Herr Staatsrat, wenn es richtig ist, dass ein überzeugendes Konzept vorliegen wird, was liegt denn bisher überhaupt vor?
Herr Abgeordneter, Sie wissen, dass der Senat eine Drucksache beschlossen hat, und dazu gibt es eine Presseäußerung des Präses der Behörde für Soziales und Familie, sodass den Abgeordneten jedenfalls die Grundzüge vorliegen. Zurzeit wird in der Behörde die Feinarbeit gemacht, die selbstverständlich nach einer
solchen Grundsatzarbeit geleistet werden muss, sodass ich Ihnen jetzt noch nicht beantworten kann, wie das Konzept konkret aussehen wird. Aber ich will Ihnen gerne auszugsweise Folgendes sagen:
Geschlossene Unterbringung bedeutet, dass die Minderjährigen entsprechend dem richterlichen Beschluss und den pädagogischen Erfordernissen geschlossen untergebracht werden, ein strukturierter Tagesablauf besteht, es verbindliche Regeln gibt und bei Zuwiderhandlung konsequent reagiert wird, der Anspruch der schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen auf schulische Bildung angemessen realisiert wird und die nicht mehr schulpflichtigen Jugendlichen an Maßnahmen der beruflichen Orientierung und Ausbildungsvorbereitung teilnehmen, ihnen die soziale Integration über eine berufliche Perspektive erleichtert wird, die Minderjährigen mit den Folgen ihrer Taten für die Opfer konfrontiert werden und durch Verhaltenstraining lernen, sich in Zukunft in Konfliktsituationen gewaltfrei und sozial angemessen zu verhalten, die Minderjährigen innerhalb der Einrichtung Pflichten übernehmen, eine Rundum-die-Uhr-Betreuung stattfindet, die eine besondere persönliche Betreuungsdichte erlaubt, die Betreuer eine einfühlende, aber gleichzeitig klare und deutlich grenzziehende Haltung gegenüber den Minderjährigen zeigen, therapeutische Maßnahmen zur Verfügung stehen, um persönliche Probleme zu bearbeiten und Defizite im Sozialverhalten auszugleichen, intensive Elternarbeit stattfindet und in psychischen Ausnahmesituationen zur Deeskalation von Konflikten eine besonders intensive Betreuung erfolgen kann.
Wenn zu diesem relativ bekannten Konzept Feinarbeit notwendig ist, können Sie übersehen, wie lange diese dauern wird oder wann das endgültige Konzept komplett vorliegen wird?
Wir wollen zum 1. Dezember die Einrichtung haben. Insofern können Sie davon ausgehen, dass das Feinkonzept vorher vorliegen wird.
Ich habe jetzt mehrere Wortmeldungen. Als nächstes Herr Maaß, Frau Dr. Freudenberg, dann Herr Ehlers, Frau Dr. Stöckl.
Herr Staatsrat, welche Erfahrungen mit Gerichten aus anderen Bundesländern verleiten Sie denn zu der Annahme, dass ausgerechnet in Hamburg die Richter bei der Einzelfallentscheidung, was dem Wohl des Kindes dient, so entscheiden, dass das Kind für ein Jahr untergebracht werden soll?
Ist denn dem Senat bekannt, dass sich die Rechtsprechung in den meisten Fällen an der bereits bestehenden Rechtsprechung anderer Gerichte orientiert und weniger an Konzepten der Verwaltung?
Herr Abgeordneter, selbstverständlich ist das der Fall. Wir sind aber der ziemlich sicheren Annahme, dass, wenn wir eine pädagogisch ausgewogene Einrichtung vorhalten, die Gerichte den Absichten, die wir damit hegen, auch folgen werden, weil das Konzept, das dahinter steht, juristisch begründbar und haltbar ist.
Herr Staatsrat, können wir uns darauf verlassen, dass Sie dem Vorbild der Einrichtungen in den anderen Bundesländern folgen werden – Sie haben Rummelsberg genannt – vor dem Hintergrund, dass das Diakonische Werk allen Landesjugendämtern mitgeteilt hat, dass die Einrichtung Rummelsberg mangels Nachfrage geschlossen wird?
Sie können sich darauf verlassen, dass die Einrichtung, die wir in Hamburg schaffen werden, modernen pädagogischen Gesichtspunkten folgen wird.
(Beifall bei der CDU, der Partei Rechtsstaatlicher Offensive und der FDP – Heiterkeit bei der SPD und der GAL – Barbara Duden SPD: Das war keine Ant- wort!)
Herr Staatsrat, darf ich diese Aussage so interpretieren, dass Sie ebenfalls die Absicht haben, eine noch zu eröffnende geschlossene Einrichtung wieder zu schließen?
Herr Abgeordneter, wir haben nicht die Absicht, eine Einrichtung, die wir im Dezember eröffnen werden, wieder zu schließen. Im Übrigen verweise ich auf die Äußerungen Ihres Kollegen Neumann, der für die SPD-Fraktion ebenfalls eine geschlossene Unterbringung gefordert hat.
Zur besseren Übersichtlichkeit trage ich noch einmal die Reihenfolge der weiteren Wortmeldungen vor: Frau Dr. Stöckl, Frau Dr. Freudenberg, Herr Mahr, Frau Brinkmann und dann Herr Silberbach.
Frau Abgeordnete, ich habe darauf verwiesen, dass es in Gauting von der Caritas eine geschlossene Einrichtung gibt und in Rummelsberg eine von der Diakonie. Ansonsten habe ich gesagt, dass die Hamburger Einrichtung sich an modernen pädagogischen Grundsätzen orientieren wird, von denen ich Ihnen auszugsweise eben ein paar vorgetragen habe.
Herr Staatsrat, was bedeutet für Ihre Überlegungen und Planungen die zum Jahresende vorgesehene Schließung des Heimes Schönbühl in Baden-Württemberg, das mit 110 Plätzen gearbeitet hat, die in letzter Zeit immer wieder reduziert wurden, und dem nach dortigen Vorstellungen auch ein modernes pädagogisches Konzept zugrunde lag? Die Einrichtung wird geschlossen wegen ständig zurückgehender Belegung.
Frau Abgeordnete Freudenberg, wir beobachten mit großem Interesse, wie das Land Niedersachsen diese Frage zurzeit diskutiert.