Bereits im ersten Versuch von SPD und Grünen, ihren Gesetzentwurf zu verabschieden, wurden im Jahre 2002 alle 91 Änderungsvorschläge der Union in einzelner Abstimmung abgelehnt. Das wurde dann mit der Bemerkung zusammengefasst, die Regierung habe sich bis zur Schmerzgrenze auf die Union zu bewegt und einen für CDU und CSU zustimmungsfähigen Kompromiss unterbreitet. SPD und Grüne konnten im weiteren Verlauf nur durch das Bundesverfassungsgericht daran gehindert werden, ihren Gesetzentwurf verfassungswidrig durchzudrücken. Wir erinnern uns alle noch an diese einmaligen Vorfälle.
Jetzt hat Herr Schily seinen gescheiterten Gesetzentwurf in nahezu unveränderter Form wieder eingebracht. Der Bundesrat sagte hierzu im Juni 2003, dass mit einer erneuten unveränderten Einbringung eine detaillierte Stellungnahme nicht angebracht sei und der Gesetzentwurf insgesamt einer umfassenden Überarbeitung bedürfe. Trotzdem wurden wiederum alle 128 Änderungsanträge von CDU und CSU abgelehnt. Will die SPD denn nun ein Zuwanderungsgesetz, oder nicht? Wie soll man auf Bundesebene zu einer Einigung kommen, wenn Ihre Genossen in Berlin sich keinen Millimeter auf den Verhandlungspartner zu bewegen?
Die CDU und die CSU lehnen diesen Gesetzentwurf ja nicht aus Jux ab, sondern aus Verantwortung für unser Land. Vor dem Hintergrund von fast 4,5 Millionen Arbeitslosen und der Tatsache, dass im Zuge der EUOsterweiterung ohnehin mit erheblicher Binnenmigration zu rechnen ist, ist der Ansatz des rotgrünen Zuwanderungsgesetzes, Zuwanderung massiv auszuweiten, verfehlt.
Beim Thema Zuwanderung geht Rotgrün viel zu weit, beim Thema Integration bleiben Sie hinter dem zurück, was richtigerweise schnell getan werden muss.
Nur einige Beispiele dafür, warum wir Ihrem Gesetzentwurf nicht zustimmen können: Wir wollen keine Aufhebung des Anwerbestopps. Eine Zuwanderung unabhängig von nationalen Arbeitsmarktbedürfnissen lehnen wir ab. Die Sicherung des Vorrangs einheimischer Arbeitskräfte muss durch ein wirkungsvolles Verfahren gesichert werden. Das schließt keinesfalls aus, hoch qualifizierten Studenten oder Saisonarbeitern den Zuzug zu erleichtern.
Wir wollen keine Abschaffung differenzierter Aufenthaltstitel. Auch ein neues Auswanderungsgesetz muss ein abgestuftes System …
… muss ein abgestuftes System von Aufenthaltstiteln entsprechend dem jeweiligen Aufenthaltszweck enthalten. Ausreisepflichtige Ausländer, deren Aufenthalt aus tatsächlichen Gründen nicht beendet werden kann, dürfen kein dauerhaftes Aufenthaltsrecht erhalten.
Dies wäre ein Ansatz für weitere ungesteuerte Zuwanderung. Für diese Fälle muss es weiterhin die Duldung geben. Das Nachzugsalter muss auf zehn Jahre festgelegt werden, um eine erfolgreiche Integration in Deutschland insbesondere durch den Schulbesuch zu wahren. Nur ein frühzeitiger und längerer Aufenthalt in Deutschland kann Interesse an Sprache und Kultur sowie eine dauerhafte Eingliederung gewährleisten. Die Ergebnisse der PISA-Studie haben gezeigt, dass möglichst frühzeitiger Spracherwerb ausländischer Kinder eine sichere Zukunftsperspektive bieten kann.
Der Umfang von Sprach- und Integrationskursen muss gesetzlich geregelt werden. Der Integrationskurs sollte mindestens 900 Stunden umfassen. Integrale Bestandteile des Integrationskurses müssen Alphabetisierung und Unalphabetisierung sowie die notwendige sozialpädagogische Betreuung sein. Die Kosten hierfür muss neben dem von den Ausländern selbst zu tragenden Anteil der Bund tragen. Länder und Gemeinden sind hierzu nicht mehr in der Lage.
Integrationskurse sind nicht nur für Neuzuwanderer, sondern auch für hier bereits dauerhaft und rechtmäßig lebende Ausländer nötig. Die Integrationsleistungen für bereits hier lebende Ausländer müssen erhöht werden. Die Absicht von Rotgrün, hier drastisch zu sparen, ist vollkommen verfehlt.
Das Zuwanderungsgesetz wird derzeit im Vermittlungsausschuss beraten. Mit Ihrem Antrag zu diesem Zeitpunkt versuchen Sie, den Senat vor den Karren zu spannen. Treten Sie lieber in Berlin bei Ihren Genossen dafür ein, endlich konstruktiv mit den Änderungsvorschlägen der CDU/CSU umzugehen. Dann haben wir hoffentlich bald ein Zuwanderungsgesetz, das diesem Land und seinen Bürgern nützt. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Özoguz, in Ihrem Antragstext weisen Sie explizit darauf hin:
Wohl wahr. Darüber gibt es auch in unserer Fraktion keine zwei Meinungen. Ich verstehe das auch als eine eindeutige Absage an Parallelgesellschaften. Oder sollte ich da etwas missverstanden haben? Habe ich da etwas missverstanden? Ich hätte gern Ihre Antwort. Wenn Sie nein sagen, hätte ich gesagt, es ist gut so. Aber leider habe ich Ihre eindeutige Antwort nicht vernommen.
Integration darf nicht zu einer nichts sagenden Redensart oder Floskel verkommen: Ohne Fleiß kein Preis. Integration muss man sich nämlich hart erarbeiten, ist nicht einfach via Internet oder Katalog bei "Otto" oder "Neckermann" zu bestellen, womöglich noch in Raten. Integration ist auch keine Einbahnstraße. Nicht nur der Aufnahmestaat, sondern auch die Zuwanderer müssen den Willen zu Integrationsleistungen erbringen.
Dazu gehört unter anderem, dass jemand, der seinen Daueraufenthalt hier nimmt, die deutsche Sprache erlernt, seinen Kindern die deutsche Sprache beibringen lässt und Recht und Verfassung sowie Kultur und gesellschaftliche Werte und Normen achtet. Ich habe "achtet" gesagt, nicht "übernimmt".
Großen Teilen der Ausländergruppen, die außerhalb der europäischen Wertegemeinschaft ihren Ursprung haben, scheint aber dieser Wille zu fehlen. Deutschland braucht deshalb neben einem Zuwanderungsgesetz vielleicht auch ein Abwanderungsgesetz für diejenigen, die als Fremde nach Deutschland kommen, aber fremd bleiben wollen.
Meine Damen und Herren, das nur zur Integration, obwohl ich hier noch stundenlang darüber reden könnte.
Eine mehrheitlich von der Bevölkerung akzeptierte Zuwanderungspolitik muss klar und eindeutig Folgendes herausstellen:
Erstens: Auch in Zukunft wird Deutschland politisch Verfolgten Asyl gewähren – ohne Abstriche. Abgelehnte Asylbewerber und kriminelle Ausländer werden dagegen schneller wieder nach Hause geschickt.
Das heißt, weiter Hilfe für Menschen in Not, aber weniger Scheinasyl, Schlepper- und Ausländerkriminalität. Wer zur Ausländergewalt und -kriminalität und dem Asylmissbrauch keine rechtstaatliche Position bezieht, lässt Raum für die braune Propaganda, lässt die Rattenfänger wirken.
Die Bekämpfung dessen hat weder etwas mit Ausländerfeindlichkeit noch mit der Lufthoheit über den Stammtischen zu tun. Sie ist notwendig, um rechtsextremem Gedankengut und braunen Brunnenvergiftern keine Plattform zu geben.
Mit Wegschauen und Weghören hat dieses Land wahrlich schlechte Erfahrungen gemacht. Rechtsextremismus besetzt nämlich Lücken, die aufgrund des unsäglichen Political-Correctness-Gehabes entstehen.
Zweitens: Das vom Bundesinnenminister Schily zunächst nach durchaus pragmatischen Grundsätzen erarbeitete und von den Grünen später mit Multikulti-Versatzstücken ideologisierte Gesetz bedarf an über 100 Stellen der Verbesserung.
Dabei geht es nicht um kosmetische Ergänzungen, sondern um grundsätzliche Fragen. Zum einen muss der Gesamtakzent des Gesetzeswerkes eindeutig und unmissverständlich bei dem Gedanken der Begrenzung und Steuerung liegen, nicht bei dem der Zuwanderung.
Alles andere wäre angesichts von über 4 Millionen Arbeitslosen schlichtweg absurd. Das heißt, Zuwanderung aus wirtschaftlichen Motiven muss sich am regionalen Arbeitsmarkt und den bei uns fehlenden Qualifikationen richten. Wir suchen uns die Zuwanderer aus und nicht umgekehrt.
Bislang ist Deutschland von einer Zuwanderung geprägt, die kaum an den Interessen des Landes orientiert ist. Jetzt, Frau Özoguz, möchte ich etwas richtig stellen. Sie haben vorhin Herrn Nockemann zitiert, aber das Zitat aus dem Zusammenhang gerissen. Herr Nockemann hat sich für eine qualifizierte Zuwanderung ausgesprochen, aber gleichzeitig gesagt, wir brauchen keine Brückenköpfe fremder Kulturen. Das heißt auch, keine Zuwanderung in die Sozialkassen beziehungsweise in die Sozialsysteme.