Ich komme zum Tagesordnungspunkt 11, Drucksache 17/2187: Dringlicher Senatsantrag: Unterstützung des Deutschen Tennisbundes bei der Durchführung der German Open 2003, Haushaltsplan 2003, Nachbewilligung in Höhe von 750 000 Euro bei dem Titel 7100.684.01 „Zuschuss zur Finanzierung des Tennisturniers ,German Open 2003‘“.
[Dringlicher Senatsantrag: Unterstützung des Deutschen Tennis-Bundes (DTB) bei der Durchführung der German Open 2003 (Mitte Mai) Haushaltsplan 2003 Nachbewilligung in Höhe von 750 000 Euro bei dem Titel (neu) 7100.684.01 „Zuschuss zur Finanzierung des Tennisturniers ,German Open 2003‘“ – Drucksache 17/2187 –]
[Antrag der Fraktionen der CDU, der Partei Rechtsstaatlicher Offensive und der FDP: German Open – Drucksache 17/2269 –]
Mir ist mitgeteilt worden, dass die Fraktionen einvernehmlich auf die Debatte verzichten wollen. Wir kommen daher gleich zur Abstimmung.
Wer stimmt der Überweisung der Drucksachen 17/2187 und 17/2269 an den Haushaltsausschuss zu? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Die Überweisung wurde einstimmig beschlossen.
Ich rufe den Tagesordnungspunkt 29 auf, Antrag der Koalitionsfraktionen: Schornsteinfegerwesen in der Freien und Hansestadt Hamburg – Residenzpflicht, Drucksache 17/2210.
[Antrag der Fraktionen der Partei Rechtsstaatlicher Offensive, der CDU und der FDP: Schornsteinfegerwesen in der Freien und Hansestadt Hamburg – Residenzpflicht – – Drucksache 17/2210 –]
Hierzu liegt ein Überweisungsantrag der GAL-Fraktion an den Rechtsausschuss vor. Wer möchte das Wort? – Frau Kasdepke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Im Bereich des Schornsteinfegerwesens gibt es ein historisch gewachsenes Staatsmonopol: den Kehrbezirk eines Schornsteinfegermeisters. Dieses – vorweg – wollen wir nicht angreifen.
Die Schornsteinfegermeister bekommen ihren Bezirk staatlicherseits durch die Umweltbehörde und nach Wartelisten der Innung zugeteilt. Hier gibt es laut Bundeskehrordnung unter anderem als Auflage eine so genannte Residenzpflicht. Paragraph 17 des Bundesschornsteinfegergesetzes schreibt vor, dass die Bezirksschornsteinfegermeister – von Härtefällen abgesehen – innerhalb ihres Kehrbezirkes oder dessen Nahbereich wohnen sollen.
53 der in 121 Kehrbezirken von Hamburg arbeitenden Schornsteinfegermeister haben ihren Wohnsitz in Schleswig-Holstein und Niedersachsen. Diese reichen von Lübeck bis Schneverdingen in der Lüneburger Heide. Das sind 40 Prozent. Die Vorschrift der Residenzpflicht hat zur Zeit des früheren Senats über Jahre hinaus keine Beachtung mehr gefunden. Die Konsequenz: Die Erreichbarkeit der Werkstätten und die Mobilität der Betriebsangehörigen ist oftmals nicht sichergestellt. Es gibt finanzielle Einbußen für die Freie und Hansestadt Hamburg, weil Gewerbe- und Einkommensteuer der Meister inklusive der Gesellen zunächst einmal in die Nachbarländer – hierfür ausschlaggebend ist der Wohnort – abgeführt werden.
Dieser Zustand wurde seit 1992 unter Nichtbeachtung der geltenden Gesetzesnormen und ohne Einwirkung der damaligen Innungsführung von der Behörde für Inneres geduldet und forciert. Es wurde nicht einmal darauf geachtet, ob die Fahrzeit von 20 Minuten des Meisters von seinem Wohnort bis zu seinem Kehrbezirk überstiegen wird. Paragraph 18 besagt, dass der Meister Mitglied bei der Freiwilligen oder Pflichtfeuerwehr sein muss. Auch dieser Paragraph wird vollkommen ignoriert.
Das Ziel der Regierungskoalition ist, die Praxis mit der Norm nach Paragraph 17 der Kehrordnung wieder in Einklang zu bringen. Es ist darauf zu achten, dass Bewerber für die Zuteilung eines Kehrbezirkes ihren Wohn- und Betriebssitz in der Freien und Hansestadt Hamburg haben. Es gibt keine rechtliche Grundlage, die außerhalb wohnenden Bezirksschornsteinfegermeister nach Hamburg zu zwingen, aber für die Zukunft und die Neuvergabe der Kehrbezirke kann alles dafür getan werden, um darauf hinzuwirken, Gesetze und Verordnungen einzuhalten. Die heute zuständige Umweltbehörde trägt dafür Sorge.
Es werden weiterhin Kehrbezirke an auswärtige Schornsteinfeger vergeben, obwohl in Hamburg ansässige Interessenten auf der Warteliste stehen. Zurzeit warten 20 Hamburger Schornsteinfegermeister auf einen Kehrbezirk.
Der Beruf soll wieder höhere Attraktivität erlangen, um künftig für diesen Bereich den Nachwuchskräftemangel in der Hansestadt Hamburg zu vermeiden.
Eines ist besonders auffällig, liebe SPD: Bringt man den abnehmenden Verlauf der Wirtschaftsstärke Hamburgs mit dem zunehmenden Weggang der Schornsteinfeger in das Umland in Einklang, so ist klar, dass in Hamburg die glücksbringende Kraft dieser schwarzen Männer stark nachgelassen hat.
Zumindest statistisch ist hiermit bewiesen, dass dieser Trend umzukehren ist. Das Glück gehört zurück nach Hamburg. – Ich danke Ihnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Der vorliegende Antrag der Koalitionsfraktionen zur Residenzpflicht der Hamburger Bezirksschornsteinfegermeister und die darin enthaltenen Gedanken widersprechen nach Ansicht der SPD den Bemühungen des Senats der jüngst mit Schleswig-Holstein vereinbarten Zusammenarbeit beziehungsweise gar der Zusammenlegung von Landesämtern. Das ist aus unserer Sicht die Lage.
Die Einleitung Ihres Antrages mit den von Ihnen ausgemachten Verstößen gegen Normen und Gesetze berücksichtigt aber nicht die Antwort Ihres Senats auf Ihre Kleine Anfrage im vergangenen Jahr. Ihr Senat macht in der Beantwortung der eben genannten Anfrage doch unmissverständlich klar, dass es sich bei Paragraph 17 Schornsteinfegergesetz um eine Soll- und keine Muss-Vorschrift handelt. Trauen Sie Ihrem Senat keine Gesetzestreue zu und müssen Sie eventuell Senator Rehaag noch Beine machen?
Angesichts einer mobilen Gesellschaft und der gewandelten Aufgaben des Schornsteinfegerberufes – vom reinen Feuerschutzexperten hin zum Abgas- und Umweltexperten – tritt aus unserer Sicht der Wohnort des Bezirksschornsteinfegers eher in den Hintergrund. Nach Auskunft der Hamburger Schornsteinfeger-Innung wohnen – Frau Kasdepke hat von 53 gesprochen – 68 von 121 Bezirksschornsteinfegern – also die Mehrheit – in Hamburg. Die Erreichbarkeit – das hat Ihnen der Senat bestätigt – des Kehrbezirkes nach Maßgabe der entsprechenden Norm, den Bezirk innerhalb einer halben Stunde zu erreichen, ist in der Regel gewährleistet. Das sagt Ihr Senat.
Des Weiteren ist unstrittig, dass sämtliche Bezirksschornsteinfeger ihre Werkstatt in dem jeweiligen Kehrbezirk haben, sodass – selbst wenn der Meister noch ein Büro außerhalb Hamburgs betreiben und unterhalten würde – mindestens zwei Drittel bis drei Viertel der Gewerbesteuer in Hamburg zu entrichten sind. Der fiskalische Aspekt scheint daher aus meiner Sicht etwas überbewertet.
Stellen Sie sich im Übrigen einmal vor, wir würden die Residenz- und Steuerpflicht im Exzess auch für die öffentlichen Bediensteten einführen. Lesen Sie einmal in den entsprechenden Paragraphen 74 und 75 des Bundesbeamtenge
setzes und in den Landesgesetzen von Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern nach, dann könnte dies nur heißen, dass kein in Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern gemeldeter Beamtenanwärter in Hamburgs Amtsstuben hinein dürfte.
Mit Verlaub, Herr Nockemann, es wäre nicht auszudenken, wenn Sie uns als ehemaliger Bediensteter des Landes Mecklenburg-Vorpommern als Parlamentarier in Hamburg abhanden gekommen wären. Wie schrecklich. Das hätte die Folge, dass wir gegebenenfalls Herrn Bauer als innenpolitischen Sprecher Ihrer Fraktion genießen müssten.
Zurück zum Antrag. Frau Kasdepke, hätten Sie die Antwort des Senats auf Ihre Kleine Anfrage gelesen und würden Sie Ihrem Senat etwas mehr Vertrauen schenken, um die Umsetzung von Recht und Gesetz durchzuführen, dann hätten Sie diesen Antrag nicht stellen müssen. Ich frage mich tatsächlich, Frau Kollegin, welche Prinzipien der Mittelstandsförderung – Frau Ahrons, Sie sollten einmal zuhören – Sie mit diesem Antrag verfolgen.
Ist es etwa das Prinzip der Entbürokratisierung, der Befreiung von gesetzlichen Fesseln, der Vereinfachung im Verwaltungshandeln, der Entlastung der Behörden und der Niederlassungsfreiheit im Rahmen der EU-Richtlinien oder der Flexibilität und Mobilität der Betriebe und deren Gesellen,
die Sie sogar zwingen wollen, in Hamburg zu wohnen? Sollen alle diese hehren Ziele der Mittelstandsförderung für den Beruf des glücksbringenden Schornsteinfegers etwa nicht gelten?
Zu den unter Punkt 1 aufgeführten einzelnen Kriterien empfehlen wir Ihnen, die Antworten Ihres Senats durchzulesen oder sich diese von Ihrem Senator erklären zu lassen.
Was die Punkte 2 und 3 betrifft, setzen Sie doch bitte etwas mehr Vertrauen in Ihren Senat und glauben Sie ihm, dass er sich – so hat er auch geantwortet – an die geltenden Gesetze und Vorschriften hält. Es würde sich im Übrigen auch niemand hier im Raum dagegen wehren, dass in Schulen für den ehrenwerten Beruf des Schornsteinfegers geworben wird. Das ist eine Selbstverständlichkeit.
Zu Punkt 5 Ihres Ersuchens möchte ich sagen, dass für die Berichterstattung wenigstens eine Frist gesetzt werden sollte, denn sonst können wir bis zum Sankt-NimmerleinsTag darauf warten. Ohne eine Fristsetzung dient ein solcher Antrag aus meiner Sicht der Selbstbeweihräucherung.
Aus diesem Grunde unterstützen wir eine Überweisung der Drucksache an den Rechtsausschuss, um dort in Zusammenarbeit mit der Schornsteinfeger-Innung eine gegebenenfalls zeitgemäße Gesetzesanpassung für eine Bundesratsinitiative des Senats zu beraten. Da die Koalitionsfraktionen aber offensichtlich wieder wild entschlossen sein werden, diesen Antrag heute abzustimmen und durchzusetzen, werden wir uns diesem Antrag nicht verweigern, da er keinen Schaden anrichtet.
Zu Ihrem Hinweis auf die Freiwillige Feuerwehr wollte ich Sie noch einmal fragen – Sie haben vielleicht die Berichte in der Presse gelesen –: Wollten Sie mit Ihrem Antrag die Personalnot bei der Freiwilligen Feuerwehr beheben? – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.