Protokoll der Sitzung vom 11.02.2004

Letztlich wurde der Vertrag fertiggestellt, von dem Amtsleiter abgezeichnet – übrigens SPD-Mitglied und unter Senator Kusch befördert, auch wenn Sie sagen, dass keine SPD-Mitglieder befördert wurden – und er ist erst dann von dem damaligen Staatsrat Strenge abgezeichnet worden. Dann ist dieser entworfene Vertrag dem Senator zur Unterschrift vorgelegt worden,

(Karl-Heinz Ehlers CDU: Strenge ist nicht von der CDU!)

aber ohne eine Bemerkung, dass das Personalamt noch nicht zugestimmt hat. Man hat ihm den Vertrag zur Unterschrift vorgelegt und er hat ihn dann unterschrieben. So war das. Daher ist der Arbeitsstab in seinem Gutachten – auf Seite 106 nachzulesen – auch zu dem Ergebnis gekommen – wie Herr Frank immer sagt, die absolute Wahrheit und nichts als die Wahrheit –, dass insgesamt dem Senator kein Vorwurf zu machen ist.

(Christian Maaß GAL: Nein, kein persönlicher Vorwurf!)

Insgesamt ist dem Senator kein Vorwurf zu machen. Jetzt kommen Sie wieder mit dem Einwand: Aber die politische Verantwortung hat er ja zumindest gehabt,

(Ingo Egloff SPD: Das steht in der Verfassung!)

die muss er übernehmen. Das waren drei Wochen, nachdem er die Behördenleitung übernommen hat. Dieser ganze Apparat hat ihm zugearbeitet und dann sagen Sie, dass er für diese Behörde, die jahrzehntelang von der SPD geführt worden ist, jetzt vollständig die politische Verantwortung zu übernehmen hat. So einfach können Sie sich das nicht machen.

(Beifall bei der CDU, der Partei Rechtsstaatlicher Offensive und der FDP)

Dann sagen Sie, das war ein so genannter Luxusvertrag. Herr Kusch, das haben wir klargestellt, hat sich eben nicht um Reisekosten und Trennungsgeld gekümmert und hat nicht die einzelnen Bedingungen dieses Vertrages geprüft. Er hat sich auf seine Mitarbeiter verlassen, die ihm den Vertrag ausgearbeitet haben. Er hat sich nicht um den Luxusvertrag gekümmert, sondern darum, dass der rotgrüne Luxusknast in Billwerder gestoppt wird und wir keinen Landschaftsarchitekten für den Knast brauchen. Das ist sehr viel wertvoller, als sich um Trennungsgeld oder Ähnliches zu kümmern.

(Beifall bei der CDU, der Partei Rechtsstaatlicher Offensive und der FDP)

Dann sagen Sie, alles Parteibuchwirtschaft und Filz. Wenn ich aber im Ausschuss den Sachbearbeitern, die den Vertrag ausgearbeitet haben, die Fragen stellen wollte – vielleicht hat ja wirklich ein Parteimitglied einem anderen Parteimitglied einen besonders guten Vertrag ausarbeiten wollen –, die Günter Frank als Vorsitzender vom roten Filzausschuss fast jedem Zeugen gestellt hat und selbstverständlich zugelassen wurden: Sind Sie Mitglied einer Partei? Welches Mandat haben Sie? Welche Ämter haben Sie in der Partei gehabt?, dann kam auf einmal der Anflug von Panik und mir wurde diese Frage von dem Vorsitzenden verboten. Wie sich hinterher herausstellte unrechtmäßig und doch nur aus einem einzigen Grund, weil Sie gefürchtet haben, dass jetzt der Untersuchungsausschuss in die vollkommen verkehrte Richtung geht, weil in der Schaltstelle, nämlich im Personalamt, wo alle Personalentscheidungen getroffen werden, nur SPDMitglieder sind. Daher haben Sie mir die Frage verboten, Herr Frank, die Sie früher immer zugelassen haben.

(Beifall bei der CDU, der Partei Rechtsstaatlicher Offensive und der FDP)

Jetzt zu dem Vorwurf, dass Frau Dreyer nur gemobbt und zu Unrecht mit einem Disziplinarverfahren behaftet worden sei. Frau Dreyer hat sich gegenüber der Presse gegen den Spritzentausch ausgesprochen. Natürlich hat dieses den Senator verärgert, weil bekannt war, dass das auch einer unserer Punkte war, die wir umsetzen wollten, nämlich die Abschaffung der Spritzenautomaten. Letztlich haben wir im Ausschuss auch aufklären können, dass sie damit gegen eine bestehende Presserichtlinie verstoßen hat. Sie durfte sich nicht äußern und daher durfte der Senator auch zu Recht ein Disziplinarverfahren gegen Frau Dreyer anschieben. Lesen Sie auf Seite 54 nach: Die Einleitung, Durchführung und Beendigung des Verfahrens gegen Frau Dreyer war rechtlich nicht zu beanstanden. Das, Herr Frank, zur absoluten Wahrheit.

Dann haben Sie dem Senator immer zum Vorwurf gemacht, dass er sich nach Abschluss des Verfahrens dafür eingesetzt hatte, das Disziplinarverfahren gegen Frau Dreyer nicht zur Akte zu nehmen. Der Senator wollte ihr damit sagen, dass sie in Zukunft zwar keinen Nachteil haben solle, aber das Verfahren müsse ja nicht unbedingt in der Personalakte auftauchen. Darüber regen Sie sich auf. Sie wollen unbedingt, dass das in der Personalakte auftaucht. Das versteht doch kein Mensch mehr. Sind Sie jetzt für oder gegen Frau Dreyer? Das kann man wirklich nicht nachvollziehen.

(Beifall bei der CDU)

Zur Umsetzung von Frau Dreyer: Es war richtig, Frau Dreyer ist in der Amtsleiterrunde mitgeteilt worden, dass sie eingeplant ist, die Anstaltsleitung Nesselstraße zu übernehmen. Dieses ist auch in einem Rundschreiben an viele Mitarbeiter bekannt gegeben worden. Aber hier, das habe ich, glaube ich, im Untersuchungsausschuss sehr deutlich gemacht, geht es um die Frage, ob es die rechtliche Qualität einer Zusicherung hat, wie es im Paragraph 38 Verwaltungsverfahrensgesetz heißt, oder ist es eine Zusage oder weniger als eine Zusage. Zusicherung kann es nicht sein, denn Sie können diesen Paragraphen, auf den Sie sich einzig berufen, allenfalls analog in entsprechender Anwendung sehen. Das ist keine Tatsachenfrage. Wir haben hier also nicht die Wahrheit auf den Kopf gestellt, sondern es ist eine Auslegungsfrage, die man entweder so oder so auslegen kann. Das hat der Arbeitsstab auch nicht einstimmig gesehen, sondern in einer 4:3 Entscheidung beschlossen. Das ist anscheinend auch nicht so eindeutig.

(Christian Maaß GAL: Woher wissen Sie das denn? Das ist doch ein Beratungsgeheimnis! Wo- her kennen Sie die Abstimmungsergebnisse?)

Das war mittlerweile auch in der Presse nachzulesen, Herr Maaß.

(Michael Neumann SPD: Der Senat hat immer Probleme mit geheimen Papieren!)

Die Wahrheit wurde auf den Kopf gestellt, sagen Sie. Wenn man sagt, das Telefonat oder den Brief hat es nicht gegeben, ist das in einer rechtlichen Bewertung die Wahrheit auf den Kopf stellen, aber nicht in einer Bewertungs- und Auslegungsfrage. Der Arbeitsstab hat sechs Seiten gebraucht zu begründen, warum sich die Sachlage gerade nicht geändert hat. Dann müssten Sie hier auch sagen, der Freispruch von dem angeblichen Terroristen Mzoudi sei die absolute Wahrheit. Auch wenn er nur mangels Beweisen freigesprochen worden ist.

(Michael Neumann SPD: Das ist ja interessant, dass Senator Kusch mit einem Terroristen vergli- chen wird!)

Man kann in der Juristerei nicht so einfach sagen, dass eine Bewertungsfrage die absolute Wahrheit ist. Wir haben hier in den vier Fraktionen vier Volljuristen gehabt, die ebenfalls die Befähigung zum Richteramt haben und die sich eine eigene Meinung gebildet haben, die man letztlich auch vertreten muss. Im Übrigen haben Sie meiner rechtlichen Argumentation im Ausschuss überhaupt nicht widersprochen, Herr Frank. Sie haben kein Wort zu der Abgrenzung, Zusicherung und Zusage gesagt. Darauf sind Sie überhaupt nicht eingegangen und das haben Sie auch bis heute nicht zur rechtlichen Bindungswirkung gemacht. Insofern haben wir sehr wohl und sehr ausführlich unsere Meinung vertreten, für die wir letztlich auch stehen. Das meine ich, hat mit Wahrheitsverbiegung überhaupt nichts zu tun.

(Beifall bei der CDU, der Partei Rechtsstaatlicher Offensive und vereinzelt bei der FDP)

Trotzdem ist eine andere Entscheidung aufgrund einer veränderten Sachlage getroffen worden. Es ist im Moment nicht feststellbar und noch nicht ermittelt, ob sich der Vorwurf der Weitergabe von Informationen so bestätigen kann oder nicht. Es muss offen bleiben. Man könnte es aber feststellen, indem man die Mitarbeiter der Justizvollzugsanstalt noch als Zeugen vorladen würde.

Über das Telefonat brauchen wir gar nicht zu diskutieren. Diese Äußerungen und der Vorwurf von "Gequatsche" ist ein Stil, der nicht zu akzeptieren ist. Dafür hat sich der Senator damals im Rechtsausschuss und wiederholt im Untersuchungsausschuss entschuldigt. In dem Punkt stimmen wir überein, Herr Frank. Das sei Ihnen zugestanden.

Aber auch die Bewertung des Briefes ist vollkommen unterschiedlich. Das ist nicht ein Brief, der im Brass geschrieben worden ist, wo man sich danach hinsetzt und sagt, jetzt bekommt er aber die Retourkutsche, das lasse ich mir nicht gefallen, dem schreibe ich zurück. Dieser Brief ist fünf Tage später geschrieben worden. Der Senator hat Frau Dreyer mitgeteilt, dass er nicht möchte, dass sie über andere Anstalten oder über Personalentscheidungen spricht. Das waren seine Vorgaben.

(Christian Maaß GAL: Wann hat er das denn ge- sagt, Herr Lüdemann?)

Frau Dreyer hat fünf Tage später mit einem Brief geantwortet, in dem sie sich, das sei ihr zugestanden und ist auch nicht vorwerfbar, ein bisschen im Ton vergriff und zu gleichen Mitteln nach dem Motto griff: Wie du mir, so ich dir. Aber inhaltlich widerspricht sie nicht den Vorwürfen und …

(Glocke)

Herr Lüdemann, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Maaß?

Ich glaube, Herr Maaß hat gleich genug Zeit, um ausführlich das vorzutragen, was er im Moment fragen möchte. Ich habe leider von meiner Fraktion nur sehr wenig Zeit bekommen.

(Michael Neumann SPD: Warum wohl, dafür gibt es Gründe!)

Für heute am meisten, aber immer noch zu wenig.

Sie schreibt inhaltlich in dem Brief: Ich weiß zwar, wie Sie es gern haben wollen, aber ich sehe es so, habe es bislang immer so gemacht und werde es in Zukunft auch so weitermachen. Damit zeigt sie, dass sie Vorgaben, die dem Senator wichtig sind, nämlich Ruhe und einen sensiblen Umgang im Strafvollzug zu haben, ignoriert.

(Michael Neumann SPD: Ruhe erreicht man nicht durch einen Maulkorb!)

Sie können das an dem Beispiel eines Zeugen ersehen, der gesagt hat, im Strafvollzug sage ich fast gar nichts mehr, wenn ich auf der einen Seite Bahnhof sage, kommt auf der anderen Seite Kofferklauen heraus. Das können wir im Strafvollzug nicht gebrauchen. Das muss den Senator nachdenklich gemacht und ihn dazu berufen haben zu entscheiden, dass er ihr diese schwierige Teilanstalt in Santa Fu nicht übertragen hat. Damit sind wir doch auch wieder bei der Frage der politischen Verantwortung, die Sie sonst immer anführen. Er hat nämlich auch die politische Verantwortung, einen so wichtigen Posten mit Leuten zu besetzen, denen er es auch hundertprozentig zutraut. Insoweit hat sich die Sachlage durch den Brief geändert. Insofern war die Entscheidung von dem Senator vollkommen richtig und hat mit Mobbing überhaupt nichts zu tun.

A C

B D

(Beifall bei der CDU, der Partei Rechtsstaatlicher Offensive und der FDP)

Was ist denn mit den anderen Fällen, die Sie noch ansprachen? Also den Fall Hornauer haben Sie schon mal vor dem Verfassungsgericht verloren. Was wollen Sie dazu noch groß besprechen? Wir können uns gern darüber unterhalten.

(Michael Neumann SPD: Dazu können wir Herrn Wellinghausen befragen!)

Der Pressesprecher, Herr Dr. Nietschke, ist von der SPDMitarbeiterin von Frau Peschel-Gutzeit, Frau Käfer, ausgesucht worden. 70 Bewerbungen. Frau Käfer hat Herrn Dr. Nietschke ausgesucht und gesagt, das sei ein toller Mann, nehmen Sie den als Pressesprecher. Dann ist er im Richterwahlausschuss einstimmig gewählt worden und keiner hat widersprochen. Ein halbes Jahr später stellen Sie sich hin und sagen, das sei schwarzer Filz. Wer soll so etwas glauben? Da sind Sie doch selbst vollkommen unglaubwürdig.

(Beifall bei der CDU, der Partei Rechtsstaatlicher Offensive und der FDP)

Der Fall Soyka, die Frau des Bildredakteurs, und, und, und. Herr Soyka ist offensichtlich nicht mehr bei der "Bild"-Zeitung.

(Michael Neumann SPD: Wo arbeitet er jetzt? Wissen Sie, wo er jetzt ist?)

Bitte, wir reden doch über Frau Soyka. Ich glaube, Frau Fiedler wird mir doch zustimmen, dass man das bitte getrennt von dem Job des Ehemannes sehen muss.

(Beifall bei der CDU, der Partei Rechtsstaatlicher Offensive und der FDP)

Herr Maaß sagt immer, dass die Ausschreibung auf Frau Soyka zugeschnitten worden sei, weil sonst die Mitbewerberin hätte reinkommen können. Es musste eine Volljuristin sein. Ich habe mich eigentlich schon darauf gefreut, Herr Maaß, – Herrn Frank kann ich das juristisch nicht sagen – schauen Sie sich mal Paragraph 295 Absatz 2 zum Einführungsgesetz Strafgesetzbuch an. Eine ganz versteckte Norm, aber da ist zu lesen, dass die Leiterin der Aufsichtsstelle bei Führungsaufsicht eine Volljuristin sein muss und das ist Frau Soyka. Insofern war das keine Ausschreibung, die zugeschnitten worden ist, sondern eine gesetzliche Voraussetzung, dass diese Stelle mit einer Volljuristin besetzt werden musste. Frau Soyka war jetzt ein Jahr im Amt. Sie hat von dem SPDSenatsdirektor Stallbaum eine ausgezeichnete und brillante Beurteilung bekommen und ist mittlerweile mit den Stimmen der SPD im Richterwahlausschuss zur hamburgischen Richterin ernannt worden.

(Michael Neumann SPD: Das war Herr Schill auch einmal, das besagt gar nichts!)

So viel nur zu dem Punkt "Schwarzer Filz" und Frau Soyka sei nicht qualifiziert.

(Beifall bei der CDU, der Partei Rechtsstaatlicher Offensive und der FDP)