Protokoll der Sitzung vom 04.06.2003

anderthalb Jahre vor der Einschulung und dem sich gegebenenfalls erforderlich werdenden anschließenden Besuch von Fördermaßnahmen schaffen wir die Voraussetzungen dafür – jetzt kommt der entscheidende Punkt, der mit Sicherheit die Zustimmung aller Parteien in diesem Hause finden wird –, dass alle Kinder bei Schulbeginn dem Unterricht in deutscher Sprache anständig folgen können, sodass sie nach Möglichkeit ähnliche Chancengleichheit haben. Es ist nicht nur eine Maßnahme für Kinder mit Migrationshintergrund und ausländischem Elternteil, sondern wir haben gesagt, hier wollen

und müssen wir für alle Kinder dieser Stadt etwas tun und das tun wir auch. Mit diesem wegweisenden Konzept ist Hamburg deshalb federführend und in Deutschland das Bundesland Nummer eins. Andere Bundesländer – wir haben es in der Anhörung gehört –, wie zum Beispiel Niedersachsen, wollen uns folgen, und dieses ist ein wichtiger und wertvoller Beitrag der Bürgerkoalition für mehr Chancengerechtigkeit und Integration in unserer Stadt.

(Beifall bei der CDU, der Partei Rechtsstaatlicher Offensive und der FDP)

Drittens: Schulärztliche Untersuchung. Dieses Thema wird häufig nur am Rande gestreift, ist aber immerhin so wichtig, dass Herr Dr. Petersen im letzten Vierteljahr zwei Initiativen zur Thematik der Verbesserung der Aufklärung bei Jugendlichen und Schülern eingebracht hat. Das hat Widerhall in unserem Gesetz gefunden, indem wir parallel zu den Sprachstandserhebungen zukünftig wieder schulärztliche Untersuchungen durchführen und die 1997 von Rotgrün abgeschafften Schuleingangsuntersuchungen wieder einführen werden. Dieses ist ein wichtiger Aspekt zur Verbesserung der Gesundheitsberichterstattung auf der einen und der Gesundheitsvorsorge auf der anderen Seite für unsere Schülerinnen und Schüler in Hamburg.

(Beifall bei der CDU, der Partei Rechtsstaatlicher Offensive und der FDP)

Viertens: Abitur nach zwölf Schuljahren. Es gab Anfang letzten Jahres viel Kritik,

(Ingo Egloff SPD: Die gibt es immer noch!)

als Senator Lange und die drei Bildungssprecher gesagt haben, dass wir in der Tat an diesem Punkt festhalten. Der ist uns so wichtig, dass wir gesagt haben, wir wollen und brauchen nicht noch Jahre der Diskussion in Hamburg, ob es richtig ist oder nicht, denn die Diskussionsthemen waren in Deutschland zu dieser Thematik ausgetauscht. Es gab die Anhänger, die es gut und richtig fanden, um unsere Kinder und Schüler für die Zukunft fit zu machen oder es gab diejenigen, die Bedenken dagegen hatten, aber die Argumente waren ausgetauscht.

Ich bin sehr dankbar, dass der Senator hier mit Mut vorangegangen ist und gesagt hat, dieser Punkt ist uns wichtig, den setze ich im Schulgesetz durch und die drei Fraktionen von CDU, FDP und Partei Rechtsstaatlicher Offensive haben dieses mit der Änderung des Schulgesetzes heute auch demonstriert. In diesem Punkt durchbrechen wir die von Rotgrün zu verantwortende Isolation Hamburgs in der Landschaft der Bundesrepublik Deutschland, wo Länder wie das Saarland schon seit Jahren wegweisend sind.

Insofern – ich komme zu den Eingangsbemerkungen zurück – leisten wir mit diesem Punkt einen wertvollen Beitrag dazu, dass die Schülerinnen und Schüler in der knappen Zeit bis zur Ausbildung oder Universität wirklich gestrafft das Wichtige mitnehmen, um dann in einer Anschlussphase für den Beruf oder auf der Universität weiterzulernen und im internationalen Wettbewerb erfolgreich zu sein.

Fünftens: Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen. Die im geltenden Schulgesetz vorgesehenen Maßnahmen haben sich in der Vergangenheit – das ist bekannt, das hört man auch seit Jahren immer wieder an den Schulen, wenn man mit Lehrern spricht – in der Anwendung im

Alltag als unzureichend erwiesen. Warum? Es war bisher kaum möglich, in Konfliktfällen zeitnah zu reagieren, und zwar in einem abgestuften Verfahren. Mit der Neufassung des Paragraphen 49 geben wir nunmehr den Lehrerinnen und Lehrern Hamburgs endlich ein zeitgemäßes, konkretisiertes und vor allem an den realen Bedürfnissen orientiertes Maßnahmenbündel an die Hand und erhöhen – das ist ganz wichtig, wenn sie ein Gesetz ändern wollen – gleichzeitig die Rechtssicherheit bei der Anwendung dieser Maßnahmen, denn es nützt nichts, wenn sie Maßnahmen im Gesetz aufführen und die politische Ebene, konkret die Behörde, der Senator, lassen letzten Endes in der Anwendung die Lehrer im Regen stehen; das passiert nicht.

Insofern kann ich an dieser Stelle noch einmal ergänzend zum reinen Gesetzentwurf sagen, dass ich sehr froh und glücklich bin, dass die Schulbehörde den Lehrerinnen und Lehrern Handreichungen und Schriften zu konkreten Fällen im Alltag zu dieser Thematik geben wird, damit Probleme tatsächlich gelöst werden können und die Lehrer in der Anwendung des neuen Paragraphen 49 nicht allein gelassen werden.

Sechstens: Kombi-Zeugnis in den Klassen 3 und 4. Zukünftig wird in der dritten und vierten Klasse der Grundschule die Beurteilung einheitlich durch Notenzeugnisse mit ergänzendem Bericht erfolgen. Durch diese optimale Zeugnisform wird die Vergleichbarkeit erhöht und die Grundschüler werden frühzeitig an die an den weiterführenden Schulen üblichen Zeugnisformen herangeführt. Letztendlich wird – das wollen wir nicht vergessen – eine aussagekräftige Grundlage für die im Anschluss zu erfolgende Schulformwahl der Eltern gelegt. Wir wollen in der Tat, dass die Schülerinnen und Schüler und vor allem die Eltern ganz konkret in der Lage sind, für ihr Kind die Schule mit der bestmöglichen Förderung und Individualität zu wählen, die für sie passt.

Meine Damen und Herren von Rotgrün, lassen Sie mich an dieser Stelle auch sagen, dass es aus meiner Sicht ein politisch motivierter Irrglaube aus der Mottenkiste ist – wir haben das auch in Anhörungen häufig gehört –, dass Kinder nicht daran interessiert seien, sich mit ihren Klassenkameradinnen und Klassenkameraden zu messen.

(Wilfried Buss SPD: Wer hat denn das gesagt?)

Dieser Vergleich motiviert Schüler und bietet letzten Endes auch Leistungsanreize. Da sind Kinder in den Schulen nicht anders als Erwachsene. Diese Leistungsanreize brauchen wir, denn Schule soll Spaß machen.

Wir wollen nicht negativ denken, was mit den Kindern im schlechten Fall passiert, dann müssen sie Förderung haben, aber wir denken in diesem Punkt im Schulgesetz auch positiv, damit den Kindern durch entsprechende Leistungsbeurteilungen und -bemessungen alle Chancen der Zukunft, die sie haben sollen und dürfen, auch zukommen.

(Beifall bei der CDU, der Partei Rechtsstaatlicher Offensive und der FDP)

Siebtens: Verpflichtende Teilnahme an Evaluationen. Zukünftig wird für alle Schülerinnen und Schüler eine Teilnahme an Testverfahren und Unterrichtsbeobachtungen verpflichtend festgeschrieben sein. Das ist eine direkte Konsequenz aus der viel zu geringen und halbherzigen Beteiligung einiger Schulformen Hamburgs an der PISA-E-Studie. Wir haben in den letzten Jahren in

Hamburg immer kritisiert – das war kein politischer Vorwurf, aber es stand im Raume –, dass es genügend Modellversuche und -projekte im Bereich Schule gegeben hat, wo es dann recht häufig geheißen hat, dazu fehlen die Mittel oder wir haben im Moment keine Möglichkeiten. Und in einem Punkt, glaube ich, sind wir wirklich einer Meinung, Frau Goetsch. Ich erinnere aus vielen Diskussionen, die wir auch in Ihrer Regierungszeit hatten, wo Staatsrat Hermann Lange gesagt hat, dass es mittelfristig nicht reiche oder kneife oder im Zeitkalender Probleme gäbe, dass wir alle ein Interesse daran hatten, egal, welche Schlüsse wir politisch daraus zogen, das, was wir modell- und pilotprojektmäßig auf den Weg bringen, natürlich zu evaluieren und uns die Zeit, Muße und natürlich die Ressourcen zu nehmen, um die Verbesserungsmöglichkeiten für unsere Kinder an den Schulen auch abzuleiten. Modellprojekte ohne Evaluation sind nichts.

(Dr. Michael Freytag CDU: Sehr richtig!)

Achter Punkt: Verbesserung der Förder- und Integrationsmaßnahmen. Mit den in den Paragraphen 12 und 19 dargestellten Grundsätzen der Integration wird die Förderung behinderter Schüler und lernbehinderter Kinder sowohl in den Regelschulen als auch in den Sonderschulen gestärkt. Statt der bisherigen Beliebigkeit und der Verteilung der Ressourcen nach dem Gießkannenprinzip, wo nämlich eine Diagnostizierung nicht stattgefunden hat, statt der bisher nur modellprojekthaft vorhandenen Integrationsklassen brauchen wir eine klare Diagnose, und zwar bei allen Kindern, um ihnen individuell abgestimmte Fördermöglichkeiten anzubieten, und zwar gerade in den schwächeren Stadtteilen, wo wir benachteiligte Kinder haben, weil zum Beispiel nur ein allein erziehender Elternteil da ist und die Probleme kumuliert auftreten. Die klare Diagnostizierung ist ganz, ganz wichtig und dieses wollen wir mit den Integrationsmaßnahmen im Schulgesetz erreichen.

Meine Damen und Herren! Ich kann an dieser Stelle nicht ohne Stolz sagen, dass uns eines überrascht hat, dass nämlich selbst die von SPD und GAL benannten Sachverständigen in der Anhörung der Schulgesetznovelle das Prädikat "integrationsorientiert" zuerkannt haben; nachzulesen auf Seite elf des Wortprotokolls, Professor Dr. Wocken.

(Wolf-Gerhard Wehnert SPD: Das wird der einzige gewesen sein! und Zuruf von Dr. Andrea Hilgers SPD)

Wenn man verfolgt, wie der Punkt der Integration diskutiert worden ist, dann muss man, Frau Dr. Hilgers, schon sagen, dass im Bereich Integration etwas steckt, das den individuellen Begabungen, wie sie jeder Schüler hat, auch wenn er ein sprach- oder lernbehinderter Schüler ist, gerecht wird. Wir haben die Pflicht, den Schüler zu fördern und eine Lernatmosphäre zu schaffen, damit er so schnell wie möglich in eine Regelschule überführt werden kann.

Gleichwohl hat der Schulausschuss aus der Sachverständigenanhörung zu Paragraph 12 und zu zwei weiteren Paragraphen – 34: schulärztliche Untersuchung und 49: Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen, von denen ich schon sprach – wichtige Hinweise für eine Verbesserung der Novelle erhalten, die jetzt auch Bestandteil der heute zur Abstimmung vorliegenden Ausschussempfehlung sind. Insofern ist die Bürgerkoalition selbstverständlich auf neue Anregungen und Vorschläge

aus den Anhörungen eingegangen und hat diese auch berücksichtigt. Den Vorwürfen von Rotgrün, Frau Ernst und Frau Goetsch, dass wir das nicht berücksichtigen würden, kann man nur eines entgegensetzen: Wir haben sehr wohl jeden Aspekt abgewogen. Dass wir natürlich nicht in allen Punkten Ihrer Meinung sind, ist in Ordnung. Ich würde am eigenen Gesetzentwurf zweifeln, wenn wir plötzlich den Beifall aus Ihrer Ecke pur bekommen würden. Das würde bedeuten, dass wir einige Punkte in der Tat vielleicht nicht richtig bedacht hätten.

(Wolf-Gerhard Wehnert SPD: Das ist Feindbildpolitik!)

Es ist richtig, dass wir den Gegensatz auch in den Argumenten leben. Ich bin ganz glücklich darüber, Herr Buss, dass wir in einigen Diskussionen im Schulausschuss sehr sachlich über die Argumente diskutieren konnten.

Meine Damen und Herren! Am heutigen Tage debattieren wir nicht nur den Senatsentwurf von CDU, FDP und Partei Rechtsstaatlicher Offensive, sondern haben auch einen eigenen Antrag der SPD vorliegen, während die GAL anscheinend bisher nur bereit ist, ihre Vorstellungen über die täglichen Pressemitteilungen mitzuteilen. Deswegen lassen Sie mich auf den vorliegenden SPD-Antrag eingehen und anhand zweier zentraler Punkte aufzeigen, dass Ihr Entwurf für die Weiterentwicklung des Hamburger Schulwesens aus meiner Sicht ungeeignet ist.

Erster Punkt: Frühförderung. Über die grundsätzliche Zielsetzung, die Förderung von Kindern im Vorschulalter zu verbessern, sind wir uns nach der PISA-Debatte in diesem Hause einig; wir waren es auch vorher schon. Obwohl wir in Hamburg bereits über 90 Prozent der Fünfjährigen durch die Angebote von Kita und Vorschule erreichen, fordern Sie in Paragraph 37 a eine vorschulische Bildungspflicht. Auch wenn sich, Frau Ernst, aus der Sachverständigenanhörung im Schulausschuss keine rechtlichen Bedenken gegen Ihren Vorschlag ergeben haben, so bleibt doch festzuhalten, dass nicht nur kein einziger Sachverständiger Ihren Vorschlag diesbezüglich unterstützt hat, sondern sich viele sogar offen gegen die Einführung einer derartigen generellen Bildungspflicht ausgesprochen haben, da es sich um eine kollektive Zwangsbeglückung und einen Eingriff in den Bereich der Familie,

(Dr. Andrea Hilgers SPD: Schauen Sie ins Proto- koll!)

in die Entwicklung des Kindes handelt, und dieses möchten wir gerne auch weiterhin den Eltern überlassen. Zudem fehlen in diesem wichtigen Punkt inhaltliche und pädagogische Konzepte, Frau Ernst, da Sie in Paragraph 37 a Ihres Antrags den Senat ermächtigen wollen, alles Nähere über eine Rechtsverordnung zu regeln. Ein bisschen mehr "Butter bei die Fische" hätten wir uns in der Tat in diesem Punkt gewünscht. Hier haben Sie Ihre Hausaufgaben nicht gemacht und die Sachverständigen haben das in der Anhörung auch erkannt. Wer es nicht glaubt, kann das im Wortprotokoll nachlesen; ich empfehle es an dieser Stelle.

Der zweite Punkt ist die Verlängerung des Schulbesuchs an den Hauptschulen, eine SPD-Parteitagsforderung aus dem letzten Jahr, übrigens der Parteitag, bei dem ernsthaft darüber diskutiert wurde – Herr Buss, Sie erinnern sich –, ob die Gesamtschule wieder die einzig wahre Form sein und als Regelschule eingeführt werden soll.

(Dr. Andrea Hilgers SPD: Waren Sie dabei? – Wil- fried Buss SPD: Ne, ne, ne!)

Ihre Forderung, generell an den Hauptschulen eine zehnte Klasse einzuführen, füllen Sie inhaltlich natürlich nicht aus. Sie versuchen bewusst, die Profile der Schulformen in der Sekundarstufe I zu verwischen; das kennen wir von Ihnen, das ist nichts Neues. Vollkommen zu Recht wurde Ihnen deshalb auch von den Sachverständigen in der Anhörung vorgeworfen, dass Sie sich konsequenterweise nicht gleich zu einer Aufhebung der Trennung von Realschule und der von Ihnen so ungeliebten Hauptschule durchgerungen haben; das war die Kritik der Experten. Statt Ihrer Beliebigkeit der Schulformen setzt der Senat hingegen auf eine Schärfung der Profile und der Individualität der einzelnen Schulformen und damit auch der individuellen Begabungen und Bedürfnisse unserer Kinder; das ist der richtige Weg.

Lassen Sie mich ein Fazit aus der Debatte ziehen, die nach anderthalb Jahren ihr Ende findet, ich glaube, ein sehr gutes Ende. Dieser seit Monaten von Kammern, Gewerkschaften, Verbänden, Parteien, Kreiselternräten, Deputationen und dem Schulausschuss ausführlich beratene Entwurf zur Novelle des Hamburgischen Schulgesetzes schafft meiner Ansicht nach die Rahmenbedingungen für eine längst überfällige und von Rotgrün seit Jahren verschleppte Modernisierung des Hamburger Bildungssystems. Der Schwerpunkt liegt im Bereich der dringend gebotenen Standardsetzung und -sicherung, greift in zentralen Punkten die Ergebnisse von LAU und PISA sehr wohl auf und stellt auch die Weichen für ein zeitgemäßes und modernes Schulwesen, in dem dann Integration und Chancengerechtigkeit hohe Priorität genießen.

(Wilfried Buss SPD: Wo?)

Dieses ist ein Schwerpunkt unserer Koalition gewesen. Ich kann an dieser Stelle festhalten, dass es uns gelungen ist, nach knapp zwei Jahren diesen Punkt, der wirklich wichtig für uns war, auf den Weg zu bringen, und sagen, dieser Weg ist richtig.

Ich möchte abschließend aber nicht darauf verzichten, mit einigen Worten auf begleitende Stellungnahmen der GEW in der Öffentlichkeit einzugehen. Ich glaube, dass es hier keinen einzigen Abgeordneten im Raum gibt, der nach dem, was wir in den letzten Wochen und Monaten gehört und gelesen haben, noch glaubt, dass es der GEW nicht darum ginge, den Bildungssenator Lange und die Bürgerkoalition bei jeder sich bietenden Gelegenheit anzuschießen, ob etwas inhaltlich dafür spricht oder nicht. Es werden jeden Tag inhaltslose Faxe über den Äther geschickt.

(Bernd Reinert CDU: Richtig!)

Ich stelle an dieser Stelle mit Bedauern fest, dass die Selbstkritik, die eine unabhängige Gewerkschaft haben sollte, die kritische Distanz zur Opposition, bitte aber auch die kritische Würdigung eines politischen Lagers, das Ihnen vielleicht nicht so sehr liegt, bei denjenigen, die bei der GEW auf den Knopf des entsprechenden Faxverteilers drücken, nicht vorhanden ist. Was da zum Teil die letzten Wochen herausgekommen ist, war sehr häufig falsch. Die letzte Pressemitteilung von gestern war inhaltlich falsch, wie so viele, und in einer Art polemisch, wie ich sie die letzten Jahre nicht erlebt habe.

(Lachen und Beifall bei der SPD und der GAL – Dr. Willfried Maier GAL: Nicht mal Sie!)

Da muss man sich dann schon einmal den Gedanken gefallen lassen, dass es sich hierbei nicht mehr um eine unabhängige Gewerkschaft handelt, sondern der Weg zur Mutation einer vereinten Arbeitsgruppe Bildung von SPD und GAL nicht mehr weit ist. Hier haben wir es streckenweise mit einem politischen Kreuzzug gegen diesen Bürgersenat zu tun, aber nicht mit konkreten Vorschlägen, die dieser Bürgersenat gemacht hat, um die Situation im Hamburger Schulwesen zu verbessern.

Meine Damen und Herren! Ich bin sehr froh darüber, dass wir diesen Schulgesetzentwurf heute einbringen, und der festen Überzeugung, dass es uns damit gelingen wird, das Schulsystem Hamburgs für unsere Schülerinnen und Schüler fit zu machen für die Zukunft. Ich baue fest darauf, dass uns dieses auch gelingen wird. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU, der Partei Rechtsstaatlicher Offensive und der FDP)