Wer stimmt den Überweisungsbegehren unter B zu? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dies hat die Bürgerschaft einstimmig so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 10, Drs. 17/2720: Bericht des Wirtschaftsausschusses über das Thema EnqueteKommission "Zukunft der Unterelbe".
[Bericht des Wirtschaftsausschusses über die Drs. 17/1162: Enquete-Kommission "Zukunft der Unterelbe" (GAL-Antrag) – Drs. 17/2720 –]
Wer schließt sich der Ausschussempfehlung an? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Bei einigen Gegenstimmen ist diese Ausschussempfehlung mit großer Mehrheit beschlossen.
Tagesordnungspunkt 12, Drs. 17/2728: Bericht des Innenausschusses über den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Hamburgischen Rettungsdienstgesetzes.
[Bericht des Innenausschusses über die Drs. 17/2364: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Hamburgischen Rettungsdienstgesetzes (Senatsvor- lage) – Drs. 17/2728 –]
Wer schließt sich der Ausschussempfehlung an und möchte das Zweite Gesetz zur Änderung des Hamburgischen Rettungsdienstgesetzes beschließen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dies ist einstimmig so beschlossen.
Das tut er. Gibt es Widerspruch aus dem Hause? – Das ist nicht der Fall. Wer will das soeben in erster Lesung beschlossene Gesetz in zweiter Lesung beschließen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dann ist das auch in zweiter Lesung einstimmig und somit endgültig beschlossen worden.
Tagesordnungspunkt 14, Drs. 17/2730: Bericht des Haushaltsausschusses zur Änderung des Haushaltsplans 2003 im Einzelplan 8.1 "Behörde für Inneres", hier: Umwandlung von je 100 Stellen des mittleren Polizeivollzugsdienstes der Besoldungsgruppe A 9 in Stellen des Eingangsamtes des gehobenen Polizeivollzugsdienstes in den Jahren 2003 bis 2005 zur Steigerung der Effektivität des Polizeivollzugs und zur Verbesserung der Stellenstruktur bei der uniformierten Polizei.
[Bericht des Haushaltsausschusses über die Drs. 17/2433: Änderung des Haushaltsplans 2003 Einzelplan 8.1 "Behörde für Inneres", hier: Umwandlung von je 100 Stellen des mittleren Polizeivollzugsdienstes der Besoldungsgruppe A 9 in Stellen des Eingangsamtes des gehobenen Polizeivollzugsdienstes in den Jahren 2003 bis 2005 zur Steigerung der Effektivität des Polizeivollzugs und zur Verbesserung der Stellenstruktur bei der uniformierten Polizei – Drs. 17/2730 –]
Wer stimmt der Ausschussempfehlung zu? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das haben wir einstimmig so beschlossen.
Das tut er. Gibt es Widerspruch aus dem Hause? – Das ist nicht der Fall. Wer will die soeben in erster Lesung gefassten Beschlüsse in zweiter Lesung fassen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist dann auch in zweiter Lesung einstimmig und damit endgültig beschlossen worden.
Tagesordnungspunkt 15, Drs. 17/2739: Bericht des Bau- und Verkehrsausschusses zum Thema Schienenpersonennahverkehr der Deutschen Bahn in Hamburg.
[Bericht des Bau- und Verkehrsausschusses über die Drs. 17/2543: Schienenpersonennahverkehr der Deutschen Bahn in Hamburg (Senatsantrag) – Drs. 17/2739 –]
Wer stimmt Ziffer 1 der Ausschussempfehlung zu? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Bei einigen Enthaltungen ist dies mehrheitlich beschlossen. Im Übrigen hat die Bürgerschaft Kenntnis genommen.
[Bericht des Umweltausschusses über die Drucksache 17/2229: UmweltPartnerschaft Hamburg (Senatsvorlage) – Drs. 17/2787 –]
Wer möchte sich Ziffer 2 der Ausschussempfehlung anschließen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dies hat die Bürgerschaft mehrheitlich beschlossen.
Das tut er. Gibt es Widerspruch aus dem Hause? – Das ist nicht der Fall. Wer will den soeben in erster Lesung gefassten Beschluss in zweiter Lesung fassen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dann ist das auch in zweiter Lesung mit Mehrheit und damit endgültig beschlossen worden.
Tagesordnungspunkt 24, Drs. 17/2789: Bericht des Rechtsausschusses über den Entwurf eines Hamburgischen Juristenausbildungsgesetzes.
[Bericht des Rechtsausschusses über die Drucksache 17/2389: Hamburgisches Juristenausbildungsgesetz (Senats- antrag) – Drs. 17/2789 –]
Mir ist mitgeteilt worden, dass hierzu gemäß Paragraph 26 Absatz 6 unserer Geschäftsordnung das Wort begehrt wird. Herr Klooß hat es für maximal fünf Minuten.
Der Antrag, der aus den Beratungen des Rechtausschusses hervorgegangen ist und der Ihnen als Drs. 17/2789
vorliegt, soll den Gesetzentwurf des Senats für ein Hamburgisches Juristenausbildungsgesetz in nicht weniger als zehn Punkten ändern. Dies ist ein Erfolg der Opposition, die es nicht hingenommen hat, den Entwurf – wie vom Senat beabsichtigt – durchzupeitschen.
Die Opposition hat in Wahrnehmung ihrer parlamentarischen Rechte eine Expertenanhörung erzwungen. Dies war notwendig, weil der Justizsenator wesentliche Argumente und Bedenken der Hochschullehrer, der Studenten und Referendare – unter anderem auch vom Landesarbeitskreis der christlich-demokratischen Juristen und selbstverständlich auch von sozialdemokratischen Juristen – beiseite gewischt und sich auch über das Mehrheitsvotum der Justizdeputation, inklusive der CDUDeputierten, hinweggesetzt hatte.
Im Rechtsausschuss hat der Justizsenator dies damit begründet, dass er die neuen Verschärfungen des Gesetzentwurfes für notwendig und geboten halte.
Das Ergebnis nach der Anhörung: Von drei dieser Verschärfungen, die die SPD kritisiert hatte, sind zwei zurückgenommen worden, und zwar im Einzelnen:
Die Zulassungsvoraussetzungen für die mündliche Prüfung sollten bei den Klausuren auf einen Durchschnittswert von vier Punkten erhöht werden. Das wäre bundesweit Spitze gewesen. Das war selbst dem Leiter des bayerischen Landesjustizamtes und dem Präsidenten der Bucerius Law School zuviel. Die SPD hatte 3,75 Punkte vorgeschlagen, die Mehrheit des Rechtsausschusses hat sich für das bayerische Maß von 3,8 Punkten ausgesprochen. Das ist immer noch eine schallende Ohrfeige für den Justizsenator.
Wenn Sie den Bericht lesen, Herr Schira, dann sehen Sie, dass zwischen 3,8 und 4 Punkten wirklich ein erheblicher Unterschied besteht.
Der Ausbildungsausschuss – das ist der zweite Punkt – wurde von allen vorhin Genannten sowie von den Experten gefordert, die seine Arbeit kennen und schätzen; er ist nun gesetzlich festgeschrieben worden. Die SPD hätte die Regelung gerne genauer gehabt, hat sich aber im Ergebnis der Diskussion der schlankeren Version angeschlossen.
Wir haben uns nicht mit der Forderung durchgesetzt, den Anteil der mündlichen Prüfung an der Endnote von 25 Prozent – wie im Entwurf vorgesehen – auf 30 Prozent anzuheben. Das wäre sachgerecht gewesen, denn die mündliche Prüfung hat ein neues Element – den Vortrag – erhalten. Besonders die Vertreter der Anwaltschaft haben darauf hingewiesen, dass die mündlichen Leistungen gerade in der anwaltlichen Praxis eine erhebliche Rolle spielen, während zum Beispiel Klausuren, die drei Viertel der Leistungsfähigkeit widerspiegeln, in der juristischen Praxis irrelevant sind. Deshalb ist es auch schade, dass die Regierungskoalition nicht den Empfehlungen der Experten gefolgt ist, die Zeit für die mündliche Prüfung zu verlängern.
Darüber hinaus sind als Folge der Expertenhinweise – insbesondere vom Präsidenten des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg – handwerkliche, geradezu
peinliche Mängel und Lücken des Senatsentwurfs aufgedeckt worden, die nunmehr – selbstverständlich mit Zustimmung der SPD-Abgeordneten – bereinigt wurden. Allerdings sind auch diese Änderungen zum Teil mit heißer Nadel genäht worden; deshalb haben wir uns enthalten.
Ein Kuriosum gibt es in Ziffer 2. Hier hat die Koalition gegen die Stimmen der Opposition die Vorlage des Senats gekippt.