Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir kommen jetzt zur Abstimmung. Wer einer Überweisung der Drucksache 17/1126 an den Kulturausschuss zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dann ist die Überweisung einstimmig beschlossen.
Zum Bericht 17/1464, zunächst zur Ziffer 1. Wer zu den Eingaben 249/02, 250/02, 256/02, 264/02 und 265/02 den Ausschussempfehlungen folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Bei einigen wenigen Gegenstimmen ist das mit großer Mehrheit beschlossen.
Wer möchte der Empfehlung folgen, die der Ausschuss zu der Eingabe 400/02 abgegeben hat? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Bei einigen Enthaltungen ist das einstimmig beschlossen.
Wer stimmt den übrigen Ausschussempfehlungen zu? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist einstimmig so geschehen.
Nun zum Bericht 17/1465. Hierin sind nur einstimmige Empfehlungen enthalten. Wer stimmt zu? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dann hat die Bürgerschaft auch hier einstimmig beschlossen.
Wir kommen zum Bericht 17/1466. Auch hierin sind nur einstimmige Empfehlungen enthalten. Wer schließt sich diesen an? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Die Bürgerschaft hat sich einstimmig den Empfehlungen angeschlossen.
Wir kommen zum Bericht 17/1467; zunächst zur Ziffer 1. Wer möchte der Empfehlung folgen, die der Ausschuss zu der Eingabe 426/02 abgegeben hat? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Bei einigen Gegenstimmen ist das mit großer Mehrheit beschlossen.
Wer möchte zur Eingabe 462/02 der Ausschussempfehlung folgen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Auch hier hat es einige Gegenstimmen gegeben; eine große Mehrheit ist der Ausschussempfehlung gefolgt.
Wer schließt sich der Empfehlung an, die der Ausschuss außerdem zu der Eingabe 462/02 abgegeben hat? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Bei einigen Gegenstimmen ist auch dies mit großer Mehrheit beschlossen.
Wer den übrigen Ausschussempfehlungen zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist einstimmig von der Bürgerschaft so beschlossen.
Wer das Ersuchen in Ziffer 3 beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Bei einigen Gegenstimmen ist das mit großer Mehrheit so geschehen.
Ich komme zum Bericht 17/1468. Hier ist mir mitgeteilt worden, dass es aus den Reihen der GAL-Fraktion nach Paragraph 26 Absatz 6 unserer Geschäftsordnung eine Wortmeldung gibt. Frau Möller, Sie haben das Wort für fünf Minuten.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Bevor wir den Bericht des Eingabenausschusses, Drucksache 17/1468, endgültig beschließen, möchte ich Sie, meine Damen und Herren, von einem Vorgang in Kenntnis setzen, der sich im Zusammenhang mit der Eingabe 393/02 ereignet hat.
Wie Sie aus dem Bericht ersehen können, ist die Eingabe am 21. Oktober für „nicht abhilfefähig“ entschieden worden. Am 22. Oktober hat sich der Petent zusammen mit einigen Familienangehörigen in der Ausländerbehörde nach dem Sachstand und dem Ergebnis der Petition erkundigt und daraufhin für vier Wochen eine Duldung erhalten. Es handelt sich bei diesem Petenten um eine türkische Familie mit fünf Kindern.
Am 22. Oktober, einen Tag nach der Entscheidung des Petitionsausschusses, ist ihm die Entscheidung des Eingabenausschusses mitgeteilt und die vierwöchige Duldung erteilt worden.
In der Nacht vom 22. auf den 23. Oktober – also wenige Stunden nach Erteilung dieser vierwöchigen Duldung – ist die Familie von 15 bis 20 Polizei- und Bundesgrenzschutzbeamten sowie Zivilpersonen aus ihrer Wohnung abgeholt worden. Ihr wurde ungefähr eine Stunde Zeit gegeben, um Sachen zu packen und den schon lange gebuchten Charterflug in die Türkei um 5 Uhr zu erreichen.
Am 23. Oktober vormittags erreichte den Anwalt der Familie der Widerruf der Duldung. Die Behörde hat sich – das konnte man auch in der Zeitung lesen – zu dem Verfahren wie folgt geäußert: Es wurde gesagt, kurzfristig seien in dem Flugzeug Plätze frei geworden, und da bei einer Duldung natürlich die Abschiebung anstehe, würden diese Plätze genutzt. Der Familie war klar, dass sie nach der Entscheidung des Petitionsausschusses keinen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland erhalten würde. Sie hatte für sich natürlich diese vier Wochen Zeit gesehen, um das zu ordnen, was man zu ordnen hat, wenn man hier mehrere Jahre lebt.
(Dirk Nockemann Partei Rechtsstaatlicher Offen- sive: Sie wussten doch schon länger, dass sie abgeschoben werden!)
Es ging zum Beispiel um die Kündigung des Mietvertrages, es ging um die Regelung von Abzahlungsmodalitäten für einen Kredit, der schon über viele Jahre lief und abgezahlt wurde. Außerdem musste der Arbeitsvertrag gekündigt werden. So weit der Sachstand an dieser Stelle.
Mit dem Einverständnis der Familie und des Rechtsanwalts möchte ich aus der Akteneinsicht, die der Anwalt auf Wunsch der Familie, die sich in der Türkei befindet, genommen hat, zitieren. Es gibt in der Akte ein Schreiben der zuständigen Abteilung des Einwohner-Zentralamts vom 16. Oktober. Der Betreff dieses Schreibens hatte die
Familie und deren beabsichtigte Rückführung am 23. Oktober mittels Charter als Thema. Dort wird ein Verfahrensvorschlag gemacht, den ich Ihnen vorlesen möchte. Es handelt sich um vier Sätze, es dauert nicht lange.
„Vorausgesetzt, der Petitionsausschuss lehnt die Eingabe als ,nicht abhilfefähig‘ ab, erhält die Familie bei Vorsprache am 22. Oktober eine kurzfristige bis mittelfristige Duldung. Der Zugriff erfolgt am 23. Oktober mittels Widerruf der Duldung und Ausnahmeentscheidung nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz. Gleichwohl man in dem aufgezeigten Verfahren einen Verstoß gegen den auch das Handeln der Verwaltung bindenden Grundsatz von Treu und Glauben – also mittelfristige Duldung in Kenntnis der Abschiebung am folgenden Tag – sehen könnte, sollte die Maßnahme wie vorgeschlagen umgesetzt werden.“
Meine Damen und Herren! Ich werde morgen früh – dieser Vorgang ist mir erst heute zur Kenntnis gekommen – eine Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Verletzung des Rechtsstaatsprinzips, Bindung der Verwaltung an das Recht, Vertrauensschutz – in diesem Fall gegenüber der Ausländerbehörde – einreichen. Ich bin in diesem Fall nicht die Betroffene. Als Abgeordnete fordere ich jedoch die Einhaltung der Gesetze auch durch die Verwaltung. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich hatte eigentlich gedacht, jetzt würde jemand aus der Koalition den Vorgang verteidigen, denn Sie müssen ja den Senat in solchen Sachen decken.
(Dirk Nockemann Partei Rechtsstaatlicher Offen- sive: Glauben Sie nicht alles, was in der „taz“ steht!)
(Norbert Frühauf Partei Rechtsstaatlicher Offen- sive: Das Lesen der „taz“ ersetzt bei Ihnen Akten- einsicht!)
Dem werden Sie sicher zustimmen. Es ist so, dass wir nicht mehr Rotgrün haben, bedeutet aber nicht, dass sich jetzt an der Ausländerpolitik hinsichtlich der Beurteilung der Rechtslage etwas verändert hätte. Wenn Sie den Bericht über die Sitzung des Eingabenausschusses lesen, werden Sie merken, der Beschluss war einstimmig. Außerdem wurde noch beschlossen: Weitere Eingaben haben keine aufschiebende Wirkung.
Trotzdem hat die Ausländerbehörde, wie wir eben gehört haben, für vier Wochen eine Duldung erteilt. Nun wissen wir alle, dass das nicht heißt, dass so lange geduldet wird. Das kann widerrufen werden.
Aber, ich erwarte von einem fairen Staat, dass dann, wenn er den Widerruf verkündet, die Leute, die es betrifft, den Widerruf bekommen und nicht schon im Flugzeug sitzen und ihnen irgendein Papier hinterhergeschickt wird nach dem Motto: Das geht auch so, sie sind zwar schon weg, aber hier ist das Papier; wir haben es gemacht, sie wissen das nicht, aber auch gut, sie merken ja, dass sie fliegen. Das ist ein Unding, was Sie da veranstalten.
(Beifall bei der SPD und der GAL – Dirk Nockemann Partei Rechtsstaatlicher Offensive: Das ist doch dem Anwalt zugestellt worden!)