Herr Kollege, ich sage dies jetzt aber etwas ungeschützt, weil ich das heute morgen so gelesen habe. Ich werde mich noch einmal vergewissern, ob die von uns veröffentlichten Zahlen richtig sind.
Ich frage den Senat: Im Oktober vergangenen Jahres feierte die Frauenhand-Werkstatt in Dulsberg ihr zwanzigjähriges Jubiläum. Auch eine Reihe von Behördenvertreterinnen machten damals ihre Aufwartung und sprachen sich lobend und wohlmeinend für die Arbeit dieses Vereins aus.
Beabsichtigt der Senat – wie der Presse zu entnehmen war –, die Zuwendung für diesen Träger 2004 einzustellen oder zu kürzen?
Frau Abgeordnete, die zuständige Behörde beabsichtigt, die Zuwendung für den Verein 2004 zu streichen.
Frau Abgeordnete, der Senat hat im Rahmen seiner aufgabenkritischen Prüfung aller Zuwendungen festgestellt, dass der sozial- und beschäftigungspolitische Nutzen der Arbeit der Frauenhand-Werkstatt relativ gering ist und deshalb eine weitere Bezuschussung des Projektes nicht mehr erfolgen kann.
Frau Abgeordnete, Sie wissen selbst, wie diese Frauenhand-Werkstatt vor gut 20 Jahren als ehrenamtliches Projekt gegründet wurde. Es ging darum, dass Frauen sich auch mit handwerklichen Fertigkeiten beschäftigen. Dieses ehrenamtliche Projekt kann ohne Probleme weiterlaufen.
Frau Abgeordnete, wenn es dieses Projekt nicht mehr gibt, wird es auch keine Werkstatträume mehr geben müssen.
Frau Senatorin, die Räume sind wahrscheinlich dennoch vorhanden. Meine Frage zielt natürlich darauf: Was geschieht zukünftig damit?
Frau Abgeordnete, ein solches Projekt müsste – um weiterbestehen zu können – immer das Ziel haben, Arbeitsplätze im Ersten Arbeitsmarkt zu schaffen. Das ist – ob in meinem Hause oder beim Kollegen Wirtschaftssenator – unsere Politik. Dieses Ziel wird hier nicht verfolgt. Es geht nicht um einen Übergang in den Ersten Arbeitsmarkt und Berufsqualifizierung, sondern um Beschäftigung. Wir sind der Meinung, dass diese Frauen sehr wohl in der Lage sind, auf der ursprünglich gestarteten Basis, in ehrenamtlicher Arbeit dafür zu sorgen, dass sie sich gegenseitig für solche Beschäftigungen fit machen. Es gibt nichts, was dagegen spricht. Wenn das so wäre, könnte man sich sicher – vielleicht mit dem Bezirksamt – über die Raumsituation unterhalten.
Welchen frauen- beziehungsweise mädchenspezifischen Angeboten beabsichtigt der Senat darüber hinaus die Zuwendungen im Jahre 2004 zu kürzen oder zu streichen?
Frau Senatorin, seit 1998 gibt es für die Bezirke hinsichtlich des Budgets der Hilfen zur Erziehung – HzE – eine so genannte Bonusregelung, bei der jeweils die Hälfte der in diesem Budget erwirtschafteten Erträge dem Bezirk wieder zur Verfügung gestellt wurde. Verschiedene Bezirke haben seit 1998 von dieser Bonusregelung profitiert. So erwirtschaftete der Bezirk Hamburg-Nord im Jahre 2001 als einziger Bezirk einen Bonus von 223 000 Euro, der bisher aber nicht zur Auszahlung gekommen ist.
Akzeptiert der Senat die mit den Bezirken im Jahre 1998 getroffene Vereinbarung zur HzEBonusregelung?
Frau Abgeordnete Dr. Hilgers, nach dem Haushaltsplan 1998 hat die Bürgerschaft in der vergangenen Legislaturperiode den Senat in Artikel 4 des jeweiligen Haushaltsbeschlusses ermächtigt, Mittel – wenn sie erwirtschaftet werden – im Rahmen des beschriebenen Bonusanreizes umzuschichten. Dieses fiskalische Steuerungsinstrument wurde eingerichtet, um die Auskömmlichkeit der Haushaltsansätze zu befördern.
Kontrakte zwischen der Fachbehörde und den Bezirken, die im Sinne einer „Wenn-dann-Regelung“ einem einzelnen Bezirk ohne Rücksicht auf die hamburgweite Auskömmlichkeit der Mittel für Hilfen zur Erziehung einen Bonus zusichern, hat es nicht gegeben.
Auch in den Jahren zuvor gab es Schwierigkeiten mit der Gesamtauskömmlichkeit des Budgets für Hilfen zur Erziehung. Dennoch wurde – auch wenn es manchmal strittig war – der Bonus ausgezahlt oder umgeschichtet. Warum jetzt nicht?
Wenn es derartige rechnerische Minderausgaben gibt, halten wir es nicht für verantwortbar, diese Bonusregelung – die den Senat allenfalls ermächtigt – durchzuführen. Sie wissen selbst um die Höhe und das Volumen der Überschüsse.
Diese Regelungen wurden auch eingeführt, um die Motivation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu steigern und die Effektivität über die sonstigen Regelungen hinaus zu erhöhen.
Ich frage an dieser Stelle, ob der Senat nicht befürchtet, dass hierdurch eine Glaubwürdigkeitslücke entsteht, die aufgrund dieser Maßnahme eine Demotivation der Mitarbeiter zur Folge hat.
Herr Abgeordneter, wir hätten uns sehr gewünscht, dass diese Regelung dazu führt, dass wir mit dem Budget der HzE-Mittel auskömmlich sind. Das ist nicht passiert. Die Gesamtfinanzsituation der Stadt drängt uns die Verantwortung auf, sehr sorgfältig mit den Geldern umzugehen.
Wir werden uns alle Mühe geben – diejenigen, die sich im zuständigen Ausschuss um diesen Bereich kümmern, wissen das –, dass wir im Bereich HzE endlich eine Trendwende herbeiführen. Denn das ist – das wissen alle Fraktionen – sehr wichtig.
Ist für die Zukunft geplant, weitere neue Bonusregelungen einzuführen? Wir haben am Beispiel Hamburg-Nord gesehen, dass es dort gelungen ist, deutliche Einsparungen zu erwirtschaften, die offenbar für andere Bedarfe mit verwendet werden.
Herr Abgeordneter, wir ziehen im entsprechenden Ausschuss für Jugend und Sport regelmäßig eine klare Bilanz über die Situation der Hilfen zur Erziehung. Durch verschiedene Maßnahmen ist geplant, die hohe Motivation auch in den einzelnen Bezirken zu befördern und dafür zu sorgen, dass die HzE-Mittel auskömmlich sind.