Und wenn der Senat evoziert, dann tut er es, um den Bebauungsplan der Bürgerschaft zur Beschlussfassung vorzulegen, und deshalb handelt es sich hier um ein völlig rechtmäßiges Verfahren. Es handelt sich auch um ein Verfahren, welches von Ihnen in anderen Politikbereichen mehrfach praktiziert wurde, und wir wollen nicht vergessen, dass ein Bürgerentscheid nach dem Wortlaut des Gesetzes die Wirkung eines Beschlusses der Bezirksversammlung hat. Deswegen ist es folgerichtig, dass der Senat frühzeitig ankündigt, ob und wann es zur Evokation kommen wird. Er schafft dadurch mehr Transparenz, mehr Klarheit für alle, und damit wird auch den Initiatoren solcher Anliegen deutlich gemacht, dass sie sich im Gesamtinteresse der Stadt nicht durchsetzen werden.
Wenn die Unterschriftensammlung dann fortgesetzt wird, ist dieses eigentlich eine Vorspiegelung falscher Tatsachen gegenüber den Bürgern.
und dazu sind in manchen Fällen, bis wir eine vernünftige Bezirksverwaltungsreform haben, Evokationen notwendig. Wo es notwendig ist, da werden wir auch keine Angst davor haben, das Notwendige zu tun.
(Beifall bei der CDU, der Partei Rechtsstaatlicher Offensive und der FDP – Dirk Kienscherf SPD: Sie wollen das doch!)
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mich hat auch ein wenig gestört, dass es sofort in die Verfahrensfragen ging. Wenn einer sich im Verfahren festbeißt, hat er in der Sache meist wenig zu sagen.
Grundsätzlich sind wir – da stimme ich Herrn Reinert ausdrücklich zu – bei Bürgerbeteiligungen der Meinung, dass wir den fachlichen Rat der Bürger ernst nehmen sollen,
dass wir ihn sehr gern mit in unsere Überlegungen einbeziehen; dem ist so. Das setzt aber voraus, dass sich die Bürger auch sachkundig machen.
Vor jeder Information muss man sich fragen, was man denn erreichen und durchsetzen will, und dazu muss man sich möglichst umfassend informieren. Ich habe hier aber den Eindruck, dass die meisten Dinge entweder gesteuert sind oder aus dem hohlen Bauch heraus kommen.
Mit den Dingen aus dem hohlen Bauch heraus können wir nun wirklich in unserer Stadt am wenigsten anfangen – das als Beispiel zu den Protestaktionen im Zusammenhang mit der wachsenden Stadt. Die Aktionen wollen verhindern, dass sich das eigene Umfeld verändert. Wenn wir das in der Form fortsetzen, dann können wir davon ausgehen, dass in absehbarer Zeit jeder Stadtteil sein Bürgerbegehren hat, neue Wohnungen im benachbarten Stadtteil ansiedeln will, aber bloß nicht vor der eigenen Tür; damit ist niemandem geholfen.
Um diesem Elend und diesem Durcheinander abzuhelfen, gibt es einen Schritt in der Verfassung der Stadt Hamburg, der besagt, dass der Senat das Thema evozieren kann, und genau das hat er getan. Damit ist die Sache erledigt und so können wir arbeiten.
(Beifall bei der Partei Rechtsstaatlicher Offensive, der CDU und der FDP – Dr. Willfried Maier GAL: Er begreift nicht, wie die Gesetze sind!)
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Debatte ist ein bisschen absurd, die wir hier führen. Sie ist deswegen absurd, weil die SPD sich letztlich als Robin Hood der Bürgerbeteiligung aufspielt. Als das Bürgerbegehren in den Bezirken 1998 durch ein Volksbegehren eingeführt wurde, waren Sie strikt dagegen. Sie haben sogar Ihren Mitgliedern Konsequenzen angedroht, wenn sie sich in diese Listen eintragen, und jetzt machen Sie sich zum Fürsprecher der Bürgerbeteiligung in den Bezirken.
Dann geben Sie an, es hätte eine Fülle von Begehren gegeben, seit diese Regierung an der Macht sei. Zwölf hat Herr Maier vorgerechnet, nicht signifikant mehr als zu Ihrer Zeit. Es ist völlig absurd, im Grunde genommen macht es überhaupt keinen Sinn, sich mit Ihnen weiterhin über Bürgerbeteiligung zu unterhalten, solange Sie keinen Parteitagsbeschluss haben, der sagt, das finden wir gut.
(Beifall bei der FDP und der Partei Rechts- staatlicher Offensive – Dr. Andrea Hilgers SPD: Was ist das für ein Argument!)
Bei der GAL sieht das alles etwas anders aus. Die GAL hat sich damals sehr für diese Bürgerbegehren auf Bezirksebene eingesetzt und ebenfalls Unterschriften gesammelt, auch für das Volksbegehren. Trotzdem war es – wir haben es heute schon erwähnt – ein Senator der GAL, der als erster gegen ein laufendes Bürgerbegehren evoziert hat. Er hat auch heute wieder gesagt, sie hätten damals in der gesamten Bürgerschaft das Wort der Freien und Hansestadt gegenüber den Investoren wahren müssen. Herr Maier, ich weiß, dass Ihnen das damals nicht leicht gefallen ist, und Sie würden ehrlicher sein, wenn Sie sagen würden, mit einem anderen Koalitions
Dann haben Sie das Beispiel in den Walddörfern angeführt. Sie wissen ganz genau, dass der momentane Bebauungsplan für die Walddörfer exakt dem entspricht, was die große Koalition in Wandsbek damals beschlossen hat, was von Ihrem Senat nicht gewollt war, und zwar nicht, weil Sie dort ein Naturschutzgebiet haben wollten, sondern weil die SPD ganz andere Pläne mit diesen Gebieten hatte, nämlich eine großzügige Zubetonierung.
Jetzt hinzugehen und sich auf die Seite der Wohldorfer Initiative zu stellen, ist mehr als fragwürdig.
Dann muss man sich doch einmal die Frage stellen, worüber wir hier eigentlich reden. Herr Kusch wurde angesprochen, der, wie der Senat mittlerweile beschlossen hat, eine freiwillige Selbstverpflichtung vorgeschlagen hat, dass der Senat sich, wenn ein Bürgerbegehren angeleiert wird, innerhalb von vier Wochen entscheiden muss, zu evozieren oder nicht. Das ist eine freiwillige Selbstverpflichtung, die die Bürgerbeteiligung vor Ort stärkt und nicht schwächt, denn wir verhindern damit, dass der Senat erst einmal abwartet, ob aus der Bürgerbeteiligung vielleicht irgendetwas wird, ob es zu einem Bürgerbegehren kommt, ob sie Erfolg hat, und nicht erst dann evoziert, sondern es gleich tun muss. Es entspricht einem Beschluss, den die FDP auf ihrem letzten Parteitag zur Stärkung der Bürgerbeteiligung gefasst hat.
Man kann durchaus darüber nachdenken, ob wir noch einen Schritt weitergehen und sagen, wenn der Senat evoziert, muss mit den Stimmen, die vielleicht schon gesammelt worden sind, irgendetwas passieren. Da es dann auf Landesebene angehoben wird, bliebe noch ein Volksbegehren und man könnte zum Beispiel darüber nachdenken, die Stimmen, die für ein Bürgerbegehren auf Bezirksebene gesammelt worden sind, auf ein Volksbegehren anzurechnen, wenn die Initiative das will. Aber es ist schon sehr merkwürdig, in der freiwilligen Selbstverpflichtung eine Schwächung der Bürgerbeteiligung zu sehen.
Zur Initiative von Herrn Wellinghausen: Ursprünglich hat es beim Volksbegehren die Regelung gegeben, dass in dem Moment, wo die Initiative erfolgreich war und es zu einem Volksbegehren kam, die Bürger eine Benachrichtigungskarte bekommen sollten.
Diese Benachrichtigungskarte haben Sie wieder abgeschafft und jetzt erzählen Sie uns, dass das, was Herr Wellinghausen vorschlägt, eine Beeinträchtigung der Volksbeteiligung sei. Das macht überhaupt keinen Sinn. – Danke.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wenn man sich mit den Themen beschäftigt, die von der Opposition angemeldet wurden – "Bitte keine Bürgerbeteiligung?", "Bürgerinnen und Bürger stören beim Regieren" –, dann erlauben Sie mir die Frage, wie lange es noch dauert, bis Sie das Thema "Verantwortung des Senats für die schwüle Hitze der letzten Tage" anmelden.
Sie haben ein Thema aufgegriffen, das nicht nur von dem, was der Senat mitgeteilt hat, meilenweit entfernt ist, sondern damit gar nichts zu tun hat. Der Senat hat mitgeteilt, dass er in einer Selbstbindung Fristen kürzer einhält, als er gesetzlich verpflichtet ist, und Sie machen sich darüber Gedanken, ob wir Bürgerbeteiligung respektieren, aushebeln oder wie auch immer. Ich will zu zwei Punkten Stellung nehmen.
Herr Maier, Sie werfen uns vor, dass wir das Gesetz nicht lesen; es könnte sein, dass Sie die Zeitung nicht gelesen haben. Im Februar hat der Senat beschlossen, Bebauungspläne in Wandsbek zu evozieren, und Sie teilen uns hier mit, es gebe keine Evokation im Bebauungsplanverfahren. Mit einer solchen Argumentation kommen Sie nicht weiter. Die damalige Senatsevokation war Anlass für eine öffentliche Erörterung, ob der Senat Bürgerbeteiligungen respektiert oder nicht. Der Senat hat auf diese öffentliche Diskussion geantwortet und sonst nichts. Wir haben mit dem Senatsbeschluss die Gesetzes- und Rechtslage nicht geändert, sondern in einer klarstellenden Geste klar gemacht, dass die Bürger, die sich an einem Bürgerbegehren beteiligen, so früh, wie es uns administrativ möglich ist, die politische Weichenstellung des Senats erfahren, um nicht durch allzu langes Warten erst spät, und zwar aus Bürgersicht viel zu spät, damit konfrontiert zu werden, was der Senat im Rahmen seiner Rechtspflichten tut.
Ich kann darauf hinweisen, dass es nicht nur ein Evokationsrecht des Senats gibt, sondern auch die Pflicht des Senats, das Gesamtwohl der Freien und Hansestadt Hamburg im Auge zu behalten. Es kann sein, dass ein Bürgerbegehren genauso wie ein Beschluss einer Bezirksversammlung aus bezirklicher, aus örtlicher Sicht nachvollziehbar und verständlich ist und trotzdem aus Sicht der Verantwortung für die ganze Freie und Hansestadt Hamburg fehlerhaft und deshalb durch Mehrheitsbeschluss zu evozieren oder sonst wie auszuhebeln ist, wie Sie es gelegentlich formulieren.