Meine Damen und Herren! Ich habe festgestellt, dass der Abgeordnete Wolfgang Franz nicht aufgerufen worden ist. Das wollen wir jetzt nachholen.
Fein, dann ist die mir zuteil gewordene Unterrichtung falsch. Gibt es weitere Abgeordnete, die nicht aufgerufen
worden sind? – Das ist nicht der Fall. Dann sind alle aufgerufen. Ich erkläre die Abstimmung für geschlossen. Nun wird das Abstimmungsergebnis ermittelt und Ihnen in Kürze mitgeteilt werden.
Bei der Abstimmung über das Gesetz zur Umsetzung besoldungsrechtlicher Regelungen in zweiter Lesung gab es 60 Ja-Stimmen, 55 Nein-Stimmen und eine Enthaltung. Damit wurde das Gesetz in zweiter Lesung und somit endgültig beschlossen.
Bericht des Haushaltsausschusses über den Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung verwaltungsrechtlicher Vorschriften an den elektronischen Rechtsverkehr.
[Bericht des Haushaltsausschusses über die Drs. 17/1777: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung verwaltungsrechtlicher Vorschriften an den elektronischen Rechtsverkehr (Senatsvorlage) – Drs. 17/3505 –]
In ihrer Sitzung vom 29. Oktober 2003 ist die Bürgerschaft der Empfehlung des Haushaltsausschusses gefolgt und hat das Gesetz zur Anpassung verwaltungsrechtlicher Vorschriften an den elektronischen Rechtsverkehr mit der vom Rechtsausschuss empfohlenen Änderung in erster Lesung beschlossen.
Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist in zweiter Lesung einstimmig und damit endgültig beschlossen.
Tagesordnungspunkt 36a, Drs. 17/3599, Bericht des Haushaltsausschusses zum Senatsantrag: Stärkung Hamburgs als überregionales Kompetenzzentrum der innovativen Medizin durch Gründung der Agentur i-Med GmbH, hier Erläuterung des Projektes.
[Bericht des Haushaltsausschusses über die Drs. 17/3235: Stärkung Hamburgs als überregionales Kompetenzzentrum der innovativen Medizin durch Gründung der Agentur i-Med GmbH
Wer schließt sich der Ausschussempfehlung an? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Dies ist bei einer großen Anzahl von Stimmenthaltungen beschlossen.
Hinsichtlich Ziffer 3 des Senatsantrags bedarf es einer zweiten Lesung. Stimmt der Senat einer sofortigen zweiten Lesung zu?
Wer will den soeben in erster Lesung gefassten Beschluss in zweiter Lesung fassen? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist bei einer großen Anzahl von Stimmenthaltungen auch in zweiter Lesung einstimmig und damit endgültig beschlossen.
Tagesordnungspunkt 40, Drs. 17/3550, Bericht des Sozialausschusses zu den Themen: Verbesserung der Heimaufsicht – Abbau von Überbürokratisierung und Intensivierung der Heimaufsicht – Umsetzung des Heimgesetzes.
[Bericht des Sozialausschusses über die Drs. 17/2688: Verbesserung der Heimaufsicht – Abbau von Überbürokratisierung (Antrag der Fraktionen der CDU, der Partei Rechtsstaatlicher Offensive und der FDP) 17/2732: Intensivierung der Heimaufsicht – Umsetzung des Heimgesetzes (Antrag der Fraktion der GAL) – Drs. 17/3550 –]
Wer schließt sich der Ziffer 1 der Ausschussempfehlung an? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist mit sehr großer Mehrheit so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 41, Drs. 17/3578: Bericht des Wissenschaftsausschusses über den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Körperschaft "Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf".
[Bericht des Wissenschaftsausschusses über die Drs. 17/2956: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Körperschaft "Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (Senatsantrag) – Drs. 17/3578 –]
[Antrag der Fraktionen der Partei Rechtsstaatlicher Offensive, der CDU und der FDP zur Drs. 17/3578: Bericht des Wissenschaftsausschusses über die Drs. 17/2956: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Körperschaft "Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf" (Senatsantrag) – Drs. 17/3657 –]
Über diesen lasse ich zunächst abstimmen. Wer möchte den Antrag annehmen? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Dies ist bei einer großen Anzahl von Stimmenthaltungen einstimmig so beschlossen.
Wer möchte nun das Zweite Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Körperschaft "Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf" mit den soeben beschlossenen Änderungen beschließen? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Dies ist bei einer großen Anzahl von Stimmenthaltungen mit sehr großer Mehrheit so beschlossen.
Das ist der Fall. Gibt es Widerspruch aus dem Hause? – Das ist nicht der Fall. Wer will das soeben in erster Lesung beschlossene Gesetz in zweiter Lesung beschließen? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Dies ist bei einer großen Anzahl von Stimmenthaltungen einstimmig und damit auch in zweiter Lesung und endgültig beschlossen.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 53 auf, Drs. 17/3560, Antrag der GAL-Fraktion: Hamburg unterstützt den Euro pride 2004.