Monika Schaal

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Herr Präsident, meine Damen und Herren! Sie haben mit Ihrer Analyse sicher Recht. Wir wollen aber nicht den Sperrmüll auf die Straße stellen. Wenn Sie meinen, dass der Müll zweimal im Jahr – so wie es vor einiger Zeit noch der Fall war – kostenlos bei den Bürgerinnen und Bürgern abgeholt wird, dann stimmen wir zu, sonst nicht. – Danke.
– Herr Rumpf, ich weiß nicht, ob das so ungewöhnlich ist.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! 2003 würde ich aus Sicht der Bürgerschaft zum Jahr der Nebentätigkeiten erklären. Wir haben in diesem Zusammenhang Namen besprochen wie Schlegel, Wellinghausen, Rehaag und Dr. Peiner – auch Dr. Peiner. Er ist so nebenbei noch im Stiftungsrat der Kühne-Stiftung mit Sitz in Schindellegi in der Schweiz. Zweck der Stiftung ist es, die Logistik voranzubringen sowie Medizintechnik, karitative, kulturelle und kirchliche Angelegenheiten.
Das sind ganz umfangreiche Aufgaben und en passant fällt mir dabei ein, dass Kuehne & Nagel im letzten Jahr ein Grundstück von der Liegenschaft bekommen hat. Die mangelnde Transparenz löst da manchen ungewollten Aha-Effekt aus.
Die Hamburger Verfassung spricht eine klare Sprache und verbietet Senatoren jedes besoldete Amt und jegliche andere Berufstätigkeit. Dabei steht die Bezahlung nicht im Vordergrund. Es geht vor allem darum, Interessenkollisionen zwischen privater Berufstätigkeit und dem Amt zu vermeiden.
Was soll man denn davon halten, wenn ein Umweltsenator zugleich Aufsichtsratsmitglied und Gesellschafter einer Immobilienfirma ist oder Verwaltungsrat einer Pa
tentverwertungsgesellschaft in Liechtenstein, einer Gesellschaft, die als Holding eines norddeutschen Ingenieurbüros fungiert, das auf Hafen- und Nassbaggerarbeiten in Hamburg spezialisiert ist?
Dem Geist der Verfassung muss zum Durchbruch verholfen werden und dazu muss Transparenz für das berufliche Umfeld von Senatoren hergestellt werden. Die GAL hat in diesem Sinne einen Antrag vorgelegt. Die CDU will die Umsetzung von Verfassungsgrundsätzen mit einer Selbstverpflichtung erledigen; das ist zu wenig. Wir als SPD wollen, dass die Verfassungsgrundsätze verbindlich gemacht werden.
Überraschend kam dann auch noch der Antrag der FDP auf den Tisch, der den Antrag der GAL in wesentlichen Teilen entschärft. Ich persönlich halte eine Schwelle von 25 Prozent für eine Publizitätspflicht für Anteile, die Senatoren an Unternehmen halten, für unrealistisch hoch. Die gesetzlich vorgesehene Schweigepflicht von Anwälten oder die fehlende Publizitätspflicht, gerade wie sie im Bereich des Liechtensteiner Unternehmensrechts festgelegt ist, war doch gerade in den Fällen, über die wir diskutiert haben, das Problem. Die Senatskanzlei hat im letzten Jahr die Geheimhaltung von Nebentätigkeiten einzelner Senatsmitglieder geradezu perfektioniert.
Hier müsste man für eine generelle Regelung wohl abwägen. Es ist in der Tat richtig, dass es Gesetze gibt, die besondere Schutzrechte für Mandanten und Unternehmen formulieren. Aber es kann doch nicht sein, dass die Öffentlichkeit gar nicht mehr erfahren darf, in wessen Interesse wir hier eigentlich regiert werden. Erinnern wir uns doch einmal. Ex-Staatsrat Walter Wellinghausen musste wegen unerlaubter Nebentätigkeiten gehen. Es ging um Geschäfte im Medizin- und Klinikbereich. Aufgedeckt wurden die Nebengeschäfte des Ex-Staatsrats übrigens durch Intensiv-Recherchen des Kollegen Neumann. Die Senatskanzlei hat Mauern des Schweigens hochgezogen, bis alles nicht mehr abzustreiten war.
Im Herbst ging es dann um Schills Umweltsenator Peter Rehaag, auch wegen Nebentätigkeiten, teilweise noch ein Jahr nach Amtsantritt. In die Enge getrieben, hat er dann selbst eine genehmigte und vier weitere Nebentätigkeiten zugegeben. Bei der weiteren Aufklärung blockte die Senatskanzlei wiederum total. Immerhin hat der Senat, als offensichtlich bereits feststand, dass finito ist, zugegeben, dass er in Sachen Rehaag mindestens einmal die Unwahrheit gesagt hat.
Es hat sich nämlich herausgestellt, dass Herr Rehaag als Verwaltungsrat einer Patentverwertungsgesellschaft in Vaduz nach Liechtensteiner Recht nicht befugt war, einen Nachfolger zu bestellen. Gerade das wurde uns aber in allen Fällen seiner Nebentätigkeit als Erklärung angeboten.
Liechtensteiner Recht sichert Unternehmen und Unternehmern höchste Diskretion zu, anders als nach hiesigem Unternehmensrecht. Darum ist Liechtenstein auch
so beliebt, meine Damen und Herren, und darum hätte nur der Senator selbst oder Kommissar Zufall oder grobe Indiskretionen öffentlich machen können, was er noch nach Amtsantritt für eine Patentverwertungsgesellschaft in Vaduz zu tun hatte.
Staatsrat Heller verweigerte den Namen dieser Gesellschaft in einer Fragestunde mit Verweis auf das Geschäftsgeheimnis. Bevor unsere Forderung nach Akteneinsicht gestellt war, hatte der Büroleiter des Ersten Bürgermeisters schon im NDR verkündet, nichts zu sagen.
Genau. Man hat fast den Eindruck, als ob der Hamburger Souverän in Vaduz sitzt, Herr Freytag, da haben Sie völlig Recht.
Gut, solche Fälle hatten wir aber nicht.
Ich halte es einfach für eine Frage der politischen Hygiene, dass vorgängige Nebenbeschäftigungen von Senatoren, auch unentgeltliche, von vornherein veröffentlicht werden und damit auch hinterfragbar werden. Ob der jetzt auf dem Tisch liegende Vorschlag der FDP ausreicht, müsste man gründlich diskutieren. Dazu ist hier nicht der Ort und auch nicht die Zeit.
Senator Peiner hätte übrigens nach dem, was heute vorgelegt wurde, auch angeben müssen, dass er dem Aufsichtsrat der pleite gegangenen Berliner Bankgesellschaft angehört hat. Das hat er auch verschwiegen. Es wäre für die politische Hygiene ganz gut gewesen, wenn es rechtzeitig herausgekommen wäre.
Um wenigstens ein Stück Verfassungstheorie und Verfassungswirklichkeit in Übereinstimmung zu bringen, wird die SPD-Fraktion dem von der FDP modifizierten GALAntrag, also dem Änderungsantrag der FDP, zustimmen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Schaube, Sie haben den Falschen angemeckert.
Leider ist nicht Herr Neumann da, sondern ich.
Über das Thema Graffiti wurde hier schon mehrfach debattiert. Heute liegt nun die Verordnung des Senats zur Bekämpfung von Vandalismus durch Graffiti vor. Herr Schaube, ich glaube, dass Sie das Problem damit nicht in den Griff kriegen werden.
Die Verordnung – das habe ich schon gesagt, als Sie den Antrag stellten – ist reiner Paragraphenfetischismus und nichts weiter als eine Beruhigungspille für die Koalition, die die Verordnung initiiert hat.
Nicht umsonst wird gleich am Anfang der Drucksache die Einigkeit zwischen Senat und Koalition beschworen. Bei so viel Streit zwischen CDU, Schill und FDP ist das auch bitter nötig. Allerdings ist es durchaus nicht so, dass kein Blatt zwischen die Koalitionäre und den Senat passen würde. Der Senat legt eine gegenüber dem Koalitionsersuchen – ich zitiere –
"… leicht modifizierte Beschreibung der verbotenen Handlung vor …"
und steigt damit keineswegs auf diese wortradikalen Forderungen von Ihnen ein, dass jegliche Schmiererei verfolgt werden muss. Der Senat hat sich dabei nicht nur an der Verhältnismäßigkeit orientiert, sondern auch an der schwierigen Vollzugspraxis. Hier liegt nach wie vor der Hund begraben; das haben Sie auch herausgearbeitet, Herr Schaube.
Denn um das Bußgeld erheben zu können, müssen Sie die Täter natürlich erst einmal haben. Das allein ist – wie die Erfahrung lehrt – schwer genug. In diesem Zusammenhang, Herr Kollege Schaube, vermisse ich immer noch einen Erfahrungsbericht aus Sachsen-Anhalt oder Mecklenburg-Vorpommern, von denen Sie die Verordnung abgeschrieben haben. Was hat man dort mit der Androhung von einem Bußgeld von 5000 Euro erreicht? Das wissen wir nicht, das haben Sie uns leider nicht erzählt. Der Senat sagt in seiner Drucksache auch nichts über die normverdeutlichenden Möglichkeiten im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs. Sie haben das zwar selbst betont, Herr Schaube, aber wir können nichts davon lesen.
Das Graffiti-Problem wird der Senat nicht ohne Prävention und Putzen in den Griff bekommen.
Erstens: Den Heranwachsenden muss klargemacht werden, wo die Grenzen ihres Handels liegen. Das haben Sie auch gesagt. Sie sollen einsehen, dass Schmieren eben nicht cool ist.
Zweitens: Die Tags müssen sehr schnell beseitigt werden, um keine Nachahmer anzulocken. Auch das haben Sie gesagt.
Drittens: Es gilt auch hier: Wer nichts tut, macht mit. Wer Sprayer beobachtet, darf eben nicht wegsehen, sondern muss die Polizei holen. Auch das haben Sie gesagt.
Unsere ständigen Forderungen und Mahnungen scheinen durchaus zu wirken, denn die Koalition beginnt sich tatsächlich für Prävention zu interessieren. Die Polizei, die Sie kurz erwähnt haben – das ist leider etwas untergegangen –, hat vorige Woche eine neue Aktion gestartet: "Stoppt illegale Graffiti. Wählt 110!" Das ist es doch! Warum haben Sie dies denn nicht zur Diskussion angemeldet, um dem Thema ein bisschen mehr Schub zu verschaffen?
Mein Rat: Bringen Sie das von Ihnen skizzierte Programm – das auch im Internet steht – mit Postern und Anzeigen unter die Leute und verschwenden Sie den Etat für Öffentlichkeitsarbeit nicht für ganzseitige Zeitungsanzeigen und Citylightposter. Das ist Personenkult und keine Prävention. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Herr Staatsrat, Sie haben die Tätigkeiten, die Herr Senator Rehaag nach eigenen Angaben ausgeübt hat, verlesen. Ich frage Sie, warum der unter zweitens genannte Verwaltungsrat einer Patentverwertungsgesellschaft in Vaduz, Liechtenstein, nicht mit Namen genannt wird im Gegensatz zu allen anderen Sozietäten und Firmen, die aufgeführt wurden?
Die zweite Frage schließe ich gleich an: Wie heißt die Patentverwertungsgesellschaft in Vaduz, Liechtenstein, in der Herr Senator Rehaag als Verwaltungsrat tätig war?
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Ansiedlung der Produktion des A 380 ist mit einem hohen Umweltverbrauch verbunden. Wir haben dies aber wegen der überragenden industriepolitischen Bedeutung dieses Projekts für Hamburg in Kauf genommen.
Deshalb kann die SPD-Fraktion nicht zulassen, dass das Projekt ausgerechnet durch fehlerhaftes Handeln des Umweltsenators und durch Umweltdumping in Misskredit gebracht wird.
Wir müssen darauf bestehen, dass die im Planfeststellungsbeschluss festgelegten Standards auch eingehalten werden. Unsere Akteneinsicht hat ergeben, dass das nicht der Fall war.
Der Senat hat das Abwasserproblem von Anfang an nicht ernst genommen. Bereits Ende 2001/Anfang 2002 wurde illegal eingeleitet. Im Rahmen genehmigter Einleitungen wurden die Grenzwerte beim Ammonium, aber auch bei anderen Stoffen wie beim Eisen und bei abfiltrierbaren Stoffen überschritten.
Bei den wasserrechtlichen Erlaubnissen – das haben wir gehört – wurden die Überwachungswerte abgesenkt und bei der Einleitung in den Rüschkanal wurde überhaupt auf jegliche Wasserreinigung verzichtet. Die Überwachungsbehörde wurde dabei offensichtlich stark unter Druck gesetzt. Letztlich hat der Senat durch Direkteinleitungen einen Kostenvorteil in Höhe von insgesamt 1,3 Millionen Euro erlangt.
Insgesamt ist festzustellen, dass mit der Planung und der Umsetzung für die Abwasserentsorgung der Großbaustelle Mühlenburger Loch viel zu spät begonnen wurde. Der Schutentransport wurde zu spät organisiert und auch das landseitige Klärwerk, das uns immer als Nonplusultra des Umweltschutzes vorgeführt wurde, ist viel zu spät in die Gänge gekommen.
Im Umweltausschuss hat man uns noch im April erzählt, dass Ammonium ein Nährstoff, kein Schadstoff sei. Trotzdem gab es tote Fische in der Elbe. Der Nährstoff ist den Fischen offensichtlich nicht so gut bekommen. Senator Rehaag hat im Gegensatz zum Senat, der auf die Anfragen von Abgeordneten antwortete, das Fischsterben nie abgestritten, aber in den Antworten auf die Große Anfrage und auf Kleine Anfragen wurde das immer abgestritten.
Für uns ist die Sache mit der Akteneinsicht noch längst nicht beendet.
Erstens ist ein Teil der Akten erst kürzlich nachgereicht worden; diese müssen wir uns noch anschauen.
Zweitens sind die Geschehnisse nur bis zum Juni dokumentiert. Wir konnten nicht erkennen, dass die Probleme gelöst wurden. Das landseitige Klärwerk hat offensichtlich überhaupt nicht richtig funktioniert. Die Ausstrippung von Eisen als Voraussetzung für die Unschädlichmachung des Ammoniums wurde überhaupt nicht eingehalten.
Die Enteisenung ist – das müssen Sie wissen – die Voraussetzung dafür, dass in dem Klärwerk das Ammonium entschärft werden kann, damit es keine sauerstoffzehrende Wirkung mehr hat. Das Klärwerk wurde uns Anfang April noch als etwas ganz Tolles repräsentiert. Auch in der Öffentlichkeit wurde es so dargestellt, aber den Fischen hat es nicht geholfen.
Die Notbremse, die man zieht, wenn solche sauerstoffzehrenden Prozesse einsetzen, ist die Anreichung des Flusses mit Sauerstoff. Sie erfolgte am Mühlenberger Loch aber erst am 24. Juni, obwohl es schon Anfang Mai Handlungsbedarf gab. Außerdem hat der Senat für die wasserrechtliche Erlaubnis vom 15. April 2003, bei der es um die Inbetriebnahme der so genannten Nitrifikationsanlage geht, die Begrenzung für Gesamtstickstoff aufgehoben. Das war auch eine Standardabsenkung. Dies hat er auf die Große Anfrage der GAL eingeräumt. Was das bedeutet, möchten wir gern einmal erläutert haben.
Obwohl es ungeklärte Einleitungen gab, im Jahre 2002 Direkteinleitungen von Baugrubenwasser in den Rüschkanal stattgefunden haben und der Senat bereits beschlossen hat, die Kosten für die Abwasserentsorgung zu reduzieren, hat er dazu in seiner letzten Mitteilung – Drs. 17/1778 – über den letzten Sachstand der Realisierung des A 380-Projektes im November der Bürgerschaft nichts mitgeteilt. Bestenfalls könnte man sagen, dass eine Andeutung erfolgt ist.
Der Senat hat die Bürgerschaft über das wahre Ausmaß des Problems und über die Folgen nicht informiert; er hat sie getäuscht.
Das ist kein Kavaliersdelikt. Auf Wasserverschmutzung stehen bis zu fünf Jahre Haft. Zurzeit ermittelt die Staatsanwaltschaft und wir müssen sehen, was diese Ermittlungen ergeben. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! In Sachen Kleingärten ist die Katze jetzt aus dem Sack: 1275 Parzellen will der Senat platt machen, um Bauland für seine wachsende Stadt zu bekommen.
Die SPD wollte in ihrer Anfrage unter anderem wissen, ob und gegebenenfalls welche Parzellen gefährdet seien. Eine detaillierte Übersicht – so der Senat – könne in der Kürze der Zeit nicht angefertigt werden und es sei auch viel zu aufwendig.
Eigentlich ganz schön dreist, Herr Müller-Sönksen, aber das sage ich jetzt dem Senat, und ein ziemlich seltsames Parlamentsverständnis, das da an den Tag gelegt wird.
Pech nur dabei für den Senat, dass einen Tag vor Veröffentlichung der Antworten auf unsere Anfrage eine Liste der bedrohten Schrebergärten im Hamburger Abendblatt stand. Es gibt sie also doch, die Giftliste. Der Senat wollte sie offensichtlich dem Parlament und auch der Öffentlichkeit noch ein bisschen länger vorenthalten, denn er fürchtet – nicht zu Unrecht –, dass die Kleingärtner auf die Barrikaden gehen.
In Wilhelmsburg kam es dann auch zu einer Diskussion zwischen Ihnen, Herr Senator Rehaag, und Ihrem Kollegen, Herrn Senator Mettbach, sowie dem Landesbund der Gartenfreunde auf der anderen Seite. Aber anstatt dort Klartext zu reden, haben Sie sich herumgewunden, denn wie wir im Hamburger Abendblatt vom 13. Juni 2003 lesen konnten, gaben Sie vor, dass erst einmal Bauprüfungen stattfinden müssten und vor Ende 2004 auf diesem Gebiet nichts passieren würde.
Prüfen suggeriert immer Ergebnisoffenheit, stimmt aber nicht, wenn wir uns die Senatsantwort auf unsere Frage anschauen. Da steht nämlich ganz klipp und klar:
„Kurz bis mittelfristig sind 1275 Kleingartenparzellen für eine bauliche Nutzung vorgesehen.“
Das sagt mir, da wird überhaupt nichts mehr geprüft, das ist beschlossene Sache.
Die Senatoren Rehaag und Mettbach haben den Kleingärtnern in Wilhelmsburg entweder wissentlich oder unwissentlich die Unwahrheit gesagt. Sollten Sie es nicht besser gewusst haben, spricht das nicht gerade für Ihr Amtsverständnis und Interesse an der Sache. Geschah es dagegen wissentlich, wäre das ein politischer Skandal erster Klasse. Statt den Betroffenen ehrliche Informationen zu geben, haben Sie sie in trügerischer Sicherheit gewogen und über Ihre wahren Absichten getäuscht.
Mit Ihnen rede ich eigentlich gar nicht.
Vielen Dank.
Meine Damen und Herren, die Senatoren haben den Kleingärtnern in Wilhelmsburg offensichtlich auch nicht mitgeteilt, dass bei Berücksichtigung aller kurz- und langfristigen Planungsüberlegungen insgesamt 5876 Kleingärten und Parzellen betroffen seien, obwohl es so in der Antwort auf unsere Anfrage steht. Sie haben damit hinter dem Berg gehalten, um die Kleingärtner auch hier zu täuschen.
Was ist denn mit den Ersatzflächen, wenn Sie Ihr Plattmachprogramm durchziehen? Uns wurde mitgeteilt, bis 2007 stehen 343 Kleingärtnern Ersatzflächen zur Verfügung. Wenn man 6000 Kleingartenpächtern 343 Ersatzflächen anbietet und dann noch von Ausgleich redet, meine Herren Senatoren, dann müssen Sie schon ganz schön abgebrüht sein.
Ein Weiteres: Woher wollen Sie das Geld für den Ersatz - Abriss und Beseitigung der alten Laube, Herrichtung der Fläche, neue Laube inklusive Grunderwerb und neue Parzelle – nehmen? Das kostet nach Ihren eigenen Angaben 21 560 Euro, bei 1275 Parzellen wären auf einen Schlag 27 500 000 Euro fällig, bei 5876 Parzellen sind es fast 130 Millionen Euro. Sie glauben doch nicht im Ernst, dass bei der Kassenlage Senator Peiner, der über die Finanzen herrscht, die Mittel aus dem Haushalt freigibt.
Den Herren Senatoren kann ich nur sagen: Hände weg von den Kleingärtnern, sonst bekommen Sie erheblichen Ärger in der Stadt.
Für Ihre wachsende Stadt gibt es nämlich noch andere Flächen, Sie müssen sie nur herrichten. Darüber haben wir schon so häufig diskutiert.
Sie haben aber die Kleingärtner bisher völlig verunsichert. Wer mag noch in seinem Garten anbauen und investieren und etwas pflanzen oder säen, wenn nicht sicher ist, ob überhaupt noch geerntet werden kann.
Die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf zu erfahren, welche Perspektiven der Senat hat – auch in Sachen Kleingärten. Darum fordern wir in unserem Zusatzantrag den Senat auf, endlich die neue Fachplanung Kleingärten vorzulegen und darzustellen, was, wo und vor allen Dingen unter welchen Bedingungen und zu welchen Kosten mit Hamburgs Kleingärten passiert. Ich bitte um Zustimmung. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis Eugen Roth:
„Zu fällen einen schönen Baum, braucht's eine halbe Stunde kaum. Zu wachsen, bis man ihn bewundert, braucht er, bedenkt es, ein Jahrhundert.“
Dieses wurde im letzten Winter nicht bedacht. Im letzten Winter wurden über 2500 Straßenbäume gefällt, das sind mehr als doppelt so viel wie im Winter vor zwei Jahren. Wenn es so weitergeht, wird kein Kind mehr einen alten Baum erleben können.
Eine Bürgerin schrieb mir: Getötete Bäume kann man nicht mehr lebendig machen. Sie fragte, ob man sie ersetzen könne.
Man kann sie ersetzen. Doch der Umweltsenator kümmert sich nicht darum. Deswegen greift der Bürgermeister – schade, dass er nicht da ist – dieses Thema auf. Er holte sich den größten europäischen Optiker, Herrn Fielmann, der für jeden seiner Mitarbeiter einen Baum pflanzt. Günther Fielmann stiftete der Stadt im Frühjahr außerdem 209 Bäume.
Es verdient höchste Anerkennung, dass sich ein Unternehmer wie Fielmann für unser Grün engagiert und auch noch die Pflanzungen bezahlt. Das ist viel wert. Wir wissen, dass die Neupflanzung eines Baumes fast 1000 Euro kostet.
Bei der SPD-Fraktion findet es keinerlei Anerkennung, dass die Spenden von Bürgerinnen und Bürgern – auch die von Herrn Fielmann – missbraucht werden, um Lücken zu schließen, die der Senat selbst geschlagen hat. Wir meinen, das Entfernen von Bäumen aus dem Stadtbild ist ein ausgleichspflichtiger Eingriff. Für den Ausgleich ist der Staat selbst verantwortlich.
Spenden müssen immer etwas Zusätzliches sein, um die Stadt zu verschönern, zumal die Spenden noch nicht einmal ein Zehntel dessen ausmachen, was ersetzt werden müsste. Der Bürgermeister soll nicht so tun, als ob mit der Spende von Herrn Fielmann alles gut sei. Das Argument, dass kein Geld da sei, gilt in diesem Fall nicht, denn wir haben das Sondervermögen „Natur- und Landschaftspflege“, dessen Rücklagen inzwischen auf
10 Millionen Euro angewachsen sind. Das ist genug Geld, um den Baumbestand in Hamburg aufzufüllen.
Der Bürgermeister hat die Hamburger Bevölkerung aufgefordert, Standorte – und zwar dort, wo man einen Baum vermisst – für die Pflanzungen der FielmannBäume zu benennen. Als ob die Behörde nicht weiß, wo sie zuvor Bäume umgelegt hat. Wir meinen – das ist vielleicht noch ein weiterer Grund –, dass sich der Bürgermeister künftig selbst informieren sollte, wo und wie viele Bäume fehlen.
Wir fordern, dass das digitale Hamburger Baumkataster, das fast fertig ist, ins Internet gestellt wird. Jeder Baum ist dort mit Namen und Adresse, Alter, Kronendurchmesser und Stammumfang verzeichnet. Jeder kann somit selbst nachlesen, ob sein Lieblingsbaum noch da ist und wie es ihm geht. Aus dem Kataster geht übrigens auch hervor, dass in Hamburg nur noch 222 000 und nicht – wie der Bürgermeister angenommen hat – 245 000 Bäume vorhanden sind und dass 58 Prozent aller Bäume geschädigt sind, 17 Prozent davon sogar schwer. Vom Ausmaß der Schäden zeigte sich sogar die Fachbehörde überrascht, doch die nötigen Baumsanierungen wurden erst einmal für Jahre zurückgestellt.
Es wird höchste Zeit, dass sich der Bürgermeister jetzt auch darum kümmert, dass dem Baumbestand geholfen wird.
Damit die Bäume in unseren Parks nicht still und leise wegsterben, will die SPD-Fraktion, dass auch die Bäume in den Parks in ein öffentlich einsehbares Kataster eingestellt werden, das im Internet nachzulesen ist.
Die Bürgerinnen und Bürger bezweifeln übrigens immer wieder, ob ein Baum wirklich gefällt werden musste. Deswegen sollten auch die Kriterien für Baumfällungen als Orientierung für uns alle ins Internet gestellt werden.
Unsere Bäume brauchen mehr Schutz und mehr Pflege. Dazu brauchen sie das Engagement der Hamburgerinnen und Hamburger. Deshalb wollen wir vom Senat endlich ein Konzept zur Anwerbung und zur Betreuung von Baumpaten haben. Da die Betreuung von Baumpaten nach Angaben der Verwaltung im Ausschuss zu den aufwendigsten Aufgaben ihrer Tätigkeit überhaupt gehört, könnte ihr das Internet hier viel Arbeit abnehmen. Das haben wir in unserem Antrag ausgeführt, das muss ich jetzt nicht weiter erläutern.
Aber gestatten Sie mir noch eine Bemerkung. Ehrenamtliche Arbeit – auch die für den Naturschutz –, Herr MüllerSönksen, bedarf einer Anleitung, aber auch Anerkennung.
Diese gebührt nicht nur Herrn Fielmann, Herr MüllerSönksen, sondern auch den vielen Hamburgerinnen und Hamburgern, die sich schon heute für ihren Baum vor der Tür engagieren. – Vielen Dank.
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Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Kollege Gonska! Die Stadt wartet ja geradezu darauf, dass das Sauberkeitskonzept, das Sie Ende letzen Jahres der staunenden Öffentlichkeit vorgestellt haben, endlich greift. Bis jetzt aber: Fehlanzeige, meine Damen und Herren!
Die paar "Doggy-Bags", die Sie aufhängen – das ist doch geradezu niedlich, löst aber das Problem nicht. Die Graffiti-Hotline war ein Flop. Das alte Graffiti-Programm zum Selberreinigen und zum Reinigenlassen war auch ein Flop, das haben Sie selbst gesehen.
Keiner wollte es haben. Sie haben es eingestellt. Und jetzt, heute, präsentieren Sie der Stadt ein neues Programm. Ich wünsche mir und ich kann es auch Ihnen nur wünschen, dass es besser gemanagt wird als das alte. Dann klappt es vielleicht auch.
Die Graffiti-Verordnung ist nach wie vor ein Flop. Die Jugendlichen können die hohen Bußgelder gar nicht aufbringen. Das hat Ihnen vor kurzem die "Welt" bescheinigt. Unsere Kritik war also berechtigt, meine Damen und Herren. Und jetzt beschließt die CDU auf ihrem Parteitag in Hamburg, dass jugendliche Sprayer für einen Fonds arbeiten sollten, damit Fachkräfte reinigen. Das haben wir schon immer gefordert. Gute Idee, kann ich nur sagen, doch ein Konzept dafür liegt uns in diesem Hause leider nicht vor.
Wo ist das Problem? Ich habe den Eindruck, dass die Koalition auf dem rechten Weg zu mehr Sauberkeit in dieser Stadt ziemlich zerstritten ist. Meine Damen und Herren, die SPD-Fraktion setzt sich auch für einen Ordnungsdienst ein. Wir wollen ihn aber dezentral organisiert wissen, weil das besser ist. Das sehen wohl einige aus der Koalition auch so, denn nicht umsonst haben Sie in die Drucksache hineingeschrieben, dass schon nach einem halben Jahr darüber berichtet werde, ob die zentrale Anbindung fach- und sachgerecht sei. Die Koalitionsabgeordneten aus den Bezirken sind jetzt schon davon überzeugt, dass dezentral besser sei. In Harburg stellt die CDU-Fraktion in einem Antrag fest, dass die Beseitigung von Müll und Verschmutzung nicht sachgerecht organisiert ist.
In Wandsbek will die Schill-Fraktion den Ordnungsdienst in den Ausschuss für Sicherheit und Ordnung zitieren, um die Probleme vor Ort zu beraten. In Altona, ganz aktuell, darf der neu gewählte und inthronisierte Bezirksamtsleiter auf Antrag der CDU-Fraktion gleich den Senat auffordern, das Konzept zur Sauberkeit im öffentlichen Raum weiter zu optimieren. Diese Formulierung spricht ja bekanntlich Bände.
Außerdem wollen die Kollegen dort, dass regelmäßig im Grünausschuss über vorliegende Bürgerbeschwerden beraten wird. Recht so, denn vor Ort weiß man am besten, wo die neuralgischen Punkte sind.
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Herr Schill hält allerdings die Organisation des Ordnungsdienstes für eine Geschmacksfrage. Zur gleichen Zeit aber verhandelt der Senat mit den Bezirken, wo denn die zusätzlichen Arbeitskräfte eingesetzt werden sollen, die jetzt für die Touristen die Stadt putzen sollen, allerdings nur von Mai bis Oktober. Mir ist schleierhaft – das muss ich ehrlich sagen –, wie 31 Mann für ein halbes Jahr eine halbe Million Euro kosten sollen.
Herr Gonska, Sie haben gesagt, die Bezirke hätten für Sauberkeit mehr Geld gekriegt. Ich glaube, Sie haben ganz und gar übersehen und vergessen – Sie sollten es eigentlich besser wissen, da Sie an der Quelle der Information sitzen –, dass den Bezirken vorher Geld in erheblichem Umfang bei den Rahmenzuweisungen weggekürzt und es zugunsten des Ordnungsdienstes umgeschichtet wurde. Darüber reden Sie aber lieber nicht.
Meine Damen und Herren, die Koalition ist ja hier einmal angetreten, die Rechte der Bezirke zu stärken. Beim Sauberkeitskonzept machen Sie genau das Gegenteil.
Und noch etwas: Die Hamburgerinnen und Hamburger sind sicher nicht amüsiert, dass die Bude sozusagen nur geputzt wird, wenn Gäste da sind. Sie hätten es auch ganz gerne sauber, wenn die Touristen weg sind.
Ach so, es ist Sozialismus, wenn man eine saubere Stube hat? Man lernt nie aus.
Liberal ist dreckig, ja.
Sauberkeit, Herr Gonska, haben Sie als Frage des Bewusstseins gekennzeichnet. Das ist richtig. Wir haben hier in den letzten Haushaltsverhandlungen schon einmal darüber geredet. Wir haben Ihnen vorgeschlagen, eine groß angelegte Kampagne zu machen, um in dieser Stadt das Bewusstsein für Sauberkeit zu wecken, zu festigen und auch zu verankern. Schauen Sie nach Frankfurt, wie man es macht. Da können Sie etwas lernen. Vielleicht machen Sie das ja dann auch noch. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wasser ist keine Ware, die auf beliebigen Märkten gehandelt werden kann. Das steht in den Wasserrahmenrichtlinien, die in Hamburg umgesetzt werden, und das hat der Deutsche Bundestag festgestellt und dabei auch betont, dass die Versorgung der Bevölkerung mit hygienisch einwandfreiem Trinkwasser eine Kernaufgabe der öffentlichen Daseinsvorsorge sei und in Deutschland vorwiegend von Unternehmen in öffentlicher Hand wahrgenommen werde. Dieser Auffassung hat sich jetzt auch die Innenministerkonferenz angeschlossen. Ob der Senat dahinter steht, ist noch unbekannt. Letzte Woche wurde auf der Umweltministerkonferenz hier in Hamburg bekannt, dass Deutschland im Rahmen der Dienstleistungsverhandlungen mit der World Trade Organisation keine Verpflichtung zur Liberalisierung der Wasserversorgung eingehen wird, so ein Bericht des Bundesumweltministeriums. Damit scheint die Liberalisierungsdebatte hierzulande wohl endlich vom Tisch zu sein. Die Entscheidung über die Zukunft der Wasserversorgung bleibt in der Hand der Kommunen. Darum muss der Senat jetzt Farbe bekennen, wie er es denn mit den Hamburger Wasserwerken halten will.
Die Privatisierung der Wasserwirtschaft in Großbritannien hat ernorme Preissteigerungen hervorgebracht und schlechte Wasserqualität zur Folge. Meine Damen und Herren, das wollen wir in Hamburg nicht haben.
In Potsdam hat man nach den schlechten Erfahrungen mit einem privaten Wasserversorger diesen wieder hinausgeworfen, trotz großer Verluste, die dabei in Kauf
genommen werden mussten. Solche Erfahrungen brauchen wir nicht. Unser Wasser in Hamburg hat eine exzellente Qualität, die Versorgung ist super und der Wasserpreis ist seit 1996 stabil geblieben. Doch damit könnte Schluss sein, wenn die Wasserwerke in die Hände von Großkonzernen geraten. Beispiel Berlin: Dort wurden die Wasserbetriebe 1998 zur Hälfte an E.ON und RWE verkauft.
- Ihr Koalitionspartner war aber auch dabei. Nun tun Sie man nicht so.
Nach einem Preismoratorium sollen jetzt im nächsten Jahr die Preise um 15 Prozent ansteigen und es ist jetzt schon klar, dass die Preise bis 2010 um weitere 15 Prozent ansteigen werden. Ich bin überzeugt: Auch die Hamburgerinnen und Hamburger finden das keineswegs knorke.
Es kommt noch etwas dazu: Wasser ist kostbar und Wasserreserven müssen nachhaltig bewirtschaftet werden, da wir ja auch später noch sauberes Wasser haben wollen. Ein Konzern, dessen Politik am Gewinnstreben orientiert ist, wird sich aber kaum um Wassersparmaßnahmen kümmern und Wasserschutzgebiete unterhalten. Das muss aber sein, weil wir auch morgen noch sauberes Wasser haben wollen und müssen.
Da der Wasserverbrauch aber tendenziell rückläufig ist, kann das Unternehmensergebnis dann nur noch gesteigert werden, wenn die Kosten sinken. In einem Unternehmen mit einem hohen Fixkostenanteil, wie es bei Wasserwerken in der Regel der Fall ist, kommt man da sehr schnell an die Grenzen. Beim Personal ist heutzutage meist schon die Grenze ausgereizt. Dann wird eben an der Qualitätssicherung des Produktes oder an den Investitionen für die Netzinstandhaltung gedreht und gespart. Das darf nicht sein, meine Damen und Herren.
Im branchenweiten Benchmarking stehen die Hamburger Wasserwerke ganz vorne, nicht obwohl, sondern weil sie in öffentlicher Verantwortung agieren und nachhaltig wirtschaften. Im innerdeutschen Vergleich nehmen die Hamburger Wasserwerke hinsichtlich Produktqualität, Know-how, Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit eine Spitzenstellung ein. Die Hamburger Wasserwerke sind ein außerordentlich profitables Unternehmen. Sie werfen jedes Jahr 25 Millionen Euro Gewinn ab. Davon werden zirka 17 Millionen Euro für die Hamburger Bäder aufgebracht und 8 Millionen Euro streicht der Finanzsenator ein. So ein Unternehmen ist natürlich auch für Private interessant, meine Damen und Herren, aber auch für die Hamburgerinnen und Hamburger. Ich sage nur: Eine Kuh, die man melken kann, darf man nicht schlachten und schon gar nicht verkaufen.
Aber all das hat sich offenbar im Senat noch nicht herumgesprochen, denn sonst hätte er ja schon längst einmal klarstellen können, dass die Versorgung der Bevölkerung mit sicherem, sauberem Trinkwasser von hoher Qualität und vor allen Dingen zu sozial
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verträglichen Preisen nicht aufs Spiel gesetzt werden darf.
Im Gegenteil, der Senat hat ja die Spekulationen um einen möglichen Verkauf oder Teilverkauf der Wasserwerke durch widersprüchliche Äußerungen noch angeheizt. Der Finanzsenator hat – das war wohl im Februar – einen Teilverkauf der Wasserwerke nicht ausgeschlossen. Der Umweltsenator hat Ende 2001 zu Weihnachten – ich empfand es durchaus als Geschenk – davon gesprochen, dass die Wasserwerke nicht verkauft werden sollen, weil sie eben so profitabel und gut seien. Aber wenn es jetzt in der Debatte ernst wird, schweigt er – wie immer.
Wir fordern daher den Senat auf, den Spekulationen jetzt endlich ein Ende zu machen und von einem Verkauf oder Teilverkauf der Wasserwerke als Einrichtung der öffentlichen Daseinsvorsorge Abstand zu nehmen.
Meine Damen und Herren, die Hamburger Wasserwerke sind das größte, rein kommunale Wasserunternehmen in Deutschland. Sie gehören der Stadt und damit allen Bürgerinnen und Bürgern, die ihre Wasserwerke bereits seit Generationen über ihre Gebühren bezahlt haben. Darum darf der Senat die Wasserwerke nicht weggeben und schon gar nicht um eines einmaligen Kassenvorteils willen.
- Aus schlechten Erfahrungen wird man klug. Sie brauchen gar nicht so zu brüllen.
Wasser eignet sich aufgrund seiner besonderen Produktions- und Vertriebsbedingungen und aufgrund seiner grundlegenden Bedeutung für unser Leben nicht zum Spekulationsobjekt, Herr Müller-Sönksen, denn Wasser ist zum Durstlöschen da und nicht zum Löschen von Profitgier.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir haben wieder gehört, dass Herr Rehaag zwar mannhaft dafür eintritt, jetzt nicht zu verkaufen und keiner daran denke, man prüfe nur. Aber es steht immer noch die Äußerung des Finanzsenators Herrn Dr. Peiner im Raum, er könne sich vorstellen, einen Teil der Hamburger Wasserwerke zu verkaufen. Das hat er am 6. Februar 2003 in HH 1 erklärt.
Wenn Sie so laut schreien, Herr Müller-Sönksen, bestärken Sie mich noch in meiner Auffassung.
Offensichtlich gibt es im Senat einen massiven Streit über die Position, wie man mit den Hamburger Wasserwerken umgehen soll.
Nein danke, keine Zwischenfrage.
Danke.
Da hilft doch nur eines, dass der Bürgermeister erklärt, was Sache ist. Denn es ist etwas im Busch. Die aufgeregten Beiträge von Herrn Kruse und erst recht von Herrn Lorkowski zeigen dies doch und beinahe hätte Herr Lorkowski sich auch noch verplappert. Er hat sich richtig auf die Lippen gebissen, das konnte man regelrecht sehen.
Dann haben wir gehört, wie nach Gründen gesucht wird.
Es wird nicht aus reiner Finanznot verkauft. Wird denn aus ideologischen, ordnungspolitischen oder finanzpolitischen Gründen verkauft? Das muss dann einmal gesagt werden. Ich kann Ihnen nur sagen, die Hamburgerinnen und Hamburger wollen nicht, dass ihre Wasserwerke verscherbelt werden. Insofern haben Sie, Herr Senator Rehaag, wieder Recht, in diesem Thema steckt ein ungeheuerliches Mobilisierungspotenzial
und dieses werden wir auch ausnutzen. Wir werden für die Rechte der Hamburgerinnen und Hamburger kämpfen und gemeinsam dafür eintreten, dass die Wasserwerke nicht verkauft werden. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Lorkowski, wenn Sie jetzt beklagen, dass sich der CO2-Ausstoß in den letzten zwölf Jahren erhöht hat, dann müssen Sie aber auch gerechterweise dazu sagen, was die Ursachen sind.
1990 sind die Grenzen aufgemacht worden und es hat vor allem der Verkehr zugenommen. Wenn man in Ihre Umweltpartnerschaft hineinschaut, ist zu dem Bereich überhaupt nichts gesagt, sondern da findet man nur Unverbindlichkeiten. Es soll ein Dialog zu Klimaschutz und Mobilität geführt werden. Aber mit welchem Ziel denn? Da wird noch nicht einmal gesagt, dass die CO2-Emissionen aus dem Verkehrsbereich verringert werden sollen.
Das ist wohl ein bisschen verkehrt, was Sie gesagt haben.
Ich stelle mir unter einer Partnerschaft für die Umwelt etwas anderes vor als das, was uns der Senat hier präsentiert hat. Partner sind nämlich gleichberechtigt und gehen offen miteinander um.
Mit der vorgelegten Konzeption wird aber nur so getan, als ob etwas für die Umwelt erbracht wird. In Wahrheit finden zusätzliche Leistungen für die Umwelt nicht statt. Wir finden in dem Konzept eine Menge von dem, was wir schon kennen, nämlich Programme zum Klimaschutz und zur Ressourcenschonung – das ist auch gut so – bis hin zu altbekannten Sachen wie dem Einbau von Wohnungswasserzählern, der seit Jahren im Gesetz steht und bis zum Jahre 2004 vollendet sein muss.
Wo es dann konkret wird, zum Beispiel bei dem Solidaritätsfonds für die Altschadensanierung bei chemischen Reinigungen, wurde vergessen, dass man dazu auch Geld braucht.
Es wird also viel Selbstverständliches aufgeschrieben. Mit Verlaub, wenn Sie jetzt den Unternehmen etwas von Informationen, Beratung, Unterstützung bei Antragstellungen und zügiger Abwicklung von Genehmigungsverfahren erzählen, ist das nicht besonders innovativ oder modern, sondern das ist schlichtweg Kundendienst.
Hamburg ist bei der Bearbeitung von Anträgen und Genehmigungsverfahren seit Jahren im Bundesvergleich Spitze. Das können Sie bei der Handelskammer nachlesen, das ist gar nicht auf unserem Mist gewachsen. Wenn Sie jetzt, ohne das Personal aufzustocken, noch mehr erreichen wollen, dann geht es nur durch Herabsetzung von Standards oder des Arbeitsaufwands für die Behörde. Genau das ist „des Pudels Kern“.
Tatsächlich sollen Auflagen und staatliche Kontrollen durch Selbstverpflichtungen und Selbstkontrolle der Wirtschaft ersetzt werden. Wie das allerdings im Einzelnen laufen soll, bleibt völlig offen. Ich befürchte, die Wirtschaft wird die angebotene Marscherleichterung gerne aufgreifen, sich aber in Sachen Umwelt nicht zu Gegenleistungen verpflichten, weil sie nämlich unverbindlich sind. Da muss man auch gar nicht über Moral philosophieren, sondern muss nur eins und eins zusammenzählen. In den Unternehmen entscheiden Kosten und nicht die Wunschvorstellungen des Senats.
Mit dem Begriff „Umweltpartnerschaft“ können die Konzernbosse zum Beispiel in London, Toulouse oder Shanghai gar nichts anfangen, aber mit Kosten und Gebührensenkungen.
Die Umweltpartnerschaft ist damit im Grunde genommen Standortpolitik und kein Stück mehr. Das sollten Sie offen sagen, Herr Senator, und nicht ein Umweltmäntelchen darüber hängen.
Was man tun kann, um mehr für die Umwelt herauszuholen, sagt die SPD in ihrem Zusatzantrag. Vor allen Dingen brauchen wir gerade in schwierigen Zeiten nachprüfbare Zielsetzungen, die durch konkrete Maßnahmen und Projekte umgesetzt und auch mit den Unternehmen ausgehandelt werden. Was man nicht braucht, sind Standardabsenkungen im Umweltschutz.
In dem vorgelegten Konzept müssen außerdem viele offene Fragen und Andeutungen klargestellt werden. Dazu gehört auch, dass man die Haushaltsauswirkungen von manchen Teilen dieses Vertrages beziffert und Mittel dafür einwirbt. Auch ein Gebührenerlass ist haushaltswirksam.
Mit unserem Zusatzantrag wollen wir der Umweltpartnerschaft Konturen in Richtung Umwelt verleihen. Lassen Sie uns deshalb im Ausschuss darüber reden und einiges nacharbeiten. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Ich frage den Ersten Bürgermeister, für wie lange das Angebot terminiert ist und wie lange können die Bauwagenbewohner auf den avisierten Plätzen verbleiben?
Frau Präsidentin! Für welchen Zeitraum hatte der Senat bei der Deutschen Bahn AG das Gelände an der Harkortstraße nachgefragt?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wenn das Gelände so stark verunreinigt ist, gedenkt der Senat, das Gelände beproben zu lassen, um gegebenenfalls Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung zu ergreifen?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Vor fast genau einem Jahr ist das Bundesnaturschutzgesetz novelliert worden. Der rotgrüne Senat war zweifelsohne Vorreiter.
Mit unserem Antrag fordern wir jetzt den Senat auf, die Umsetzung des Bundesnaturschutzgesetzes anzupacken und dafür zu sorgen, dass ein Biotopverbund hergestellt wird, der 10 Prozent der Landesfläche einnimmt, in der Land- und Forstwirtschaft Mindeststandards für eine gute fachliche Praxis zu gewährleisten und die Umweltbildung in die Schulgesetznovelle aufzunehmen.
Das Bundesnaturschutzgesetz fordert, Natur als unsere Lebensgrundlage in Verantwortung auch gegenüber künftigen Generationen im unbesiedelten, aber auch im besiedelten Gebiet auf Dauer zu gewährleisten. Für eine Millionenstadt wie Hamburg ist das eine große Herausforderung. Dieser muss sich der Senat in Gänze stellen. Naturschutz ist nämlich keine Aufgabe, die man allein beim Umweltsenator abladen und dann als erledigt betrachten kann. Der Naturschutz muss bei vielen Entscheidungen mit berücksichtigt werden.
Wir hören nun zum Beispiel beim Thema „Wachsende Stadt“, dass der Senat Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen künftig außerhalb Hamburgs vornehmen will. Außerdem werden die Bezirke ermuntert, Grün- und Landwirtschaftsflächen sowie Kleingärten in Gewerbeflächen umzuwandeln; gegen Bares versteht sich. Aber wenn immer mehr Grün- und Landwirtschaftsflächen in dieser Stadt vernichtet werden, wird es eng für den Biotopverbund.
Wir wollen aber unseren Kindern eine artenreiche Natur auch in unserer Stadt und nicht nur Betonwüsten mit Glasund Stahlpalästen bieten.
Die Vorgängersenate haben 27 Naturschutzgebiete unterschiedlicher Beschaffenheit und Größe ausgewiesen. Hamburg verfügt bei seiner Gesamtfläche über anteilig 7,3 Prozent für den Naturschutz beziehungsweise 22 Prozent für den Landschaftsschutz.
Wo ist Herr Senator Rehaag?
Das ist ja gediegen.
Senator Rehaag sollte sich einmal ein Beispiel nehmen. Die Unterschutzstellung der Borghorster Elbwiesen ist zwar eine gute Sache, aber das reicht nicht.
Der Senat muss jetzt die vorhandenen Schutzgebiete vernetzen und den Biotopverbund sichern. Das klappt nur, wenn auch Land- und Forstwirtschaft mitziehen. Genau hier liegt der Hase im Pfeffer.
Federführend für die Umsetzung des Bundesnaturschutzgesetzes ist die Behörde für Umwelt und Gesundheit – BUG; für die Land- und Forstwirtschaft ist aber die Behörde für Wirtschaft und Arbeit zuständig. Während Umweltsenatoren unterschiedlicher Färbung gelegentlich mit Wachtelkönigen verglichen werden – da kommt er gerade, der Wachtelkönig –,
kann man beim Wirtschaftssenator nur noch vom Schützenkönig sprechen, denn das Einzige, was in diesem Zusammenhang aus der Wirtschaftsbehörde zu hören war, waren die Schüsse auf die Schwäne. Das ist kein Indiz für eine gute fachliche Praxis.
Viele Naturfreunde, Herr Müller-Sönksen, hätten sich nämlich gewünscht, dass Wirtschaftssenator Uldall längst einmal mit den Landwirten, denen die Felder gehören, verhandelt hätte, um ihnen einen Ausgleich für mögliche Ernteausfälle durch Fraßschäden zu geben. Das ist aber nicht passiert. Es ist höchste Zeit, Herr Senator Rehaag, dass Sie mit Ihrem Kollegen Uldall einmal ein Gespräch führen.
Aber auch mit dem Bildungssenator müssen Sie reden. Denn im Zusammenhang mit der Schulgesetznovelle sollte man gleichzeitig über die Umsetzung der Umweltbildung reden. Was läge näher, das jetzt zu tun? Ist die Schulgesetznovelle erst durch, hat wohl keiner Interesse mehr daran. Im jetzigen Schulgesetz ist die Umweltbildung gesichert. Wir hätten gern einmal gewusst, was der Senat auf diesem Gebiet vorhat.
Es gibt noch einen Grund, sich jetzt mit der Umsetzung des Bundesnaturschutzgesetzes zu befassen, obwohl noch Zeit wäre. Hamburg hat in diesem Jahr den Vorsitz bei der Umweltministerkonferenz. Das ist ein Grund mehr, eine Vorreiterfunktion zu übernehmen, aber jedenfalls keiner, um hinterherzuhinken. – Vielen Dank.
Herr Vorsitzender, meine Damen und Herren! Zugegeben, Graffitibekämpfung ist ja ein schwieriges Geschäft.
Ja, eben.
In seinem 100-Tage-Programm hat sich Ihr Umweltsenator ja sehr viel vorgenommen. Herr Schaube, davon haben wir ja überhaupt nichts gehört. Aber das ist ja auch kein Wunder, denn die Ergebnisse sind leider außerordentlich mager. Leider ist auch das Fördererprogramm für Privatleute, Graffiti an ihren Hauswänden zu entfernen, schlecht angenommen worden. Herr Schaube, das liegt nicht daran, dass die keinen Mut hätten, weil dann gleich wieder neu geschmiert würde. Ein wesentlicher Punkt dieses Förderungsprogrammes – und das ist ja eigentlich das Tolle daran – ist, dass gleichzeitig, wenn gereinigt ist, auch Präventionsmaßnahmen ergriffen werden. Das haben Sie offensichtlich nicht gewusst.
Wir haben in den Haushaltsberatungen festgestellt, dass jedenfalls von diesem 500 000 Euro schweren Programm bis Oktober nur einmal gerade 5000 Euro abgeflossen sind. Meine Damen und Herren, die Idee ist gut, aber leider schlecht umgesetzt. Das werden wir demnächst noch einmal zu hinterfragen haben.
Vor diesen dürftigen Ergebnissen bei diesem Reinigungsprogramm, das sich der Senat vorgenommen hat, erscheint der Vorschlag, den Sie hier unterbreiten, Herr Schaube, als wohlfeiler Paragraphenaktionismus. Denn ob diese Verordnung in der Sache tatsächlich etwas bringt, ist äußerst fraglich. Tatsache ist doch, dass die Sprayer auch heute schon ohne Verordnung, die Sie vorgelegt haben, strafrechtlich und zivilrechtlich zur Verantwortung gezogen werden können.
Wo sind denn die Belege dafür, Herr Kollege Schaube, dass das nicht stimmt?
Hören Sie doch einmal zu. Was reden Sie denn andauernd dazwischen?
Das illegale Sprayen, das wissen Sie auch, findet ja zu einem großen Teil auch noch auf Privatgrund statt. Dann kommt noch zu diesen Tatbeständen, die ich genannt habe, zum Zivilrechtlichen, zum Strafrechtlichen der Hausund Landfriedensbruch. Sie holen sich ja die Probleme, die Sie offensichtlich hier bekämpfen wollen, mit Ihrer Graffitiverordnung selbst wieder ins Haus. Ihre Verordnung, das steht nämlich in den Paragraphen, greift erst, wenn das Strafrecht nicht zum Zuge kommt. Also müssen Sie erst die strafrechtliche Prüfung durchführen, ehe Sie überhaupt mit Ihrer Verordnung arbeiten können.
Sie bringen hier die Rechtslage kein Stück weiter.
Wenn Sie jetzt davon sprechen, dass nun 5000 Euro Bußgeld erhoben werden können, kann ich nur sagen: Wenn Jugendliche festgesetzt werden und der Sachschaden ermittelt ist, der in der Regel sehr hoch ist, und dann kommt eventuell noch das Hausfriedensbruchdelikt dazu, dann haben Sie eine Situation, dass Jugendliche bis zu 150 000 Euro blechen müssen. Da, denke ich, müssen die Gerichte zu anderen Mitteln greifen. Sie wissen selbst, dass die Jugendlichen kein Geld haben. Es gibt bereits heute eine rechtliche Anweisung an die Staatsanwälte und Gerichte, dass in solchen Fällen Täter-Opfer-Ausgleich durchgeführt werde.
Nicht nur schrubben lassen.
Gerade bei Zivilgerichtsverfahren, wo es um hohe Schadensersatzansprüche geht, kann Täter-Opfer-Ausgleich zusätzlich normverdeutlichend wirken und das wollen Sie doch gerade. Welche Erfahrungen liegen denn bei diesem Verfahren überhaupt vor? Davon haben Sie uns nichts erzählt.
Meine Damen und Herren, natürlich ist uns bekannt, dass im Bundestag kontrovers über die Graffitibekämpfung debattiert wurde. Die einen Experten behaupten, der Straftatbestand sei nur mit teuren, langwierigen Gutachten zu ermitteln. Die anderen sagen, in ihrer Spruchpraxis hätten sie nie einen Gutachter gesehen. Wie sieht denn die Lage in Hamburg aus? Darüber erfahren wir nichts.
Der vorliegende Antrag stellt auf die Begriffe „Veränderung“ oder „Verunstaltung“ des Erscheinungsbildes einer fremden Sache ab. Ich finde, mit diesen Begriffen schaffen Sie keine Klarheit. Das Erscheinungsbild ist kein Rechtsbegriff. Und Sie wissen ja: Schönheit entsteht bekanntlich im Auge des Betrachters und ist damit höchst subjektiv.
Wenn man aber, meine Damen und Herren, Begriffe erst mühsam deuten muss, schafft man keine Sicherheit. Das A und O der Graffitibekämpfung ist doch nicht die Begriffsauslegung, sondern die schnelle Entfernung von Schmierereien, meine Damen und Herren. „Wisch und weg“ heißt
das Zauberwort. Sind die Tags und Pieces erst einmal weg, dann haben die Autoren auch keinen Ruhm mehr davon und werden von weiterem Sprayen entmutigt. Darum muss schnell gehandelt werden und das vermissen wir, meine Damen und Herren. Sie haben sich das zum großen Thema gemacht und wir sehen hier keine Fortschritte.
Auch mit Ihrer Verordnung schaffen Sie hier keine Fortschritte. Es muss geputzt werden, meine Damen und Herren. Wenn die Täter dann schnell geschnappt werden, schnell ihr Verfahren kriegen und die Strafe sozusagen auf dem Fuße folgt,
dann ist das der beste Weg zur Normverdeutlichung. Meine Damen und Herren, wir wollen gerne diese Fragen weiter im Ausschuss diskutieren. Stimmen Sie der Überweisung zu! – Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mit Ihrem städtischen Ordnungsdienst ist es wie mit der Geschichte von den zehn kleinen Negerlein.
Am Anfang, oh wie fleißig, da waren es noch 30. Die GAL, die wollte nachseh’n, da waren es nur noch 18. Nun kommt er in die Strümpf, hieß es im NDR, doch nur mit fünf. Und wenn die Grippe kommt herbei, dann sind es sicher nur noch zwei. Und wenn es dann so weitergeht, Herr Schill alleine Wache steht.
Scherz beiseite, der Senat verschaukelt Öffentlichkeit und Bürgerschaft. Der städtische Ordnungsdienst ist weder in ein schlüssiges Sauberkeitskonzept integriert, noch liegen saubere Kostenaufstellungen, deren Finanzierung und vor allen Dingen deren Deckung vor. Und wenn weiterhin so wenig Kräfte Streife laufen, ist auch die angedachte Finanzierung, den Dienst aus den Bußgeldern zu finanzieren, gefährdet.
Bestehende Leistungen werden verschlechtert, weil das Geld fehlt. Der Bürgermeister höchstpersönlich war es, der am 17. Dezember letzten Jahres, wenige Tage nachdem der Haushalt 2003 beschlossen war, großartig angekündigt hat, dass am 1. Januar ein Ordnungsdienst mit 30 Mann seinen Dienst antreten werde und noch in dieser Legislaturperiode auf 60 bis 70 Mann wachsen solle. Außerdem habe die Umweltbehörde ein Sauberkeitskonzept erarbeitet und würde den Bezirken 3 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung stellen. Von einem Sauberkeitskonzept haben wir schon vor über einem Jahr gehört, noch ist nichts da.
Mitte Januar wurde dann zurückgerudert, statt 30 nur 18 und ob 70 Mann dann noch bis 2005 kommen, ist auch fraglich, wie aus der Antwort auf die Große Anfrage der GAL hervorgeht. Und am letzten Sonnabend hat der Leiter des Einwohner-Zentralamtes, Herr Smekal, im NDR bekannt gegeben, dass zurzeit nur fünf Kräfte eingesetzt werden. Man kann denen nur wünschen, dass sie am Ende des Monats auch ihr Geld für ihre Bemühungen bekommen, denn wir wissen ja nicht, woher es kommen soll. Kein Mensch weiß, wie der Ordnungsdienst finanziert wird und
A C
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das Schlimmste – der Senat offensichtlich auch nicht, denn er erklärt vier Wochen nach Ankündigung dieses Dienstes, dass er erst jetzt eine Erklärung an die Bürgerschaft dazu vorbereite. Einzig die eilige Zuständigkeitsanordnung hat man wohl gerade noch zum 30. Dezember hinbekommen.
Doch diese Doppelzuständigkeiten, die zwischen den Bezirken und der Innenbehörde geschaffen werden, werden in vielen Fällen Ineffizienz nach sich ziehen und vor allen Dingen widerspricht diese Anordnung auch dem vom Senat so hoch gehaltenen Konzept der Verwaltungsentflechtung. Öffentlichkeit und Bürgerschaft wurden massiv getäuscht. In den Medien wurde eine Sache hochgekocht und bis jetzt ist nichts zu sehen.
Wo sind denn die angeblichen 3 Millionen Euro für die Bezirke? Zurzeit sieht es doch so aus, dass den Bezirken nur Geld weggenommen wird.
Die bereits beschlossenen und in den Bezirken verplanten Rahmenzuweisungen für die Instandhaltung von Grünanlagen und Spielplätzen wurden nur zu 80 Prozent ausgezahlt. Das einbehaltene Geld soll dann vielleicht – oder auch nicht, kein Mensch weiß, was richtig ist – für Reinigungsmaßnahmen zurückfließen. Ob es dann aber in die Bezirke als zweckgebundenes Geld zurückfließt, ist völlig unklar und ob alle Bezirke etwas bekommen, ist auch unklar. Unklar ist auch, ob das abgezogene Geld nicht möglicherweise für ganz andere Zwecke verwendet wird, denn wir merken im Moment, dass die Bezirksetats die Melkkühe des Senats sind.
Klar ist aber jetzt schon in den Bezirken, dass die Folge dieses Rollgriffs durch die Bezirkskassen noch einige Spielplätze mehr kosten wird, die dann dichtmachen werden. Das wird die betroffenen Eltern sicher sehr freuen, Herr Senator.
Der Senat, der sich so gerne mit Bürgernähe und Stärkung der Bezirke brüstet, hat einmal mehr die Rechte der Bezirke ausgehebelt und schneidet von der ohnehin zu kurzen Finanzdecke in den Bezirken noch mehr ab, da am Senatstisch offensichtlich niemand Interesse hat, den Ordnungsdienst auch finanziell auszustatten. Bezirkssenator Kusch tritt überhaupt nicht für die Belange der Bezirke ein, der hat ja auch bekanntlich andere Sorgen.
Es bleibt eigentlich nur die angekündigte Hotline „Saubere Stadt“: 25 761111. Das ist die Telefonnummer, unter der man bislang die Waste-Watcher rufen konnte, wenn irgendwo Verschmutzungen auftraten. Dieser Service der Stadtreinigung funktionierte vorzüglich; innerhalb von wenigen Stunden war der Dreck weg. Jetzt verkündet der Senat stolz, dass das Ärgernis innerhalb von nur drei Tagen beseitigt werde. Der verblüffte Bürger fühlt sich zu Recht verschaukelt. Es ist schon abenteuerlich, wenn der Senat schlechtere Leistungen auch noch als Fortschritt verkaufen will.
Mit unserem Antrag wollen wir Ihnen Beine machen, damit Sie uns endlich sagen, wie das Sauberkeitskonzept aussieht, wie der Ordnungsdienst sich darin einfügt, wie er arbeiten soll, welche Kompetenzen verändert werden, welche Kosten er verursacht, vor allen Dingen aber auch, wie
die Ausbildung der Bediensteten abläuft und so weiter. Wenn es Sie auch interessiert, meine Damen und Herren, dann stimmen Sie unserem Antrag zu. – Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der Senat hat uns versprochen, Hamburg soll grün bleiben und sauberer werden. Und was ist? Die Stadt verkommt und verdreckt immer mehr, weil der Senat bei Sauberkeit und Grünpflege unverhältnismäßig spart.
Insgesamt 2,4 Millionen Euro hat der Senat schon im Haushalt 2002 bei der Sauberkeit gestrichen und weil im laufenden Jahr keine guten Reinigungsergebnisse erzielt werden konnten, wurde dieser Betrag 2003 nicht erhöht. Dabei hat die Koalition die Sauberkeit der Stadt ausdrücklich zu ihrem Ziel erklärt.
Weil Ihnen der Mist über den Kopf zu wachsen droht, würden Sie am liebsten allen Hamburgerinnen und Hamburgern Besen, Harke und Schaufel in die Hand drücken