Rolf Polle

Sitzungen

17/7 17/8 17/10 17/11 17/17 17/18 17/20 17/23 17/24 17/27 17/32 17/33 17/36 17/38 17/40 17/41 17/46 17/47 17/48 17/53 17/54

Letzte Beiträge

Ja, Herr Adolphi, die SPD-Fraktion wird dem Antrag zustimmen. Wir betrachten unseren Antrag als erledigt, weil Sie alle Punkte übernommen haben, die die Anträge unterschieden. Die Baubehörde hat unter Bürgermeister Mettbach und dem Staatsrat Schulz von der CDU auf das einstimmig beschlossene Ersuchen zur Lage des Hamburger Taxengewerbes nicht reagiert.
Es wurde bisher weder ein Gutachten in Auftrag gegeben, noch ist die Taxenstandsbenutzungspflicht in der Nacht aufgehoben worden. Auch ist ein Bericht über die beabsichtigten Maßnahmen nicht erstellt worden, obwohl der Beschluss das jeweils zum Jahresende vorsah. Inzwischen sind zwei Jahresenden vergangen und nichts ist passiert.
Ebenso muss man sagen, dass eine eingehende Prüfung der Leistungsfähigkeit der Taxenunternehmen bei Verlängerung der Konzession nicht durchgeführt worden ist. Das ist eine unverantwortliche Passivität des Senats gegenüber dem Parlament und eine Respektlosigkeit und Rücksichtslosigkeit gegenüber den Taxenverbänden.
Die Verantwortung tragen nicht nur der Bürgermeister Mettbach und sein Staatsrat, sondern letztlich auch der Chef des Senats, nämlich Bürgermeister Ole von Beust. Da sieht man wieder: Nicht nur geschönte Fotos werden ausmachen, ob er gewählt wird oder nicht, sondern er sieht ganz schön alt aus gegenüber den Taxenfahrern.
Herr Adolphi hat schon erwähnt, wie die Lage der Taxenfahrer ist. Der Tarif wurde innerhalb von zehn Jahren nur etwa um 4 Prozent erhöht. Die Auslastung der Taxen beträgt 19 Prozent, 30 Prozent wären nötig, ein Stundenumsatz von 11 Euro. Das Ganze kennzeichnet die absolut miese Lage. Taxenunternehmen suchen teilweise Auswege in die Illegalität. Die Behörde unternimmt auch kaum etwas dagegen, dass hier illegal gehandelt wird. Es werden Razzien am Flughafen durchgeführt, wo Taxenfahrer massenweise flüchten können. Das Ganze beschäftigt dann das "Hamburger Abendblatt". Das alles sind Handlungsweisen, bei denen wir sagen können, dass hier stümperhaft vorgegangen worden ist.
Die Tarife werden von Baubehörde und Handelskammer rücksichtslos beschlossen. Die Handelskammer nutzt aus, dass die Taxenfahrer Zwangsmitglieder sein müssen. In einer Podiumsdiskussion mit vielen Taxenfahrern haben wir festgestellt, dass die meisten aus der Handelskammer austreten würden, wenn sie es nur dürften, aber sie dürfen es immer noch nicht.
Die Regulierungsmechanismen des Marktes für Taxenfahrer funktionieren in vielen Punkten nicht. Es gibt Konzessionen, sie sind auf Taxenstände angewiesen, sie können den Fahrpreis nicht frei gestalten und dann mutet man ihnen zu, den Rest der Marktwirtschaft, nämlich die Kosten, für sich allein zu managen. Das geht nicht.
Auf den Senat kommt eine hohe Verantwortung für diesen Wirtschaftszweig zu. Die hat er sträflich vernachlässigt. Wir meinen, dass unverzüglich ein umfassendes Gutachten zu erstellen ist. Die Baubehörde sitzt seit Februar 2002 daran und bringt nichts zustande. Das ist unmöglich und das können wir weiterhin nicht so akzeptieren.
Die Baubehörde könnte man in ihrer Geschwindigkeit des Handelns mit der Geschwindigkeit von Schnecken vergleichen, aber das wäre eine Beleidigung für Schnecken, die sind nämlich schneller.
Wir müssen sagen: Der Fisch stinkt vom Kopfe her. Deswegen tauschen wir also die Köpfe aus, dann stinkt es nicht mehr.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das „Hamburger Abendblatt“ hat den Eingabenausschuss einmal als „Kummerkasten des Parlaments“ benannt. Das war zweifellos richtig. Wir erhalten eine Vielzahl von Eingaben über alle möglichen und denkbaren Probleme, die es in unserer Stadt gibt. Wir haben inzwischen für uns festgestellt, dass die Eingaben ein Seismograph für Stimmungen in der Stadt sind. Das heißt, auch Probleme, die wir hier vielleicht noch gar nicht als so wichtig wahrnehmen, werden von da aus benannt, an uns herangetragen und von uns diskutiert.
Ich glaube, dieses Problem der Zwangsmitgliedschaft der Handelskammern wird in der Öffentlichkeit sehr intensiv diskutiert, vor allen Dingen unter den Betroffenen, aber hier im Parlament war es noch nie ein Thema. Ich hörte auch aus meiner Fraktion, auch aus der CDU-Fraktion: Wollen wir das nicht lieber lassen? Nein, man muss sich solchen Problemen stellen, die in der Bevölkerung diskutiert werden. Auch im Bundestag geschieht das.
Im Eingabenausschuss haben wir diesen Prüfauftrag an den Senat einstimmig verabschiedet. Ein Prüfauftrag besagt, man soll sich damit befassen und sich damit auseinander setzen. Das soll auch der Bundestag. Wir sind in Hamburg leider nicht zuständig für dieses Problem. Deswegen haben wir die Eingabe an den Bundestag überwiesen. So musste sich der Petitionsausschuss des Bundestags jetzt auch damit befassen. Inzwischen habe ich mich über dieses ganze Gebiet, das einen nicht unmittelbar berührt, schlau gemacht. Es gibt inzwischen diverse Internetadressen, unter denen darüber berichtet wird, beispielsweise www.Kammerjaeger.org, und auch viele Pressemeldungen, die an uns weitgehend vorbeigehen. Es formiert sich also ein Widerstand gegen eine Zwangsmitgliedschaft. In Berlin wird auch daran gearbeitet, das Gesetz vielleicht entsprechend zu ändern. Wir sollten das aus Hamburg unterstützen, zumindest das Ganze zur Diskussion in die Öffentlichkeit geben, denn eine Umfrage in Nordrhein-Westfalen hat zum Beispiel ergeben, dass 90 Prozent der dort befragten Unternehmer gegen die Zwangsmitgliedschaft sind. So etwas können wir als Politiker nicht ignorieren, denn dann wird uns dieses Problem irgendwann um die Ohren gehauen. Auch für Liberale ist es, glaube ich, gut zu sagen, hier
müssen wir deregulieren, hier muss auf Freiwilligkeit gesetzt werden. Das meint auch ein Großteil der Bundestagsfraktion, ebenso Herr Johannes Kahrs, dem ich für das viele Material, das mich aufgeklärt hat, dankbar bin. Insofern sollten wir alle diesem Ersuchensantrag zustimmen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Dieser Rechtssenat feiert seine hohen Abschiebezahlen in diversen Presseerklärungen, als ob es Exporterfolge wären. Er ignoriert das vielfältige Leid, das sich in erbarmungswürdigen Einzelschicksalen hinter der großen Zahl verbirgt, und dieses Leid hat viele Namen.
Ich erinnere an die Familie Yilmaz, die Eltern, die mit ihren fünf Kindern bei Nacht und Nebel aus ihren Betten gerissen, zum Flughafen geschleppt und in die Türkei verfrachtet wurden.
Ich erinnere an das Schicksal der Familie Ejupi, über das wir hier auch diskutiert haben, die mit ihren Kindern in Volksdorf völlig integriert war und die gegen den Willen ihrer vielen Freunde und der gesamten Nachbarschaft ins Elend nach Belgrad abgeschoben wurde.
Und ich erinnere an die drei kleinen Kinder aus Schnelsen, Roland, Svetlana und Sanela, die dort von einer deutschen Familie betreut werden, deren Eingabe abgelehnt wurde und die immer noch angstvoll darauf warten, ob sie irgendwann vom Abschiebekommando abgeholt, bei Nacht und Nebel aus ihrer Umgebung gerissen und in Belgrad ausgesetzt werden.
Und jetzt erinnere ich an die beiden Mädchen aus Ghana, die uns heute zusammen mit ihrer Mutter besucht haben, Gifty und Sylvia Oppong. Die Mutter verschlug es vor Jahren zu uns nach Hamburg. Sie hat inzwischen ein unbeschränktes Aufenthaltsrecht und bestreitet ihren Lebensunterhalt aus eigenem Einkommen. In Ghana ließ sie ihre Kinder zurück. Sie wurden dort von einer Tante betreut, offenbar unzulänglich, denn sie kamen in ein Heim, das einer Schule angeschlossen war.
Als die Mutter es verantworten konnte, wollte sie ihre Kinder zu sich holen, aber die Hamburger Ausländerbehörde verweigerte die Zustimmung zum Visum. Die Kinder blieben erst dort, dann brach jedoch das Schulgebäude unter Regenfällen zusammen, die Kinder überlebten glücklicherweise diese Katastrophe und flüchteten nach Hamburg zu ihrer Mutter. Wer will ihnen das verwehren? Ist das das Happy End? Nein. Zwar haben sich Herr Ploog und andere CDU-Abgeordnete intensiv darum bemüht, für die Kinder ein Bleiberecht zu erreichen – das schätzen wir und halten es für gut –, aber die Ausländerbehörde blieb hart und unerbittlich. Immer wieder wurde die Behandlung der Eingabe im Eingabenausschuss verschoben, weil die CDU-Abgeordneten sich gegenüber der Ausländerbehörde nicht durchsetzen konnten.
Und dann am letzten Montag dieses seltsame Votum. Erst "nicht abhilfefähig" und dann die Protokollerklärung,
noch nicht einmal ein Ersuchen, das die Koalition in das Protokoll brachte und das bis zum letzten Moment immer wieder stilistisch verändert wurde: "Nicht abhilfefähig" mit einem Zusatz zur Beruhigung des persönlichen Gewissens. Ich verzichte im Moment darauf, das zu zitieren. Sie haben diese Protokollerklärung vor sich auf den Tischen liegen und können sie nachlesen. Es ist kein Ersuchen, ich weiß nicht, warum das nicht gemacht wurde. Wenn diese Protokollerklärung ernst genommen würde, hätte
man sie zusammen mit dem Votum "zur Berücksichtigung" beschlossen.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen von der CDU! Im Moment ist Martin Luther wieder sehr in der öffentlichen Beachtung, nicht nur im Film, wir haben demnächst den Reformationstag. Etwas mehr lutherische Grundsatzfestigkeit hätte ich mir von Ihnen auch gewünscht.
Die beiden Mädchen sollen also erst einmal ausreisen. Wann und ob sie überhaupt wieder einreisen dürfen, darüber gibt es nebulöse Stellungnahmen der Ausländerbehörde sowohl im Ausschuss als auch in der Presse. Sie lässt sich nicht festlegen, sie will erst nachdenken, wenn die Mädchen draußen sind. Dann ist es zu spät, denn die Hoffnung "aus den Augen, aus dem Sinn" machen wir nicht mit.
Wenn schon eine vorübergehende Ausreise nach dem Ausländerrecht notwendig ist, woran wir überhaupt nicht glauben,
dann wäre doch, wie schon vielfach unter Rotgrün praktiziert, eine Ausreise in den nächsten großen Ferien in Form eines dreiwöchigen Urlaubs in das benachbarte europäische Ausland möglich. Eine Vorabzustimmung, eine Vorbereitung über die Konsulate, die wir in Hamburg reichlich haben, und über die Botschaften, zu denen engste Beziehungen bestehen, wäre möglich, und in solchen humanitären Fällen haben die Nachbarländer Hamburgs und Deutschlands schon immer und gerne geholfen. Warum dieses alles nicht? Die Erklärungen der Innenbehörde lassen erkennen, dass wohl gar nicht beabsichtigt ist, die Kinder wieder hereinzulassen.
Herr Senator Nockemann, Sie sind heute anwesend und ich bitte Sie darum, hier und heute zu klären, dass die beiden Kinder bei ihrer Mutter bleiben können,
wie sich das für eine Familie gehört, wie wir es in unserer christlich-abendländischen Tradition erwarten.
– Letzter Satz. – Sie würden damit ein Zeichen setzen und dem Image der Freien und Hansestadt Hamburg als liberale, weltoffene und humanitär gesinnte Stadt einen Nutzen erweisen. Erklären Sie sich.
– Nicht nur Lehrer geben nie auf, sondern Sie sollten als Abgeordneter genau wie ich nicht aufgeben, denn wir haben einen politischen Auftrag zu erfüllen.
Herr Senator, ich stelle fest, dass Sie auch auf die Aufforderung, die eben von der FDP kam, von Herrn Schrader, nicht Stellung genommen haben, hier im Sinne der Familie irgendeine humanitäre Lösung zu finden. Sie
haben nach Aktenlage zitiert – nicht aus Zeitungen, übrigens – und haben Daten der Familie genannt. Das war es dann auch. Staubtrocken. In persönlichen Fällen muss man aber auch persönliches Engagement zeigen, auch wenn man Senator ist, und das fehlte mir.
Der Eingabenausschuss ist kein Gericht. Das wird manchmal verwechselt. Wir fällen keine Urteile nach juristischen Maßstäben, sondern geben ein politisches Votum ab. Dieses Votum orientiert sich natürlich an der Rechtslage. Das ist doch völlig klar. Das haben wir auch immer so gemacht.
Die meisten Beschlüsse sind übrigens einstimmig. Es gibt aber Ermessensspielräume und Verfahrensweisen, die der Rechtslage genügen und trotzdem humanitär sind. Ich finde den Satz von Herrn Bauer abenteuerlich, Gesetze nähmen auf Menschlichkeit keine Rücksicht.
Natürlich müssen wir Rücksicht auf Menschen nehmen. Dafür sind wir auch tätig. Und wenn ich Sie einmal auf einige Probleme dieser Art hinweisen darf: Es gibt eine ganze Reihe von Literatur über dieses Thema. Erinnern Sie sich: Antigone von Sophokles. Schon damals ist das Thema "Gesetz oder Menschlichkeit" gewesen. Das Schicksal von Antigone sollte Ihnen auch jetzt zu denken geben.
Das kennen Sie nicht? Ja, richtig.
Insofern kann ich Frau Möller total unterstützen: Gesetze sind von Menschen für Menschen gemacht und müssen unter menschlichen Maßstäben ausgelegt werden.
Und hier den Kalifen von Köln anzuführen: Wir haben so einen Mann zum Glück nicht in Hamburg. Dieser ist überhaupt nicht Thema einer neuen Ausländerpolitik. Sie wissen genau wie wir, dass wir der Abschiebung aller kriminellen Ausländer im Eingabenausschuss zustimmen.
Selbst Sie haben humanitäre Gesichtspunkte der Stadt berücksichtigt, bei jemandem, der letztes Mal auf der Tagesordnung stand und auch in Hamburg kriminell wurde. Trotzdem haben Sie zugestimmt. Man muss nämlich menschliche Maßstäbe zugrunde legen …
… und nicht nur Aktenlage.
Herr Rumpf, Ihre Aussagen zum Gutachten zur Sozialen Erhaltungsverordnung waren absolut falsch. Der Durchschnitt – und das stimmt – zwischen null und hundert ist fünfzig. So ähnlich haben Sie eben argumentiert. Wenn Neuvermietungen stattfinden, dann gibt es eine Soziale Erhaltungssatzung, sind die Mieten hoch. Das stimmt. Aber die Mieter, die dort bisher wohnten, die Altmieter, die behalten die alte Miete und sind geschützt vor Umwandlung und Luxusmodernisierung.
Diese Mieter haben Sie völlig außer Acht gelassen. Sie denken immer nur an die Yuppies, an die Leute, die die wachsende Stadt bevölkern sollen, Einkommensstarke, denen die Wohnungen in den Gebieten geräumt werden sollen.
A C
B D
Wir hatten gestern eine Veranstaltung in Eimsbüttel-Nord zum Thema Soziale Erhaltungssatzung und waren erstaunt über die Fülle in dem Saal. Verängstigte Mieter aus dem Stadtteil. Diesen Mietern werden Sie, wenn Sie jetzt die Soziale Erhaltungssatzung und die Umwandlungsverordnung kippen, die Wohnung nehmen bis in etwa eineinhalb Jahren, und das ist toll, da ist nämlich Wahlkampf.
Herr Staatsrat, halten Sie es nicht auch im Interesse aller Beteiligten für angenehmer, wenn hier das Parlament von Ihnen den Namen erfährt, als dass wir in wenigen Tagen ihn vielleicht in der Zeitung lesen?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Eingabenausschuss hat sich in den Sommermonaten insbesondere mit vielen Schicksalen von Flüchtlingen aus Serbien und Montenegro auseinander setzen müssen.
Das Land leidet immer noch unter den Kriegsereignissen und hat erhebliche Probleme mit Flüchtlingsströmen. Wie uns die Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik, Frau Claudia Roth, mitteilte, gibt es im Land etwa 522 000 Flüchtlinge, einschließlich der Binnenflüchtlinge. Das sind knapp 10 Prozent der dort befindlichen, man kann gar nicht mal sagen wohnenden Bevölkerung.
Dieses Schreiben und auch ein Beitrag aus einer Zeitung, den Herr Ploog an uns verteilte, hat uns nachdrücklich in unseren Entscheidungen verunsichert. Der Ausschuss hat einstimmig beschlossen, dass wir bei nächster Gelegenheit, wahrscheinlich im Januar oder Februar, gern eine Reise nach Belgrad machen wollen, um uns über die dortigen Verhältnisse zu informieren. Gleichzeitig hat der Ausschuss allerdings auch mit der Mehrheit der Koalition diverse Eingaben von Flüchtlingskreisen aus SerbienMontenegro als nicht abhilfefähig beschieden. Das ging so weit, dass wir bei einem Fall doch erhebliche Zweifel hatten, was man beschließen sollte. Daher haben wir auch der Kompetenzen wegen den Petitionsausschuss des Bundestages um eine Entscheidung gebeten. Trotzdem wurde mit der Mehrheit der Koalition diese Eingabe zunächst erst einmal als nicht abhilfefähig entschieden. Das ist inkonsequent, wenn man sagt: Ihr müsst erst einmal abgeschoben werden und dann sehen wir mal, wie der Bundestag darüber entscheidet. Das kann man nicht machen und ist widersinnig.
Hinzu kommt, dass es eine Reihe von uns besonders anrührenden Fällen gab, wo auch bei einzelnen Mitgliedern der Koalitionsfraktion erhebliches Mitleid mit den Personen bestand. Ich erinnere an die Familie Ejupi, die inzwischen ausgereist ist. Es gab darüber diverse Artikel in der Presse. Die öffentliche Kritik an der Abschiebepolitik dieses Senats hat sich an diesen Einzelschicksalen auch sehr stark entzündet. Diese Familie ist inzwischen ausgereist, aber andere sind noch hier.
Die SPD-Fraktion möchte daher gern, dass diese Eingaben nochmals im Eingabenausschuss beraten werden, damit wir diese Schicksale nicht mal eben schlank in den Sommermonaten entschieden haben, sondern nochmals prüfen können. Wir bitten daher um Zustimmung der Rücküberweisung. Familie Ejupi ist inzwischen ausgereist, aber es gibt, wie gesagt, eine ganze Reihe von anderen Familien, auch von Kindern, die hier zur Schule gehen, wo wir nochmals prüfen möchten, ob Abhilfe möglich ist. Man prüft doch erst die Lage, ehe man entscheidet, und nicht umgekehrt.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir werden trotz der verbalen Ausfälle meines Vorredners diesem Antrag zustimmen.
Der SPD-Fraktion und der rotgrünen Koalition war es ein Anliegen, besonders in den älteren Wohngebieten der inneren Stadt zusätzlichen Parkraum zu schaffen. Insofern ist das, was eben gesagt wurde, völlig unzutreffend. Wir haben sehr wohl auch die Interessen von Autohaltern und Autohalterinnen im Auge gehabt. Dieses sehen Sie auch, wenn Sie in den Verkehrsentwicklungsplan schauen, den diese Regierung jetzt verwirklicht. Das ist altes rotgrünes Gedankengut, was jetzt verwirklicht wird. Es steht auf Seite 77 des Verkehrsentwicklungsplans.
Ich zitiere mal ein paar Sätze:
"Besonders in den älteren Wohngebieten der inneren Stadt gibt es ein merkbares Defizit verfügbarer Stellplätze im Vergleich zu den vorhandenen Kfz der Bewohnerinnen/Bewohner. Dies ist darauf zurückzuführen, dass beim seinerzeitigen Bau der Wohngebäude – anders als heute – keine privaten Stellplätze hergestellt werden mussten. Der nachträgliche Bau von Stellplätzen in Hoch- oder Tiefgaragen erfordert Platz, einen Betreiber und ist teuer. Aus diesem Grunde"
das ist wichtig –
"werden die unrentierlichen Kosten mit Zuschüssen aus angesammelten Ausgleichsbeträgen gefördert, wenn Platz vorhanden und ein Betreiber bereit ist. Unter dieser Voraussetzung ist zu prüfen, wo verstärkt bei Stellplatzengpässen Quartiersgaragen errichtet werden können. Dies muss nachfolgend begleitet werden von Maßnahmen, die das Wohnumfeld verbessern."
Das ist eine umfassende und sprachlich geglückte Formulierung, die dieses Problem lösen sollte. Deswegen hat der Senat seinerzeit auch erhebliche Mittel aus der Stellplatzabgabe zur Verfügung gestellt und die entsprechenden Presseerklärungen sehen nicht anders aus als die, die jetzt verteilt wurde. Sie sind nur ein paar Jahre älter.
Insgesamt muss man aber sagen, dass es sehr bedauernswert ist, dass die jetzige Bürgerkoalition, der Rechtssenat, das Geld ausschüttet, was unter der erfolgreichen Leitung von Bausenator Eugen Wagner seinerzeit auch für diese Zwecke angesammelt wurde. Und Sie selbst bringen den Inhalt dieses Topfes zum Versiegen. Das fügen Sie in Ihren Presseerklärungen immer in Nebensätze ein. Nach unseren Informationen sind die Abgaben aus der Stellplatzabgabe, die Einnahmen also, innerhalb von zwei Jahren um fast zwei Drittel gesunken. Sie werden also demnächst keine Stellplätze mehr bezuschussen können oder nur noch ganz kärglich. Sie wollten damit damals einen Bauboom auslösen. Davon ist in dieser Stadt überhaupt nichts zu merken. Zu merken ist nur, dass dieser Topf geringer wird.
Insgesamt muss man sagen, dass Ihr Antrag insofern einen richtigen Weg aufzeigt und deswegen werden wir ihm auch zustimmen. Allerdings sieht das Münchner Forschungsprojekt MOBINET auch anderes vor. Darin ist zum Beispiel eine Parkraumbewirtschaftung angekündigt und sie wird teilweise realisiert. Das heißt, die Bewohner müssen für das bevorrechtigte Anwohnerparken Geld
bezahlen. Würde Rotgrün das einführen, würden Sie das wieder "Abzocke von Autofahrern" nennen.
Wenn Sie jetzt wollen, dass MOBINET hier in Hamburg eingeführt wird, dann schlagen Sie indirekt genau das vor. Wo ist da der Unterschied?
Dann haben Sie sprachliche Formulierungen gewählt, bei denen ich nur staunen kann. Ich lese das mal vor:
„Es ist zu prüfen, ob auch für die Stadt Hamburg ein flächendeckendes Informationssystem zur Parkraumverfügbarkeit mit öffentlichem Nutzerzugriff sinnvoll ist, welches als Daten-Komponente die bestehenden heterogenen Parkraum-Datenbestände integriert und als multifunktionales Informations- und Monitoringsystem über Funktionalität der vorhandenen Parkleitsysteme hinausreicht.“
Welch ein sprachliches Ungetüm.
Welche Zielgruppe wollen Sie mit diesem Wortgeklingel eigentlich erreichen? Das kann man einfacher ausdrücken. Ich werde es mal versuchen.
Die Autofahrerinnen und Autofahrer in dieser Stadt wollen wissen, wo sie in der Nähe parken können. Wenn sie durch den Einsatz von Telematik einen freien Parkplatz finden, ist das gut. Die Möglichkeiten eines solchen Einsatzes sollte der Senat prüfen. Hätten Sie das gesagt, würde das jeder Mensch verstehen, auch wenn er „Bild“Zeitung liest.
Allerdings wird auch ein solches Parkplatzinformationssystem die Menschen zutiefst deprimieren. Sie werden nämlich in den meisten Stadtteilen feststellen, dass es dort schlichtweg keine Parkplätze gibt. Bei uns in Eimsbüttel-Nord gibt es ein Drittel mehr Autos als legale Parkplätze.
Dreimal dürfen Sie raten, wo diese parken. Das wird geändert. Noch unter der rotgrünen Regierung ist zum Beispiel ein Bauwagenplatz geräumt worden, wo jetzt ein Parkhaus gebaut wird. Das haben wir durchgesetzt. Also, Ihre Scheuklappen passen in keiner Weise mehr.
Sie müssten eigentlich auch einmal in das Internet gucken, was Ihre Kolleginnen und Kollegen in Deutschland so insgesamt machen. Ihre Dortmunder Parteifreunde zum Beispiel. Die haben den Landtag aufgefordert, die Stellplatzabgabe weiterhin in vollem Umfang aufrechtzuerhalten, denn sie wollen natürlich Quartiersgaragen bauen. Der Antrag steht im Internet. In Frankfurt hat die CDU-Fraktion 2001 gefordert: Frankfurt braucht Quartiersgaragen. Was antwortet der Magistrat? Dafür stehen leider personell und finanziell keine Mittel zur Verfügung. Das gleiche Theater letztes Jahr noch einmal. Im Mai wieder diese Aussage. Also muss man sagen, den armen Leuten fehlt die Stellplatzabgabe. Sie haben ein voll gefülltes Säckel von Bausenator Wagner übernommen. Darauf können Sie jetzt bauen. Wenn der leer ist, regieren wir wieder.
A C
B D
A C
B D
A C
B D
A C
B D
Ja, dann und wann muss man gegen das Vergessen anreden. Ich habe hier die Presseerklärung der Baubehörde, die immer noch im Internet verfügbar ist, aber aus 2001 stammt. Bausenator war Eugen Wagner. Es steht darin:
„Weitere 47 Millionen D-Mark"
damals gab es noch keine Euros
"für P+R-Plätze, Quartiersgaragen, Verbesserung öffentlicher Verkehrsmittel: Bau P+R-Haus Bergedorf, Tiefgarage Falkenried, Tiefgarage Erikastraße, Tiefgarage Georg-Thielen-Gasse, behindertenfreundlicher Ausbau und Haltestelle Neuwidenthal, S-Bahn Haltestelle Stellingen, Haltestelle Trabrennbahn, Busumsteigeanlage Wandsbek-Markt."
Das sind so Sachen, die Sie wahrscheinlich vergessen haben. Das ist alles gemacht worden. Die Presseerklärung davor ist noch ein Jahr älter. Ich verzichte darauf, sie vorzulesen. Bitte wider das Vergessen: Auch unter unserer Regierung sind Tiefgaragen gebaut worden und viele von denen, die Sie jetzt in Volksdorf bauen und so weiter, sind Planungen, die in rotgrüner Zeit auf den Weg gebracht wurden.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Zunächst stelle ich fest, dass Herr Schenk davon sprach, dass auch Männer zur gleichen Zeit weggeschlossen werden, während Herr Ploog erklärte, dass in anderen Anstalten für Männer durchaus spätere Einschlusszeiten möglich sind.
Nun darf ich Sie darüber informieren, dass uns gesagt wurde, dass in Hamburg nur auf Hahnöfersand Frauen ihre Haft verbüßen. Es gibt also gar keine andere Möglichkeit. Das heißt, keine Frau in Hamburg, die rechtskräftig verurteilt wurde, hat die Chance auf einen späteren Einschluss. Das ist also eine Diskriminierung letztlich weiblicher Häftlinge. Das muss man so sehen.
Herr Ploog sprach davon, dass uns die Anstaltsleitung versuchte deutlich zu machen, dass es aus diensttechnischen Gründen nicht möglich wäre, so viel Personal nach 19 Uhr zur Verfügung zu stellen. Das kann man so sehen, das kann man vielleicht auch anders machen. Man muss die Dienstpläne durchforsten und überlegen, ob nicht doch eine andere Einteilung möglich wäre. Das wird ein Ausschuss, der da zu Besuch ist, in seinen eineinhalb Stunden nie überprüfen können. Das ist klar. Deswegen haben wir auch nicht gesagt "zur Berücksichtigung", sondern "zur Erwägung". Der Senat möge doch noch einmal prüfen, ob es nicht doch möglich wäre, Frauen, die nicht durch irgendwelche Brutalität glänzen wie viele Männer, wie wir es von der Strafanstalt Fuhlsbüttel hören, später einzuschließen.
Man sollte es doch diesen Frauen ermöglichen, nachdem sie ihren Dienst vollbracht haben, vielleicht zwei, drei Stunden länger zusammen zu sein und vielleicht auch wertvolle Resozialisierungsgespräche unter sich zu führen. Das ist jetzt aufgrund der Isolationshaft ab 19 Uhr nicht mehr möglich. Wir können es nicht akzeptieren, dass das nicht noch einmal überprüft wird.
Herr Senator! Welche Nachteile hat das neue Lehrerarbeitszeitmodell gegenüber dem alten Pflichtstundenmodell?
Wie will der Senat der vielfach festzustellenden Tendenz zur inneren Kündigung und einem eventuellen künftigen Dienst nach Vorschrift in der zunehmend vergreisenden Lehrerschaft motiviert entgegentreten?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Rumpf, Sie haben mit keinem Wort erwähnt, dass seit November im Bau- und Verkehrsausschuss und im Innenausschuss ein Antrag der SPD-Fraktion vorliegt mit dem Titel „Schneller Schneisen durch den Schilderwald schlagen!“. Dieser Antrag ist dann überwiesen worden und wir hatten im Februar nachgefragt, wann denn diese Drucksache auf die Tagesordnung kommt. Das Ausschussprotokoll verzeichnet die Information des Vorsitzenden: Der Ausschussvorsitzende will einen passenden Termin finden. Der Termin ist jetzt kommende Woche, wundersam.
Insofern stelle ich fest, dass zur Debatte die sprachlich dürftige und inhaltlich unzulängliche Zusammenfassung des SPD-Antrags vom November 2002 steht.
Die Koalitionsfraktionen haben ein Plagiat unseres Antrags zusammengeschrieben, zur heutigen Sitzung eingebracht und wollen es wohl auch abstimmen, damit der Oppositionsantrag nicht angenommen werden muss. Das tut man nicht. Der wird sicherlich zur Erledigung anstehen. Ich bezeichne so etwas als unschönen Diebstahl geistigen Eigentums.
Nach Paragraph 23 Urheberrechtsgesetz dürfen Bearbeitungen und andere Umgestaltungen des Werks nur mit Einwilligung des Urhebers veröffentlicht und verwertet werden.
Der Urheber des SPD-Antrags „Schneller Schneisen durch den Schilderwald schlagen!“ bin ich und mein Einverständnis haben Sie vorher nicht eingeholt. Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz. Ich kann Ihnen das nachweisen.
Sie haben vorher nicht die Einwilligung eingeholt. Ich habe ein Verbotsrecht bei Entstellung nach Paragraph 9 Urheberrechtsgesetz.
In meinem Antrag steht – hören Sie zu, dann kriegen Sie das mit –:
„Nach Ansicht des Bundesrechnungshofes hätten die öffentlichen Haushalte in den vergangenen Jahren... durch die ,Vermeidung überflüssiger Schilder‘ bis zu 100 Millionen Euro einsparen können. Verkehrsexperten halten in geschlossenen Ortschaften 20 Prozent der Verkehrszeichen für überflüssig.“
Das stammt aus einem Artikel der „Welt“ und entspricht der von Ihnen zitierten Stelle im Bericht des Bundesrechnungshofes von 1999. Der Schwarz-Schill-Antrag macht daraus jetzt – auch die FDP sitzt da mit im Boot –:
„Nach Angaben des Bundesrechnungshofs“
also nicht Ansicht, hier heißt es Angaben –
„... wurden Bundesmittel in der Höhe von 100 bis 200 Millionen DM“
veraltete Schreibweise, ich habe Euro gesagt, und das vor einem halben Jahr –
A C
B D
„... für unnötige Beschilderung verausgabt. Der Schwerpunkt liege hierbei im innerörtlichen Bereich, in dem rund 30 Prozent“
zehn mehr als bei uns –
„der Straßenschilder überflüssig seien.“
In der Diktion des Antrags genau das Gleiche, nur die Zahl ist höher. Die haben Sie vom Hamburger ADAC, meine stammt vom Bundesrechnungshof.
Okay, dann gucken Sie in der „Welt“ nach. Im Juli 2001 werden dort diese Zahlen entsprechend zitiert, nämlich 20 Prozent. Das Ganze wird im Juli 2002 in der „Welt“ wiederholt. Das muss irgendwie auch eine Begründung haben.
Außerdem glauben Sie doch nicht, dass Sie so viel Schilder in dieser Stadt abbauen können.
Die Schilder sind alle – fachlich durchaus gut begründet – von der Verkehrspolizei irgendwann so entschieden worden. Nun sollen welche weg. Das ist auch richtig. Aber Sie wollen doch auch welche zustellen. Herr Rumpf hat erzählt, welche er zustellen will. Sie wollen doch auch Tempo-60-Schilder aufstellen. Der Schilderwald vermehrt sich. Wollen Sie jetzt etwa Schilder „Vorsicht Kinder“ bei Spielplätzen abbauen? Wollen Sie Tempo 30 abbauen? Das wollen Sie sicher, aber tun es hoffentlich nicht.
In dem Bemühen, originell zu sein, nennt der Koalitionsantrag dann in Klammern die Quelle des Ganzen. Das haben wir nicht gemacht. Dadurch wird dieser Antrag sprachlich unschön, ebenso wie Sie die Überschrift von uns, die immerhin durch eine Alliteration glänzt, durch einen doppelten Genitiv verunzieren.
Die weitere Bearbeitung unseres Antrags ist auch interessant. Wir erwähnen die Bundesländer, die es bereits gemacht und nicht erst Anträge verabschiedet haben: Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Bremen, damals SPD-geführte Landesregierungen. Die lassen Sie alle weg. Stattdessen suchen Sie – wenig originell – die CDUregierte Landesregierung Baden-Württemberg aus. Auch eine schöne Änderung. Und dafür einen eigenen Antrag?
Das Ersuchen Ihres Koalitionsantrags ist sehr wortkarg formuliert. Sie beziehen als Fachverbände nur den ADAC ein. Das entspricht natürlich Ihrer Perspektive. Die Innenbehörde ist da schon toleranter und nennt in einem Artikel im „Hamburger Abendblatt“ auch noch den ADFC. Den haben Sie wahrscheinlich vergessen, den mögen Sie auch nicht. Aber bedenken Sie: Auch Fahrradfahrer sind Wähler
und vielleicht sollten Sie die nicht ganz vergessen.
Außerdem ist im Ersuchen entfallen zu überprüfen – bei uns steht das jedenfalls drin –, wie durch den Abbau von Verkehrsschildern der Verkehr flüssiger gemacht und zusätzlicher Parkraum geschaffen werden kann. Dies habe ich aus einer Presseerklärung der Innenbehörde von Herrn Senator Schill übernommen. Sie sollten sich doch freuen,
wenn ich das übernehme. Das war allerdings auf die Poller bezogen und so etwas streichen Sie ihm einfach. Unschön!
Ich habe Ihnen die Quelle genannt und Zitierfreiheit haben wir laut Urheberrechtsgesetz. Einen Satz dürfen Sie übernehmen.
Wir empfehlen, den CDU-Antrag an den Bau- und Verkehrsausschuss mit zu überweisen. Dann machen wir etwas Gescheites daraus. Wir haben ein Konzept verlangt, bevor man anfängt, aktionistisch irgendetwas abzubauen. Wir können Ihnen da auch gute Vorschläge machen, wie ein solches Konzept aussehen, welches Element es enthalten sollte. In rotgrüner Zeit hat es ein Pilotprojekt zur Erleichterung des Fahrradverkehrs im Gebiet der Polizeirevierwache Mörkenstraße gegeben. Das ist dort mit sehr viel Liebe zum Detail erarbeitet worden. Alle, die beteiligt waren, fanden es gut. Daraufhin sind diese Elemente in vielen Bereichen Hamburgs übernommen worden. Das könnte man hier auch machen. Dann müssen Sie nicht überall das Rad neu erfinden, flächendeckend in ganz Hamburg.
In der Vergangenheit haben Sie Rotgrün – der Mehrheit – vorgeworfen, Oppositionsanträge abzulehnen und später andere Anträge mit gleichem Inhalt zu stellen. Das machen Sie genauso. So hatte der alte Karl Marx wohl Recht, das Sein bestimmt das Bewusstsein.
Herr Senator, welche Gründe gab es für die 74 Ablehnungen von Anträgen?
Herr Senator, aus welchen Gründen war für einen Fassadenwettbewerb keine Mehrheit im Senat zu erwarten? Die Öffentlichkeit hätte vielleicht eine höhere Akzeptanz gezeigt, wenn dies geschehen wäre.
Herr Staatsrat, gibt es jetzt Pläne, das Gelände zu dekontaminieren, sodass vielleicht zu einem späteren Zeitpunkt dort Bauwagen ihr Quartier finden könnten?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Noch immer gibt es auf dem Hamburger Wohnungsmarkt eine Unterversorgung mit größeren Wohnungen für breite Schichten der Bevölkerung. Noch immer gibt es Leute, die nicht die Wohnung finden, die ihrem Geldbeutel angepasst ist und die ihre Familie aber braucht. Deswegen unterstützt die SPD alle Aktivitäten, Wohnraum für diese breiten Schichten der Bevölkerung zu schützen, und lehnt es deswegen ab, wenn Wohnraum in Hamburg zweckentfremdet wird.
Hinzu kommt, dass wir doch durchaus den Hamburger Wohnungsmarkt als einen Markt ansehen müssen. Die Zweckentfremdungsverordnung ist nur dadurch legitimiert, dass diese Grundannahme einer mangelnden Versorgung breiter Schichten der Bevölkerung zutrifft. Wenn wir jetzt sagen, in bestimmten Bereichen Hamburgs gibt es das gar nicht mehr, dann droht die gesamte Zweckentfremdungsverordnung zu kippen. Das jedenfalls können Sie einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts vom Januar 2002 entnehmen. Dort wird ausdrücklich gesagt, dass es in Hamburg eine Mangellage gibt und deswegen die Zweckentfremdungsverordnung berechtigt ist. Wir möchten eigentlich verhindern, dass diese irgendwie angezweifelt wird und dadurch wieder ein Klagegrund entsteht, um die gesamte Verordnung zu kippen. Deswegen lehnen wir beide Anträge ab.
Anders sieht es mit verbesserten Bürgerinformationen über die Erhaltungsverordnung aus. Hier muss man sagen, dass die Abgeordneten der Koalition wahrscheinlich selber ein Informationsbedürfnis haben. Sie schreiben darin, dass die Erhaltungsverordnungen alle fünf Jahre erneuert werden müssen. Das stimmt überhaupt nicht. In den Antworten des Senats auf meine Kleine Anfrage wird das sauber getrennt. Die Erhaltungssatzungen gelten seit 1995, also seit acht Jahren, und gelten unbegrenzt, bis sie aufgehoben werden. Nur die Umwandlungsverordnung, die wichtig ist, gilt nur für fünf Jahre. Wenn man das dann darauf bezieht, dann ist das alles in Ordnung.
Wir meinen, dass der Antrag eigentlich überflüssig ist, aber da er in die Richtung geht, die wir durchaus unterstützen, nämlich die Information der Bevölkerung, haben wir überhaupt nichts dagegen und beschließen ihn mit, denn wir haben bisher drei Erhaltungsverordnungen in Hamburg. In allen drei Gebieten ist intensivst diskutiert worden. Da haben Parteien informiert, da gab es Leserzuschriften – selbst ich habe da Flugblätter verteilt –,
ja, man tut ja, was man kann, um die Bevölkerung schlau zu machen. Insofern ist dieser Antrag nicht falsch, aber dass Sie das institutionalisieren, also in geltendes Recht gießen wollen, das ist überflüssig. Das tun wir doch alle, auch als konkurrierende Parteien vor Ort. In Eimsbüttel ist es jedenfalls passiert, in Mitte und in Nord auch.
Ich freue mich allerdings, dass Sie die Erhaltungsverordnung jetzt auch relativ positiv sehen. Ich habe mich in
Archiven schlau gemacht. Am 17. April 2002, während der Haushaltsberatungen, hat der Kollege Pramann von der Schill-Fraktion das noch etwas kritischer gesehen und hat da seine Fragezeichen gemacht. Wenn Sie in der Beziehung inzwischen auch zu einer anderen Meinung gekommen sind, würde mich das sehr freuen.
Wir meinen, dass es in allen Stadtteilen weiterhin bezahlbare Wohnungen geben muss und beides – Zweckentfremdungsverordnung und Erhaltungssatzung – sind wichtige Grundpfeiler für einen Schutz der Mietwohnungen. Deswegen meinen wir, dass beides so weiter bestehen muss.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Rücksichtnahme auf besonders schutzwürdige Belange von Kindern bei Abschiebungen scheint es in Hamburg
A C
B D
nicht mehr zu geben. Das jedenfalls ist unser Resümee aus dem Ihnen vorliegenden Bericht des Eingabenausschusses.
Abschiebungen bei Nacht und Nebel werden auch in der Zukunft stattfinden.
Die Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft vom 10. Oktober 2000 scheint nicht mehr zu gelten. Dort heißt es:
„Die gesetzlichen Vorgaben, wonach zur Nachtzeit... Vollstreckungsmaßnahmen grundsätzlich nicht durchgeführt werden, werden beachtet...“
Das Ganze fußt auf Paragraph 10 Verwaltungsvollstreckungsgesetz. Nun könnten Sie immer sagen, juristisch sei alles in Ordnung. Da stimmen wir Ihnen zu. Aber politisch und humanitär war das eine Missachtung der elementaren Bedürfnisse von Kindern.
Was hat ein Vorgehen dieser Art eigentlich für Auswirkungen auf die Nachtruhe zum Beispiel auch der Mitbewohner in einem Mietshaus, wenn zehn beamtete Staatsdiener die Treppen hoch poltern und die Familie um halb zwei Uhr nachts aus dem Schlaf wecken?
Es waren zehn beamtete Staatsdiener, es waren nicht nur Polizeibeamte, es waren auch noch andere Personen dabei. Das wissen Sie auch.
Nun können Sie natürlich im Bericht nachlesen, dass nur in etwa 1 Prozent aller Fälle Personen nachts aus der Ruhe geholt werden, um abgeschoben zu werden. In der Tat ist das wenig und wenn wir das noch auf Familien mit Kindern beziehen, ist das noch weniger. Aber für die Betroffenen ist das überhaupt kein Trost.
Wir meinen, dass hier konsequentes Handeln, das wir auch unterstützen, in Brutalität umkippt.
Es gibt im Eingabenbericht eine zweite kontroverse Behandlung von Eingaben, die ich Ihrer Beachtung empfehle. Es geht um drei Geschwister, sechs, neun, elf Jahre alt. Die Mutter ist verschwunden, die Kinder sind hier alleine.
Warum die Mutter verschwunden ist, mögen sich die Kinder sicher auch fragen. Das hilft doch nichts bei der Beurteilung des Schicksals dieser Kinder.
Zum Datenschutz kann ich Folgendes sagen: Auf der Besuchertribüne sitzen die Vormünder und die haben mich bevollmächtigt, das hier zu sagen. Sie hören genau zu, was Sie nachher zu diesem Fall sagen werden.
Dass man genau zuhört, ist doch keine Drohung. Das erwarte ich.
Diese drei Kinder leben hier alleine und werden ständig von Abschiebung bedroht. Erst hieß es: am Freitag, dann hieß es: heute Morgen 8 Uhr, gestern hieß es: am 28. Februar. Das ist ein Unding im Umgang mit so kleinen Kindern.
Die meiste Zeit haben sie hier Amtsvormünder gehabt. Sie sind übrigens alle drei in Deutschland geboren. Jetzt hat sich verdienstvollerweise ein Ehepaar aus Schnelsen darum bemüht, die Vormundschaft zu bekommen, und hat sie am 22. Januar endlich vom zuständigen Gericht übertragen bekommen.
Es bestand Einigkeit vor Gericht, dass diese Eltern für eine harmonische Rückführung in den Heimatstaat, den die Kinder übrigens gar nicht kennen, mit eintreten werden. Ich lese Ihnen den Beschluss des Gerichts vor:
„Das Gericht ist mit den übrigen Beteiligten der Ansicht, dass das Ziel der Vormundschaft die Zusammenführung der Familie, also die Rückkehr der Kinder zumindest zu einem sorgeberechtigten Elternteil sein muss. Auch am Termin vom 22. Januar konnten schriftlich überzeugende Angaben des Kindesvaters oder der jugoslawischen und deutschen Behörden nicht vorgelegt werden. Die Kinder würden in ein ungewisses Schicksal abgeschoben werden.“
Ich lese Ihnen das Gerichtsurteil vor:
„Insgesamt ist also weiterhin unklar, in welche Situation die Kinder demnächst abgeschoben werden sollen.“
Daher hat die SPD-Fraktion im Eingabenausschuss beantragt, diese Kinder zumindest bis zum Ende des Schuljahres hier zu dulden. Das wäre jetzt, nachdem das sowieso wieder verschoben wurde, eine Frist von sage und schreibe nur vier Monaten. In dieser Zeit könnten sich die frisch gebackenen Vormünder, die schon lange ein Vertrauensverhältnis zu den Kindern haben, darum kümmern, was in Jugoslawien aus ihnen wird,
und sie auf die Ausreise vorbereiten. Wir können ein sechsjähriges Kind mit seinen etwas älteren Geschwistern doch nicht so beurteilen wie erwachsene Leute, die genau wissen, was sie machen.
Hier hätte der Eingabenausschuss helfen können, aber leider hat er es nicht. Zurzeit der rotgrünen Koalition war es selbstverständlich, die besonderen Belange von Kindern zu berücksichtigen. Wir bedauern es außerordentlich, dass das in diesem Fall überhaupt nicht geschehen ist.
Sehr verehrte Präsidentin, meine Damen und Herren! Zunächst die Anerkennung an Herrn Mettbach. Er sagte nämlich, dass wir 2006 eine neue Koalition brauchen. Das stimmt, 2006 wird in Hamburg gewählt, in Berlin ist es 2007.
Ich habe das mitgeschrieben, Sie haben 2006 gesagt. Wir brauchen 2006 eine neue Koalition, damit wir den von uns entwickelten Verkehrsentwicklungsplan durchsetzen. Der Transrapid, den Herr Senator Mettbach erwähnte, steht im Koalitionsabkommen noch anders. Dort steht, dass er nach Berlin fahren soll. Jetzt fährt er offensichtlich woanders hin. Wir haben im Verkehrsentwicklungsplan klar gesagt, dass die Berliner Strecke mit der Eisenbahn Vorrang hat, und diese Strecke wird in der Tat ausgebaut. Da steht das Wort aus Berlin, das werden wir entsprechend kriegen.
Ich widme mich einmal dem Hamburger Koalitionsabkommen. Hier sind 55 Maßnahmen angekündigt und davon werden Sie fast nichts verwirklichen, da bin ich sicher. Das
alles wird an Ihren finanziellen Problemen scheitern und daran, dass Sie Ihren Mund schlicht zu voll genommen haben und keinen Weihnachtsmann finden werden, der das bezahlt.
Ein paar Beispiele. Sie haben stehen: Kreuzungsfreier Ausbau der Ringe wird gefordert. Das steht ziemlich vorne bei Ihnen. Auf eine Eingabe kriegen wir zu hören: Nein, an der Kieler Straße, was Sie ausdrücklich an erster Stelle nennen, wird nichts gemacht, da wird auch nicht geplant, schon wieder von gestern. Die Leute, die darauf hofften, können das vergessen.
Sie haben im Koalitionsabkommen stehen, Durchbindung der AKN von Schleswig-Holstein bis zum Hauptbahnhof. Denkste! Jetzt hören wir aus der Baubehörde, steht in der Zeitung, ist nicht dran zu denken, vergebliche Hoffnung. Alles dieses haben Sie reingeschrieben, machen es aber nicht. Ihre Politik erschöpft sich in einer Symbolpolitik. Sie wollen nur Poller abbauen und selbst was Sie ankündigen – Schilder abbauen – läuft nicht. 35 000 Schilder wollten Sie abbauen – läuft nicht, lesen wir in der Zeitung, hören wir in den Ausschüssen.
Nichts läuft. Sie wollen den Stau bekämpfen und abbauen. Was erleben denn die Hamburger jeden Tag? Was steht in der Zeitung? Es staut sich. Wir haben einen Stau- und Verkehrssenator.
Vorgestern lesen wir im „Abendblatt“: Wo, bitte, geht es zur Arena? Die Leute sind orientierungslos. Die Schilder kommen nicht, Sie haben kein Geld. Sie kämpfen mit der Bürokratie. Nichts läuft, für Fußgänger schon gar nicht, wenn, dann verbal nur für Autofahrer.
Nein, ich gestatte jetzt keine Zwischenfragen.
Weiterhin nehmen Sie nicht zur Kenntnis, dass der Verkehrsentwicklungsplan in intensiven Gesprächen zwischen Berliner Stellen und den einzelnen Bundesländern im Moment diskutiert wird. Ein Rohentwurf liegt vor, es liegen Vorstellungen vor, die bewertet wurden, die wir noch nicht kennen, aber sicher Ihre Behörde kennt, Herr Senator Mettbach.
Bis zum Frühjahr soll das klar sein, dann wird es öffentlich gemacht. Dann können wir als Parlament Stellung nehmen. Es gibt dann einen Regierungsentwurf, der den Parlamenten zugeleitet wird, und dann können wir alle zusammen für Hamburg Interessenpolitik machen.
Ich halte auch die Hafenquerspange für nötig. Dazu müssen wir aber alle zusammen politischen Druck machen und nicht nur Schuldzuweisungen. Machen Sie in erster Linie einmal eine Prioritätenliste bei Ihren 55 gewünschten
Maßnahmen, damit wir nicht an den Weihnachtsmann glauben müssen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich hatte eigentlich gedacht, jetzt würde jemand aus der Koalition den Vorgang verteidigen, denn Sie müssen ja den Senat in solchen Sachen decken.
Sie prüfen es, das ist natürlich schön. Damit kommen Sie über den heutigen Tag.
In der „taz“ stand – wenn man der „taz“ glauben kann –,
dass ein Mitarbeiter der Ausländerbehörde sagte, wir haben nicht mehr Rotgrün.
Dem werden Sie sicher zustimmen. Es ist so, dass wir nicht mehr Rotgrün haben, bedeutet aber nicht, dass sich jetzt an der Ausländerpolitik hinsichtlich der Beurteilung der Rechtslage etwas verändert hätte. Wenn Sie den Bericht über die Sitzung des Eingabenausschusses lesen, werden Sie merken, der Beschluss war einstimmig. Außerdem wurde noch beschlossen: Weitere Eingaben haben keine aufschiebende Wirkung.
Trotzdem hat die Ausländerbehörde, wie wir eben gehört haben, für vier Wochen eine Duldung erteilt. Nun wissen wir alle, dass das nicht heißt, dass so lange geduldet wird. Das kann widerrufen werden.
Aber, ich erwarte von einem fairen Staat, dass dann, wenn er den Widerruf verkündet, die Leute, die es betrifft, den Widerruf bekommen und nicht schon im Flugzeug sitzen und ihnen irgendein Papier hinterhergeschickt wird nach dem Motto: Das geht auch so, sie sind zwar schon weg, aber hier ist das Papier; wir haben es gemacht, sie wissen das nicht, aber auch gut, sie merken ja, dass sie fliegen. Das ist ein Unding, was Sie da veranstalten.
Wir haben nicht mehr Rotgrün, das stimmt. Ein SPD-Senator, der uns so etwas zugemutet hätte, der hätte Probleme mit seiner Fraktion bekommen.
Sind diese monetären Leistungsanreize auch mit dem Personalrat abgestimmt? Gibt es da ein Widerspruchsrecht? Wird unter Umständen der Personalrat...
Die zweite Frage ist: Wird der Personalrat bei solchen Unterrichtsstunden, die unter Umständen auf Video aufgezeichnet werden, auch ein Anwesenheitsrecht haben?
In Beurteilungsstunden ist es heute üblich, dass ein Personalratsmitglied hinzugezogen werden darf. Solche Beurteilungen müssen...
Meine Frage ist, ob an diesen Stunden, die zur Beurteilung hinzugezogen werden, ein Personalratsmitglied anwesend sein darf.
Bekommen die neuen Polizisten dann gleich die schönen blauen Uniformen, wenn sie hier ankommen?
Weiß der Senat schon, was die Entpollerung dieser Stelle kostet und wird dieses aus den Haushaltstiteln, die der Oberentpollerer Senator Schill vertritt, dann bestritten?
Herr Senator, könnte es sein, dass Sie durch Entpollerung bewirktes zunehmendes Falschparken beabsichtigen, dass dadurch das Gebührenaufkommen aus gebührenpflichtigen Verwarnungen zur Entlastung des Haushaltes steigen soll?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Lieber Herr Winkler, schönen Dank, dass Sie aus meiner Presseerklärung zitiert haben, vielleicht wird sie dadurch umso mehr beachtet. Ich werde zunächst die Argumente für alle darlegen, die die Presseerklärung noch nicht gelesen haben, und dann Ihre Kritik daran widerlegen.
Gestatten Sie mir erst einmal zu sagen, dass die SPD im Straßenraum in erster Linie auf Verkehrssicherheit setzt und erst später auf Schnelligkeit, denn die Senkung der Unfallzahlen ist uns ein vorrangiges Anliegen. Im Jahr 1992 hat der von uns unvergessene Innensenator Werner Hackmann auf 60 Hamburger Hauptstraßen Tempo 50 eingeführt, also von 60 auf 50 reduziert, nicht auf allen. Es gibt auch heute noch – das wissen Sie sicher – Hauptstraßen, auf denen Tempo 60, teilweise sogar Tempo 70 erlaubt ist, auf der Wilhelmsburger Reichsstraße auch noch 80. Keineswegs ist also hier alles über einen Kamm geschert worden.
Nach einem Jahr hat die Innenbehörde eine Auswertung des Schadenverlaufs auf diesen Straßen vorgenommen und festgestellt, dass sich in dieser Zeit die Zahl der Unfälle im ersten Jahr um 22,5 Prozent reduziert hat
A C
B D
darf ich vielleicht einmal ausreden, Sie werden gleich mehr hören –, im übrigen Straßenraum in dieser Zeit um 2,3 Prozent – da stimme ich Ihnen zu – und die Unfälle mit Personenschäden sogar um 25,2 Prozent sanken. Im Jahr 1995 hat die von Ihnen zitierte Stelle eine Untersuchung durchgeführt und im Grundsatz bestätigt, dass in der ersten Zeit die Unfälle deutlich zurückgegangen sind. Das hat sich später ausgeglichen und ich will Ihnen auch sagen, warum. Dank der Verkehrspolitik des SPD-geführten Senats ist die Zahl der Unfälle in ganz Hamburg deutlich zurückgegangen, nämlich durch Tempo-30-Zonen und eine Reihe abgestimmter Maßnahmen.
Dass dort, wo die Unfälle bereits vorher zahlenmäßig zurückgegangen sind, jetzt natürlich nicht mehr so viel reduziert werden kann, ist doch klar. Sie werden immer einen Bodensatz an Unfällen haben, der sich nicht vermeiden lässt. Sie haben selbst von den unbelehrbaren Rasern gesprochen. Außerdem ist jeder Unfall, der nicht passiert, den wir naturgemäß nicht wahrnehmen können, ein Unfall weniger. Es ist weniger Leid, es sind weniger Verletzte, wahrscheinlich auch weniger Tote.
Die Leute, die gestorben und verletzt worden wären, wäre das nicht passiert, wissen das heute nicht und erfreuen sich wahrscheinlich bester Gesundheit.
Wenn Sie jetzt umgekehrt auf Tempo 60 gehen, werden Sie – das prophezeie ich Ihnen, das wird Ihnen jeder Verkehrswissenschaftler bestätigen – eine vermehrte Sorglosigkeit erzeugen. Sie werden eine Euphorie erzeugen: freie Fahrt für freie Bürger. Und wenn Sie sagen, Raser rasen sowieso, so stimmt das nicht. Sie wissen selber, dass die Leute, die Tempo 50 fahren dürfen, Tempo 60 fahren, denn die Polizei bestraft erst ab Tempo 60 mit 15 Euro und dann gibt es noch eine Toleranzgrenze von drei Stundenkilometern. Das heißt, jeder kundige aufgeweckte Hamburger weiß, dass er Tempo 63 fahren kann und nicht bestraft wird. Wenn Sie das auf Tempo 60 erhöhen, dann haben Sie den Effekt: zehn mehr plus drei sind 73.
Und wenn Sie das jetzt auf die Unfälle übertragen, so verlängert sich der Bremsweg überproportional, je schneller jemand fährt. Bei Tempo 30 können Sie noch vor einem Fußgänger, der unvorbereitet auf die Straße läuft, anhalten, ihm wird wenig oder gar nichts passieren. Bei Tempo 50 haben Sie ihn auf dem Kühler, bei Tempo 70 ist er im Krankenhaus oder im Leichenschauhaus. Das wollen wir nicht und deswegen wollen wir kein Tempo 60.
Außerdem kommt Ihr Vorschlag ein Vierteljahr zu spät. Der von Ihnen gestützte Innensenator Schill hat bereits in einer Pressekonferenz am 26. März verkündet und auch schriftlich verteilt, dass das Ziel der Koalitionsvereinbarung, die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf Hauptverkehrsstraßen auf 60 heraufzusetzen, in absehbarer Zeit realisiert werde.
Und da das nicht langte, hat er dann noch gesagt, die Innenbehörde werde auf Hauptverkehrsstraßen die Höchstgeschwindigkeit von 50 auf 60 heraufsetzen. Warum dann noch Ihr Antrag, den Senat zu ersuchen, das zu prüfen, wenn der Senat sagt, das mache ich schon?
Das ist doch überflüssig, das macht doch überhaupt keinen Sinn, es sei denn, Sie wollten uns Gelegenheit geben, Ihre Argumente öffentlichkeitswirksam zu widerlegen. Dafür danken wir Ihnen recht herzlich.
Ich komme zum Schluss. Der Effekt, den Sie erreichen werden, wird eine zunehmende Sorglosigkeit der Autofahrer sein. Es wird in Hamburg schick werden, schnell zu fahren. Es wird in Hamburg schick werden, sorglos zu sein und schwächere Verkehrsteilnehmer nicht zu beachten. Sie werden damit – das haben Sie schon gemacht – für eine weitere Steigerung von Unfallzahlen sorgen. Sie werden dieses billigend in Kauf nehmen müssen, wenn Sie solche Beschlüsse fassen. Herzliches Beileid schon jetzt den Unfallopfern.
Herr Senator, bekommen jetzt alle Jugendlichen einen Platz in einer Fachoberschule, die dieses möchten oder den Numerus clausus erfüllen?