Rolf-Dieter Klooß
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Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Stärkung der Rechte von Opfern in Strafverfahren, die Hilfe für die Opfer sind für Sozialdemokraten ein vordringliches Anliegen.
Die SPD hat vor gut zwei Jahren die Idee einer Hamburger Stiftung für die Opfer von Straftaten in die Bürgerschaft getragen. Zwei Jahre lang haben die ehemaligen Regierungsfraktionen diesen Antrag verschleppt. Ihr Widerstand musste erst in der allerletzten Sitzung des Rechtsausschusses in einer Kampfabstimmung gebrochen werden. Was soll diese Stiftung? Sie soll nach unserer Vorstellung die vorhandene Infrastruktur der Opferhilfe stärken und diese auf die Bedürfnisse der Opfer von Straftaten abgestimmt fortentwickeln. Es sollen Instrumente des Schutzes, der Hilfe und der Betreuung gezielt gefördert werden. Neben den relevanten gesellschaftlichen Institutionen und Einrichtungen sollen auch die bestehenden Opferschutzeinrichtungen im Stiftungsrat vertreten sein. Die Stiftung soll zunächst durch eine jährliche Summe der Stadt in Höhe von 1 Million Euro gefördert werden. Diese Gelder sollen aus der Abschöpfung von Gewinnen aus Straftaten genommen werden. Nach drei Jahren sollte die Stiftung dann in der Lage sein, ohne direkte staatliche Zuwendungen zu existieren. In der dann folgenden Zeit sollte sich der Senat verpflichten, eingehende Spenden bis zu einer Gesamtsumme von 500 000 Euro zu verdoppeln. Meine Damen und Herren, die Vertreter der ehemaligen Senatsfraktionen haben bis auf einen Abgeordneten diesen Antrag abgelehnt. Damit haben sie der Sache der Opfer von Straftaten einen Bärendienst erwiesen,
wo sich doch gerade dieser scheidende Senat als der besondere Anwalt der Verbrechensopfer im letzten Wahlkampf dargestellt hat. Ich habe aber den Verdacht, dass Sie, meine Damen und Herren von dieser Seite des Hauses, neidisch darauf waren, diese Idee nicht selbst gehabt zu haben, oder – vielleicht noch schlichter –, dass die Opposition nicht einen solchen Antrag stellen durfte. Natürlich haben Sie anders argumentiert. Das Argument, das wir gehört haben, war einmal das fehlende Geld. Das ist – mit Verlaub – das schlechteste Argument, das sie bringen konnten. Die erforderlichen Mittel belaufen sich auf circa 1 Million Euro. Diese nötigen Mittel sollen, ich sage es noch einmal, aus den Einnahmen der Abschöpfung von Gewinnen aus Straftaten kommen. Hier werden
zurzeit circa 1,9 Millionen Euro pro Jahr vereinnahmt. Diese Summe geht dann leider noch in voller Höhe in den Gesamthaushalt ein und wird eben nicht zielgerichtet für die Hilfe von Opfern von Straftaten eingesetzt. Mittelfristig soll sich die Stiftung dann durch private Spenden finanzieren. Die Stiftung soll in keinem Fall ein neuer Träger von Opferhilfe mit eigenen Hilfsangeboten sein. Sie soll sich also nicht in Konkurrenz zu den bereits tätigen Organisationen und Initiativen begeben. Diese Befürchtung klang, wie ich mich erinnere, bei der Anhörung der Experten im Rechts- und Sozialausschuss gelegentlich durch, sie ist aber unbegründet. Die Stiftung dient der Unterstützung und Förderung der jetzt aktiven Hilfseinrichtungen. Sie soll die Struktur der Opferhilfe in Hamburg stärken und mit ihren Mitteln für eine bessere finanzielle Unterstützung und Ausstattung der bereits bestehenden Opferhilfen sorgen. Sie soll sich nicht aus den bereits verplanten Mitteln für die Opferhilfe finanzieren, sondern es sollen für diese Stiftung neue Mittel zur Verfügung gestellt werden. Wir haben hierfür zunächst 1 Million Euro im Jahr 2004 vorgesehen. Dies bedeutet bei einem bisherigen Fördervolumen von 4 Millionen Euro pro Jahr, dass die Mittel für den Opferschutz und die Opferhilfe um 25 Prozent aufgestockt werden. Ich denke, Sie werden mir zustimmen, wenn ich sage, dass jeder Euro, der in diesem Bereich ausgegeben wird, eine sinnvolle Ausgabe ist und jeder Euro mehr für diesen Bereich zu begrüßen ist.
Daher verwunderten mich auch die Stellungnahmen der CDU-Abgeordneten im Rechtsausschuss. Da wurde mitgeteilt, dass Rückfragen bei allen hamburgischen Trägern von Opferschutzmaßnahmen ergeben hätten, dass man sich einer solchen Stiftung nicht anschließen werde. Ich kenne solche Äußerungen vonseiten der Träger nicht. In der Anhörung vor dem Sozial- und Rechtsausschuss haben sich zwar einige Vertreter von Opferschutzorganisationen zurückhaltend, aber nicht ablehnend geäußert. Andere, zum Beispiel der Vertreter des Weißen Rings, das Rechtsmedizinische Institut und auch Herr Professor Pfeiffer aus Niedersachsen, haben das Vorhaben ausdrücklich begrüßt. Professor Pfeiffer nannte auch die Stiftung die ideale Rechtsform, um eine Partnerschaft zwischen Staat und Bürgern zu symbolisieren.
Im Rechtsausschuss, so steht es im Protokoll, beantragten die CDU-Abgeordneten wegen angeblicher ungeklärter rechtlicher und haushaltsrechtlicher Fragen eine Vertagung. Dazu sage ich: Ungeklärte Fragen, zumal wenn Juristen sie stellen, findet man immer, wenn man will. Aber dies hier ist ein politischer Antrag und für diesen gilt das Wort: Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg.
Aber die CDU-Abgeordneten fürchteten in Wahrheit, dass ihnen die Felle davonschwimmen. Und so war es dann auch. Meine Damen und Herren, es ist an der Zeit, endlich mehr für die Opfer von Straftaten zu tun. Ich bitte daher die Bürgerschaft, diesem Antrag zuzustimmen und diese Chance für die Opferhilfe nicht zu versäumen. Geben Sie sich einen Ruck, Sie tun ein gutes Werk.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Vorfälle in der Vollzugsanstalt 2 in Fuhlsbüttel, auch Santa Fu genannt, die in den Medien berichtet worden sind und über die uns Frau Opitz auch gerade Mitteilung gemacht hat, geben zunächst Veranlassung, einige Vorbemerkungen über die Vollzugspolitik des Senats zu machen.
Der Justizsenator hatte zu Beginn seiner Amtszeit klar gemacht, dass der Strafvollzug in Hamburg eines seiner zentralen Themen sein würde.
Nach gut zwei Jahren kann man nun eine Bilanz ziehen und diese fällt vernichtend aus. Die Politik, die Senator Dr. Kusch verfolgt, entstammt einer veralteten und überholten Philosophie. Bemühungen, Haft zu vermeiden, wo es vertretbar ist, finden nicht mehr statt. Es ist die Politik dieses Senats, möglichst viel ein- und wegzusperren. Ein angebliches Maß an mehr Sicherheit wird dabei durch ein Weniger an Sicherheit in den Anstalten und eine Verschlechterung der ohnehin schon schwierigen Arbeitssituation für die Strafvollzugsbediensteten erkauft.
A C
B D
Sichtbar wird die neue Philosophie des Justizsenators in seiner Abkehr vom Konzept des offenen beziehungsweise halboffenen Vollzugs hin zu einem reinen Verwahrvollzug. Am deutlichsten wird dies am Beispiel der neuen Haftanstalt Billwerder, die nur als geschlossene Anstalt und mit wesentlich mehr Haftplätzen gebaut wird. Dadurch entstandene Kosten müssen anderweitig eingespart werden. Die Bemühungen, Kosten einzusparen, werden am verheerendsten bei der Zahl der Bediensteten in den Justizvollzugsanstalten deutlich. Aus meiner eigenen Erfahrung als Anstaltsbeirat in der ehemaligen Anstalt 1 in Fuhlsbüttel weiß ich um die psychischen und physischen Härten, die der Job in einer Justizvollzugsanstalt mit sich bringt. Der Strafvollzug litt schon immer, auch vor der Zeit dieses Senats, unter einem strukturellen Personalmangel. Das will ich nicht verschweigen. Dieser Mangel wird aber durch den weiteren Personalabbau noch verstärkt und ins Unerträgliche gesteigert. Ich habe ernsthafte Bedenken, dass die Bediensteten ihren Aufgaben unter diesen Voraussetzungen noch in einem vertretbaren Maße nachkommen können. Diese Worte, meine Damen und Herren, habe ich auf der Landesvertreterversammlung der Gewerkschaft Strafvollzug am 25. November 2003 gesprochen. Ich habe nicht gedacht, dass die Wirklichkeit meine Prognose so schnell bestätigen würde.
Es kommt nun nicht darauf an, ob man die Ereignisse in Fuhlsbüttel als Unruhe, Aufruhr oder Meuterei bezeichnet. Entscheidend ist, dass die Häftlinge unnötige Verschärfungen der Haftbedingungen mit Verhaltensweisen und Handlungen beantwortet haben, die wiederum – und auch berechtigterweise – aufseiten der Vollzugsbediensteten Angst und Gefühle der Bedrohung hervorgerufen haben. Eigentliche Ursache ist aber, wie gesagt, der Personalabbau. Dieser Abbau ist zum einen Folge der Sparverpflichtung in Höhe von 5 Millionen Euro, die der Senator eingegangen ist, aber auch Ausdruck einer bewussten Entscheidung gegen den Gedanken der Resozialisierung.
Der Personalabbau trifft gleichwohl die anderen Anstalten härter als sein Flaggschiff Billwerder. Während Billwerder als Prestigeobjekt gefördert, gehegt und gepflegt wird, werden die anderen Anstalten vernachlässigt. Dies gilt vor allem für Fuhlsbüttel. Die Zusammenlegung der Fuhlsbütteler Anstalten wird die Situation nicht für die Gefangenen, vor allem aber nicht für die Bediensteten verbessern. Der Wegfall von zwei Anstaltsleitern wird niemanden entlasten außer die Kasse der Justizbehörde und dies wiederum zulasten aller Bediensteten.
Die Maßnahmen, die die Justizbehörde jetzt unter dem Druck der Ereignisse überhastet angekündigt hat, sind nicht geeignet, das Problem nachhaltig zu beseitigen. Die baulichen Maßnahmen sind unzulänglich und führen zu weiteren Einengungen der Bewegungsmöglichkeiten der Gefangenen. Ein Konzept für die Beilegung des Personalproblems gibt es nicht: Lesen Sie die Antwort des Senats auf meine Anfrage, Drucksache 17/4042. Ich prophezeie: Neue Unruhen sind programmiert. Es wird deshalb Zeit, dass dieser Senat, dieser Justizsenator und diese Justizpolitik abgewählt werden. – Ich danke Ihnen.
Herr Präsident, leeve Moten hier in' Huus! Dat is nu jo woll sowat wie Traditschoon hier in dütt, uns hoge Huus, dat wie en bit twee mol in de veer
Johr, för de wie wählt worden sünd, plattdüütsch diskoteert.
Ton een mookt dat Spoos und ton annern wüllt wie bewiesen, dat wie to uns Nedderdüütsch en besünners grote Verbinnung hebbt un dat dat Ümgohn dormit för uns en lebennig Stück Kultur is.
Mit den Andrag „Plattdüütsch in de School“, de vun all Fraktschoonen ünnerschreeven weur, schall dat dorto en Biedrag wesen. Wie nehmt den Senot in't Geschirr, dorför to sorgen, dat dat för Kinner in de Schooln mehr Utsichten gifft, platt to leern un to snacken.
Dat mutt ok so ween, denn Hamborg hett sick mit dorför insett, dat dat Plattdüütsch as europäisch Minderheitensprook anerkannt weur. Dorto heurt ook, dat de 35 europäisch Oplogen, ton Biespeel bi de Justiz, de Bildung, de Verwaltung un de Kultur, inholln ward. Dorbie wüllt wie helpen un meent, dat de Lüüd in Brüssel dat ok so begriepen doot.
Ut dat grat Fohrwarken vun uns Plattdüütschen Root üm düsse Sook is de hüttig Andrag rutkahmen. De Root hett sick letzt Johr in Oktober grünnd. To em heurt veele Mooten vun Vereene und Institutschonen, de wat mit dat Plattdüütsche to doon hebbt. Ok uns hebbt se nich vergeten. Vun jed en Frakschoon is en dorbie. De Ehr, för mien Frakschoon dorbie to wehn, de is mi tokahmen. Uns Vörsitter is de Börgermeester und Senator a. D. Helmut Kern. Un de Seel vun't ganze und uns Söbenachtelviez un Andrieber is Henry Seeland vun den Zentralutschuss vun de Hamborger Börgerverene.
Miene Domen und Herren, dat Bedüden vun de Plattdüütsche Sprook för uns geschichtliche un kulturelle Identität - un dor meen ik alle Hamborger mit, ok wenn se nich in den plattdüütschen Landstremel born un opwussen sünd – dor kunn man mennig Stünn öwer snacken un filosofieren, kunn man breet utmooln.
Looten se mi en poor Weurt dorto verleern:
Dat Plattdüütsche weur bit an bie 1600 de allgemeen Sprook to'n Snacken, awers ok to'n schrieven. Looter weur se vun dat Hochdüütsch utstäken, is awers as Landschaftssprook, mohl mehr un mohl minner, bleeven. Wenn man dat Plattdüütsch as Blohmstruus henstelln weur, denn weur dat en nich blots en groten, ne ok en bunten Struus.
Dat markt wi in uns Sitzungen vun den plattdüütschen Root. Dor snackt jeden sien platt, so wie he dat lehrt hett und wiee em de Snobel wussen is. Dat is bi mennigeen ruttoheurn, wo he herkümmt, ob ut Finkwarder, ut Neingamm oder vun de Kant na Schleswig-Holsteen henn.
Dolschreben in Platt hebbt dat grode Dichterslüüd mit grote Werke un Stremels.
Ik nenn blots en poor dorfunn: Klaus Groth, Gorch Fock, Rudolf Kinau un woll as de Grötts Fritz Reuter. Dat, wat düsse Dichterslüüd in Plattdüütsch doolschreben hebbt – un dat is dat Bedüden vun uns Andrag –, dat schull jed en in Kopp kriegen, wenn he will und wenn man em lött. De Klorheit, de Schlichheit und dat Fienfeulige, awers ok de Humor, de uns düsse Sprook gifft, dat Gefeul dorför, dat schull breed anleggt wardn und dat is en Opgoov, de wie uns Kinner und Enkelkinner schullig sünd.
Dorto kann dat Plattdüütsch ok fix op'n Kewiev ween. Schon Fritz Reuter hett in „Ut mien Stroomtied“ all vun den Wachtelkönig schreeben.
Quicklebennig is jümmers noch dat plattdüütsche Leed. Dat sünd eenmol de Leeder ut dat vörvörig Johrhunnert mit veel Grienje dorbie, ton Biespeel „Herrn Pastor sein Koh“. Innige Leevsleeder wie „Dat du mien Leevsten büst“ und Danz- und Drinkleeder sowie Hamborger Leeder ut dat vörig Johrhunnert. Dor harn de Gebrüder Wollf und ok Vadder und Söhn Köllisch ehre Verdeenste mit. Ok de hütige Tied hett jümmers ehre Plattsingers, de op Stünn noch populär sünd, ton biespeel Speelwark un Liekedeeler. Awers ok dat Populäre is „in“, wie man op neehochdüütsch so seggt. Meenigmool rein platt, awers ok in Missings.
Loten se mie toletzt en Biespeel geven, dat Leed vun de Seilerstroot, de Refrain geht so:
„Mit die höh're Schule is das nix, da kommt mein Kind nich rein, in der Seilerstraße lern sie auch ganz fix, und was soll das mit Latein, und Aljebra und Mattmatik und Französisch sick affrackt... Wat sall de Jung mit all so'n Schiet, denn in Hamborg ward doch Plattdüütsch snackt!“
Veelen Dank för't tohörn.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Das ist schon ein bemerkenswerter Vorgang.
Der Antrag, der aus den Beratungen des Rechtausschusses hervorgegangen ist und der Ihnen als Drs. 17/2789
vorliegt, soll den Gesetzentwurf des Senats für ein Hamburgisches Juristenausbildungsgesetz in nicht weniger als zehn Punkten ändern. Dies ist ein Erfolg der Opposition, die es nicht hingenommen hat, den Entwurf – wie vom Senat beabsichtigt – durchzupeitschen.
Die Opposition hat in Wahrnehmung ihrer parlamentarischen Rechte eine Expertenanhörung erzwungen. Dies war notwendig, weil der Justizsenator wesentliche Argumente und Bedenken der Hochschullehrer, der Studenten und Referendare – unter anderem auch vom Landesarbeitskreis der christlich-demokratischen Juristen und selbstverständlich auch von sozialdemokratischen Juristen – beiseite gewischt und sich auch über das Mehrheitsvotum der Justizdeputation, inklusive der CDUDeputierten, hinweggesetzt hatte.
Im Rechtsausschuss hat der Justizsenator dies damit begründet, dass er die neuen Verschärfungen des Gesetzentwurfes für notwendig und geboten halte.
Das Ergebnis nach der Anhörung: Von drei dieser Verschärfungen, die die SPD kritisiert hatte, sind zwei zurückgenommen worden, und zwar im Einzelnen:
Die Zulassungsvoraussetzungen für die mündliche Prüfung sollten bei den Klausuren auf einen Durchschnittswert von vier Punkten erhöht werden. Das wäre bundesweit Spitze gewesen. Das war selbst dem Leiter des bayerischen Landesjustizamtes und dem Präsidenten der Bucerius Law School zuviel. Die SPD hatte 3,75 Punkte vorgeschlagen, die Mehrheit des Rechtsausschusses hat sich für das bayerische Maß von 3,8 Punkten ausgesprochen. Das ist immer noch eine schallende Ohrfeige für den Justizsenator.
Wenn Sie den Bericht lesen, Herr Schira, dann sehen Sie, dass zwischen 3,8 und 4 Punkten wirklich ein erheblicher Unterschied besteht.
Der Ausbildungsausschuss – das ist der zweite Punkt – wurde von allen vorhin Genannten sowie von den Experten gefordert, die seine Arbeit kennen und schätzen; er ist nun gesetzlich festgeschrieben worden. Die SPD hätte die Regelung gerne genauer gehabt, hat sich aber im Ergebnis der Diskussion der schlankeren Version angeschlossen.
Wir haben uns nicht mit der Forderung durchgesetzt, den Anteil der mündlichen Prüfung an der Endnote von 25 Prozent – wie im Entwurf vorgesehen – auf 30 Prozent anzuheben. Das wäre sachgerecht gewesen, denn die mündliche Prüfung hat ein neues Element – den Vortrag – erhalten. Besonders die Vertreter der Anwaltschaft haben darauf hingewiesen, dass die mündlichen Leistungen gerade in der anwaltlichen Praxis eine erhebliche Rolle spielen, während zum Beispiel Klausuren, die drei Viertel der Leistungsfähigkeit widerspiegeln, in der juristischen Praxis irrelevant sind. Deshalb ist es auch schade, dass die Regierungskoalition nicht den Empfehlungen der Experten gefolgt ist, die Zeit für die mündliche Prüfung zu verlängern.
Darüber hinaus sind als Folge der Expertenhinweise – insbesondere vom Präsidenten des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg – handwerkliche, geradezu
peinliche Mängel und Lücken des Senatsentwurfs aufgedeckt worden, die nunmehr – selbstverständlich mit Zustimmung der SPD-Abgeordneten – bereinigt wurden. Allerdings sind auch diese Änderungen zum Teil mit heißer Nadel genäht worden; deshalb haben wir uns enthalten.
Ein Kuriosum gibt es in Ziffer 2. Hier hat die Koalition gegen die Stimmen der Opposition die Vorlage des Senats gekippt.
Das haben Sie noch gar nicht gemerkt; Sie müssen sich das einmal ansehen.
Zusammenfassend wiederhole ich: Der Senat hat Glück gehabt, dass die Opposition aufgepasst
und die Koalitionsabgeordneten zur Besinnung gebracht hat. – Ich danke Ihnen.
Meine Damen und Herren, Sie können den Saal ja verlassen,
wenn Sie noch etwas anderes vorhaben.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Regierungsfraktionen fordern den Senat auf, besonders fluchtgefährdete oder gewalttätige jugendliche Täter sowie Dealer von einer Unterbringung in einer Einrichtung zur Vermeidung von Untersuchungshaft auszuschließen. Das hört sich für den Otto-Normalverbraucher zunächst einmal sinnvoll und gut an. Da denkt man, da wird hart durchgegriffen, da wird Strenge gezeigt. Das schafft mehr Sicherheit in Hamburg, das muss richtig sein.
Leider ist die Sache nicht ganz so einfach, wenn man sie sich genauer ansieht.
Was bedeutet denn die Vermeidung von Untersuchungshaft? Das ist ein Grundgedanke des Jugendstrafrechts, welcher im Kern besagt, dass gegen jugendliche Täter die Untersuchungshaft nur dann verhängt werden darf, wenn der Zweck der Haft nicht auf andere Weise erreicht werden kann. Die Anordnung von Untersuchungshaft soll die Ausnahme sein. Andere Maßnahmen, wie zum Beispiel die einstweilige Unterbringung in einem Heim der Jugendhilfe, sollen bevorzugt werden. Das mag Ihnen, meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen, schmecken oder nicht, das ist die Richtung, die der Bundesgesetzgeber vorgegeben hat. Im Übrigen zu einer Zeit, als der Kanzler noch Kohl und nicht Schröder hieß.
Mit Ihrer Aufforderung an den Senat wollen Sie diese sinnvolle Regelung in das Gegenteil verkehren. Sie suggerieren ein Mehr an Sicherheit, indem Sie glauben machen, wenn diese besonders fluchtgefährdeten oder gewalttätigen Täter nicht mehr in den so genannten intensiv betreuten Wohngruppen untergebracht würden, würden diese allesamt hinter Schloss und Riegel kommen und die Gesellschaft würde dadurch sicherer.
Ich werde Ihnen das Gegenteil beweisen.
Exemplarisch sei hier der Fall des als "Scream-Räuber" bekannt gewordenen Jugendlichen genannt, der im November letzten Jahres auf freien Fuß gesetzt wurde, weil dem zuständigen Jugendrichter nicht ermöglicht wurde, diesen in eine Einrichtung zur Vermeidung von Untersuchungshaft zu überweisen. Der Grund hierfür lag eindeutig in den Kosten. Es war kein Geld da und es ist kein Geld da.
Sie müssen einsehen, dass die Regelungen des Jugendgerichtsgesetzes nicht durch derartige Anordnungen umgangen werden können. Die Jugendrichter in Hamburg sind an Recht und Gesetz gebunden, sie können und werden Untersuchungshaft nicht anordnen, nur weil Sie es sich so vorstellen.
Stattdessen wird es – notgedrungen, wohlgemerkt – zu weiteren Freilassungen kommen. Was dies mit mehr
Sicherheit zu tun hat, können Sie dann denjenigen Opfern erklären, die von einem solchen freigelassenen Straftäter beraubt oder verprügelt werden.
Je mehr Sie sich in die Rechtsprechung der Hamburger Jugendrichter und Jugendrichterinnen einmischen, desto weniger werden Sie erreichen. Zu Recht steht den Jugendgerichten ein breites Spektrum an Maßnahmen und Maßregeln zur Verfügung.
Damit soll gewährleistet werden, dass das Jugendgericht aus einer Vielzahl von Möglichkeiten diejenige auswählt, die in dem jeweiligen Fall am günstigsten für die weitere Entwicklung des Jugendlichen und damit auch für die Sicherheit der Gesellschaft ist.
Sie schränken diesen Ermessensspielraum weiter ein. Das ist Ihr Anliegen. Was Sie damit erreichen wollen, ist klar. Auf der einen Seite wollen Sie Geld sparen, wo es geht, und auf der anderen Seite wollen Sie sich als die einzig wahren Bekämpfer der Jugendkriminalität gerieren. Tatsächlich ist es aber so, dass die Jugendrichter die Schaffung von mehr Plätzen zur Vermeidung von Untersuchungshaft fordern.
Dazu hat der Senat in der Drs. 17/2487 gesagt, die zur Verfügung stehenden Plätze seien ausreichend. Nunmehr wird auch klar, wie Sie mit diesen Plätzen auszukommen gedenken. Nämlich indem Sie eine ganze Reihe von Tätern, wie etwa Dealer, pauschal von dieser Unterbringungsmöglichkeit ausnehmen.
Überhaupt sind Sie mit den Jugendrichtern reichlich über Kreuz. Da erdreistet sich die CDU-Fraktion in Ihrer Presseerklärung vom 9. Mai 2003 doch, einzelnen Jugendrichtern zu unterstellen, sie hätten Sinn und Zweck der intensiv betreuten Wohngruppen nicht verstanden.
Das ist wahrlich unverfroren. Sie versuchen einen Zusammenhang zwischen der im Jahr 2002 gestiegenen Zahl an Fällen, als sich Jugendliche unerlaubt aus der Unterbringung entfernt haben, und dem Umstand, dass seit 1998 in Einzelfällen auch Täter, die wegen versuchten Totschlags beziehungsweise Vergewaltigung verfolgt werden, in einer intensiv betreuten Wohngruppe untergebracht werden, zu konstruieren.
Erfolge bei der Bekämpfung der Jugendkriminalität werden nur zu erzielen sein, wenn Sie von Ihrem bisherigen Weg der Konfrontation mit den Jugendgerichten und anderen zuständigen Einrichtungen Abstand nehmen, …
… aber das ist in Ihrer Justizpolitik Mangelware. – Ich danke Ihnen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es fiel mir schon bei der Debatte in der Bürgerschaft am 22. Januar auf, dass bei der Frage der Bewertung dieser Vorwürfe und des Herangehens durch die Parlamentarier ein Unterschied zwischen den Fraktionen und dem Senator besteht, jedenfalls äußerlich.
Damals haben Sie, Herr Senator, relativ gelassen gesagt: Wenn die Opposition nicht mit der Befragung im Rechtsausschuss einverstanden ist, kann sie die Akteneinsicht und – wenn dies nicht ausreicht – den Untersuchungsausschuss beantragen. Genau an diesem Punkt stehen wir. Ich begreife deshalb auch nicht dieses Gezappel, das von Ihnen kommt.
Wir haben es uns mit dem Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses nicht leicht gemacht. Im Gegenteil, wir haben – gestützt auf Pressemeldungen – durch die Kleinen Anfragen, die Ergebnisse der Anhörung im Rechtsausschuss, die Debatte im Parlament und das
Ergebnis unserer Akteneinsicht gesehen, dass es Lücken und weiteren Aufklärungsbedarf gibt. Das ist der Grund, weshalb wir diesen Untersuchungsausschuss einsetzen wollen.
Ich bin regelrecht betrübt, wenn ich sehe, wie einige von Ihnen gegen die Einsetzung des Untersuchungsausschusses argumentieren.
Das zeigt doch anschaulich, wie Sie mit der Verantwortung umgehen, die auch Ihnen von den Wählern gegeben wurde. Sie haben auf weiten Strecken außer Arroganz und Abwiegeln nichts gezeigt. Im Ausschuss selbst werden Sie mehr leisten müssen,
dann hilft Ihnen die Obstruktion nichts. Wenn Sie selbst nicht merken, dass die von uns exemplarisch genannten Fälle – Soyka, Städtler, Ploog und andere – mindestens einen Beigeschmack haben, dann ist Ihnen nicht nur der letzte Rest politischen Spürsinns abhanden gekommen, sondern Sie haben sich auch eine eigene Parallelwelt geschaffen, in der nur Ihre Argumente selig machend sind.
Es ist gut, dass bei Ihnen die Einsicht eingekehrt ist, dass Sie diesen Untersuchungsausschuss aufgrund der Verfassungsgesetzeslage nicht verhindern können.
Es ist aber nicht nur das. Bei aller Unterschiedlichkeit in der Frage, ob wir einen solchen Untersuchungsausschuss brauchen oder nicht, müssen auch Sie sich der Hauptaufgabe stellen. Das ist die Aufgabe, die Wahrheit herauszufinden.
Für die Parlamentarier gibt es hier keine Unterschiede. Es hilft kein Abwiegeln und keine Obstruktion, es ist eine gemeinsame Aufgabe.
Deswegen appelliere ich an Sie: Arbeiten Sie bei der Einsetzung eines Arbeitsstabes und bei den Rahmenbedingungen für die Arbeit des Untersuchungsausschusses konstruktiv mit. Dann werden wir zu Ergebnissen kommen. Die Bewertung dieser Ergebnisse macht dann jeder für sich allein. – Danke.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir führen hier im Grunde eine gespenstische Debatte. Gespenstisch deshalb, weil die Rechtslage – das hat Herr Müller-Sönksen zutreffend ausgeführt – eindeutig ist. Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskommission, Artikel 5 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, die UN-Antifolterkonvention und die deutschen Gesetze, die hier zitiert worden sind, alle sprechen ein absolutes Folterverbot aus. Ich will hier einmal aus der Antifolterkonvention verlesen, Artikel 2 Absatz 2:
„Außergewöhnliche Umstände gleich welcher Art, sei es Krieg oder Kriegsgefahr, innenpolitische Instabilität oder ein sonstiger öffentlicher Notstand, dürfen nicht als Rechtfertigung für Folter geltend gemacht werden.“
Ich begrüße deshalb das Bekenntnis der FDP-Fraktion zu diesen Grundsätzen. Ich begrüße es auch, dass sich Senator Kusch in dieser Frage eindeutig erklärt hat. Mich beunruhigt aber sehr, dass auch in Hamburg laut nachgedacht wird über Aufweichungen von diesem Grundsatz.
Ich zitiere hier aus den „Harburger Nachrichten“ ein Interview mit dem Polizeipräsidenten, der gesagt hat:
„Außerhalb des Verhörs könnte es unter Umständen eine Situation geben, in der die Gefahrenabwehr im Vordergrund steht.“
Meine Damen und Herren! Gerade wir Hamburger haben allen Grund, uns von solchen Äußerungen zu distanzieren,
und es ist eine Verbindung mit den Eingangsworten der Präsidentin. Erinnern wir uns, dass wir in Hamburg – das ist noch gar nicht so lange her – die Folterkeller der Gestapo an der Stadthausbrücke hatten, wo politische Gefangene, aufrechte Demokraten gequält und gedemütigt wurden.
Es geht sehr wohl darum. Auch der Blick auf diese beschämende Vergangenheit, als Menschenrechte mit Füßen getreten wurden, muss uns eine Lehre sein. Wir Sozialdemokraten wehren uns entschieden gegen jeden Versuch, das absolute Folterverbot aufzuweichen. Wir Sozialdemokraten bekennen uns im Gegenteil dazu, dieses Verbot gegen jeden Versuch einer Erosion zu verteidigen. – Danke schön.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Was wir hier erlebt haben, ist ein ziemlich beispielloser Vorgang.
Es ist in diesem Hause noch nicht vorgekommen, dass ein Senator in einer dramaturgischen Inszenierung einen Antrag unterläuft, indem er das Petitum dadurch für erledigt erklären will,
dass er dem Präsidenten etwas übergibt.
Ihre Begeisterung verstehe ich nicht. Sie müssten sich eigentlich selbst einmal fragen, wie Sie zu diesem Vorgang gestanden haben. Der Senator beweist durch sein Verhal
ten – ich muss auf seine Worte gar nicht eingehen –, dass der Antrag berechtigt war.
Sie hingegen haben in Ihren Beiträgen noch nicht einmal zu erkennen gegeben, ob Sie diesem Antrag zustimmen oder nicht. Der Abgeordnete Schaube hat sich aber erdreistet, aus diesem Bericht etwas vorzutragen, was die Antragsteller noch gar nicht wussten. Ihm lag dieser Bericht offenbar vor und er hat sich anhand dieses Berichts der Kommission über die Antragsteller lustig gemacht, indem er ihnen praktisch Unwissenheit vorgehalten hat. Das ist doch unparlamentarisch und beschämend.
Aus dem, was Herr Schaube gesagt aus, aus dem, was der Senator zart angedeutet hat,
wissen wir, dass diesem Bericht ein Vorfall in der Justizvollzugsanstalt I zugrunde lag, wo es irgendwie zu einem Blutvergießen gekommen war. Dadurch wurde ein Auftrag gegeben, das zu untersuchen. Dieser Bericht ist vorgelegt worden und es ist eine berechtigte Frage, was mit diesem Bericht dann geschehen ist, welche Konsequenzen gezogen wurden. Darüber wissen wir nichts, aber dazu werden wir noch weitere Fragen stellen, darauf können Sie sich gefasst machen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Senator Kusch, natürlich haben Sie Recht, wenn Sie darauf hinweisen, dass die Dezentralisierung – wir haben es auch Segmentierung des Amtsgerichts Mitte genannt – durchaus von der früheren rotgrünen Regierung betrieben wurde. Das war uns auch ernst.
In einigen Punkten sind wir aber nicht so weit gekommen, wie wir wollten.
Zum Beispiel ist die Dezentralisierung der Familiengerichte – hören Sie gut zu, denn davon haben Sie keine Ahnung – unter anderem am Widerstand der Richter und der CDU gescheitert. Das Bezirksjugendgericht hatten wir indessen extra ausnehmen wollen, weil es sich hier um eine gewachsene Struktur handelt, die sinnhaft ist und die es nicht nötig hat, aufgegeben zu werden.
Ich bedauere es, Herr Senator, dass Sie das Problem auf vermeintlich zwei Kerne reduziert haben, nämlich auf die Individualinteressen von Richtern und Staatsanwälten. Das ist nicht so. Darum geht es nicht und darauf würden auch wir keine Rücksicht nehmen. Wenn Sie bei der Veranstaltung am 30. Januar dabei gewesen wären, dann hätten sie den Leitenden Oberstaatsanwalt hören können. Dieser sagte, dass die Staatsanwaltschaft deswegen dagegen sei, weil die Gefahr bestünde, dass durch die Reisetätigkeit der Staatsanwälte – was unweigerlich der Fall sein wird – wertvolle Arbeitszeit verloren gehe und damit Gewinne aufgezehrt würden, die durch den Einsatz von mehr Personal erreicht werden könnten.
Von den Richtern haben wir Beispiele gehört, wie es in konkreten Fällen des Aktentransportes, des Transportes von Gefangenen, des Informationsflusses zwischen dem Amtsgericht Barmbek, der Untersuchungshaftanstalt und den Staatsanwälten knirscht. Das muss man doch ernst nehmen.
Bei der Veranstaltung am 30. Januar hat uns eine Richterin auf dem Podium – leider haben Sie das nicht erlebt, weil Sie daran nicht teilnehmen wollten – vorgerechnet, dass dadurch wahrscheinlich ein Mehrbedarf von 14 Stellen entstünde. Wir werden das beobachten. Aber Sie müssen sich darauf gefasst machen, dass sehr schnell der Zeitpunkt kommt, an dem wir sagen: Stoppen Sie das Experiment, es hat keinen Sinn.
Noch eines. Es hat den Anschein, als wenn sich das Ganze an einzelnen Richtern manifestiert hat. Aber Sie werden das Problem nicht dadurch lösen, dass Sie das Bezirksjugendgericht auflösen und es dezentralisieren. Denn
Jugendrichter, die Sie an andere Gerichte schicken – das haben Sie selbst gesagt –, gehen dort nur hin, wenn sie es selbst wollen. Vermutlich sind diejenigen, die Sie im Auge haben, dazu gar nicht bereit.
Diejenigen, die weggehen, werden dort, wo sie hinkommen, kein Jugendstrafrecht sprechen, sondern der jeweilige Präsident oder Direktor des Amtsgerichts ordnet an, denn er kann sagen: Jugendstrafrichter brauche ich nur zur Hälfte, viel wichtiger ist, dass jemand für das allgemeine Zivilrecht zuständig ist.
Vor dieser Schwierigkeit stehen Sie. Wir werden das beobachten. Ich warne Sie: Machen Sie nicht den Fehler, aus ideologischen Gründen das Experiment fortzuführen. Stoppen Sie es, wenn es sich zeigt, dass es keinen Sinn mehr hat.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein schwerwiegender Verdacht steht im Raume.
Deshalb sprechen wir heute über die Personalpolitik des Senators Dr. Kusch.
Wir fragen: Gibt es in der Justizbehörde schwarzen Filz? Hat der Justizsenator versucht, durch eine Personalentscheidung eine willige Presse zu erkaufen?
Dazu sagt der Senator: Gerüchte, Indiskretionen und Unterstellungen. So umschreibt er die jüngste öffentliche Diskussion über die Art und Weise der Personalpolitik in seinem Hause. Im Rechtsausschuss hat sich der Senator dazu wortreich, aber doch inhaltsleer geäußert. Damit hat er nach Ansicht der Senatskoalition alle Unklarheiten beseitigt und reinen Tisch gemacht.
Für uns ist die Sache hier noch nicht beendet. Wie Sie wissen, haben wir Akteneinsicht in der Sache Soyka und andere beantragt und wir werden weiter die Personalpoli
tik des Senators thematisieren, wie wir das bereits in der Vergangenheit getan haben.
Dieser Senator führt seine Behörde nicht wie ein moderner Manager. Er betrachtet sie vielmehr als feindliches Territorium, als erobertes Land, das er beherrschen will wie ein Renaissancefürst, an dem Machiavelli seine Freude hätte.
Sie unterteilen Ihre Mitarbeiter offenbar in zwei Kategorien. In der einen sind diejenigen, die Ihnen sympathisch sind, die Ihnen nützen können und deren Parteizugehörigkeit Ihnen genehm ist. Die andere Gruppe sind allesamt Amtsinhaber, die schon vor Ihrem Antritt als Präses der Behörde einen Posten innehatten und bei denen Sie durchweg Verrat und Illoyalität wittern.
Ich gebe Beispiele:
Sie haben die Generalstaatsanwältin bedrängt und versucht, sie auf den Posten einer Präsidentin des Landessozialgerichts wegzuloben.
Das ist schon ein starkes Stück. Ihnen kam es doch nur darauf an, freien Zugriff auf den wichtigen Posten eines Generalstaatsanwalts zu haben, und nicht darauf, Frau Uhlig-van Buren zu befördern.
Sowieso fördern Sie die Laufbahn Ihrer Beamten in unterschiedlicher Weise. Dem verdienten und angesehenen Strafvollzugsamtsleiter Rickert haben Sie den Verbleib in diesem Amt verweigert und in eine andere Behörde abgeschoben. Andere Laufbahnen fördern Sie hingegen in bemerkenswertem Umfang. Die Stellenbeschreibung eines Sicherheitsreferenten für den Strafvollzug haben Sie so lange durch den Wolf gedreht, dass sie am Ende – wie zufällig – auf den von Ihnen favorisierten Bürgerschaftsabgeordneten und Parteifreund Ploog passte. Nun, da Herr Ploog wegen eines möglichen Fehlverhaltens in die Kritik geraten ist, scheuen Sie sich nicht, die einmal geknüpften Bande kalt zu zerschneiden, ihn an den Pranger zu stellen und so ein Bauernopfer zu bringen. Machiavelli lässt grüßen!
Sie sollten auch einmal etwas zu den Gerüchten sagen, dass Sie erst zwei Wochen nach Kenntniserlangung gehandelt haben, und zwar als der Fall Soyka hoch kochte.
Zuckerbrot und Peitsche – das ist Ihre allein selig machende Führungsphilosophie. Wie Herr Ploog nun die Peitsche zu spüren bekam, so gaben Sie Ihrem Büroleiter Herrn Städtler Zuckerbrot zu naschen. Einen Anstellungsvertrag wie den von Herrn Städtler hat es in dieser Stadt bisher noch nicht gegeben. Das mussten Sie selber im Rechtsausschuss eingestehen: Kostenerstattung für eine Hamburger Zweitwohnung, Bahnfahrten frei Haus nach Heidelberg – und das alles bei Besoldungsstufe R 2. Bitte teilen Sie mit, wann Sie diesen Posten neu zu besetzen gedenken. Ich bin mir sicher, dass Sie sich vor Bewerbungen auf einen solch außerordentlich gut entlohnten Posten nicht retten können.
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Im Übrigen hatte Ihre Amtsvorgängerin diesen Posten überhaupt nicht besetzt. Das ist vielleicht auch einmal ein Vorschlag, den Sie dem Finanzsenator zu seiner Freude unterbreiten könnten.
Aber das Geld, das Sie in diesem Falle mit beiden Händen ausgeben, sparen Sie glücklicherweise an anderer Stelle ein, nämlich bei der verzögerten Nachbesetzung hochrangiger Richterstellen.
Herr Senator Dr. Kusch, was Sie uns im Falle Soyka aufgetischt haben, ist schlichtweg Vertuschung. Der Zufälle und wundersamen Umstände sind zu viele, um Ihnen bedenkenlos Glauben zu schenken. Daher unser Antrag auf Akteneinsicht.
Sie gehen mit einem Ehepaar Kaffeetrinken, das angeblich weder zu Ihren Freunden noch zu Ihren Bekannten zählt. Der Mann ist Journalist, die Frau ist Richterin und hätte gerne einen Job in Hamburg.
Dann wird eine Stelle, die keinen Volljuristen erfordert, für einen solchen ausgeschrieben. Die Frau bewirbt sich und wird flugs zur Kandidatin der Behördenleitung erklärt, nachdem der Ehemann noch einmal in aller Deutlichkeit beim Büroleiter des Senators interveniert hat.
Zu diesem Zeitpunkt hatte das Vorstellungsgespräch noch gar nicht begonnen.
Meine Damen und Herren! Ein schwerwiegender Verdacht steht weiter im Raum.
Sie haben die Pflicht, den Verdacht und den schlechten Schein auszuräumen. Das erwarten wir von Ihnen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Senator Kusch, nun sind Sie seit einem Jahr im Amt
und wir warten immer noch auf den großen Wurf, den Sie den Hamburger Bürgerinnen und Bürgern versprochen haben.
Was ich in der letzten Haushaltsdebatte an Ihrer Politik, Herr Senator, kritisiert habe, ist weiterhin aktuell, was ich angemahnt habe, ist nicht umgesetzt worden, und was wir vorgeschlagen haben, hat weiterhin seine Richtigkeit.
Da, wo Sie handeln, beschränken Sie sich auf zweifelhafte symbolische Akte; ich nenne nur Ihre unselige Reise zu Joe Arpaio in Arizona. Ihren Ankündigungen folgt dagegen meistens, und manchmal zum Glück, das Unterlassen. Es ist dabei geblieben, dass Ihnen gute Leute weglaufen, weil sie es unter Ihrer Führung nicht aushalten, und neue gute Leute sich nicht bei Ihnen bewerben.
Die Punkte, die ich heute aufgreife, sind uns aus der letzten Haushaltsdebatte in unerfreulicher Erinnerung: der Neubau der Justizvollzugsanstalt Billwerder, die Zukunft des Hamburger Strafvollzugs, der Personalabbau in der Justiz.
Beginnen wir mit der Personalsituation in der Justiz. Wenn wir uns die Zahl der Richterstellen ansehen, dann erkennen wir keine Veränderung zum Guten; es gibt keine neuen Stellen.
Das muss Ihnen trotz leerer Kassen doch selbst unangenehm sein, denn vielleicht erinnern Sie sich noch an die Forderungen, die von Ihrer Partei zu Oppositionszeiten erhoben wurden, wonach Sie pauschal den gesamten Personalbereich Justiz um 10 Prozent aufstocken wollten.
Immerhin besetzen Sie frei werdende Stellen nach, wobei Sie sich aber teilweise gewaltig Zeit lassen. Die Stelle eines Präsidenten des Landessozialgerichts ließen Sie, Herr Senator, fast ein ganzes Jahr unbesetzt. Die Stelle eines Vizepräsidenten des Landgerichts haben Sie ebenfalls immer noch nicht besetzen können, genauso wie die Stelle eines Vizepräsidenten beim Oberlandesgericht. Da ich kaum glauben kann, dass es keine geeigneten Bewerber für diese Posten gibt, vermute ich, dass Sie sich zum einen über die zeitweilige Kostenersparnis klammheimlich freuen und dies möglicherweise auch mit der Institution des Richterwahlausschusses zusammenhängt, der sich erlaubt, nicht immer das zu tun, was der Senator sich wünscht.
Wenn wir beim Personal sind, dann müssen wir natürlich auch auf die neuen Staatsanwälte kommen, die Sie eingestellt haben, Herr Senator. Da haben Sie wirklich einmal etwas erreicht und wahrscheinlich werden wir uns das bis zum Ende Ihrer Amtszeit anhören müssen.
Diesen neuen Stellen stehen nun aber neue Aufgaben gegenüber, welche ein erhöhtes Maß an Arbeit auf die Staatsanwaltschaft zukommen lassen werden. Sie wollen keine Gnadenentscheidungen mehr in Hamburg, also lösen Sie die Gnadenabteilung auf und schieben deren Aufgaben der Staatsanwaltschaft zu. Die ist bis heute darauf nicht anständig vorbereitet. Sie wollen weniger Lockerungen im Maßregelvollzug, dann soll das eben auch die Staatsanwaltschaft mitmachen und das, obwohl Staatsanwälte bekanntlich Juristen sind und keine Psychiater oder Psychologen. Damit wir uns richtig verstehen: Für uns Sozialdemokraten ist das kein Tabuthema, das kann man so machen und es wird in anderen Bundesländern auch so gemacht. Gleichwohl gibt es aufgrund der in Hamburg geübten Praxis auch im Ländervergleich hierfür keinen sachlichen Grund. Fehlentscheidungen, die es auch in Hamburg in der Vergangenheit gegeben hat, werden Sie hierdurch nicht ausschließen können. Dafür ist die Prognose in vielen Fällen zu komplex.
Wogegen wir uns aber wehren, ist, dass Sie versuchen, den Bürgern weiszumachen, dass man durch diese rein organisatorische Umgestaltung ein höheres Maß an Sicherheit erreichen werde. Das Einzige, was Sie erreichen werden, ist eine weitere Zunahme der Arbeitsbelastung der Staatsanwaltschaft.
Und als ob Ihnen das nicht genug wäre, soll die Einweisungskommission, die darüber zu entscheiden hat, in welche Anstalt ein Häftling eingewiesen wird, aufgelöst werden. Ihre Aufgaben sollen nun ebenfalls von der Staatsanwaltschaft wahrgenommen werden, selbstverständlich ohne personelle Verstärkung. Herr Senator, wenn man sich
dieses alles noch einmal vor Augen führt, wird man schnell feststellen, dass die Entlastungen durch die neuen Staatsanwälte mehr als komplett aufgezehrt werden von den neuen Aufgaben, die Sie dieser Behörde aufhalsen.
Der nächste Punkt ist der von Ihnen propagierte Strafvollzug. Was wir hier seit über einem Jahr in Hamburg im Bereich des Strafvollzugs erleben, ist eine reine Mangelverwaltung unter Außerachtlassung der gesetzlichen Vollzugsziele.
Am 27. Juni dieses Jahres haben Sie in der Bürgerschaft gesagt – ich zitiere wörtlich –:
„Nach noch nicht einmal einjähriger Regierungszeit ist der Senat nicht in der Lage, ein vollständiges Vollzugskonzept vorzulegen. Er will es auch gar nicht tun, weil die Sorgfalt in der Analyse der Zustände gegenüber schnellen, wortgewaltigen Sprüchen vorrangig ist.“
Wenn es denn so wäre, stattdessen nur Einzelmaßnahmen wie Stopp des Spritzentausches, Einschränkung des Methadon-Programms, Kürzung bei der Gefangenenarbeit.
Ich stelle fest, dass Sie es auch nach über einem Jahr Regierungszeit immer noch nicht geschafft haben, zu einem der von Ihnen selbst als vorrangig erklärten Politikbereiche ein Konzept zu erarbeiten, geschweige denn es in dieser Bürgerschaft zur Diskussion zu stellen.
Das ist Arbeitsverweigerung, sechs, setzen.
Was wir bekommen, sind dagegen unausgegorene Überlegungen, die von zwei Maximen getragen sind: Geschlossener Vollzug um jeden Preis und krampfhafte Bemühungen, die Mammutanstalt Billwerder zu finanzieren einschließlich der Plünderung des Topfes Gewinnabschöpfung, und das gesetzlich vorgegebene Ziel der Resozialisierung bleibt auf der Strecke.
Damit sind wir beim nächsten Thema. Eine Anstalt des Ausmaßes Billwerder hat es in Hamburg noch nicht gegeben. Wir Sozialdemokraten sind gegen diese Mammutanstalt, wir sind gegen einen Wegsperrvollzug, wie Sie ihn hier praktizieren wollen. Wir sind auch gegen eine unkritische Übernahme des bayerischen Personalschlüssels für Justizvollzugsbedienstete, weil die Klientel in den Hamburger Anstalten nun mal eine andere ist als im Niederbayerischen. Wir sehen uns bestätigt durch das Manifest des Forums Hamburger Strafvollzug und Straffälligenhilfe. Unsere Vorstellungen haben wir im Antrag 17/1862 zusammengefasst, über den wir morgen abstimmen.
Aber gut, Sie sind an der Regierung, Sie treffen die Entscheidungen,
auch wenn sich das manchmal schnell ändern kann.
Sie haben es aber auch zu verantworten, was mit der Zeit aus dieser neuen Anstalt wird. Sie sind dabei, eine Schule des Verbrechens und eine Bildungsstätte für Rückfalltäter aufzubauen,
wenn Ihnen nicht – das meine ich mit aufbauen – mittendrin das Geld ausgeht. Denn wie wir erfahren haben, klafft in der Anstaltsfinanzierung ein Loch von 3 Millionen Euro. Sie haben sich verkalkuliert und das Parlament wurde getäuscht. Es stellt sich auch die Frage, wann Sie, Herr Senator, von diesem Finanzierungsloch gewusst haben. Was kommt noch alles auf uns zu.
Das gesamte Billwerder-Projekt und seine Finanzierung sind doch jetzt schon eine einzige Blamage und eine schwere Schlappe für den Senat. Die Katastrophe nimmt weiter ihren Lauf, wenn Sie das zukünftige Billwerder-Personal aus den Anstalten in Fuhlsbüttel abziehen. Dort ist die Lage doch schon so angespannt, dass es Schwierigkeiten macht, Urlaubspläne aufzustellen.
Das wird sich noch verschärfen, wenn die Zwölf-StundenSchichten eingeführt werden. Die Bediensteten der Vollzugsanstalten werden nicht vergessen, wem sie das zu verdanken haben.
Zu Fuhlsbüttel: Sie unterliegen einem fatalen Irrtum, wenn Sie glauben, durch den Verzicht auf eine Anstaltsleitung irgendeines der vielen Probleme in den Anstalten lösen zu können. Die Aufgaben bleiben weiter bestehen. Durch den Personalabbau machen Sie es den Menschen nicht einfacher.
Sie sind dabei, alles kaputtzumachen, was Ihre Vorgängersenatorinnen und -senatoren geleistet haben, es sei denn, Sie können greifbare Erfolge des früheren Senats als eigene Verdienste verkaufen. Aber täuschen Sie sich nicht. Wie die Hamburger Bürger über Ihre Arbeit denken, haben Sie aufgrund einer Umfrage im Spätsommer erfahren.
Sie hatten das schlechteste Ergebnis von allen Senatoren Ihrer Partei. Herzlichen Glückwunsch! – Vielen Dank.
Ja, ich möchte noch warten, bis Herr Müller-Sönksen sich wieder aus dem Präsidium entfernt hat, falls er sich dort nicht festsetzt.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich will nur zu zwei Dingen, die der Senator gesagt hat, etwas sagen. Einmal muss ich sagen, ist es völlig fehl am Platze und eigentlich unter Ihrer Würde, Herr Senator, wenn Sie hier die Mitunterzeichner und Mitbeteiligten am Manifest so abqualifizieren.
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Ihnen müsste bekannt sein, dass darunter ein ehemaliger Mitarbeiter Ihres Hauses, ein Kenner des Vollzugs, und ein Kriminologieprofessor dabei waren und dass Ver.di durch Mitarbeiter des Vollzugsdienstes vertreten war, die genau wissen, worum es da geht.
Noch ein Weiteres. Sie haben wortreich die Verdienste dieser Behörde im Bereich elektronischer Rechtsverkehre gerühmt. Das sind alles Dinge, die der Vorgängersenat auf den Weg gebracht hat. Sie schmücken sich hier mit fremden Federn.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Am 9. Januar 2002 hatte der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus, das so genannte Terrorismusbekämpfungsgesetz beschlossen. Darin wurden die Befugnisse des Bundesamtes für Verfassungsschutz erweitert. Es enthält zugleich Regelungen für die Übernahme entsprechender Maßnahmen durch die Verfassungsschutzbehörden der Länder. Es war die SPD-Fraktion, die den Senat schon frühzeitig aufforderte, die erweiterten Befugnisse – auch Otto-Katalog genannt – in einem Hamburger Gesetz aufzunehmen.
Der Senat aber hatte es zunächst gar nicht eilig
und dies entgegen den sonst üblichen Bekenntnissen zur Verbrechens- und Terrorismusbekämpfung. Der erste Minuspunkt.
Dann wurde als so genannter dringlicher Antrag der Gesetzentwurf, Drucksache 17/1403, am 10. September eingebracht. Er wies schon auf den ersten Blick schwere inhaltliche und handwerkliche Mängel auf.
Dieser Entwurf rief ein breites Bündnis von Berufsverbänden, Datenschützern und Politikern hervor. Ein Sturm der Entrüstung erhob sich und ich finde es sehr bemerkenswert, Herr Schrader, dass Sie das hier eben als grundlos geschürte Sorgen bezeichnet haben.
Die SPD legte die Finger in die Wunden. Es waren zwei Hauptpunkte. Unverhältnismäßige, mit Grundrechten unvereinbare Ausspähung von Berufsgeheimnisträgern und unzulängliche parlamentarische Kontrolle. Um es einmal vorwegzunehmen, der Senat hat bis heute nicht die Einsicht besessen, seinen misslungenen Text zurückzuneh
men. Dabei hätte es ihm gut angestanden. In der Sitzung des Innenausschusses am 10. Oktober versuchten zwar der Innensenator und sein Staatsrat den unzutreffenden Eindruck zu erwecken, inhaltlich gehe der Entwurf nicht über das Bundesgesetz hinaus, ja, sie verstiegen sich zu der Behauptung, das Bundesgesetz sei nicht verfassungskonform. Aber in der Expertenanhörung des Rechtsausschusses am 22. Oktober zerplatzten diese Versuchsballons. Alle vier Experten waren sich darin einig, dass jedenfalls die Ausspähung unverdächtiger Berufsgeheimnisträger – Anwälte, Ärzte, Geistliche, Journalisten und so weiter – unzulässig ist und dass die parlamentarische Kontrolle
Sie kommen noch mal dran – nicht der bundesgesetzlichen Regelung gleichwertig – und das war die Vorschrift im Bundesgesetz – im Sinne des Terrorismusgesetzes ist.
Aber diesen Teil der Expertenanhörung erlebte der Staatsrat der Innenbehörde nicht mehr mit. Er war vorsichtshalber schon vorher gegangen.
Das war der zweite Minuspunkt.
Schlimmer noch. Der Staatsrat verteidigte weiterhin öffentlich den missratenen Text, was eine mehr als bedenkliche Einstellung zu Grundbedingungen des Rechtsstaates erkennen lässt.
Blamiert aber hatten sich auch die Regierungsparteien, die den Entwurf des Senats ohne Beanstandungen hatten passieren lassen. Aufschrecken ließ sich immerhin durch den Protest der Opposition und der Medien zunächst aber auch nur die FDP und nur langsam dämmerte es auch den anderen Regierungsfraktionen, dass es notwendig war, den Entwurf des Senats zu kippen.
Aber auch dieses Mal dauerte es bis zum 15. November, also ein Wochenende vor der entscheidenden Sitzung des Rechtsausschusses, dass die Koalition einen eigenen Antrag vorlegte. Ein weiterer Minuspunkt.
Nein, das möchte ich nicht. Er ist ja gleich dran.
Die SPD hingegen hatte schon geraume Zeit vorher einen eigenen Antrag eingebracht
und Sie stellen sich hin und sagen, es war Ihre Initiative. Nein, genau umgekehrt war es.
Aber lassen Sie mich einmal über die Unterschiede und gewisse – das gebe ich zu – Gemeinsamkeiten der Anträge sprechen.
Die SPD hat einen vollständigen Gesetzestext formuliert, genauer für drei Gesetze, nämlich außer dem Verfassungsschutzgesetz auch für das Gesetz über die Sicherheitsüberprüfungen und für das Artikel-10-Gesetz.
Die Koalition hat nur einen Änderungsantrag zum Entwurf des Senats gestellt. Damit sind weiterhin eine Reihe von Unebenheiten und handwerklichen Mängeln nicht korrigiert worden.
Zwar hat die Koalition nunmehr den Schutz unschuldiger Berufsgeheimnisträger vor Lausch- und Spähangriffen aufgenommen
und die parlamentarischen Kontrollen entsprechend den Forderungen der SPD und der Experten gestärkt – das erkennen wir durchaus an und das begrüßen wir auch, das ist eine notwendige Korrektur –, aber uns unterscheidet – und das haben Sie anscheinend nie begriffen; wahrscheinlich werden Sie es auch bei den folgenden Beitragen nicht begreifen wollen –, dass der Antrag der Koalition und schon gar nicht der Entwurf des Senats nicht das so genannte Trennungsgebot beachtet. Das bedeutet die Aufrechterhaltung der deutlichen Trennung von Polizei und Verfassungsschutz oder – mit anderen Worten – keine Vermengung von Polizei- und Verfassungsschutzaufgaben.
Damit bleibt der Antrag der Koalition in Verbindung mit dem Senatsantrag hinter den Anforderungen des Terrorismusbekämpfungsgesetzes des Bundes und verfassungsrechtlichen Grundsätzen zurück.
Absurd und wissentlich falsch war in diesem Zusammenhang – und Herr Schrader hat das noch einmal wiederholt – die Behauptung, die SPD habe den Schutz der Berufsgeheimnisträger nicht geregelt. Selbstverständlich ist das so.
Der Schutz eines unverdächtigen Berufsgeheimnisträgers ist gewährleistet – Sie haben das nie begreifen wollen; da kann ich Ihnen auch nicht helfen –, aber gleichzeitig steht fest, dass verdeckte Maßnahmen möglich sind,
wenn der Anwalt, Arzt, Pfarrer oder wer auch immer selbst unerlaubte Handlungen begeht oder in einem solchen Verdacht steht.
Ein Wort zum Gesetzgebungsverfahren. Der Senat und die Koalition haben dieses Verfahren lustlos und liederlich betrieben.
Ein Beweis ist eine Tischvorlage für den heutigen Tag.
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Inhaltlich stellen wir mit einer gewissen Genugtuung fest, dass der Rechtsstaat, auch wenn der Koalitionsantrag bei der Abstimmung obsiegt, gewonnen hat, wenn auch mit Defiziten. Der Senat aber hat ein weiteres Mal auf rechtsstaatlichem Feld eine Niederlage erlitten und ist dafür von seinen eigenen Leuten abgewatscht worden.
Das muss Ihnen, meine Damen und Herren von der Koalition, klar sein, wenn Sie der Mehrheitsempfehlung des Rechtsausschusses zustimmen. Sie oder wir alle können es aber noch klarer zum Ausdruck bringen, wenn Sie die Ausschussempfehlung ablehnen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der versöhnliche Abschluss Ihrer Rede, Herr
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Harlinghausen, lässt mich hoffen, dass wir auch in der Sache selbst zu einem gemeinsamen Ergebnis kommen. Die SPD, das kann ich vorweg sagen, steht diesem Antrag durchaus positiv gegenüber,