Zu den Ergebnissen der vielfältigen Untersuchungen. In den in Hamburg entnommenen Futtermittelproben ist kein Nitrofen festgestellt worden. Ich hatte das bereits vor zwei Wochen ausgeführt. Von den in Hamburg untersuchten Lebensmittelproben gibt es zwei positive Befunde mit geringfügigen Grenzwertüberschreitungen, über die ich kürzlich in diesem Hause berichtet hatte. Die beiden infrage stehenden Warenproben waren bereits vorzeitig aus dem Verkehr gezogen worden.
Die öffentliche Information über möglicherweise belastetes Schweinefleisch aus Schleswig-Holstein hat sich als sinnvoll und richtig erwiesen. Ein einziges der dort genannten Geschäfte hatte tatsächlich keine Fleischlieferung aus Schleswig-Holstein erhalten, eine andere Adresse bezog sich nicht auf ein Ladengeschäft. Diese Ungenauigkeiten sind den schleswig-holsteinischen Kollegen unterlaufen.
Es ist bedauerlich, dass die auch aus der Öko-Branche positiv bewertete Maßnahme, durch konsequente Verbraucherinformationen Transparenz zu schaffen, durch diese Einzelheiten in der öffentlichen Diskussion belastet wurde. Bei gleichem Sachverhalt würde ich dennoch auch künftig wieder genauso konsequent zugunsten des Verbraucherschutzes entscheiden.
Zu den Anträgen der SPD-Fraktion. Die vorschnelle Forderung nach innerbehördlichen Strukturentscheidungen und Unterstützungsprogrammen geht an der Realität vorbei. Es ist jetzt nicht die Zeit für ein isoliertes Vorgehen eines einzelnen Stadtstaates, sondern für ein abgestimmtes Gesamtkonzept zwischen Bund und Ländern. Auch das wurde in den Vorreden erwähnt. Wenn derartige Maßnahmen greifen sollen, ist dieses nur inhaltlich ausgewogen in einem entsprechenden übergeordneten Rahmen möglich. Ich sage in aller Deutlichkeit: Hamburg sieht in Insellösungen keinen Sinn.
Zum Gesamtkomplex. Das Hygiene-Institut ist modern und leistungsstark. Sämtliche Lebensmittel, die im Rahmen der amtlichen Überwachung beprobt werden, sollen auch in Zukunft ausschließlich im Hygiene-Institut untersucht werden.
Nitrofen-Untersuchungen erfordern keine besondere zusätzliche apparative Ausstattung. Die Kapazitäten sind ausreichend. Es besteht hinreichend Flexibilität, auf aktuelle Entwicklungen zu reagieren, ohne Standards an anderer Stelle vernachlässigen zu müssen.
Zum Verbraucherinformationsgesetz. Die Gesetze sind bundesweit ausgetauscht. Auch heute noch einmal: Wir brauchen eine geeignete gesetzliche Regelung. Auch das ist keine Frage. Ich bin zuversichtlich, dass Bund und Länder nach der Bundestagswahl schnellstens ein geeignetes, mehrheitsfähiges Gesamtkonzept auf den Weg bringen
können, das dann nicht mehr mit den eklatanten Fehlern, wie es zurzeit der Fall ist, behaftet ist. – Vielen Dank.
Wir haben bei der Bildungsdebatte gemerkt, dass das Erfassen komplexer Sachverhalte ein Problem ist. Was Sie ausgeführt haben, betraf mehrere Bereiche. Es erinnert mich ein bisschen an das Buch meiner Tochter, in dem es heißt „Peter und der Unsichtbare“. Es wird hier gegen etwas argumentiert, was niemand gesagt hat, und dafür holt man sich dann Beifall bei seinen Leuten.
Es ist keinesfalls lapidar, wenn kleinere Kürzungen für einen kleinen Bereich erfolgen, sondern es kann bedeutende strukturelle Wirkungen haben. Meine Sorge ist, dass das Problem bei den Koalitionsfraktionen lapidar betrachtet wird.
Weiterhin möchte ich die Beauftragung privater Institute erwähnen. Es hat niemand gesagt, es sollten keine Privaten beauftragt werden, sondern ich hatte ausgeführt, dass Herr Dr. Lachner von einem privaten Institut ausdrücklich erklärte, es müssten stärkere staatliche Kontrollen der privaten Institute stattfinden, weil sie dadurch, dass sie im Auftrage Privater handelten, in Interessenkonflikte geraten. Das ist etwas Normales und überhaupt kein Vorwurf. Man muss akzeptieren, dass das in einem solchen System so ist, und man muss die entsprechenden Maßnahmen ergreifen, damit es nicht negativ zum Tragen kommt.
Das Beispiel Birkel wird seit Jahren herangezogen. Bei Birkel war das Problem der Entschädigung am Ende nicht, ob man etwas hätte sagen dürfen, sondern dass etwas gesagt wurde, ohne vorher ausreichend zu prüfen. Das ist der Punkt. Wir sollten uns darüber einig sein, dass man ausreichend prüft, bevor man eine Warnung ausspricht.
Wir werden diese Fragen sicherlich im Ausschuss weiter beraten können, denn die Organisation des Lebensmittelschutzes wird uns weiter häufiger beschäftigen.
In der Antwort auf die Kleine Anfrage, Drucksache 17/956, zum Verbraucherinformationsgesetz, mit der Frage, welche Mängel das Gesetz habe, heißt es, es gebe wettbewerbsrechtliche Probleme. Ich zitiere:
„Die diesbezüglichen Belange der Wirtschaft sind hierbei zu berücksichtigen, jedoch nicht grundsätzlich höher zu bewerten als der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher.“
Das scheint die grundsätzliche Haltung des Senats zu sein: Nicht grundsätzlich, im allgemeinen aber ja.
Wenn hier gesagt wird, das grundsätzliche Problem sei die sorgfältige Prüfung, dann muss ich Ihnen entgegnen, dass Sie nicht wissen, wovon Sie reden. Das Problem bei dieser ganzen Problematik ist, dass Sie nicht die Chance haben, sorgfältig zu prüfen.
Sie sind bei diesem Problem gezwungen, allein im Kämmerlein – wie ich das vor zwei Wochen gemacht habe – innerhalb von eineinhalb Stunden zu entscheiden, ja, ich gebe die Information raus oder nicht. Da hilft Ihnen auch kein Gesetz weiter. Es sichert Sie womöglich weiter ab, Sie setzen sich keinen Schadensersatzforderungen aus. Diese Dinge müssten umgesetzt werden. Die fehlen übrigens auch in diesem Gesetz.
Es ist natürlich eine ausgesprochene Wackelpartie, Entscheidungen zu fällen und dann offensichtlich in dem Bereich zu sein, dass man sich Schadensersatzforderungen aussetzt. Aber mit einer sorgfältigen Prüfung kommen wir überhaupt nicht weiter. Sie haben maximal eine halbe Stunde. Machen Sie sich darüber einmal Gedanken.
Wer stimmt einer Überweisung der Drucksachen 17/996 und 17/997 an den Umweltausschuss zu? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist mit Mehrheit abgelehnt.
Dann lasse ich in der Sache abstimmen. Zunächst zum Antrag aus der Drucksache 17/996. Wer möchte ihn annehmen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist mit Mehrheit abgelehnt.
Wer stimmt dem Antrag aus der Drucksache 17/997 zu? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist ebenfalls mit Mehrheit abgelehnt.
Wir kommen nun zum Tagesordnungspunkt 53: Antrag der Fraktionen der CDU, der Partei Rechtsstaatlicher Offensive und der FDP: Förderkriterien der Hamburgischen Wohnungsbaukreditanstalt.
[Antrag der Fraktionen der CDU, der Partei Rechtsstaatlicher Offensive und der FDP: Förderkriterien der Hamburgischen Wohnungsbaukreditanstalt – Drucksache 17/1016 –]
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Viele Hamburgerinnen und Hamburger wünschen sich ein Leben in den eigenen vier Wänden. Die Kosten für den Erwerb einer Eigentumswohnung oder eines Neubaus sind jedoch für die meisten Interessenten zu hoch. Aus Sicht vieler Bürger kommt erschwerend hinzu, dass die Eigentumskomponente des Wohnungsbauförderungsprogramms der Hamburgischen Wohnungsbaukreditanstalt eine Förderung im Bereich Ankauf von Altbauwohnungen und beim Erwerb von gebrauchten Eigenheimen nur dann vorsieht, wenn zum Familienhaushalt mindestens zwei nicht volljährige Kinder gehören.
Dieses Kriterium ist ein wesentlicher Grund dafür, dass gerade junge Familien mit nur einem Kind bei der Suche nach bezahlbarem und familiengerechtem Wohnraum oder Wohneigentum ins Umland abwandern. Dem Wunsch dieser Familien nach Eigentumsbildung und der damit verbundenen Eigentumssicherung wird somit nicht in ausreichendem Maße Rechnung getragen.
Als Beleg hierfür kann nur gelten, dass neueren Studien zufolge derzeit rund 70 000 Mieterhaushalte in unserer Stadt ein realistisches Interesse am Erwerb einer Eigentumswohnung oder eines Eigenheimes haben. Diese Zahl beinhaltet dabei noch nicht einmal die Möglichkeit einer angebotsindizierten Nachfrage beziehungsweise einer Verbesserung der Erwerbskonditionen. Der rotgrüne Senat setzte in der Vergangenheit seine Prioritäten anders, obwohl die vom Senat damals selbst erhobenen Zahlen Bände sprachen. So wurde das Wohnungsbauprogramm der Wohnungsbaukreditanstalt bis Mitte 1999 im Bereich Mietwohnungsneubau erst zu 29,3 Prozent, im Eigentumsbereich aber schon zu 82,3 Prozent bewilligt. Die Nachfrage nach Wohneigentum ist damals schon wesentlich größer gewesen. Dennoch plante der Senat beziehungsweise die Baubehörde, das Wohnungsbauprogramm für Mietwohnungen unverändert durchzuziehen, anstatt eine Umsteuerung in Eigentumsmaßnahmen vorzunehmen. Wir wollen den Erwerb von gebrauchten Immobilien besser fördern. Eine Vorgabe aus unserem Koalitionsvertrag ist die Ausdehnung der Förderung des Gebrauchterwerbs auf Familien mit mindestens einem Kind.
Meine Damen und Herren! Eine Beispielrechnung ergibt, dass eine vierköpfige Familie, die von der Stadt mit rund 45 000 Euro bezuschusst wird und die 15 Prozent Eigenmittel aufbringt, beim Erwerb eines 150 000 Euro teuren gebrauchten 100 Quadratmeter großen Eigenheimes lediglich mit einer Belastung von 420 Euro rechnen muss. Das ist weniger als die Anfangsmiete im sozialen Wohnungsbau. Ein weiterer zusätzlicher Effekt ist, dass die Familie in Hamburg bleibt und der Stadt dadurch Einnahmen sichert.
Die Wohnungsbaupolitik der letzten Jahrzehnte hat sich vorrangig mit dem Mietwohnungsbau beschäftigt. Hamburg zählt deshalb mit einer Quote von unter 20 Prozent im Bereich Wohneigentum noch immer zu den Schlusslichtern im bundesweiten Vergleich. Während sich Bausenator Wagner in der Vergangenheit als Mietensenator feiern ließ, wurde ein wesentlicher Pfeiler der Altersvorsorge breiter Schichten der Bevölkerung sträflich vernachlässigt.
Meine Damen und Herren! Es wurde eine starke Abhängigkeit der Bürgerinnen und Bürger von staatlichen Zuwendungen und Wohnungszuweisungen geschaffen. Die unübersehbare Tatsache, dass immer mehr Menschen immer länger leben, die so genannte Alterspyramide, scheint in der rotgrünen Senatspolitik keine Rolle gespielt zu haben.