Das nehme ich ausdrücklich mit Bedauern zurück. Sie haben sich nicht herumgetrieben, sondern haben wertvolle städtepartnerschaftliche Arbeit für uns geleistet.
(Dirk Nockemann Partei Rechtsstaatlicher Offen- sive: Herrn Neumann fehlt es an der sittlichen Reife, um hier reden zu können!)
Aber ich will noch einmal auf die Rolle des Bürgermeisters kommen. Herr Bürgermeister, ich frage Sie, wie halten Sie eigentlich diese Koalition zusammen.
(Norbert Frühauf Partei Rechtsstaatlicher Offen- sive: Das lassen Sie unsere Sorgen sein! – Zurufe von der CDU und der Partei Rechtsstaatlicher Offensive)
Herr Bauer ruft die FDP zur Ordnung und die FDP muss eine Zwischenfrage stellen, um den Koalitionsfrieden herzustellen. Ihr Ansatz, alles auszusitzen, ist nicht erfolgreich. Sie sind beim Thema „neues Auto“ gescheitert, Sie sind beim Thema „Bambule“ gescheitert und Sie werden auch beim Verfassungsschutzgesetz scheitern.
Sie wollen alles nur aussitzen. Nicht alles, was Helmut Kohl gemacht hat, ist auch in Hamburg erfolgreich.
Ich möchte an dieser Stelle auch im Namen meiner Fraktion dem Verfassungsschutz in Hamburg unser ausdrückliches Vertrauen aussprechen und den Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern für ihren wichtigen Dienst danken. Und damit keine Missverständnisse aufkommen: Wir vertrauen unserem Verfassungsschutz. Wem wir aber nicht vertrauen, das ist diesem Senat und insbesondere diesem Innensenator.
Erstens: Die Sozialdemokraten stehen dafür, dass das Antiterrorgesetz von Otto Schily auch in Hamburg konsequent umgesetzt wird.
Zweitens: Wir wollen die Kompetenzen von Polizei und Verfassungsschutz klar trennen und das bedeutet, Lauschangriff nur im Ausnahmefall für den Verfassungsschutz.
Drittens: Das Verfahren um das Zustandekommen dieses Gesetzes ist an Dilettantismus und Peinlichkeit in keiner Weise zu überbieten und – damit habe ich meinen Wortbeitrag begonnen – der Bürgermeister und sein Innensenator haben in diesem Parlament, in diesem Haus keine Mehrheit für ihren Gesetzentwurf. Sie müssen nachbessern und versuchen, das Schlimmste zu verhindern. Das zeigt den Bankrott dieses Senats. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Leider haben wir sehr wenig Redezeit. Eigentlich wollte ich nicht noch einmal in die Bütt gehen, aber das lässt mir doch keine Ruhe.
Herr Neumann, Sie haben versucht, hier eine Menge Nebenkriegsschauplätze aufzumachen vom Auto des Bürgermeisters bis ich weiß nicht was, weil Sie inhaltlich zu dem, was ich gesagt habe, nichts entgegenzusetzen haben.
Wenn Sie jetzt sagen, das hohe Haus beschließe die Gesetze und nicht der Senat, und sich wenig später darüber beschweren, dass das hohe Haus Änderungen vornimmt und den Senatsentwurf nicht hundertprozentig abnickt, widersprechen Sie sich doch schon wieder, Herr Neumann.
Das zeigt wieder genau Ihr Politikverständnis aus alten rotgrünen Zeiten. Sie sitzen nur hier, um alles abzunicken, was Ihnen der Senat vorgegeben hat; bei uns ist das anders.
(Beifall bei der CDU, der Partei Rechtsstaatlicher Offensive und der FDP – Lachen bei der SPD und der GAL – Burkhardt Müller-Sönksen FDP: Abni- cker!)
Was ist denn menschlich so schlimm daran zu sagen, es gibt Probleme in einem Gesetzentwurf, wir haben Bedenken und holen uns Sachverstand von außen? Dann sollen uns die Experten für Verfassungsfragen einen Rat geben
Ich will nicht wieder davon anfangen, ob nun Bundesgesetz oder Landesgesetz, Polizei, Trennung und so weiter. Wir haben das alles durchgekaut und ich möchte das nicht noch einmal von vorne erzählen. Sie sagen, die Polizei sei immer erreichbar, also dürfe der Verfassungsschutz nicht abhören. Ja, wenn die Polizei da ist, dann ist es Aufgabe der Polizei. Aber in Hamburg gibt es das Gesetz über die Datenverarbeitung der Polizei, 1991 von der SPD eingeführt.
Das führt doch dazu, dass die Polizei die akustische und optische Wohnraumüberwachung wahrnimmt. Die darf das nach Ihrem Gesetz seit 1991 ohne Einschränkung für die Berufsgeheimnisträger und auch bei Unverdächtigen.
ob die Polizei oder der Verfassungsschutz die akustische Überwachung macht? Die Auswirkungen im Grundrechtseingriff für den Betroffenen sind wohl dieselben, Herr Neumann, oder nicht?
(Beifall bei der CDU, der Partei Rechtsstaatlicher Offensive und der FDP – Michael Neumann SPD: Aber die Voraussetzungen sind anders!)
Wenn Sie jetzt auf einmal gegen akustische Wohnraumüberwachung sind, nehme ich Ihnen das nicht ab. Den Grünen nehme ich das hundertprozentig ab, die waren schon immer dagegen. Herr Mahr hat 1991 gegen den Gesetzentwurf der SPD geklagt. Die waren früher auch dagegen, dass der Verfassungsschutz überhaupt existiert, und nach dem 11. September sind sie auch dafür. Vielleicht kommen sie irgendwann auch zu der Überzeugung, dass er notwendig ist. Und wenn sie heute sagen, wir lehnen dies grundsätzlich ab, dann ist das deren politische Meinung, das ist eben so. Ich habe da eine andere Meinung, ich glaube, dass wir dies brauchen. Aber Ihnen nehme ich das nicht ab, Sie sind absolut doppelzüngig, wenn Sie gegen die akustische Wohnraumüberwachung sind.
(Beifall bei der CDU, der Partei Rechtsstaatlicher Offensive und der FDP – Wolfgang Franz SPD: Herr Lüdemann, wer soll denn dagegen sein? Das ist eine Gespensterdiskussion!)
Eine Bemerkung noch zu den 2 Millionen Euro für den IMSI-Catcher, die Sie anführen, um hier zu rechtfertigen, dass Sie damals ein bisschen daneben gegriffen und Staatsrat Wellinghausen zu Unrecht der Lüge bezichtigt haben. Die 2 Millionen Euro standen in dieser Drucksache – ich weiß nicht, woher diese Behauptung kam – überhaupt nicht. Es geht nicht darum, 2 Millionen Euro für einen IMSI-Catcher lockerzumachen, das Geld haben wir schlichtweg nicht. Der Verfassungsschutz beabsichtigt nicht, sich so ein Ding anzuschaffen, weil wir das Geld dafür überhaupt nicht haben.