Protokoll der Sitzung vom 27.11.2002

Das muss Ihnen, meine Damen und Herren von der Koalition, klar sein, wenn Sie der Mehrheitsempfehlung des Rechtsausschusses zustimmen. Sie oder wir alle können es aber noch klarer zum Ausdruck bringen, wenn Sie die Ausschussempfehlung ablehnen. – Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und der GAL)

Das Wort hat der Abgeordnete Lüdemann.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Beratungen zur Änderung des Verfassungsschutzgesetzes haben in der Tat in den letzten Wochen eine Menge Wirbel ausgelöst. Ich möchte nur einmal ganz kurz zum Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens sagen, es ist so gewesen, dass wir hier am 19. September das Gesetz zum ersten Mal beraten haben und es dann im normalen Verfahren an den Innenausschuss und den Rechtsausschuss überwiesen haben. Zwischenzeitlich kamen die erheblichen Proteste, es war eine Anhörung geplant, wir haben die Kritik zum Gegenstand dieser Anhörung gemacht, um uns schlau zu machen,

(Christian Maaß GAL: Das ist leider nicht gelungen!)

danke, ja, das sieht man etwas anders –, haben versucht, einen schlauen Antrag einzubringen,

(Michael Neumann SPD: Ja, versucht!)

und den auch so beschlossen. Dann haben wir heute eine Beschlussempfehlung für das Plenum entworfen. Insofern ist es eigentlich ein ganz normaler Prozess im Gesetzgebungsverfahren.

(Michael Neumann SPD: Schönredner!)

Schönreden? Herr Neumann, es gibt für mich an dem Ablauf des Verfahrens auch nichts schlechtzureden. Deswegen muss ich auch nichts schönreden. Das ist einfach der ganz normale Ablauf.

(Beifall bei der CDU, der Partei Rechtsstaatlicher Offensive und der FDP – Michael Neumann SPD: Weil wir alles unterstützt haben, um es schnell zu machen!)

Am 19. September, als wir den Gesetzesantrag des Senats zum ersten Mal beraten haben, hat parallel dazu der Datenschutzbeauftragte eine Pressekonferenz gemacht und seine Bedenken kundgetan, auf fünf Seiten. Wenn man sich diese fünf Seiten allerdings einmal anguckt, sind davon anderthalb Seiten zum Problem, ob organisierte Kriminalität mitgeregelt werden soll. Das ist überhaupt nicht Gegenstand des Gesetzesantrages. Das kann man schon einmal wegstreichen.

(Beifall bei Elke Thomas CDU)

Dann hat er sich dazu geäußert, dass doch die G10-Kommission entsprechend ausgestattet werden solle. Da sage ich: Vielen Dank, Herr Dr. Schrader, aber wenn wir als Mitglieder der G10-Kommission meinen, wir seien nicht richtig ausgestattet, dann kümmern wir uns schon selbst

darum. Dazu brauchen wir nicht jemanden, der uns das von außen erklärt.

(Beifall bei der CDU, der Partei Rechtsstaatlicher Offensive und der FDP)

Was letztlich geblieben ist, sind zwei Punkte: Einmal hat der Datenschutzbeauftragte die Stellung der Berufsgeheimnisträger bei der Einführung des akustischen Lauschangriffes kritisiert und zum Zweiten mögliche Lauschangriffe gegen Unverdächtige. Das sind zwei wesentliche Punkte eines Gesetzesantrages, der zwölf Seiten umfasst. Das ist für uns aber kein Grund, deswegen ein ganzes Gesetz zurückzuziehen, sondern uns in diesen beiden Punkten von außen Rat zu holen und es dann in diesen beiden Punkten entweder zu ändern oder nicht zu ändern.

(Beifall bei der CDU, der Partei Rechtsstaatlicher Offensive und der FDP – Ingo Egloff SPD: Sagen Sie doch einmal etwas über den Inhalt!)

Die SPD hat ja zunächst begonnen, den Gesetzesantrag damit zu kritisieren – Herr Klooß sprach es gerade auch an –, dass das alles viel zu spät gekommen sei und das sei nur auf deren Druck passiert. Damit ist der SPD eigentlich schon der erste Lapsus passiert, nämlich als sich herausstellte, dass dieser Senat im Vergleich zu allen Ländern dieser Bundesrepublik immer noch mit am schnellsten ist. Bislang haben lediglich Hessen, Brandenburg und Thüringen das Gesetz umgesetzt. Nordrhein-Westfalen hat das Gesetz noch nicht verabschiedet. Wo ist denn das SPDgeführte Land, das endlich einmal dieses Gesetz umsetzt? Dann stellen Sie sich nicht hier her und sagen, wir seien zu langsam.

(Beifall bei der CDU, der Partei Rechtsstaatlicher Offensive und der FDP)

Sie haben ja jetzt so einen guten Draht nach Berlin. Dann geben Sie doch Ihren Kollegen den Tipp und machen ein bisschen Druck, dass die auch einmal in die Hufe kommen und letztlich dieses Gesetz auch endlich umsetzen.

Dann hat die SPD bei der Rede hier eingangs gesagt, die parlamentarischen Kontrollrechte würden halbiert. Dazu will ich inhaltlich gleich einmal etwas sagen. Das kann man so nicht sagen. Dann war wochenlang Ruhe, dann kam der Protest. Und übrigens, Herr Neumann, Sie haben in Ihrer Rede am 19. September nicht ein einziges Wort zu den Berufsgeheimnisträgern gesagt. Das Wortprotokoll kann man nachlesen. Sie haben nicht mit einem Wort, nicht mit einem Satz die Thematik der Berufsgeheimnisträger problematisiert,

(Beifall bei der CDU, der Partei Rechtsstaatlicher Offensive und der FDP – Bernd Reinert CDU: Sehr richtig!)

weil Ihnen das Problem da noch gar nicht aufgegangen war.

(Michael Neumann SPD: Uns geht es nicht um die Berufsgeheimnisträger, sondern um alle Unschul- digen!)

Aber als Wochen später die massiven Proteste kamen mit – das kann ich für mich selbst sagen – einem Briefkopf, wo obendrauf „Ärztekammer“, „Anwaltskammer“, „Deutscher Journalistenverband“ und „Ver.di“ steht, dann guckt man schon etwas genauer hin.

(Michael Neumann SPD: Ach, bei normalen Bür- gern schauen Sie nicht so genau hin!)

(Rolf-Dieter Klooß SPD)

Und diese Kritik hat mich sehr beeindruckt und sie ist auch sehr ernst zu nehmen, denn dort haben die Leute, wo es um Gefühle, um Nachrichtendienste, um Geheimdienste geht, Ängste, ganz große Ängste. Die Frage ist aber immer, wie man mit den Ängsten umgeht, ob man sie auf der einen Seite schürt, so wie Sie es gemacht haben, oder ob man versucht, vernünftig aufzuklären.

(Beifall bei der CDU, der Partei Rechtsstaatlicher Offensive und der FDP)

Ein paar Wochen später ist Ihnen dann der nächste Lapsus passiert: Herr Neumann stellt sich groß in der Presse hin und sagt, die Umsetzung des Entwurfes würde 2 Millionen Euro kosten und wenn der Staatsrat Wellinghausen etwas anderes sage, dann lüge er. Später stellt sich dann heraus, diese Drucksache, die Sie bekommen haben, die Ihnen von irgendwo aus der Behörde zugespielt worden ist, war eine Uraltdrucksache. Der rote Filz funktioniert anscheinend doch nicht mehr so gut. Es war eine Uraltdrucksache, die überhaupt nicht Gegenstand war. Da ging es noch um Probleme im Zusammenhang mit der organisierten Kriminalität und so weiter. Jedenfalls sind die zwei Millionen überhaupt nicht Gegenstand und wenn Sie dem Staatsrat so nonchalant einmal irgendwo vorwerfen, er lüge, dann müssen Sie sich bei ihm später auch dafür entschuldigen, Herr Neumann.

(Beifall bei der CDU, der Partei Rechtsstaatlicher Offensive und der FDP – Dirk Nockemann Partei Rechtsstaatlicher Offensive: Hochnotpeinlich! – Michael Neumann SPD: Dann muss er sich erst bei mir entschuldigen!)

Das Nächste war dann die Presseerklärung von Herrn Neumann am 17. Oktober, wo er sagte, es sei alles Mist, der Senat solle diesen Gesetzentwurf sofort zurückziehen, den könne man nicht gebrauchen, aber nächste Woche in der Bürgerschaft wolle die SPD dieses Gesetz unbedingt verabschieden. Also, da muss man doch innerlich schon lächeln. Was denn nun, Gesetz zurückziehen? Aber wenn wir keinen Antrag haben und sie selbst keinen einbringen – zu dem Zeitpunkt hatten Sie nach Monaten immer noch keinen eingebracht –, worüber sollen wir denn abstimmen, Herr Neumann? So einfach geht das nicht. Gesetze kann man nur beschließen, wenn man einen Antrag hat.

(Beifall bei der CDU, der Partei Rechtsstaatlicher Offensive und der FDP)

Aber ich muss auch sagen, es gibt gar keinen Grund, den Gesetzesantrag zurückzuziehen, weil es, wie gesagt, um zwei Punkte geht, die man klären kann, wo man eine Regelung finden kann. Das ist kein Grund, ein ganzes Gesetz zurückzuziehen.

Das Nächste: Der Erste Bürgermeister hat in einer Sendung erklärt, dass es diese Regelung, so wie der Senat sie vorgelegt hat, schon in anderen Bundesländern gibt. Herr Neumann sagt dazu am nächsten Tag in der Zeitung, der Bürgermeister lüge. Hier würden Sie dafür einen Ordnungsruf kriegen.

(Michael Neumann SPD: Entweder er hat keine Ahnung oder er lügt!)

Entweder er hat keine Ahnung oder er lügt? Dazu kann ich Ihnen sagen: Er hat Ahnung und er lügt nicht. Und das können Sie nicht so nonchalant sagen, Herr Neumann.

(Beifall bei der CDU, der Partei Rechtsstaatlicher Offensive und der FDP)

Ich gehe gerne mit Ihnen, Herr Neumann, oben in die Parlamentsdokumentation, zeige Ihnen die entsprechenden Gesetze der anderen Länder und dann können Sie zu Herrn von Beust hingehen und sich bei ihm entschuldigen.

(Beifall bei der CDU, der Partei Rechtsstaatlicher Offensive und der FDP – Michael Neumann SPD: Auch die parlamentarische Kontrolle?)

Wir haben, nachdem wir uns bei den Sachverständigen schlau gemacht hatten, einen Änderungsantrag eingebracht und den haben Sie ja so wissenschaftlich fundiert in Ihrer inhaltlichen Kritik als Eiertanz abgetan. Darauf kann man natürlich auch schlecht antworten, weil man sich dazu mit Sachargumenten nicht auseinandersetzen kann. Wenn ich allerdings angucke, was Sie wochenlang an Oppositionsarbeit zu diesem Gesetzesantrag gemacht haben, dann kann ich nur sagen: Das war ein Eiertanz, Herr Neumann.

(Beifall bei der CDU, der Partei Rechtsstaatlicher Offensive und der FDP – Michael Neumann SPD: Sie reden die ganze Zeit über uns und nicht über den Gesetzentwurf!)

Nun zu dieser Behauptung – Herr Klooß hat es gerade noch einmal gesagt –, die parlamentarischen Kontrollrechte würden durch dieses Gesetz halbiert. Bisher ist es so, dass alles, was Post und Telekommunikation angeht, bei der G10-Kommission angesiedelt ist. Das ist auch ganz klar: Die G10-Kommission heißt so, weil Artikel 10 des Grundgesetzes etwas über die Einschränkung des Postund Fernmeldegeheimnisses sagt und dafür gibt es die G10-Kommission. Durch das Terrorismusbekämpfungsgesetz kommen nun weitere Dinge dazu, einmal zusätzliche Befugnisse im Bereich Post und Telekommunikation und darüber hinaus Auskunftsrechte bei den Luftfahrtgesellschaften und Auskunftsrechte bei den Bank- und Finanzdienstleistern. Der Senatsentwurf sah vor, die zusätzlichen Befugnisse, Post und Telekommunikation, bei der G10-Kommission anzusiedeln, was ja auch Sinn ergibt, und die neuen Befugnisse, Auskunftsrecht bei Fluggesellschaften und bei Banken und Finanzdienstleistern, bei der parlamentarischen Kontrollkommission anzusiedeln. Man kommt ja nicht unbedingt als Erstes darauf, ein Auskunftsrecht bei Fluggesellschaften bei der Kommission anzusiedeln, die für Post und Telekommunikation zuständig ist. Trotzdem haben wir uns durchgerungen und in der ersten Sitzung des Innenausschusses ist Ihnen ja auch schon zugesagt worden, wenn es der SPD denn so wichtig ist, dann soll es auch bei der G10-Kommission angesiedelt werden. Aber auch Professor Baldus, der von Ihnen benannte Experte, hat in der Anhörung gesagt, die Kontrolle kann auch beim parlamentarischen Kontrollausschuss angesiedelt werden. Sie muss nur gleichwertig sein. Das ist das Einzige, was das Bundesgesetz vorschreibt. Die Kontrolle muss gleichwertig sein. Ich sehe auch nicht, dass die parlamentarische Kontrollkommission weniger Rechte hat als die G10-Kommission.

(Michael Neumann SPD: Dann sind Sie blind!)

Herr Neumann, ich erkläre es Ihnen gleich.

Da kann man natürlich sagen: Die G10-Kommission tagt öfter, ist doch ganz klar, die haben mehr Rechte.

(Michael Neumann SPD: Nein!)

Informieren Sie sich doch einmal bei dem Vorsitzenden der parlamentarischen Kontrollkommission, welche Rechte denn diese Kommission hat.

(Carsten Lüdemann CDU)

A C