Wolfgang Drews

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Last Statements

Herr Präsident, meine Damen und Herren!
Hamburgs Sozialdemokraten mahnen vier Tage vor der Wahl Klarheit an. Wahrheit fehlt, den Aspekt hatten wir schon.
Zu Kita und Schulen – das ist schon mal interessant – hat die SPD bisher nichts gesagt. Offensichtlich hat mittlerweile auch jeder Hamburger Sozialdemokrat begriffen, dass erstens mit dem neuen Kita-Gutscheinsystem mehr Kindertagesheimplätze geschaffen worden sind für alle Kinder und zweitens die Abgabenbelastung für die Eltern gesunken ist. Das ist schon mal gut so. Damit ist ein Teil der Botschaft des Senats angekommen.
Der zweite Punkt ist, dass nach den immer wiederkehrenden Äußerungen von Frau Ernst, dass die Ganztagsschulmillionen aus Berlin nicht abgerufen worden sind, auch diese Botschaft angekommen ist. Klar, die Ganztagsschulmillionen, die auf Hamburg entfallen von den insgesamt 66,7 Millionen Euro bis 2011, sind abgerufen. Ganz egal, wie sich der Senat unter Führung der CDU ab 1. März auseinander- oder zusammensetzen wird, die Hamburger CDU wird selbstverständlich auch dafür sorgen, dass das Ganztagsschulprogramm, wie geplant, ohne Hast und Eile, aber mit aller Sorgfalt selbstverständlich ausgebaut werden wird.
Meine Damen und Herren von der SPD, was ich Ihnen nicht vorwerfe, ist die Tatsache, dass Sie in einem Eintopf versuchen, drei Themen anzumelden, von dem Sie dann zwei wieder über Bord werfen, weil Sie der Meinung sind, dass diese in der Tat von diesem Senat gut angepackt sind.
Was ich Ihnen vorwerfe, ist Folgendes: Wenn Sie zum Thema Klarheit im Zusammenhang mit Bildung sprechen, dass Sie nicht die richtigen Lehren aus LAU und PISA – ich gestatte keine Zwischenfragen, Herr Böwer, weil die Zeit knapp ist – gezogen haben. Was meine ich mit den richtigen Lehren? Es geht nicht so sehr um PISA. Wer von den Sozialdemokraten dieses im Wahlkampf immer wieder anführt, hat nicht begriffen – und deswegen sage ich es an dieser Stelle noch einmal –, dass sich von den 450 Schulen Hamburgs nur vier Schulen an der PISAStudie beteiligt haben. Die Aussagekraft für Hamburg ist nicht besonders hoch. Aber was wir wissen, ist, dass aus den LAU-Studien, Lernausgangslagen-Untersuchungen, Anfang der Neunzigerjahre von Rosemarie Raab in Auftrag gegeben – LAU 5, LAU 7, LAU 9 – die entsprechenden Klarheiten, die man dort hätte ziehen können, nicht umgesetzt sind. Da will ich jetzt zum Thema Klarheit beitragen, was die Hamburger CDU will. Das ist nichts Neues, das ist auch hier bekannt, aber Sie wollen es noch einmal hören und deswegen kriegen Sie es noch
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einmal zu hören. Sie sollen ja nicht enttäuscht nach Hause gehen.
Erstens: Qualitätssicherung und Qualitätssteigerung, neue Bildungspläne, neue Abschlüsse, verbindliche Standards. Selbst Herr Dr. Maier ist mittlerweile, wenn man ihn bei Podiumsdiskussionen besucht, nicht mehr dagegen.
Zweitens: Flächendeckende Einführung des Abiturs nach zwölf Jahren. Gute Geschichte.
Drittens: Stärkung des gegliederten Schulsystems. Wir treten dafür ein, die Hauptschule zu stärken, weil die SPD sie all die Jahre hat verkommen lassen, um sich dann darüber aufzuregen, wenn sie in der Opposition ist, dass es eine Restschule ist. Ist ja klar, wenn Sie 44 Jahre nichts dafür getan haben, dann müssen die anderen erst einmal aufräumen. Das haben wir getan und werden wir weiterhin tun.
Viertens: Verbesserung der finanziellen Ausstattung der privaten Schulen. Wir haben 80 Prozent versprochen, die Privatschulen kriegen 85 Prozent. Na gut, wir liegen nicht immer im Ziel. Aber, ich denke, mehr ist gut und es kommt der Bildung zugute und das ist etwas, wofür dieser Senat auch eintritt und das haben wir gehalten, meine Damen und Herren.
Fünftens: Mehr Lehrerstellen. Dazu komme ich gleich noch, bevor die verehrten Zwischenrufer hier jetzt schon hippelig werden.
Sechstens: Frühförderung, ein Punkt, der ganz wichtig ist. Frühdiagnostik, das ist vieles. Das ist Verbesserung und Veränderung der Lehrerausbildung, und zwar nicht nur in der Primarstufe, sondern im gesamten Schulleben eines Schülers. Frühförderung, Frühdiagnostik. Das hat nichts mit Schulen im Bereich der Behinderten und der Sprachheilschulen zu tun, sondern das ist etwas, was für die Schüler im gesamten Schulalltag notwendig ist. Einführung der Ganztagsschulen habe ich gesagt.
Aber mir liegt noch etwas anderes am Herzen. Wahrheit und Klarheit hängt auch mit vielen Zahlen zusammen. Senator Mirow a. D. war früher auch Vorsitzender der Kreditkommission. Bei der Vergabe von Krediten fällt auf, dass Wahrheit und Klarheit ein Teil der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und Bilanzierung ist, wo man annehmen müsste, dass er Ahnung hat. Das sage ich an dieser Stelle noch einmal ganz deutlich.
Dies ist der Haushaltsplan 2001, der letzte, den Hamburg unter Rotgrün erlebt hat und hoffentlich auch der letzte für die nächsten vier Jahre. Da steht im Kapitel Lehrerstellenplan – das ist der blaue Teil hier hinten, für alle, die dies nachlesen wollen –, dass unter Rotgrün 13 829 Lehrerplanstellen eingestellt worden sind. Dafür ist auch das Geld da. Das ist nachzulesen. Wer es nicht glaubt, ich habe das Exemplar hier, ich leihe es sehr gerne aus.
Stichwort Wahrheit und Klarheit. Wenn die SPD hier immer mit ihren 400 neuen Lehrerstellen kommt, die Sie neu schaffen wollen und die wir angeblich abgebaut hätten, dann sage ich mal ganz offen: Wir sind heute bei 13 800 plus 100 neuen Junglehrerstellen. Das ist ein Plus.
Ich komme zum letzten Satz, Herr Präsident.
Soweit zum Thema Wahrheit und Klarheit.
Der letzte Punkt betrifft den Bereich Kita. Auch das ist etwas …
Allerletzter Satz, jawohl.
Im „Mopo“-Zitat am 14. Oktober 2003 …
Ja. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Müller hat schon einiges dazu gesagt, welche Vorschriften es in Hamburg zu dem Thema gibt; seit 1991 zum Beispiel die Verwaltungsvorschrift über besondere Vorkommnisse an Schulen, in denen die Kriterien für die Meldepflicht von Vorfällen genannt sind. Darüber hinaus gibt es ein Melderaster für diese Vorfälle, das entwickelt wurde, um die Meldungen an die Schulaufsicht zu standardisieren und für die Schulen zu vereinfachen. Darüber hinaus gibt es eine weitere Verwaltungsvorschrift, die heißt: Hinweise zu Gewaltvorfällen in Schulen. Hier wurden im Jahre 2000 Einzelheiten hinsichtlich der Meldung von Straftaten geregelt. Die Schulen sind verpflichtet, bei entsprechenden Delikten die Polizei einzuschalten. Die Schulaufsicht wird sowieso in jedem Fall eingeschaltet. Das heißt, dieses gibt es in Hamburg bereits seit vier Jahren.
Als Konsequenz aus den besorgniserregenden Vorfällen – zum Beispiel Erfurt – hat die Behörde für Bildung und Sport im Frühjahr 2002 den Arbeitskreis Gewaltprävention eingerichtet und schon im August 2002 wurde eine Handreichung zum Thema Gewalt in der Schule erarbeitet. Was ist zu tun? Das heißt, auch hier wurde in Hamburg in kurzer Zeit etwas im Konsens erarbeitet – ich sage ausdrücklich aus meiner Wahrnehmung –, politisch nicht umstritten, sondern einheitlich vorangebracht. Neben diesen neu entwickelten Handlungsvorschlägen liegt ein Schwerpunkt dieser Handreichung vor allem im Umgang mit schwerwiegenden Konflikten und Gewaltvorfällen, für die es auch einzelne Checklisten gibt, um Einzelfälle zu erfassen.
Jetzt kommt der entscheidende Punkt, Herr Müller, da waren Sie in der Diskussion mit der Schulbehörde noch nicht dabei. Mit der Novellierung des hamburgischen Schulgesetzes haben wir uns gerade mit Paragraph 49 sehr viel Mühe gegeben in der Frage, bis wo es welche Grenzen gibt, die sinnvoll sind, an Schulen, mit Schulen, in Kollegien, und was in der Praktikabilität im Alltag Sinn macht und was nicht. Die Frage der Meldepflicht gegenüber der Polizei spielte auch eine Rolle und so wurden die Handlungen im Sinne strafrechtlicher Bestimmungen von einiger Bedeutung, wie es so schön im Gesetzestext
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heißt, erstmalig in das Gesetz aufgenommen. Aber wir glauben auch, dass das, was wir diskussionsmäßig mit dem Paragraph 49 im Schulgesetz gefunden haben, etwas ist, was mit Augenmaß diese Debatte gesetzesmäßig, wo es notwendig ist, auch erschlägt. Das heißt nicht, Probleme nicht zu diskutieren, nicht zu handeln, aber ich stelle hier die Frage, ob wir immer weitergehende Kataloge mit sieben, acht, neun, zwölf, 14 Spiegelstrichen brauchen, die dem einen weit genug gehen, dem anderen nicht, um das Problem als solches zu diskutieren. Ich meine, das brauchen wir nicht im Gesetz. Wenn dieses so ist, dann ist die Frage, ob der Antrag sinnvoll ist, zumindest statthaft. Ich habe da meine Zweifel.
Ich wollte mit der Chronologie aufzeigen, dass in den letzten Jahren in Hamburg, und zwar in den zweieinhalb Jahren mit unserer Koalition, aber auch davor – das sage ich ausdrücklich –, bezüglich der reinen Meldung von Straftaten in Hamburg viel verbessert und auch verbindlicher gestaltet wurde.
Die zweite Frage ist jetzt, ob es mit den Meldepflichten getan ist. Aber das ist nur die eine Seite der Medaille, die Ihr Antrag heute behandelt. Ich denke, die andere Seite ist viel interessanter, nämlich welche praktikablen Handlungsmöglichkeiten, welche Alternativen in den Schulen, mit den Kollegien, mit der Polizei, mit den Eltern, mit den Elternvereinen, mit den Kammern, mit den Schülern haben wir denn insgesamt? Das sind viele Betroffene, aber die werden von dem Antrag nicht erfasst. Aber das ist die Seite der Medaille, über die ich viel mehr reden möchte, denn das sind letzten Endes die Probleme des Alltags.
Wir haben zum Beispiel seit Herbst 2002 das Programm Cop4U, flächendeckender Standard, Kooperation zwischen Schulen und Polizei. Klasse Geschichte, aber auch das reicht noch nicht. Vertrauensvolle Zusammenarbeit, polizeiliche Präsenz vor Ort, um den Schulen einen festen Ansprechpartner zur Verfügung zu stellen.
Von der Seite der Innenbehörde kann man sagen, dass dieses Programm Erfolgsgeschichte geschrieben hat. Allein im letzten Jahr wurden über 3000 Anzeigen und Berichte gefertigt, darunter 846 Strafanzeigen. Die Polizei sagt, dass sie ein genaues Bild vor Ort hat. Aber ich bin Schulpolitiker. Mich interessiert die Situation an der Schule. Ich möchte, dass die Lehrer, die Kollegien etwas haben, womit sie nicht überfordert werden, was die Probleme auch löst und einen menschlichen, fairen, gesellschaftlich-ordentlichen erzieherischen Umgang mit den Schülern und Jugendlichen ermöglicht. Ich habe meine Zweifel, ob es da mit der reinen Befassung der Seite von der polizeilichen Sicht, von der Seite der Innenbehörde getan ist.
Wir müssen darauf achten, dass wir mit diesen Problemen fertig werden. Diese Probleme sind tiefergehender Natur als zu sagen, heute diskutiere ich mal Videokameras an Schulen, morgen ein neues Programm mit der Innenbehörde. Das ist alles wichtig und richtig, aber die Probleme, die dahinter stecken, sind vielfältiger Natur und die haben – und das wissen wir alle auch ganz genau – ihre Ursachen streckenweise in zerrütteten Familien, in allein erziehenden Elternhäusern, in Schulen mit Standorten mit schweren sozialen Belastungen, wo wir darüber nachdenken müssen, ob es uns zum Beispiel gelingt, die Schulen auch nach dem Sozialindexschlüssel auszustat
ten, weil die Schulstandorte besondere Probleme haben. Man muss bei dieser Diskussion sehr stark aufpassen, dass man nicht nur von hier bis zum 29. Februar denkt, sondern das Problem wirklich in der Vielschichtigkeit erfasst. Ich denke, dass es hierfür – einen Punkt hatte ich eben genannt – noch weitere Ansätze gibt.
Einer dieser Ansätze kann sein, Pädagogen an Schulen einzusetzen, und zwar früher als das bisher passiert.
Warum denn nicht in verstärktem Maße auch an Grundschulen? Warum nicht zum Beispiel regelmäßige Konferenzen einzelner Schulformen in den Bezirken? Das sind alles Dinge, die diesen Problemen auch Herr werden können. Warum nicht Schulen mit einer Grundausstattung da ausstatten, wo besondere Probleme auftreten, und zum Beispiel in stärkerem Ausmaß den Sozialindexschlüssel anzuwenden. Das sind alles Dinge, die bei der Diskussion eine Rolle spielen und die wir mit der Änderung des Schulgesetzes, mit Paragraph 49, auch diskutiert haben.
Ich denke, um zum Schluss zu kommen, meine Damen und Herren, dass der Bereich Gewalt in Schulen selbstverständlich in den letzten Jahren im Mittelpunkt generell in Hamburg, in Deutschland, mit Erfurt, ohne Erfurt, gestanden hat. Da gibt es noch viele Dinge zu verbessern, aber ich glaube, dass die bloße Einführung oder Verbesserung der Meldepflicht von Straftaten an Schulen, wie es Ihr Antrag fordert, die Situation per se nicht verändert. Ich denke, dass deswegen kein hektisches, übertriebenes, kurzzeitig gedachtes Handeln erforderlich ist, sondern überlegtes und kontrolliertes Entscheiden mit allen Betroffenen, mit den Schulen, selbstverständlich auch in Zusammenarbeit mit der Polizei vor Ort.
Dieser Antrag kann eine gute Diskussionsgrundlage liefern, in der nächsten Legislaturperiode dieses Thema Gewalt an Schulen generell im Schulausschuss zu behandeln. Aber bitte vergessen Sie nicht all die anderen Aspekte, die zu der Problemlösung, die ich erwähnt habe, beigetragen haben. Von daher sehen wir den Antrag sehr dezidiert und können dem so heute nicht zustimmen. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Müller, es zieht jetzt nicht auf Dauer, bei jeder Debatte zu sagen, wir und die etablierten Parteien. Das ist ein sachliches Thema. Hier hat jeder gleichviel beizutragen und ich unterstelle jedem, der sich zu dieser Debatte meldet, dass er an der Problemlösung dieses Themas ernsthaft interessiert ist.
Das hat nichts damit zu tun, ob Sie am 29. Februar noch hier sind oder nicht mehr hier sind oder hier sein wollen oder nicht hier sein wollen. Es dreht sich einzig und allein darum, dass ich deutlich gemacht habe, dass dieses Thema ein Thema ist, das wir anpacken und anpacken müssen, was eine Frage der Ausstattung und der Unter
stützung der Lehrerkollegien in der praktikablen Handlungsorientierung vor Ort ist.
Die bloße Einführung von sieben oder neun weiteren Spiegelstrichen, von Meldetatbestandsteilen, eines Paragraphen, der schon Gültigkeit hat und der angewendet wird, wird die Gewalt an Schulen nicht beseitigen. Wir müssen uns darüber im Klaren sein – und da haben Sie mich sofort an Ihrer Seite –, wie wir mit weiteren Themen in der Praktikabilität im Alltag diese Themen anpacken. Dafür bin ich sofort und dafür habe ich drei Beispiele genannt. Ich kann noch drei weitere nennen. Aber deswegen habe ich gesagt, dass das Thema zu ernst ist, um es vier Tage vor der Wahl im Hauruckverfahren mit einem Meldebestandsteil abzufeiern. Es gehört in den Ausschuss und da muss es in aller Ruhe und Seriosität beraten werden.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Frühauf, das Thema kann man natürlich von der rein formaljuristischen Seite sehen. Man kann
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natürlich auch Probleme herbeireden, die in einem liberalen, weltoffenen Hamburg nicht zwingend vorhanden sind. Aber ganz generell möchte ich eines an dieser Stelle sagen: Ich glaube, dass wir am 12. März alle schlauer sein werden, denn dann gibt es eine Anhörung im Landtag von Baden-Württemberg in Stuttgart zu dieser Thematik, wo die Fachleute darüber sprechen werden.
Entscheidend ist nur – und das muss an dieser Stelle, denke ich, festgehalten werden, Herr Maier, die Frage – und darauf haben Sie sich kapriziert –, ob Freiheit und liberales und freies und weltoffenes Gedankengut mit Ihrem Zitat von Lessing es erfordert, dass man in extremen Positionen nach außen dieses als Staat tolerieren muss, denn es geht ja nicht um das Tragen eines Halbmondes unter der Kleidung oder um die islamische Anschauung oder die Liberalität der Abgeordneten in unserer Stadt. Das ist eine Frage, die wir generell beantworten sollten, und die gilt aber – und das füge ich hinzu – nicht nur für staatliche Behörden, für Schulen, sondern die gilt ganz generell im Umgang mit den anderen. Toleranz drückt sich im Sprechen, in der Kommunikation, in der Wertschätzung aus, wie ich auf den anderen eingehe, und da sage ich ganz offen, dass Kinder an Schulen für mich generell schützenswert sind. Dass wir uns darüber Gedanken machen, das ist, denke ich, unsere Pflicht und Aufgabe.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Frau Ernst, Ihre Wahlkampfrede für den 29. Februar und Ihrer Prioritätenfrage ist völlig unzutreffend. Sie wissen ganz genau, dass die Bürgerkoalition in den zweieinviertel Jahren im Bereich der Schulbehörde ein ganz enormes Pensum geleistet hat. Meine Damen und Herren, es ist eine ganz große Unverschämtheit von Ihnen, hier zu behaupten, dass das, was wir geleistet haben,
ebenso die Mitarbeiter der Behörde, nicht gut und genug gewesen sei.
Hier wurde geschuftet und gemacht, was Sie in 44 Jahren Reformstau verpennt haben – um das einmal ganz deutlich zu sagen. Deswegen stelle ich mich ganz eindeutig vor das, was in der Behörde in den letzten Jahren geleistet wurde. Das ist ein enormes Pensum gewesen. Ich komme darauf noch zurück.
Frau Goetsch, Sie haben es mit einem kritischen Satz selber schon gestreift in der Hoffnung, dass Sie dann vielleicht nicht mehr auf Ihre eigene Untätigkeit angesprochen würden, in Ihrer Regierungszeit Ganztagsschulen zu fordern und zu fördern. Aber, Frau Goetsch, so kommen Sie mir auch nicht davon, dass es hier nur um die Standorte geht. Es geht um die inhaltliche und die konzeptionelle Ausgestaltung. Da stelle ich fest, dass in den Jahren, in denen Ihre Partei in diesem Hause als Junior-Partner der SPD Regierungsverantwortung geleistet hat, nicht einen Deut zur qualitativen Weiterentwicklung der Ganztagsschulen in Hamburg geleistet hat.
Es geht in der Tat nicht nur um die Standortfrage, sondern es geht um die konzeptionelle Ausgestaltung. Ihnen ist natürlich bekannt, Frau Ernst und Frau Goetsch, dass es seit Mai letzten Jahres sehr wohl ein Konzept gibt, das damals unter der Leitung von Schulsenator Lange erarbeitet und weiterentwickelt worden ist. Dieses Konzept, das im Ausschuss auch behandelt worden ist, fußt in weiten Teilen noch auf dem, was an Richtlinien zum Thema Ganztagsschule vor vielen Jahren unter der sozialdemokratischen Ägide ausgearbeitet worden ist. Ich weiß nicht, warum Sie Ihre eigenen Konzepte von vor über zehn Jahren, an denen sich konzeptionell so viel nicht verändert hat, kritisieren. Das hat nach wie vor Gültigkeit und da gibt es kein sozialdemokratisches oder kein christdemokratisches Konzept, sondern es gibt ein Konzept für die Kinder. Das hat nach wie vor Gültigkeit, meine Damen und Herren.
Sie wissen sehr gut, Herr Maier, dass Verantwortung zu tragen nach dem 29. Februar auch etwas mit solider Finanzpolitik zu tun hat. Sie wissen sehr gut, dass die Mogelpackung der Bundesbildungsministerin, die Länder
mit 90 Prozent dieser von Ihnen so genannten Suppenkücheninvestitionen zu belegen, aber sie letzten Endes mit den wesentlich höheren Personalkosten, mit den Betriebskosten alleine zu lassen, in Hamburg selbstverständlich eine Mogelpackung ist,
unter der nicht nur christdemokratisch regierte Länder, sondern natürlich auch Ihre SPD-regierten Länder leiden.
Frau Ernst, wenn Sie hier mit bedeutungsschwangerer Stimme sagen, das und das sei nicht abgefordert worden, dann vergessen Sie zwei Dinge: Erstens haben SPDgeführte Länder – zum Beispiel Rheinland-Pfalz – ihre Summen noch nicht einmal ansatzweise abgerufen
und zweitens geht es nicht um den Abruf von Mitteln. In dem Konzept steht, dass gemäß der Verwaltungsvereinbarung nicht ausgeschöpfte Mittel eines Jahres selbstverständlich übertragbar sind. Das wissen Sie ganz genau. Das heißt, um das hier auch der Öffentlichkeit noch einmal deutlich zu machen, Hamburg entgeht dadurch, dass Frau Ernst und Frau Goetsch jetzt in panischer Weise versuchen, kurz vor den Wahlen Stimmung zu machen, nicht ein einziger Euro für den Ganztagsschulausbau. Daran wird der neue CDU-geführte Senat ab 1. März natürlich auch nichts ändern – um das auch sehr deutlich zu sagen. Das, was Hamburg zusteht, werden wir Christdemokraten selbstverständlich auch in den Ausbau der Ganztagsschulen stecken.
Aber worum es auch geht und deswegen, Herr Maier, hatte ich von solider Finanzpolitik gesprochen: Jede Investition, ob Ganztagsschulen oder Kitas oder Straßen- oder Hafenbau, kann nur auf der Basis eines soliden, vom Parlament beschlossenen Haushalts funktionieren. Darüber hinaus ist es sinnvoll – zumindest wir Christdemokraten finden das –, die Anregungen vom Landesrechnungshof mit aufzunehmen. Dieses werden wir in einem soliden Finanzkonzept dann auch mit dem Haushalt machen.
Ich verstehe nicht, Frau Goetsch, warum Sie so abfällig über provisorische Suppenküchen sprechen. Sie selber sind es doch, die in Berlin die Verantwortung dafür tragen, dass es die Zuschüsse von Edelgard Bulmahn für diese Suppenküchen gibt. Ich hätte mir gewünscht, dass Sie über Ihre Parteikollegin, die ehemalige Zweite Bürgermeisterin Krista Sager,
in Berlin Ihren Einfluss geltend gemacht hätten, um eben nicht nur die von Ihnen titulierten Suppenküchen zu fördern, sondern auch mehr. Das heißt für mich: Betriebshaushalte und Personalkosten.
Aber in Berlin sitzen und in Hamburg rufen "Haltet den Dieb!", das ist durchschaubar, das funktioniert nicht und das erkennt auch jeder in Hamburg.
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Frau Präsidentin, ich komme zum Schlusssatz. Es ist bekannt, dass trotz aller Panikmache und trotz der Vorliebe von Frau Goetsch, Ausdrücke wie Chaos, Misere und Ähnliches zu verwenden, eines klar ist: Für die Koalitionsparteien und auch für die CDU hat der solide Ausbau der Ganztagsschulen nach den örtlichen Belangen in den Stadtteilen nach wie vor prioritären Vorrang, und zwar für alle Schulformen. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Stärkung der Hauptschule ist ein vielfach geäußertes Ziel in der Vergangenheit aller politischen Parteien gewesen, aber sie wurde leider in der Vergangenheit nur durch Sonntagsreden bekundet.
Umgesetzt wurde viel zu wenig. Diese Tatsache ist dadurch erkennbar, dass wir in Hamburg die letzten Jahre und Jahrzehnte zwei traurige Zahlen zu verzeichnen haben. Die erste Zahl ist, dass die letzten Jahre bis 2001 immer mehr Schülerinnen und Schüler die Hamburger Schulen ohne jeglichen Schulabschluss verlassen haben. Hier hat bis 2001, bis zum Regierungswechsel Hamburg mit circa 13 Prozent über alle Schulformen eine Spitzenposition eingenommen. Dieser Trend ist seit anderthalb Jahren rückläufig. Dem Bürgersenat ist es gelungen, diesen Trend umzukehren. Aber trotz alledem sind Zahlen von gut 11 Prozent noch immer zu hoch.
Das zweite Phänomen ist, dass wir insgesamt zu viele Schülerinnen und Schüler haben, die an Schulen sitzen bleiben, eine Problematik, die sich ebenfalls durch die Haupt- und Realschulen zieht. Hier müssen wir handeln.
Es ist ganz deutlich, dass die Stärkung der Hauptschule allein durch Reden nicht umgesetzt werden kann. Deswegen haben wir uns darauf kapriziert, praktische Beispiele, die in anderen Ländern in Deutschland schon umgesetzt werden, auch hier nach Hamburg zu holen. Es geht bei der Stärkung nicht nur um die Schulform an sich, meine Damen und Herren, sondern es geht darum, die Fähigkeiten, die Kompetenzen und insbesondere die beruflichen Chancen der Schülerinnen und Schüler in der Weise zu stärken, dass es ihnen gelingt, im Anschluss an die Schule eine Berufsausbildung zu ergreifen. Insofern müssen wir hier handeln, und zwar nicht nur im Blick auf die Schulform, sondern auf die Fähigkeit, hinterher eine Lehre beginnen zu können.
Die Ausgangslage, die der Bürgersenat im Jahr 2000 aus rotgrüner Zeit vorgefunden hat, ist nur als katastrophal zu bezeichnen. Aus ideologischen Gründen – das wissen wir aus Äußerungen der SPD-Fraktion – wurde die Hauptschule immer als "Restschule" tituliert, etwas, dass ihr nicht zukommt, wenn man dann letzten Endes nichts für die Schule tut. Die Klagen der Ausbildungsbetriebe sind uns seit Jahren bekannt. Auch dieses ist keine Neuheit.
Es geht letzten Endes darum: Der von der CDU geführte Bürgersenat hat die letzten zweieinviertel Jahre mehrere Initiativen ergriffen, um einleitende Reformen auch tatsächlich umzusetzen. Ich nenne hier exemplarisch vier Beispiele:
Erstens, mit den überarbeiteten Bildungsplänen haben wir verbindliche Standards für die Klassenstufen 6, 8 und 9 an der Hauptschule geschaffen. Diese Standards werden Ausgangspunkt für eine zielgerichtete und vor allem frühzeitige Förderung der Hauptschüler sein.
Zweitens haben wir das Profil der Hauptschule durch eine getrennte Beschreibung der Bildungsaufträge im neuen Schulgesetz geschärft. Auch dieses ist notwendig gewesen, damit die einzelnen Aufträge der Schulen tatsächlich dann im Alltag auch umgesetzt und gelebt werden.
Drittens wurde der Abschluss der Hauptschule aufgewertet wie im Übrigen alle einzelnen Abschlüsse in Hamburg, indem nur noch nach bestandener Abschlussprüfung auch entsprechende Abschlüsse erteilt werden. Das bloße Versetzen in die nächsthöhere Schulform oder das Bestehen einer Klassenstufe alleine führt also nicht mehr dazu, dass ein Abschluss in der Tasche vorhanden ist.
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Viertens und letztens wurde in den Klassen 5 und 6 der Hauptschule die Wochenstundenzahl von 28 auf 30 ab dem Schuljahr 2002 erhöht. Hier kann eine Stunde mehr Deutsch und Mathematik unterrichtet werden, um insbesondere die Grundfertigkeiten der Schüler in diesen Kernfächern zu verbessern.
Aber, meine Damen und Herren, ich habe es gerade gesagt: Es geht nicht eben nur um die Kompetenzen und die Fertigkeiten in den Grundkenntnissen. Es geht gerade bei der Hauptschule auch darum, dass die Fähigkeiten zum Besuch einer anschließenden Lehre entsprechend gestärkt werden. Hier gibt es das Projekt "Lernwerk" in Hamburg an nunmehr acht Hauptschulen. Das ist eine Möglichkeit. Das hat allerdings den Nachteil, dass sich dieses Angebot nur an einige wenige, nämlich an den Standorten richtet. Die CDU-Fraktion möchte generell, dass an allen Hauptschulen, wo Bedarf und Nachfrage ist, in Hamburg Praxisklassen eingerichtet werden und es damit eben nicht nur an einigen, zufälligen Standorten zum Tragen kommt, sondern an allen Standorten, und damit etwas ist, um alle Stadtteile in Hamburg zu stärken.
Meine Damen und Herren, Bayern ist ein gutes Beispiel. Ich könnte Zahlen nennen, die Zeit fehlt mir hierzu. Ich möchte aber abschließend zwei Zahlen nennen, die deswegen sinnvoll sind: Es gelingt in Bayern als dem Musterland für diese Praxisklassen im ersten Jahr bis zu 46 Prozent der Absolventen dieser Klassen, Jugendliche direkt in Ausbildung oder Arbeit zu vermitteln, ein Jahr später 52 Prozent. Das heißt, eines ist ganz klar: Die Kompetenzen der Praxisklassen sind sehr hoch, sie werden von Schülerinnen und Schülern angenommen.
Ich möchte ein allerletztes Argument bringen, um dem entgegen zu wirken, was im SPD-Antrag steht und was selbst der Schulsenator manchmal in Diskussionen – jetzt ist er leider nicht anwesend – sicherlich noch vertiefen könnte: Das ist nämlich die Frage der Abschlüsse an Hauptschulen. Praxisklassen sind keine Frage von "Besuch Praxisklassen oder Hauptschulabschluss", sondern es gibt genau vier Möglichkeiten, diesen entsprechenden Abschluss nachzumachen. Die CDU, die ja unverdächtig ist, den Besuch von Schulen ohne Abschlüsse zu ermöglichen, ist, glaube ich, über alle Zweifel erhaben. Erstens gibt es die Möglichkeit externer Prüfungen, zweitens flankierend der Besuch der Hauptschule neben dem Besuch der Praxisklassen, drittens erfolgreich abgeschlossene Berufsvorbereitungsmaßnahmen und viertens eine Berufsausbildung, die Schüler schon haben. Dadurch kann der Hauptschulabschluss natürlich auch erhalten werden. Insofern sagen wir, es ist eine gute Möglichkeit, Kompetenzerwerb zu erzielen, für die spätere Berufsausbildung vorzubereiten und bitten Sie darum, dem Antrag zuzustimmen. – Vielen Dank.
Herr Präsident, Herr Staatsrat! Das Defizit, über das wir jetzt sprechen, ist meiner Ansicht nach auch durch ein Angebot entstanden.
Haben sich die Kitas in der Existenz dergestalt nach Ihrer Ansicht verbessert, dass auf der einen Seite durch die regionale Kita-Versorgung Angebote ausgeweitet werden und auf der anderen Seite neue Kita-Träger hinzukommen konnten?
Verstehe ich den Gesamtzusammenhang der Kita-Politik der letzten Jahre in Hamburg generell richtig, dass das Kita-Defizit, über das wir jetzt sprechen, eine entsprechende Entstehungshistorie durch eine Unterplatz-Versorgung in weit größerem Ausmaß als nach der Umstellung des Kita-Systems hat? Und wenn es so ist, wie sieht dieser Zusammenhang aus, Herr Staatsrat?
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Herr Präsident, meine Damen und Herren! Chancengerechtigkeit für Hamburgs Privatschulen ist nicht erst mit der abschließenden Befassung und der intensiven Diskussion im Schulausschuss der Bürgerschaft für die Koalition ein wichtiges und ein wesentliches Thema gewesen.
Es war für die CDU bereits in der letzten Legislaturperiode ein wichtiges Thema. Es war so wichtig, dass sich der damalige Oppositionsführer Ole von Beust und der damalige Sprecher der CDU Wolfgang Beuß massiv dafür eingesetzt haben, dass die ungerechten Zustände im Bereich der Finanzierung der Privatschulen dann ein Ende haben sollen, wenn die CDU mit anderen Koalitionspartnern in der Regierung ist. Das ist heute der Fall. Da das Gesetz noch in diesem Monat in die Bürgerschaft eingebracht werden wird, kann
ich feststellen, dass wir auch noch diesen Monat mit der ungerechten Finanzierungssituation der Schulen in freier Trägerschaft – wie sie formal heißen – oder Privatschulen Schluss machen werden.
Insofern ist dieses ein Erfolg und das aus zwei Gründen:
Erstens muss Hamburg im Bereich der wegbrechenden Steuereinnahmen und der Finanzhilfen, wie viele Bundesländer auch, viele Bereiche ergänzen und ersetzen, in denen Steuereinnahmen weggefallen sind.
Zweitens sind Schule und Bildung im Bereich der Lehrerausstattung immer mit Geld verbunden, das in Form von Einnahmen nicht in zusätzlichem Ausmaße zur Verfügung steht.
Insofern ist es angesichts der Haushaltslage sehr erfreulich, dass es dieser Senat, diese Koalition, geschafft hat, eine geplante stufenweise Erhöhung der staatlichen Finanzhilfe für Privatschulen in Hamburg nicht nur auf 80 Prozent vorzunehmen, sondern sogar auf 85 Prozent. Auch an diesem Punkt wird deutlich, welche Priorität für diesen Senat das Thema Bildung in unserer Stadt hat.
Ich habe gehofft, dass die Kollegen von der letzten Bank der SPD hier massiv lachen werden. Ich kann ihnen an dieser Stelle sagen, dass in vielen anderen SPD-regierten Ländern, wie zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen, nicht nur das Thema Bildung keine Priorität hat, sondern insbesondere das Thema Privatschulen. So sollen im nächsten Jahr beispielsweise in Nordrhein-Westfalen im Bereich der Förderung der Privatschulen 30 Millionen Euro eingespart werden, Mecklenburg-Vorpommern senkt im nächsten Jahr massiv die Finanzierung und das rotrot regierte Berlin spart bei den Personalkostenzuschüssen der privaten Schulen. Das macht neben dem Hamburger Bereich einmal mehr deutlich, was die SPD von Privatschulen hält: Nicht besonders viel. Das hat man in den letzten Jahren bei der Finanzierung gesehen.
Die Schulen in freier Trägerschaft, die Privatschulen, leisten einen wichtigen, von der Bevölkerung gewünschten, gleichwertigen – das betone ich an dieser Stelle ausdrücklich – Beitrag zur Ergänzung des staatlichen Schulangebots in unserer Stadt.
Sie tragen damit in unserer Stadt zur Schaffung eines pluralen Angebots von Bildung und Erziehung bei. 44 staatlich geförderte Schulen in freier Trägerschaft mit 16 481 Schülerinnen und Schülern – das entspricht einem Anteil von 7,4 Prozent – belegen dieses eindrucksvoll mit einem Wachstum von Jahr zu Jahr.
Um diesen besonderen Erziehungs- und Bildungsauftrag zu gewährleisten – unabhängig von der familiären und sozialen Herkunft eines Schülers –, ist es von entscheidender Bedeutung, die rechtlichen und die finanziellen Rahmenbedingungen dieser Schulen auszuweiten und ihnen entsprechende Gestaltungsspielräume zu geben.
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Bekräftigt durch zwei Urteile des Bundesverfassungsgerichts aus den Neunzigerjahren ist das jeweilige Bundesland verpflichtet, den Schulen ein Existenzminimum zu gewähren. Diesen Begriff hat der rotgrüne Senat relativ wörtlich genommen: Existenzminimum. So gab es in Hamburg Finanzierungsstreuungen der einzelnen Schulen in einer Bandbreite von 49 Prozent bis 73 Prozent. Jetzt frage ich Sie Folgendes – die Antwort ergibt sich –: Wie soll eine kaufmännische Geschäftsführung, ein Direktorium, in der Lage sein, mit einer Finanzierung von 49 Prozent Staatszuschuss ernsthaften Unterricht zu machen? Natürlich ist das durch den hohen Einsatz der Lehrerinnen und Lehrer an den Privatschulen erfolgt, wofür wir uns an dieser Stelle auch noch einmal bedanken. – Ich komme zum Schlusssatz.
Es ist deutlich geworden, dass es an dieser Stelle Handlungsbedarf gab. Ich komme im zweiten Teil meiner Ausführungen darauf zurück. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das war natürlich klar, dass Frau Goetsch sich hier hinstellen würde und uns nach fünf Beratungen im Schulausschuss jetzt sagen würde, was sie in fünf
Beratungen nicht gesagt hat, nämlich, was sie selber zu dem Thema meint und dass sie in der Tat auch etwas einzubringen hat. Das ist wunderbar, Frau Goetsch.
Ich zitiere die 16. Wahlperiode, 103. Sitzung, 11. Juli 2001, zur Einbringung des letzten Privatschulgesetzes, als Sie mitregiert haben und Senatorin Pape die Verantwortung im Bereich der Schulpolitik getragen hat.
Auf der Seite 5276 – für die, die es nachlesen wollen – findet sich folgender Beitrag von Frau Goetsch zur damaligen Zeit:
"Weiter zur CDU, zu Ihnen, lieber Herr Beuß. Ich wollte auch … ansprechen, wie ehrlich es mit Ihren Versprechungen ist, mit der 80-Prozent-Förderung. Das muss man wirklich einmal deutlich sagen. Sie wollen mehr für den Straßenbau ausgeben, Sie wollen für die Justiz mehr Stellen, für die staatlichen Schulen mehr Stellen. Das sind nicht ein paar Millionen DM …, ich habe ein paar Hundert Millionen DM ausgerechnet. Das ist unredlich. Und diese Hunderte von Millionen DM werden Sie nicht durch den Verkauf der Landesbank bekommen. Sie springen da auf den Zug auf, und die Finanzierung ist Ihnen anscheinend wurscht."
Meine Damen und Herren! Das ist die Meinung der Grünen gewesen, als sie mitregiert haben. Ihnen war sie wurscht. Dieses Mal, wo wir eine Finanzierung für die Privatschulen auf die Beine stellen und sagen, dass es uns wichtig ist, dass wir sie durchgesetzt haben, da kommen Sie mit irgendwelchen Kleinigkeiten und pädagogischen Konzepten und äußern sich zu dieser Tatsache nicht im Ausschuss.
Das ist unredlich, meine Damen und Herren, und das ist entlarvend für die Grünen, denen nämlich die inhaltliche und die finanzielle Ausstattung der Privatschulen in fünf Sitzungen des Schulausschusses so egal war, dass Sie nicht ein einziges Mal etwas zur Sache gesagt haben. Und das, meine Damen und Herren, ist wirklich unglaublich und das nimmt Ihnen auch keiner ab.
Ich möchte darauf hinaus, wo ich vorhin angeknüpft habe, dass es darum geht, dass wir zum ersten Mal die Finanzierung für die Privatschulen nachhaltig wirklich auf eine redliche Basis gestellt haben. Wie war es die Jahre davor? Auf der einen Seite, und zwar noch in der letzten Legislaturperiode, wurden großzügig Zuschläge für den so genannten förderfähigen Bauaufwand gewährt, auf der anderen Seite wurden die Privatschulen aber beschnitten, indem Beiträge kassiert wurden. Die Förderung der Schulen wurde unter dem Strich nicht verbessert. Mit dem letzten Privatschulgesetz hat die SPD die Chance verpasst, die Fördersystematik bei Privatschulen zu verbessern, indem sie die Höhe der Kostendeckungsgrade insgesamt in der Breitenspanne von 49 und 73 Prozent auf ein einheitliches Maß gesetzt hat, das den Schulen erlaubt, einen entsprechenden Unterricht zu machen und eine Förderung so zu gestalten, dass die Kinder in der Tat auch in die Schulen gehen können und die Eltern nicht massiv belastet werden.
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Frau Goetsch, Sie haben angesprochen, dass sich eine Schule, die Bugenhagen-Schule, von 44 Privatschulen nicht verbessert. Das ist faktisch völlig richtig. Es bleibt auf der anderen Seite aber festzustellen, dass sich 43 Schulen verbessern. Was Sie bei der ganzen Systematik vor allem auch vergessen haben, ist, dass der Förderansatz so aussieht, dass ein Anreiz dazu besteht, dass neue Privatschulen in dieser Stadt, wenn sie gegründet werden wollen, sich auch gründen können. Das heißt, das Gesetz fördert unter dem Strich auch, dass neue Privatschulen in Hamburg entstehen und das trägt aus meiner Sicht wirklich zu einer Flexibilisierung und zu einer transparenten Erweiterung der Schullandschaft in Hamburg bei.
Meine Damen und Herren! Ich hatte in meinem ersten Beitrag ausgeführt, welche anderen Länder – NordrheinWestfalen zum Beispiel oder Mecklenburg-Vorpommern, SPD-regiert – ihre Privatschulförderung zusammenstreichen. In Hamburg haben wir es die letzten Jahre erlebt. Ich möchte mit einigen Punkten auch noch einmal hier im Parlament deutlich machen, was wir anhand der fünf geführten Debatten im Schulausschuss an Ergänzungen auch aufgenommen haben. Es ist ja nicht so, zu erwarten, dass wir einen Gesetzentwurf vom Senat haben, den wir ohne Änderungen beschließen. Wir haben wesentliche Änderungen aufgegriffen und ich möchte sie aus Zeitgründen nur in Kürze nennen:
Wir werden einen Ergänzungsantrag einbringen, der auch den Titel des Gesetzes ändert, der dem Titel, den die Privatschulen wollten, Rechnung trägt und wir wieder von Privatschulen sprechen. Ein ganz wichtiger Punkt. Wir haben mit dem Änderungsantrag, den wir einbringen werden, dafür gesorgt, dass auf der Zahlenseite eigene Einnahmen erhöht werden, ein Punkt, der im eigentlichen Gesetzentwurf in dieser Höhe noch nicht deutlich war. Die Privatschulen haben darum gebeten, eigene Einnahmen bis zu 20 Prozent der staatlichen Schülerkostensätze erzielen zu dürfen, damit sie von Jahr zu Jahr flexibler handeln und auch entsprechend besser kalkulieren können. Wir haben dieses geprüft und werden zum ersten Mal ebenfalls Privatschulen gestatten, dass eigene Einnahmen bis zu 20 Prozent möglich sind.
Wir haben darüber hinaus die Übergangsregelung für private Sonderschulen, ein Punkt der ebenfalls den privaten Sonderschulen sehr, sehr wichtig war, für Übergangsjahre 2004 und 2005 so gestaltet, dass diese Schulen entsprechend eine steigende staatliche Finanzhilfe bekommen, damit ihr besonderer Bildungsauftrag nachhaltig gesichert ist. Auch dieses ist ein Punkt, wo wir ganz individuell auf die Situation der privaten Sonderschulen in unserer Stadt eingegangen sind.
Abschließend, meine Damen und Herrn, ist es aus der Sicht unserer Fraktionen ein großer Wurf, davon kann man in der Tat sprechen, und ich hätte mir gewünscht, dass einige Anregungen von denen, mit denen Sie jetzt hier in ziemlich pfiffiger Manier nachkarten wollen, von Ihnen im Ausschuss gekommen wären. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Ernst, Ihre Rede enthielt dieses Mal durchaus einige bemerkenswerte inhaltliche Passagen. Insofern war sie neu. Was nicht neu war, war, dass Sie es einfach nicht lassen können, zu versuchen, den Senator mit Schmutz zu bewerfen und dann noch zu sagen, Sie hoffen, mit uns im Ausschuss über diese Punkte reden zu können nach dem Motto: Stoppt die Kommandopolitik.
Frau Ernst, wir können mit Ihnen gerne – und das kann man durchaus überlegen – sachlich über Inhalte Ihres Antrages im Ausschuss reden. Dass wir nicht mit Ihnen im Ausschuss darüber reden werden, dass wir der Ansicht sind, dass Senator Lange der Richtige an der Spitze dieser Behörde in der Koalition ist, werden Sie verstehen.
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Meine Damen und Herren! Ich möchte an dieser Stelle sehr deutlich sagen, dass der Ansatz von Frau Ernst mit den Evaluationsagenturen ein Punkt ist, über den wir natürlich reden können. Unsere Freunde in Bayern haben, genauso wie die CDU-Kollegen in Hessen in dieser Woche im hessischen Landtag, einen Antrag zur Einführung externer Evaluationsagenturen eingebracht. Die schulpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Landtagsfraktionen haben erst letztes Wochenende in Hannover beschlossen, dass sie generell für alle Bundesländer externe Evaluationsagenturen einführen möchten. Insofern springen Sie mit Ihren Ansätzen durchaus auf einen Zug auf, der in Bayern, in Hessen – Sie haben es mit Bayern erwähnt – schon erfolgreich gefahren wird. Aber das eine schließt das andere nicht aus. Lassen Sie mich aber trotz alledem und bevor wir soweit kommen, dass wir möglicherweise Ihren Antrag tatsächlich im Ausschuss diskutieren, aber dann in der Tat inhaltlich, noch einmal einige Punkte nennen, die in dieser Debatte bemerkenswert sind.
LAU 5, LAU 7 und LAU 9 haben in Hamburg zu bemerkenswerten Ergebnissen geführt, und zwar die Streuung der Schülerleistungen an Schulformen sowie die Tatsache, dass soziale Barrieren wirksam sind. Diese Erkenntnisse haben mit PISA und der Qualitätsdebatte, die in Deutschland nach PISA geführt wird, zunächst nichts zu tun. Wenn dieses alles richtig ist, sind für mich die Ergebnisse von LAU 5, 7 und 9 inhaltlich wesentlich konzentrierter, als es PISA für Hamburg je sein kann. Dann müssen wir konstatieren, dass wir in Hamburg schon lange eine Situation haben, in der wir fernab aller parteipolitischen Lager erkennen müssen, dass wir viele Erkenntnisse aus den LAU-Studien unter dem Aspekt der Qualitätsanforderungen, unter dem Aspekt der Autonomie und der Eigenständigkeit der Schulen und generell unter dem Aspekt der Qualität dessen, was an Schulen stattfindet, früher hätten gewinnen können. Wir sagen "müssen". "Können" ist eine Formulierung, Frau Fiedler, auf die man sich relativ unpolitisch einigen könnte. Viele Themen hätten wir in Hamburg viel früher diskutieren können.
Ich denke, dass die Frage der Eigenständigkeit der Schulen – unabhängig von der politischen Gestaltung – ein wesentlicher Schlüssel dazu ist. Insofern haben Sie Recht, Frau Ernst, dass wir, obwohl wir das unterschiedlich sehen, versuchen sollten, diese Themen unpolitischer anzugehen, indem die Schulen dies unpolitisch selber lösen.
Es gibt natürlich Probleme und das wissen Sie auch. Wenn Sie im ersten Schritt von 20 Prozent reden und Hamburgs Haushaltssituation sehen – ich meine nicht die politische Steuerung, die Sie uns vorwerfen –, dann müssen wir natürlich sagen, dass der Spagat zwischen mehr Eigenständigkeit und zentraler Steuerung sowie der Versorgung auf der einen Seite und dem Ruf nach mehr Eigenständigkeit, der Verantwortung für die Schulform, für den Schulaufsichtsbezirk auf der anderen Seite schwer zu gestalten ist. Gleichwohl ist es lohnenswert, über den Ansatz nachzudenken. Es ist nichts Neues, dass die CDU hier häufig das Argument Berlin herangezogen hat, wo sowohl die Schulen als auch die Bezirke
größere Eigenständigkeit haben. Darüber können wir sicher sprechen.
Konkret muss man allerdings sagen, dass Ihre Forderung im Antrag im Bereich der Sachmittelbudgets bereits in großen Teilen umgesetzt ist. Das wissen Sie auch, denn seit 1991 werden den Schulen für Lern- und Lehrmittel Haushaltsmittel zur eigenverantwortlichen Bewirtschaftung zugewiesen. Sie wissen zweitens, dass die Aufgaben der äußeren Schulverwaltung von den Bezirken in die Schulbehörde verlagert worden sind. Dadurch erhielten die Schulen Entscheidungskompetenzen über Bauunterhaltung, über Fremdreinigung und Zuständigkeiten für Mitbenutzungsangelegenheiten, wie es so schön im Beamtendeutsch heißt.
Drittens geht es um die ebenfalls 1998 während Ihrer Regierungszeit verfasste "Richtlinie zu Werbung, Sponsoring und sonstigen wirtschaftlichen Aktivitäten in staatlichen Schulen". Hier wurden den Schulen Möglichkeiten eingeräumt, Mittel einzuwerben und damit eigene Vorhaben zu finanzieren, die nicht zur Grundausstattung der Schulen gehören.
Viertens: Nach dem neuen Schulgesetz werden zudem die Grundsätze für die Verwendung der Personal- und Sachmittel, die der Schule zur eigenen Bewirtschaftung zur Verfügung stehen, im Rahmen ihrer Zweckbestimmung nach Paragraph 53 Absatz 3 Ziffer 9 von der jeweiligen Schulkonferenz festgelegt.
Es sind also vier wesentliche Punkte. Drei stammen aus Ihrer Zeit und einen haben wir in das Schulgesetz aufgenommen. Damit ist in Hamburgs Schulalltag schon heute Autonomie in wesentlichen Teilen bei der Bewirtschaftung, der Eigeneinwerbung sonstiger Mittel gang und gäbe.
Neue Gestaltungsspielräume an Schulen, wie Sie sie gefordert haben, sind unseres Erachtens gleichwohl wichtig. Jahrgangsübergreifender Unterricht oder zum Beispiel die Einbeziehung von Lernorten wurden den Schulen im Rahmen von Modellprojekten und Kooperationen schon längst ermöglicht. Maßnahmen wie "Lernwerk, Arbeiten und Lernen in Schule und Betrieb" oder die so genannten Werkstatttage werden an vielen Schulen nicht erst seit dem Regierungswechsel durchgeführt. Wir wissen, dass es diese Maßnahmen mit großem Erfolg bereits seit vielen Jahren an vielen Hamburger Schulen gibt.
Sie haben das Personalbudget angesprochen, Frau Ernst. Die von Ihnen skizzierten neuen Aufgaben der Schulleitung – Personalentwicklung, Fortbildungsplanung für die Lehrkräfte – sind ebenfalls bereits seit langem fester Bestandteil des neuen Hamburgischen Schulgesetzes und die Voraussetzung für eine verbindliche Lehrerfortbildung wurden im Übrigen erst vom neuen Senat geschaffen. In anderen Teilen des Antrags drängt sich mir allerdings der Eindruck auf, Frau Ernst, dass Sie Elemente der von Ihnen bisher immer aufs Schärfste kritisierten Reformen – der notwendigen Reformen auch im Bereich der beruflichen Schulen – nun auf die allgemein bildenden Schulen übertragen wollen. Wir müssen uns natürlich darüber unterhalten – spätestens wenn wir über die beruflichen Schulen sprechen –, inwieweit wir eine Übertragung von Verantwortung, Reformen in Schulen generell, auch in beruflichen Schulen, wollen. Dem Nachdenken über Reformen über das Schulwesen, der Freiheit des Schulwesens, dem Einfluss des Staates in Schulen dürfen beim Denken und beim Diskutieren keine
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Grenzen gesetzt sein. Wichtig muss sein, dass sowohl bei beruflichen Schulen als auch bei allen Reformen, über die wir sonst reden, und auch bei der Autonomie, über die Sie sprechen, der Einfluss des Staates insofern gewährleistet sein muss, als wir immer das Augenmerk darauf richten und die Verantwortung dafür haben, was inhaltlich ganz grob an Schulen passiert. Das ist etwas, dem wir uns grundgesetzlich und verfassungsmäßig nicht entziehen sollten. Wir dürfen den Einfluss des Staates über die Inhalte an Schulen auf keinen Fall aus der Hand geben. Das ist auch bei den beruflichen Schulen so und das muss auch weiterhin bei einer Autonomie passieren.
Die Budgets für die einzelnen Schulen, Verlagerung von Kompetenzen und Verantwortung auf die untere Ebene und die Einbeziehung aller Beteiligten sind ebenfalls Eckpunkte unserer Reform der beruflichen Schulen in Hamburg, über die wir später reden werden, die aber natürlich Bestandteil für die Weiterentwicklung der allgemein bildenden Schulen in Hamburg sein müssen.
Lassen Sie mich ein Fazit ziehen. Ihr Antrag beinhaltet viele gute Punkte, über die es sich nachzudenken und zu diskutieren lohnt. Aber, wir, die wir Verantwortung tragen, müssen bei allem, was wir im Bereich der Autonomie und der Eigenständigkeit vorhaben, selbstverständlich die haushaltsmäßigen Konsequenzen im Auge behalten, wenn wir weiterhin Verantwortung für das Ganze tragen wollen. Das Thema Autonomie liegt uns ebenfalls generell am Herzen und deswegen wollen wir im Ausschuss Raum geben für eine fachliche Diskussion und nicht über die Frage, wie die Behörde gelenkt wird. Wenn Sie dazu bereit sind, sind wir auch bereit, mit Ihnen im Ausschuss über dieses Thema zu reden. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, Frau Ernst! So ganz ist mir das nicht geläufig, dass man in diesem Hause auch aus Oppositionssicht nicht so genannten "niedlichen Anträgen", wenn Sie denn
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in der Sache richtig sind und die Sache voranbringen, zustimmen könnte, denn Ihre Kritik an diesem Antrag war im Prinzip nur, dass es Ihnen nicht ausreicht. Dazu sage ich ganz offen, Sie sind frei, Ergänzungsanträge zu stellen, aber wenn ich genau zugehört habe, und das habe ich getan, dann muss ich ganz klar sagen, in Ihrer Verbaldiktion könnte man auch "niedlichen Anträgen" zustimmen, wenn Sie der Sache dienlich sind. Das vorweg gesagt.
Meine Damen und Herren, viel wichtiger ist, wenn wir uns wieder mit der Sache beschäftigen und nicht mit der Frage, was aus welchem Lager kommt, sondern was Hamburg voranbringt, dass wir uns einmal die Frage stellen: Welche Aufgaben und Tätigkeiten gehören heute eigentlich zum Berufsbild des Lehrers, und können Lehramtsstudenten auf diesen Beruf auch optimal vorbereitet werden? Mit diesen Fragen beschäftigen wir uns in Hamburg ja nicht erst seit den Ergebnissen von PISA intensiv, sondern bereits in der letzten Wahlperiode – Sie haben es angesprochen, Frau Ernst – wurde von der Hamburger Kommission Lehrerbildung, HKL, der gesamte Komplex untersucht und auch ein umfangreicher Bericht erstellt.
In einigen Bereichen dieses weitläufigen Feldes der Lehrerbildung wurden Vorschläge der HKL bereits umgesetzt. So wurde zum Beispiel erstens die Berufseinstiegsphase erstmalig zum Schuljahr 2002/2003 angeboten und bietet als Begleitmaßnahme der Personalentwicklung gezielte Fortbildungsangebote und einen regional organisierten Erfahrungsaustausch für junge Lehrkräfte.
Zweitens: Die Ausbildungszeit im Vorbereitungsdienst wurde, wie von der HKL auch empfohlen, auf 18 Monate verkürzt. Auch dieses ist etwas, das uns hier mit Sicherheit weitergebracht hat.
Dritter Punkt: Wichtige Voraussetzungen für die Verbesserung der Lehrerfortbildung wurden auch und nicht zuletzt durch die Novellierung des Hamburgischen Schulgesetzes und auch durch die Einführung des Lehrerarbeitszeitmodells geschaffen. Zu den neuen Aufgaben der Schulleitung gehört nämlich zum Beispiel die Erstellung, die Auswertung und die Weiterentwicklung einer Fortbildungsplanung. Die einzelnen Lehrkräfte müssen die durchgeführten Fortbildungen also jetzt tatsächlich nachweisen und sie erhalten dafür nach dem neuen Lehrerarbeitszeitmodell auch 30 Zeitstunden pro Jahr angerechnet. Auch dieses bringt uns voran, da die alte Regelung nach Pflichtstunden dies in keiner Weise berücksichtigt hat.
Darüber hinaus muss man ganz klar sagen, dass dieses einige Weichenstellungen sind, aber nicht alle. Deswegen sollten wir bei diesem Thema noch einmal die erste Phase der Lehrerausbildung, nämlich das Studium, etwas näher betrachten. Die HKL kommt in der letzten Periode in Bezug auf die Praxisanteile in dieser Phase der Lehrerausbildung nämlich zu folgendem Ergebnis:
"Fragen nach der Eignung für den Lehrerberuf lassen sich nur vor dem Hintergrund von konkreten Erfahrungen abschätzen, die noch keinen Ernstfall darstellen. Gerade Praktika bieten genau diese Erfahrungen, werden aber nicht entsprechend genutzt."
So steht es auf Seite 33 des Abschlussberichtes der HKL aus dem Oktober 2000. Genau an diesem Punkt, Frau Ernst, setzt der Antrag aus der Koalition an. In erster Linie basieren die Einblicke, die die Jugendlichen zu Beginn des Lehramtsstudiums beziehungsweise die Jungerwachsenen in das Berufsfeld des Lehrers haben,
gerwachsenen in das Berufsfeld des Lehrers haben, nur auf ihren eigenen Beobachtungen aus ihrer eigenen Schulzeit.
Eine hohe Anzahl von Studienabbrüchen zeigt uns allerdings, dass sich viele Jugendliche und Jungerwachsene von ihrem Studium und dem zukünftigen Beruf generell ein falsches Bild machen. Selbstverständlich gibt es im Rahmen des Studiums bereits jetzt im Bereich Grund- und Hauptstudium Schulpraktika. Es gibt Seminare mit Praxisbezug und es gibt ein Sozial- oder ein Betriebspraktikum. Jedoch setzen diese Praxisanteile – und das wissen Sie auch – viel zu spät an, um bereits frühzeitig die Wahl des Studiums beziehungsweise des frühzeitigen Berufs wirklich ganz dezidiert zu entscheiden, zu beeinflussen und zu wissen, ob man auf dem richtigen Weg ist. Die Durchführung dieses von Ihnen so "niedlich" genannten Orientierungspraktikums, das zu Beginn des Studiums, aber am besten bereits vor dem Studium verpflichtend von den Lehramtsstudenten zu absolvieren ist, könnte also sehr wohl dazu beitragen, die Schulart, für die die Lehrbefähigung angestrebt wird, aus der Sicht des Lehrers besser kennen zu lernen. Gerade die Schulart ist auch etwas, wo wir Wechsel haben beziehungsweise wo es darauf ankommt zu konkretisieren, wo jemand als Lehrer tätig sein möchte.
Dieser von Ihnen als "niedlich", aber inhaltlich wenig abgelehnte Antrag ist in Bayern bereits ein Muss. Ein derartiges Praktikum für Studenten ab Sommersemester 2003 gibt es dort, das ist vorgeschrieben. Wir meinen, dass gerade diese Kleinigkeit sehr sinnvoll ist, da sie neben der Hospitation im Unterricht bei verschiedenen Lehrkräften insbesondere die Struktur der jeweiligen Schule näher bringt. Auch darum geht es hier in diesem Punkt und nicht nur um die Frage, ob ich später als Lehrer glücklich bin.
Darüber hinaus werden auch Nebenpunkte erteilt, wie zum Beispiel Einblick in die Rechts- und die Verwaltungsordnungen. Auch dieses sind Punkte, wie wir meinen, die sehr wichtig sind.
Abschließend, meine Damen und Herren, können wir sagen, dass mit einem derartigen Praktikum, das auch an mehreren verschiedenen Schulen durchgeführt werden kann und damit eine entsprechende Transparenz und Flexibilität von vornherein beinhaltet, natürlich nur ein erster Eindruck vermittelt werden kann, aber es kann dazu beitragen, ein klareres Bild über die realen Anforderungen des zukünftigen Berufs zu erhalten und frühzeitig entsprechende Erfahrungen im richtigen Umgang mit Kindern und Jugendlichen zu sammeln. Deswegen, meinen wir, lohnt es sich, auch diesem "niedlichen" Antrag aus inhaltlicher Begründung zuzustimmen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich habe mir gewünscht, dass gerade Frau Dr. Hilgers heute zu dem Thema spricht, weil wir es aus dem Schulausschuss schon kennen und wissen, wenn es um dieses Thema geht, dass die Wahrnehmung dieses Themas bei Frau Dr. Hilgers immer nur sehr einseitig ausgeprägt ist und sie sich nicht die Mühe gemacht hat, das, was notwendig ist, um dieses Thema zu diskutieren, wenigstens in der Rede zu ergänzen.
Wovon spreche ich denn? Ich spreche nicht davon, Frau Dr. Hilgers, dass es damit getan ist, die Chancen für die Jugendlichen am Ausbildungsmarkt durch die Forderung eines Berichts zu verbessern, wie Sie so schön gesagt haben.
Es geht auch nicht darum zu sagen, dass wir durch staatlich dirigistische Maßnahmen und Parkmaßnahmen des Staates die Situation verbessern. Es geht um ganz andere Dinge. Es geht darum, dass wir die Wirtschafts- und Arbeitsmarktdaten, die konjunkturellen Rahmenbedingungen verbessern müssen, damit Betriebe von sich aus mehr Ausbildungsplätze zur Verfügung stellen. Genau dieses Thema hat der Bundeskanzler für die Bundesrepublik Deutschland zu verantworten.
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Darauf werden wir noch kommen, Frau Dr. Hilgers, mit Ihrer Verantwortung, die Sie in Berlin tragen.
Ich möchte auf einige Punkte der Anfragen kommen. Die GAL benennt zu Recht im entsprechenden Vorspann ihrer Großen Anfrage als eine der Ursachen für die seit vielen Jahren zu beklagende schwierige Situation auf dem Ausbildungsmarkt die wirtschaftlich konjunkturelle Lage. Frau Dr. Hilgers, Sie hätten den Vorspann in der Großen Anfrage der GAL lesen sollen.
Genau das ist es, wovon wir reden. Natürlich kann sich eines der 16 Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland nicht von den Rahmenbedingungen im Bundestrend abkoppeln. Aber was Hamburg konnte, ist, entsprechend ausgleichend zu wirken. Die Beispiele will ich Ihnen nennen. Diese Mühe, Frau Dr. Hilgers, hätte das Parlament erwartet. Die Öffentlichkeit hat darauf gewartet, dass Sie in Ihrer Rede diesen Pflichten nachgekommen wären, wenn Sie sich mit diesem Thema ernsthaft auseinander gesetzt hätten. Seit einigen Jahren ist bundesweit ein Rückgang des betrieblichen Lehrstellenangebots festzustellen. Dieser Rückgang betrug im letzten Jahr bundesweit 7,6 Prozent, in den alten Ländern im Durchschnitt 7,8 Prozent. In Hamburg ist er immer noch zu hoch, aber trotzdem beträgt die aktuelle Zahl nur 6,4 Prozent und nimmt – in Anführungsstrichen – eine der besten Positionen der 16 Länder der Bundesrepublik Deutschland ein.
In ähnlicher Weise – das ist der Großen Anfrage Ihrer Fraktion wieder zu entnehmen, Frau Dr. Hilgers – hat sich die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge in Hamburg besser als im restlichen Bundesgebiet entwickelt. Hamburg ist es als einzigem Bundesland – neben Sachsen – gelungen, die Angebotsnachfragerelation – also das Verhältnis von Angebot und Nachfrage nach betrieblichen Ausbildungsplätzen, nicht nach staatlichen – zu halten. Die Quelle – auch das hätten Sie nachlesen können, Frau Dr. Hilgers, wenn Sie sich mit dem Thema seriös auseinander gesetzt hätten – ist der Berufsbildungsbericht 2003 Ihres eigenen Bundesbildungsministeriums.
Ein zweiter Aspekt ist das Thema Jugendarbeitslosigkeit, ein Thema, zu dem der Kanzler bei jeder Situation und Gelegenheit sagt, es läge ihm am Herzen. Nur die Zahlen stimmen noch nicht. Insofern sind die Taten und die Sprache noch nicht im Einklang.
Während sich die Arbeitslosenquote der unter Fünfundzwanzigjährigen bundesweit im August von 9,8 Prozent des Vorjahresmonats auf nunmehr 10,2 Prozent erhöht hat – auch eine Leistung der Bundesregierung in einem Jahr –, gab es im gleichen Zeitraum in Hamburg eine Konstanz von 9,5 Prozent.
Frau Dr. Hilgers, wie passt das zusammen? Auf der einen Seite nicht zu wissen, was Schröder in Berlin macht, auf der anderen Seite zu sagen, daran sei der Senat schuld.
Besonders einfach machen Sie es sich dadurch – das haben Hamburger durchschaut –, indem Sie sagen, das war natürlich der Lange.
Die Frage der Jugendarbeitslosigkeit ist natürlich ein Problem der konjunkturellen Rahmendaten. Zumindest hat Ihr Kanzler die Verantwortung für die schlechten Zustände der anderen 15 Bundesländer, um das hier ganz deutlich zu sagen.
Diese Beispiele belegen, dass es der guten Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik des Hamburger Senats zunehmend zu verdanken ist, dass die fatalen Auswirkungen der rotgrünen Bundespolitik zumindest abgeschwächt werden konnten.
Das ist auch unglaublich, Herr Grund. Gerade von Ihnen, als Gewerkschaftsmensch, würde ich erwarten, dass Sie sich an dieser Stelle kritisch mit den Antworten auseinander setzen würden. Das ist Ihre Pflicht als unabhängiger Gewerkschafter. Aber vermutlich sind Sie mehr sozialdemokratischer Abgeordneter, als dass Sie sich mit den Wahrheiten der Wirtschafts- und Konjunkturdaten auseinander setzen würden, Herr Grund.
Trotz schlechter konjunktureller Rahmenbedingungen werden die Betriebe und Unternehmen in Hamburg auch in diesem Jahr wieder die gleiche Anzahl betrieblicher Ausbildungsplätze wie im letzten Jahr zur Verfügung stellen. Das ist der Großen Anfrage der GAL in der Antwort auf die Frage 4 zu entnehmen. An dieser Stelle muss auch der Raum sein, der Hamburger Wirtschaft und den Betrieben ausdrücklich für die Ausbildungsleistung in diesem Jahr trotz der schwierigen konjunkturellen Rahmenbedingungen zu danken.
Das möchte ich für meine Fraktion an dieser Stelle tun.
Diese hohe und gleich bleibende
Ausbildungsbereitschaft Hamburger Unternehmen konnte nämlich trotz einer dramatisch steigenden Zahl von Unternehmensinsolvenzen erreicht werden. Ursache auch hierfür, meine Damen und Herren, ist die verfehlte rotgrüne Bundespolitik mit dem Aufschieben dringend benötigter Sozialreformen und natürlich auch eine Kostenentlastung des Faktors Arbeit durch Senkung der Lohnnebenkosten.
Um Ihnen die Auswirkungen dieser Politik zu zeigen – das ist das, was ich meinte, Frau Dr. Hilgers, welche Seite der Medaille Sie einfach nicht betrachtet haben, Sie blenden sie jedes Mal bei dieser Diskussion aus, Sie wollen sie nicht sehen, das ist also quasi ein schemenhaftes Gucken –: Die Zahl der Hamburger Unternehmen aus der mittelständischen Wirtschaft, die im ersten Halbjahr dieses Jahres Insolvenz anmelden mussten, betrug
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527. Wissen Sie, wie viel das im Verhältnis zu den letzten Jahren ist, als Rotgrün im Bund und auch in Hamburg regierte? 543 insolvente Unternehmen sind fast der Wert des gesamten Katastrophenjahres 2000. Frau Dr. Hilgers, das ist auch eine Rekordleistung Ihrer Bundespolitik, die Sie völlig ausblenden wollen.
Was heißt, das gibt es nicht? Herr Grund, Sie wissen ganz genau, dass die Schwächung im Bereich der Ausbildungssituation einhergeht mit der Situation der Anzahl der Unternehmen, die überhaupt Ausbildungsplätze anbieten können. Wenn im ersten Halbjahr 547 Betriebe vom Arbeits- und Lehrstellenmarkt in Hamburg verschwinden, weil sie Insolvenz anmelden müssen, dann können sie keine Ausbildungsplätze mehr zur Verfügung stellen. Das ist doch wohl logisch.
Neben dem Verlust der Arbeitsplätze in diesen Unternehmen ist natürlich der Verlust der früher von diesen Unternehmen zur Verfügung gestellten Ausbildungsplätze zu beklagen. Anstatt auf Bundesebene nach Lösungen und Modellen zu schauen, mit denen die Voraussetzungen geschaffen werden können, um die Anzahl potenzieller Ausbildungsplatzbetriebe zu erhöhen – als Beispiel möchte ich die modularen Ausbildungsgänge nennen –, setzen Sie lieber auf staatliche Überregulierung der überflüssigen Bürokratien.
Ein weiteres Beispiel: Wirtschaftsminister Clement verkündet vor eineinhalb oder zwei Monaten, dass wir Ausbildungsgänge für praktisch begabte Jugendliche brauchen. Wissen Sie, wer den Antrag zu diesem Thema eingebracht hat? Das war vor fünf Jahren die Hamburger CDU-Fraktion. Herr Grund, Senatorin Rosemarie Raab hat damals, daran werden Sie sich erinnern, kurz vor dem geplanten In-Kraft-Treten zum 1. August, diesen Antrag zurückgezogen, weil die Gewerkschaften gesagt haben, dass damit zwei Lohnniveaus entstehen würden. Man wollte in Hamburg für praktisch begabte Jugendliche Ausbildungsplätze zur Verfügung stellen; das wurde von Ihnen abgelehnt. Lesen Sie die Reden nach. Fünf Jahre später kommt der Bundeswirtschaftsminister und sagt: Wir brauchen modulare Ausbildungsgänge für praktisch Begabte. Natürlich hat er Recht, aber das Timelag der SPD – das ist das Problem – beträgt schon fünf Jahre. Diese Erkenntnis ist schon uralt.
Ihr einziges Rezept für die Schaffung von mehr Ausbildungsplätzen – das ist genau das, was Sie, Frau Dr. Hilgers, ständig schemenhaft ausblenden – ist die momentan wieder geführte Diskussion über die Einführung einer Ausbildungsplatzabgabe. Genau das ist Ihre Lösungsbereitschaft: staatlicher Dirigismus, Zwangsmaßnahmen, Belastung des Faktors Arbeit für die Unternehmen mit zusätzlichen Kosten, anstatt mit Entlastung dafür zu sorgen, dass mehr Arbeits- und Ausbildungsplätze geschaffen werden können.
Das ist der Punkt. Eine gesunde Ausbildungsplatz-, Arbeits-, Wirtschafts- und Finanzpolitik gehören zusammen, sie bedingen sich gegenseitig. Kein Unternehmen wird mehr Ausbildungsplätze zur Verfügung stellen, wenn es zu schwach ist, um Arbeitsmarktplätze zur Verfügung zu stellen. Kein Unternehmen wird mehr Arbeitskräfte ein
stellen, wenn es nicht für ein Aufwachsen durch Lehrlinge im eigenen Betrieb den eigenen Bedarf zumindest ansatzweise decken kann. Das sind zwei Seiten einer Medaille, die sich in einem gesunden Unternehmen gegenseitig bedingen. Das scheinen Sie noch nicht verstanden zu haben.
Auch in Hamburg geben Sie in diesem Punkt – das hat Frau Dr. Hilgers mit ihrer Rede gerade bewiesen – eine klägliche Vorstellung ab, indem sie mit einem einzigen Antrag aus dem Frühjahr dieses Jahres den unveränderten Fortbestand alter staatlicher Maßnahmen zur Lösung der von Ihnen herbeigeredeten Ausbildungskrise fordern. Wo ist denn da Ihr Lösungsansatz? Um dieses Thema geht es.
Grundsätzlich haben wir in Hamburg die Entwicklungen vom Vorgängersenat übernommen, die natürlich noch vorherrschen. Wir haben den steigenden Anteil von Auszubildenden aus anderen Bundesländern. Das waren im letzten Jahr allein 30,8 Prozent. Hier mussten wir entsprechend handeln und leider Bewerbern aus anderen Bundesländern den Vorzug geben. Das ist auch eine Qualitätsdebatte, die mit dem dreigliedrigen Schulsystem zusammenhängt. Wir haben mit dem neuen Schulgesetz Ansätze zur Qualitätssteigerung geschaffen, damit die Chancen für entsprechende Ausbildungsplatzbewerber aus Hamburg steigen.