Protokoll der Sitzung vom 26.06.2002

Zurzeit warten Juristen nach dem ersten Ausbildungsabschnitt circa 24 Monate auf eine Referendarstelle. Die Hamburger Absolventen erhalten dabei Konkurrenz aus den anderen Bundesländern, da die Hamburger Rahmenbedingungen sowie die Stadt selbst attraktiver sind als andere.

Der Verzicht auf die Verbeamtung und die Reduzierung der Vergütung wird demnach zur Folge haben, dass weniger Juristen ihre Ausbildung in Hamburg beenden wollen. Fraglich ist allerdings, ob Hamburg bei der Reduzierung der sozialen Leistungen in der Bundesrepublik gleich die rote Laterne anstreben muss. Gerade weil es aber in Hamburg zu besonders starken sozialen Einschnitten kommt, sollte rechtzeitig das Gespräch mit den betroffenen Studenten, Referendaren und Ausbildern gesucht werden.

Die Verkürzung der Wartezeit der angehenden Referendare ist für die SPD der wichtigste Grund, dieses Gesetz zu befürworten. Wichtig ist dabei, dass die dadurch erzielten Einsparungen in die Qualität der juristischen Ausbildung fließen. Die gleichzeitig diskutierte Streichung von 25 bis

75 Referendarstellen trägt die SPD auf gar keinen Fall mit. Der zuvor erzielte Effekt würde verpuffen.

Ich möchte Herrn Kusch noch einmal ausdrücklich an den Koalitionsvertrag erinnern, in dem steht, dass Sie die Wartezeit auf das Referendariat verkürzen wollen. Wir werden das sehr genau beobachten, denn wir haben schließlich Erfahrungen. Es geht hier um die Bereiche Ausbildung und Referendariat. Das sind bekanntermaßen die Bereiche, bei denen Sie zuerst Ihre Wahlversprechen brechen wollen.

(Beifall bei der SPD)

Bei einer Ausbildung geht es darum, dass man das eigene Wissen und Können erweitert. Ich würde dem Senat ohne Zweifel bescheinigen, dass er große Lücken im Bereich des Gesetzgebungsverfahrens hat und das Kalenderstudium eindeutig vernachlässigt. Ich habe ernsthafte Zweifel daran, dass Sie dieses in den nächsten drei Jahren zu einem guten Abschluss bringen.

(Dirk Nockemann Partei Rechtsstaatlicher Offen- sive: Warten Sie es ab, gute Frau!)

Von daher würde ich Ihnen das empfehlen, was man Studenten in vergleichbarer Lage empfiehlt: Abbrechen.

(Beifall bei der SPD)

Das Wort hat Herr Lüdemann.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Frau Kerlin, eines wollen wir doch vorwegnehmen: Sie sind in der Sache genauso dafür wie wir. Alles andere ist der magere Versuch, ein Scheingefecht aufzubauen.

(Beifall bei der CDU, der Partei Rechtsstaatlicher Offensive und der FDP)

Herr Maaß, Sie haben am Beginn der Debatte schon erklärt, dass es ein ungewöhnliches Verfahren sei, die Tagesordnung für eine Abstimmung über ein Gesetzesänderungsgesetz zu ändern, ohne dass es zuvor an den Rechtsausschuss überwiesen wurde.

(Christian Maaß GAL: Rausgezerrt!)

Wenn Sie sich einmal unsere Tagesordnungen anschauen, dann ist das gar nicht so ungewöhnlich.

(Wolf-Dieter Scheurell SPD: Das dritte Mal!)

Es ist heute nicht das dritte Mal. Sie meinen vielleicht, heute dreimal.

Es gibt am Ende der Debatten, wenn es um Änderungen von zu verabschiedenden Gesetzen geht, immer Abstimmungen. Sie wurden deswegen nicht vorher an den zuständigen Ausschuss überwiesen, wenn schon alles von vornherein klar war. So ungewöhnlich, wie Sie es hier darstellen, ist das also nicht.

Die vorliegenden Gesetzesänderungen der zwei Artikel betragen in der Drucksache gerade einmal eine halbe Seite; ihr Inhalt ist eigentlich relativ schnell zu begreifen. Dazu braucht man nicht noch ewig lange Anhörungen.

Die Drucksache kommt auch nicht unbedingt so überraschend, denn sie war Ihnen durchaus bewusst, weil der Senat in einer Pressekonferenz am 28. Mai die geplanten Änderungen zum 1. August bereits vorgestellt hat. Ihnen ist auch der parlamentarische Ablauf und der Sitzungsplan bekannt. Sie wissen, dass heute und morgen die letzten

(Simone Kerlin SPD)

Bürgerschaftssitzungen vor dem 1. August stattfinden, so dass wir das Gesetz heute verabschieden müssen. Tun Sie nicht so, als wenn dieses so überraschend kommt. Wenn Sie den Parlamentsablauf kennen, ist Ihnen klar, dass diese Gesetzesänderungen an diesen beiden Tagen noch beschlossen werden müssen.

(Beifall bei der CDU, der Partei Rechtsstaatlicher Offensive und der FDP)

Zum Inhalt der Änderungen. Es ist nichts wahnsinnig Neues. Sie wissen, dass in fast allen Bundesländern – bis auf Hessen und Berlin – bereits eine Umstellung stattgefunden hat; in Hessen steht die Umstellung unmittelbar bevor. Es handelt sich hier also nicht um eine völlig neue Sache.

Man muss bedenken, dass Hamburg für junge Jura-Absolventen, die von der Universität kommen, besonders interessant ist, um hier das Referendariat abzuleisten. Hamburg ist ohnehin eine wahnsinnig attraktive Stadt mit einem großen kulturellen Angebot und mit einer hohen Lebensqualität. Außerdem gibt es in einem Stadtstaat natürlich nicht irgendwelche Stationen, die am äußersten Ende eines großen Flächenlandes liegen, bei denen man drei Monate verbringen muss. In Hamburg ist alles ziemlich zentral gelegen.

Hinzu kommt aber noch, dass man zusätzlich – das gibt es in fast allen Bundesländern nicht mehr – für diese Zeit auch noch den Beamtenstatus erhält. Das führt dazu, dass sich für Hamburg sehr viele Menschen bewerben und wir permanent eine Wartezeit von 24 Monaten oder mehr haben. Das würde sich auch nicht ändern, wenn man noch 100 zusätzliche Referendarstellen einrichten würde, denn die Umstände sind in Hamburg einfach so attraktiv, dass sich auch weiterhin die Menschen hier bewerben würden.

Somit ist es dringend erforderlich, die Rahmenbedingungen umzustellen und den anderen Bundesländern anzugleichen. Das ist nicht so neu, denn auch zu Zeiten von Rotgrün wurde dieses schon angedacht. Es trifft Sie also nicht so überraschend.

Wenn man diese Wartezeit verändern will, sollte zumindest nicht auch noch eine Besserstellung gegenüber den anderen Bundesländern erfolgen. Hamburg bleibt zwar attraktiv, aber vielleicht schafft man es doch, einige abzuschrecken, die nur nach Hamburg kommen wollen, um die Vorteile des Beamtenstatus auszunutzen.

Für mich ist das Argument viel wichtiger, dass es sich hier um eine völlig veraltete Ausbildungsstruktur handelt. Wenn man bedenkt, dass 80 Prozent der Referendare hinterher nicht als Beamte in den Staatsdienst eintreten, sondern in die freie Wirtschaft gehen oder den Anwaltsberuf ausüben, dann fragt man sich, warum sie für diese Zeit eigentlich verbeamtet werden. Das sind völlig veraltete Strukturen, die keinen Sinn machen. Dabei sind doch gerade die Grünen immer für neue Strukturanpassungen.

(Anja Hajduk GAL: Danke!)

Deswegen sollten Sie sich diesen nicht versperren und auch zustimmen.

Zum Zusatzantrag der SPD. Die lieben Kollegen von der SPD haben alles, was ihnen im Zusammenhang mit Juristenausbildung eingefallen ist, in diesen Antrag hineingeschrieben, damit wir dieses einmal besprechen können.

(Rolf-Dieter Klooß SPD: Wir haben noch mehr!)

Das freut uns. Ich verstehe allerdings nicht ganz, warum Sie einen Zusatzantrag gestellt haben, wo es doch nur um die Umstellung des Beamtenstatus auf ein öffentliches Dienstverhältnis geht. Das sind meiner Meinung nach Dinge, die die Opposition mit Einzelanträgen einbringen könnte; das bleibt Ihnen unbenommen.

(Wolf-Dieter Klooß SPD: Später!)

Wir können natürlich gern im Ausschuss darüber sprechen. Deswegen haben wir auch die Überweisung an den Ausschuss beantragt. Ansonsten danke ich Ihnen, dass Sie die Änderungen inhaltlich für vernünftig halten, und deswegen werden wir der Überweisung zustimmen. Ich glaube, es ist für Hamburg eine dringend erforderliche und sehr gute Entscheidung.

(Beifall bei der CDU, der Partei Rechtsstaatlicher Offensive und der FDP)

Das Wort hat Herr Maaß.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es handelt sich um einen Gesetzentwurf – darüber sind wir uns sicherlich einig –, der erhebliche Auswirkungen auf die Betroffenen haben wird. Ich bin enttäuscht, das wir kein ordentliches Gesetzgebungsverfahren hinbekommen.

(Carsten Lüdemann CDU: Das ist ein ordentliches Gesetzgebungsverfahren!)

Es ist formal natürlich in Ordnung, aber es entspricht nicht dem, was ich als Parlamentarier als den Anspruch an ein ordentliches Gesetzgebungsverfahren formuliere:

(Dirk Nockemann Partei Rechtsstaatlicher Offen- sive: An Ihren Ansprüchen müssen wir uns nicht messen lassen!)

Die Betroffenen anzuhören und Zweifel, die sich im Gesetzgebungsverfahren ergeben können, im Ausschuss zu klären. Das ist mein Selbstverständnis. Wenn das nicht das Ihrige ist, dann ist das schade.

(Beifall bei der GAL und bei Uwe Grund SPD)

Sicherlich kann man sich deswegen nur mit Vorbehalt mit diesem Gesetzentwurf auseinander setzen.

Bei allem Vorbehalt geht es uns nicht darum, den Beamtenstatus der Referendare zu bewahren. Ob man den Status als öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis oder den eines Beamten ausgestaltet, ist uns ziemlich egal. Egal ist es auch, wie staatstragend oder verschwiemelt man sich ausdrückt: Es geht einfach ums Geld. Der Gesetzentwurf sagt explizit, dass der Grund für diese Gesetzesänderung darin liegt, den Referendaren weniger Geld zu geben.

Sie sparen bei denjenigen, die innerhalb der Justiz ohnehin am wenigsten verdienen. Aber das Sparen bei den Schwächsten hat bei Ihnen mittlerweile Tradition. In Zukunft sollen die Referendare maximal nur noch 850 Euro brutto bekommen. Bei den Lebenshaltungskosten in einer Metropole bedeutet das, dass Referendare noch mehr als bisher auf Nebenverdienste angewiesen sein werden.

Der Unterschied zu den Ländern Schleswig-Holstein und Niedersachsen – auf die Sie sich beziehen – liegt doch darin, dass in Hamburg erwiesenermaßen die Lebenshaltungskosten höher sind als in diesen Flächenstaaten. Deswegen zieht dieser Vergleich aus meiner Sicht nicht.

(Carsten Lüdemann CDU)