Peter Rehaag
Sitzungen
17/7
17/9
17/14
17/17
17/18
17/19
17/20
17/25
17/29
17/32
17/33
17/35
17/38
17/41
17/42
17/43
17/46
17/47
17/50
17/51
17/52
Letzte Beiträge
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kerstan, zunächst kurz ein Wort an Sie: Es ist nach wie vor lächerlich, dass Sie ständig das Gespenst aufbauen, dass nur staatliche Krankenhäuser eine vernünftige gesundheitliche Versorgung gewährleisten könnten.
Vor einigen Tagen habe ich in einem Interview der "Welt am Sonntag" wörtlich gesagt, dass auch ich gerne den Verkauf des LBK abgeschlossen hätte und wenn das kurz vor zwölf gestoppt werden müsse, dann ärgere das sehr. Ich gebe zu, dass es mich sehr ärgert, dass die Verträge für den LBK nicht abschließend gezeichnet werden konnten, denn mit dem vorläufigen Verzicht auf diese wichtige Beschlusslage tragen wir ausschließlich übergeordneten Erwägungen am vorzeitigen Ende der Legislaturperiode Rechnung.
In der Sache selbst bedeutet dies keinerlei Relativierung der Verkaufsnotwendigkeit und der überfälligen Restrukturierung und Sanierung des LBK Hamburg. Dieser Tribut an die gegenwärtige parlamentarische und politische Situation hat einen hohen Preis und es ist vor allem ein verdammt hoher Preis, den das Unternehmen und seine Beschäftigten aufgrund der jetzt eingetretenen Situation in Zukunft noch zahlen werden. Voraussichtlich wird nun ein weiteres Jahr – davon ist auszugehen – ohne konkrete Umsetzung politischer Beschlüsse vergehen. Die Schulden des Unternehmens – wir haben es heute mehrfach gehört – wachsen weiter ins Unermessliche und werden bis zum Ende des kommenden Jahres, also in zwölf Monaten, sogar die Grenze von 600 Millionen Euro Kreditmittelbedarf bei der Landeshauptkasse übersteigen.
Die Volksinitiative wird unterdessen die Hamburgerinnen und Hamburger darüber abstimmen lassen, dass dem Liquiditätsbedarf des Unternehmens weiterhin ungezügelt durch die Landeshauptkasse nachgegangen werden soll. Dies ist nichts anderes als ein Blankoscheck, aber man sagt den Leuten nicht, dass dies faktisch ein Blankoscheck ist. Man führt die Wählerinnen und Wähler am 29. Februar an der Nase herum, anstatt ihnen die Wahrheit zu sagen.
Meine Damen und Herren! Der Senat hat hingegen die Karten von vornherein offen auf den Tisch gelegt. Ich darf noch einmal daran erinnern, dass bereits vier Monate nach Amtsantritt, Anfang März 2002, die Grundsatzentscheidung zum LBK-Verkauf getroffen wurde. Sie wurde in einem höchst aufwendigen und sorgfältigen Verfahren in den darauf folgenden anderthalb Jahren hoch engagiert betrieben und einer Umsetzung zugeführt. Minutiös wurden alle vielschichtigen Details der Vertragsgestaltung mit der Asklepios GmbH parlamentarisch offen gelegt. Der Senat hat sich damit in außerordentlich engagierter Weise seiner Regierungsverantwortung gestellt, nachdem Rotgrün über viele Jahre in der Sache nur weggeschaut hat.
Aber wegschauen kann und darf im vorliegenden Fall nicht sein. Wir können und dürfen deshalb auch in den kommenden Wochen und Monaten nicht völlig untätig bleiben. Die unternehmensinterne Restrukturierung muss im Sinne des Unternehmens, seiner Beschäftigten und des Medizinstandorts Hamburg weitergehen. Mit dem designierten Mehrheitsgesellschafter Asklepios werden wir weiter engen Kontakt halten und uns über Maßnahmen der Feinsteuerung verständigen müssen, damit wir das dort erworbene Know-how schrittweise an das Unternehmen heranführen können.
Wie auch immer die künftigen politischen Verhältnisse in Hamburg aussehen werden, kein künftiger Senat wird den von der Volksinitiative aufgezeigten Weg ernsthaft verantworten können.
In Wahrheit, das wissen auch Sie nur allzu gut, meine Damen und Herren von der SPD-Fraktion, und das erklärt auch die Verbissenheit, mit der Sie jede konstruktive Restrukturierung des LBK bisher konterkariert haben, sitzen Sie ganz gewaltig zwischen den Stühlen; das möchte ich hier einmal ganz klar sagen. Getrieben von gewerkschaftlichen Forderungen und dem vom jetzigen Senat aufgezeigten Konzept suchen Sie einen vermeintlich dritten Weg.
Aber diesen Weg haben Sie bislang nicht gefunden und Sie werden ihn auch nicht finden. Es gibt schlicht keine Alternative zur verantwortlichen Senatspolitik.
Denn das, was die Volksinitiative argumentativ vorträgt, hat nach wie vor mit der Realität des Unternehmens nichts, aber auch gar nichts zu tun, sondern ist interessengeleitete Augenwischerei. Was die Volksinitiative rechtlich vorgetragen hat, ist vor Gericht wie ein Kartenhaus kläglich in sich zusammengefallen. Und was die Volksinitiative an Alternative anbietet, nämlich den Verkauf von Minderheitsanteilen, das haben wir heute wieder hier gehört, dieser Wahnsinn, um nicht zu sagen Schwachsinn, ist pure Theorie. Ich habe an dieser Stelle im letzten Jahr mehrfach gesagt, dass die Realitäten und
Gesetze des Marktes völlig anders aussehen und hier verkannt werden.
Lassen Sie mich an dieser Stelle nochmals verdeutlichen, dass auf jeden Fall verkauft werden muss; das wurde heute teilweise zugegeben. Eine Minderheitsbeteiligung wird in jeder Hinsicht ins Leere laufen und bei weiterer Überschuldung des LBK droht dessen Zerschlagung; auch das muss einmal gesagt werden. Wenn die Schulden weiter so auflaufen, wird es für das Unternehmen in Zukunft sehr, sehr schwer werden.
Die einzig gesichtswahrende Option für die heutige Oppositionsfraktion wäre demnach ein Verkauf, bei dem zuvor ein Überleitungstarifvertrag durch die Stadt und die Mitgliedschaft im öffentlichen Arbeitgeberverband zugesichert würden; das wurde uns immer vorgehalten. Das Einzige, was in den Diskussionen interessierte, war ein Überleitungstarifvertrag. Mit diesem Ballast versehen verzögern Sie allerdings nur den Verkaufsprozess und treiben den Anteil des Fremdkapitals für das Unternehmen jeden Tag weiter dramatisch nach unten, egal, ob zu spät oder zu billig. In jedem Fall würde der LBK bei Ihnen entgegen aller anders lautenden Bekundungen dann am Ende doch zum Schnäppchen und das haben die Beschäftigten, aber auch der Standort Hamburg nicht verdient.
Zum Abschluss noch eine persönliche Bemerkung an Herrn Kerstan, der bei diesen Dingen, insbesondere gesundheitspolitisch, immer kräftig mitdiskutiert. Dass Sie dem Senat und insbesondere dem Finanzsenator Dr. Peiner und mir vorwerfen, hier sei unprofessionell gehandelt worden, ist schon erstaunlich. Dieser Vertrag ist in eineinhalb Jahren auch durch die überzeugende Leistung der Mitarbeiter in der Behörde für Umwelt und Gesundheit und der Finanzbehörde zum Ergebnis gekommen. Das Ergebnis ist absolut okay und zielführend und Herr Dr. Peiner und ich müssen uns das von jemandem wie Ihnen – Herr Kerstan, ich weiß nicht, wie viele Verträge Sie in Ihrem Leben schon verhandelt haben – nicht bieten lassen. – Herzlichen Dank.
Ja, Fragen muss man gleich beantworten.
Es ist richtig, dass es zum 2. Januar geplant war. Es gibt ein paar Schwierigkeiten, was die Tiefbauarbeiten angeht, und zwar konnten die Sielanschlüsse so schnell nicht hergestellt werden. Aber insofern ist sichergestellt, dass am 02.Januar die Arbeiten wieder aufgenommen werden. Ich gehe davon aus, dass kurzfristig danach dann die Einrichtung, und zwar im wahrsten Sinne des Wortes, ans Netz gehen kann. Insofern dürften dann alle Befürchtungen hier im Hause damit erledigt sein. Aber deswegen noch einen Satz von mir. Ich halte es nach wie vor für einen Schildbürgerstreich,
die eine Einrichtung dichtzumachen, um ein paar Meter weiter dort eine neue Einrichtung aufzumachen. Ich habe nie einen Hehl daraus gemacht, dass das WüstenrotHaus von seiner Kapazität und von seinen gesamten Einrichtungen durchaus in der Lage ist, auch die Hilfesuchenden aus der Schanze aufzunehmen. Dass wir hier auf Druck der FDP, ich sage das offen, gezwungen worden sind, noch einmal Geld in die Hand zu nehmen, um ein paar Meter weiter einen zweiten entsprechenden Raum aufzumachen, ist ein Schildbürgerstreich.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst einmal an Herrn Kerstan: Das Problem ist, dass Sie immer wieder von den 20 Millionen Euro reden. Ich würde Sie bitten, das einfach einmal zu lassen. 20 Millionen, das ist das, was an Bargeschäft gebracht wird.
Herr Dobritz, Sie wissen es ganz genauso. Wenn Sie es gelesen haben, dann müssten Sie es auch lesen können: Es gibt auch eine Sacheinlage von 74,4 Millionen Euro, das heißt, das, was der Investor hier bringt, sind nicht diese 20 Millionen Euro, die immer genannt werden, sondern es sind immerhin 93,6 Millionen Euro. Hier werden zwei Krankenhäuser als Sacheinlage gebracht. Man muss dann doch auch ein bisschen bei den Zahlen bleiben, Herr Kerstan. Ob Sie es nun bar einlegen oder ob Sie eine Sacheinlage machen – ich bitte Sie. Jedes Mal wird hier in den letzten Tagen diskutiert, dass der LBK quasi "verklitscht", wie ich in den Zeitungen lesen musste,
also unter Wert verkauft werden müsse, die Zukunft der Häuser und die Beschäftigten gefährdet seien.
Meine Damen und Herren, das Gegenteil ist der Fall. Der LBK-Hamburg wird deutlich gestärkt aus dem Prozess der Teilprivatisierung herausgehen, und zwar erstens durch die Trennung von Besitzanstalt und Betriebsgesellschaft – ich denke, da gibt es keinen Dissens im Hause –, durch den Formwechsel in eine GmbH – auch das ist nichts Schlimmes, anders als es immer dargestellt wird – und durch den Übergang der Unternehmensverantwortung an den neuen Mehrheitsgesellschafter Asklepios. Dadurch wird ein unternehmerischer Neuanfang ermöglicht, der die neue LBK-Betriebsgesellschaft von den strukturellen Lasten der Vergangenheit weitgehend befreit.
Meine Damen und Herren, der Senat setzt mit seiner Investorenentscheidung die vier zentralen strategischen Ziele – ich darf das einmal unter eine Überschrift stellen: "Gesundheit braucht Verantwortung" – konsequent um und nimmt so seine gesundheitspolitische Verantwortung wahr, nämlich die medizinische Versorgung auf qualitativ hochwertigem Niveau in Hamburg zu sichern, sie aber auch bezahlbar zu machen, darüber hinaus die betriebliche Zukunft des LBK-Hamburg und seiner Arbeitsplätze auf dem Krankenhausmarkt zu sichern und auszubauen und darüber hinaus einen Beitrag zur Standortentwicklung – Hamburg, wachsende Stadt – als Medizinzentrum zu leisten sowie einen substantiellen Beitrag zur Minderung der aufgehäuften finanziellen Altlasten des LBKHamburg zu leisten. Das sind die übergeordneten Ziele.
Meine Damen und Herren, ich betone ausdrücklich: Es gibt überhaupt keinen Grund, die Startsituation der neuen Betriebsgesellschaft schönzureden. Keine Frage. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für den unternehmerischen Neuanfang sind schwierig genug. Die Verantwortung hierfür, meine Damen und Herren – auch das habe ich immer wieder hier im Hause gesagt –, tragen allerdings in erster Linie Ihre Parteifreunde in Berlin, die den Kliniken in der schwierigen Phase der DRGUmstellung als wirtschaftliche Zielgröße ein reales Minuswachstum von 3 Prozent des Vorjahresumsatzes bescheren wollen. Wie sollen die Häuser damit klarkommen?
Dennoch wird sich das Unternehmen unter neuer Gesellschafterverantwortung auf seine medizinischen, pflegerischen und logistischen Stärken konzentrieren und seine Marktstellung deutlich behaupten können. Daran ändert auch die notwendige Anpassung nichts, die wir aus Gründen der Marktchancen und der Entwicklungsperspektiven aller Hamburger Häuser vertraglich geplant haben. Sie wissen, in der Drucksache steht, 60 bis 80 Millionen Euro Umsatz, darunter ein Haus, würden in den nächsten zwei bis drei Jahren an den Markt gebracht. Dies bedeutet konkret, dass wir unsere Regierungsvereinbarung für diese Legislaturperiode konsequent umsetzen und für den klinischen Wettbewerb am Standort Hamburg faire Rahmenbedingungen setzen, die zugleich dem neuen Unternehmen, nämlich der Betriebsgesellschaft, eine nochmalige Kapitalzufuhr aus dem Verkauf dieses Umsatzes ermöglichen. Diese nochmalige
Kapitalzufuhr kommt dem Unternehmen und seinen Beschäftigten zugute. Sie stärkt die Eigenverantwortung und fördert die Möglichkeit, Investitionen aus Eigenmitteln zu tätigen. Hierin liegt ein weiteres Element der deutlichen Zukunftsorientierung, die mit der Teilprivatisierung verbunden ist.
Meine Damen und Herren, die Stärkung des Medizinstandortes Hamburg kommt allen Interessengruppen zugute, denn die Patientinnen und Patienten erhalten eine medizinische Versorgung auf hohem Niveau mit einer im DRG-Zeitalter unverzichtbaren Struktur im Umfeld der Kliniken, insbesondere bei der Vernetzung mit den notwendigen komplementären Einrichtungen. Mit neu entstehenden Versorgungsketten und integrierter Versorgung durch direkte Ziel- und Leistungsvereinbarungen zwischen Klinik und Krankenkasse bringt Asklepios zusätzlich sehr wertvolle Erfahrungen auch aus der internationalen Geschäftstätigkeit ein, die unsere Patientenversorgung hier in Hamburg nachhaltig positiv beeinflussen werden.
Meine Damen und Herren, auch die Beschäftigten werden von diesen Prozessen auf vielfältige Weise profitieren. Natürlich – auch das spreche ich offen an – ist die bei 8 200 LBK-Beschäftigten vorhandene Rückkehrberechtigung zur Stadt eine spezifisch hamburgische Komponente, die wir von vorneherein bei allen Überlegungen sehr deutlich berücksichtigt haben. Ich bin bei diesem Punkt auch sehr offen. Nicht zuletzt dieses Rückkehrrecht ist für uns als Stadt ein ganz deutlicher Ansporn gewesen, mit einem strategischen Partner zusammenzukommen, mit dem wir aufgrund von Erfahrungswerten zuversichtlich sein könnten, dass die vorhandenen Mitarbeiterpotenziale und die Mitarbeiter-Eigenverantwortung in allen konzeptionellen Planungen sehr deutlich in den Vordergrund gestellt würden. Asklepios hat aus eigenem Anspruch heraus einen selbst auferlegten unternehmerischen Ehrgeiz, den Beschäftigten attraktive Arbeitsplätze zu bieten und hier auch in Zeiten der DRG-bedingten Umbruchsituation und der strukturellen Veränderung als verlässlicher Partner aufzutreten.
A propos Verlässlichkeit: Die Beschäftigten des alten LBK sind viele Veränderungen in der Vergangenheit mitgegangen, die dazu beigetragen haben, das Unternehmen beständig weiterzuentwickeln, gar keine Frage. Auch das muss offen gesagt werden. Dies erkenne ich insbesondere auch als Aufsichtsratvorsitzender des Unternehmens ausdrücklich an.
Umso mehr sehe ich es aber als moralische Pflicht und strukturelle Verantwortung der Beschäftigtenvertretungen des LBK, diese Verlässlichkeit bei der Weiterentwicklung wichtiger unternehmensbezogener Zukunftsfragen nun nicht leichtfertig auf dem gewerkschaftspolitischen Altar zu opfern.
Meine Damen und Herren, wichtige Schlüsselprojekte für die Zukunft des LBK – hier dann die Stichworte, die Eingeweihten kennen das: KLINOVA, Stadtkrankenhaus Plus – werden mit dem neuen Mehrheitsgesellschafter fortgeführt und weiter ausgebaut. Der vorhandene medizinische Output und die Logistik werden weiter verbessert. Dies ist gleichermaßen im Interesse von Patienten und Beschäftigten. Dies können wir nur mit einem erfah
A C
B D
renen und verlässlichen Partner wie Asklepios erreichen. Sie alle hier im Parlament, aber auch die Vertreter der Beschäftigten, etwa in der Anhörung letzte Woche, hätten uns in einer noch viel schärferen Weise hinterfragt, wenn wir die Auswahlentscheidung zugunsten eines reinen Finanzinvestors getroffen hätten, der entsprechend Rendite machen will, oder entsprechend eines Partners mit der knallharten Attitüde eines Aufkäufers und Sanierers oder eines internationalen Global Players, dessen Engagement für Qualität und Verantwortung gegenüber den Beschäftigten sich mehr oder weniger als deutsches Gastspiel, als Episode herausgestellt hätte.
Meine Damen und Herren, nichts von alledem, keines dieser Worst-Case-Szenarien hinsichtlich der möglichen Alternativen ist für die Beschäftigten eingetreten. Die auch hier im Hause verbreitete Weltuntergangsstimmung, es werde den Beschäftigten schreckliches widerfahren und der Massenexodus der LBK-Belegschaft sei vorprogrammiert, ist eine – entschuldigen Sie, aber: billige Abschreckungsretorik, die sich sehr schnell abnutzen wird.
Sie werden sehen, dass die auch hier im Hause von SPD und GAL eher schlecht als recht herbeigeredete – nennen wir es: hässliche Fratze des Investors auf Asklepios so ganz und gar nicht passt. Meine Damen und Herren, Ihre Mobilmachung der Öffentlichkeit wird ins Leere laufen. Dasselbe gilt für Ihre abenteuerlichen Rechenkünste, die Sie uns in diesen Tagen in zahlreichen Pressemitteilungen und Enthüllungen hier vorlegen. Ich sage Ihnen hierzu klipp und klar: Asklepios bringt Kapital ins Unternehmen, das dringend gebraucht wird, und zwar in beträchtlichem Umfang.
Ach, Herr Dr. Petersen: "Einen Euro" – das ist doch wirklich aberwitzig.
Da steht ein Euro drin? Zeigen Sie mir die Stelle, wo da "ein Euro" als Kaufpreis steht. Das würde ich gerne einmal sehen, Herr Dr. Petersen.
337 Millionen Euro ist der Gesamtkomplex und eine Investitionszusage von 150 Millionen Euro, ein Wertzuwachs, der enorm ist.
Herr Dobritz, noch einmal: Sich vor diesem Hintergrund vor die Öffentlichkeit zu stellen und zu behaupten, es werde etwas verschenkt, ist meines Erachtens nicht nur für einen Haushaltspolitiker eher neben der Sache, denn Sie wissen es besser. Sie kennen die Zahlen, Herr Dobritz.
Was sind das eigentlich für finanzpolitische Nebelkerzen, wenn Sie den in dieser Summe enthaltenen Kaufpreis von knapp 320 Millionen Euro unterschlagen und so tun, als sei die Erbbaurechtsstellung für die Krankenhausimmobilien quasi gratis erfolgt? Nichts ist daran richtig. Wenn Sie sich mit den Dingen etwas sorgfältiger befasst hätten, dann würden Sie schnell erkennen, dass aus dem
Gesamtpaket einschließlich Erbbaurecht mit einem ersten Schritt 200 Millionen Euro zur Entschuldung der Besitzanstalt eingebracht werden können. Darüber hinaus werden auch weitere beachtliche Beträge zu einem späteren Zeitpunkt garantiert oder an das Betriebsergebnis geknüpft. Auch hierin liegt nichts Anstößiges oder Kritikwürdiges, wenn spätere Ausschüttungen an Betriebsergebnisse geknüpft werden.
Meine Damen und Herren von der Opposition, in Ihrem sportlichen Eifer, den Kaufpreis für den LBK mit aller Macht auf Null herunterzurechnen, übersehen Sie schlicht die realen Zuflüsse zur Tilgung des Landeshauptkassenkredites und zur Bewältigung der Lasten der Altersversorgung. Doch nicht nur das: Sie verschließen auch die Augen davor, dass sich die Kaufpreisanpassung über eine fünfjährige Periode erstreckt
und damit ein Interessensgleichlauf aller Beteiligten garantiert ist, denn kein Unternehmer in diesem Land mit einer derartig hohen Personal- und Strukturverantwortung fährt einen Betrieb mutwillig gegen die Wand, nur um die Kaufpreisminderung zu realisieren. Das ist aberwitzig.
Meine Damen und Herren, ich fasse zusammen: Alle Fraktionen hier im Hause sehen offenbar keine wirkliche Alternative zu einer Trennung in Besitzanstalt und Betriebsgesellschaft. Das hatten ja auch Sie im Vorwege das eine oder andere Mal gefordert, beziehungsweise die Hansestadt solle sämtliche Verbindlichkeiten übernehmen,
einfach so, ohne irgendeine andere Gegenfinanzierung oder einen Investor. Keine der Fraktionen hier im Hause hat bislang auch nur ansatzweise den Versuch unternommen, einmal darzulegen, dass eine Minderheitsbeteiligung durch einen Investor eine annähernd substanzielle Kapitalzufuhr gebracht hätte. Ich denke, über 25 Prozent und 49,9 Prozent müssen wir im Hause nicht mehr streiten. Das ist keine Alternative und alle wissen deshalb auch: Die Volksinitiative "Gesundheit ist keine Ware" zielt auf ein virtuelles Konstrukt. Es ist das Wolkenkuckucksheim gewerkschaftlicher Ambitionen und das Schlimme daran ist, meine Damen und Herren: Die 110 000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner werden von den Initiatoren hierüber völlig im Dunkeln gelassen.
– Herr Präsident, dann nehme ich einen Satz und 30 Sekunden für die Abschlussbemerkung:
Der LBK hat dieses Jahr einen Liquiditätsbedarf von 108,6 Millionen Euro gehabt. Nur knapp 40 Millionen Euro, nämlich exakt 39,2 Millionen Euro, sind, mittelbar oder unmittelbar, dem Altersstrukturprob
lem zuzuordnen. Ich denke, diese Zahlen sprechen für sich. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Brinkmann, Frau Dr. Freudenberg, zunächst darf ich Ihre freundliche Begrüßung, die mir zuteil geworden ist, höflich erwidern.
Die vorliegende Drucksache gibt meines Erachtens einen eindrucksvollen Überblick über Struktur, Angebot und Leistung der psychiatrischen Versorgung in Hamburg. Natürlich kann man über deren Zustand trefflich streiten; das wurde auch eben hier deutlich. Heftige Kritik über die Qualität der Behandlung psychisch kranker Menschen ist ebenso deutlich zu vernehmen wie die lobende Anerkennung der in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten erreichten Fortschritte in der Psychiatrie.
Die Frage nach dem Zustand der Psychiatrie findet, wie die öffentliche Debatte auch im Zusammenhang mit dieser Drucksache zeigt, offenbar viele Antworten. Zweifellos hat sich die Psychiatrielandschaft in Hamburg und in Deutschland in den vergangenen 25 Jahren grundlegend verändert. Wie die zur Debatte stehende Drucksache dokumentiert, ist ein weitgehender Wandel von der wohnortfernen Verwahrpsychiatrie in Landeskrankenhäusern und großen Heimen zur wohnortnahen Gemeindepsychiatrie in dezentralisierten und überschaubaren Einheiten erfolgt und das ist gut so. Sowohl in der klinischen als auch in der komplementären außerklinischen psychiatrischen Versorgung – es ist richtig, dass da die Zuständigkeit bei der BSF liegt – sind erhebliche Fortschritte zu verzeichnen.
Meine Damen und Herren! Gemäß Koalitionsvertrag hat die Umsetzung der vorgesehenen Psychiatrieplanung für den Senat weiterhin Priorität. Dass dieser Prozess voranschreitet, belegen die im August vollzogenen Erweiterungen der psychiatrischen Abteilungen des Asklepios Westklinikum Hamburg in Rissen – es wurde heute schon
genannt – zur Vollversorgung des gesamten Bezirks Altona sowie die im Oktober gefeierte Eröffnung der psychiatrischen Abteilung im Albertinen-Krankenhaus, welche bereits heute die Stadtteile Schnelsen und Niendorf und ab 2004 alle nördlichen Stadtteile des Bezirks Eimsbüttel voll und umfänglich versorgen werden.
Wenn das umgesetzt ist, werden 67 Prozent der Hamburger Bevölkerung durch dezentral sektorisierte Krankenhausabteilungen psychiatrisch versorgt werden. Hier belegt Hamburg im Vergleich mit den anderen Bundesländern eine Position in der Spitzengruppe. Der starke Ausbau ambulanter Versorgungsangebote sowohl in der klinischen als auch in der außerklinischen Psychiatrie hat zu einer spürbaren Enthospitalisierung beigetragen. Gleichsam haben viele gesetzliche Maßnahmen dazu geführt, dass die – nennen wir sie einmal – Stigmatisierung psychisch kranker Menschen und deren Benachteiligungen im Vergleich zu somatischen Krankheiten deutlich zurückgegangen und den Bedürfnissen der psychisch Kranken zunehmend Rechnung getragen worden ist.
Wo also liegen bei solch fortschrittlicher Entwicklung der Versorgungsstrukturen die Probleme? In Hamburg ist unbestritten, dass es trotz des in den zurückliegenden Jahren erfolgten Ausbaus der klinischen Kinder- und Jugendpsychiatrie in diesem Bereich noch Defizite gibt; dies wurde heute auch angesprochen. Dies hat nicht erst dieser Senat erkannt, aber für diesen Senat hat die Einrichtung eines dritten Standorts für Kinder- und Jugendpsychiatrie mit 24 Betten und acht teilstationären Behandlungsplätzen auf dem Gelände des AK Harburg hohe Priorität. Dies unterstreichen nicht nur die dafür bereitstehenden Investitionsmittel, sondern auch die vom LBK Hamburg vorgezogene, für Anfang 2004 geplante, Realisierung eines ambulanten und teilstationären Versorgungsangebots an diesem Standort.
Doch über die Betrachtungen und die Bewertung der Hamburger Strukturen der psychiatrischen Versorgung hinaus drängt heute, fast 30 Jahre nach der Psychiatriereform, eine weitaus grundlegendere Feststellung zunehmend in den Vordergrund. Mit der umweltbedingten Zunahme der Risikofaktoren für eine psychische Erkrankung steigt insbesondere die Zahl der Menschen, die unter reaktiven Neurosen, Belastungsstörungen und gerontopsychiatrischen Erkrankungen leiden. Aber auch immer mehr Suchtkranke bedürfen psychiatrischer Behandlung. Die Zahl der psychiatrischen Behandlungen nimmt insgesamt deutlich zu.
Gleichsam kann nicht verleugnet werden, dass sich gerade im Verlauf der jüngeren Vergangenheit die gesellschaftlichen, ökonomischen und politischen Rahmenbedingungen gewandelt haben, in denen sich die Psychiatrie heute und in Zukunft bewegen muss. So führt bei stetig steigenden Fallzahlen in der Psychiatrie das insbesondere seit der zweiten Hälfte der Neunzigerjahre immer stärker in den Vordergrund drängende Primat der Ökonomie in der gesundheitlichen Versorgung zu immer kürzeren Verweildauern im Krankenhaus. Auch bei der im Sinne der Psychiatriereform optimierten Versorgungsstruktur ist jedoch zu hinterfragen, ob diese, nicht nur von den Kostenträgern nachhaltig geforderte, Entwicklung den Beleg für eine tatsächlich verbesserte Qualität in der psychiatrischen Versorgung insgesamt liefert. Schließlich mehren sich inzwischen die Hinweise, dass ein nicht unerheblicher Teil der zunehmenden Behandlungsfälle auf Wiedereinweisungen nach kurzer Verweildauer zu
A C
B D
rückzuführen ist, was immerhin ein Hinweis dafür sein könnte, dass die Menschen – nennen wir es einmal so – kränker aus dem Krankenhaus entlassen werden. Somit wird es in den nächsten Jahren, also in Zeiten begrenzter finanzieller Mittel, vorrangig darum gehen müssen, die psychiatrische Versorgung qualitativ weiterzuentwickeln, denn gerade in einer Großstadt wie Hamburg, deren psychiatrisches Versorgungssystem den Betroffenen eine Vielzahl von Möglichkeiten der Behandlungen, Beratungen und Unterstützung bietet, ist vor der alleinigen Ausweitung der psychosozialen Versorgungsstruktur vor allem die Qualitätsverbesserung des vorhandenen Angebots anzustreben. Und so stehen wir mal wieder, wie überall im Gesundheits- und Sozialwesen, vor der Herausforderung, wie angesichts knapper werdender Ressourcen die Qualität der Leistungen nicht nur gesichert, sondern noch weiter gesteigert werden kann.
Dazu gehört, auch im Zusammenhang mit der Gesundheitsreform – das wurde heute schon angesprochen –, möglichst keine zusätzlichen Hürden für psychisch und insbesondere psychisch chronisch Kranke zu schaffen. Hier dürfen die neuen Regelungen des Zugangs zu fachärztlicher Behandlung und der Zuzahlung bei den Betroffenen, unter denen es – sei es aus Erfahrung oder krankheitsbedingt – häufig zu Misstrauen und Ablehnung gegenüber Hilfeleistungen kommt, zu keiner weiteren Abkehr vom Hilfesystem beitragen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gerade bezogen auf psychisch Kranke hat es immer etwas Willkürliches und Abstraktes, wenn man versucht, die jeweils individuellen und besonderen Lebensgeschichten, Leidenszustände und Behandlungsverläufe nach bestimmten Kriterien in Gruppen zusammenzufassen. Dennoch gilt es jetzt, qualitative Maßstäbe zur Definition zukünftiger Standards in der psychiatrischen Versorgung zu setzen, und ich bin überzeugt, dass ich dazu aus diesem Hause mit großer Unterstützung rechnen kann. Insofern danke ich Ihnen für Ihre ausgesprochen "hohe Aufmerksamkeit" bei diesem offenbar für alle Zuhörer doch sehr interessanten Thema. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Um das vielleicht auch noch einmal kurz festzuhalten, Herr Maaß, es ist richtig, die Akte habe ich dann zur Wasserschutzpolizei gegeben. Das Fachamt hat sie mir vorgelegt und ich habe dann entschieden, dass sie zur Wasserschutzpolizei geht. Also, es ist nicht korrekt, dass hier unterstellt wird, das sei an meinem Schreibtisch vorbeigegangen.
Der Senat hat mittlerweile zum Sachverhalt von sechs Kleinen Anfragen, einer Großen Anfrage sowie bei einer ausführlichen Behandlung des Themas in der AprilSitzung des Umweltausschusses ausgiebig Stellung genommen und dort jeweils auch seine Bewertungen und Interpretationen von Mengenangaben, Probeentnahmen, Grenzwerten und fachlichen Abwägungskriterien vorgenommen. Dem ist nichts grundlegend Neues hinzuzufügen, auch angesichts der Tatsache, dass wir uns hier im Hause noch zu gegebener Zeit mit dem diesbezüglichen bürgerschaftlichen Aktenvorlageersuchen befassen werden und die strafprozessualen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Hamburg noch andauern. Im Übrigen auch gegen meine Person.
Wir sollten aber am heutigen Tage bei der Diskussion der Großen Anfrage der GAL-Fraktion mit voreiligen Schlussfolgerungen oder eilfertigen politischen Bewertungen oder gar den Schuldzuweisungen, die heute vorgenommen worden sind, doch etwas zurückhaltend bleiben. Ich habe gerade eben auch vernommen, dass hier das Strafmaß von bis zu fünf Jahre Haft noch einmal verdeutlicht wurde, dass hier rechtswidrig gehandelt worden sein soll und es der größte Umweltskandal seit langem ist. Ich meine, mit solchen Äußerungen sollte man doch etwas vorsichtiger sein.
Transparenz und Aufklärung sind wichtig, um der Fachöffentlichkeit und der parlamentarischen Öffentlichkeit das notwendige Faktenwissen an die Hand zu geben, das für eine politische Einordnung dieser Maßnahme im Zuge der Airbuserweiterung notwendig ist. Ich betone aber auch nicht ohne Grund: Die Detailversessenheit und Akribie Einzelner darf nicht dazu führen, dass hier dem blinden Eifer einer politischen Kampagne und einer persönlichen Diffamierungsstrategie gegen Senatsvertreter, aber auch gegen einzelne Repräsentanten der öffentlichen Unternehmen, freier Lauf gelassen wird. Ich bitte daher alle hier im Hause eindringlich, die notwendige politische Diskussion um die Abwassereinleitung auf einem seriösen Niveau zu führen. Ich möchte noch zwei Punkte anmerken.
Erstens: Es wird in diesem Zusammenhang immer wieder zugespitzt gefragt: Ist Kostenminimierung im Unternehmen wichtiger als Umweltschutz? Hierzu sage ich ein klares Nein. Natürlich hat der Umweltschutz als einer unserer Lebensgrundlagen existenzielle Bedeutung. Das
ist keine Frage. Andererseits darf aber auch nicht verkannt werden, dass eine Großbaustelle, die für das Gemeinwesen in Hamburg erste Priorität hat, nicht ohne gründliche Interessenabwägung und eindeutige Fakten hätte stillgelegt werden können. Wir hätten uns dann völlig zu Recht den Vorwurf machen lassen müssen, dass wir total wirklichkeitsfremd sind.
Zweitens und letztens: Ich sehe unser fachbehördliches Vorgehen durch die in der Anfrage enthaltenen Angaben in vollem Umfang bestätigt. Insbesondere die Daten der Einleitung nach Inbetriebnahme der Abwasserbehandlungsanlage am 19. April 2003 zeigen doch, dass das Vorgehen richtig war. Das auf der Grundlage der wasserrechtlichen Erlaubnisse zwischen dem 22. Januar und dem 19. April 2003 ohne Nitrifikation eingeleitete Baustellenwasser unterlag genau der hier geschilderten Interessenabwägung. Insofern, denke ich, ist uns hier, mir und der Behörde und dem Senat, nichts vorzuwerfen. – Vielen Dank.
Herr Rosenfeldt, Sie haben gerade gesagt, man solle sich eher auf eine politische Diskussion konzentrieren und nicht auf eine juristische. Ich möchte Folgendes klarstellen: Hier wird eine juristische Diskussion in den Vordergrund gehoben. Wenn hier angeführt wird, dass in dem Gutachten von Herrn Sekoulov – ich wollte eigentlich nicht über Tatsachen, Zahlen und Fakten sprechen – offenbar eine Zehnerpotenz, also eine Verrechnung stattgefunden hat, dann mag das ein Vorwurf sein, der offensichtlich zunächst die Mitarbeiter der Behörde treffen soll, weil man diesen Fehler nicht gesehen habe. Ich möchte mich ganz klar dagegen verwahren und stelle mich vor meine Mitarbeiter,
A C
B D
damit hier nicht in irgendeiner Art und Weise versucht wird, die Behördenleitung von dem Fachamt und den Leuten in der Behörde zu trennen.
Nicht nur, dass ich jetzt quasi die Gelegenheit wahrnehmen möchte, mich vor die Behörde zu stellen, aber eines ist klar: Wenn es wirklich ein solcher Irrtum, eine Verrechnung gewesen sein sollte, dann ist hier über einen Vorwurf von Umweltkriminalität überhaupt keine Diskussion zu führen, dann handelt es sich um einen Irrtum. Wir sind dann noch nicht einmal im Vorsatzbereich, sondern – wenn – bei Fahrlässigkeit. Insofern ist es schon ein Unding, hier ständig eine juristische, keine politische, sondern eine umweltkriminalpolitische Diskussion in den Vordergrund zu heben. Das ist meines Erachtens eine ziemliche Unverschämtheit und deswegen möchte ich das hier noch einmal klar zum Ausdruck bringen.
Das, was bislang in dieser Diskussion gebracht wurde, ist quasi in gewisser Weise blinder Eifer, und ich sage noch einmal, dass hier Zurückhaltung geübt werden sollte. Herr Rosenfeldt, Sie meinen, in Ihrem Wortbeitrag süffisant irgendetwas über meine Nebentätigkeiten einfließen lassen zu müssen. Ich habe keine Nebentätigkeiten durchgebracht, wie Sie mir das unterstellen. Ich versuche, das klarzustellen, und wiederhole es an dieser Stelle. Insofern wird es auch nicht besser, wenn Sie in irgendwelchen Nebensätzen meinen, darauf hinweisen zu müssen. Die Lacher sind auf Ihrer Seite, aber es ist sehr unseriös.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist schon erstaunlich, was man sich bei diesem Thema, insbesondere von Herrn Dr. Petersen und seinen Fraktionskollegen, auch heute wieder anhören musste. Ich empfinde diesen Antrag als zutiefst unaufrichtig und auch als eine gesundheitspolitische Zumutung. Bei diesen Debatten wird lediglich immer wieder vorgegeben, das Wohl des allseits geliebten hamburgischen Unternehmens LBK liege Ihnen am Herzen. Herr Dr. Petersen, mit diesem Antrag haben Sie sich quasi geoutet. Das liegt Ihnen hier nicht am Herzen, sondern in Wahrheit sind Sie nicht der gesundheitspolitische, sondern der gewerkschaftspolitische Sprecher Ihrer Fraktion in dieser Geschichte.
Man muss auch hier weiter die Wahrheit sagen. Es geht nicht darum, mit diesem Antrag etwas auszusetzen, sondern Sie wollen den Verkauf dauerhaft vereiteln, obwohl Sie wissen, dass der LBK ohne diese Restrukturierung überhaupt nicht überlebensfähig ist und somit auch Ihr verantwortliches Handeln perspektivisch hunderte, wenn nicht sogar tausende von Arbeitsplätzen in diesem Unternehmen gefährden würde.
Die SPD-Fraktion versucht hier, Fakten zu schaffen, weil sie sehr genau weiß, auf welch dünnem rechtlichem Eis sie sich bewegt. Da das Volksbegehren keinerlei aufschiebende Wirkung, also keinen Suspensiveffekt entfaltet, setzt man auf die normative Kraft des Faktischen und versucht, so viele Fakten wir irgend möglich zu schaffen. Das wird nicht funktionieren, denn es ist immer wieder hier im Hause gesagt worden – auch heute noch einmal -, dass die Rahmenbedingungen, unter denen wir dieses inhaltlich überaus anspruchsvolle und differenzierte Thema LBK-Teilprivatisierung zu sehen haben, überhaupt nicht von diesem Senat oder von diesem hier sprechenden Gesundheitssenator gesetzt worden sind – auch Sie, Frau Brinkmann, wissen das genauso gut wie Herr Dr. Petersen, Sie kennen doch aus jahrelanger eigener Anschauung die Wahrheit und wissen um die Fakten –, sondern der rotgrüne Senat hat seinerzeit viel zu spät auf die Bremse getreten, um die Umstellungen der Altersversorgung zu veranlassen. Seit Mitte der Neunzigerjahre dreht sich über die Kreditmittel der Landeshauptkasse eine Schuldenspirale hoch, wie es heute auch schon immer wieder gesagt wurde.
A C
B D
A C
B D
A C
B D
A C
B D
Herr Dr. Petersen, kurz zu Ihnen. Ich wollte eigentlich nicht wieder diese Zahlenlitanei wiederholen, aber eines ist ganz klar. Sie sagen, dass hier Gewinne gemacht würden. Sie ziehen da etwas aus der Tasche, wenn Sie das um die aufgelaufenen Verluste bereinigen; aber das kann man doch nicht machen.
Sie reden von Überschüssen. Es gibt zum 31. Dezember 2002 ein Bilanzdefizit von 189 Millionen Euro; da kann man doch nicht von Gewinnen sprechen.
Im Übrigen wurde auch von Herrn Dr. Petersen die Sorgfaltspflicht genannt, die alle Hamburger Senate gerade bei diesen gesundheitspolitischen Fragen vorher ausgezeichnet hat. Ich frage Sie, wo denn die Sorgfaltspflicht nach 1995 war. Warum wurden nicht die entsprechenden Weichen gestellt, um dieses Problem, das wir heute in riesigen Ausmaßen haben, von vornherein abzuwenden?
Ich verwahre mich ausdrücklich gegen die Anwürfe, der Senat verletze demokratische Grundsätze; Herr Kerstan hat das durchblicken lassen. Der Senat dieser Stadt ist dazu bestellt, in dieser Stadt und für diese Stadt die Weichen für die Zukunft zu stellen und er ist von Amts wegen zum Handeln berufen und wir werden handeln.
Angesichts der Größe, der Beschäftigungszahl, der fachlichen Bedeutung und des Innovationspotentials des Unternehmens LBK fordere ich Sie auf, uns hierin zu unterstützen und nicht ständig diese destruktive Blockadehaltung aufrechtzuerhalten. Ich weiß gar nicht, warum Sie die Zahlen und die Situation nicht wahrhaben wollen.
Eine Sache, die heute noch nicht angesprochen wurde, auch das muss in diesem Hause einmal klargestellt werden: In Berlin sitzt Ihre Parteigenossin Ulla Schmidt und setzt für die deutschen Krankenhäuser 2004 den beschämenden Budgetwert von 0,02 Prozent fest. Das ist in den Vorreden heute noch nicht thematisiert worden. Das bedeutet, dass hier eine Krankenhausfinanzierung stattfindet, die sämtliche Häuser, nicht nur in Hamburg, in riesige Bedrängnis bringt und im Übrigen real gesehen eine Verlustgrößenordnung von mindestens 3 bis 4 Prozent des Gesamtbudgets darstellt, und das müssen die Häuser verkraften. Das heißt, wir gehen nächstes Jahr in eine deutliche Minusrunde.
Diese Minusrunde kann logischerweise noch in keiner Planungsrechnung enthalten sein, sodass im Grunde genommen zu den strukturellen Problemen, die der LBK derzeit hat, diese Minusrunde noch on top obendrauf kommt. Wieso verschließen Sie ständig die Augen? Wenn Sie der Auffassung sind, dass im Grunde genommen alles ausgesetzt werden sollte, dass wir uns hinlegen und noch einmal zwei Jahre warten sollten, wenn Sie womöglich der Auffassung sind, dass gar nichts gemacht werden soll, sondern dass das ein Problem der Stadt sei, warum beantworten Sie dann in diesem Hause nach mittlerweile vier Debatten nicht die Frage, woher das Geld dann kommen soll?
Das ist völlig aberwitzig und eine derartige Scheindiskussion, die hier geführt wird, die durch nichts zu überbieten ist, und das kann man so auch nicht weiter mitmachen. Ich verstehe nicht, warum die Leute in Ihrer Fraktion nicht willens und in der Lage sind, sich endlich einmal die Zahlen anzusehen und dieses Schüren von Ängsten zu vermeiden, dass der private Klinikbetreiber, wie es eben gesagt wurde, seine privaten Interessen über die Gesundheit dieser Stadt stelle; das ist aberwitzig. Wer garantiert denn für die Qualität? Das sind doch nicht die Stadt oder der Staat, es sind doch die Krankenkassen, die die Qualitätssicherung durchführen. Das wird von Ihnen einfach nicht zur Kenntnis genommen, sondern nur gesagt, wir wollen den LBK behalten.
Dann wird noch jovial gesagt, man sehe ja, dass hier durchaus ein Problem bestände, und insofern sei man bereit, …
Ich sehe, dass das Thema offensichtlich nicht von Interesse ist. Es geht ja auch nur um quasi 1 Milliarde Euro, die dann irgendwo aus dem Haushalt kommen müsste.
Ein Satz noch dazu: Wenn Sie sagen, Sie seien durchaus der Auffassung, es gebe Probleme und man müsse zumindest 49 Prozent abgeben, so ist das eine Scheindiskussion. Es stellt sich nicht die Frage von 49 Prozent, sondern, wenn überhaupt, nur die Frage von 75 oder 25 Prozent. Kein Investor wird in ein Unternehmen mit diesen Problemen und mit der Zukunft, die in Berlin zurzeit gesetzt wird, mit 49 Prozent hineingehen, das Kapital auf den Tisch legen und dann nicht mitreden dürfen.
Das ist aberwitzig und eine Scheindiskussion und insofern kann ich Sie nur auffordern, diesen Antrag zurückzunehmen und endlich zur Realität zurückzukommen. Gucken Sie sich die Zahlen an, wenden Sie sich an mich, ich helfe Ihnen da gerne, wir können uns das zusammen angucken, aber hören Sie auf, diese Diskussion zu führen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Um etwas mehr Ruhe hineinzubringen, zu
A C
B D
nächst ein paar Fakten. Die Fakten sprechen landläufig für sich. Mit rund 2000 Hektar Gesamtfläche und fast 36 000 Gartenparzellen – das wurde schon gesagt – sind die Kleingartenanlagen in Hamburg der flächenmäßig zweitwichtigste Bestandteil des Hamburger Grünsystems nach den Parkanlagen. Gute Zahlen, Frau Dr. Schaal. Sie sind damit ein wichtiges Element des grünen Netzes – das bestreitet keiner – unserer Stadt und tragen ganz wesentlich zum Image der grünen Großstadt Hamburg bei. Aufgrund ihrer ökologischen, aber insbesondere wegen ihrer sozialen Bedeutung unterliegen sie einem besonderen Schutz nach dem Bundeskleingartengesetz. Dort ist in den Paragraphen 14 und 16 geregelt, dass bei einer Inanspruchnahme von Kleingärten für andere städtebauliche Nutzungen unmittelbar zum Zeitpunkt der Räumung Ersatzflächen von der Kommune bereitgestellt werden müssen. Auch Hamburg unterliegt grundsätzlich dieser Vorschrift. Wegen seiner besonderen Situation als Stadtstaat und des dynamischen Wachstums, insbesondere in den Sechzigerjahren, hat die Freie und Hansestadt Hamburg aber mit dem Landesbund der Gartenfreunde bereits im Jahre 1967 den sogenannten 10 000er-Vertrag als privatrechtliche Interpretation der Ersatzlandbereitstellung abgeschlossen. Dieser Vertrag wurde bekanntlich in den Folgejahren bis heute entsprechend verlängert. Der jetzige Senat hat im März 2002 mit dem Landesbund einen Anschlussvertrag unterzeichnet, dessen Laufzeit noch bis Ende 2006 gilt.
Meine Damen und Herren, im Rahmen der Zielsetzung „Wachsende Stadt“ werden für die Entwicklung von neuen Arbeitsstätten und Wohnungsbauflächen auch heutige Kleingartenanlagen auf ihre Eignung für eine zukunftorientierte städtebauliche Entwicklung geprüft. Ich versichere Ihnen, dass hierbei strenge Maßstäbe hinsichtlich der Eignung, des Bedarfes – das ist ja wichtig – und darüber hinaus der Sozialverträglichkeit angelegt werden. Sie können sicher sein: Hier machen wir uns die Sache nicht leicht.
Meine Damen und Herren, vom derzeitigen Gesamtbestand im Umfang von 35 700 Parzellen sind zirka 33 500 ersatzlandpflichtig. Sie werden auch in Zukunft zur Deckung des Kleingartenbedarfs in Hamburg benötigt. In Verbindung mit der hier schon angesprochenen Mobilisierung von Wohn- und Gewerbeflächen in der ersten und zweiten Tranche hat sich der Senat mit den Auswirkungen auf die Kleingärten befasst. Das ist richtig. Er hat den Grundsatz festgelegt, dass zur Verlagerung der für die zur Stadtentwicklung unvermeidbar zu räumenden Kleingartenflächen ein Flächenpool zu schaffen sei. Ein entsprechender Auftrag ist an die Fachbehörden erteilt worden und über den Sachstand soll der Senatskommission spätestens bis zum vierten Quartal 2004 berichtet werden. Bei der Bereitstellung von Ersatzlandflächen sollen auch die Möglichkeiten der Unterbringung von Ersatzkleingärten auf unmittelbar an der Landesgrenze in Niedersachsen und Schleswig-Holstein liegende Flächen berücksichtigt und geprüft werden.
All diese Dinge sind also in der Prüfung und diese Überlegungen werden Eingang in die von meiner Behörde bereits begonnene Fachplanung Kleingärten finden, die einerseits als Steuerungsinstrument des Senates gemäß Paragraph 6 Nummer 1 des Bezirksverwaltungsgesetzes gegenüber den Bezirken zur Umsetzung der Senatsziele eingesetzt wird. Andererseits konkretisiert gerade diese Fachplanung aber auch gegenüber dem Landesbund der Gartenfreunde die gesetzlichen und vertraglichen Hand
lungsspielräume und gewährleistet so die kontinuierlich planerische Absicherung der Kleingartenentwicklung in Hamburg.
Die Fachplanung Kleingärten wird von der BUG zusammen mit der Flächenpoolbildung erarbeitet und frühestens im vierten Quartal 2004 vorgelegt werden. Die Fachplanung wird dann auch Antwort geben auf die Fragen der SPD-Fraktion aus ihrem Zusatzantrag 17/2931 zur Bürgerschaftsdrucksache 17/2731. Aus Gründen der begrenzten Personalkapazität ist eine frühzeitigere Bearbeitung und Veröffentlichung nicht möglich.
Meine Damen und Herren, die aktuellen Presseberichte und die Veröffentlichung einer langen Liste von Kleingartenanlagen, die der Senat angeblich räumen will, sind falsch.
Nein, zurzeit nicht. Später.
Noch einmal: Die Pressemitteilungen sind falsch. Sie können das unschwer der Antwort auf die Große Anfrage entnehmen. Sie müssen dies nur lesen. Die vom „Hamburger Abendblatt“ veröffentlichte Liste bezieht sich auf Anlagen, die hinsichtlich ihres Potenzials für eine Parzellenteilung und damit eine Optimierung der Flächenausnutzung für Kleingartenzwecke geprüft werden soll. Ich betone an dieser Stelle ausdrücklich, dass es sich um einen Prüfauftrag handelt und dass hier keineswegs vorschnell Fakten geschaffen worden sind. Diese Prüfung ist notwendig und sachgerecht. Sie verfolgt einen zweifachen Zweck, denn es ist mit dem Landesbund der Gartenfreunde im aktuellen Anschlussvertrag auch geregelt, dass die durch Teilung gewonnenen Parzellen auf die Ersatzlieferung der Stadt angerechnet werden. Zugleich ist die sinnvolle Verdichtung, die gerade eben auch erwähnt wurde, in den Kleingartenanlagen ein vertretbarer Weg, um den Flächenverbrauch in der freien Landschaft zulasten der Landwirtschaft und des Landschaftsschutzes zu verringern.
Meine Damen und Herren, Presseberichte, wie die der letzten Wochen, schaffen Verunsicherung bei allen Kleingärtnern. Dies kann angesichts der konkreten Faktenlage und des klar begrenzten Anteils der von Prüfaufträgen betroffenen Parzellen nicht so einfach hingenommen werden. Auf der Jahreshauptversammlung des Landesbundes am 12. Juni – das wurde ja mehrmals angesprochen –, bei der Herr Mettbach und ich zu Gast waren, haben mein Kollege und ich deshalb eine erste große öffentliche Diskussion genutzt, um durch Sachinformationen und Darstellung der konkreten Planungen den entstandenen Irritationen wirksam entgegenzutreten.
Herr Abgeordneter Kleist, wenn ich Sie da direkt ansprechen darf, Sie selbst wissen, wie sensibel die Mitstreiter und Kollegen im Landesbund auf diese Fragen eingegangen sind. In Ihrer langjährigen politischen Tätigkeit haben Sie aber auch immer wieder – wenn ich das so sagen darf – hier bitter erfahren müssen, dass ein rotgrü
ner Senat und hier auch besonders Ihre eigenen Parteifreunde und Genossen genau diese notwendige Sensibilität oftmals vermissen ließen. Als Vorsitzender des Landesbundes haben Sie jetzt uns, dem Senat, Ihre konstruktive Zusammenarbeit im Rahmen des bestehenden Vertrages zugesichert und ich möchte deshalb an dieser Stelle einmal an die Verantwortung auch Ihrer Fraktion hier im Hause appellieren.
Meine Damen und Herren, begleiten Sie die bevorstehenden Diskussionen kritisch, gar keine Frage, wie es sich für die Opposition auch gehört, aber bleiben Sie, Frau Dr. Schaal, wenn ich das sagen darf, bei den Fakten und stülpen Sie der Vielzahl von unnötig verunsicherten Parzellenbesitzern keine parteipolitisch motivierte und völlig überzogene Enteignungsdiskussion über.
Meine Damen und Herren, der Senat wird im Rahmen der wachsenden Stadt gemeinsam mit dem Landesbund der Gartenfreunde die künftige Bedeutung der Kleingärten für die Lebens- und Wohnqualität in Hamburg entwickeln. Eine nachhaltige Stadtentwicklung erfordert eine koordinierte Entwicklung aller Flächennutzungen und eine kooperative Zusammenarbeit mit den Betroffenen.
Unser Anliegen an die Wilhelmsburger Kleingärtner ist das Sammeln von Vorschlägen, wie sie sich 2013 mit ihren Kleingärten innerhalb der großen Gartenschau präsentieren können.
Meine Damen und Herren, Sie sehen, es gibt viel zu tun, aber der Senat hat eine Vision von einer wachsenden Stadt, in der die Kleingartenanlagen einen festen und dauerhaften Platz haben werden. Insofern danke ich Ihnen recht herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.
Wenn ich mir das von hier erlauben darf: Eine Frage? – Nein? – Wenn sonst keine Fragen sind, bedanke ich mich.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Ziele des Sauberkeitskonzeptes sind offenbar mehr oder weniger unstrittig. Die Akteure sind klar benannt und entsprechend vernetzt. Die einzelnen Instrumente des Maßnahmenkonzeptes sind aufeinander abgestimmt und last, but not least: die Finanzierung steht.
Meine Damen und Herren, was in den vergangenen Wochen und Monaten auf den Weg gebracht worden ist, kann mit Fug und Recht als eine effektive Bündelung des Kräfteeinsatzes, ja geradezu als eine konzertierte Aktion zum Wohle und zum Wohlbefinden der Bürgerinnen und Bürger in unserer Stadt verstanden werden, die hier arbeiten und leben. Die spürbare Reduzierung von Vermüllung, Graffiti und wucherndem Grün ist ein Signal für die Menschen unserer Stadt.
Die sichtbar verbesserte Kooperation zwischen der Stadtreinigung, den bezirklichen und fachbehördlichen Dienststellen ist ein nachhaltiger Beweisantritt für den gemeinsamen Willen, die Dinge auch wirklich anzupacken, selbst wenn die Opposition dies hier anders darstellen will.
Die Verstärkung gemeinnütziger Arbeit und Inanspruchnahme von Beschäftigungsprogrammen macht deutlich, dass hier durchaus kreativ agiert wird. Das werden Sie wohl nicht bestreiten können.
Meine Damen und Herren, der Instrumentenkoffer, mit dem hier zu Werke gegangen wird, ist vielfältig. Die wesentlichen Dinge sind angesprochen worden, die Tütenspender des Projekts Dog-Stations werden angenommen, die Intensivierung der Wildkrautbeseitigung läuft immer stärker an, die zentrale Meldung von wilden Müllablagerungen und Verschmutzungen über die Hotline läuft hervorragend. Hier wird verstärkt im Schanzen- und Karolinenviertel und in den Bereichen Reeperbahn und Sankt Georg gearbeitet. Auf das Beschwerdeaufkommen an der Hotline wird umgehend reagiert. 75 Prozent der Verschmutzungen konnten bereits am Folgetag und 80 Prozent innerhalb von drei Arbeitstagen beseitigt werden.
Das Taubenfütterungsverbot wurde auch angesprochen. Vielleicht zuletzt noch: Die Reinigung von Straßenschildern und Verkehrszeichen trägt in beträchtlichem
Umfang auch zur Erhöhung der Verkehrssicherheit bei. Auch das muss hier einmal gesagt werden.
Ein weiterer Baustein des Sicherheitskonzeptes tritt jetzt in Kraft: Heute hat meine Behörde im amtlichen Anzeiger die Förderrichtlinie für die dauerhafte Beseitigung von Graffiti an privaten baulichen Anlagen veröffentlicht. Dies bedeutet, dass ab sofort Mittel bereitstehen, die von privaten Eigentümern zur dauerhaften Beseitigung von Graffiti abgerufen werden können. Nicht nur bereits bestehende Graffiti können hierdurch entfernt werden, sondern es werden vor allem auch vorbeugende Maßnahmen gefördert, zum Beispiel durch Begrünung von Hauswänden mit Kletterpflanzen oder die Beschichtung mit einem Anti-Graffiti-Film, damit neue Schmierereien dann auch wieder problemlos entfernt werden können. Meine Behörde stellt hierfür in diesem Jahr 350 000 Euro zur Verfügung und verdoppelt – ich betone: verdoppelt – hierbei die Förderquote gegenüber dem Vorjahr von seinerzeit 30 Prozent Übernahme der Reinigungskosten jetzt auf nunmehr 50 Prozent in diesem Jahr.
Meine Damen und Herren! Dies alles schafft die Grundlage für eine neue Qualität von öffentlichem Bewusstsein, für die ich an dieser Stelle allen ausführenden Akteuren einmal ganz herzlich danken möchte. Von entscheidender Bedeutung für diese neue Qualität ist aber der Einsatz des neu formierten städtischen Ordnungsdienstes, auch wenn das der eine oder andere hier im Hause nicht hören mag, der einerseits präventiv wirkt, also die Bevölkerung verstärkt zu Unterlassungen ordnungswidrigen Verhaltens anhält, und zugleich natürlich auch Verstöße konsequent ahndet.
Mit der Senatskonzeption zur Verbesserung von Sauberkeit und Sicherheit in der Stadt ist es gelungen, die Begriffe Law and Order in einer sehr sachorientierten, praxisbezogenen und effizienten Weise umzusetzen, und zwar Effizienz anstelle von Symbolik, öffentliche Sensibilisierung und Problembewusstsein breiter Bevölkerungsschichten anstelle von Sorglosigkeit und einer "Schiet-egal-Mentalität".
Meine Damen und Herren! Ich habe bereits zu meinem Amtsantritt am Beginn der laufenden Legislaturperiode immer wieder betont, dass Umweltpolitik den ideologischen Ballast über Bord werfen muss und die Menschen ganz pragmatisch erreichen sollte. Und lassen Sie mich an eines erinnern, denn immerhin ist am morgigen 5. Juni der Tag der Umwelt: Umweltpolitik kann und darf nicht nur Fachleuten, Wissenschaftlern und Interessenverbänden vorbehalten bleiben, sondern Umweltpolitik findet in der Mitte der Gesellschaft statt.
Daraus folgt zwingend: Praktizierter Umweltschutz fängt vor der eigenen Haustür und im unmittelbaren Lebensumfeld unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger an. Noch anschaulicher, noch unmittelbarer und noch deutlicher kann Politik wohl kaum verstanden werden. Die Senatskonzep
tion zur Sauberkeit der Stadt ist gelebte Umweltpolitik und zugleich Senatspolitik in der Mitte unserer Gesellschaft. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Ganz kurz zu Ihnen, Frau Möller, zur Graffiti-Problematik. Es ist unbestritten, dass wir uns natürlich beim Auflegen des ersten Programms auch gewünscht hätten, dass dieses Programm mehr Erfolg hat und von den Bürgern stärker abgerufen wird. Es ist natürlich immer ärgerlich, wenn so etwas nicht so angenommen wird. Aber man darf nicht vergessen, dass die Förderquote, die seinerzeit ausgebracht wurde, nicht ausreichte. Die Leute hatten schlichtweg nicht das Geld, obgleich eine Förderung ausgesprochen wurde, den Rest zu bezahlen. Es geht nicht nur darum, das Graffiti, das auf den Hauswänden ist, zu beseitigen, sondern man musste sich verpflichten, danach eine entsprechende Beschichtung aufzubringen und/oder Rankgewächse zu pflanzen. Das alles hat einen Kostenblock aufgemacht, der dann vom Restbetrag her gesehen von den Bürgern nicht mehr bezahlt werden konnte. Im Zeitalter leerer Kassen ist das nachvollziehbar. Insofern haben wir uns veranlasst gesehen, noch einmal nachzulegen. Es ist nicht so, wie Sie es darstellen, dass offenbar in der Stadt kein Bedürfnis daran besteht, Graffiti zu beseitigen. Mitnichten. Die Bürger sprechen uns an und wollen, dass wir als Verantwortliche in dieser Stadt in diesem Bereich handeln. Das tun wir. Wenn es dann nicht ausreicht, muss eine weitere Hilfe zur Verfügung gestellt werden. Das versuchen wir mit dem neuen Programm.
A C
B D
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Das Kinderhospiz "Sternenbrücke" ist das erste Kinderhospiz in Norddeutschland, das haben wir gerade schon gehört. Seit 1998 gibt es im nordrhein-westfälischen Olpe bereits eine derart spezialisierte Einrichtung und im kommenden Oktober wird in der Nähe von Bremen eine weitere Einrichtung im norddeutschen Raum eröffnen. Der Senat begrüßt diese Entwicklung außerordentlich, denn es gelingt hierdurch, fachlich qualifizierte Hilfestellungen für Kinder zu etablieren, die an unheilbaren und degenerativen Erkrankungen leiden, bei denen keine kurative Therapie mehr möglich ist.
Das Kinderhospiz “Sternenbrücke“ wird ein Ort sein, der dem Sterben Würde und der Trauer Raum und Zeit geben wird. Vom ersten Kontakt in der Krankheitsphase bis hin zum unmittelbaren Sterbeprozess wird hier etwas ermöglicht, was in der fachpolitischen Diskussion immer wieder aufgegriffen und gefordert wurde, in der Realität jedoch kaum umgesetzt werden konnte. Hamburg hat auf mein eigenes Betreiben in der letztjährigen Bundesgesundheitsministerkonferenz dieses Thema sehr umfassend aufgegriffen und einen einstimmigen Beschluss aller Bundesländer, also 16 : 0, herbeigeführt, der unter anderem der Umsetzung derartiger zielgruppenspezifischer Hospize entsprechend den Vorrang gibt. Mit dem Konzept von "Sternenbrücke" tragen wir hier dieser politischen Intention Rechnung und gehen als Initiatoren des damaligen Beschlusses auch entsprechend konsequent voran.
Meine Damen und Herren, wir haben in Hamburg feststellen müssen, dass hier ein Bedarf für ein Kinderhospiz besteht, von dem aus schwerstkranke Kinder in der letzten Lebensphase begleitet werden und womit schließlich auch deren Eltern und Geschwister
qualifiziert erreicht werden können. An den Kosten für den Umbau des Gebäudes hat sich das Bundesministerium für Gesundheit, Frau Brinkmann erwähnte es, mit 1,6 Millionen Euro dankenswerterweise finanziell beteiligt. Allerdings, und dieses Problem muss man hier auch bei aller Betroffenheit ansprechen, können die Betriebskosten hingegen nur zum Teil über den Hospizpflegesatz der Krankenkassen und der Pflegeversicherung refinanziert werden. Es trifft zu, dass dies bei weitem nicht ausreicht, um die laufenden Kosten der Einrichtung zu decken. Auch die Betreuung und Unterbringung der Eltern und Geschwister wird durch die Kostenträger leider Gottes nicht finanziert. Daher ist das Kinderhospiz auch hier künftig auf Solidarität und die Spenden der Bevölkerung angewiesen.
Meine Damen und Herren, der Senat wird das Kinderhospizprojekt weiterhin sorgfältig begleiten und insbesondere bei den laufenden Bemühungen mit den Kostenträgern soviel Unterstützung wie möglich bieten. Wir werden uns dafür einsetzen, dass hier eine Lösung mit den Kostenträgern herbeigeführt wird, denn auch die Kostenträger müssen einsehen, dass sie sich an einer solchen Einrichtung, die hier im Hause unstrittig ist, auch finanziell beteiligen müssen. – Ich bedanke mich.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir sollten zur Sachpolitik zurückkommen und uns nicht in plumper Symbolik verlieren. Wasser ist keine Ware. Gesundheit ist keine Ware. Wer in diesen Tagen in unserer Stadt etwas auf sich hält, der missbraucht offenbar die Diskussion,
um die Zukunft der großen öffentlichen Unternehmen in geradezu stereotyper Weise für eine abgeschmackte Basar- und Ausverkaufsrhetorik zu nutzen.
Meine Damen und Herren von der Opposition, hören Sie endlich mit dieser billigen Polemik auf, diffuse Ängste in unserer Hamburger Bevölkerung zu schüren.
Wir alle wissen doch, welch enormes gesellschaftliches Mobilisierungspotenzial in den großen, unsere Lebens- und Versorgungsgrundlagen betreffenden Themen wie Wasser, Gesundheit, Energie und Natur liegt. Lassen Sie uns gerade deshalb in der politischen Diskussion hiermit besonders verantwortlich umgehen und eine auf Slogans reduzierte Schwarzweiß-Debatte bitte vermeiden.
Meine Damen und Herren, beim Wasser geht es um nichts weniger als den Stoff, aus dem das Leben ist, oder, wie in der EG-Wasserrahmenrichtline formuliert, um ein gemeinsames Erbe, das es zu schützen und zu bewahren gilt.
Zwei wichtige Umstände zeichnen die Wasserversorgung aus. Das Erste ist das Denken und Handeln in langen Zeiträumen. Wasserversorgung ist bekanntlich kein Tagesgeschäft, sondern ein Auftrag, der über Generationen hinwegreichend zu begreifen ist. Der zweite Umstand betrifft das Streben nach stetiger Qualitätsverbesserung. Die in der allgemeinen Diskussion über die Liberalisierung der Märkte anerkannte Sonderstellung der Wasserversorgung ist deshalb nicht nur in der Technik, sondern auch in den natürlichen Eigenschaften des Wassers selbst begründet. Die langfristige Sicherung der Ressourcen sowie eine umfassende Gewässergütepolitik, die Berücksichtigung des Vorsorgeprinzips bei der Einhaltung der Gebote und Standards der Trinkwasserverordnung und nicht zuletzt die Substanzsicherung der Anlagen machen die Wasserversorgung zu einer herausragenden gesellschaftlichen Aufgabe. Das wird keiner bestreiten.
Wir haben hier in Hamburg gutes Wasser – das wurde vorher hier mehrmals betont – zu vernünftigen Preisen und die Hamburger Wasserwerke sind ein Unternehmen, das sehr effizient privatwirtschaftlich organisiert ist und sich dem Leitbild der Nachhaltigkeit verpflichtet fühlt. Ich möchte hier einige Eckpunkte nennen.
Das Unternehmen liefert naturbelassenes Wasser in bester Qualität und hält dabei die Grenzwerte der Trinkwasserverordnung nicht nur ein, sondern schöpft diese Werte bei weitem nicht aus. Das Unternehmen hat in sein modernes Leitungssystem so gut investiert, dass die Leitungsverluste mit rund 5 Prozent seit nunmehr
20 Jahren im überregionalen und internationalen Vergleich im absolut unteren Bereich liegen. Dieses Unternehmen hat die Preise seit nunmehr sieben Jahren stabil gehalten. Wir alle zahlen für einen Liter Wasser, der es mit jedem Mineralwasser aufnehmen kann, beziehungsweise besser ist als jedes Mineralwasser, nicht einmal 0,15 Cent. Dieses Unternehmen liefert wichtige Beiträge zur Ressourcenschonung, indem es wassersparende Maßnahmen umsetzt.
Meine Damen und Herren, woran lässt sich nun die ganze Aufregung der Oppositionsfraktionen konkret festmachen? Die im Antrag der GAL postulierte Vorgabe des EU-Rechts besteht in Wahrheit nicht. Das, Herr Maaß, wissen Sie meines Erachtens ganz genau.
Mit der Aussage im ersten Erwägungsgrund der Wasserrahmenrichtlinie ist der besondere Schutz des für die Trinkwassergewinnung verwendeten Rohwassers – also Grundwassers oder Oberflächenwassers – angesprochen, nicht aber die Frage, ob die Trinkwasserversorgung öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich organisiert sein muss. Auch sonst enthält das EU-Recht zu der hier in Rede stehenden Frage keine Vorgaben.
Es bleibt also dem hamburgischen Gesetzgeber freigestellt, ob eine Verpflichtung der Trinkwasserversorgung in öffentlich-rechtlicher Organisationsform in Hamburg vorgeschrieben werden soll. Das Hamburgische Wasserversorgungsgesetz enthält bisher keine Aussage zur Wasserversorgung.
Es ist üblich und zur Sicherung der allgemeinen Wettbewerbsfähigkeit geradezu geboten, dass die HWW durch ihre Unternehmensleitung Gespräche am Markt führen. Es ist nichts Verwerfliches, sich ständig über die aktuelle Marktentwicklung zu informieren und gleichzeitig auch zu positionieren. In diesem Rahmen ist es naheliegend und im Übrigen auch gar nicht zu verhindern, dass auch Verbindungen zu und mit anderen Wasserversorgern von der Öffentlichkeit und den Medien aufgegriffen werden. Muss denn ein so gut aufgestelltes Unternehmen wie die HWW Spekulationen über eine Privatisierung oder Teilprivatisierung überhaupt fürchten? Oder ist es in Wahrheit ein Gebot politischer Klugheit,
sich mit allen in Betracht kommenden seriösen Optionen zur strukturellen Weiterentwicklung des Unternehmens rechtzeitig zu befassen?
Im vierten Beteiligungsbericht der Finanzbehörde – der Fortschreibung 2001/2002 – ist klar festgelegt, welche Kriterien der Senat bei der Neuausrichtung der hamburgischen Beteiligungspolitik zugrunde legt. Danach wird die FHH öffentliche Unternehmen nicht aus Finanznot verkaufen, vielmehr sind für die im Beteiligungsbericht angekündigte Überprüfung der Aufgabenerfüllung öffentlicher Unternehmen und einer hierauf bezogenen Privatisierungsentscheidung bestimmte Kategorien gebildet worden, die eine strukturierte Zuordnung als Grundlage für Senatsentscheidungen ermöglichen sollen. Es handelt sich um strukturelle, strategische, standortpolitische und fachspezifische Gesichtspunkte. An diese Überprüfung werden sich dann
weitergehende Überlegungen zu einer Privatisierung oder Teilprivatisierung anschließen. Dieser Gesamtprozess ist noch nicht abgeschlossen. Es gibt daher gegenwärtig in diesem Zusammenhang weder zum An- noch zum Verkauf von Unternehmensanteilen konkrete Planungen oder Entscheidungen des Senats. Das gilt insbesondere für die Hamburger Wasserwerke. Gemäß dem Petitum des bürgerschaftlichen Ersuchens 17/2894 vom 3. Dezember 2002 zur Privatisierung öffentlicher Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen wird der Senat hierüber die Bürgerschaft weiter unterrichten.
Meine Damen und Herren, ich kann Ihnen an dieser Stelle versichern, dass es sich im vorliegenden Fall um eine ziemlich virtuelle Debatte handelt. In der konkreten Realität in Hamburg ist das dem Senat unterstellte Experimentieren mit der Marktfähigkeit des Lebensgutes Wasser in keiner Weise beabsichtigt.
Für operative Hektik besteht deshalb kein Anlass. Wir werden hierüber etwa auch mit dem neuen Regierungsbündnis in Niedersachsen sprechen, weil man sich in der dortigen Koalitionsvereinbarung dafür ausspricht, die Möglichkeiten zur Privatisierung der Wasserversorgung und Wasserentsorgung zu verbessern.
Zurzeit nicht.
Lassen Sie uns zunächst einmal klären und sich uns eingehender damit befassen, was die an Hamburg angrenzenden Länderkollegen mit solchen programmatischen Ansätzen konkret verbinden. International wird in der Diskussion immer wieder auf die Situation in England und Wales verwiesen. Das haben wir heute auch immer wieder gehört. Und in der Tat sind dort seit der vollständigen Privatisierung im Jahre 1989 kontraproduktive Effekte eingetreten. Es wurde von Herrn Maaß genannt, dass die Preise dort deutlich um mehr als 40 Prozent gestiegen, Leitungsverluste mehr als doppelt so hoch wie in Deutschland – bezogen auf Hamburg ist es sogar das Vier- und Fünffache – und die Probleme mit Pestiziden im Grund- und Oberflächenwasser enorm seien. Ob dies allerdings – auch das darf ich hier einmal sagen – ursächlich auf die Privatisierung zurückzuführen ist oder nicht doch zu einem guten Teil an den Versäumnissen der Zeit vor 1989 liegt, lässt sich nicht abschließend verifizieren.
Generell festzuhalten ist aber, dass sich die Rahmen- und Ausgangsbedingungen, die seinerzeit in England und Wales herrschten, überhaupt nicht mit dem vergleichen lassen, was wir heute in Hamburg vorfinden. Insofern dürfen wir nicht Äpfel mit Birnen vergleichen. Wir müssen genau analysieren, wie ein Unternehmen aufgestellt sein muss, damit es die Aufgabe unter sich verändernden Rahmenbedingungen auch in den kommenden Jahr
A C
B D
zehnten so vorbildlich erfüllen kann, wie die Hamburger Wasserwerke dies in der Vergangenheit getan haben.
Eine Sache noch an die SPD-Fraktion, die vielleicht das Kurzzeitgedächtnis betrifft: Bis zum Herbst des vergangenen Jahres hatten Sie einen Bundeswirtschaftsminister namens Müller, der die ganze Liberalisierungs- und Privatisierungsdiskussion erst so richtig ins Rollen gebracht hat. Das ist allseits bekannt.
Was aber bedeutet eine solche Diskussion denn nun konkret für die von Ihnen thematisierte Trinkwasserqualität in Hamburg? Der Betreiber oder sonstige Inhaber einer Wasserversorgungsanlage hat bestimmte, in der Trinkwasserverordnung definierte Pflichten und Aufgaben zu erfüllen. Dies gilt unabhängig von der Rechtsform des Inhabers der Wasserversorgung. Meine Behörde überprüft ständig die Qualität des Hamburger Trinkwassers und der Wasserversorgungsanlagen.
Ich fasse zusammen: Wenn ohne genaue Kenntnis der Fakten und offenbar rein vorsorglich dem Senat entgegen gehalten wird, man dürfe die Trinkwasserversorgung der Millionenmetropole Hamburg nicht so ohne weiteres dem freien Markt überantworten, dann sage ich Ihnen in aller Deutlichkeit, hier zu kurz gesprungen zu sein und unzureichend recherchiert zu haben. Wir sind gerne bereit, diese Diskussion auch in Zukunft weiterzuführen.
Herr Grund, Sie hatten eine Frage.
Ich habe lang anhaltende Ausführungen zu dem Thema gemacht und ich kann Ihnen dazu antworten, zum jetzigen Zeitpunkt wird nicht daran gedacht, Teile der Hamburger Wasserwerke in irgendeiner Art und Weise zu veräußern. Aber – wie gesagt – die Prüfungen in diesem Gesamtkomplex sind noch nicht abgeschlossen.
Wenn dann keine weiteren Fragen mehr sind, danke ich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich bin zunächst außerordentlich dankbar, dass wir heute anlässlich des vorliegenden Koalitionsantrags ein Thema diskutieren, das auch in diesem Hause künftig mit Sicherheit einen steigenden Stellenwert haben wird. Die Internationalisierung der Gesundheitsmärkte ist unaufhaltsam und das ist auch gut so.
Bevor wir allerdings weiter in diese Thematik einsteigen, einige Worte zum LBK. Man hat mittlerweile den Eindruck, als ob hier eine honigkuchenartige Schadenfreude zutage tritt. Man hat sich zu diesem Thema so viele Stimmen auf der Straße besorgt, ohne in der
Öffentlichkeit die Frage zu diskutieren, woher das Geld kommen soll, um die strukturellen Probleme des LBK zu lösen, wenn der jetzige Teilprivatisierungsprozess wirklich gestoppt würde. Die Antwort gibt keiner, Hauptsache, man blockiert.
Es ist kein Quatsch, Herr Grund. Auch Sie haben bisher keinen Vorschlag gemacht, woher das Geld kommen soll. Sie bieten zu dem Thema nichts an, Hauptsache, es wird blockiert.
Politik und Wirtschaft, Wissenschaft und Forschung sowie eine breit angelegte Infrastruktur des hamburgischen Medizinbetriebes werden von dieser Internationalisierung in jedem Fall profitieren, denn die Weichen sind innerhalb und außerhalb Europas längst gestellt. Der weitere Fahrplan ist auf eine grenzüberschreitende Patientenversorgung gerichtet, bei der Hamburg eine Schlüsselrolle zukommen muss. Wir sind bereits heute in der Beziehung gut aufgestellt, aber es muss uns in der Zukunft noch stärker gelingen, die unterschiedlichen Akteure des Gesundheitswesens und der Medizintechnologie in ein gemeinsames Netzwerk einzubinden.
Ich nenne hierzu ein aktuelles Beispiel. Unter dem Slogan "Hamburg, the health care city" warb im Januar dieses Jahres Hamburg erstmalig auf der Arab Health 2003 in Dubai mit einem eigenen Messestand für den Gesundheitsstandort Hamburg. Die Arab Health ist die größte Gesundheitsmesse im arabischen Raum. Der Stand wurde gemeinsam von der Behörde für Umwelt und Gesundheit, der Behörde für Wirtschaft und Arbeit, der Hamburgischen Krankenhausgesellschaft und dem Zentrum für innovative Medizintechnik GmbH betreut. Der Nah- und Mittelostverein und nicht zuletzt zehn Hamburger Chefärzte waren vor Ort und unterstützten dort die Hamburger Aktivitäten. Der Stand hatte Hunderte von Besuchern und fand großes Interesse in der Fachwelt, in den Medien sowie in politischen und diplomatischen Kreisen der Vereinigten Arabischen Emirate. Aufgrund dieser beträchtlichen Resonanz ist ein erneuter und dieses Mal noch erheblich größerer Auftritt auf der Arab Health 2004 geplant. Das Beispiel Dubai knüpft nahtlos an die Kooperationsvereinbarung auf dem Gebiet des Gesundheitswesens, die Hamburg in vergangenen Jahren mit dem Sultanat Oman und der Republik Tunesien abgeschlossen hat, an. Zwei interdisziplinär besetzte Hamburger Delegationen sind unter meiner Leitung im letzten Jahr nach Oman und Tunesien gereist, um für den Gesundheitsstandort Hamburg zu werben. Wir fanden freundliche Aufnahme und großes Interesse für unsere Leistungspalette. Gegenbesuche fanden bereits statt beziehungsweise stehen bevor.
Sie sehen daran, dass der Senat angesichts der Potenziale, die sich auf diesem Feld auftun, bereits eine engagierte und aktive Haltung einnimmt. Dabei steht ganz klar das Anliegen, ausländische Patienten für Hamburger Krankenhäuser zu gewinnen, im Mittelpunkt, und zwar für alle Hamburger Krankenhäuser, die hieran interessiert sind und die entsprechenden Voraussetzungen bieten oder diese zeitnah schaffen können.
Es gibt in erster Linie zwei Argumente, die für die internationale Aktivität und Anziehungskraft des
A C
B D
klinischen Zentrums Hamburg sprechen. Es sind dies erstens die hier vorhandene Spitzenmedizin auf hohem Niveau und zweitens der strukturelle Rahmen, also die vorhandenen Möglichkeiten zur adäquaten Unterbringung und Betreuung ausländischer Patienten und ihrer Angehörigen. Hamburg hat hier viel zu bieten, steht aber in nationaler und internationaler Konkurrenz, die durchaus ernst zu nehmen ist. Die heutigen und künftigen Aktivitäten des Senats beschränken sich aber bei weitem nicht bloß auf den Aspekt der Patientenbehandlung. Unser Verständnis vom Gesundheitsstandort Hamburg ist wesentlich umfassender, differenzierter und – ich sage es bewusst in gedanklichen Anführungsstrichen – unserem Konzept liegt mit Blick auf die internationale Nachfragesituation ein durchaus ganzheitlicher Ansatz zugrunde. Konkret betrifft die internationale Ausrichtung unserer Bemühungen gleichermaßen alle Bereiche der Medizintechnik, der Gesundheitsdienstleister, der Ausbildung und Forschung, bis hin zum touristischen Bereich, also konsequenterweise auch der Hotellerie und des kulturellen Angebots.
Wer es ernst meint mit der Internationalisierung des Gesundheitsstandorts Hamburg, muss wissen, dass der Senat in vielen dieser Bereiche zunächst quasi nur als Türöffner tätig werden kann. Ohne entsprechende Aktivitäten und ohne ein erhebliches und auch finanzielles Engagement der interessierten Akteure sind die gewünschten Erfolge aber nicht zu erzielen. Ich denke, dass wir hier bereits eine gute Basis geschaffen haben und wir werden auch zukünftig weiter versuchen, für Hamburg zu werben, um auch international Patientenkontakte zu knüpfen und diese dann hier aufzunehmen und zu behandeln. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Man übersieht mich leicht, das weiß ich.
Meine Damen und Herren, Hamburg hat in den vergangenen Jahren durchaus einen hohen Standard beim Umweltschutz erreicht, bei der Luftreinhaltung, dem Gewässerschutz, dem Bodenschutz und der Altlastensanierung und natürlich auch beim Naturschutz. Dieser hohe Standard spiegelt sich in der ökologischen Modernisierung der Hamburger Wirtschaft in den vergangenen zwei Jahrzehnten wider. Diese Leistung ist das Ergebnis der Setzung politischer Prioritäten in der Öffentlichkeit und der Vollzugstätigkeit der Verwaltung, keine Frage, aber auch des Engagements der Verantwortlichen in der Hamburger Wirtschaft für den Umweltschutz. Sie ist nicht zuletzt auch das Ergebnis von Kooperationen zwischen Verwaltung und Wirtschaft. Diesen hohen materiellen Standard des Umweltschutzes müssen wir auch in Zukunft erhalten und dabei die Lebensqualität wie auch die Wirtschaftskraft der Stadt langfristig sichern.
Auf diesem Fundament haben Hamburger Senat und Wirtschaft mit der Umweltpartnerschaft Hamburg ein neues Kapitel in der Hamburger Umweltpolitik aufgeschlagen. Dieses neue Kapitel wird durch drei große Linien geprägt sein: Nachhaltigkeit, Kooperation zwischen Staat und Wirtschaft und unternehmerische Eigenverantwortung im Umweltschutz und die ökologische Flankierung der Umsetzung des Leitbildes „Metropole Hamburg, wachsende Stadt“. Ich bin mir bewusst, dass es in diesem Dreieck nicht immer einfach und widerspruchsfrei zugehen kann. Gleichwohl sind damit aber die Anforderungen an unser Handeln beschrieben.
Meine Damen und Herren, Nachhaltigkeit und Umweltverträglichkeit sind heute zentrale Anforderungen an das Wirtschaften. Dies bedeutet für Hamburg: Erstens, als Standort, der im internationalen Wettbewerb steht, wollen und müssen wir auch auf dem Feld von Umweltschutz und Nachhaltigkeit führend sein. So wird die Stadt zum Beispiel bei der Olympia-Bewerbung nach ihren Leistungen auch und gerade auf diesem Feld befragt. Hamburger Unternehmen, die international erfolgreich agieren wollen, müssen zweitens Nachhaltigkeit und Umweltschutz in ihre Unternehmensstrategie integrieren und es gibt viele gute Beispiele dafür bereits jetzt in unserer Stadt. Zuletzt, der
Faktor Natur beziehungsweise Ressourcen ist ein zentraler Ansatzpunkt für die künftige Kosten- und Ertragsstruktur der Unternehmen. Hamburger Unternehmen, die heute innovative Lösungen im Bereich Energie und Ressourceneffizienz entwickeln und diese in den Produktionsprozess integrieren oder in das Design ihrer Produkte einbeziehen, können am Markt eine starke Wettbewerbsposition erreichen.
„Wirtschaft und Politik für unsere Zukunft“ ist das Motto, unter dem die Hamburger Umweltpartnerschaft steht und, um es nicht übertrieben zu sagen, dass es eine wahre, große Aufgabe ist, vor der wir stehen, ist selbstverständlich, denn es geht um nichts weniger als um den Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen, um den effizienten Umgang mit unseren natürlichen Ressourcen. Es geht natürlich auch um den Schutz der Erdatmosphäre, um die Schonung endlicher Rohstoffreserven und um die nachhaltige Nutzung erneuerbarer Ressourcen. Es geht um die Schonung unserer regionalen Wasservorkommen und um die Erhaltung der natürlichen Landschaft. Vor allem geht es darum, in diesen Herausforderungen neben den ökologischen auch die ökonomischen Chancen zu entdecken und zu nutzen.
Meine Damen und Herren, die Umweltpartnerschaft ist ein Bündnis des kooperativen Umweltschutzes. Kooperatives Handeln und die Selbstverpflichtung der Partner, die Festigung unternehmerischer Eigenverantwortung für den Umweltschutz und die Orientierung an den vereinbarten Zielen nachhaltigen Wirtschaftens sind ihre Grundlagen. Die Umweltpartnerschaft stellt darüber hinaus ein Forum für den Dialog zwischen Wirtschaft, Politik und Verwaltung über das Thema Umweltschutz in Hamburg dar.
Meine Damen und Herren, eines ist auch klar: Wer mehr Eigenverantwortung erhält, von dem wird auch eine größere eigene Leistung erwartet. Anreize, gerade auch ökonomische, gibt es in den vielfältigen Angeboten der Umweltpartnerschaft, und die Behörde für Umwelt und Gesundheit steht mit dem Know-how ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und zahlreichen Serviceangeboten zum Gespräch und zur Unterstützung bereit.
Im Sinne nachhaltigen Wirtschaftens steuern wir mit der Umweltpartnerschaft gleich mehrere Ziele an. Wir wollen die Umweltbilanz Hamburgs durch freiwillige Beiträge der Unternehmen zum Umweltschutz kontinuierlich verbessern. Wir wollen den Beitrag der Hamburger Wirtschaft für eine nachhaltige Entwicklung deutlich erhöhen. Wir wollen Umweltschutz und wirtschaftlichen Erfolg stärker miteinander verzahnen. Wir wollen die Kooperation von Staat und Wirtschaft im Vollzug des Umweltschutzes weiter verbessern und nicht zuletzt wollen wir den Aufwand für die Unternehmen und die Stadt spürbar reduzieren. Ich bitte Sie, meine Damen und Herren, um Unterstützung für diese Umweltpartnerschaft und um Zustimmung für die beantragte Änderung des Haushaltsplans 2003. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die am 28. Januar 2003 vom Senat beschlossene Konzeption wirksamer Drogenpolitik ist ein Meilenstein für Hamburg. Die darin formulierten drogenpolitischen Hauptziele des Senats sind die Reduzierung von Drogenangebot und Drogennachfrage. Sie werden durch eine Vielzahl differenzierter Maßnahmen unterstützt. Hilfe und Strafverfolgung stehen in einem ausgewogenen, gleichrangigen Verhältnis zueinander – entgegen dem, was hier in den Vorreden teilweise dargestellt wurde.
Das Gesamtkonzept beruht auf einer schlichten, aber sehr überzeugenden Erkenntnis. Was Hamburg braucht, ist eine Drogenpolitik aus einem Guss. Es reicht nicht aus, dass alle an einem Strang herumziehen, sie müssen alle in die gleiche Richtung ziehen.
Hierfür werden künftig eine Staatsräte-Lenkungsgruppe und eine Amtsleiterrunde Drogen Sorge tragen. Herr Schinnenburg hat das eben erwähnt. Jede der beteiligten Behörden muss wissen, dass das gemeinsame Ziel nur zu erreichen ist, wenn Drogenangebot und Drogennachfrage gleichermaßen intensiv bekämpft werden. Dieser Grund
A C
B D
satz ist in Hamburg leider jahrelang missachtet worden. Die Folgen des gestiegenen Drogenangebots waren eine erleichterte Verfügbarkeit und eine völlig ungesteuerte, chaotische Nachfrage durch ein Heer immer stärker verelendeter Abhängiger, denen niemand konsequent den Weg aus der Sucht gewiesen hat.
Wir haben nun begonnen, dieses grundlegend zu ändern. Sowohl in strafender als auch in helfender Hinsicht steht jetzt der Interventionsgedanke viel stärker im Vordergrund. Für Polizei, aber auch für Drogenhilfe bedeutet dieses im Klartext: Wir schauen nicht bloß zu, sondern wir greifen auch konsequent ein.
Folgende drei Handlungsfelder hält der Senat für unverzichtbar hinsichtlich einer erfolgreichen, ressortübergreifenden und drogenpolitischen Strategie. Die Punkte wurden eben genannt: Die Prävention des Missbrauchs von Suchtmitteln mit allen pädagogischen und ordnungsrechtlichen Maßnahmen, die konsequente Bekämpfung der Drogenkriminalität sowie die verstärkte strafrechtliche Ahndung der suchtbedingten Delinquenz und letztlich die effektive Hilfe für Süchtige durch Sicherung des Überlebens und Therapie.
Für die Suchtprävention werden in den Bereichen Familie und Schule neue Schwerpunkte gesetzt. Eltern werden künftig flächendeckend über Suchtgefahren informiert, die Suchtprävention wird verbindlich in den Rahmenlehrplänen aller Hamburger Schulen festgeschrieben werden.
Gruppen mit einem erhöhten Suchtrisiko werden gezielt und gezielter als bisher angesprochen. Hierzu gehören zum Beispiel jugendliche Partygänger ebenso wie Kinder suchtkranker Eltern.