Protocol of the Session on May 8, 2003

Login to download PDF

(Dr. Dorothee Freudenberg GAL)

A

B

C

D

Hamburg bedeutet das bis zum Jahre 2010, dass wir keinen Massenexodus haben – Patentgerichtsstreitigkeiten sind mit vielleicht 100, 200 pro Jahr mehr Einzelfallsachen –, dass wir aber einen wesentlichen Standortfaktor für Hamburg und somit für die Hamburger Justiz verlieren werden.

Herr Müller.

Herr Senator! Kann es sein, dass die Bundesjustizministerin Gründe für ihr Verhalten angeführt hat?

Ich unterstelle der Bundesjustizministerin nicht, dass sie grundlos etwas tut. In Europa wird über vieles verhandelt und es könnte gut sein, dass sie unter Preisgabe des Regionalisierungsprinzips bei der Patentgerichtsbarkeit vielleicht eine andere Gegenleistung bekommen hat. Mir ist diese Gegenleistung ebenso wenig bekannt wie meinen Kolleginnen und Kollegen. Im Übrigen war es absprachewidrig und entsprach auch nicht dem Stil des Umgangs der Bundesjustizministerin mit ihren Länderkolleginnen und -kollegen, dass sie ohne Vorwarnung und ohne die Möglichkeit der Intervention ein einvernehmliches deutsches Prinzip aufgegeben hat.

Herr Müller.

Noch eine kurze Nachfrage. Patente werden auch von Unternehmen beantragt. Kann es eine Rolle gespielt haben, dass immer mehr Unternehmen auch europaweit tätig sind und daher eine solche Maßnahme vielleicht sinnvoll erscheint?

Die neue zentrale Eingangsinstanz ist in Luxemburg, Herr Abgeordneter. Mir ist nicht bekannt, dass alle europäischen Unternehmen ihre Zentrale in Luxemburg haben.

Gibt es weitere Fragen? – Das ist nicht der Fall. Der nächste Fragesteller ist Herr Müller.

Die von den umstrittenen Bebauungsplänen betroffenen Bürger in Wohldorf-Ohlstedt und in Bergstedt im Bezirk Wandsbek verklagen den Senat aufgrund der Einschränkung ihrer Bürgerrechte im Zusammenhang mit den gestoppten Bürgerentscheiden. Der Erste Bürgermeister Ole von Beust hat in einem Brief an die Bürger eine Einschränkung der Bürgerbeteiligung angekündigt, ohne dass diese Ankündigung bisher konkretisiert wurde.

Ich frage den Senat, wie er vor dem Hintergrund der gegen ihn gerichteten Bürgerklagen zukünftig mit der Bürgerbeteiligung in Hamburg umgehen will?

(Rolf Kruse CDU: Von Fall zu Fall!)

Für den Senat antwortet Herr Senator Dr. Kusch.

Frau Präsidentin, Herr Abgeordneter! Der Senat hat sich mit dieser Frage noch nicht befasst.

Herr Müller.

Die zweite Frage. Gilt für den Senat nur die Bürgerbeteiligung als legitim, die sich nicht gegen seine Politik wendet?

Die Legitimation von Bürgerentscheiden hängt nicht davon ab, ob die Politik des Senats unterstützt oder bekämpft wird.

(Beifall bei der CDU, der Partei Rechtsstaatlicher Offensive und der FDP)

Herr Müller hat das Wort.

Wie sieht es aus, wenn inzwischen mehrere Senatsmitglieder unterschiedliche Äußerungen tätigen hinsichtlich der zukünftigen Gestaltung der Bürgerbeteiligung, zum Beispiel Herr Mettbach? Ist es da nicht angebracht, zu einer Transparenz gegenüber den Bürgern zu kommen, was jetzt passiert?

Herr Abgeordneter! Die Transparenz gegenüber Bürgern ist in einem Prozess der Meinungsbildung, die derzeit innerhalb des Senats stattfindet, ein Akt, den jedes Senatsmitglied selbst zu verantworten hat. Mir persönlich ist keine einzige Äußerung des Bürgermeisters oder von Mitgliedern des Senats bekannt, die definitiv mitteilen, wie es künftig in Sachen Bürgerentscheid und Bürgerbegehren weitergehen wird.

Herr Müller.

Eine Zusatzfrage noch, Frau Präsidentin. Wie geht der Senat mit der Frage um, dass sich Senatsmitglieder geäußert haben, dass ein Bürgerentscheid – also die zweite Stufe der Bürgerbeteiligung – keinen Sinn machte, weil das sozusagen durch die Evokation keine unmittelbaren Auswirkungen hätte? Sehen Sie nicht da allein schon verbal eine Einschränkung gegenüber den Bürgerinnen, die sich in Wandsbek engagieren?

Herr Abgeordneter! Eine Einschränkung sehe ich schon deshalb nicht, weil nach geltender Rechtslage die von Ihnen genannte Form von Bürgerbeteiligung begrenzt ist auf die Einflüsse, die in den Bezirken ohnehin politisch in Relation zur Senatszuständigkeit entfaltet werden. Daraus, dass der derzeitige Zustand auch innerhalb der drei den Senat tragenden Fraktionen als überprüfungsbedürftig gilt, macht niemand der Abgeordneten der Koalitionsfraktionen einen Hehl. Die Sache ist relativ kompliziert und deshalb muss man auch etwas länger darüber nachdenken als über einfache Sachverhalte.

Frau Möller hat das Wort.

Herr Senator! Ich nehme an, dass auch in diesem Senat eine Evokation vom Gesamtsenat beschlossen wird. Wenn diese Annahme richtig ist, würde ich gern wissen, wann sich der Senat mit den Auswirkungen dieser Evokation, die sich unter anderem in diesen Klagen niederschlagen, befassen wird?

Frau Abgeordnete! Der Senat befasst sich mit den Auswirkungen seiner Entscheidungen zu dem Zeitpunkt, zu dem er diese Überlegungen noch in

(Senator Dr. Roger Kusch)

A C

B D

die Entscheidung einfließen lassen kann. Das heißt, bevor der Senat entscheidet zu evozieren, bedenkt er, welche Folgen das hat.

Frau Möller.

Bedeutet das jetzt, dass es keine weitere Evokationen mehr mit B-Plänen und in ähnlich gelagerten Fällen geben wird?

Ich bin etwas verblüfft über die Schlussfolgerung, die Sie aus meiner Antwort ziehen. Der Senat wird sich weiterhin an Recht und Gesetz halten.

(Christa Goetsch GAL: Das wollen wir hoffen! – Dr. Andrea Hilgers SPD: Wenn es denn nötig ist!)

Gibt es weitere Fragen? – Das ist nicht der Fall. Dann wird der letzte Fragesteller Herr Lühmann sein.

Wieso besteht in den Zügen der ehemaligen S4 – jetzt R10 – im Gegensatz zu allen anderen in Hamburg von der Deutschen Bahn betriebenen S-Bahnen der Linien 1, 11, 2, 21, 3 und 31 noch eine zuschlagpflichtige erste Klasse?

Für den Senat antwortet Herr Senator Mettbach.

Herr Abgeordneter! Bei der Aufhebung der ersten Klasse bei der Gleichstrom-S-Bahn handelt es sich um eine Unternehmensentscheidung der S-Bahn Hamburg GmbH, die die Linien S1, S11, S2, S21, S3 und S31 betreibt. Die Linie R10 wird nicht von der SBahn Hamburg GmbH betrieben, sondern von der Regionalbahn Schleswig-Holstein GmbH. Die Regionalbahn betreibt auch Linien, die über das HVV-Gebiet hinausgehen, insbesondere den Regionalexpress. Für diese langen Linien ist das Angebot einer ersten Klasse sinnvoll. Aus Gründen der Beibehaltung eines einheitlichen Angebots bietet sich die Aufrechterhaltung des Angebots der ersten Klasse auf allen Linien logischerweise an.

Herr Lühmann.

Damit haben Sie teilweise meine zweite Frage schon mit beantwortet. Ich stelle sie der Form halber noch mal. Wieso wird die ehemalige S 4 anders behandelt als die übrigen S-Bahnen?

Ich antworte auch noch mal genauso, Herr Abgeordneter. Es ist logisch, dass, wenn man über das HVV-Gebiet hinaus lange Strecken betreibt und die erste Klasse haben möchte, man nicht mittendrin den Zug abkoppeln und ohne erste Klasse weiterfahren kann. Das wäre betriebswirtschaftlich unsinnig.

(Beifall bei der Partei Rechtsstaatlicher Offensive, der CDU und der FDP)

Herr Lühmann, Sie haben das Wort.

Herr Mettbach, dann mache ich gleich weiter.

Wenn die R10 teilweise nur innerhalb des HVV-Verbundes fährt, also zum Beispiel nur zwischen Hamburg-Haupt