Hans-Detlef Roock
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Last Statements
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Lieber Herr Kollege Silberbach, mit diesem Antrag erwecken Sie Erwartungen, die nach unserer Auffassung nicht erfüllt werden können. Von daher tun wir uns mit der Zustimmung sehr schwer und werden Ihren Antrag ablehnen. Das ist, Frau Duden, das einzig Gemeinsame, was wir heute haben,
denn sachliche Lösungsvorschläge habe ich von Ihnen nicht gehört. Es ging wieder die Diffamierungskampagne los. Das möchte ich an dieser Stelle nochmals zurückweisen.
Gehen Sie mal davon aus, dass Herr Silberbach sich gute Gedanken darüber gemacht hat. Ob es letztlich zu realisieren ist, das wagen wir auch zu bezweifeln.
Lassen Sie uns vielleicht ein bisschen sachlich argumentieren. Ich will Ihnen auch begründen, warum wir diesen Antrag ablehnen. Die Bezirksämter haben bislang kein Steuerungselement bei der Wohnungsvergabe. Sie erteilen lediglich Paragraph-5-Scheine. Ihre Forderung hingegen, Herr Silberbach, würde letztlich auf eine Wohnraumzwangsbewirtschaftung hinauslaufen, die wir nicht wollen. Das heißt im Ergebnis: Mehr Staat und nicht weniger Staat und das ist nun wirklich nicht in unserem Sinne.
Wir haben gemeinsam in der Koalition und mit dem Senat in den letzten zwei Jahren andere Ansatzpunkte gewählt, um strukturschwache Stadtteile zu stärken, und das unterscheidet uns von Ihnen, Frau Duden. Ich erinnere zum Beispiel an die Abschaffung der Fehlbelegungsabgabe, an die Stadterneuerungsprogramme, an die städtebaulichen Sanierungen nach dem Baugesetzbuch, an das hamburgische Stadtteilentwicklungsprogramm, an die Bundesratsinitiative über die Zweckentfremdungsverordnung – darauf werden wir später noch einmal zu sprechen kommen –, an das Pilotprojekt Wohnraum für Studenten auf der Veddel, das von Rotgrün abgelehnt wurde, aber wir haben es auf den Weg gebracht. Insofern komme ich noch einmal auf den Kernpunkt Ihres Antrags zurück, Herr Silberbach, der im Ergebnis auf eine Wohnraumzwangsbewirtschaftung hinausläuft.
Die Folge einer solchen Maßnahme wäre, dass der Mietwohnungsbau noch weiter gedrückt und drangsaliert würde. Viele Investoren würden kein Geld mehr in die Hand nehmen, um Mietwohnungsbau zu betreiben. Das können wir uns insbesondere unter dem Gesichtspunkt der wachsenden Stadt nicht leisten.
Wir setzen vielmehr auf die Eigenverantwortung der staatlichen und privaten Wohnungswirtschaft. SAGA und GWG haben die unternehmensbezogene Vergabe. Sie haben damit ein Steuerungsinstrument, um in ihrem ei
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genen Bestand eine vernünftige soziale Mischung zu gewährleisten.
Mit der privaten Wohnungswirtschaft hat der Senat im November letzten Jahres einen Kooperationsvertrag geschlossen, der mit staatlicher Unterstützung das gleiche Ziel einer vernünftigen Belegung verfolgt. Gleichfalls soll damit das Problem der Unterbringung von Mietern mit Marktzutrittsproblemen, welches sich in den letzten zehn Jahren verstärkt hat – da können Sie hier auf der linken Seite oder, wenn ich mich umdrehe, auf der rechten Seite sehr genau hinhören –, angegangen werden. Dazu brauchen wir aber die gesamte private Wohnungswirtschaft. Daher ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen staatlichen Stellen und der Wohnungswirtschaft angezeigt, die den Wohnungsunternehmen Handlungsspielräume gibt. Eine Wohnraumzwangsbewirtschaftung würde nur Gegenteiliges bewirken und die Handlungsspielräume einschränken. Deshalb werden wir diesem Antrag auch nicht zustimmen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Mit diesem Antrag unterstützen wir eine neue studentische Wohnform in Hamburg, die nach allen Erfahrungen von den Studenten positiv aufgenommen und gleichermaßen dem Stadtteil zugute kommen wird.
Im Vorspann unseres Antrags haben wir ausführlich die Situation auf der Veddel beschrieben. Ich bin gleichfalls auf die Standortvorteile – insbesondere für Studentenwohnungen – eingegangen. Ich will das nicht alles wiederholen, sondern mit zusätzlichen Argumenten klarstellen, welche Ziele wir mit unserem Antrag verfolgen. Es liegt mir auch fern, strukturschwache Stadtteile schlecht zu reden, im Gegenteil. Wir wollen die positiven Elemente des Stadtteils aufnehmen und weiterentwickeln. Damit wollen wir versuchen, Fehlentwicklungen der Vergangenheit zu korrigieren.
Ein Ziel dieses Antrags ist, eine schrittweise Normalisierung der Bevölkerungsstruktur zu erreichen. Im Interesse einer besseren Integration der Nichtdeutschen ist es erforderlich, eine ausgewogene Mischung aus Deutschen und Nichtdeutschen in diesem Stadtteil zu etablieren.
Wir meinen, dass zunächst durch die Ansiedlung von Studenten, die von Natur aus weltoffen und neugierig sind, ein erster Schritt in Richtung Stabilisierung der Veddel getan werden kann. Wir hoffen gleichfalls, dass viele Studenten in dem Stadtteil verbleiben werden, sodass die Zahl der jungen deutschen Familien langsam wieder zunimmt.
Von diesem von uns vorgeschlagenen Modellprojekt werden sowohl die Studenten als auch der Stadtteil insgesamt profitieren. Die Studenten haben zum einen Vorteile in den günstigen Mieten und der citynahen Lage und zum anderen Vorteile durch kurze Wege zu den Hochschulen, wie beispielsweise zur Universität am Dammtor, der Technischen Universität Harburg und der Hochschule für Angewandte Wissenschaften am Berliner Tor.
Hinzu kommt, dass sich die baulichen Voraussetzungen der alten Schumacher-Bauten mit ihren hohen Decken besonders gut für Wohngemeinschaften eignen.
Fakt ist, dass in unserer Stadt bezahlbare Wohnungen für Studenten benötigt werden. Gespräche im Vorfeld mit der Wohnungsgesellschaft GWG, dem Studentenwerk und der Behörde für Bau und Verkehr haben ergeben, dass alle Beteiligten diesem Projekt positiv gegenüberstehen und bereit sind, es zu unterstützen.
Natürlich werden auch für diese Maßnahmen Subventionen benötigt, damit der einzelne Student nicht mehr bezahlen muss als in einem Studentenwohnheim. Andererseits halten sich aber die Subventionen in Grenzen, weil die Förderung im Bestand wesentlich billiger ist als der Bau neuer Wohnheime. Insofern verfolgen wir durch eine vorsichtige Umsteuerung der Fördermittel mit diesem Projekt – von der Objektförderung zur Subjektförderung – auch ein wohnungspolitisches Ziel.
Die Förderung von 100 Studentenwohnungen im Bestand der GWG wird nach ersten Schätzungen circa 100 000 Euro pro Jahr betragen. Ein entsprechender Topf für diese Mittel ist vorhanden. Wir sind sicher, dass dieses Geld insbesondere aus stadtentwicklungspolitischen Zielen gut angelegt ist und zur Stabilisierung und Belebung dieses Stadtteils beitragen wird.
Dieses Projekt soll nach unserer Auffassung zunächst auf drei oder fünf Jahre befristet werden. In diesem Zeitraum soll der Erfolg kontrolliert, bei positivem Ergebnis fortgesetzt und auf andere Stadtteile übertragen werden.
Abschließend fasse ich noch einmal zusammen, welche Ziele unser Antrag verfolgt:
Erstens: Wohnungspolitisch die Bereitstellung von bezahlbarem, geeignetem und citynahem Wohnraum für Studenten.
Zweitens: Stadtentwicklungspolitisch im Interesse einer besseren Integration der Nichtdeutschen eine schrittweise Normalisierung der Bevölkerungsstruktur herzustellen um damit zur Stabilisierung und Belebung des Stadtteils beizutragen.
Drittens: Durch vorsichtige Umsteuerung von Fördermitteln, der Objektförderung, zielgenauer und kostengünstiger einen Beitrag zur Subjektförderung zu leisten.
Wir halten dieses Modellprojekt für einen Schritt in die richtige Richtung und werden bei entsprechendem Erfolg weitere geeignete Stadtteile mit einbeziehen. Insgesamt wird hierdurch der Wissenschaftsstandort Hamburg für
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die Studenten attraktiver und der Stadtteil gewinnt an Vielschichtigkeit. – Danke schön.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Rumpf hat richtigerweise darauf hingewiesen, dass der erste Schritt zur Revitalisierung eines Stadtteils immer der schwerste ist.
Insgesamt haben Sie, Herr Quast, erst einmal alles infrage gestellt. Warten Sie doch einfach ab, wie sich die positiven Ergebnisse darstellen, und stellen Sie nicht alle unsere Initiativen infrage. Nehmen Sie doch bitte die positiven Elemente auf.
Unter Ihrer Regierungsverantwortung ist dieser Stadtteil doch in den Keller gewirtschaftet worden. Das müssen Sie doch klar erkennen.
Insgesamt kann ich mich des Eindrucks nicht erwehren, dass Sie das nicht so gern hören und Sie so weitermachen wollen wie bisher. Das ist mit uns nicht zu machen. Wir wollen so schnell wie möglich etwas anschieben und dies nicht ellenlang im Ausschuss zerreden. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich finde es schon unglaublich, wie Sie als SPD, Frau Kerlin, sich zur Mieterschutzpartei aufspielen wollen.
Wo Sie hin wollen, sind wir schon längst, und wenn Sie meinen Ausführungen folgen, dann werden Sie auch genau wissen warum.
Der Mieterschutz ist ein wichtiges Anliegen der CDU-Fraktion, der Koalitionsfraktionen und des Senats. Alle gegenteiligen Behauptungen sind falsch.
Das zeigt die praktische Arbeit der Koalition und des Senats. Der beste Mieterschutz ist, ausreichend bezahlbare Wohnungen verfügbar zu halten.
Wir haben sofort nach Regierungsübernahme reagiert und mit dem Sofortprogramm für Flächenbereitstellung für den Wohnungsbau in der ersten und zweiten Tranche die notwendigen Rahmenbedingungen geschaffen. Wir haben trotz des engen finanzpolitischen Bewegungsraums angemessene Förderprogramme für den Wohnungsbau und den Kauf beziehungsweise die Schaffung neuer Belegungsbindungen aufgelegt. Wir haben mit den beiden großen städtischen Wohnungsgesellschaften ein Steuerungsinstrument für bezahlbaren Wohnraum in der Hand behalten. Das Gerede der Opposition über einen beabsichtigten Verkauf von SAGA und GWG ist frei erfunden und ich widerspreche dem an dieser Stelle nochmals ausdrücklich.
Des Weiteren ist Ihre Panikmache, Frau Kerlin, und die des Mieterbundes im Hinblick auf eine drohende Wohnungsnot in dieser Stadt völlig haltlos und entbehrt jeder Grundlage. Die Untersuchungen zum Mietenspiegel haben gezeigt, dass die Mietpreissteigerung in Hamburg von circa 2,5 Prozent in den letzten beiden Jahren im Vergleich zu anderen Großstädten moderat ausgefallen
ist. Das alles zusammengenommen ist der beste Mieterschutz, den wir mit unserer Politik leisten.
Gleichwohl ist es aus fachlicher Sicht vorbeugend notwendig – ich betone ausdrücklich vorbeugend –, von der Möglichkeit des Paragraphen 577 a BGB Gebrauch zu machen und die am 31. August 2004 auslaufende Sozialklauselverordnung zu verlängern. Voraussetzung für den Erlass einer solchen Verordnung ist, dass eine ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen in einer Gemeinde oder einem Teil einer Gemeinde besonders gefährdet ist. Die besondere Gefährdung sehe ich allerdings zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht. Ich weise noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass wir vorbeugend tätig werden. Deshalb habe ich auch bei den Beratungen im Bau- und Verkehrsausschuss den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen gestellt, der eine Überprüfung nach fünf Jahren über die Notwendigkeit der Verordnung beinhaltet. Wir kennen alle den so genannten Schweinezyklus in der Wohnungswirtschaft, der von großen Leerständen bis hin zum angespannten Wohnungsmarkt reicht.
Zusammengefasst sehen Sie, dass unsere Politik darauf ausgerichtet ist, den Mieterschutz ernst zu nehmen. – Danke schön.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich habe eigentlich angenommen, dass insbesondere Sie, meine Damen und Herren von der SPD, nach der Aktuellen Stunde und Ihrem Neuwahlantrag, in der Ihr Versagen in der Vergangenheit besonders deutlich klargestellt wurde, wieder zur konstruktiven Politik zurückkehren. Sie scheinen aber nichts davon aufgenommen zu haben. Frau Duden, Sie vermischen einzelne Fakten und versuchen, Ängste der Mieter zu schüren und Mieter zu verunsichern.
Sie wissen, dass die soziale Erhaltensverordnung – Herr Rumpf hat darauf hingewiesen – überhaupt nichts mit dem Verkauf der SAGA zu tun hat. Sie versuchen nur, das so darzustellen. Das ist nicht in Ordnung.
Herr Rumpf hat auf das Gutachten hingewiesen und aus diesem Gutachten ist klar zu erkennen, dass die soziale Erhaltensverordnung nicht gegriffen hat. Die Fakten liegen auf dem Tisch, nehmen Sie das doch bitte einmal zur Kenntnis. Lesen Sie das Gutachten und dann wissen Sie Bescheid.
Frau Möller, Sie haben ein Projekt in Bahrenfeld angesprochen. Wenn wir in Ihrem Tempo weitermachen würden, bräuchten wir ungefähr dreieinhalb Jahre, um dieses Projekt an die Mieter – es sind ungefähr 600 Wohnungen – zu bringen. Das ist nicht unser Arbeitsstil, wir sind ein bisschen mehr Tempo gewohnt.
Meine Damen und Herren! Ich möchte vielleicht noch einmal deutlich machen, worauf es uns ankommt. Der Verkauf von Wohnungen an Mieter ist und bleibt Schwerpunkt in unserer Fraktion und ist auch Bestandteil der Koalitionsvereinbarung. Ziel ist, die Bildung von Wohneigentum in der Stadt und in den Quartieren sozialverträglich zu fördern, um damit die soziale Stabilität in den Wohngebieten zu unterstützen.
Den Gesichtspunkt der Altersvorsorge im Zusammenhang mit der Eigentumsbildung habe ich schon mehrfach in diesem Haus angesprochen; der Kollege Hesse hat auch noch einmal darauf hingewiesen. Gleichfalls habe ich mehrfach darauf hingewiesen, dass die Wohnungen nur Mietern angeboten werden. Spekulationen mit Wohneigentum wird es mit uns nicht geben, um das noch einmal deutlich zu machen.
Wir wollen den Schwerpunkt unserer Koalitionsvereinbarung beschleunigt umsetzen und bürokratische Hindernisse so schnell wie möglich ausräumen; dazu soll dieser Antrag dienen. Eine Beschleunigung ist insofern wichtig, als die Spekulationen um die Eigenheimzulage in Berlin noch lange nicht vom Tisch sind. Für das eine oder andere Flächenland mag diese Kürzung richtig sein, für Hamburg jedoch nicht; das zeigen auch die Zahlen in Hamburg. Hamburg hat lediglich einen Anteil von 20 Prozent im Eigentumsbereich
und das ist schlicht und ergreifend zu wenig. Hinzu kommen die negativen Auswirkungen auf die Baukonjunktur und den damit verbundenen Abbau von Arbeitsplätzen. Das kann nicht in unserem Sinne sein, das ist auch nicht mit den Zielen der wachsenden Stadt zu vereinbaren, denn wir brauchen Beschäftigungszuwachs.
Die Zusammenhänge sind nun wirklich nicht schwer zu begreifen. Insofern helfen uns verzerrte Darstellungen und das Schüren von Ängsten bei den Mietern nicht weiter. Beschränken Sie sich lieber, Frau Duden, auf konstruktive Kritik zum Wohle der Bürger dieser Stadt. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich war mir eigentlich sicher, dass wir uns in diesem Hause über die Zielsetzung einig seien, ein quantitativ und qualitativ hochwertiges Angebot an bezahlbarem Wohnraum bereitzustellen beziehungsweise zu schaffen. Ihre merkwürdigen Meckereien, Herr Quast,
habe ich nun wirklich nicht verstanden. Aber toll, dass Sie unserem Antrag trotzdem zustimmen.
Meine Damen und Herren, der Senat und die Koalitionsfraktionen haben die politischen Herausforderungen des Leitzieles "Wachsende Stadt" angenommen. Es zeigt sich insbesondere darin, dass sehr schnell nach der Regierungsübernahme ein Sofortprogramm zur Flächenbereitstellung für Wohnen und Gewerbe aufgelegt wurde.
Der ersten Tranche ist bereits eine zweite gefolgt. Von daher sind wir, Koalitionsfraktionen und Senat, sehr gut aufgestellt.
Sorge bereiten uns die rückläufigen Zahlen bezugsfertig erstellter Wohnungen im Jahre 2002. Die Zahlen belaufen sich auf 3711 neue Wohnungen. Hier wird zu untersuchen sein, wie der Neubau zukünftig insgesamt angeschoben werden kann. Im staatlich subventionierten Wohnungsbau 2003 hat der Senat bei dem engen finanziellen Spielraum sein Mögliches getan und es bleibt abzuwarten, wie sich der Wohnungsbau im Jahre 2003 entwickelt. Sorge bereitet uns in diesem Zusammenhang auch die konjunkturelle Lage in der Bundesrepublik und die von Rotgrün in Berlin erzeugte Verunsicherung der Bau- und Wohnungswirtschaft im Hinblick auf das Steuersubventionsabbaugesetz. Ich habe schon mehrfach darauf hingewiesen, dass auch die steuerlichen Rahmenbedingungen des Bundes stimmen müssen, um den Wohnungsbau zu forcieren. Bei einer massiven Verschlechterung dieser Rahmenbedingungen kann Hamburg einfach nicht gegenan subventionieren.
Herr Quast, Sie haben den Workshop angesprochen. Sie waren ja wohl nicht dabei, aber ich war dabei. Und was für mich dort herausgekommen ist, ist einmal, dass genau dort auch die steuerlichen Rahmenbedingungen des Bundes angesprochen worden sind und dass, wenn sich
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in diesem Zusammenhang Verschlechterungen ergeben, das insgesamt für Hamburg nicht gut sein könne.
Weiterhin ist für mich deutlich gemacht worden, dass erstens in Hamburg zurzeit ein ausreichendes Angebot von preisgünstigem und gebundenem Wohnraum vorhanden ist, zweitens die Wohnungswirtschaft mit den vom Senat aufgelegten Förderbedingungen zufrieden ist, drittens eine vorsichtige Umsteuerung von der Objektförderung zur Subjektförderung angestrebt werden sollte, viertens eine moderate Angebotserweiterung für neue Wohnungen erreicht werden muss und fünftens, dass das Fachstellenkonzept zur Unterbringung von Problemmietern zu neuem Vertrauen in der Wohnungswirtschaft geführt hat. All dies sind jedoch Momentaufnahmen, die sich mittel- und langfristig verändern können und nach allen Erfahrungen auch verändern werden. Von daher ist eine sorgfältige und kontinuierliche Beobachtung der Wohnungsmärkte und eine fortlaufende Überprüfung der Wirksamkeit wohnungspolitischer Instrumente erforderlich. Diesem Ziel wird in zahlreichen Städten – der Kollege Pramann hat darauf hingewiesen –, wie zum Beispiel in Berlin, Köln, München und Stuttgart, durch die Herausgabe regelmäßiger Wohnungsberichte entsprochen. Die Vorgängersenate haben das bislang in Hamburg nicht zustande gebracht, aus welchen Gründen auch immer. Insofern meinen wir, es sei an der Zeit, dass auch die Freie und Hansestadt Hamburg von dieser Berichterstattung Gebrauch macht. Ich gehe davon aus, dass wir unter anderem durch eine umfassende Berichterstattung eine Menge Arbeit und Papier für Große und Kleine Anfragen einsparen und wir trotzdem seriös – seriös, Herr Quast! – nachsteuern können. – Danke schön.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich werde zunächst auf die Große Anfrage eingehen. Mit der Großen Anfrage, Herr Quast, wollten Sie wieder einmal Kaffeesatzleserei betreiben. Sie versuchen mit allen Mitteln, den Eindruck zu erwecken, dass wir einer neuen Wohnungsnot entgegensteuern. Ich habe Ihnen schon in der letzten Bürgerschaftssitzung deutlich gemacht, dass Ihre Panikmache reichlich überzogen ist. Darüber werden wir uns aber noch im Juni im Bau- und Verkehrsausschuss zu unterhalten haben.
Ihnen dürfte ja nicht verborgen geblieben sein, dass bei der jetzigen Haushaltslage, die Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, in Hamburg und insbesondere Rotgrün im Bund mitzuverantworten haben, jede Fachbehörde Sparverpflichtungen übernehmen musste. Die Behörde für Bau und Verkehr reduziert durch das Zinsmehraufkommen den Zins- und Verlustausgleich an die Wohnungsbaukreditanstalt bis 2004 um rund 5,4 Millionen Euro und ab 2005 um 2,9 Millionen Euro pro Jahr. Sie leistet damit einen entscheidenden Beitrag zur Konsolidierung des Haushaltes.
Entscheidend ist, dass die Zinsanhebung sozial verträglich ausgestaltet wurde, indem die Belastbarkeit der Mieter und der Eigentümerhaushalte berücksichtigt wurde. Sichergestellt wird insbesondere, dass die ortsüblichen Vergleichsmieten des freifinanzierten Wohnungsbestandes nicht überschritten werden. Weiterhin können Sie der Anfrage entnehmen, dass die vorzeitige Ablösung öffentlicher Baudarlehen verschwindend gering ist. Es betrifft lediglich 244 Wohnungen, Herr Quast, deren Bindung allerdings erst im Jahre 2013 ausläuft. Prozentual gesehen sind das von 150 000 gebundenen Wohnungen lediglich 0,16 Prozent.
Es ist ja geradezu lächerlich, aufgrund dieser Zahlen ein Horrorszenario herbeizureden. Natürlich laufen in den nächsten Jahren 50 000 Wohnungen aus der Bindung. Sie vergessen in diesem Zusammenhang aber immer zu erwähnen, dass kontinuierlich neue Bindungen hinzukommen.
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Fakt ist auch, dass die aus der Bindung ausgelaufenen Wohnungen dem Markt weiterhin preisgünstig zur Verfügung stehen. Die Mieten explodieren nicht und wirken insofern indirekt über den Mietenspiegel. All dies ist gutachterlich belegt.
Also, Herr Quast, packen Sie Ihre Große Anfrage ein. Wenn Sie noch weiteren Informationsbedarf haben, nutzen Sie die Junisitzung der Bau- und Verkehrsausschusses, in der wir uns mit der Wohnungspolitik der wachsenden Stadt beschäftigen werden.
Ich komme jetzt zu dem Antrag "Erweiterten Mieterschutz erhalten – Verlängerung der Sozialklauselverordnung". Im Vorspann Ihres Antrages haben Sie, Herr Quast, einiges richtig dargestellt, aber auch vieles schlicht und ergreifend falsch. Falsch ist, dass Sie auch bei diesem Antrag dem Senat wieder unterschwellig unterstellen, zu wenig im geförderten Wohnungsbau zu tun. Dazu kann ich nur feststellen, dass die Förderprogramme im Mietwohnungsbau und im Eigentumswohnungsbau in diesem Jahr sehr gut laufen. Das war unter Ihrer Regierungsverantwortung in den vergangenen Jahren nicht der Fall, weil die aufgelegten Programme einfach nicht ausgeschöpft wurden. Vielleicht sollten Sie auch einmal dazu übergehen, Wohnungspolitik im Gesamtkontext zu beurteilen und nicht nur immer auf den Sozialwohnungsbau abheben.
Wohnungsbau ist nicht nur von der Wohnbauförderung abhängig, sondern insbesondere von der Konjunkturlage und den steuerlichen Rahmenbedingungen, die der Bund vorgibt. Von daher müsste Ihnen auch klar sein, dass Hamburg mit der Wohnbauförderung nicht gegen verschlechterte steuerliche Rahmenbedingungen des Bundes ansubventionieren kann. Der Wohnungsbau in der wachsende Stadt kann also nur erfolgreich sein, wenn neben der Förderung im freifinanzierten Bereich der größte Teil der benötigten Wohnungen erstellt wird. Dazu müssen allerdings die erforderlichen Rahmenbedingungen des Bundes stimmen, denn sonst nimmt kein privater Investor mehr Geld für den Wohnungsbau in die Hand.
Nach den neuesten Steuerschätzungen schwant mir allerdings für den Wohnungsbau und die Bauwirtschaft schon wieder Böses. Rotgrün in Berlin hat in der letzten Legislaturperiode die Konjunktur gegen die Wand gefahren und jetzt setzt das große Jammern und Lamentieren ein. Der Wähler hat das leider zu spät erkannt. Der Kollege Rutter hat ja vorhin in der Aktuellen Stunde schon differenziert dargestellt, wie es sich im Moment insgesamt darstellt.
In diesem Zusammenhang ist es jedoch richtig, über die Verlängerung der Sozialklauselverordnung zu reden. Eile ist jedoch nicht geboten, weil sie noch bis zum August 2004 Bestand hat. Nach meinen Informationen prüft die Behörde derzeit nach entsprechenden Kriterien, ob die Beibehaltung der Sozialklauselverordnung Sinn macht. Deshalb plädieren wir für eine Überweisung an den Bau-
und Verkehrsausschuss, in dem wir dann auch anhand der Prüfungsergebnisse weitere Entscheidungen treffen können. – Danke schön.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mit diesem Antrag, verehrte Frau Kiausch, wollen Sie zum einen über noch nicht entscheidungsreife Dinge abstimmen lassen und zum anderen nur Selbstverständlichkeiten bestätigen lassen. Selbstverständlich ist, dass wir den innerstädtischen Ausbau der Messe unterstützen. Diese Entscheidung haben die Bürgerschaft und der Senat schon vor einiger Zeit getroffen. Selbstverständlich unterstützen wir auch die Erweiterung des CCH. Sie ist insofern bei uns unstrittig, weil wir wissen, dass sie für die Bedeutung Hamburgs als internationaler Kongressstandort enorm wichtig ist. Nebenbei sei bemerkt, dass Wien Hamburg bereits den Rang als internationaler Kongressstandort abgelaufen hat. Daher ist es umso wichtiger, Hamburg auch in diesem Bereich wieder nach vorne zu bringen.
Offen ist allerdings die bauliche Gestaltung. Hierzu läuft zurzeit ein Gutachterverfahren unter Beteiligung von sechs Architekturbüros. Die Vorgaben sind, 8000 Quadratmeter zusätzliche Ausstellungsfläche ebenerdig zu schaffen. Dabei sollen die Kosten 20 Millionen Euro nicht überschreiten. Eine Juryentscheidung über die eingebrachten Vorschläge ist für Mitte Juni vorgesehen und Sie haben eben selbst gesagt, Frau Kiausch, dass Sie noch nicht alle Alternativen kennen. Wir möchten uns die Ergebnisse gerne im federführenden Wirtschaftsausschuss und mitberatenden Bau- und Verkehrsausschuss vorstellen lassen, um letztlich zu einer seriösen Entscheidung zu kommen.
Eine inhaltliche Auseinandersetzung ist heute insofern verfrüht. Wir beantragen deshalb, den Antrag entsprechend zu überweisen. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Beantwortung der Großen Anfrage zeigt, dass wir uns in Hamburg weiterhin wohnungspolitisch auf hohem Niveau bewegen. Es zeigt sich insbesondere dadurch, dass der Senat trotz des engen finanzpolitischen Spielraums den Herausforderungen der wachsenden Stadt Rechnung getragen hat. Das ist die Botschaft, die wir den Hamburger Bürgerinnen und Bürgern vermitteln können.
Die Befürchtungen einer drohenden Wohnungsnot, die sowohl von der Opposition als auch vom Mieterbund ins Gespräch gebracht wurden, entbehren jeder Grundlage. Die Eckdaten des Wohnungsbauprogramms 2003 zeigen deutlich, dass Hamburg einen Spitzenplatz im Bereich der Wohnraumförderung pro Kopf der Bevölkerung einnimmt. Die Wohnungsbaukreditanstalt stellt in diesem Jahr rund 255 Millionen Euro zinsverbilligte Darlehen zur Verfügung. Die Zuschüsse aus dem Hamburger Programm zur Modernisierungs- und Instandsetzungsförderung betragen nochmals 7,67 Millionen Euro. Das bedeutet im Klartext, dass
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1200 Wohnungen im Eigentumsbereich und 1800 Wohnungen im Mietwohnungsbau gefördert werden können. Hinzu kommen bis zu 1250 Wohnungen aus dem Bereich des Landesprogramms Modernisierung. Das reicht nach den von der Behörde für Bau und Verkehr in Auftrag gegebenen Untersuchungen auch völlig aus. Unter den Gesichtspunkten, keine Umlandabwanderung und hohe Außenzuwanderung, kommen die Untersuchungen zu einer Zielzahl von circa 6000 bis 8000 Wohnungen jährlich. Die beiden Zahlen basieren auf extremen Annahmen und müssen von daher nicht so hoch sein. Wenn man davon ausgeht, dass 50 Prozent der fertig gestellten Wohnungen in Hamburg frei finanziert werden, liegt der Senat mit seinem Programmvolumen von 3000 Wohneinheiten für das Jahr 2003 mittelfristig genau richtig.
Die Investitionsbereitschaft im frei finanzierten Wohnungsbau wird sich nach der Marktentspannung Mitte der Neunzigerjahre wieder erhöhen, weil eine Verbesserung der Ertragssituation durch steigende Mieten zu erwarten ist. Bei den Erst- und Wiedervermietungsmieten ist der Preisrückgang offensichtlich gestoppt. Bedingt durch den Anstieg der Einwohnerzahl seit 1999 und die auch bei einer konstanten Bevölkerungszahl wirksame Zunahme der Haushalte, sind seit 2001 steigende Mieten wieder ablesbar. Die Regierungsfraktionen begrüßen ausdrücklich die Umsteuerung der Förderung in den Eigentumsbereich. Gerade im Eigentumsbereich können die nachgefragten größeren Wohnungen erstellt werden. Weiterhin begrüßen wir, dass unsere Parlamentsinitiative, Zusammenlegung von Wohnungen, in das Senatsprogramm Eingang gefunden hat. In diesen beiden Punkten wird dem Bedarf nach größeren, attraktiveren Wohnungen Rechnung getragen. Die Eigentumsförderung erzielt außerdem eine besondere Wirkung bei der individuellen Altersvorsorge und ist insofern schon vernünftig.
Weiterhin begrüßen wir insbesondere die Ausweitung der Fördermöglichkeiten für Gebrauchtobjekte für Familien mit einem Kind. Vorher konnten nur Familien mit zwei Kindern gefördert werden. Auch das war eine Parlamentsinitiative der Regierungsfraktionen.
Sie sehen, meine Damen und Herren, dass sich der Senat sehr wohl an dem Leitbild der wachsenden Stadt orientiert und bemüht ist, gerade die Bürgerinnen und Bürger in Hamburg zu halten, die letztlich auch zum Steueraufkommen in dieser Stadt beitragen können. Insofern, Herr Kollege Quast, sind Ihre Presseäußerungen, der Senat schaffe Wohnungsmangel, völlig haltlos.
Nun zu Ihrer Bemerkung, dass der Senat eine soziale Schieflage hinsichtlich des Auslaufens der Sozialbindungen schaffe. Es fallen in der Tat 40 000 Wohnungen in den nächsten fünf Jahren aus der Bindung. Unter Ihrer Regierungszeit jedoch, Herr Quast, sind von 1990 bis 2001 112 000 Wohnungen aus der Sozialbindung gefallen. Da müssen Sie sich doch fragen, ob Sie in der Vergangenheit etwas verkehrt gemacht haben. Nein, wenn jemand zur sozialen Schieflage beigetragen hat, dann ausschließlich die SPD-geführten Senate.
In diesem Zusammenhang möchte ich auch einer weiteren Legende hinsichtlich des Verkaufs des städtischen Wohnungsunternehmens SAGA und GWG vorbeugen. Es wird
im Traum nicht daran gedacht, diese Unternehmen zu verkaufen, weil die 133 000 preisgünstigen gebundenen und nicht gebundenen Wohnungen für die Versorgung einkommensschwacher Haushalte weiterhin vorgehalten werden sollen.
Die strategische Orientierung der Wohnraumförderung in den nächsten Jahren bedarf einer grundlegenden und sorgfältigen Klärung, in die auch die Wohnungswirtschaft insgesamt mit einbezogen werden muss. Es muss insbesondere geklärt werden, wie eine effizientere Gewährung von Mietvorteilen und die Schaffung von Belegungsrechten zugunsten benachteiligter Bevölkerungsgruppen erreicht werden kann. Gleiches gilt für eine zu prüfende Umstellung der Subventionierung von der Bereitstellung zinsverbilligter Darlehen, die die Wohnungsbaukreditanstalt auf dem Kapitalmarkt refinanziert, zu anderen Subventionsmethoden, zum Beispiel aus dem Haushalt zu leistende Finanzierungszuschüsse und sich daraus ergebende Veränderungen für die Aufgabenstellung der WK. Dazu hat es am 15. und 16. April 2003 einen Expertenworkshop unter Federführung der Baubehörde gegeben, um Antworten auf relevante Fragestellungen zu erhalten. Diese Veranstaltung war hervorragend organisiert und es war die geballte Fachkompetenz anwesend. Dafür möchte ich der Behörde für Bau und Verkehr, in persona stellvertretend für alle dem Amtsleiter, Willi Rickert, meinen besonderen Dank aussprechen.
Folgendes ist auf dieser Tagung für mich deutlich geworden.
Erstens: Die städtischen Wohnungsunternehmen und die Genossenschaften haben ein ausreichendes Angebot an preisgünstigen und WA-gebundenen Wohnungen.
Zweitens: Das Fachstellenkonzept der BBV und der Behörde für Soziales und Familie hat bei der Wohnungswirtschaft großen Anklang gefunden. Gerade auf dem Gebiet der Wohnraumversorgung von Mietern mit Zugangsproblemen ist mit diesem Konzept eine neue Vertrauensbasis bei der Wohnungswirtschaft geschaffen worden.
Das war in der Vergangenheit bei weitem nicht so, Frau Möller. Es wurden zwar Verträge geschlossen, die aber letztlich nicht eingehalten wurden. Für dieses wiedergewonnene Vertrauen danke ich besonders Frau Senatorin Schnieber-Jastram und ihrer Behörde.
Drittens: Unter dem Gesichtspunkt wachsende Stadt ist eine moderate Angebotserweiterung erforderlich, um die Mieten einerseits auf einem bezahlbaren Niveau zu halten und andererseits keinen inflationären Preisverfall einzuleiten.
Viertens: Nachzudenken ist außerdem über eine vorsichtige Umsteuerung von der Objektförderung zur Subjektförderung, um die Fördermittel zielgenauer und effektiver einsetzen zu können. Im Übrigen ist die Wohnungswirtschaft mit den jetzigen Förderbedingungen sehr zufrieden.
Fünftens: Die Wohnungswirtschaft hat weiterhin ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die jetzigen steuerlichen Abschreibungen unbedingt beibehalten werden
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müssen. Die in Berlin geplanten Maßnahmen nach dem Steuersubventionsabbaugesetz seien weder für die Wohnungswirtschaft noch für die Baukonjunktur hilfreich. Im Gegenteil, Hamburg könne diese Auswirkungen finanziell bei weitem nicht auffangen.
Ich kann meinerseits nur ergänzen, dass wir bei der derzeitigen Konjunkturlage mit einem Wachstum von 0,5 Prozent und 4,5 Millionen Arbeitslosen in diesem Jahr sowie einem geschätzten Wachstum von 1,8 Prozent und steigenden Arbeitslosenzahlen im nächsten Jahr gewaltige Anstrengungen unternehmen müssen, um unser Niveau in der Wohnungspolitik in Hamburg zu halten. Untermauert wird dieses von den neuesten Steuerschätzungen, die von weit mehr als 100 Millionen, vielleicht sogar 200 Millionen Euro Mindereinnahmen ausgehen.
Insgesamt kann ich feststellen, dass der Senat sehr große Anstrengungen unternimmt, das Beste aus der prekären Finanzsituation zu machen, und sich auf dem richtigen Wege befindet. Die Meckerei der Opposition an die Adresse Hamburgs ist also völlig überflüssig. Sie sollte sich lieber, meine Damen und Herren von der Opposition, gegen die Berliner Politik von Rotgrün richten. – Danke schön.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir haben zu diesem Tagesordnungspunkt zwei Anträge. Einmal die Zweckentfremdungsverordnung und dann die Erhaltungsverordnung. Ich will zunächst zur Zweckentfremdung kommen.
Der Koalitionsvertrag beinhaltet eine Aussage zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren. In diesem Zusammenhang ist es für uns wichtig, weitere Schritte zur Entbürokratisierung einzuleiten. Ein Beitrag hierzu könnte die Novellierung der nicht mehr zeitgemäßen Zweckentfremdungsverordnung sein.
Die Zweckentfremdungsverordnung aus dem Jahre 1971 war damals zum Erreichen wohnungspolitischer Ziele ein richtiges Instrument. Sie verhinderte, dass ganze Stadtteile zulasten von Wohnraum mit Arzt- und Rechtsanwaltspraxen sowie Büronutzung aller Art überzogen wurden. Unter diesem Gesichtspunkt ist sie auch heute noch für einige Stadtteile sinnvoll. Aus bundesrechtlichen Gründen kann
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die Zweckentfremdungsverordnung jedoch nur auf das gesamte Gemeindegebiet angewandt werden. Das ist insofern nicht mehr zeitgemäß, weil in vielen Stadtteilgebieten inzwischen Problemlagen entstanden sind, die es gilt aufzulösen. Gerade in Stadtteilen, in denen eine Mischung aus Wohnen und Gewerbe entscheidend zur Revitalisierung beitragen kann, schafft die Zweckentfremdungsverordnung überflüssige Genehmigungserfordernisse. Deshalb wäre es sinnvoll, sie für bestimmte Stadtteile aufzuheben oder im Umkehrschluss für einzelne Stadtteile einzuführen.
Ich meine, meine Damen und Herren, dass unser Antrag klar formuliert ist und wir auf die Änderung der GAL verzichten können.
Wir brauchen im Bundesrecht zunächst eine so genannte Stadtstaatenklausel, also eine Öffnungsklausel, die wir dann inhaltlich an den von uns definierten Bedarfen für jedes Gebiet im Einzelfall anpassen können. Wie diese Klausel im Einzelnen auch immer aussehen wird, da vertraue ich auf das Verhandlungsgeschick des Senats.
Insofern gilt es, vorerst abzuwarten, ob und welche Möglichkeit uns der Bund einräumt. Danach können wir uns damit auch gerne inhaltlich im zuständigen Fachausschuss beschäftigen. Von daher werden wir den Änderungsantrag der GAL nicht mittragen.
Ich komme nun zur Erhaltungsverordnung. Wie Sie dem Antrag entnehmen können, ist eine formelle Beteiligung der Bürger bei eigenständigen Erhaltungsverordnungen nach Baugesetzbuch nicht vorgesehen. Die Information der Bürgerinnen und Bürger erfolgt lediglich über Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und die Feststellung im Gesetz- und Verordnungsblatt.
Meine Damen und Herren! Die Erhaltungsverordnung ist auf die hohe Qualität des städtebaulichen Erscheinungsbildes ausgerichtet und soll besonders schützenswerte Gebiete in ihrer Struktur erhalten. Für die Betroffenen bedeutet das allerdings, dass größere und auch kleinere Bauaktivitäten, wie Abbruch, Änderung, zum Beispiel Neuoder Anbau, für die Bauanträge gestellt werden müssen, unter Genehmigungsvorbehalt stehen. Jede Änderung des baulichen Zustandes, wie zum Beispiel der Farbton eines Außenwandanstriches, der Ausbildung von Fenstern und Türen, ist genehmigungspflichtig. Hinzu kommt, dass sich der Wert der Immobilie und der Grundstücke reduzieren kann.
Sie sehen, meine Damen und Herren, dass eine Erhaltungsverordnung stark in die Rechte der betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner eingreift und nicht immer in deren Interesse sind. Wir meinen daher, dass die Betroffenen vor Erlass einer Erhaltungsverordnung umfassend über Inhalt und Umfang informiert werden müssten. Die jetzige Gesetzeslage – ich habe es eingangs dargestellt – gibt das nicht her. Es werden zwar in der Praxis in Einzelfällen Diskussionsveranstaltungen durch die bezirklichen Gremien durchgeführt, das allerdings reicht nach unserer Auffassung als Goodwill-Aktion nicht aus. Von daher sollte eine klarere und bessere Regelung getroffen werden. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Welche verheerenden Auswirkungen die Steuerbeschlüsse von Rotgrün in Berlin insbesondere auch auf Hamburg haben werden, ist von uns bereits in den Haushaltsberatungen angesprochen worden. Ich möchte heute noch einmal speziell auf die zu erwartenden Belastungen für Beschäftigte und Betriebe der Bauwirtschaft sowie von Familien eingehen.
Der rotgrüne Koalitionsvertrag hat in der Wohnungsbauund Immobilienbranche einen Sturm der Entrüstung hervorgerufen. Bauwirtschaft und Mittelstand in Hamburg bezeichnen die vorgesehenen Maßnahmen als Schlag gegen Beschäftigung und Konjunktur. In den betroffenen Bereichen wird mit einem Abbau von 200 000 bis 250 000 Arbeitsplätzen gerechnet. Das, meine Damen und Herren, in einer Zeit, in der wir die höchste Arbeitslosigkeit – 4,2 Millionen – seit fünf Jahren zu verzeichnen haben.
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Jede neue Wohnung schafft ein Jahr lang zwei neue Arbeitsplätze im regionalen Baubereich und zwei weitere in vor- und nachgelagerten Bereichen. Das scheint Rotgrün nicht klar zu sein.
Es entsteht insofern ein schwerer volkswirtschaftlicher Schaden, den Rotgrün zu verantworten haben wird. Selbst in den eigenen Reihen, zum Beispiel beim niedersächsischen Ministerpräsidenten Gabriel, tat sich bereits im Vorfeld Widerstand gegen die Kürzung der Eigenheimzulage auf. Herr Gabriel rechnete vor, dass eine Familie sechs Kinder haben müsste, um die heutige Förderung zu erreichen.
Wer hat schon sechs Kinder, meine Damen und Herren? Auch Herr Gabriel stellte fest, dass die vorgesehene Regelung insbesondere Familien mit einem oder zwei Kindern treffen wird. Aber was tut Herr Gabriel? In den Ausschussberatungen der Länderkammer machte Niedersachsen lediglich eine handzahme Prüfungsbitte,
Herr Kienscherf, die Förderungsbedürftigkeit von Schwellenhaushalten ohne Kinder beizubehalten. Das zu Herrn Gabriel.
Da der rotgrüne Zeitplan zum Steuervergünstigungsabbaugesetz und die Schlussberatungen sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat hinter die Landtagswahlen verlegt wurden, bleibt dem Wähler eine Wirkungsabwägung zwischen niedersächsischer Standhaftigkeit und Täuschungsmanöver verwehrt.
Ich bin aber überzeugt, dass die Wählerinnen und Wähler diese Hinhaltetaktik erkennen werden und sich nicht erneut verdummen lassen. Wir haben schon mehrfach darauf hingewiesen, dass der neue Senat und die Regierungsfraktionen im Wohnungsbauprogramm den Schwerpunkt auf Eigentumsbildung gelegt haben. Es steht im Übrigen nicht im Widerspruch zum SPD-Regierungsprogramm. In dem steht:
„Wir fördern das selbstgenutzte Wohneigentum als Neubau insbesondere in den Zentren, aber auch im Bestand.“
Was tut aber die SPD? Sie ist von ihrem eigenen Anspruch, eine Wohneigentumsquote von 50 Prozent zu erreichen, weit abgerückt. Auch in diesem Punkt ist der Bürger vor der Wahl bewusst falsch informiert worden. Da helfen auch die flotten Sprüche Ihres Generalsekretärs Olaf Scholz nicht weiter. Man kann also nur konstatieren, dass eine Wählertäuschung im großen Stil vor der Bundestagswahl stattgefunden hat.
In diesem Zusammenhang bleibt gleichfalls festzuhalten, dass sich nach den jüngsten steuerlichen Ankündigungen Rotgrün in der Regierungspolitik offenbar das Eigentum, Haus und Grundgesetz als Feindbild auserkoren hat.
Die alten ideologischen Denkstrukturen, lieber Herr Schmidt, einer gigantischen Umverteilungspolitik werden hier von Ihnen wieder aus der Mottenkiste geholt.
Die Verschlechterung der steuerlichen Abschreibungen im Mietwohnungsbau, AfA, Abschreibung für Abnutzung, und die Wertzuwachssteuer sowie die Verschiebung der Steuerreform betreffen insbesondere, liebe Frau Duden, auch den Mietwohnungsbau. Die Opposition in diesem Hause beklagt öffentlich, dass im Mietwohnungsbau zu wenig Wohnungen erstellt werden
und das, obwohl Hamburg die höchste Förderung pro Kopf der Bevölkerung hat. Der Hamburger Senat tut also unter dem bestehenden engen finanzpolitischen Bewegungsspielraum das Optimale.
Es wird aber durch die Steuerbeschlüsse von Rotgrün in Berlin dermaßen torpediert, dass durch die steuerliche Schlechterstellung der Bau- und Immobilienwirtschaft die Gefahr besteht, keine Investoren mehr zu finden, die den Wohnungsbau in dem notwendigen Ausmaß betreiben. Die Gefahr, dass die rotgrüne Politik in Berlin mittelfristig zu Wohnraummangel führen kann,
ist also nicht von der Hand zu weisen. Die Zeche werden dafür die Mieter bezahlen.
Zusammenfassend, meine Damen und Herren, wollen wir durch unsere Initiative erreichen, dass weitere Belastungen für Beschäftigte und Betriebe der Bauwirtschaft und für Familien abgewendet werden. Der Bundesrat kann bei entsprechenden Mehrheiten eine Nachbesserung erreichen. Das sollte auch den Wählerinnen und Wählern in Hessen und insbesondere in Niedersachsen bewusst sein. Wir können von Glück sagen, dass im Bundesrat derzeit eine Mehrheit besteht, die das Schlimmste verhindert. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich bin eigentlich davon ausgegangen, dass die Opposition in diesem Hause unserem Antrag zustimmen wird, um das Schlimmste für Hamburg und für unser Land zu verhindern. Festzustellen ist allerdings, dass Sie sich herausreden, aus der Verantwortung stehlen, anstatt Ihrer wild gewordenen Koalition in Berlin deutlich zu machen, dass sie auf dem verkehrten Dampfer ist.
Ich will insofern noch einmal mit ein paar Argumenten deutlich machen, dass von Rotgrün in vielen Politikfeldern herumgefuhrwerkt wird, ohne sich über die negativen Konsequenzen im Klaren zu sein.
Nehmen wir noch einmal die Eigenheimzulage. Herr Maier, Ihre Rede war eine Zustandsbeschreibung unter Ihrer Regierungsverantwortung. Das ändern wir.
Und Frau Duden, Sie haben anscheinend nicht begriffen, dass es bei der Eigenheimzulage nicht nur um Bauten auf der grünen Wiese geht, sondern auch um Eigentumsbildung im Bestand.
Meine Damen und Herren, durch die Abschaffung der Grundzulage wird selbst bei einer Durchschnittsfamilie, wenn auch im Gegenzug das Baukindergeld erhöht werden soll, ein Ausgleich nicht ansatzweise erreicht. Es ist deshalb festzustellen, dass die Zusammenstreichung der Eigenheimzulage unter der Bezeichnung „familiengerechte Ausgestaltung“ – und Herr Müller hat ja schon darauf hingewiesen – ein Etikettenschwindel in höchster Potenz ist. Hinzu kommt, meine Damen und Herren, dass ein wichtiger Eckpfeiler der Altersvorsorge betroffen ist. Die Eigenheimzulage in ihrer bisherigen Form hat dem Staat unter dem Strich immer mehr Einnahmen als Ausgaben beschert. Insofern kann wirklich nicht von einer lupenreinen Subvention gesprochen werden, sondern eher von einer Investition. Volkswirtschaftlich betrachtet ist das Wichtigste der Multiplikator. Auf 10 Euro, die vom Staat in die Hand genommen werden, legen die privaten Haushalte 100 Euro drauf. Diesen Effekt und nicht die Kürzung der Eigenheimzulage brauchen wir.
Das zu begreifen, Herr Maier, ist nun wahrlich nicht schwer. Deshalb bleibt festzuhalten, dass Rotgrün in Berlin in der Wirtschafts- und Finanzpolitik noch immer im Tal der Ahnungslosen verweilt.
Dass dann die Neuregelung im Hinblick auf die Eigenheimzulage auch noch vom SPD-Generalsekretär Olaf Scholz als Familienförderung verkauft wird, finde ich schon ziemlich frivol. Mit seiner Unterschrift im Koalitionsvertrag hat er, wenn Sie das, was ich zum SPD-Regierungsprogramm in meinem ersten Beitrag gesagt habe, verinnerlicht haben, Hamburg im Besonderen verraten.
In diesem Zusammenhang möchte ich daran erinnern, dass wir in Altona ja unsere besonderen Erfahrungen damit haben, welchen Wert Unterschriften des neuen Generalsekretärs unter Verträgen darstellen.
Der damalige Kooperationsvertrag zwischen CDU und SPD auf Bezirksebene, unterschrieben von damaligen Kreisvorsitzenden Olaf Scholz, hat, nachdem die Grünen letztlich zu Kreuze gekrochen waren, gerade einmal ein paar Stunden gehalten. Soweit zur Vertragstreue und zur Glaubwürdigkeit von Olaf Scholz.
Meine Damen und Herren, dazu fällt mir nicht nur spontan die Frage ein, die damals im Wahlkampf zwischen Nixon und Kennedy eine Rolle spielte: Wer würde von diesem Mann noch einen Gebrauchtwagen kaufen?
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Die rotgrüne Koalition in Berlin, in der letzten Legislaturperiode bekannt als Nachbesserungsregierung mit einem unwahrscheinlichen Verschleiß an Ministern, hat nach ihrer Wiederwahl so rasant Vertrauen verspielt und Erwartungen enttäuscht wie nie zuvor eine andere Bundesregierung. Ich bin überzeugt, dass die Wählerinnen und Wähler bei den anstehenden Wahlen entsprechend reagieren werden. Insofern ist es gut, dass es andere Mehrheiten im Bundesrat gibt, um den Unsinn, der teilweise von der Bundesregierung verzapft wird, dort anzuhalten. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Lassen Sie mich zu Beginn meiner Ausführungen ehrlicherweise sagen, dass es schon mehr Spaß gemacht hat, zur Bau- und Stadtentwicklungspolitik zu sprechen.
Ich sage Ihnen auch, warum. Sie haben uns einen finanzpolitischen Trümmerhaufen hinterlassen.
Die katastrophale Berliner Politik von Rotgrün in der letzten Legislaturperiode hat zugegebenermaßen dazu beigetragen. Dieses Desaster wird durch die Neuauflage von Rotgrün in Berlin in einem unerträglichen Maße getoppt, meine Damen und Herren!
Der neue Senat und die Regierungsfraktion haben im Wohnungsbauprogramm den Schwerpunkt auf Eigentumsbildung gelegt, Frau Duden. Dies steht nicht im Widerspruch zum SPD-Regierungsprogramm, in dem steht:
„Wir fördern das selbstgenutzte Wohneigentum als Neubau, insbesondere in den Zentren, aber auch im Bestand.“
Im Gegensatz zur SPD handeln wir auch so. Von Ihnen haben wir dazu nichts gehört.
Unser Handeln richtet sich an dem Leitziel der wachsenden Stadt aus, deshalb haben wir mit dem Sofortprogramm zur beschleunigten Bereitstellung von Wohnbauflächen eine richtungsweisende Entscheidung getroffen, das hat der Kollege Quast richtig erkannt. Es ermöglicht die Herstellung von 1700 Wohnungen. Diese Zahl umfasst gleichzeitig die Möglichkeit, rund 1400 Einfamilienhäuser zu erstellen.
Weitere Tranchen zur Flächenbereitstellung werden im nächsten Jahr auf den Weg gebracht. Damit wird Hamburg trotz des engen finanzpolitischen Bewegungsraums für die Zukunft gut gerüstet sein.
Herr Quast, Sie haben hier mit Schlagworten operiert: Mieter verunsichern, mieterfeindlich. Das sind haltlose Vorwürfe, die vielleicht in Ihrer Phantasie entstanden sind. Wo ist denn Ihr strategischer Ansatz zur Wohnungsbaupolitik? Klein-Klein, heiße Luft, sonst nichts.
In diesem Zusammenhang möchte ich anmerken, dass sich nach den jüngsten steuerlichen Ankündigungen Rotgrün in der Regierungspolitik offenbar das Eigentum – Haus- und Grundbesitz – als Feindbild auserkoren hat.
Diese alten ideologischen Denkstrukturen einer gigantischen Umverteilungspolitik werden von Ihnen wieder aus der Mottenkiste geholt.
Ich nenne hier nur die Punkte der Verschlechterung der steuerlichen Abschreibung im Mietwohnungsbau, AfA – Abschreibung für Abnutzung –, die Wertzuwachssteuer sowie die Kürzung der Zulage im Eigenheimbereich.
Trotz dieser einschneidenden bundespolitischen Maßnahmen für die Bau- und Immobilienwirtschaft sowie für den Wohnungsbau unternehmen wir in Hamburg größte Anstrengungen, dem zukünftigen Bedarf auch gerecht zu werden.
Wenn Sie sich die Zahlen im Hamburger Haushalt genau ansehen – darüber reden wir ja heute –, dann stellen Sie fest, dass die Mittel für den Wohnungsbau den größten Subventionsposten ausmachen. Die Eckpunkte des Wohnungsbauprogramms sind bereits genannt, deshalb will ich nicht weiter darauf eingehen. Hamburg hat, um vielleicht einer Legendenbildung vorzubeugen, die höchste jährliche Wohnungsbauförderung pro Kopf der Bevölkerung.
Ich will noch einige soziale Gesichtspunkte der Wohnungspolitik beleuchten, die wir in der Koalition in diesem Jahr bereits angeschoben haben. Darunter fällt insbesondere die Abschaffung der Fehlbelegungsabgabe. In den Jahren 2002 und 2003 werden die Bürgerinnen und Bürger um insgesamt 7 Millionen Euro entlastet. Durch Verzicht der Abgabenerhebung wird ein Bleibeanreiz für die Haushalte geboten, von denen eine Stabilisierung der Wohnsituation in sozial schwachen Stadtteilen erwartet werden kann. Gleichzeitig wollen wir dadurch Abwanderungstendenzen entgegenwirken.
Aus Zeitgründen kann ich weitere Initiativen nur stichpunktartig aufzählen. Ich nenne Anträge beziehungsweise Ersuchen an den Senat: Freistellung von Belegungsbindungen, zielgerichtete Wohnungsbauförderung von sozial schwachen Mietern, Zusammenlegung von Wohnungen, Novellierung der Förderkriterien der Wohnungsbaukreditanstalt, sozial stabile Wohnquartiere durch gerechtere Verteilung von Sozialwohnungen. Sie sehen daran, dass unsere Wohnungsbaupolitik an den Bedarfen und insbesondere für die Bedürftigen ausgerichtet ist. Das betrifft sowohl die Förderungs- als auch die von uns geforderte flexible Belegungspolitik.
Zum Schluss ist zu bemerken, dass wir die Altlasten, die sozialen Schieflagen in Großsiedlungen, verursacht durch die SPD-geführten Senate, mit aufzuarbeiten haben.
Mein abschließender dringender Appell an die Opposition ist, auf das Berliner Chaos von Rotgrün einzuwirken, damit die guten Ansätze in Hamburg nicht ständig torpediert werden. – Vielen Dank.
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Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Frau Kerlin, es freut mich besonders, dass Sie begreifen, dass wir in der vergangenen Legislaturperiode vernünftige Politik gemacht haben. Damals haben Sie unseren Antrag abgelehnt. Heute scheint er Ihnen etwas näher zu kommen.
Vielleicht will ich erhellend noch ein paar Worte dazu sagen, in welche Zielrichtung unser Antrag geht. Die städtischen und privaten Wohnungsunternehmen sowie die Genossenschaften haben einen erheblichen Teil von Wohnungen aus den Fünfziger- und Sechzigerjahren im Bestand. Viele dieser Wohnungen sind zu klein und haben einen niedrigen Standard. Sie sind nicht marktgerecht. Leerstände sind die Folge. Herr Müller hat bereits darauf hingewiesen, dass dies den Unternehmen erhebliche Mietausfälle beschert.
Durch Zusammenlegungsmaßnahmen können hier weitere familiengerechte Wohnungen geschaffen werden. Familiengerecht beinhaltet insbesondere auch soziale Gesichtspunkte. Es betrifft vor allem Kinder. Sie sollen nicht mehr in kleinen Löchern leben. Viele Wohnungen im Altbestand sind gerade für Kinder eine Zumutung.
Meine Damen und Herren, wir wissen, dass wir gerade bei bezahlbaren größeren Wohnungen Defizite im Bestand haben. Junge Familien suchen gerade in diesem Segment im Hamburger Umland nach Wohnungen und wandern aus diesem Grund ab. Es ist bekannt, dass in den Stadtgrenzen nur begrenzt Flächen zur Verfügung stehen.
Daher ist es besonders wichtig, mein lieber Herr Grund, die Bestände durch eine attraktivere Gestaltung zu nutzen.
Das wurde von Ihnen in der Vergangenheit versäumt.
Wir sehen hierin nicht nur eine wohnungspolitische, sondern auch eine stadtentwicklungspolitische Aufgabe. Die private Wohnungswirtschaft, insbesondere die Genossenschaften, haben dies schon lange erkannt und bemühen sich erfolgreich, die Wohnflächen ihrer Wohnungen zu erhöhen. Diese Maßnahmen erfordern zunächst einen
enormen finanziellen Aufwand. In dem gewünschten Umfang können die Unternehmen dies zunächst nicht finanzieren.
Daher macht es aus unserer Sicht Sinn, zu prüfen, ob die Zusammenlegung kleinerer, nicht mehr marktgerechter Wohnungen mit einem Programmelement gefördert werden kann. Es ist in diesem Zusammenhang vernünftig, bei Bereitstellung öffentlicher Mittel in angemessenem Umfang auch Belegungsbindungen zu erwerben.
Zusammenfassend kann man feststellen, dass der Antrag Folgendes bewirken soll: Erstens Schaffung von familiengerechtem Wohnraum, zweitens Erwerb von Belegungsbindungen, drittens Aufwertung von Wohnquartieren, viertens Vermeidung von kostenspieligen Leerständen und fünftens Gewinnung von attraktivem Wohnraum unter dem Gesichtspunkt der Flächenschonung.
Um die von mir genannten Ziele insgesamt abschließend zu verdeutlichen, sage ich, dass die ersten drei Ziele unter sozialen Gesichtspunkten und Lebensqualität zu sehen sind. Das vierte Ziel betrifft den wirtschaftlichen und das fünfte den städtebaulichen Aspekt. Wir gewinnen mit solch einem Förderelement in mehreren Bereichen.
Meine Damen und Herren von der Opposition, da es sich zunächst um einen Prüfungsantrag handelt, sehen wir keinen Sinn darin,den Antrag an den Bau- und Verkehrsausschuss zu verweisen. Es macht erst dann Sinn, wenn ein entsprechender Bericht des Senats vorliegt. Ich bitte Sie daher, dem vorliegenden Antrag zuzustimmen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Frau Möller! Ihre Aussage von vorhin, dass dieser Antrag in Widerspruch zu der Drucksache 17/1558 stehe, halte ich für völlig unsinnig. Zudem haben Sie mit völlig falschen Zahlen hinsichtlich der Leerstände operiert, die selbst bei SAGA und GWG nicht stimmen. Außerdem scheinen Sie nicht begriffen zu haben, dass neben SAGA und GWG insbesondere die private Wohnungswirtschaft und die Genossenschaften einen wesentlichen Teil im Wohnungsbau für Hamburg leisten.
Sie sollten jetzt vielleicht aufmerksam zuhören, damit Sie wissen, in welche Richtung es überhaupt geht. In den Achtziger- und Neunzigerjahren war die Zielsetzung in der Wohnungsbaupolitik, breite Schichten der Bevölkerung mit Wohnraum zu versorgen. Eine Illusion, die damals schon nicht machbar war. Es war eine Fehlförderung der alten Regierung für Besserverdienende mit dem Ergebnis, dass diese Wohnungen heute nicht mehr marktgerecht sind. Der Quadratmeterpreis ab 14 D-Mark, sprich circa 7 Euro, aufwärts ist gegenwärtig kaum mehr erzielbar und hat zur Folge, dass diese Wohnungen schwer zu vermieten sind. Jedem, der sich in den vergangenen Jahren mit Wohnungsbaupolitik beschäftigt hat, müsste mittlerweile klar sein, dass ein Umsteuern dringend nötig ist. Die Konzentration muss auf die wirklich Bedürftigen ausgerichtet
sein, die sich ohne Förderung nur schwer mit Wohnraum versorgen können. Allein der finanzielle Spielraum im öffentlichen Haushalt setzt hier insgesamt Grenzen. Es ist erklärte Zielsetzung des neuen Senats, die Wohnungsbauförderung insbesondere darauf abzustellen.
Im Eigentumsbereich wird das leider durch die Koalitionsvereinbarungen von Rotgrün in Berlin mit der vorgesehenen Kürzung der Eigenheimzulage massiv behindert. Gerade die so genannten Schwellenhaushalte werden sich danach keine eigenen vier Wände mehr in Hamburg leisten können. Das, meine Damen und Herren, nur als Randbemerkung zur Wohnungsbaupolitik des Bundes mit Auswirkungen auf Hamburg.
Neben der erklärten Zielsetzung des neuen Senats, in der Neubauförderung im Mietwohnungsbau ausschließlich auf sozial schwächere Menschen abzustellen, ist gleichfalls eine Umsteuerung im Bestand wünschenswert. Ein Element der Bestandsförderung haben wir vorhin schon bei dem Antrag „Zusammenlegung von Wohnungen“ angesprochen. Wir wissen, dass es schwierig sein wird, Belegungsbindung im Bestand zu erwerben. Hier bietet sich allerdings für die Stadt eine Möglichkeit, günstig langfristig Belegungsbindung zu erwerben, weil diese Wohnungen schon einmal mit einem hohen Sockelbetrag gefördert worden sind.
Im Verhältnis zur Neubauförderung sind relativ geringe Förderungsmittel erforderlich, um zielgenau Belegungsbindung für die Bedürftigen zu erwerben. Der Antrag hat zusätzlich den Charme, haushaltsneutral zu sein. Die Finanzierung sollte aus den nicht abgerufenen Mitteln beziehungsweise nicht verbrauchten, aber im Haushalt bereitgestellten Mitteln der Neubauförderung sichergestellt werden. Weiterhin bieten sich diese Wohnanlagen, die überwiegend sozial stabil sind, an, sozial schwächere Mieter zu integrieren. Er kann insofern zu einer Entlastung sozial schwacher Stadtteile beitragen.
Im Hinblick auf die noch zu erwartenden Hiobsbotschaften von Rotgrün aus Berlin bietet sich mit der Zielrichtung unseres Antrages eine zusätzliche Möglichkeit, Mittel in der Wohnungsbaupolitik vernünftig und effektiv zu verwenden. Nach dem Unsinn der bereits aus Berlin angekündigten schlimmen Maßnahmen im Baubereich ist das sogar sehr wahrscheinlich. Meine Damen und Herren, deshalb ist die Entwicklung eines Konzeptes von Umfinanzierungsangeboten an die Wohnungswirtschaft mit gleichzeitigem Erwerb von langfristigen Bindungen für Kernzielgruppen ein richtiger Schritt der Wohnungsbaupolitik. Eine Überweisung unseres Antrages an den Bau- und Verkehrsausschuss werden wir nicht mittragen.
Nein, wir sind aber gerne bereit, nach Vorstellung des Konzeptes des Senats diese Thematik im zuständigen Ausschuss zu behandeln. Das ist gar keine Frage. Ich bitte Sie deshalb, unserem Antrag in der vorliegenden Form zuzustimmen. – Vielen Dank.
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