Auch heute haben wir wieder ein Geburtstagskind unter uns, nämlich unseren Kollegen Wolfgang Drews. Herr Drews, herzlichen Glückwunsch
Mir ist mitgeteilt worden, dass Herr Schenk seine Frage zum Thema "Sponsoring Polizeiuniformen" zurückzieht. Die erste Fragestellerin ist somit die Abgeordnete Steffen.
Da wir in der Sitzung des Jugend- und Sportausschusses am 4. November über das Defizit keine Auskunft bekommen konnten, habe ich die Frage:
Erstens: Der Senat hat am 24. Juni 2003 mit der Drs. 17/3036 bei der Bürgerschaft Nachforderungen zum Haushaltsplan 2003 beantragt. Der auf den Bereich der Kitas entfallene Teilbetrag betrug damals 19 Millionen Euro.
Herr Senator Lange ist in einem behördeninternen Gespräch zum Haushalt am 28. Februar über einen erhöhten Finanzbedarf in einer damals eingeschätzten Größenordnung von 15 Millionen bis 18 Millionen Euro informiert worden. Er hatte in diesem Gespräch den Auftrag erteilt, das benötigte Volumen genauer zu bestimmen und in einer Nachforderungsdrucksache zu begründen. Diese Arbeit ist dann so geleistet worden.
Zweitens: Im Zusammenhang mit der Vorbereitung der Beratung des Haushaltsplan-Entwurfs 2004 im Haushaltsausschuss ist Senator Lange am 8. September darüber informiert worden, dass ein weiterer zusätzlicher Finanzbedarf für das Haushaltsjahr 2003 zu erwarten sei. Der Bedarf ist zum damaligen Zeitpunkt von der zuständigen Fachabteilung auf circa 11,8 Millionen Euro beziffert worden. Im Rahmen des Controlling-Verfahrens, das mit der erstgenannten Nachforderung eingerichtet worden ist, überprüft im Augenblick eine Unternehmensberatungsfirma die Zahlen unter Einbeziehung aktueller Auswertungen des Kita-Gutscheinsystems.
Seit wann war bekannt, dass das Junglehrerprogramm aus dem Haushalt der Kindertagesstätten finanziert wird?
Herr Präsident, Frau Abgeordnete! Der Senat hat im Rahmen der Beratungen über den Haushalt 2003 das so genannte Junglehrerprogramm beschlossen. Die Mittel für das Haushaltsjahr 2003 wurden nach einer Vorlage nach Paragraph 10 Absatz 2 LHO zur Verfügung gestellt; das war die Drs. 17/1161 vom 16. Juli 2002. Wir haben also beim Junglehrerprogramm für das Jahr 2002 und das Jahr 2003 Folgendes zu unterscheiden:
Die Behörde für Bildung und Sport und die Finanzbehörde haben am 5. Juli 2002 eine Vereinbarung geschlossen, dass im Kontext der Finanzierung des Junglehrerprogramms die Behörde für Bildung und Sport im Jahre 2002 dem allgemeinen Haushalt einmalig 4 103 000 Euro aus dem Bereich der Kindertagesbetreuung zur Verfügung stellt. In diesem Sinne wurde diese Summe also gesperrt.
Dies war aufgrund der Entwicklungen – wohlgemerkt im Jahre 2002 – bei den Einnahmen aus den Elternbeiträgen möglich. Das Junglehrerprogramm wird für die Jahre 2003 und 2004 über eine entsprechende Anhebung des Kontenrahmens finanziert und ist natürlich auf das ohnehin aufwachsende Programm von zusätzlichen 100 Planstellen pro Jahr obendraufgesetzt.
Herr Staatsrat Behrens, Sie haben eben gesagt, dass der Senator das erste Mal im Februar dieses Jahres über das Defizit informiert war. Das entspräche auch dem, was wir heute um 12.00 Uhr im NDR hören konnten, dass der Senator schon im Januar informiert war.
Frau Abgeordnete, wenn ich läute, möchte ich erst einmal um Ruhe bitten. Es heißt hier Fragestunde. Ich möchte Sie bitten, zu einer Frage zu kommen.
Das Defizit, von dem Sie sprechen, wird einerseits im Rahmen der ControllingMaßnahmen betrachtet. Die Ergebnisse werden dort zusammengestellt, dann in der Behörde und im Senat beraten und dann werden die betreffenden Zahlen der Bürgerschaft mitgeteilt.
Meinen Sie jetzt die Frage nach den 19 Millionen Euro in der Vorlage nach Paragraph 10 Absatz 2 LHO?
Sie haben am 12. Juni gesagt, dass das System solide finanziert sei. Insofern lautet die Frage: Seit wann weiß die Finanzbehörde von dem Defizit? Das muss dann früher gewesen sein.
Wir müssen zwei Prozesse unterscheiden. Wir haben – darüber habe ich berichtet – über einen ersten Fehlbetrag gesprochen, der in dieser so genannten 19 -Millionen- Euro-Vorlage zum Tragen gekommen und im Juni eingebracht worden ist. Zum anderen haben wir andere Fehlbedarfe erkannt, die erarbeitet wurden. Der Senator ist darüber – wie gesagt – am 8. September informiert worden. In dieser Zeit wurde dann auch mit der Finanzbehörde darüber gesprochen.
Herr Staatsrat, noch einmal die Frage: Wann hat die Finanzbehörde über das Defizit in Höhe von 19 Millionen Euro Bescheid bekommen und wann über das neue Defizit, von dem Sie sagten, dass der Senator erstmals am 8. September davon gehört hatte?
In Bezug auf das erste Defizit ist nach der Information des Senators das normale Nachforderungsverfahren nach Paragraph 10 Absatz 2 LHO mit der Finanzbehörde abgeklärt worden. Sie wissen, dass in dieser betreffenden Vorlage, in der unsere 19 Millionen Euro enthalten sind, eine Reihe anderer Maßnahmen dabei waren. Das war der ganz normale Arbeitsgang.
Ich möchte das verdeutlichen. Wenn am 12. Juni eine Presserklärung erscheint, in der von einer soliden Finanzierung gesprochen wird und am 24. Juni eine Nachforderung erfolgt: Wann wusste die Finanzbehörde von dieser anstehenden Nachforderung? Erst in diesen zwölf Tagen?
Herr Präsident, Herr Abgeordneter! Ich glaube, wir reden im Augenblick über zwei verschiedene Dinge. Ich versuche, es noch einmal zu verdeutlichen.
Wir haben einerseits die Vorlage nach Paragraph 10 Absatz 2 LHO über 19 Millionen Euro. Diese ist in der Bürgerschaft behandelt worden. Auf der anderen Seite ergaben sich Erkenntnisse, die dem Senator am 8. September endgültig vorgetragen worden sind. Daraufhin wurde veranlasst, den Kontakt zu anderen Behörden zu