Aber nachdem ich so oft von Ihnen genannt worden bin, sollte ich doch ein paar Worte sagen. Erst einmal grundsätzlich: Es ist kein Schaden bei dieser Angelegenheit Legienstraße entstanden, sondern es ist Schaden durch diesen Vergleich von der Freien und Hansestadt Hamburg abgewendet worden. Und Sie, Herr Roock, waren ja dabei, als wir die vertrauliche Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses am 6. Februar hatten, Sie hätten das eigentlich wissen müssen.
Wenn Sie jetzt an einer sachlichen Debatte oder einer sachlichen Aufklärung interessiert wären, dann hätten Sie das wahrgenommen, was zum Beispiel der Rechnungshof in seinem Bericht schreibt, dass nämlich die Vertraulichkeit nicht für vertrauliche Sitzungen der Ausschüsse beziehungsweise der Bürgerschaft gilt. Normalerweise informiere ich mich erst einmal und nehme dann den Mund voll oder halte ihn lieber, wenn ich an einer Sache interessiert bin. Hier ist es genau umgekehrt; das muss ich mal mit aller Offenheit sagen.
Nun will ich diesem Parlament aber eine interessante Information nicht vorenthalten. Es ist so viel vom Rechnungshofsbericht gesprochen worden. Das Verfahren zur Erstellung des Rechnungshofsberichtes ist so, dass die Behörden gefragt werden, und nachdem sie ihre Stellungnahmen abgegeben haben, wird er erstellt. Nun ist das Interessante daran, dass der Rechnungshof die Stellungnahmen zu diesem Rechnungshofsbericht, wenn ich einmal von der Vorbereitungsbesprechung im August 2001 absehe, alle nach dem Amtswechsel erhalten hat.
Ich nehme nur einen Punkt heraus und das ist die Stellungnahme der Behörde für Bau und Verkehr. Die GALAbgeordnete hat schon darauf hingewiesen, dass dort eindeutig festgestellt wird, dass die damalige Baubehörde richtig gehandelt hat. Es wird nämlich im Ergebnis gestützt und das ist wirklich eine Ausschusssitzung wert. Damit habe ich übrigens gar kein Problem, damit das einmal klar ist, denn wir haben in der damaligen vertraulichen Ausschusssitzung ausgiebig informiert. Es war Vorwahlkampfzeit, als Sie das hochspielten, und es war Ihnen nicht genug. Deswegen haben Sie im April Ihren Antrag nachgeschoben, der durch Minderheitenvotum dann entsprechend wirksam wurde.
(Henning Tants CDU: Sie haben gar nichts gesagt! – Bernd Reinert CDU: Kommen Sie mal zum Budgetrecht der Bürgerschaft! – Burkhardt Müller- Sönksen FDP: Sie sind nicht mehr an der Regie- rung! Sie können nicht mal sagen, wann wir auf- halten sollten! Das ist ja ein unglaubliches Vor- halten!)
Sie als FDP-Fraktionsvorsitzender sollten sich erst einmal informieren, bevor Sie überhaupt den Mund aufmachen,
Das war es erst einmal. Wir sehen uns im Ausschuss und werden dann erleben, wer Recht hat. Ich glaube, dass das Recht mehr auf meiner Seite steht.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Nur eine kurze Anmerkung. Der Kollege MüllerSönksen ist genauso überrascht wie ich.
Durfte ich das sagen, Herr Kollege, wenn Sie das so erschreckt? Ich will den parlamentarischen Sprachgebrauch hier einhalten. Aber für mich, der ich schon einige Jahre dabei bin, ist dies ein einmaliger Vorgang. Wenn uns das umgekehrt passiert wäre, dann würden Sie völlig hemmungslos erst von Anstand und dann von Skandal sprechen.
Nun zum Rechnungshofsbericht. Wer das Problem Legienstraße kennt – ich kenne es noch aus der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte –,
wer diesen Bericht liest, für den kann kein Krimi spannender sein als dieser Rechnungshofsbericht. Wer dann noch ein bisschen Haushaltsrecht kennt und weiß, wie in den Ausschüssen damit umgegangen wird, für den wird das noch spannender. Hier ist schon gesagt worden, dass es sehr deutliche Worte des Rechnungshofs gibt. Herr Wagner hat sich geäußert; ich weiß noch, Herr Wagner, wie Sie sich geziert und gesagt haben, es sei doch unnötig, dass der Rechnungshof überhaupt prüfe, das sei doch nur wieder so eine Trickserei der Opposition – gemeint haben Sie die CDU. Was der Rechnungshof hier abgeliefert hat, beschreibt keine Trickserei. Dieses beschreibt nicht nur schwere Haushaltsverstöße, sondern auch eine starke Verletzung des Budgetrechts und dies nicht nur in dem einen Fall. Deswegen werden wir sehr sorgfältig arbeiten müssen.
„Bereits bei früheren Prüfungen thematisch ähnlicher Fälle hat der Rechnungshof Verstöße der Baubehörde gegen das Haushaltsrecht festgestellt. Er verweist in diesem Zusammenhang auf seine Jahresberichte 1991 und 1995, in denen er über die Erstattung von Planungskosten an Wohnungsunternehmen für nicht realisierte Wohnprojekte berichtet hat. In diesen Fällen hatte die Baubehörde durch nicht zweckentsprechende Verwendung von Haushaltsmitteln gegen das parlamentarische Budgetrecht (Artikel 66 und 68 HV) und den Haushaltsgrundsatz der sachlichen Bindung (§ 45 Absatz 1 LHO) verstoßen.“
Hier wird nicht nur im Falle Legienstraße etwas gesagt, sondern hier wird vom Rechnungshof dokumentiert, dass unter der Amtszeit eines Senators, der immer gerne sagt, er war derjenige, der am längsten Bausenator in Hamburg war,
systematisch Verstöße gegen die Hamburgische Verfassung und das Budgetrecht der Bürgerschaft begangen worden sind.
Herr Kahlbohm, vor diesem Hintergrund haben Sie dann versucht, mir Presseäußerungen zu unterstellen. Lesen Sie mir die vor, zeigen Sie mir, was ich wo angeheizt habe.
Das ist eine ganz billige Ausfalltaktik. Im militärischen Bereich hätten Sie die Attacke verloren und lägen alle fürchterlich lang und breit im Graben.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich habe mich deshalb zu Wort gemeldet, weil in der Unterrichtung der Präsidentin an das Parlament ein Verfahren vorgeschlagen worden ist und Bezug genommen wird auf die Geschichte. Dazu kann ich einiges sagen, denn den Unterausschuss zu den Hamburger Stahlwerken habe ich damals selbst geleitet. Der hier unterbreitete Vorschlag entspricht nicht nur der Geschäftsordnung, er dient auch dazu, allen Parlamentariern die Möglichkeit zu geben, unter bestimmten Rahmenbedingungen Einblick in vertrauliche Unterlagen zu nehmen, und zwar vertraulich in Bezug auf Vertragsunterlagen gegenüber Dritten.
Dieser Weg wird hier beschrieben und er wurde damals bei den Hamburger Stahlwerken auf eigene Initiative der SPD-Fraktion betrieben und alle Fraktionen haben auch mitgemacht. Dieser Unterausschuss konstituiert sich, er beschließt nach der Geschäftsordnung eine Vertraulichkeit, die dann in der Tat lautet, dass jeder, der aus dieser Ausschusssitzung berichtet, Dritten gegenüber eine Straftat begeht. Er muss sozusagen das Risiko mit in Kauf nehmen.
Nun kommt das Entscheidende. Aber an dieser Sitzung, auch wenn der Haushaltsausschuss nur soundso viele Mitglieder hat, können als beratende Mitglieder alle 121 Abgeordnete teilnehmen. Sie haben dann den gleichen Vertraulichkeitsbeschluss zu akzeptieren und für sie gilt die gleiche Konsequenz. Das heißt, Herr Müller-Sönksen – er ist nicht da –, die Behauptung, hier würde ein Verfahren vorgeschlagen, das die Abgeordneten nicht in die Lage versetze, auch an den Teil der Vertraulichkeit heranzukommen, den in der Tat der Rechnungshof nicht preisgeben kann, ist falsch. Ich empfehle dem Haushaltsausschuss aus meinen vormaligen Erfahrungen mit dem Bericht des Rechnungshofs über die Hamburger Stahlwerke, exakt so zu verfahren. Es ist parlamentarisch völlig korrekt.
dass systematisch gegen die Verfassung und das Budgetrecht des Parlaments verstoßen worden sei und das schon jahrzehntelang. Dann frage ich mich allerdings, Herr Roock, warum Ihnen dann erst im Frühjahr 2001, zwei Jahre nachdem der Vergleich zwischen der Hansestadt und Hochtief geschlossen wurde, eingefallen ist, dieses beim Rechnungshof durch einen Antrag anzuprangern. Wenn Ihnen das so am Herzen gelegen hätte, dann hätten Sie schon früher die Initiative ergreifen und zum Rechnungshof laufen können. Ich habe die Unterlagen gelesen. Sie haben dem Sachverhalt 1998 mit Kleinen Anfragen nachgespürt. Dann ist er Ihnen zwei Jahre lang offensichtlich aus dem Sinn gekommen und ein halbes Jahr vor der Bürgerschaftswahl 2001 kommen Sie damit heraus. Ein Tor, der Böses dabei denkt, Herr Roock.
Im parlamentarischen Prozess gibt es immer wieder Situationen, in denen Geheimhaltung vereinbart wird; sicher sind das nicht die Sternstunden des Parlaments. Ich möchte daran erinnern, dass wir das gerade vor kurzem im Haushaltsausschuss hatten, als es um eine Vereinbarung zwischen der Hansestadt und der Kaffeelagerei ging. Dort wurde auch das Recht des Parlaments ausgesetzt und eine einvernehmliche Lösung gefunden, wie man damit umgeht.
Letztlich sehe ich mich hier einem Streit – darauf hat Frau Möller auch hingewiesen – zwischen Verwaltungsjuristen ausgesetzt. Das kann man schon daran sehen, welche Geschütze jeweils aufgefahren werden. Der Rechnungshof kommt mit Kommentaren zum Haushaltsrecht des Bundes und zum Grundgesetz und die Finanzbehörde winkt mit der Klärung der Unstimmigkeiten vor dem Arbeitsausschuss Haushaltsrecht und Haushaltssystematik auf Bund/Länder-Ebene und dann wollen wir in der Aktuellen Stunde diese Sache verhackstücken und letztlich klären. Das einzig Richtige ist, entweder in den Rechnungsprüfungsausschuss zu gehen oder die Angelegenheit vor den Haushaltsausschuss zu holen; da gehört sie hin. – Vielen Dank.