Rücken der Mitglieder austoben will.
Wenn Sie gerade in Hamburg, das 44 Jahre von Ihnen regiert wurde, von einer freiwilligen Mitgliedschaft bei einer Gewerkschaft reden, dann machen Sie einen großen Fehler. Sie müssen in vielen Institutionen in Hamburg Gewerkschaftsmitglied sein, damit Sie überhaupt einen Fuß an die Erde kriegen. Das ist gerade der Fehler bei einer Scheinfreiwilligkeit. Es gibt viele Gründe, Gewerkschaften nicht abzulehnen, sondern Ihre Berechtigung zu bejahen, aber es gibt sehr viele Gründe, die Funktionärsclique der Gewerkschaften, die sich regelmäßig austobt, zu kritisieren und endlich einmal durch andere zu ersetzen, die die wirklichen Interessen der Mitglieder vertreten. Das machen im Regelfall die Ärztekammer, die Zahnärztekammer und auch die Handelskammer wesentlich besser als diese Gewerkschaftsfunktionärsclique. Das ist doch der Unterschied, Herr Dr. Maier.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren!
"Seit der Einführung des Kita-Gutscheins haben sich nicht nur die Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtungen geändert, vielmehr stehen jetzt auch Kundenorientierung, Marketing und Öffentlichkeitsarbeit auf dem Plan der Erzieher."
"Durch das Kita-Gutscheinsystem müssen die Mitarbeiter wesentlich flexibler sein und sich auf den Bedarf der Eltern einstellen."
Meine Damen und Herren von der SPD, dieser Text ist nicht von mir, er ist auch nicht von der Behörde für Bildung und Sport, er findet sich in der "Bergedorfer Zeitung" vom 22. Dezember 2003. Das ist nämlich die Realität, die hat die "Bergedorfer Zeitung" herausgefunden.
Die "Bergedorfer Zeitung" hat nämlich die Bergedorfer Kitas besucht und redet nicht in der Theorie darüber, wie Sie das tun, sondern hat die Praxis befragt. Da ist dieses Ergebnis herausgekommen.
Weitere Beispiele für die Fortschritte: Alle Kitas des Deutschen Roten Kreuzes haben im kommenden Jahr ein Englischangebot. Es werden Elterncafés eingerichtet und neue Medien angeboten.
Vielen Dank, Frau Präsidentin.
Keine Frage, die ersten Monate des KitaGutscheinsystems waren unbefriedigend. Es gab eine ganze Reihe von Eltern, die in Ungewissheit waren, ob sie einen Kita-Platz bekommen oder nicht. Es ist ebenfalls unbefriedigend, dass es nicht unerhebliche Mehrausgaben gab.
Zu der Bilanz der ersten Monate des KitaGutscheinsystems gehören fraglos auch diese negativen Aspekte. Dazu bekennen wir uns. Aber, meine Damen und Herren, wie bereits angedeutet gehören zur Bilanz von fünf Monaten Kita-Gutscheinsystem sehr viele positive Aspekte, wie genannt, die flexibleren Öffnungszeiten, mehr Kundenorientierung, mehr Wettbewerb, außerdem geringere Elternbeiträge und – vielleicht das Wichtigste – fast 3400 Plätze sind mehr finanziert als im Jahre 2002.
Ab dem nächsten Jahr, meine Damen und Herren, kommt ein wesentlicher weiterer Vorteil des KitaGutscheinsystems hinzu: Nach Auslaufen der Übergangsregelungen kommt die Umsteuerung zugunsten der Berufstätigen voll zum Tragen. Ganz nebenbei, liebe Kollegen von der SPD und der GAL, ist die Versorgung mit Kita-Plätzen in Hamburg wesentlich besser als in jedem rotgrün regierten Bundesland.
Ich empfehle Herrn Böwer, bei seinen Parteifreunden in Schleswig-Holstein nachzufragen. Da haben Sie ein reiches Betätigungsfeld, wenn es darum geht, Kita-Systeme zu verbessern, denn da liegt vieles im Argen.
Ab 2004 gibt es, wie gesagt, ohne weitere Eingriffe bereits deutliche Verbesserungen für Berufstätige. Aber mit diesem Ersuchen an den Senat bekunden wir, wir wollen mehr. Wir wollen die fünfte Betreuungsstunde und wir wollen die Vollversorgung für Berufstätige.
Jetzt könnte man die Frage stellen: Wieso richtet ihr nur ein Ersuchen an den Senat? Die Antwort ist ganz einfach. Voraussichtlich werden wir heute noch bis Ende der Legislaturperiode beschließen, außerdem muss die vom Senat eingesetzte Lenkungsgruppe seriöserweise erst einmal Ergebnisse fabrizieren, bevor wir endgültige Fassungen produzieren können.
Wenn wir im Moment nur ein Ersuchen an den Senat richten, ist das alles andere als ein Hintertürchen. Um alle Zweifel zu beseitigen, erkläre ich hiermit für die Hamburger FDP:
Für die FDP sind die Einführung der fünften Betreuungsstunde und die Vollversorgung für Berufstätige unabdingbar.
Eine Regierungsbeteiligung in der nächsten Legislaturperiode kommt für die FDP nur in Betracht, wenn diese Forderungen erfüllt sind.
Um die Ernsthaftigkeit unserer Forderung zu unterstreichen, nenne ich auch gleich die Deckung für die notwendigen Ausgaben.
Erstens: Der LBK wird so schnell wie möglich verkauft. Dies erspart der Stadt in jedem Jahr einen zweistelligen Millionen-Euro-Betrag.
Zweitens: Der so genannte Zweite Arbeitsmarkt wird deutlich zurückgefahren. Fast 100 Millionen Euro pro Jahr bei einer Erfolgsquote von vielleicht 25 Prozent sind inakzeptabel. In diesem Bereich kann mit Sicherheit ebenfalls ein zweistelliger Millionen-Euro-Betrag gespart werden.
Deshalb sind diese Forderungen für uns durchführbar und unabdingbar. – Vielen Dank.