Wolf-Dieter Scheurell
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Herr Präsident! Ich frage den Senat:
Braucht man für die Entscheidung zur Einsetzung einer Controlling-Gesellschaft die Zeit von Juni bis zum September?
Herr Präsident! Herr Staatsrat, habe ich Sie richtig verstanden, dass die Behörde von den vermutlich 19 Millionen Euro im Februar gewusst hat? Im Juni haben Sie die Entscheidung getroffen, dass Sie eine externe Controlling-Gesellschaft beauftragen wollen. Der Auftrag dazu ist im September erteilt worden?
Herr Staatsrat, Sie haben gerade gesagt, dass die damalige BAGS darauf verzichtet habe, sich an dem Benchmarking zu beteiligen. Sie werden sicherlich auch den Akten entnommen haben, dass die Hansestadt Hamburg bereits Armutsberichte erarbeitet hatte. Hat der Senat den Versuch unternommen, diesen Bericht aus 2001, das Benchmarking der Städte, mit den schon vorhandenen Unterlagen aus Hamburg zu vergleichen und zu evaluieren?
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende An
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trag der GAL-Fraktion folgt der bisher betriebenen Politik Hamburgs, schonend mit den Ressourcen der Welt umzugehen.
Dies sollte und hat sich bisher nicht nur auf unsere Stadt beschränkt, sondern – wo immer es möglich war – hat sich die Stadt Hamburg auch weltweit für einen nachhaltigen und umsichtigen Umgang mit der Natur eingesetzt. Ich denke hier insbesondere an die Unterzeichnung der Aalborg-Charta und die Mitgliedschaft Hamburgs im Klimabündnis.
Dieses umweltpolitische Engagement sollte auch weiterhin im Bereich der Tropenhölzer fortgesetzt werden. In diesem Zusammenhang möchte ich an den im Antrag von Ihnen, Herr Maaß, erwähnten Senatsbeschluss von 1996 erinnern. Seitdem wurden in Hamburg bei öffentlichen Bauvorhaben fast ausschließlich – da hat Herr Maaß leider Recht – nur nach Forest Stewardship Council zertifizierte Tropenhölzer verbaut.
Die jüngste Ausnahme von diesem Prinzip stellt wohl die Renovierung des Foyers vom Saal 3 des CCH – Herr Maaß hatte darauf hingewiesen – im Sommer des letzten Jahres dar. Der Antwort des Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage von Ihnen, Herr Maaß, ist zu entnehmen, dass die Renovierungszeit knapp bemessen gewesen sei, keine Alternativen gesehen wurden und deshalb dieses Mecrusseholz aus Mosambik verwandt wurde.
Dieses Mecrusseholz war lediglich durch die Regierung der Republik Mosambik zertifiziert. Was man davon halten kann, das weiß sicherlich jeder von uns.
Alle Umweltorganisationen, die Gewerkschaften, auch Vertreter aus dem Entwicklungshilfebereich der Deutschen Gesellschaft für die technische Zusammenarbeit und selbst die Holz- und Forstwirtschaft erkennen derzeit nur das FSC-Zertifikat an, wenn es um nachweislich nachhaltig gewonnene Tropenhölzer geht.
Der Senat äußert sich in der Beantwortung einer weiteren Schriftlichen Kleinen Anfrage von Ihnen, Herr Maaß, dahingehend, dass bei der rasanten Entwicklung der Zertifizierungssysteme auch Nichttropenhölzer einzubeziehen seien und verfolgt würden und auch noch kein Ergebnis in dieser Angelegenheit abzusehen sei. Aufhorchen lässt allerdings die Feststellung des Senats, die Kriterien des FSC seien möglicherweise zu eng.
Weiter antwortet der Senat – ich zitiere aus der Schriftlichen Kleinen Anfrage –:
"Es ist deshalb zu prüfen, ob eine kontrollierte und zielorientierte Weiterentwicklung der Kriterien für einen definierten Zeitraum den wirtschaftlichen Anreiz bieten kann, sich anerkannten Zertifizierungssystemen zu unterwerfen, um schrittweise einen dem FSC vergleichbaren Standard zu erreichen."
Das lässt aufhorchen. Hier vermisse ich – es ist bezeichnend, dass der Umweltbereich des Senats jetzt nicht vertreten ist – das entsprechende Engagement auch des Umweltsenators.
Ich appelliere insbesondere an das umweltpolitische Engagement des Senators, dass er es nicht zulassen möge, mit dem Gedanken zu spielen, den Standard aufzuweichen.
Die SPD-Fraktion hat Sympathien mit dem Antrag der GAL, ausschließlich derart zertifizierte Hölzer des FSCStandards einzusetzen, und hält das MTCC-Zertifikat in der Anwendung für sehr bedenklich. Im Übrigen fordern wir auch den Senat auf, sich an den entsprechenden Beschluss von 1996 zu halten. Das Prinzip, nachhaltig und sorgsam mit den Naturressourcen umzugehen, sollten wir nicht ohne Not aufgeben. Wir müssen unserer vertraglichen Verpflichtung nachkommen, mit gutem Beispiel vorangehen, dem Raubbau im Interesse der folgenden Generationen mit allen Kräften entgegentreten, gerade auch in Verantwortung für die Länder der Dritten Welt. Deshalb wollen wir gern mit dem Senat über die Entwicklung des Zertifizierungssystems im Umweltausschuss sprechen, mit der Intention, die Herr Maaß schon vorgetragen hat. Wir möchten den Antrag gern unterstützen. – Vielen Dank.
Herr Staatsrat, Sie haben gerade gesagt, dass die Fahrtkosten für die CC-Karte
22 Euro betragen. Wissen Sie, dass diese 22 Euro nur für ein Jahres-Abo in Frage kommen?
Die Zielrichtung ist es, Menschen in Beschäftigung zu bringen und in den Ersten Arbeitsmarkt zu vermitteln. Inwieweit sehen Sie darin einen Sinn, dass ein Sozialhilfeempfänger für ein Jahr im Voraus eine Abo-Karte bezieht? Insofern stimmt Ihre Rechnung auch nicht mehr, dann sind es kein 1-Euro-, nicht mal nur ein 50-Cent-Programm, sondern noch weniger.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, verehrte Frau Senatorin, lieber Kollege Schira! Bevor hier die Legendenbildung Platz greift, möchte ich noch einmal darauf eingehen. Herr
Barth-Völkel warf vorhin vor, wir sollten konstruktive Vorschläge machen. Frau Dr. Freudenberg kam im Übrigen in ihrem Redebeitrag auf konkrete Vorschläge und ich erinnere daran, dass damals der SPD-Antrag, der mit dem Prüfantrag als Zusatzantrag eingereicht worden ist, konkrete Vorschläge genannt hatte.
Die Senatorin sagt nun in ihrem Redebeitrag, das sei alles kleinkariert. Also, was wollen Sie, Herr Barth-Völkel? Wollen Sie konstruktive Vorschläge oder ist es alles kleinkariert, was die Opposition macht?
Wir haben uns als Sozialdemokraten damals sehr positiv für die Imagekampagne eingesetzt. Ich will noch einmal daran erinnern, weil ich nämlich damals den Redebeitrag dazu gehalten habe. Die Problematik war für uns, dass der Prüfantrag nicht einmal einen Berichtszeitraum benannt hatte. Nun sage ich Ihnen, Herr Schira, dass wir uns natürlich freuen, dass der Senat uns diese Mitteilung jetzt vorgelegt hat. Das war der Mangel, den wir gesehen haben, dass Sie einen Prüfantrag stellen und nicht einmal den Mut hatten, einen Berichtszeitraum festzulegen.
Dann noch etwas anderes. Herr Barth-Völkel sagt hier, zehn Jahre hätte man nichts gemacht. Nun erinnere ich auch aus meinem Redebeitrag, dass ich auch dort erwähnt hatte, dass ich vor diesen Anträgen – auch Ihrem Antrag – eine Kleine Anfrage zu dem Thema gestellt hatte, ob sich denn der Senat an den schon laufenden Initiativen der Diakonie für eine Imagekampagne beteiligen würde. Damals wurde vom Senat schlichtweg geantwortet, nein, damit hatte er sich nicht befasst. Da sage ich Ihnen, das war sowieso schon am Laufen. Wir begrüßen natürlich, dass der Senat diese Imagekampagne gemacht hat, aber seien Sie auch bitte so freundlich und beginnen Sie hier nicht mit Legendenbildung.
Herr Dr. Schinnenburg, Sie hätten auch die Drucksache des von Ihnen gestützten Senats lesen müssen. Wenn Sie hier die Bürokratie bemängeln, dann hätten Sie auch darin lesen können, dass gerade zur Berücksichtigung und Beseitigung von Bürokratie durch EDV-Unterstützung in diesen Berufen auch von Ihrem Senat Stellung genommen wird. – Schönen Dank.
Frau Senatorin, Sie sprachen ja das Jahr 2002 an. Wie können Sie sich erklären, dass in der „Welt“ vom 6. März diesen Jahres eine Statistik veröffentlicht wurde, nach der circa 1100 Euro eingespart worden sind, während Ihre Planung 600 000 Euro waren. Meine Frage wäre: Welche personellen Konsequenzen sind geplant, wann und wo? Wie sehen Ihre Planungen aus?
Frau Senatorin, welche organisatorischen Konsequenzen würden Sie denn ziehen, wenn es, so wie es aussieht, nicht zu den im Haushalt eingeplanten Einsparungen käme?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich komme zunächst auf den Abschnitt I unserer Großen Anfrage. Er betrifft die Ergebnisse und Auswertungen der empirischen Untersuchung.
Im August des vergangenen Jahres wurde die zeitnahe Erörterung der Ergebnisse angekündigt. Jetzt antwortet der Senat, er habe sich noch nicht damit befasst, es sei noch nicht entschieden, er sei noch zu keinem Ergebnis gekommen. Weder im April des vergangenen Jahres – so kann man in der Drucksache 17/529 nachlesen – noch jetzt, wie in der Großen Anfrage erkennbar, sind die Gespräche zur Situation psychisch Kranker Obdachloser und dem Projekt „Hotel Plus“ nach Kölner Vorbild abgeschlossen.
Nun zum Abschnitt II, dem angekündigten Konzept zur Neuorganisation. Diese Neuorganisation der Obdachlosen- und Wohnungslosenhilfe begründet sich auf der Auswertung der GISS-Studie. Dem folgte damals im August 2000 ein Projektauftrag in der damaligen BAGS zur Umstrukturierung des Hilfesystems. Dieses sollte dann im Juni 2001 in eine Modellphase überführt werden. Der Einrichtung dezentraler bezirklicher Fachstellen stand bisher im Wesentlichen entgegen, dass die Wohnungsbauunternehmen nicht zur Unterzeichnung der Rahmenvereinbarungen zu bewegen waren. Dem folgten dann Ankündigungen des Schwarzgelb-Schill-Senates unter Verantwortung von Frau Schnieber-Jastram. Im Februar des vergangenen Jahres wurden dann Maßnahmen zur Verbesserung der Situation von Obdachlosen angekündigt und dass die Gespräche mit der Wohnungswirtschaft vor dem Abschluss stünden, so Ihre Pressemitteilung vom Februar des vergangenen Jahres. Im März 2002 hatte sich der Senat mit dem Konzept noch nicht befasst. Im Juli vergangenen Jahres wurde angekündigt, dass das Konzept der Fachstellen für Wohnungsnotfälle den Senat im August passieren, das Personal bis Ende des vergangenen Jahres geschult sein und die Arbeit der Fachstellen bis zum Jahresbeginn, also in diesem Jahr aufgenommen sein sollte. Im September 2002 wurde an der Erarbeitung eines Konzeptes zur Neuorganisation noch gearbeitet. Der Senat hatte sich damit noch nicht befasst. So können wir in der Drucksache 17/1425 nachlesen. Bei den Haushaltsberatungen für 2003 im vergangenen Jahr dagegen wurde die Unterbringung von Wohnungslosen allerdings in 700 Wohnungen schon vorausgesetzt, obwohl Verhandlungen mit den Wohnungsunternehmen offensichtlich noch zu gar keinem Ergebnis geführt hatten. Auch jetzt hat sich der Senat noch nicht damit befasst sowie nach anderthalb Jahren erheblichen Überarbeitungsbedarf erkannt. So jedenfalls lautet die Antwort in der Großen Anfrage und das Modellprojekt zur Unterbringung von Wohnungslosen, von Ihnen im Februar 2002 noch angekündigt, wird also infrage gestellt.
Das steht aber, Frau Senatorin, völlig im Widerspruch zur Aussage von Senatsvertretern im Sozialausschuss im Januar 2003, also in diesem Jahr, und der Aussage des Abgeordneten Schira noch in der Plenarsitzung vom 21. Februar 2002, die Sozialbehörde arbeite mit Hochdruck am neuen Gesamtkonzept. Ich würde eher sagen: Unterdruck.
Auch werden keine Schulungen durchgeführt. Es gibt für das im Februar angekündigte Projekt „Straßensozialarbeit City“ keine Notwendigkeit mehr – das ist ja von Ihnen erfunden – und der Verschuldungsaspekt wird als Ursache von Wohnungslosigkeit von Ihnen nicht als Untersuchungsgegenstand anerkannt. Und dann wird das noch nicht vorliegende Konzept von der Bezirksversammlung Harburg bereits wieder als Erfolg gefeiert. Wenn Ihre Aus
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sagen in der Großen Anfrage richtig sind, geschieht das doch völlig unberechtigt.
Nun zum Abschnitt III, zur Kooperation der BSF mit den Mietervereinen. Auf die entscheidende Frage, ob es einen Kosten-Nutzen-Aspekt gebe, geht der Senat nicht ein. Frau Senatorin, in welchem Verhältnis steht denn nun wirklich der finanzielle Aufwand zum Einsparpotenzial? Einzelbeispiele führen da nicht weiter. Bewahrheitet sich wirklich Ihre unterschwellige Annahme, dass sich die Wohnungsund Immobilienwirtschaft auf Kosten der Gesellschaft unter Ausnutzung schwieriger Lebenslagen bereichert? Wenn dem so ist, dann müssen die Zahlen, Frau Senatorin, auf den Tisch.
Weitere Ankündigungen: Bereits im Februar 2002 wurde die Eröffnung des „Café Penne“ für September des vergangenen Jahres pressewirksam angekündigt. Bis heute hat man nichts vorzuzeigen, Frau Senatorin. Ein neues Datum wagt man in der Großen Anfrage nicht einmal zu nennen. Seit einem Jahr aus meiner Sicht nichts als heiße Luft.
Nun komme ich zu unserem Fazit, zu unserer Kritik und zu Alternativen. Unsere Kritik, Frau Senatorin: Wie häufig wollen Sie uns Ihre Ankündigungen noch als Erfolge verkaufen und an den Konzepten arbeiten?
Und wann befasst sich der Senat damit und entscheidet? Ihr Umgang mit diesen in unserer Gesellschaft sozial Benachteiligten war doch an der von Teilen der Schwarzgelb-Schill-Koalition angezettelten, unnötigen Debatte zu Beginn der Legislaturperiode um die bettlerfreie Innenstadt deutlich geworden. Ihre Schlagworte und Ankündigungen dienen meines Erachtens nur der Vernebelung einer Sozialpolitik der Kälte und des Rotstiftes.
Aufhorchen, Frau Senatorin, lässt doch der Schlusssatz des Antrages der Bezirksversammlung in Harburg, dass erhebliche Einsparungen von Haushaltsmitteln realisiert werden.
Das ist der Kernsatz des Antrages in der Bezirksversammlung Harburg. Dem füge ich nichts hinzu.
Der Hintergrund der Verzögerung, Frau Senatorin, liegt aber doch in Wahrheit in der Uneinigkeit in der zwischenbehördlichen Abstimmung. Denn das Konzept liegt doch vor. Sie haben es doch bei der Beratung der Drucksache 17/228 in einer Ausschusssitzung bekannt geben lassen! Ich weiß nicht, ob Sie damals anwesend waren, aber auf jeden Fall haben das Senatsvertreter dort geäußert.
Wir teilen – und jetzt komme ich zur Alternative – durchaus die Ansicht, die Obdachlosenhilfe zu dezentralisieren. Sie war doch in Grundzügen im Übrigen erarbeitet und hätte nahtlos übernommen werden können. Nach neun Monaten Lobhudelei über das Konzept „bezirkliche Fachstellen“ erklären Sie jetzt erheblichen Überarbeitungsbedarf. Wer soll Ihnen denn das abnehmen, wenn hier Herr Schira behauptet, seit Februar vergangenen Jahres werde mit Hochdruck daran gearbeitet? Im Übrigen: Die Menschen brauchen eine gemeinsame Unterstützung jetzt. Setzen
Sie doch das Fachkonzept des Deutschen Städtetages oder das bei der Amtsübernahme vorliegende Konzept endlich um, auch gern von Ihnen verbessert, dagegen hat ja niemand etwas. Lassen Sie es nicht wie mit der BezirksBenchmarkingkommission ausgehen. Nicht ohne Grund wird Ihre Behörde von Gewerkschaftsvertretungen in einer Zeitung etwas spöttisch als „Sofa-Behörde“ betitelt.
Ich kann es Ihnen gerne zeigen.
Im Sozialausschuss beraten wir in diesem Zusammenhang, meine Damen und Herren, bereits die Großen Anfragen der GAL zur Unterbringung von Zuwanderern, Flüchtlingen und Wohnungslosen und die Große Anfrage der Sozialdemokraten zum Insolvenzbereich. Aus diesen Gründen bitten wir Sie, die Große Anfrage – Drucksache 17/2107 – in den Sozialausschuss zu überweisen, damit wir sie gemeinsam mit den genannten Großen Anfragen dort beraten können. – Schönen Dank.
Herr Präsident, sehr verehrte Frau Schnieber-Jastram! Sie haben natürlich Recht, dass man auch bei diesem Thema Geduld haben muss und dass man noch Zeit benötigt. Was wir kritisieren, ist, dass Sie seit Februar 2002 fast keinen Monat versäumen, in einer Presseerklärung zu erklären, dass Sie so ein Konzept haben.
Zweitens will ich Ihnen einmal aus der letzten Ausschusssitzung vorlesen, und zwar ist das das Ausschussprotokoll 17/13 vom 14. Januar dieses Jahres.
Ne, nicht das Ganze. Da können Sie sicher sein.
Da steht:
„Die Senatsvertreterinnen und -vertreter stellen dar, dass das Konzept zur Neuorganisation des Hilfesystems für Wohnungslose bereits erarbeitet ist.“
Das war der Bericht Ihrer Behörde im Januar dieses Jahres im Sozialausschuss. Dann war das doch falsch! Oder missinterpretiere ich das? Was erzählen Sie sozusagen ständig in der Presse, da komme etwas, und den Abgeordneten im Ausschuss, es sei erarbeitet? Es befände sich nur in der innerbehördlichen Abstimmung, steht da. Und jetzt in der Großen Anfrage sagen Sie: Schnee von gestern, das stimmt gar nicht, das muss alles überarbeitet werden, es liegt nichts vor. Das werfen wir Ihnen vor, Frau Senatorin.
Ich habe leider meinen Zylinder vergessen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Der vorliegende Antrag der Koalitionsfraktionen zur Residenzpflicht der Hamburger Bezirksschornsteinfegermeister und die darin enthaltenen Gedanken widersprechen nach Ansicht der SPD den Bemühungen des Senats der jüngst mit Schleswig-Holstein vereinbarten Zusammenarbeit beziehungsweise gar der Zusammenlegung von Landesämtern. Das ist aus unserer Sicht die Lage.
Die Einleitung Ihres Antrages mit den von Ihnen ausgemachten Verstößen gegen Normen und Gesetze berücksichtigt aber nicht die Antwort Ihres Senats auf Ihre Kleine Anfrage im vergangenen Jahr. Ihr Senat macht in der Beantwortung der eben genannten Anfrage doch unmissverständlich klar, dass es sich bei Paragraph 17 Schornsteinfegergesetz um eine Soll- und keine Muss-Vorschrift handelt. Trauen Sie Ihrem Senat keine Gesetzestreue zu und müssen Sie eventuell Senator Rehaag noch Beine machen?
Angesichts einer mobilen Gesellschaft und der gewandelten Aufgaben des Schornsteinfegerberufes – vom reinen Feuerschutzexperten hin zum Abgas- und Umweltexperten – tritt aus unserer Sicht der Wohnort des Bezirksschornsteinfegers eher in den Hintergrund. Nach Auskunft der Hamburger Schornsteinfeger-Innung wohnen – Frau Kasdepke hat von 53 gesprochen – 68 von 121 Bezirksschornsteinfegern – also die Mehrheit – in Hamburg. Die Erreichbarkeit – das hat Ihnen der Senat bestätigt – des Kehrbezirkes nach Maßgabe der entsprechenden Norm, den Bezirk innerhalb einer halben Stunde zu erreichen, ist in der Regel gewährleistet. Das sagt Ihr Senat.
Des Weiteren ist unstrittig, dass sämtliche Bezirksschornsteinfeger ihre Werkstatt in dem jeweiligen Kehrbezirk haben, sodass – selbst wenn der Meister noch ein Büro außerhalb Hamburgs betreiben und unterhalten würde – mindestens zwei Drittel bis drei Viertel der Gewerbesteuer in Hamburg zu entrichten sind. Der fiskalische Aspekt scheint daher aus meiner Sicht etwas überbewertet.
Stellen Sie sich im Übrigen einmal vor, wir würden die Residenz- und Steuerpflicht im Exzess auch für die öffentlichen Bediensteten einführen. Lesen Sie einmal in den entsprechenden Paragraphen 74 und 75 des Bundesbeamtenge
setzes und in den Landesgesetzen von Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern nach, dann könnte dies nur heißen, dass kein in Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern gemeldeter Beamtenanwärter in Hamburgs Amtsstuben hinein dürfte.
Mit Verlaub, Herr Nockemann, es wäre nicht auszudenken, wenn Sie uns als ehemaliger Bediensteter des Landes Mecklenburg-Vorpommern als Parlamentarier in Hamburg abhanden gekommen wären. Wie schrecklich. Das hätte die Folge, dass wir gegebenenfalls Herrn Bauer als innenpolitischen Sprecher Ihrer Fraktion genießen müssten.
Zurück zum Antrag. Frau Kasdepke, hätten Sie die Antwort des Senats auf Ihre Kleine Anfrage gelesen und würden Sie Ihrem Senat etwas mehr Vertrauen schenken, um die Umsetzung von Recht und Gesetz durchzuführen, dann hätten Sie diesen Antrag nicht stellen müssen. Ich frage mich tatsächlich, Frau Kollegin, welche Prinzipien der Mittelstandsförderung – Frau Ahrons, Sie sollten einmal zuhören – Sie mit diesem Antrag verfolgen.
Ist es etwa das Prinzip der Entbürokratisierung, der Befreiung von gesetzlichen Fesseln, der Vereinfachung im Verwaltungshandeln, der Entlastung der Behörden und der Niederlassungsfreiheit im Rahmen der EU-Richtlinien oder der Flexibilität und Mobilität der Betriebe und deren Gesellen,
die Sie sogar zwingen wollen, in Hamburg zu wohnen? Sollen alle diese hehren Ziele der Mittelstandsförderung für den Beruf des glücksbringenden Schornsteinfegers etwa nicht gelten?
Zu den unter Punkt 1 aufgeführten einzelnen Kriterien empfehlen wir Ihnen, die Antworten Ihres Senats durchzulesen oder sich diese von Ihrem Senator erklären zu lassen.
Was die Punkte 2 und 3 betrifft, setzen Sie doch bitte etwas mehr Vertrauen in Ihren Senat und glauben Sie ihm, dass er sich – so hat er auch geantwortet – an die geltenden Gesetze und Vorschriften hält. Es würde sich im Übrigen auch niemand hier im Raum dagegen wehren, dass in Schulen für den ehrenwerten Beruf des Schornsteinfegers geworben wird. Das ist eine Selbstverständlichkeit.
Zu Punkt 5 Ihres Ersuchens möchte ich sagen, dass für die Berichterstattung wenigstens eine Frist gesetzt werden sollte, denn sonst können wir bis zum Sankt-NimmerleinsTag darauf warten. Ohne eine Fristsetzung dient ein solcher Antrag aus meiner Sicht der Selbstbeweihräucherung.
Aus diesem Grunde unterstützen wir eine Überweisung der Drucksache an den Rechtsausschuss, um dort in Zusammenarbeit mit der Schornsteinfeger-Innung eine gegebenenfalls zeitgemäße Gesetzesanpassung für eine Bundesratsinitiative des Senats zu beraten. Da die Koalitionsfraktionen aber offensichtlich wieder wild entschlossen sein werden, diesen Antrag heute abzustimmen und durchzusetzen, werden wir uns diesem Antrag nicht verweigern, da er keinen Schaden anrichtet.
Zu Ihrem Hinweis auf die Freiwillige Feuerwehr wollte ich Sie noch einmal fragen – Sie haben vielleicht die Berichte in der Presse gelesen –: Wollten Sie mit Ihrem Antrag die Personalnot bei der Freiwilligen Feuerwehr beheben? – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Nein, es wird nicht nur peinlich, sondern, ich komme noch mal zurück – 44 Jahre, aber keinen Moment klüger geworden –, Herr Dr. Schinnenburg.
Ihr Beitrag in Bezug auf die Aussage, wir würden uns nur mit Randgruppen beschäftigen, das wird der Ehre des Berufes der Schornsteinfeger nicht gerecht. Zusammenhänge zu schustern zwischen Kernkraftwerken und anderen Dingen, das ist aus meiner Sicht weit hergeholt und ich muss für meine Fraktion erklären, dass die Beiträge sowohl von Herrn Tants als auch die von Ihnen...
Nein, ich wollte bloß zwei Sätze sagen.
... unsere Fraktion zu der Überzeugung gebracht haben, dass Sie von Nichts eine Ahnung haben.
Sowohl Herr Tants als auch Herr Dr. Schinnenburg haben deutlich gemacht, dass sie von diesem Thema keine Ahnung haben. Deswegen sagen wir zu Ihrem Antrag, selbst wenn er keinen Schaden anrichten würde, nein.
Herr Freytag, ich will nur darauf hinweisen, wie freundlich Sie es meinen. Sie haben freundlicherweise die beteiligten Fraktionen SPD und GAL, die alle dazu beitragen wollten, den Beitrag für Hinz & Kunzt zu leisten, in Ihrem Antrag überhaupt nicht mehr drin.
Das ist nicht wahr und deswegen habe ich mich auch zu Wort gemeldet. Wir ziehen unseren Antrag zugunsten von Hinz & Kunzt zurück und werden Ihrem Antrag zustimmen. Aber das beweist Ihre Größe.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Hamburg ist als grüne Metropole beliebt und so soll es auch bleiben. So sollte man jedenfalls glauben, dass der Senat diese grüne Metropole wie seinen Augapfel hütet, aber das ist weit gefehlt, wie man an der Präsenz des Senats sehen kann. Nur Professor Dr. Salchow ist da, wobei ich meinen großen Respekt vor ihm nicht herabwürdigen möchte, aber die Präsenz des Senats spiegelt die Wichtigkeit des Themas für den Senat wider.
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Hier ist niemand da.
Beim Unwetter im August, ganz abgesehen vom letzten Wochenende, sind über 400 Bäume in Parks, Grünanlagen, vor allem aber an den Straßen umgestürzt, abgeknickt oder mussten gefällt werden.
Und was tun Sie, um den Verlust auszugleichen und das Grün zu erhalten? Die Behörde für Umwelt und Gesundheit hat die Bezirke angewiesen, auf Neu- und Ersatzpflanzungen von Straßenbäumen zu verzichten und die dafür vorgesehenen Mittel allein zur Herstellung der Verkehrssicherheit einzusetzen. Für Ersatzpflanzungen ist also kein Geld da.
Wenn man sich einmal vor Augen führt, dass allein die Entpollerung zwischen einer halben und einer Million Euro kosten wird,
dann könnte man dieses Geld locker einsetzen, um die Sturmschäden auszugleichen.
Dem Umweltsenator ist das Hamburger Grün aber offensichtlich egal. Er entwickelt keine Konzepte, keine Ideen und ergreift auch keine Maßnahmen, die der Schwindsucht dieses kostbaren Gutes Einhalt gebieten könnten. Fachleute schätzen den Sanierungsbedarf allein bei den Hamburger Straßenbäumen auf 10 Millionen Euro.
Der Sturm, das haben Sie doch vorhin gesagt.
Dem hat der Senat im Haushaltsausschuss jedenfalls nicht widersprochen. Das ist eine Tatsache, was reden Sie denn dazwischen?
Für 2003 sind 625 000 Euro vorgesehen; das sind nicht einmal 10 Prozent des erforderlichen Bedarfs. Auch bei den Investitionen wird in unverantwortlicher Weise gespart. Die Gesamtmittel bei Grün- und Erholungsanlagen werden in 2003 im Vergleich zu 2001 in etwa halbiert, die Mittel für die Instandsetzungen von Grünanlagen und Spielplätzen auf ein Zehntel des Betrags des Jahres 2001 heruntergefahren.
Es ist eine Frage der Zeit, wann die Grünanlagen, wie Herr Maaß richtig angemerkt hat, so verkommen sind, dass die Parole nur noch heißen kann, plattmachen zum Überbauen, und dies auch zum Zuge kommt. Herr Hardenberg hat das in seiner Rede vorhin schon angedeutet und die CDU in Eimsbüttel fordert, Spielplätze und kleine Grünanlagen zu bebauen, weil das Geld für die Pflege angeblich nicht reicht.
Meine Damen und Herren! Dieser Politik muss aus meiner Sicht ein Riegel vorgeschoben werden. Die Vernichtung von Grünanlagen in dicht bebauten Stadtgebieten ist nicht nur umweltpolitisch fatal, sondern auch in hohem Maße unsozial. Würde weiter so rabiat gespart, wird aus der grünen Metropole Hamburg eine graue, unsoziale und vor allem – Herr Maaß, Sie hatten das auch erwähnt – eine kinderfeindliche Stadt.
Der Begriff grüne Stadt beinhaltet immer auch sozialen Ausgleich, nicht nur zwischen Ökologie und Ökonomie, sondern auch zwischen Arm und Reich. Hinzu kommt, dass der Senat sich immer gerühmt hat, wie sehr er die Bezirke stärken und die Bürgernähe pflegen wolle. Aber gerade die Einsparungen im Grünbereich gehen voll zulasten der Bezirke und der Bürgerinnen und Bürger vor Ort. Wir brauchen eine integrierte Stadtentwicklung, die Platz lässt für Natur und Erholung.
Das Senatskonzept der „Wachsenden Stadt“ setzt ausschließlich, so hat es den Anschein, auf quantitative Expansion. Das allein ist falsch und führt nicht zum Erfolg. Gefragt ist Lebensqualität in der Stadt. Sie entscheidet nicht nur darüber, ob jemand gern in Hamburg lebt und wohnt, sondern wie attraktiv der Standort auch für die Wirtschaft ist.
Wer aus Hamburg ins Umland zieht, sucht vor allem ein attraktives Wohnumfeld und nicht unbedingt nur preiswerten Bauplatz. Schließlich verlassen nur 30 bis 40 Prozent der Abwanderer Hamburg wegen der Eigentumsbildung; deswegen ist das auch so wichtig für Hamburg.
Wichtig ist auch, dass Schulen, Kindertagesstätten, Einkaufs- und Arbeitsstätten sowie Naherholungsgebiete auf kurzen und möglichst grünen Wegen und abseits des Straßenverkehrs erreichbar sind. Innerstädtische Immobilien mit den Attributen am Park, im Grünen sind immer mehr wert gewesen als urbane Tristesse.
Das alles setzt dieser Senat mit seiner phantasielosen Politik „mehr grau statt grün“ aufs Spiel. Natürlich brauchen wir Platz für Wohnraum und neues Gewerbe, aber Flächenreserven im Stadtstaat sind endlich, das heißt, sparsam mit den vorhandenen Flächen umgehen
ja – und vorrangig ehemals bebaute und wieder hergerichtete Flächen verwenden. Das bedeutet auch, dringend die Altlasten auf solchen Konversionsflächen zu beseitigen und das Sanierungsprogramm nicht zu strecken, wie der Senat es beabsichtigt.
Hier läge eine wirklich große Aufgabe des Umweltsenators, doch was passiert stattdessen? Landwirtschaftliche Flächen und Kleingärten werden als Bauerwartungsland betrachtet. Auch bei anderen Grünflächen soll überprüft werden, ob sie als Wohn- oder Gewerbefläche geeignet sind. Schon jetzt wird offen darüber geredet, Kinderspielplätze und kleine Grünanlagen in Quartieren zu bebauen. Man will die Bezirke motivieren, derartige Grünflächen abzugeben, und ihnen diesen Weg mit etwas Puderzucker versüßen. Grünausgleich soll künftig vermehrt auf Flächen im Umland erbracht werden, das ist der falsche Weg. Dass es Flächennutzungs- und Bebauungspläne gibt, ganz zu schweigen von den Landschafts- und Grünordnungsplänen, interessiert Sie offensichtlich nicht.
Das Konzept der „Wachsenden Stadt“ wird nur Erfolg haben, wenn das Erscheinungsbild und die Lebensqualität
der grünen Metropole Hamburg erhalten bleiben und Sie die Stadt nicht verkommen lassen. Die SPD-Fraktion stimmt jedenfalls dem GAL-Antrag zu.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ganz nach dem Motto des CDU-Bundeswahlkampfes: Nach sechzehnjähriger schwarz-gelber Versäumnisse besinnt sich die CDU auf den verbalen Ausdruck „Zeit für Taten“. Fürwahr, Zeit für Taten.
Im Berufsleben hat man 100 Tage und 100 Tage gelten auch für diesen Senat, um sich ordentlich einzuarbeiten.
Die Behandlung der Großen Anfrage im Ausschuss, die wir hier besprechen, war aber ein beredtes Beispiel, die diesem Anspruch nicht gerecht wird. Der Senat schmückt sich im Ausschuss wie hier im Plenum mit Erfolgen des Vorgängersenats, ignoriert Anregungen und Initiativen der Opposition und macht daraus Berichtsersuchen. Herausgekommen sind bisher nichts als nur Sprechblasen.
Sie lassen sogar Berichtsersuchen aus der vergangenen Legislaturperiode schleifen, fällig zum 31. Dezember 2001 bis zum Jahre 2004, und demonstrieren so offen Tatenlosigkeit.
Weitere Beispiele dazu. Zur Grundsicherung. Zum Thema Altersarmut zeigt die Antwort des Senats in gegensätzlicher Tendenz vergangener Entwicklungen eine wachsende Zahl Sozialhilfeempfänger im Rentenalter. Sie ignorieren, dass mit dem Wegfall des Rückgriffs auf die Kinder der Grund für die verschämte Altersarmut entfällt und somit die Zahl noch weiter steigen würde. Trotzdem wird dafür, Frau Senatorin, mit der Begründung originärer Sozialhilfeeinsparung und Bundeszuschüsse im Haushalt 2003 kein Geld eingestellt. Obwohl Sie im Haushaltsplan von
einer zurückgehenden Zahl von Sozialhilfeempfängern ausgehen, Herr Schira, gehen Sie in ihrer Presseerklärung im September dieses Jahres insgesamt von einer weiter steigenden Zahl von Sozialhilfeempfängern seit Beginn dieses Jahres aus. Sie bestätigen im Sozialausschuss die Aussage und folgen im vorauseilenden Gehorsam Ihrem Parteitagsbeschluss.
Ich unterstelle, Sie schönen Ihren Haushaltsentwurf 2003 auf dem Rücken dieser alten Menschen. Mit Verlaub, Herr Schira, Ihre Äußerungen in der Presse, wenn sie richtig sind, sind aus meiner Sicht an Zynismus nicht zu übertreffen und ein Schlag ins Gesicht der Frauen, die Ihrem Familienleitbild entsprechen, und machen deutlich, in welche Gefahr Sie die 325-Euro-Job-Kräfte bringen. Nach Ihrer Aussage würde das bedeuten: Nichts eingezahlt und im Alter Almosenempfänger.
Zum Thema Rentenberatungsstellen. Sie sind mit dem Anspruch der bürgernahen Verwaltung angetreten. Ihre Antwort in der Großen Anfrage ist aber aus meiner Sicht kaltschnäuzig. Es ist vorgesehen, die Aufgaben künftig in einer zentralen bezirklichen Rentenberatungsstelle wahrnehmen zu lassen. Sie setzen im Ausschuss mit der Aussage, dieses habe für Sie, Frau Senatorin, keinen herausragenden Stellenwert, aus meiner Sicht noch einen obendrauf, ganz abgesehen von der Zentralisierung der Beratungsstelle für Körperbehinderte.
Ihre Sparpolitik geht damit zulasten der Rentnerinnen, der nicht Mobilen und der Schwachen in unserer Gesellschaft.
Zum Landesgleichstellungsgesetz. Während GAL und SPD einen Gesetzentwurf und ein Eckpunktepapier vorgelegt haben, nimmt der Senat das Thema so unwichtig wie im Übrigen beim Abstimmungsverhalten im Bundesrat. Nicht teilgenommen, muss die Senatsseite kleinlaut in der Anfrage eingestehen. So verhält sich auch die Koalition im Wirtschaftsausschuss, verzögert eine inhaltliche Diskussion unter Androhung der Ablehnung und vertagt getreu dem Motto ihrer Art von Taten sechzehnjähriger Versäumnisse, gespickt mit Denk- und Aussitzpausen.
Zur Imagekampagne für Pflegekräfte. Im Mai haben wir den Senat in dieser Großen Anfrage gefragt, ob er sich an der Imagekampagne des Diakonischen Werks beteiligen wird. Die Antwort ist schlicht: Das Diakonische Werk ist nicht an uns herangetreten. Und das, obwohl im Mai Pilotberatungsprojekte begonnen haben und offensichtlich so ein wichtiger Freier Träger nicht daran beteiligt wird.
Bei der Ausschusssitzung nimmt der Senat zwar unseren Hinweis auf das Job-AQTIV-Gesetz und die so genannte Job-Rotation auf und kündigt immerhin einen Antrag im Sinne der Image-Kampagne an. Einen Monat später, am 16. Juni, folgt tatsächlich eine Aufforderung zur ImageKampagne. Der SPD-Zusatzantrag – jetzt hören Sie genau zu –, Qualifizierungskampagne für Pflegekräfte, wird aber im Parlament abgelehnt.
Am 2. September preisen Sie, Frau Senatorin, in Ihrer Presseerklärung eine vom Europäischen Sozialfonds geför
derte Hamburger Qualifizierungsoffensive in der Altenpflege an. So weit Ihr Umgang mit der Opposition. Dann loben Sie gleichzeitig ein ausführliches, praxisorientiertes Ausbilderhandbuch. Richtig, das ist aber nur vor dem Hintergrund zu erklären, weil in Hamburg die Pflege des Berufsbildes bereits weit fortgeschritten war. Hier geht der Dank insbesondere an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Behörde für Soziales und Familie und nicht an die Politik.
Zum Schluss möchte ich auf den uns vorliegenden Antrag über die Zuzahlung bei der Seniorenkarte des HVV in den Sperrzeiten, Drucksache 17/1277, eingehen.
Für Seniorinnen und Senioren ist die Frage einer hohen Lebensqualität eng mit Mobilität verknüpft. Ältere Menschen von heute sind aktiver und nutzen die kulturellen Angebote dieser Stadt. Darauf wurde auch reagiert und der HVV bietet eine Seniorenkarte zu besonderen Konditionen an, die bekanntlich gut genutzt wird. Von den Nutzerinnen und Nutzern dieser Karte wird aber immer noch bemängelt, dass viele ihrer Aktivitäten, insbesondere morgendliche Arztbesuche, in den Sperrzeiten von 6 bis 9 Uhr nicht ausreichend berücksichtigt sind. Daher steht der heutige Antrag zur Abstimmung, in dem ein Prüfantrag an den Senat gerichtet wird, inwiefern eine Ausweitung der Nutzungszeiten der Seniorenkarte mit dem Fahrgastaufkommen insgesamt zu vereinbaren wäre. Damit die Seniorenkarte kein am Bedarf vorbeigehendes Angebot ist, fordere ich Sie hiermit auf, dem Antrag zuzustimmen. Wir folgen aber auch gern Ihrer Empfehlung, diesen im Ausschuss zu beraten.
Frau Präsidentin! Ich frage den Senat in diesem Zusammenhang der Entpollerung der Spaldingstraße: Wird es im Streitfalle zu einer behördenübergreifenden Arbeitsgruppe kommen oder wird es im Streitfall eine Senatsabstimmung darüber geben, welche Poller abgebaut werden oder nicht?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Rutter, mittlerweile ist in unser aller Bewusstsein gerückt, dass die Gesellschaft altert. Das ist richtig und dies in einem Maße, das uns von demographischen Herausforderungen sprechen lässt. Aber was macht man nun, wenn man gerade das Problem des Pflegenotstandes erkennt und es an einer ausreichenden Anzahl von Pflegekräften fehlt? Sie, die Koalitionäre, haben offensichtlich den Königsweg gefunden und das Zauberwort heißt Imagekampagne.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, gestatten Sie mir eine kleine Anmerkung im Voraus auch von mir: Auf diesen Trichter sind im Übrigen schon viele andere auch gekommen. In diesem Zusammenhang will ich zunächst auf die Große Anfrage der sozialdemokratischen Fraktion aus dem letzten Monat erinnern. Wir hatten den Senat auf die geplante Imagekampagne des Diakonischen Werkes hingewiesen – im Übrigen war in der „Welt am Sonntag“ ein großer Artikel und zu lesen – und da drängte sich uns die Frage auf, den Senat zu fragen, ob sich Hamburg an dieser Aktion beteiligen wird.
Ich erzähle Ihnen nun offensichtlich etwas Neues, denn der Senat – jedenfalls muss ich das Ihrem Antrag entnehmen – hatte auf diese Frage bereits geantwortet. Originalton:
„Das Diakonische Werk ist bisher nicht mit dem Wunsch nach Unterstützung einer Imagekampagne an die zuständige Behörde herangetreten.“
Ja, vielleicht überrascht Sie die Antwort. Ich war jedenfalls verwundert, denn wenn man sich ein wenig umgehört hat, dann ist doch tatsächlich zu erfahren, dass es sehr wohl, Frau Senatorin, aufgrund einer Kampagne ein Gespräch mit dem Diakonischen Werk gegeben hat. Es heißt sogar, dass die Senatorin in einem Gespräch Interesse an einer Beteiligung bekundet hätte.
Aber offensichtlich leider ohne Happy End, so muss man es Ihrem Antrag entnehmen. Die Sache ist, dass die Beteiligung der Behörde offensichtlich im Sande verlaufen ist. So kann ich das jedenfalls nur verstehen. Nun mag man der Senatorin nicht unterstellen – das unterstelle ich Ihnen auch nicht –, sie habe kein Interesse an einer Imagekampagne und Imageverbesserung des Berufes. Man kann sich aber darüber wundern, dass offensichtlich Sie als Regierungsfraktion über keinen Informationsdraht zur Senatorin verfügen, denn sonst würde der Antrag nicht auf der Tagesordnung stehen.
Ich als Oppositionsabgeordneter muss Ihnen auch etwas sagen. Ich nehme zur Kenntnis, dass wir auf Anfragen zumindest keine ausreichenden Antworten bekommen. Wenn Sie so, Frau Senatorin, mit dem Instrument Großer Anfragen umgehen, bedauere ich das sehr. Aber das ist gar nicht der Hauptkritikpunkt zu Ihrem Antrag. Vielmehr hat mich der Hinweis auf die Kommunikationskampagne der Altenpflege in Bayern stutzig gemacht.
Nichts, wenn die was Schönes vormachen, gar nichts. Aber aus meiner Sicht, Herr Röder, verschlimmert und verschärft das Verhalten von Bayern eigentlich die ganze Misere in der Altenpflege, denn das Altenpflegegesetz der Bundesregierung hatte eine bundeseinheitliche Ausbildung in der Altenpflege zum Ziel, sollte damit dem Beruf ein neues, besseres Bild verschaffen und zur Imageverbesserung beitragen. Übrigens ein Gesetz, das von Expertenkreisen allseits gelobt worden ist, das bundeseinheitlich den Schutz der Berufsbezeichnung, einen Rechtsschutz auf Ausbildungsvergütung und die Möglichkeit einer berufsbegleitenden Ausbildung vorsieht und zudem Regelungen zum Ausbildungsverhältnis und zur Ausbildungsdauer enthält.
Dies sind alles greifbare Dinge, meine Damen und Herren, sodass potenzielle Bewerberinnen und Bewerber für diesen Beruf dann auch entscheiden können, ob sie sich für diesen Beruf entscheiden oder nicht und wie ist er in der Gesellschaft auch anerkannt. Wie wollen Sie, Frau Senatorin, das Image polieren, wenn ein in diesem Fall wesentlicher Baustein der Wertschätzung eines Berufsbildes, nämlich die bundesweite Anerkennung, durch die Normenkontrollklage Bayerns gekippt und seit über einem Jahr blockiert wird? Der Senat, Frau Senatorin – da muss ich Ihnen auch einen Vorwurf machen –, hat sich mit diesem Thema noch nicht einmal befasst. In der Antwort auf die Kleine Anfrage, die ich gestern bekommen habe, steht nichts anderes drin, als dass sich der Senat mit diesem Thema, gerade in Bezug auf die bayerische Geschichte, nicht befasst hat. Nein, meine Damen und Herren, Bayern ist jedenfalls in diesem Falle aus meiner Sicht nicht das beispielgebende Land. Außerdem ist die Idee der Imagekampagne nicht bayerisch, wie Sie gesehen haben, sondern kommt auch aus Hamburg. Folgerichtig kann jetzt nicht ein Antrag – jedenfalls aus meiner Sicht – verabschiedet werden, der diesen Senat lapidar auffordert, zu prüfen, ob mit den Pflegeverbänden eine Imagekampagne gestartet wird, damit der Beruf besser akzeptiert wird. Dem Beruf, meine Damen und Herren, der Altenpflege muss Gehalt gegeben werden und dieses muss nach außen vermittelt werden. Der Beruf der Altenpflege wird durch Inhalt sowie Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten attraktiv. Das initiieren die Ergänzungen in unserem Zusatzantrag. Die Aufforderung an den Senat, wie in Ihrem Antrag formuliert, ist aus meiner Sicht eine Nullnummer und stellt dem Senat ein Armutszeugnis aus.
Ich werde Ihnen zum Schluss auch noch sagen warum. Sie wagen es ja nicht einmal, dem Senat ein konkretes Datum zur Berichterstattung zu nennen, weil der Senat – wie in den Anfragen bewiesen – sich weder mit der Angelegenheit befasst hat noch selbst aktiv werden will. So haben Sie in der Großen Anfrage geantwortet. Ich fordere Sie daher auf, Ihren Antrag zurückzuziehen und unserem weiterreichenden Antrag zuzustimmen.
Sehr geehrter Herr Präsident, Herr Rutter, meine Damen und Herren! Wer könnte schon etwas dagegen haben, das Verständnis zwischen den Generationen zu fördern. Natürlich steht außer Zweifel, dass wir uns vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklungen der Situation stellen müssen, um ein gutes Miteinander zwischen Alt und Jung zu schaffen. Aus diesem Grunde ist das Vorwort des Antrags völlig unbestritten.
Herr Schira, Sie fordern übrigens wortgleich, gemäß dem Antrag Ihrer Fraktion aus der letzten Legislaturperiode, die Einrichtung von Pilotprojekten im Jugendbereich. Jedoch ist der Zeitraum bemerkenswert, den Sie dem Senat jetzt zur Berichterstattung einräumen, nämlich acht Monate; dem Vorgängersenat hatten Sie lediglich drei Monate zugebilligt.
Als ich den Antrag gelesen habe, habe ich mich allerdings gefragt, ob selbst nach acht Monaten bahnbrechend Neues zu berichten wäre.
Ziemlich genau vor einem Jahr, Herr Schira, beklagten Sie, dass dieser Antrag nicht debattiert wurde, und mutmaßten, die rotgrüne Koalition wolle dieses Thema nicht debattieren. Das war natürlich nicht so; darauf komme ich noch einmal zurück.
Damals wie heute stellt sich die Frage, was Ihr Antrag an neuen Antworten bringen soll. Diese Frage, Herr Rutter, habe ich mir immer wieder gestellt, als ich den Antrag gelesen habe. Nun haben Sie allerdings schon Beispiele gebracht und insofern gehe ich davon aus, dass es auch im Ausschuss eine sinnvolle Debatte geben wird.
Als Lektüre würde ich Ihnen aber nicht nur Herrn Dangschat und andere Wissenschaftler empfehlen, sondern auch die Lektüre der Großen Anfrage aus der letzten Legislaturperiode, aus dem Juni 2001, die ausführlich auch auf Fragen des Ehrenamtes eingeht. Der Senat hat damals zu Art und Umfang der ehrenamtlichen Tätigkeiten in Hamburg Stellung genommen. Daraus kann man eine reichhaltige Palette ehrenamtlichen Engagements entnehmen.
Im Übrigen möchte ich noch darauf hinweisen – weil Sie auf die Jugend eingegangen sind –, dass in der Drucksache deutlich gemacht wurde, dass es immerhin 40 Prozent
der Jugendlichen im Alter zwischen 14 und 19 Jahren sind, die sich ehrenamtlich in der Stadt engagieren.
Der Antrag auf die Berichterstattung, den Sie heute gestellt haben, ließ meines Erachtens eher einen Aufklärungsbedarf als einen Handlungsbedarf vermuten. Bereits in der damaligen Debatte, Herr Schira, beklagten Sie die angebliche Untätigkeit, die mit der Ablehnung des Antrags einherging. Doch auch hier liefert die vorhin erwähnte Große Anfrage einen weitreichenden Einblick in die von Ihnen unterschätzten Aktivitäten. Hier will ich nur an die Freiwilligen-Börse, die Gründung von „Aktivoli“ und „Netzwerk“ erinnern sowie an die Vielzahl von Stiftungen in der Stadt; nicht umsonst wird Hamburg die Hauptstadt der Stiftungen genannt. Namentlich sollte man hier auch noch einmal die Körber-Stiftung nennen – und insbesondere das Projekt „Haus im Park“ in Bergedorf –, die beispielgebende Integrationsarbeit zwischen den Generationen liefert. Ferner sollte das Seniorenbüro in Hamburg erwähnt werden.
Auch Schüler wurden damals schon für ein soziales Engagement entdeckt und begeistert. Der „Hamburger Bildungs-Surfer“ nennt unter dem Thema Sozial- und Rechtserziehung Einrichtungen, die eine freiwillige Einsatzmöglichkeit von Schülern vorsehen und diese auch vermitteln können.
Darüber hinaus bietet das Institut für Lehrerfortbildung in diesem Schuljahr Informationsveranstaltungen für Lehrerinnen und Lehrer an. Dort werden die anbietenden Einrichtungen und Projektideen vorgestellt und Lehrer in die Motivation der Schüler zur ehrenamtlichen Tätigkeit mit einbezogen. Die Förderung ehrenamtlicher Tätigkeit unter jungen Menschen wie auch die Unterstützung der freiwilligen Arbeit im Bereich der Senioren lag und wird auch weiter – da bin ich mir sicher – unter der Führung von Frau Senatorin Schnieber-Jastram im Vordergrund der Behörde liegen.
So wurde dem Seniorenbüro Hamburg schon damals besondere Priorität eingeräumt. Dem Seniorenbüro wurde eine nicht unerhebliche Zuwendung bereitgestellt. Dabei beschränkte man sich nicht nur darauf, personelle Ressourcen zur Förderung der Freiwilligenarbeit beziehungsweise der ehrenamtlichen Tätigkeit in der Behörde bereitzustellen.
Gestatten Sie mir in diesem Zusammenhang vielleicht auch noch mal an Frau Rudolph zu erinnern, die hier im Jahre 1999 auf die demographischen Wandlungen hingewiesen und festgestellt hatte, dass die Generationen sehr viel enger miteinander zu tun haben und sehr viel mehr aufeinander zugehen müssen. Genau darin liegt meines Erachtens – als ich den Antrag las – dessen Schwachpunkt. Die notwendige Integration setzt ein Gegenseitigkeitsverhältnis voraus. Herr Rutter hat mich aber in diesem Zusammenhang eines Besseren belehrt: Der Inhalt sollte es sein, nur stand er nicht drin.
Es ist aus meiner Sicht besonders wichtig, darauf hinzuweisen, dass sich die Integration von Neuwissen, von jungen Menschen und das Erfahrungswissen von alten Menschen ergänzen muss. So war es auch im Zwischenbericht der entsprechenden Enquete-Kommission im Bundestag zu lesen; Frau Schnieber-Jastram, den kennen Sie sicherlich auch.
Ehrenamtliches Engagement darf daher aus meiner Sicht keine Einbahnstraße sein. Auch hier wäre eine Konkretisierung des Antrags im Ausschuss notwendig. Die Förde
rung von Freiwilligenarbeit gibt es aus meiner Sicht schon länger und nicht erst seit dem Jahr des Ehrenamtes.
Insbesondere würde mich interessieren, wie weit die BSF, die Behörde für Soziales und Familie, im Bereich der Freiwilligenarbeit über die bereits stattfindende Förderung hinausgehen wird, kann und will. Zu diesem Fragenkomplex enthält Ihr Antrag aber noch nichts. Vor diesem Hintergrund wird es auch verständlich, Herr Schira, warum der wortgleiche Antrag damals selbst von Ihnen nicht einmal zur Debatte angemeldet worden ist. Nicht das Thema ist indiskutabel, sondern ganz im Gegenteil, es ist ein wichtiges Thema. In der Weise, wie der Antrag formuliert wurde, hatte ich jedoch erst den Eindruck, es handele sich um Bekenntnisse über eine Binsenweisheit, er enthielt aber noch keine Anregung zur Diskussion. Herr Rutter, Sie haben dazu beigetragen und wir werden sicherlich im Ausschuss – das ist meine Schlussbemerkung – darüber beraten können und, wie ich meine, gemeinsam einen sinnvollen Antrag zustande bringen. – Danke schön.