Simone Kerlin
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Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich fange einmal mit den positiven Nachrichten aus dem Bereich Wohnungsbaupolitik an; das geht bei diesem Mitte-Rechts-Senat naturgemäß relativ schnell.
Wir werden auch über das Jahr 2005 hinaus eine Sozialklauselverordnung für bestimmte Stadtteile in Hamburg haben, also zum Beispiel für Eimsbüttel. Das bedeutet, dass die Menschen dort auch in Zukunft einen zehnjährigen Kündigungsschutz nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch genießen werden. Dazu konnten sich die Regierungsfraktionen im Bauausschuss durchringen und da konnten sie auch den Forderungen der Opposition folgen, leider allerdings nur für fünf Jahre und nicht für zehn Jahre.
Die schlechten Nachrichten konnte man im Prinzip nur der Presse entnehmen. In Zukunft wird es wahrscheinlich keine Umwandlungsverordnung mehr geben, sie soll einfach auslaufen und wird nicht verlängert werden. Es soll wahrscheinlich auch keine Soziale Erhaltungsverordnung nach dem Baugesetzbuch mehr geben; die soll aufgehoben werden. Das bedeutet, dass in Zukunft jeder in diesen Stadtteilen Eigentum an Wohnungen erwerben kann. Jeder kann aus Mietwohnungen Eigentumswohnungen machen, jeder kann aus einfachen Mietwohnungen – in Anführungsstrichen – Luxuswohnungen machen, jeder kann dort modernisieren, um dicke, fette Mieten zu kassieren, und die Menschen, die in diesem Stadtteil leben, haben ein Problem.
Wir wissen alle, dass sie diesen Kündigungsschutz von zehn Jahren behalten sollen, aber wir wissen auch, dass das finanziell für viele nicht verkraftbar ist. Viele werden de facto gezwungen werden, aus ihrem Stadtteil wegzuziehen, und das ist ein Skandal. Wir wissen auch, dass viele Vermieter, die gerade frisch gebackene Eigentümer sind und natürlich die fetten Renditen in den Häusern sehen, so ihre Methoden anwenden werden, um unbeliebte und finanzschwache Mieter loszuwerden, und da hilft der zehnjährige Kündigungsschutz auch nichts.
Die Mieter in diesem Stadtteil werden den Senat fragen, warum er denn nicht den optimalen Mieterschutz gewährt, wie es in der Vergangenheit der Fall war, warum er nur noch den Kündigungsschutz von zehn Jahren über das Bürgerliche Gesetzbuch und die Sozialklauselverordnung gewährt. Warum soll es in Zukunft keine Umwandlungsverordnung und Soziale Erhaltungsverordnung nach dem Baugesetzbuch mehr geben? Die Antwort ist einfach: weil das der Senat nicht will. Er will die Mieter nun einmal nicht hundertprozentig schützen, er will nicht den optimalen Mieterschutz und er hat noch nicht einmal den Mut, das den Menschen vor Ort direkt zu sagen, und das ist ein Skandal.
Weitere schlechte Nachrichten aus dem Bereich Wohnungspolitik nur in Kürze. Wir steuern auf eine Wohnungsnot zu, das wissen mittlerweile 1,7 Millionen Menschen in dieser Stadt. Der Einzige, der es nicht weiß – ich will ihm auch gerne glauben, dass er das nicht weiß –, ist der Bausenator und der Einzige, der es nicht wissen will, ist der Erste Bürgermeister dieser Stadt. In den nächsten Jahren werden 164 000 Wohnungen aus den Bindungen fallen, und was macht der Senat, was macht der Bürger
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meister? Er macht nichts, er baut gerade einmal 1800 Wohnungen im Jahr; das reicht bei weitem nicht.
Die Mieten werden steigen und der Senat trägt aktiv dazu bei, indem er die Zinsen bei der Wohnungsbaukreditanstalt erhöht; das ist ein Skandal.
Wir alle teilen das wunderschöne Leitbild der "Wachsenden Stadt"; damit haben wir keine Probleme. Aber wenn Sie so weitermachen, bleibt dieses Leitbild der "Wachsenden Stadt" eine Fata Morgana. Und wenn Sie so weitermachen und die Umwandlungsverordnung und die Soziale Erhaltungsverordnung in diesen Stadtteilen kippen, dann kippen Sie auch diese Stadtteile. Dann haben wir keine wachsende Stadt, sondern eine wankende Stadt.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der Sommer steht vor der Tür und viele Hanseaten werden die Gelegenheit nutzen und
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an die Ostsee oder die Nordsee fahren, um dort Urlaub zu machen, und viele werden auch campen.
Wer schon einmal von der großen Freiheit geträumt – die Liberalen tun das ja zurzeit in Hamburg – und dann einmal in Deutschland gecampt hat, der wird feststellen, dass das eine mit dem anderen nichts zu tun hat. Das kostet zunächst einmal Geld und dann gibt es eine Platzordnung, die genauestens regelt, was man zu tun und was man zu unterlassen hat und wie das Verhältnis zu den Nachbarn auszusehen hat.
Wenn man sich waschen will, dann springt man natürlich auch nicht in die Ostsee oder in klare Gebirgsflüsse, sondern man benutzt die sanitären Anlagen. Nun gibt es Menschen, die finden, dass es am Wochenende toll ist und dass es im Urlaub toll ist, und es gibt Menschen, die finden das jeden Tag toll, die meisten aber nicht, und ich denke, aus gutem Grund. Für immer ist das nichts.
Zunächst einmal ist es wahrscheinlich ungünstig, wenn man immer den schlechten Witterungsverhältnissen ausgesetzt ist. Und dann kommt es doch oft zu Stress mit den Nachbarn und deswegen kehren die meisten auch in ihre Wohnungen zurück und das ist auch gut so. Aber wir sind weltoffene Hanseaten und deswegen tolerieren wir solche Lebensformen, aber nicht auf Dauer und nicht für immer und wir schaffen gleichzeitig Regelungen. Unsere Platzordnung in Hamburg ist das Wohnwagengesetz und dieses Wohnwagengesetz will die GAL-Fraktion nun ändern. Aus unserer Sicht besteht aber kein Bedarf, das Gesetz zu ändern.
Nach langen und strittigen Diskussionen hat man sich einvernehmlich auf dieses Gesetz geeinigt. Das ist gut so, es hat sich bewährt, es funktioniert, man muss dieses Gesetz nicht ändern. Was sich allerdings ändern muss, ist das Verhalten des Senats zu diesem Thema.
Was sich ändern muss, ist das Verhalten des Bürgermeisters zu diesem Thema.
Und was sich ändern muss, ist das Verhalten der Regierungsparteien und vielleicht ändert sich gerade auch das Verhalten der FDP zu diesem Thema.
Wir alle hier drinnen und die da draußen wollen Olympia, wir alle warten. Aber im Gegensatz zu Ihnen hätten wir uns niemals getraut, in dieser Zeit das Regieren zu vergessen.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Strafvollzug wird ganz wesentlich von den Menschenrechten und den Grundrechten geprägt. Er wird vor allen Dingen auch von dem Grundsatz der Humanität geprägt. Humanität bedeutet, dass man sich den anderen gegenüber verbunden fühlt. Dass man den Willen hat, den anderen zu helfen, und dass man die Bereitschaft hat, den anderen für ein straffreies Leben in sozialer Verantwortung zurückzugewinnen. Vor allem bedeutet Humanität Mitverantwortung. Verantwortlich für die damaligen Zustände in der JVA Suhrenkamp war die damalige Justizsenatorin. Deswegen gibt es diesen Bericht und deswegen gab es diese Kommission, um dieser Verantwortung gerecht zu werden. Verantwortlich für die jetzigen Zustände ist der jetzige Justizsenator. Er ist der Einzige, der überhaupt etwas ändern kann. Die Frage ist jedoch, was er ändern will. Wird er überhaupt etwas ändern, wird er in der JVA Suhrenkamp etwas ändern, vielleicht auch in anderen Haftanstalten, vielleicht auch in Billwerder? Will er uns vielleicht doch ein Konzept vorstellen? Will er mehr Personal und doch weniger Strafgefangene in einer Mammutanstalt unterbringen? Das sind Fragen, die wir im Ausschuss diskutieren müssen.
Man kann dem Senator sicherlich vieles vorwerfen, man kann ihm aber nicht vorwerfen, dass er sich nicht gerne ausreichend informiert. Er bereist die halbe Welt, um die härtesten Knäste kennen zu lernen. Ich empfehle ihm, er sollte öfter mal in die S-Bahn als ins Flugzeug steigen. Erstens ist das billiger, da freut sich der Steuerzahler. Zweitens ist es umweltfreundlich, da freuen wir uns alle und drittens könnte er etwas für Hamburg lernen.
Mitverantwortung tragen wir letztendlich alle, auch wir in der Opposition, deshalb müssen wir diesen Bericht diskutieren, und zwar im Ausschuss. – Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Urteile der Hamburger Jugendrichterinnen und Jugendrichter sind in der Vergangenheit in den Medien ausgiebig diskutiert worden. Der Tenor war, dass sie viel zu lasch und milde urteilen. Dann kam eine der jetzigen Regierungsparteien daher und versprach der Öffentlichkeit: Wir werden das ändern und das Kartell von strafunwilligen Jugendrichtern zerschlagen.
Was Sie niemals kapieren, ist, Richter sind unabhängig. Richter sind keine Befehlsempfänger der Politik
(Stephan Müller Partei Rechtsstaatlicher Offensive: Das haben wir nie bestritten! und die Gewaltenteilung ist das tragende Prinzip unserer Demokratie. Ich will aber auch einigen Teilen der Koalition unterstellen, dass sie sich auch von sachlichen Gründen tragen lassen, wenn sie die Dezentralisierung umsetzen. Ihr Hauptargument ist ja, dass haben wir gerade gehört, das Argument der Ortsnähe. (Dirk Nockemann Partei Rechtsstaatlicher Offen- sive: Bürgernähe!)
Ortsnähe haben Sie gesagt. Das macht ja auch Sinn. Ein Richter, der die Strukturen, Probleme und Szene im Stadtteil kennt, der kann natürlich besser als ein Richter urteilen, der das nicht kennt. Deswegen gibt es in Hamburg seit den Achtzigerjahren auch eine örtliche Zuständigkeit der Richterinnen und Richter, zumindest im Jugendbereich. Was ich allerdings nicht verstehe, warum Sie das Argument der Ortsnähe bei den Jugendrichtern gelten lassen, aber bei den Jugendschutzbeauftragten der Polizei nicht. Da wollen Sie zentralisieren.
Die Vertreter des Senats haben im Ausschuss erklärt, dass durch die Dezentralisierung keine zusätzlichen Kosten entstehen werden. Das halte ich für ein Gerücht und das Pilotprojekt zeigt auch, dass dies ein Gerücht ist. Wir haben nämlich viele organisatorische Probleme zu lösen. Die können Sie nur lösen, indem Sie Geld für Personal, für Beweismittel und für Räumlichkeiten einsetzen. Ich will dies gerne klar machen.
Die Jugendstaatsanwälte sind ja weiterhin zentral organisiert, das heißt, dass sie jeden Tag in die Gerichte reisen müssen. Das ist ein Problem, sie verlieren Zeit. Ich befürchte fast, dass sie in der Zukunft mehr mit dem Studieren von Fahr- und Stadtplänen als von Akten beschäftigt sind. Sie haben ja selber Kapazitäten bei der Staatsanwaltschaft geschaffen. Aber die haben Sie schon dadurch verloren, dass Sie die Gnadenabteilung angedockt haben.
Nein. Sie verlieren sie erst recht, wenn Sie Ihre Staatsanwälte jeden Tag auf die Straße, in den Verkehr schicken und das in einer Großstadt wie Hamburg mit einem Bau- und Verkehrssenator Mettbach.
Sie haben aber noch mehr Probleme, Sie müssen zum Beispiel den Transport von Beschuldigten zu den Gerichten organisieren. Früher konnte man dies mit Sammeltransporten machen, weil sie nur zu einem Gericht mussten. Heute können Sie das nicht mehr. Sie müssen also Sondertransporte organisieren, die kosten Geld.
Sie brauchen mehr Räumlichkeiten für die getrennte Unterbringung von weiblichen und männlichen Angeklagten, Sie brauchen Räumlichkeiten für die Zeugen und Sie brauchen auch größere Sitzungssäle. Das kostet Geld. Sie brauchen auch Bewachungspersonal. Sie haben aber das Problem, dass die Richter nur einzeln vor Ort sind. Wie wollen Sie dann eine Vertretung organisieren, wenn einer krank wird? Wie sollen vor allem aber auch Richter, die neu sind, eingearbeitet werden? Sie haben also ein Personalproblem. Im Übrigen bezweifle ich ernsthaft, dass die Akten auch dahin kommen, wo sie hingehören. Das hat die Vergangenheit ja auch bereits gezeigt. Also es gibt organisatorische Probleme, vor allem aber mit den Kosten. Wir werden uns die Ergebnisse dieses Pilotprojektes anschauen. Wir werden sie einfordern und wir werden uns die Kosten angucken, denn eines haben wir gelernt, Ihr Justizsenator kann nicht rechnen.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für mich ist der öffentliche Nahverkehr das wichtigste Fortbewegungsmittel in dieser Stadt.
Ich kann mich damit sicher und zügig von A nach B bewegen
und ich kann mich vor allem auch auf die Fahrpläne verlassen, und zwar genauso gut auf diese Fahrpläne verlassen wie auf die täglichen Staumeldungen bei Radio Hamburg. Diese Staumeldungen sind, seit wir einen Senator Mettbach haben, länger als zuvor.
Wenn ich mir das Tarifsystem des HVV angucke, dann stelle ich fest: Da ist für jeden etwas dabei. Wir haben etwas für Schülerinnen und Schüler, Jahreskarten, Monatskarten, wir haben etwas für Auszubildende und wir haben etwas für Studenten. Was wir nicht haben, ist ein Angebot für Schülerinnen und Schüler, die keine Abo-Karte haben, die aber in ihrer Freizeit auch den öffentlichen Nahverkehr benutzen wollen. Wenn ich mir vorstelle, da ist ein Dreizehnjähriger, der wohnt vielleicht in Neugraben und will in Harburg am Donnerstagnachmittag ins Kino gehen, dann kauft er eine Fahrkarte für 2,30 Euro, Erwachsenentarif, Gruppe 03. Da er auch wieder zurück muss, kauft er nachher noch eine Karte für 2,30 Euro und ist somit mit 4,60 Euro dabei.
Er kann natürlich auch rechnen und nimmt eine Tageskarte. Dann muss er 4,45 Euro bezahlen und spart dabei 15 Cent. Er wird sich denken, der HVV ist ganz schön teuer, denn meine Fahrkarten sind genau so teuer wie meine Kinokarte, und er wird denken, ich könnte mir den Film auch zweimal ansehen oder meine Freundin einladen,
deshalb fahre ich vielleicht schwarz oder ich fahre gar nicht und lasse mich herumfahren – er lässt es sein. Er macht also keine positiven Erfahrungen. Er wird nicht an den HVV herangeführt. Er wird sich denken, wenn ich 18 bin, dann
mache ich den Führerschein und dann kaufe ich mir einen Siebener-BMW und fahre nur noch Auto.
Ehrlich gesagt ist mir nicht klar, wie man auf eine Altersgrenze von zwölf Jahren gekommen ist. Man hätte auch 13 oder 14 Jahre sagen können. 14 Jahre hätte ich persönlich sogar logisch gefunden, denn 14 Jahre ist zum Beispiel im Strafrecht üblich. Mit 13 bin ich dort noch ein Kind und mit 14 bin ich dort Jugendlicher. Die Deutsche Bahn hat das Problem erkannt und setzt es um, der HVV hat es jetzt auch erkannt und will es umsetzen.
Ich denke, das ist eine Entscheidung zugunsten der Kinder, eine Entscheidung für die Eltern und eine Entscheidung für eine familienfreundliche Politik.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Meine Fraktion begrüßt es ausdrücklich, dass Sie sich nach langer Zeit endlich ein paar sinnvolle und verantwortungsbewusste Gedanken zum Thema GWG- und SAGA-Wohnungen gemacht haben.
Wir begrüßen es, dass Sie offensichtlich im Rahmen der „Wachsenden Stadt“, die augenscheinlich Ihr Thema ist, von dem Sie glauben, es alleine zu besetzen,
die staatliche Wohnungsbaupolitik nicht völlig aus den Augen verloren haben.
Staatliche Wohnungsbaupolitik ist für uns das wichtigste Instrument, um in einer Großstadt wie Hamburg, für eine Vielzahl von Menschen, angemessenen und günstigen Wohnraum zur Verfügung zu halten. Leerstände sind nicht nur teuer. Bei der Leerstandsproblematik im Osten kann man sehen, Leerstände gehen zu Lasten der Allgemeinheit, Stadtbilder zerbrechen und soziale Strukturen brechen zusammen. Das ist in Hamburg schon früh erkannt worden.
Das Zusammenlegen von Wohnungen wurde früh praktiziert. Man hat sich aber auch weiterreichende Gedanken gemacht. Ein Beispiel dafür ist die Zusammenarbeit der GWG mit der HWC. Bei der HWC handelt es sich um private Vermittler, die in den späten Abendstunden und an Wochenenden Wohnungen an Berufstätige, die tagsüber keine Zeit haben, vermitteln.
Ich selbst bin bei einer Hamburger Wohnungsbaugenossenschaft tätig. Diese große Hamburger Wohnungsbaugesellschaft hatte im August diesen Jahres eine Leerstands
quote von null Prozent. Erreicht wurde dies durch flexibles Reagieren auf den Markt. Wir haben festgestellt, dass Singles eine Wohnfläche von 60 Quadratmetern nachfragen. Kinderlose Paare suchen eine Wohnfläche von bis zu 100 Quadratmetern. Das kollidiert mit den Interessen von Familien. Wir würden von dem Angebot, gemäß Ihrem Antrag, niemals Gebrauch machen. Wohnungen, die gerade aus der Bindung herausgefallen sind, würden wieder in die Bindung hineingehen. Das ist nicht in unserem Interesse.
Meine Vermutung ist, dass dieser sehr gut gemeinte Antrag nicht sehr viel Erfolg haben wird. Wir werden ihn aber trotzdem unterstützen. – Danke.
Ich wollte nur klarstellen, dass es ein großer Teil der Genossenschaften ist, der kein Interesse daran hat, dass Wohnungen, die gerade aus der Bindung herausgefallen sind, wieder gebunden werden. Sie machen es so, dass sie die Wohnungen zusammenlegen, ohne öffentliche Mittel in Anspruch zu nehmen. Es sei denn, es gibt so gute Konditionen, was bei der Zinsentwicklung fraglich ist, ob es sich lohnt.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der Hamburger Senat hat die kürzlich auf Bundesebene beschlossene Reform der Juristenausbildung zum Anlass genommen, auch in Hamburg
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Änderungen vorzunehmen. Bevor ich den Entwurf zur Änderung der Juristenausbildungsordnung inhaltlich bewerte, möchte ich einige deutliche Worte zum Verfahren sagen.
Nach dem Willen des Senats soll das Gesetz am 1. August 2002 in Kraft treten. Dass sich der Senat bei der Umsetzung dieses Vorhabens selbst ein bisschen im Wege stand, hat er gerade noch rechtzeitig bemerkt.
Der Gesetzentwurf stand nämlich ursprünglich nur nachrichtlich auf der heutigen Tagesordnung. Das lag daran, dass wohl auf Wunsch des Senats eine Vorwegüberweisung der Drucksache an den Rechtsausschuss erfolgen sollte. Damit wäre aber eine Abstimmung vor der Sommerpause regulär nicht mehr möglich gewesen. Der Gesetzentwurf wäre, so wie die Regierungsparteien das Verfahren organisiert hatten, erst einmal in Ruhe am 2. Juli – nach der letzten Bürgerschaftssitzung vor der Sommerpause – im Rechtsausschuss beraten worden.
Das Gesetz hätte also keinesfalls rechtzeitig in Kraft treten können. Das wäre vor allem auch deshalb peinlich gewesen, weil es Einsparungen ermöglicht. Wäre das Gesetz später in Kraft getreten, hätte es dementsprechend weniger Einsparungen gegeben. Mit anderen Worten: Die Koalition hätte um Haaresbreite Steuergelder verschleudert,
weil sie schlichtweg nicht in der Lage ist, einen Kalender zu lesen.
Nein.
Und nun zur Sache.
Zurzeit warten Juristen nach dem ersten Ausbildungsabschnitt circa 24 Monate auf eine Referendarstelle. Die Hamburger Absolventen erhalten dabei Konkurrenz aus den anderen Bundesländern, da die Hamburger Rahmenbedingungen sowie die Stadt selbst attraktiver sind als andere.
Der Verzicht auf die Verbeamtung und die Reduzierung der Vergütung wird demnach zur Folge haben, dass weniger Juristen ihre Ausbildung in Hamburg beenden wollen. Fraglich ist allerdings, ob Hamburg bei der Reduzierung der sozialen Leistungen in der Bundesrepublik gleich die rote Laterne anstreben muss. Gerade weil es aber in Hamburg zu besonders starken sozialen Einschnitten kommt, sollte rechtzeitig das Gespräch mit den betroffenen Studenten, Referendaren und Ausbildern gesucht werden.
Die Verkürzung der Wartezeit der angehenden Referendare ist für die SPD der wichtigste Grund, dieses Gesetz zu befürworten. Wichtig ist dabei, dass die dadurch erzielten Einsparungen in die Qualität der juristischen Ausbildung fließen. Die gleichzeitig diskutierte Streichung von 25 bis
75 Referendarstellen trägt die SPD auf gar keinen Fall mit. Der zuvor erzielte Effekt würde verpuffen.
Ich möchte Herrn Kusch noch einmal ausdrücklich an den Koalitionsvertrag erinnern, in dem steht, dass Sie die Wartezeit auf das Referendariat verkürzen wollen. Wir werden das sehr genau beobachten, denn wir haben schließlich Erfahrungen. Es geht hier um die Bereiche Ausbildung und Referendariat. Das sind bekanntermaßen die Bereiche, bei denen Sie zuerst Ihre Wahlversprechen brechen wollen.
Bei einer Ausbildung geht es darum, dass man das eigene Wissen und Können erweitert. Ich würde dem Senat ohne Zweifel bescheinigen, dass er große Lücken im Bereich des Gesetzgebungsverfahrens hat und das Kalenderstudium eindeutig vernachlässigt. Ich habe ernsthafte Zweifel daran, dass Sie dieses in den nächsten drei Jahren zu einem guten Abschluss bringen.
Von daher würde ich Ihnen das empfehlen, was man Studenten in vergleichbarer Lage empfiehlt: Abbrechen.
Herr Senator, was werden die geplanten Umbaumaßnahmen kosten?
Ich frage trotzdem noch einmal: Wie will der Senat die Umbaumaßnahmen finanzieren?