des Werks auf Finkenwerder nicht auf die Arbeitszahl konzentrieren, denn dann werden Sie feststellen, dass Sie schon in kurzer Zeit von den Realitäten in Ihrer Kritik überholt sein werden.
Ich, als Senator, oder der Senat in Gänze ist nicht erpresst worden. Ich gebe Ihnen als jungem Kollegen den guten Rat, gebrauchen Sie dieses Wort in dieser Form bitte nicht noch einmal.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, eine weitere Bemerkung zur Rede unseres Kollegen Maaß. Der Senat steht zu seiner Erklärung, die er bereits im Jahre 1999 abgegeben hat. Der Senat hatte damals versichert, alle Schritte zu unternehmen, damit ab 2006 bei entspre
chendem Bedarf eine Start- und Landebahn wie in Toulouse zur Verfügung steht. Diese Bedarfsprüfung erfolgt zurzeit, Herr Kollege Maaß. Insofern ist Ihre Kritik heute nicht am richtigen Platz angebracht worden.
Erinnert sei auch daran, dass diese 1999 abgegebene Erklärung für die Freie und Hansestadt Hamburg mit Zustimmung der GAL und ihrer Zweiten Bürgermeisterin sowie Ihrer Zustimmung, Herr Kollege Maier, erfolgt ist. Sie haben damals A gesagt, Sie verweigern heute B, weil Sie parteipolitisches Kapital aus dieser Verweigerungshaltung ziehen wollen.
(Beifall bei der CDU, der Partei Rechtsstaatlicher Offensive und der FDP – Michael Fuchs CDU: So ist es richtig!)
Ich möchte noch hinzufügen, dass in Berlin die für das Landesenteignungsgesetz erforderlichen Entscheidungen einmütig in der Bundesregierung, im Bundesrat und im Bundestag getroffen sind. Dieses heißt, dass die Grünen in Berlin, das heißt, dass Frau Sager –
ich will weitere Namen gar nicht aufzählen – aus der Sicht Berlins die Lage offensichtlich anders beurteilen, als es aus Ihrer sehr harschen Kritik, Herr Maaß, eben hervorgegangen ist.
(Beifall bei der CDU, der Partei Rechtsstaatlicher Offensive und der FDP) – Dr. Michael Freytag CDU: Grüne Wählertäuschung ist das!)
Es gilt jetzt, die für die weiteren Verfahren notwendigen rechtlichen Schritte zu schaffen. Das heißt, wir müssen in die Lage versetzt werden, auch die benötigten Grundstücke in das Eigentum der Stadt zu bekommen. Nun kann ich Ihnen die Versicherung geben, dass wir alles daransetzen werden, die entsprechenden Flächen durch freie Verhandlungen mit den Eigentümern zu erwerben. Die Verkaufsverhandlungen mit den Grundeigentümern verlaufen auch erfolgversprechend. Ich füge hinzu: Mir wäre es am liebsten, wenn wir das Gesetz jetzt verabschieden würden, wir es aber überhaupt nicht anwenden müssten.
Allerdings ist nicht auszuschließen, dass eine Einigung nicht mit allen Eigentümern erzielt werden kann, insbesondere nicht mit den Eigentümern des kleinen Grundstücks, über das Herr Egloff bereits gesprochen hat – Grundstücksgröße zehn Mal zehn Meter –, das nicht erworben wurde, um hier Obstbau zu betreiben, sondern einzig und allein mit dem Ziel, einen weiteren Ausbau des Werkes in Finkenwerder zu verhindern.
Dagegen kann ich sagen, dass ich die Sorgen der Grundeigentümer, die zum Teil seit langem im Alten Land ihre
Obsthöfe bewirtschaften und nun befürchten, ihre Existenzgrundlage zu verlieren, sehr gut verstehen kann.
Daher werden wir Ersatzflächen anbieten, die in der Nähe des benötigten Geländes liegen und im Eigentum der Stadt sind. Durch einen Tausch soll erreicht werden, dass den Obsthöfen auch in Zukunft ein ökonomisches Wirtschaften ermöglicht wird.
Wir werden in diesem Sinne auf die Betroffenen zugehen und hoffen, dass bei gutem Willen der Beteiligten erträgliche Lösungen für beide Seiten gefunden werden können.
Die benötigten Flächen gehören 17 Eigentümern beziehungsweise Eigentümergemeinschaften. Es wurde von verschiedenen Kolleginnen und Kollegen hier bereits angesprochen, dass man einen Abwägungsprozess zu treffen hat. Einen Abwägungsprozess, der einerseits das Recht und die Interessen dieser 17 Eigentümer wahrnimmt und auf der anderen Seite die Erfordernisse der wirtschaftlichen Entwicklung unserer Stadt und der Menschen, die hier in Hamburg Arbeit suchen, aufweist.
Dieser Abwägungsprozess, das ist in den Reden deutlich geworden, kann keinem leicht fallen. Und ich sage ausdrücklich, auch mir fällt dieser Abwägungsprozess nicht leicht, denn es handelt sich hierbei nicht allein um die Grundeigentümer, sondern es handelt sich auch um die gewachsenen Strukturen des Dorfes Neuenfelde, das dann in Mitleidenschaft gezogen wird.
Ich betone noch einmal, ich habe für die Sorgen der betroffenen Menschen Verständnis und kann die Sorgen, die in ihren Stellungnahmen geäußert wurden, durchaus nachvollziehen. Aber ich sage auch, dass man bei einer fairen und objektiven Betrachtung der Einwände gegen die Veräußerung für die Position Verständnis aufwenden muss, die ich als Wirtschaftssenator und Verantwortlicher für die Arbeitsplätze in Hamburg einzunehmen habe.
Die Wirtschaftsstrukturen in Deutschland sind im Wandel. Alte Industrien verschwinden und neue Industrien entstehen. Gerade für uns in Hamburg ist es wichtig, neue Industriearbeitsplätze zu schaffen. 87 000 arbeitssuchende Menschen im Januar sprechen eine deutliche Sprache.
Daher sollten wir uns freuen, dass wir eine Flugzeugindustrie haben, die sich dynamisch entwickelt und neue Arbeitsplätze entstehen lässt. Die Luftfahrtindustrie hat große Zukunftschancen. Viele Städte im In- und Ausland beneiden uns um das Airbus-Werk. Wir müssen die Zukunftschancen für Hamburg durch dieses Gesetz sichern.
In der Debatte um den Tagesordnungspunkt vorher hatte Frau Möller den Satz gesagt, den ich mitgeschrieben habe und der an alle gerichtet war:
Frau Möller, an diesen Satz möchte ich Sie jetzt erinnern, wenn Sie gleich eine Abstimmung über diesen Gesetzentwurf vorzunehmen haben.
In welchem Umfange eine Verlängerung der Startbahn erfolgt, wird im laufenden Planfeststellungsverfahren getroffen werden. Der Erörterungstermin ist ordnungsgemäß durchgeführt worden. Der Planfeststellungsbehörde obliegt es jetzt, eine Entscheidung über den Antrag zu treffen. Erst, wenn das Planfeststellungsverfahren abgeschlossen ist, kann über Enteignungen entschieden werden. Da aber der Zeitdruck groß ist, müssen wir bereits jetzt die gesetzlichen Grundlagen schaffen.
Der Vorschlag von dem Kollegen Maaß, einfach die Geschichte nochmals zu verschieben, geht an der Wirklichkeit vorbei. Der Zeitplan für den Ausbau des Werkes ist exakt ausgetaktet und daher ist eine Verschiebung nicht möglich. Dieses ist Ihnen natürlich, Herr Kollege Maaß, völlig bekannt und trotzdem haben Sie diese Äußerung hier nochmals gemacht. Für mich gehört das nicht zu einer ordentlichen substanziellen Auseinandersetzung.
Eine Rechtsgrundlage für nur mittelbar gemeinnützige Enteignungen bestand bisher in Hamburg nicht. Die verschiedentlich angesprochene, so genannte Boxberg-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes hat klargestellt, dass entsprechende Enteignungen verfassungsrechtlich zulässig sind, wenn diese durch entsprechende Regelungen untermauert werden.
Der vorliegende Gesetzentwurf betritt dieses juristische Neuland und schafft nun diese verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für die Bereitstellung von Flächen. Die Beratung im Wirtschafts- und Rechtsausschuss sowie die durchgeführte Anhörung von Auskunftspersonen haben die sorgfältige Gesetzesvorbereitung bestätigt. Bundesweit renommierte juristische Auskunftspersonen haben die Verfassungsmäßigkeit des vorliegenden Gesetzentwurfes unterstrichen. Das ist meine Einschätzung des Anhörverfahrens. Hierin unterscheide ich mich sehr deutlich von den Kollegen der GAL.
Ich möchte bei dieser Gelegenheit ein Dankeschön an alle Kollegen sagen, die sich in diese sehr schwierige Materie eingearbeitet haben und an alle Kollegen, die in den vergangenen Monaten mitgearbeitet haben. Ich möchte mich auch sehr herzlich bei dem Vorsitzenden des Wirtschaftsausschusses bedanken. Herr Kollege Egloff, Sie haben große Arbeit geleistet.
(Beifall bei der CDU, der Partei Rechtsstaatlicher Offensive, der FDP, der SPD und der Ronald- Schill-Fraktion)
Aber ich möchte mich gleichermaßen auch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in meiner Behörde bedanken, die auch sehr hart an diesem Thema gearbeitet haben, und bei den Mitarbeitern der Realisierungsgesellschaft, die ebenfalls mit großem Engagement hier ein Werk für die Zukunft unserer Hansestadt Hamburg geleistet haben.
Es geht heute nicht um die Entscheidung: Verlängerung der Startbahn Ja oder Nein. Heute geht es darum, für eine mögliche Planfeststellung und deren Vollzug die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. Ich bitte Sie alle, in diesem Sinne für die Interessen der Hansestadt Hamburg zu stimmen.