Protokoll der Sitzung vom 27.11.2002

(Dirk Nockemann Partei Rechtsstaatlicher Offen- sive: Der wollte eine bessere Regelung als im Bundesverfassungsschutzgesetz!)

und dies entgegen den sonst üblichen Bekenntnissen zur Verbrechens- und Terrorismusbekämpfung. Der erste Minuspunkt.

Dann wurde als so genannter dringlicher Antrag der Gesetzentwurf, Drucksache 17/1403, am 10. September eingebracht. Er wies schon auf den ersten Blick schwere inhaltliche und handwerkliche Mängel auf.

(Beifall bei der SPD und vereinzelt bei der GAL)

Dieser Entwurf rief ein breites Bündnis von Berufsverbänden, Datenschützern und Politikern hervor. Ein Sturm der Entrüstung erhob sich und ich finde es sehr bemerkenswert, Herr Schrader, dass Sie das hier eben als grundlos geschürte Sorgen bezeichnet haben.

(Beifall bei der SPD und vereinzelt bei der GAL)

Die SPD legte die Finger in die Wunden. Es waren zwei Hauptpunkte. Unverhältnismäßige, mit Grundrechten unvereinbare Ausspähung von Berufsgeheimnisträgern und unzulängliche parlamentarische Kontrolle. Um es einmal vorwegzunehmen, der Senat hat bis heute nicht die Einsicht besessen, seinen misslungenen Text zurückzuneh

(Leif Schrader FDP)

men. Dabei hätte es ihm gut angestanden. In der Sitzung des Innenausschusses am 10. Oktober versuchten zwar der Innensenator und sein Staatsrat den unzutreffenden Eindruck zu erwecken, inhaltlich gehe der Entwurf nicht über das Bundesgesetz hinaus, ja, sie verstiegen sich zu der Behauptung, das Bundesgesetz sei nicht verfassungskonform. Aber in der Expertenanhörung des Rechtsausschusses am 22. Oktober zerplatzten diese Versuchsballons. Alle vier Experten waren sich darin einig, dass jedenfalls die Ausspähung unverdächtiger Berufsgeheimnisträger – Anwälte, Ärzte, Geistliche, Journalisten und so weiter – unzulässig ist und dass die parlamentarische Kontrolle

(Dirk Nockemann Partei Rechtsstaatlicher Offen- sive: Das ist gar nicht wahr! Das stimmt doch gar nicht!)

Sie kommen noch mal dran – nicht der bundesgesetzlichen Regelung gleichwertig – und das war die Vorschrift im Bundesgesetz – im Sinne des Terrorismusgesetzes ist.

(Beifall bei der SPD und der GAL – Christian Maaß GAL: Das stimmt!)

Aber diesen Teil der Expertenanhörung erlebte der Staatsrat der Innenbehörde nicht mehr mit. Er war vorsichtshalber schon vorher gegangen.

(Beifall bei Michael Neumann SPD: Nach dem Abendessen!)

Das war der zweite Minuspunkt.

Schlimmer noch. Der Staatsrat verteidigte weiterhin öffentlich den missratenen Text, was eine mehr als bedenkliche Einstellung zu Grundbedingungen des Rechtsstaates erkennen lässt.

Blamiert aber hatten sich auch die Regierungsparteien, die den Entwurf des Senats ohne Beanstandungen hatten passieren lassen. Aufschrecken ließ sich immerhin durch den Protest der Opposition und der Medien zunächst aber auch nur die FDP und nur langsam dämmerte es auch den anderen Regierungsfraktionen, dass es notwendig war, den Entwurf des Senats zu kippen.

(Elke Thomas CDU: Das ist gar nicht so!)

Aber auch dieses Mal dauerte es bis zum 15. November, also ein Wochenende vor der entscheidenden Sitzung des Rechtsausschusses, dass die Koalition einen eigenen Antrag vorlegte. Ein weiterer Minuspunkt.

(Glocke)

Herr Klooß, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Nein, das möchte ich nicht. Er ist ja gleich dran.

Die SPD hingegen hatte schon geraume Zeit vorher einen eigenen Antrag eingebracht

(Carsten Lüdemann CDU: Sie haben bis heute kei- nen! Sie haben den Bundesantrag abgeschrieben!)

und Sie stellen sich hin und sagen, es war Ihre Initiative. Nein, genau umgekehrt war es.

Aber lassen Sie mich einmal über die Unterschiede und gewisse – das gebe ich zu – Gemeinsamkeiten der Anträge sprechen.

Die SPD hat einen vollständigen Gesetzestext formuliert, genauer für drei Gesetze, nämlich außer dem Verfassungsschutzgesetz auch für das Gesetz über die Sicherheitsüberprüfungen und für das Artikel-10-Gesetz.

(Norbert Frühauf Partei Rechtsstaatlicher Offen- sive: Wo ist das Problem?)

Die Koalition hat nur einen Änderungsantrag zum Entwurf des Senats gestellt. Damit sind weiterhin eine Reihe von Unebenheiten und handwerklichen Mängeln nicht korrigiert worden.

(Beifall bei der SPD und bei Jörg Lühmann GAL)

Zwar hat die Koalition nunmehr den Schutz unschuldiger Berufsgeheimnisträger vor Lausch- und Spähangriffen aufgenommen

(Burkhardt Müller-Sönksen FDP: Im Gegensatz zu Ihnen!)

und die parlamentarischen Kontrollen entsprechend den Forderungen der SPD und der Experten gestärkt – das erkennen wir durchaus an und das begrüßen wir auch, das ist eine notwendige Korrektur –, aber uns unterscheidet – und das haben Sie anscheinend nie begriffen; wahrscheinlich werden Sie es auch bei den folgenden Beitragen nicht begreifen wollen –, dass der Antrag der Koalition und schon gar nicht der Entwurf des Senats nicht das so genannte Trennungsgebot beachtet. Das bedeutet die Aufrechterhaltung der deutlichen Trennung von Polizei und Verfassungsschutz oder – mit anderen Worten – keine Vermengung von Polizei- und Verfassungsschutzaufgaben.

(Beifall bei der SPD und der GAL)

Damit bleibt der Antrag der Koalition in Verbindung mit dem Senatsantrag hinter den Anforderungen des Terrorismusbekämpfungsgesetzes des Bundes und verfassungsrechtlichen Grundsätzen zurück.

(Norbert Frühauf Partei Rechtsstaatlicher Offen- sive: Und jetzt erklären warum!)

Absurd und wissentlich falsch war in diesem Zusammenhang – und Herr Schrader hat das noch einmal wiederholt – die Behauptung, die SPD habe den Schutz der Berufsgeheimnisträger nicht geregelt. Selbstverständlich ist das so.

(Burkhardt Müller-Sönksen FDP: Das war eine Behauptung! Jetzt erklären Sie mal warum!)

Der Schutz eines unverdächtigen Berufsgeheimnisträgers ist gewährleistet – Sie haben das nie begreifen wollen; da kann ich Ihnen auch nicht helfen –, aber gleichzeitig steht fest, dass verdeckte Maßnahmen möglich sind,

(Dirk Nockemann Partei Rechtsstaatlicher Offen- sive: Die kommen doch nie zur Anwendung!)

wenn der Anwalt, Arzt, Pfarrer oder wer auch immer selbst unerlaubte Handlungen begeht oder in einem solchen Verdacht steht.

Ein Wort zum Gesetzgebungsverfahren. Der Senat und die Koalition haben dieses Verfahren lustlos und liederlich betrieben.

(Norbert Frühauf Partei Rechtsstaatlicher Offen- sive: Märchenstunde!)

Ein Beweis ist eine Tischvorlage für den heutigen Tag.

(Beifall bei der SPD und der GAL)

(Rolf-Dieter Klooß SPD)

Inhaltlich stellen wir mit einer gewissen Genugtuung fest, dass der Rechtsstaat, auch wenn der Koalitionsantrag bei der Abstimmung obsiegt, gewonnen hat, wenn auch mit Defiziten. Der Senat aber hat ein weiteres Mal auf rechtsstaatlichem Feld eine Niederlage erlitten und ist dafür von seinen eigenen Leuten abgewatscht worden.

(Beifall bei der SPD und der GAL)

Das muss Ihnen, meine Damen und Herren von der Koalition, klar sein, wenn Sie der Mehrheitsempfehlung des Rechtsausschusses zustimmen. Sie oder wir alle können es aber noch klarer zum Ausdruck bringen, wenn Sie die Ausschussempfehlung ablehnen. – Vielen Dank.