(Zurufe von der SPD und der GAL: Ach, nein! – Krista Sager GAL: Jetzt machen Sie keinen Fehler: Nicht wieder so einen ideologischen Vortrag!)
Es wird Sie aber freuen, dass wir keine grundsätzlichen Bedenken gegen diesen Antrag haben und der Überweisung an den Gesundheitsausschuss zustimmen.
Warten Sie ab, Herr Grund. Wenn wir bei Ihnen auf den Grund gehen, macht es Pumm. Passen Sie einmal auf.
Einige Dinge in diesem Antrag sind sogar außerordentlich lobenswert. Das Subsidiaritätsprinzip wird nämlich von Ihnen auf einmal sehr geschätzt, denn nunmehr kann die Ärztekammer und nicht die Behörde entscheiden, welche Weiterbildungsstätten anerkannt werden.
Herr Wersich erwähnte zu Recht, dass man die Offenlegungspflichten der Ärzte gründlich prüfen muss und ob es wirklich sinnvoll ist, die allgemeine Ärzteversammlung quasi nie mehr einzuberufen. Ich höre sonst immer aus rotgrünem Mund die Bemerkung von der Basisdemokratie. Wenn die Basis etwas möchte, dann muss das auch mit wenigen Stimmen oder wenig Unterstützung gemacht werden. Dann muss eine Versammlung, das Parlament einberufen oder gar ein Gesetz beschlossen werden.
Nun beantragen Sie gerade das Gegenteil: Auch wenn ein Viertel der Ärzteschaft es wünscht, muss keine allgemeine Ärzteversammlung einberufen werden. Das ist ein klarer Widerspruch gegenüber Ihren sonstigen Ausführungen.
Das können wir alles im Ausschuss besprechen. Dennoch – und das ist der Grund, warum ich Sie um Aufmerksamkeit bat – ist es leider so, dass Ihr Antrag einige bemerkenswerte Schwächen beinhaltet. Auf diese möchte ich Sie einmal hinweisen.
Hören Sie einmal zu! Sie sollten auch da zuhören, wo es um die Formulierung Ihrer eigenen Anträge geht.
Die Festschreibung der Fortbildungspflicht steht seit vielen Jahren im Gesetz, nur an anderer Stelle. Das haben Sie bloß nicht gemerkt. Was Sie neu beantragen, steht nämlich längst in Paragraph 4 Absatz 1 Nummer 2.
Zweitens: Sie wollen das mögliche Versorgungsalter in Paragraph 16 Absatz 2 auf 60 Jahre senken. Ich empfehle Ihnen einmal die Lektüre der Seite 214 des Hamburger Gesetz- und Verordnungsblattes von diesem Jahr: Das wurde von Ihnen bereits im Juli beschlossen. Sie haben noch nicht einmal gemerkt, dass das, was Sie wollen, schon längst im Gesetz steht.
In Paragraph 36 haben Sie eine völlig unvollständige Formulierung gewählt. Sie führen zunächst in Absatz 3 eine Reihe neuer Pflichten ein, aber später definieren Sie davon
einen winzigen Bruchteil als Ordnungswidrigkeiten. Das ist schlampig gearbeitet. Wir werden aus Ihrem schlampigen Antrag im Gesundheitsausschuss einen guten Antrag machen, den wir dann auch beschließen werden. – Danke schön.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer stimmt einer Überweisung der Drucksache 17/110 an den Gesundheitsausschuss zu? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Die Überweisung ist einstimmig erfolgt.
Wer stimmt dem Senatsantrag zu? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Bei wenigen Enthaltungen ist dies einstimmig geschehen.
Die GAL-Fraktion beantragt eine Überweisung der Drucksache an den Haushaltsausschuss. Wer stimmt zu? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Die Überweisung ist einstimmig erfolgt.
Tagesordnungspunkt 16: Drucksache 17/83: Unterrichtung durch die Präsidentin der Bürgerschaft zu Vorlagen des Rechnungshofs.
[Unterrichtung durch die Präsidentin der Bürgerschaft: Vorlagen des Rechnungshofs – Drucksache 17/83 –]
Wer stimmt einer erneuten Überweisung der Drucksachen 16/5764 und 16/5765 an den Haushaltsausschuss zu? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dies ist auch einstimmig erfolgt.
Jetzt kommen wir zu den Berichten des Eingabenausschusses unter Tagesordnungspunkt 17. Ich lasse zunächst über den Bericht 17/84 abstimmen.
Wer möchte zu der Eingabe 682/2001 der Ausschussempfehlung folgen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Bei einigen Gegenstimmen ist dies mit großer Mehrheit geschehen.
Wer schließt sich der Empfehlung zur Eingabe 708/2001 an? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dies ist einstimmig erfolgt.
Wer stimmt den übrigen Ausschussempfehlungen zu? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Auch dies ist einstimmig erfolgt.
Wer möchte zu der Eingabe 453/2001 der Ausschussempfehlung folgen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Bei einigen Gegenstimmen ist dies mit großer Mehrheit geschehen.
Wer stimmt den übrigen Ausschussempfehlungen zu? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist einstimmig geschehen.
Wer schließt sich der Empfehlung an, die der Eingabenausschuss außerdem zur Eingabe 717/2001 abgegeben hat? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Bei einigen wenigen Enthaltungen ist dies einstimmig so geschehen.
Dieser enthält nur einstimmige Empfehlungen. Wer stimmt diesen zu? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Die Bürgerschaft hat den Empfehlungen einstimmig zugestimmt.
Jetzt kommen wir zum Tagesordnungspunkt 18: Antrag der Fraktion der CDU, der Partei Rechtsstaatlicher Offensive und der FDP zur Aufhebung des Gesetzes über die Polizeikommission.
[Antrag der Fraktionen der CDU, der Partei Rechtsstaatlicher Offensive und der FDP: Aufhebung des Gesetzes über die Polizeikommission – Drucksache 17/17 –]