Meine Damen und Herren! Ich darf Sie sehr herzlich zu dieser Sitzung begrüßen. Die Sitzung ist eröffnet.
Abweichend von der Empfehlung des Ältestenrats sind die Fraktionen übereingekommen, dass auch die Tagesordnungspunkte 3 bis 5 vertagt werden sollen. Es handelt sich hierbei um Wahlen.
Zu Beginn der dritten Sitzung der Hamburgischen Bürgerschaft in dieser Legislaturperiode müssen wir uns von einem langjährigen Mitglied dieses Hauses verabschieden.
Am 8. November 2001 hat die Abgeordnete Frau Blumenthal ihr Bürgerschaftsmandat niedergelegt. Frau Blumenthal hat mir mitgeteilt, dass sie zu diesem Zeitpunkt ihr Mandat im Deutschen Bundestag angenommen habe.
Liebe Frau Blumenthal! Sie waren vom November 1986 bis Mai 1987 und danach seit dem September 1989 Mitglied dieses Parlaments. In diesen Jahren engagierten Sie sich schwerpunktmäßig im Bereich der Sozialpolitik. In der 15. Wahlperiode bekleideten Sie das Amt der Vorsitzenden des Sozialausschusses. Als einen ihrer schönsten politischen Erfolge bezeichneten Sie selbst die Initiative „Barrierefreies Wählen“. Dieses Engagement werden Sie künftig als Vertreterin Hamburgs – wie Sie es selbst formuliert haben – im Bundestag zu Berlin einbringen. Besonders zu erwähnen ist auch Ihre Arbeit im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss „Vergabe und Kontrolle von Aufträgen und Zuwendungen durch die Freie und Hansestadt Hamburg“, in dem Sie das Amt der Schriftführerin ausübten.
Liebe Frau Blumenthal! Im Namen der Hamburgischen Bürgerschaft danke ich Ihnen für die geleistete Arbeit. Ich wünsche Ihnen für die neue Aufgabe alles Gute.
Nach Mitteilung des Landeswahlleiters ist auf der Liste der CDU Herr Marcus Weinberg nachgerückt. Herr Weinberg, ich begrüße Sie in unserer Mitte und wünsche Ihnen viel Freude an der neuen Aufgabe.
Mit Schreiben vom 31. Oktober 2001 hat Herr Dirk Nockemann das Amt des Zweiten Vizepräsidenten niedergelegt. Wir haben deshalb heute eine Ersatzwahl vorzunehmen.
Von der Fraktion der Partei Rechtsstaatlicher Offensive ist Herr Peter Paul Müller vorgeschlagen worden. Weitere Vorschläge liegen mir nicht vor. Die Wahl findet in Wahlkabinen statt.
Wir verfahren nun so – Sie kennen das schon aus den vorangegangenen Sitzungen –, dass Frau Pawlowski, Herr Farid Müller und Frau Pauly abwechselnd die Mitglieder der Bürgerschaft in alphabetischer Reihenfolge aufrufen werden. Ich bitte Sie, dann zur Kanzleibank zu gehen und von Frau Cornell den Stimmzettel entgegenzunehmen. Mit dem Zettel gehen Sie bitte in eine der Kabinen und nehmen Ihre Wahlentscheidung vor. Der Stimmzettel enthält Felder für Zustimmung, Ablehnung und Stimmenthaltung. Bitte
versehen Sie ihn nur mit einem Kreuz. Stimmzettel, die den Willen des Mitglieds nicht zweifelsfrei erkennen lassen oder Zusätze enthalten, sind ungültig. Auch unausgefüllte Zettel gelten als ungültig. Nach der Wahlhandlung begeben Sie sich bitte zu Frau Rogalski-Beeck, bei der die Wahlurne steht. Stecken Sie dann bitte Ihren Stimmzettel in die Wahlurne.
Ist ein Mitglied dieses Hauses nicht aufgerufen worden? – Ich stelle fest, dass alle Abgeordneten aufgerufen worden sind. Damit ist die Stimmabgabe abgeschlossen. Ich erkläre die Wahlhandlung für geschlossen. Ich bitte, nun die Stimmenauszählung vorzunehmen. Für die Dauer der Stimmenauszählung ist die Sitzung unterbrochen.
Meine Damen und Herren! Die Sitzung ist wieder eröffnet. Ich gebe das Abstimmungsergebnis bekannt. Es sind 117 Stimmzettel abgegeben worden. Davon waren 116 Stimmzettel gültig. Ein Stimmzettel war ungültig. 66 Abgeordnete haben mit Ja gestimmt, 44 Abgeordnete mit Nein und es gab 6 Enthaltungen.
Dann darf ich Sie bitten, hier oben im Präsidium Platz zu nehmen. Herzlichen Glückwunsch, Herr Müller, und auf eine gute Zusammenarbeit im Präsidium.
Meine Damen und Herren! Der Präsident des Senats hat mich gebeten, ihm gemäß Paragraph 12 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung die Gelegenheit zu geben, eine Regierungserklärung abzugeben.
Die Fraktionen haben einvernehmlich vereinbart, dass hierzu eine Beratung stattfinden soll. Dabei soll jeder Fraktion eine Redezeit von 60 Minuten zur Verfügung stehen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der Wechsel in Hamburg vollzieht sich in einer Zeit, in der auf der anderen Seite die Menschen mehr denn je Stabilität und Vertrauen wollen.
Die komplizierte internationale Lage und die sich daraus ergebende Änderung der Verantwortung Deutschlands in der Welt, die schwierige wirtschaftliche Entwicklung aufgrund nationaler und internationaler Ursachen und die Befürchtung neuer Terroranschläge machen vielen Menschen Sorgen, nicht wenige haben Angst. Ich kann das verstehen.
Und doch: Wechsel und der Wunsch nach Stabilität sind für mich kein Widerspruch. Stabilität heißt nicht, dass alles immer so bleibt, wie es war, sondern dass sich die Bürge
rinnen und Bürger trotz ihrer Sorgen auf den Staat und die Stadt verlassen können. Das ist das Ziel der Politik des neuen Senats. Gerade dort, wo die Menschen Sorgen haben, durch einen Politikwechsel verlässlich zu sein, Vertrauen zu schaffen und so für die Anforderungen gerüstet zu sein.
Erstens: Wir sind fest davon überzeugt, dass es die Aufgabe des Staates ist, dem Wunsch der Menschen nach Sicherheit und Geborgenheit in Freiheit Rechnung zu tragen, meine Damen und Herren.
Sicherheit, äußere und Innere Sicherheit sind dabei zuvorderst eine hoheitliche Aufgabe. In unserer Verfassung hat der Staat das Monopol, das heißt das prioritäre Recht – also die gesetzlichen und die sich daraus ergebenden tatsächlichen Mittel –, für Sicherheit zu sorgen.
Die Kehrseite dieses Rechtes ist aber auch die Pflicht des Staates, von diesem Recht Gebrauch zu machen. Bei Bedrohungen und Gefahren wegzugucken, ist falsch verstandene Liberalität.
Gerade bei Gewalt führt falsch verstandenes Laisser-faire zu immer größerer Hilflosigkeit der Opfer. Hilflosigkeit führt zu Angst, und wer Angst hat, ist nicht frei. Richtig verstandene Liberalität heißt, durch einen starken Rechtsstaat Freiheitsrechte zu sichern. Das werden wir tun, meine Damen und Herren.
Zweitens: Respekt vor jedem, gleich welchen Geschlechts, welcher Nationalität, welcher Herkunft, welcher Hautfarbe, Religion oder sexueller Orientierung, ist für uns ein wesentlicher Eckpfeiler des menschlichen Zusammenlebens.
Respekt ist dabei mehr als Toleranz. Toleranz ist wichtig, bedeutet aber letztlich nur das Hinnehmen. Respekt ist die Achtung vor jedem – und das ist meine persönliche Überzeugung – als gleichberechtigtem Geschöpf Gottes. Jeder soll seinen persönlichen Weg zum Glück suchen und finden können, ohne Bevormundung.
Die Grenze ist dort, wo das eigene Glück auf Kosten oder zu Lasten anderer gesucht wird. Die Wahrung von Respekt gegenüber dem Nächsten und zumindest die Einforderung von Toleranz heißt für mich auch, dass jeder Bruch dieser wesentlichen Voraussetzung menschlichen Zusammenlebens, sei er politisch oder schlicht kriminell motiviert, vom Staat konsequent bekämpft werden muß.
Drittens: Wir wollen, dass sich die Stadt und der Staat auf die Aufgaben konzentrieren, die unbedingt staatliche Aufgaben sind. Ich will einen Rückzug des Staates auf den gesetzlich vorgeschriebenen und unbedingt notwendigen Kernbereich.