Aber der dritte Meilenstein, und er ist mir genauso wichtig, ist die Klarheit in der Struktur. Die Struktur der Landesbank, und zwar nicht nur der Hamburgischen Landesbank, sondern der Landesbanken in Deutschland insgesamt, war zunehmend kompliziert geworden. Viele Landesbanken haben Investitionsbanken oder Förderbanken als Einlage bekommen, um ihr Eigenkapital zu stabilisieren. Das war im Grunde genommen ein ungedeckter Scheck. Ein ungedeckter Scheck, der unter dem Damoklesschwert des EU-Beihilferechtes stand. Allein schon aus diesem Grunde ist es richtig, dass wir die Wohnungsbaukreditanstalt herausnehmen, auch wenn wir die Frage, wie wir das finanzieren, in diesem Jahr noch zu klären haben.
Meine Vorstellung ist, dazu haben wir entsprechende Beratungsaufträge vergeben, dass wir das historisch niedrige Zinsniveau für einen Forderungsverkauf nutzen, um die Gewinne, die wir dadurch realisieren können, zur Kapitalherabsetzung nutzen zu können. Insofern tun wir jetzt das, was wir eigentlich schon zum Zeitpunkt der Einlage der Wohnungsbaukreditanstalt in die Landesbank hätten tun müssen, nämlich die Bank mit Eigenkapital auszustatten. Wir bezahlen heute einen Scheck, der damals, als die Wohnungsbaukreditanstalt in die Landesbank hineingebracht wurde, ungedeckt geblieben ist. Ich denke, dass wir diesen Prozess, den ich eben geschildert
habe, nach entsprechender Prüfung und Beratung auch noch innerhalb dieses Jahres abschließen können.
Das Zweite in der Struktur ist das Thema der stillen Einlagen. Es gab zwei Typen von stillen Einlagen. Es gab eher normale mit begrenzter Laufzeit, aber es gab eben auch so genannte Perpetuals in einer Größenordnung von Milliarden Euro, ewig laufende Genussscheine, bei denen das Risiko bei dem Kapitalgeber ist, nämlich bei der Hamburgischen Gesellschaft für Beteiligungsverwaltung, die aber nicht das Recht der Kündigung hat. Sie kann diese nur durch Ersatz in Form von Eigenkapital oder mit Genehmigung der Bankaufsicht kündigen. Beides wäre eine Illusion gewesen.
Dass es uns gelungen ist, uns in diesem Prozess von den ewig laufenden stillen Einlagen zu lösen, ist ein weiterer Erfolg, den wir nur in der jetzigen Situation durch Verhandlungen mit den Partnern lösen könnten. Ob dieses zu finanziellen positiven oder zu negativen Seiten führt, ist aus heutiger Sicht gar nicht abschätzbar. Bis 2006 ist das Ganze neutral. Ab 2006 hängt es davon ab, wie sich die Ausschüttungspolitik der Landesbank entwickeln wird. Wenn sie sich weiterhin positiv entwickelt, können wir davon ausgehen, dass durch die Umwandlung ein positiver Effekt eintritt.
Der dritte Punkt ist: In der Tat haben Hamburg und Schleswig-Holstein im Moment rechnerisch knapp unter 50 Prozent. Es steht aber ein Anteil zur Disposition, nämlich der der Baden-Württembergischen Landesbank. Den werden Schleswig-Holstein, die Sparkassenverbände und zu einem geringen Teil auch Hamburg so übernehmen, dass dann Hamburg und das Land Schleswig-Holstein zusammen über 50 Prozent haben. Es ist unsere erklärte Absicht, dies haben wir auch vertraglich dokumentiert, dass wir zumindest auf absehbare lange Zeit gemeinsam, und zwar das Land Schleswig-Holstein und die Freie Hansestadt Hamburg, 50,1 Prozent halten wollen. Einmal im Interesse der Entwicklung der Bank, aber auch im Interesse des Standortes, nämlich um sicherzustellen, dass sich auch die Wirtschaft in Hamburg und in Schleswig-Holstein auf Dauer mit dieser Bank identifiziert.
(Beifall bei der CDU, der Partei Rechtsstaatlicher Offensive und der FDP sowie bei Uwe Grund und Erhard Pumm, beide SPD)
Ich glaube, das ist ein gutes Beispiel dafür, wie Privatisierungspolitik verantwortungsbewusst laufen kann. Wir haben die Kunden im Auge gehabt und uns gefragt: Was ist gut für die Kunden?
Wir haben die Mitarbeiter im Auge gehabt und uns gefragt: Was ist gut für die Mitarbeiter? Und wir haben die Kasse im Auge behalten und gefragt: Was hält uns langfristig von Risiken frei und gibt uns die Chance von fungiblen Papieren. Das heißt, dass wir nicht mehr an die öffentlich-rechtliche Welt gebunden sind, sondern hier eine transparente und kapitalmarktfähige Struktur geschaffen haben, die in der Lage ist, auch internationalen Maßstäben gerecht zu werden. Daher denke ich, dass wir alle auf das gemeinsame Ergebnis stolz sein können.
(Beifall bei der CDU, der Partei Rechtsstaatlicher Offensive und der FDP – Uwe Grund SPD: So machen wir das auch beim LBK! Präsidentin Dr. Dorothee Stapelfeldt: Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir jetzt nicht vor. Wir kommen zur Abstimmung. Wer möchte der Empfehlung des Haushaltsausschusses folgen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Diesen Beschluss hat die Bürgerschaft einstimmig gefasst. Es bedarf einer zweiten Lesung. Stimmt der Senat einer sofortigen zweiten Lesung zu? (Der Senat gibt seine Zustimmung zu erkennen.)
Das tut er. Gibt es Widerspruch aus dem Hause? – Das ist nicht der Fall. Wer will den soeben in erster Lesung gefassten Beschluss auch in zweiter Lesung fassen? Hier bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Ich stelle fest, dass dieses auch in zweiter Lesung einstimmig und damit endgültig beschlossen worden ist.
Ich rufe jetzt gemeinsam die Tagesordnungspunkte 2 und 37 auf, Drucksachen 17/2358 und 17/2696, die Große Anfrage der SPD-Fraktion: Mehr Zinsen – weniger Sozialwohnungen und ein Antrag der SPD-Fraktion: Erweiterten Mieterschutz erhalten – Verlängerung der Sozialklauselverordnung.
[Antrag der Fraktion der SPD: Erweiterten Mieterschutz erhalten – Verlängerung der Sozialklauselverordnung – Drucksache 17/2696 –]
Für die Drucksache 17/2696 liegt ein Überweisungsantrag der FDP-Fraktion an den Bau- und Verkehrsausschuss vor. Wer begehrt das Wort? – Herr Quast, bitte schön.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Vor zehn Jahren, im Mai 1993, hat der damalige SPD-Senat eine wichtige Entscheidung für die Mieterinnen und Mieter in Hamburg getroffen und die Kündigungsschutzfristen bei Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen auf zehn Jahre hochgesetzt. Der Senat hat damals die Möglichkeiten des Bürgerlichen Gesetzbuches voll ausgeschöpft und das Seine getan, um Mieter vor dem Verlust ihrer Wohnung zu schützen. Diese mieterfreundliche Sozialklauselverordnung läuft im kommenden Jahr aus und gehört unbedingt verlängert, denn die Gründe für den Erlass der Sozialen Erhaltungsverordnung gelten auch heute, da die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen gefährdet ist.
Die Einwohnerzahl wächst. Der Senat will sogar 2 Millionen erreichen. Die Zahl der Wohnungsneubauten aber schrumpft, allein im letzten Jahr um 25 Prozent. Die Zahl der Baugenehmigungen für Wohnungen stagniert und Wohnungsleerstände gibt es im Prinzip nicht. Die Politik des Senats trägt außerdem dazu bei, diese Situation weiter zu verschärfen. Sie unternehmen keine
ausreichenden Anstrengungen, um den Wohnungsbau in Hamburg zu forcieren. Dabei liegt Ihnen ein Gutachten vor, das darauf hindeutet, dass selbst bei einer stagnierenden Einwohnerzahl mehr Wohnungen in Hamburg gebaut werden müssten, ganz zu schweigen von den Notwendigkeiten einer wachsenden Stadt.
Stattdessen fahren Sie die Wohnbauförderung im Vergleich zum sozialdemokratisch geführten Senat deutlich zurück. Es gibt nur noch Mittel für 1800 Sozialwohnungen, das ist ein Viertel weniger als zuvor. Ausserdem werden diese Mittel auch herhalten müssen, um Modernisierungsmaßnahmen zu bezahlen, sodass am Ende sicherlich deutlich weniger als 1800 neue Wohnungen, vielleicht nur 1000 Neubauwohnungen überhaupt gefördert werden können. Das, meine Damen und Herren, reicht in keiner Weise aus, um den Wegfall von Sozialwohnungen in Hamburg in den kommenden Jahren auch nur annähernd auszugleichen. Bis 2012 werden wahrscheinlich ein Drittel der rund 160 000 Wohnungen in diesem Bereich aus der Sozialbindung fallen. Ihre Förderzinspolitik wird dazu führen, dass sich immer mehr Bauherren gegen eine öffentliche Förderung im Geschosswohnungsbau entscheiden werden. Schon jetzt lösen die Eigentümer öffentliche Darlehen ab und Wohnungen fallen vorzeitig aus der Sozialbindung. Dazu mussten wir zwei Anfragen stellen, um überhaupt die Daten zu erfahren.
Ihre Förderzinserhöhungspolitik bezahlen aber die Mieter von über 37 000 Sozialwohnungen über höhere Mieten.
Herr Hesse, dass Sie das nicht interessiert, ist mir klar, aber vielleicht sollten Sie einmal darauf hören.
Die von Ihnen verantwortete Politik, Herr Senator Mettbach, ist eine Abkehr von einer Politik der Mieterinteressen. Sie ist zu einer reinen Fiskalpolitik auf dem Rücken der Hamburger Mieter geworden.
Und es geht weiter: Für über 13 000 Wohnungen der Baujahrgänge 1970 bis 1972 wollen Sie die Verzinsung der öffentlichen Darlehen anheben. Der erhöhte Zins darf zwar nicht auf die Mieten umgelegt werden. Ein kleiner Trost. Aber Sie schöpfen auf diese Art und Weise bei den Eigentümern die Mittel ab, die sie dringend für Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen an über 30 Jahre alten Wohnungen brauchen, so wie Sie es übrigens auch schon zulasten der Mieter von SAGA Siedlungs Aktiengesellschaft Hamburg und GWG Gesellschaft für Wohnen und Bauen mbH getan haben, indem Sie dort die Mittel für Modernisierungen abschöpfen, um eine Dividende einzukassieren.
Meine Damen und Herren, ein großer Teil dieser 13 000 Wohnungen liegt in sozialen Brennpunkten. Dort spielen Substanzerhalt und Modernisierung eine große Rolle. Pförtnerlogen zum Beispiel und von Vermietern mitfinanzierte soziale Maßnahmen sind durch Ihre Politik künftig bedroht. Sie verursachen so Folgekosten, die den Etat der Stadt mehr belasten werden, als die von Ihnen
auf diese Art und Weise erzielten 2,9 Millionen Euro an Mehreinnahmen. Das sollte dann auch die Fiskalisten unter Ihnen interessieren.
Herr Senator, kümmern Sie sich um die Interessen der Mieter, fangen Sie am besten bei der Sozialklauselverordnung an. Es ist ja schon ein schönes Zeichen, dass die FDP – und gerade die FDP – darüber zumindest im Ausschuss beraten will. Ich denke, dass es dann auch keine Beerdigung erster Klasse werden darf, sondern dass Sie die Mieterinteressen am Ende auch berücksichtigen.
Herr Senator Mettbach, ordnen Sie Ihre Prioritäten! Wir brauchen Baukräne in den Quartieren für Wohnungsbau, nicht auf dem Spielbudenplatz für Glanz und Dana.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich werde zunächst auf die Große Anfrage eingehen. Mit der Großen Anfrage, Herr Quast, wollten Sie wieder einmal Kaffeesatzleserei betreiben. Sie versuchen mit allen Mitteln, den Eindruck zu erwecken, dass wir einer neuen Wohnungsnot entgegensteuern. Ich habe Ihnen schon in der letzten Bürgerschaftssitzung deutlich gemacht, dass Ihre Panikmache reichlich überzogen ist. Darüber werden wir uns aber noch im Juni im Bau- und Verkehrsausschuss zu unterhalten haben.
Ihnen dürfte ja nicht verborgen geblieben sein, dass bei der jetzigen Haushaltslage, die Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, in Hamburg und insbesondere Rotgrün im Bund mitzuverantworten haben, jede Fachbehörde Sparverpflichtungen übernehmen musste. Die Behörde für Bau und Verkehr reduziert durch das Zinsmehraufkommen den Zins- und Verlustausgleich an die Wohnungsbaukreditanstalt bis 2004 um rund 5,4 Millionen Euro und ab 2005 um 2,9 Millionen Euro pro Jahr. Sie leistet damit einen entscheidenden Beitrag zur Konsolidierung des Haushaltes.
Entscheidend ist, dass die Zinsanhebung sozial verträglich ausgestaltet wurde, indem die Belastbarkeit der Mieter und der Eigentümerhaushalte berücksichtigt wurde. Sichergestellt wird insbesondere, dass die ortsüblichen Vergleichsmieten des freifinanzierten Wohnungsbestandes nicht überschritten werden. Weiterhin können Sie der Anfrage entnehmen, dass die vorzeitige Ablösung öffentlicher Baudarlehen verschwindend gering ist. Es betrifft lediglich 244 Wohnungen, Herr Quast, deren Bindung allerdings erst im Jahre 2013 ausläuft. Prozentual gesehen sind das von 150 000 gebundenen Wohnungen lediglich 0,16 Prozent.
Es ist ja geradezu lächerlich, aufgrund dieser Zahlen ein Horrorszenario herbeizureden. Natürlich laufen in den nächsten Jahren 50 000 Wohnungen aus der Bindung. Sie vergessen in diesem Zusammenhang aber immer zu erwähnen, dass kontinuierlich neue Bindungen hinzukommen.
Fakt ist auch, dass die aus der Bindung ausgelaufenen Wohnungen dem Markt weiterhin preisgünstig zur Verfügung stehen. Die Mieten explodieren nicht und wirken insofern indirekt über den Mietenspiegel. All dies ist gutachterlich belegt.
Also, Herr Quast, packen Sie Ihre Große Anfrage ein. Wenn Sie noch weiteren Informationsbedarf haben, nutzen Sie die Junisitzung der Bau- und Verkehrsausschusses, in der wir uns mit der Wohnungspolitik der wachsenden Stadt beschäftigen werden.
Ich komme jetzt zu dem Antrag "Erweiterten Mieterschutz erhalten – Verlängerung der Sozialklauselverordnung". Im Vorspann Ihres Antrages haben Sie, Herr Quast, einiges richtig dargestellt, aber auch vieles schlicht und ergreifend falsch. Falsch ist, dass Sie auch bei diesem Antrag dem Senat wieder unterschwellig unterstellen, zu wenig im geförderten Wohnungsbau zu tun. Dazu kann ich nur feststellen, dass die Förderprogramme im Mietwohnungsbau und im Eigentumswohnungsbau in diesem Jahr sehr gut laufen. Das war unter Ihrer Regierungsverantwortung in den vergangenen Jahren nicht der Fall, weil die aufgelegten Programme einfach nicht ausgeschöpft wurden. Vielleicht sollten Sie auch einmal dazu übergehen, Wohnungspolitik im Gesamtkontext zu beurteilen und nicht nur immer auf den Sozialwohnungsbau abheben.
Wohnungsbau ist nicht nur von der Wohnbauförderung abhängig, sondern insbesondere von der Konjunkturlage und den steuerlichen Rahmenbedingungen, die der Bund vorgibt. Von daher müsste Ihnen auch klar sein, dass Hamburg mit der Wohnbauförderung nicht gegen verschlechterte steuerliche Rahmenbedingungen des Bundes ansubventionieren kann. Der Wohnungsbau in der wachsende Stadt kann also nur erfolgreich sein, wenn neben der Förderung im freifinanzierten Bereich der größte Teil der benötigten Wohnungen erstellt wird. Dazu müssen allerdings die erforderlichen Rahmenbedingungen des Bundes stimmen, denn sonst nimmt kein privater Investor mehr Geld für den Wohnungsbau in die Hand.
Nach den neuesten Steuerschätzungen schwant mir allerdings für den Wohnungsbau und die Bauwirtschaft schon wieder Böses. Rotgrün in Berlin hat in der letzten Legislaturperiode die Konjunktur gegen die Wand gefahren und jetzt setzt das große Jammern und Lamentieren ein. Der Wähler hat das leider zu spät erkannt. Der Kollege Rutter hat ja vorhin in der Aktuellen Stunde schon differenziert dargestellt, wie es sich im Moment insgesamt darstellt.
In diesem Zusammenhang ist es jedoch richtig, über die Verlängerung der Sozialklauselverordnung zu reden. Eile ist jedoch nicht geboten, weil sie noch bis zum August 2004 Bestand hat. Nach meinen Informationen prüft die Behörde derzeit nach entsprechenden Kriterien, ob die Beibehaltung der Sozialklauselverordnung Sinn macht. Deshalb plädieren wir für eine Überweisung an den Bau-